UVP Loser 2004

Die Rahmen-UVP am Loser in Altaussee wurde unter der Gz FA13A-11.10-30/2004 genehmigt.
Wie ist es möglich, dass diese UVP nach 17 Jahren noch nicht abgeschlossen wurde?

Warum wurden die genehmigten Tätigkeiten innerhalb von 17 Jahren nicht endkollaudiert?

Warum wurden keine Fertigstellungsfristen im Bescheid festgelegt?

Wie ist es möglich, dass die Errichtung des Speicherteiches in einer komplett anderen Geologie ( Haselgebirge anstelle Dachsteinkalk), einem anderen Berg (Sandling statt Loser) und mit einer mangelhaften geologischen Erkundung (Baggerschürfe obwohl einschlägige Vorschriften Kernbohrungen im Haselgebirge verlangen) als unwesentliche Änderung genehmigt wurden?

Ist es denkbar, dass ein Teilvorhaben, welches nie Gegenstand der UVP 2004 war, wie die Panoramagondel 2021 ggfs nach 18b UVPG2000 kollaudiert wird?

Ergebnis der Anfrage

Die Zusammenfassung der Antworten der Abt. 13 lautet wie folgt:

Frage: Die Rahmen-UVP am Loser in Altaussee wurde unter der Gz FA13A-11.10-30/2004 genehmigt. Wie ist es möglich, dass diese UVP nach 17 Jahren noch nicht abgeschlossen wurde?

Antwort: Ein UVP-Verfahren kann erst dann zur Gänze abgeschlossen werden, wenn das gesamte Vorhaben realisiert wurde und betrieben wird. Wenn in einem Genehmigungsbescheid keine Fertigstellungsfristen vorgeschrieben wurden, kann die Umsetzung nicht erzwungen werden.

Frage: Warum wurden die genehmigten Tätigkeiten innerhalb von 17 Jahren nicht endkollaudiert?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1

Frage: Warum wurden keine Fertigstellungsfristen im Bescheid festgelegt?
Antwort: Die Vorschreibung von Fertigstellungsfristen liegt im Ermessen des Bescheid-Erstellers. Da dieser nicht mehr beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung arbeitet, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Frage: Wie ist es möglich, dass die Errichtung des Speicherteiches in einer komplett anderen Geologie ( Haselgebirge anstelle Dachsteinkalk), einem anderen Berg (Sandling statt Loser) und mit einer mangelhaften geologischen Erkundung (Baggerschürfe obwohl einschlägige Vorschriften Kernbohrungen im Haselgebirge verlangen) als unwesentliche Änderung genehmigt wurden?
Antwort: Die von der Genehmigung abweichende Errichtung des Speicherteiches wurde noch nicht genehmigt.

Frage: Ist es denkbar, dass ein Teilvorhaben, welches nie Gegenstand der UVP 2004 war, wie die Panoramagondel 2021 ggfs nach 18b UVPG2000 kollaudiert wird?
Antwort: § 18b UVP hat keine Abnahme, sondern ein reguläres Änderungsverfahren zum Inhalt, welches für eine neue Gondelbahn zur Anwendung kommen würde.

Damit kann sich jeder ein Bild machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    28. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
UVP Loser 2004 [#2369]
Datum
2. September 2021 19:54
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Die Rahmen-UVP am Loser in Altaussee wurde unter der Gz FA13A-11.10-30/2004 genehmigt. Wie ist es möglich, dass diese UVP nach 17 Jahren noch nicht abgeschlossen wurde? Warum wurden die genehmigten Tätigkeiten innerhalb von 17 Jahren nicht endkollaudiert? Warum wurden keine Fertigstellungsfristen im Bescheid festgelegt? Wie ist es möglich, dass die Errichtung des Speicherteiches in einer komplett anderen Geologie ( Haselgebirge anstelle Dachsteinkalk), einem anderen Berg (Sandling statt Loser) und mit einer mangelhaften geologischen Erkundung (Baggerschürfe obwohl einschlägige Vorschriften Kernbohrungen im Haselgebirge verlangen) als unwesentliche Änderung genehmigt wurden? Ist es denkbar, dass ein Teilvorhaben, welches nie Gegenstand der UVP 2004 war, wie die Panoramagondel 2021 ggfs nach 18b UVPG2000 kollaudiert wird?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Steiermark
Sehr geehrtAntragsteller/in Soweit möglich, kann ich Ihre Fragen wie unten ersichtlich beantworten. Mit freu…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
AW: UVP Loser 2004 [#2369]
Datum
7. September 2021 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Soweit möglich, kann ich Ihre Fragen wie unten ersichtlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen,
Landesregierung Steiermark
AW UVP Loser 2004 [#2369]
Von
Landesregierung Steiermark
Via
Briefpost
Betreff
AW UVP Loser 2004 [#2369]
Datum
7. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen