Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Wien

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO)
2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO)
3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit
7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015)
a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,
b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie
c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen.
8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015).

Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung.

Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information.

Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.

Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Oktober 2025
  • Frist
    27. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Wien [#4009]
Datum
30. Oktober 2025 10:44
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO) 2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO) 3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit 7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015) a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind, b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen. 8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015). Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung. Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information. Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags. Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
INC000004995087: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000004995087: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Oktober 2025 16:07
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
email13796563717204160459.eml
8,7 KB
e10-6609143208423640205.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die zuständige Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen