Verträge mit externen Dienstleistern (z. B. VFS Global) und Einnahmen aus Visumgebühren (Neu-Delhi und Islamabad)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

den Zugang zu Informationen und Dokumenten betreffend die Auslagerung von Visum-Dienstleistungen an externe Dienstleister (wie z. B. VFS Global) sowie die staatlichen Einnahmen aus Visumgebühren an den österreichischen Vertretungsbehörden in Neu-Delhi (Indien) und Islamabad (Pakistan).
Hinsichtlich der statistischen und finanziellen Daten ersuche ich um Aufschlüsselung nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025) sowie nach den beiden genannten Standorten.
1. Verträge mit externen Dienstleistern (Herausgabe von Dokumenten):
Nach Art. 43 des EU-Visakodex müssen Mitgliedstaaten, die mit externen Dienstleistern kooperieren, ein Rechtsinstrument (Vertrag) abschließen.
Ich beantrage die Herausgabe der aktuellen rechtlichen Vereinbarungen, Verträge bzw. Service-Level-Agreements (SLA), die zwischen der Republik Österreich (bzw. dem BMEIA) und dem/den eingesetzten externen Dienstleister(n) für die Standorte Neu-Delhi und Islamabad geschlossen wurden.
Hinweis gem. IFG: Sollten diese Dokumente Passagen enthalten, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen des Dienstleisters berühren, ersuche ich um Schwärzung jener spezifischen Passagen und Übermittlung des restlichen Dokuments, anstatt den Informationszugang gänzlich zu verweigern.
2. Servicegebühren und Terminvergabe:
Welche vertragliche Höchstgrenze für die Einhebung der "Dienstleistungsgebühr" (Service Fee) durch den externen Dienstleister wurde für die Standorte Neu-Delhi und Islamabad von Österreich genehmigt bzw. vertraglich festgelegt?
Welche maximalen Wartezeiten für die Erteilung eines Termins zur Antragsabgabe beim Dienstleister sind in den SLAs vertraglich festgelegt?
3. Qualitätskontrolle, Vertragsstrafen (Pönalen) und deren inhaltliche Gründe:
Um die Durchsetzung der vertraglichen Standards zu prüfen, ersuche ich um folgende Auskünfte:
Wie oft (in absoluten Zahlen pro Kalenderjahr) hat das BMEIA bzw. die jeweilige Vertretungsbehörde in den genannten Jahren vertraglich vereinbarte Sanktionen, Vertragsstrafen (Pönalen) oder förmliche Rügen gegen den externen Dienstleister in Neu-Delhi bzw. Islamabad ausgesprochen oder geltend gemacht?
Aus welchen konkreten inhaltlichen Gründen wurden diese Pönalen bzw. Rügen verhängt? Ich ersuche um eine Aufschlüsselung dieser Vorfälle nach Verstoß-Kategorien (wie z.B. Überschreitung von Wartezeiten, Datenschutzverletzungen, unrechtmäßige Gebühreneinhebung, Mängel bei der Dokumentenweiterleitung, Fehlverhalten des Personals).
4. Staatliche Einnahmen durch Visumgebühren:
Unabhängig von den Gebühren des Dienstleisters heben die Vertretungsbehörden staatliche Visumgebühren ein, welche dem Bundeshaushalt zufließen.
Wie hoch war die aggregierte finanzielle Gesamtsumme (in Euro) der eingenommenen staatlichen Visumgebühren in den Jahren 2023, 2024 und 2025, aufgeschlüsselt nach den Botschaften Neu-Delhi und Islamabad?
Gibt es eine statistische Auswertung, welcher Anteil dieser Einnahmen auf abgelehnte Visumanträge entfällt (da die Gebühr bei Ablehnung einbehalten wird)? Falls ja, bitte ich um Übermittlung dieses prozentualen oder absoluten Werts.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen und Dokumente in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel oder CSV).

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. Mai 2026
  • Frist
    27. Juni 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verträge mit externen Dienstleistern (z. B. VFS Global) und Einnahmen aus Visumgebühren (Neu-Delhi und Islamabad) [#4921]
Datum
30. Mai 2026 14:00
An
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
den Zugang zu Informationen und Dokumenten betreffend die Auslagerung von Visum-Dienstleistungen an externe Dienstleister (wie z. B. VFS Global) sowie die staatlichen Einnahmen aus Visumgebühren an den österreichischen Vertretungsbehörden in Neu-Delhi (Indien) und Islamabad (Pakistan). Hinsichtlich der statistischen und finanziellen Daten ersuche ich um Aufschlüsselung nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025) sowie nach den beiden genannten Standorten. 1. Verträge mit externen Dienstleistern (Herausgabe von Dokumenten): Nach Art. 43 des EU-Visakodex müssen Mitgliedstaaten, die mit externen Dienstleistern kooperieren, ein Rechtsinstrument (Vertrag) abschließen. Ich beantrage die Herausgabe der aktuellen rechtlichen Vereinbarungen, Verträge bzw. Service-Level-Agreements (SLA), die zwischen der Republik Österreich (bzw. dem BMEIA) und dem/den eingesetzten externen Dienstleister(n) für die Standorte Neu-Delhi und Islamabad geschlossen wurden. Hinweis gem. IFG: Sollten diese Dokumente Passagen enthalten, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen des Dienstleisters berühren, ersuche ich um Schwärzung jener spezifischen Passagen und Übermittlung des restlichen Dokuments, anstatt den Informationszugang gänzlich zu verweigern. 2. Servicegebühren und Terminvergabe: Welche vertragliche Höchstgrenze für die Einhebung der "Dienstleistungsgebühr" (Service Fee) durch den externen Dienstleister wurde für die Standorte Neu-Delhi und Islamabad von Österreich genehmigt bzw. vertraglich festgelegt? Welche maximalen Wartezeiten für die Erteilung eines Termins zur Antragsabgabe beim Dienstleister sind in den SLAs vertraglich festgelegt? 3. Qualitätskontrolle, Vertragsstrafen (Pönalen) und deren inhaltliche Gründe: Um die Durchsetzung der vertraglichen Standards zu prüfen, ersuche ich um folgende Auskünfte: Wie oft (in absoluten Zahlen pro Kalenderjahr) hat das BMEIA bzw. die jeweilige Vertretungsbehörde in den genannten Jahren vertraglich vereinbarte Sanktionen, Vertragsstrafen (Pönalen) oder förmliche Rügen gegen den externen Dienstleister in Neu-Delhi bzw. Islamabad ausgesprochen oder geltend gemacht? Aus welchen konkreten inhaltlichen Gründen wurden diese Pönalen bzw. Rügen verhängt? Ich ersuche um eine Aufschlüsselung dieser Vorfälle nach Verstoß-Kategorien (wie z.B. Überschreitung von Wartezeiten, Datenschutzverletzungen, unrechtmäßige Gebühreneinhebung, Mängel bei der Dokumentenweiterleitung, Fehlverhalten des Personals). 4. Staatliche Einnahmen durch Visumgebühren: Unabhängig von den Gebühren des Dienstleisters heben die Vertretungsbehörden staatliche Visumgebühren ein, welche dem Bundeshaushalt zufließen. Wie hoch war die aggregierte finanzielle Gesamtsumme (in Euro) der eingenommenen staatlichen Visumgebühren in den Jahren 2023, 2024 und 2025, aufgeschlüsselt nach den Botschaften Neu-Delhi und Islamabad? Gibt es eine statistische Auswertung, welcher Anteil dieser Einnahmen auf abgelehnte Visumanträge entfällt (da die Gebühr bei Ablehnung einbehalten wird)? Falls ja, bitte ich um Übermittlung dieses prozentualen oder absoluten Werts. Ich ersuche um Übermittlung der Informationen und Dokumente in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel oder CSV).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in