Verfahren wegen Verletzung der Motorboot-Sommersperre Traunsee

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Mitarbeiter_innen der BH Gmunden,

Nach § 3 Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 ist unter anderem am Traunsee in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres jeglicher Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor verboten. Ausnahmen, etwa für den öffentlichen Sicherheits- oder Rettungsdienst, Fischerei, gewerbsmäßige Schifffahrt usw., regelt § 7 Oö. Seen-VV 2005.

Wer gegen die Motorboot-Sommersperre verstößt, indem er den Verbrennungsmotor eines Fahrzeuges in Betrieb setzt, begeht nach § 8 Abs 1 Z 1 Oö. Seen-VV 2005 eine Verwaltungsübertretung und ist nach Maßgabe des § 42 Abs 1 Schifffahrtsgesetz zu bestrafen.

Nach § 163 Schifffahrtsgesetz ist für die Vollziehung in diesen Fällen ("übrige Gewässer") die Landesregierung zuständig, Behörde ist nach § 37 Abs 1 Z 2 Schifffahrtsgesetz die Bezirksverwaltungsbehörde, das ist für den Traunsee die BH Gmunden.

Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information jeweils separat für alle Jahre 2015-2025 (für 2025 soweit bereits verfügbar) für den Traunsee:

a) Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren, die wegen potentieller Verstöße gegen § 3 Oö. Seen-VV 2005 (Motorboot-Sommersperre)
i) eingeleitet,
ii) mit Verhängung einer Strafe in jeglicher Form rechtskräftig beendet, und
iii) eingestellt oder sonstig ohne Verhängung einer Strafe rechtskräftig beendet wurden.

b) Höhe der Geldstrafen gemäß Frage a)ii), und zwar
i) geringste tatsächlich verhängte Geldstrafe,
ii) höchste tatsächlich verhängte Geldstrafe,
iii) arithmetisches Mittel der verhängten Geldstrafen, und
iv) Median der verhängten Geldstrafen.

Bereits vorab danke für die Beauskunftung. Für den Fall einer Informationsverweigerung behalte ich mir vor, einen Bescheid gemäß § 11 IFG zu beantragen.

Mit besten Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2025
  • Frist
    22. Oktober 2025
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Florian Prischl
Sehr geehrte Mitarbeiter_innen der BH Gmunden, Nach § 3 Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 ist unter anderem am Tra…
An Bezirkshauptmannschaft Gmunden Details
Von
Florian Prischl
Betreff
Verfahren wegen Verletzung der Motorboot-Sommersperre Traunsee [#3788]
Datum
24. September 2025 15:05
An
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Mitarbeiter_innen der BH Gmunden, Nach § 3 Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 ist unter anderem am Traunsee in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres jeglicher Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor verboten. Ausnahmen, etwa für den öffentlichen Sicherheits- oder Rettungsdienst, Fischerei, gewerbsmäßige Schifffahrt usw., regelt § 7 Oö. Seen-VV 2005. Wer gegen die Motorboot-Sommersperre verstößt, indem er den Verbrennungsmotor eines Fahrzeuges in Betrieb setzt, begeht nach § 8 Abs 1 Z 1 Oö. Seen-VV 2005 eine Verwaltungsübertretung und ist nach Maßgabe des § 42 Abs 1 Schifffahrtsgesetz zu bestrafen. Nach § 163 Schifffahrtsgesetz ist für die Vollziehung in diesen Fällen ("übrige Gewässer") die Landesregierung zuständig, Behörde ist nach § 37 Abs 1 Z 2 Schifffahrtsgesetz die Bezirksverwaltungsbehörde, das ist für den Traunsee die BH Gmunden. Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information jeweils separat für alle Jahre 2015-2025 (für 2025 soweit bereits verfügbar) für den Traunsee: a) Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren, die wegen potentieller Verstöße gegen § 3 Oö. Seen-VV 2005 (Motorboot-Sommersperre) i) eingeleitet, ii) mit Verhängung einer Strafe in jeglicher Form rechtskräftig beendet, und iii) eingestellt oder sonstig ohne Verhängung einer Strafe rechtskräftig beendet wurden. b) Höhe der Geldstrafen gemäß Frage a)ii), und zwar i) geringste tatsächlich verhängte Geldstrafe, ii) höchste tatsächlich verhängte Geldstrafe, iii) arithmetisches Mittel der verhängten Geldstrafen, und iv) Median der verhängten Geldstrafen. Bereits vorab danke für die Beauskunftung. Für den Fall einer Informationsverweigerung behalte ich mir vor, einen Bescheid gemäß § 11 IFG zu beantragen. Mit besten Grüßen,
Florian Prischl Anfragenr: 3788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3788/ Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Sehr geehrter Herr Prischl! Ihre Anfrage gemäß IFG wird wie folgt beantwortet: Aufgrund der gesetzlichen Tilgung…
Von
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Betreff
RE: Verfahren wegen Verletzung der Motorboot-Sommersperre Traunsee [#3788]
Datum
26. September 2025 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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smime.p7s
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Sehr geehrter Herr Prischl! Ihre Anfrage gemäß IFG wird wie folgt beantwortet: Aufgrund der gesetzlichen Tilgungsfrist von 5 Jahren und der Skartierungsordnung des Landes Oö. kann nur auf die Akten der letzten 7 Jahre (beginnend somit mit 2019) zugegriffen werden. a) Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren, die wegen potentieller Verstöße gegen § 3 Oö. Seen-VV 2005 (Motorboot-Sommersperre) i) eingeleitet, ii) mit Verhängung einer Strafe in jeglicher Form rechtskräftig beendet, und iii) eingestellt oder sonstig ohne Verhängung einer Strafe rechtskräftig beendet wurden. a)i) 2019: 3 2020: 1 2021: 3 2022: 4 2023: 2 2024: 9 2025: 5 a)ii) 2019: 1 2020: 1 2021: 1 2022: 2 2023: 2 2024: 3 2025: 1 a)iii) 2019: 2 2020: 1 2021: 2 2022: 2 2023: 0 2024: 0 2025: 1 b) Höhe der Geldstrafen gemäß Frage a)ii), und zwar i) geringste tatsächlich verhängte Geldstrafe, ii) höchste tatsächlich verhängte Geldstrafe, iii) arithmetisches Mittel der verhängten Geldstrafen, und iv) Median der verhängten Geldstrafen. b)i): 150 b)ii): 300 b)iii): 273,64 b)iv): 203,33 Freundliche Grüße
Florian Prischl
Danke für die rasche und hilfreiche Beantwortung! Mit besten Grüßen, Florian Prischl Anfragenr: 3788 Antwort a…
An Bezirkshauptmannschaft Gmunden Details
Von
Florian Prischl
Betreff
AW: RE: Verfahren wegen Verletzung der Motorboot-Sommersperre Traunsee [#3788]
Datum
30. September 2025 20:49
An
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke für die rasche und hilfreiche Beantwortung! Mit besten Grüßen, Florian Prischl Anfragenr: 3788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3788/
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
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Von
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. September 2025 20:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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