Verfahrensweise mit jenem Polizei-Whistleblower, der Strafquote öffentlich machte

Vor gut einem Jahr trat ein Polizist ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, der einer Zeitung gesteckt hatte, dass es zumindest in Wien so etwas wie eine Strafquote geben würde. In den letzten Presseberichten über ihn war zu lesen, er wäre suspendiert worden. Der Polizeipräsident persönlich wurde zitiert, dass er keine Zukunft für ihn mehr sehen würde in diesem Bereich. Die Strafquote wurde vehement bestritten.
Habhaft wurde man des Beamten, indem man ihn eines Strafrechtsdeliktes beschuldigte. Andernfalls hätte man keine Überwachungsvideos einsehen oder sicherstellen können.
Nun war auf orf.at zu lesen, dass sich die Einnahmen aus Verkehrsstrafen in den vergangen sieben Jahren verdoppelt hätten.

Was geschah mit dem betreffenden Beamten? Wie lange war er suspendiert? Welche Art von Dienst verrichtet er nun? Den selben wie früher? Wird er Schikanen ausgesetzt? Handelte es sich bei der vorgeworfenen Tat tatsächlich um das Strafrechtsdelikt „Verrat von Amtsgeheimnissen“?
Warum haben sich die Einnahmen der Verkehrsstrafen verdoppelt obwohl es angeblich keine Strafquote gibt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
4. August 2014 15:19
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor gut einem Jahr trat ein Polizist ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, der einer Zeitung gesteckt hatte, dass es zumindest in Wien so etwas wie eine Strafquote geben würde. In den letzten Presseberichten über ihn war zu lesen, er wäre suspendiert worden. Der Polizeipräsident persönlich wurde zitiert, dass er keine Zukunft für ihn mehr sehen würde in diesem Bereich. Die Strafquote wurde vehement bestritten. Habhaft wurde man des Beamten, indem man ihn eines Strafrechtsdeliktes beschuldigte. Andernfalls hätte man keine Überwachungsvideos einsehen oder sicherstellen können. Nun war auf orf.at zu lesen, dass sich die Einnahmen aus Verkehrsstrafen in den vergangen sieben Jahren verdoppelt hätten. Was geschah mit dem betreffenden Beamten? Wie lange war er suspendiert? Welche Art von Dienst verrichtet er nun? Den selben wie früher? Wird er Schikanen ausgesetzt? Handelte es sich bei der vorgeworfenen Tat tatsächlich um das Strafrechtsdelikt „Verrat von Amtsgeheimnissen“? Warum haben sich die Einnahmen der Verkehrsstrafen verdoppelt obwohl es angeblich keine Strafquote gibt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landespolizeidirektion Wien
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
Datum
19. September 2014 12:36
Status
Anfrage erfolgreich