Vermietung von Multifunktionsdruckern

Ich hätte gern die Namen und die Adressen aller Anbieter, die an der Ausschreibung für die Vermietung von Multifunktionsdruckern teilgenommen haben. Weiters hätte ich gern eine Kopie der letzten Rechnung und eine Kopie des Vertrags, der mit dem ausgewähltem Anbieter unterzeichnet wurde.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    22. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    14,00 Euro
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Ich hätte ger…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Vermietung von Multifunktionsdruckern [#2386]
Datum
27. September 2021 14:24
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich hätte gern die Namen und die Adressen aller Anbieter, die an der Ausschreibung für die Vermietung von Multifunktionsdruckern teilgenommen haben. Weiters hätte ich gern eine Kopie der letzten Rechnung und eine Kopie des Vertrags, der mit dem ausgewähltem Anbieter unterzeichnet wurde.
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Kärnten
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir möchten sie darüber informieren, dass für das Begehren auf Auskunftserteilung ge…
Von
Landesregierung Kärnten
Betreff
Fwd: Vermietung von Multifunktionsdruckern [#2386]
Datum
6. Oktober 2021 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Wir möchten sie darüber informieren, dass für das Begehren auf Auskunftserteilung gemäß Paragraph 14 TP 6 Absatz 1 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, idgF, Kosten in der Höhe von € 14,30 anfallen. Sollten sie dennoch eine Auskunft begehren, so bitten wir um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen