Veröffentlichung Personenbezogener Daten?
Anfrage an:
Saalbach-Hinterglemm, Salzburg
Verwendetes Gesetz:
Salzburger Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur
Ich hätte gerne erfragt aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage Sie am 25.Juli 2019 um 10:03:59 MESZ mittels Email den Aufenthaltsort einer Einzelperson veröffentlicht haben. Offizielle Gemeindevertreter dürfen ja nach der Österreichischen Verfassung nur Dinge tun, die ihnen gesetzlich explizit erlaubt sind.
Die grundlose Veröffentlichung von Personenbezogenen Daten widerspricht möglicherweise einerseits einer Amtsverschwiegenheit, anderseits möglicherweise der Datenschutzgrundverordnung, die in der übergeordneten Europäischen Fassung nicht zwischen der Verarbeitung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unterscheidet.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum25. Juli 2019
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19. September 2019
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