Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Wien
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO)
2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO)
3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit
7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015)
a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,
b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie
c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen.
8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015).
Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung.
Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information.
Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.
Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum30. Oktober 2025
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27. November 2025
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