Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 auf Grundlage von § 15 in Verbindung mit § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 idgF eine Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare beschlossen.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen:

1. Übermittlung einer vollständigen Abschrift der vom Gemeinderat am 29. April 2025 beschlossenen Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare.

2. Bekanntgabe, welcher Ausgangsbetrag gemäß § 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen war.

3. Bekanntgabe, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt es seit Erlassung der Verordnung zu Änderungen des maßgeblichen Ausgangsbetrages gemäß § 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 gekommen ist und in welcher Höhe der jeweils geänderte Betrag in der Folge für die Bemessung der Entschädigungen heranzuziehen war.

4. Bekanntgabe, welche gemäß § 15 Abs. 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 maßgebliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30. November 2025 für die derzeitige Bemessung der Entschädigungen heranzuziehen ist.

5. Bekanntgabe, ob die Entschädigung bzw. der Bezug für Ortsvorsteher durch Beschluss des neu gewählten Gemeinderates im Jahr 2025 im Vergleich zur zuvor geltenden Regelung erhöht oder anderweitig angepasst wurde.

6. Falls eine Erhöhung oder Anpassung erfolgt ist, wird ergänzend um Bekanntgabe ersucht,
* wie hoch der monatliche Bezug eines Ortsvorstehers unmittelbar vor dieser Änderung war,
* um welchen Euro-Betrag dieser Bezug erhöht oder angepasst wurde und
* welcher monatliche Bezug seither jeweils zur Auszahlung gelangt.

Da es sich um eine Regelung betreffend öffentliche Funktionsträger sowie die Verwendung öffentlicher Mittel handelt, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an transparenter Offenlegung dieser Informationen.

Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form.

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  • Datum
    29. Juni 2026
  • Frist
    27. Juli 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wöllersdorf-Steinabrückl, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare [#5032]
Datum
29. Juni 2026 00:12
An
Wöllersdorf-Steinabrückl, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 auf Grundlage von § 15 in Verbindung mit § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 idgF eine Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare beschlossen. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen: 1. Übermittlung einer vollständigen Abschrift der vom Gemeinderat am 29. April 2025 beschlossenen Verordnung betreffend die Entschädigungen der Gemeindemandatare. 2. Bekanntgabe, welcher Ausgangsbetrag gemäß § 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen war. 3. Bekanntgabe, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt es seit Erlassung der Verordnung zu Änderungen des maßgeblichen Ausgangsbetrages gemäß § 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 gekommen ist und in welcher Höhe der jeweils geänderte Betrag in der Folge für die Bemessung der Entschädigungen heranzuziehen war. 4. Bekanntgabe, welche gemäß § 15 Abs. 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 maßgebliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30. November 2025 für die derzeitige Bemessung der Entschädigungen heranzuziehen ist. 5. Bekanntgabe, ob die Entschädigung bzw. der Bezug für Ortsvorsteher durch Beschluss des neu gewählten Gemeinderates im Jahr 2025 im Vergleich zur zuvor geltenden Regelung erhöht oder anderweitig angepasst wurde. 6. Falls eine Erhöhung oder Anpassung erfolgt ist, wird ergänzend um Bekanntgabe ersucht, * wie hoch der monatliche Bezug eines Ortsvorstehers unmittelbar vor dieser Änderung war, * um welchen Euro-Betrag dieser Bezug erhöht oder angepasst wurde und * welcher monatliche Bezug seither jeweils zur Auszahlung gelangt. Da es sich um eine Regelung betreffend öffentliche Funktionsträger sowie die Verwendung öffentlicher Mittel handelt, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an transparenter Offenlegung dieser Informationen. Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in