Veröffentlichung der Erlässe im RIS

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das Bundesministerium für Justiz, das Bundeskanzleramt und weitere Bundesstellen veröffentlichen ihre Erlässe im Rechtsinformationssystem (RIS).

* Warum erfolgt die Veröffentlichung der Erlässe des BMI nicht standardmäßig im RIS?
* Gibt es geplante Maßnahmen, um diese künftig ebenfalls dort zu veröffentlichen?
* Wie ist die Vorgehensweise in Bezug auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)? Ist es vorgesehen, sämtliche Erlässe künftig proaktiv zu veröffentlichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2025
  • Frist
    9. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Veröffentlichung der Erlässe im RIS [#3486]
Datum
14. August 2025 16:44
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das Bundesministerium für Justiz, das Bundeskanzleramt und weitere Bundesstellen veröffentlichen ihre Erlässe im Rechtsinformationssystem (RIS). * Warum erfolgt die Veröffentlichung der Erlässe des BMI nicht standardmäßig im RIS? * Gibt es geplante Maßnahmen, um diese künftig ebenfalls dort zu veröffentlichen? * Wie ist die Vorgehensweise in Bezug auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)? Ist es vorgesehen, sämtliche Erlässe künftig proaktiv zu veröffentlichen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3486/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14. August 2025 wird Ihnen mitgeteilt: Eine ver…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Veröffentlichung der Erlässe im RIS [#3486]
Datum
19. September 2025 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14. August 2025 wird Ihnen mitgeteilt: Eine verpflichtende Veröffentlichung von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden ab dem 1. September 2025 neu herausgegebene Erlässe bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen veröffentlicht (dies erfolgt im Informationsregister www.data.gv.at, nicht im RIS); Erlässe werden demgemäß veröffentlicht, wenn sie von allgemeinem Interesses sind (siehe § 4 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 IFG) und zutreffendenfalls insoweit und solange als kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse gegeben ist (siehe § 4 Abs. 1 iVm § 6 IFG). Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung vorliegen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen