Verträge und Gutachten rund um den Verkauf der Semmelweis-Gründe in Wien-Währing

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem. § 5 Wiener Umweltinformationsgesetz sowie §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

Im Jahr 2012 verkaufte die Stadt Wien mehrere Gebäude auf dem Semmelweis-Areal in Wien Währing.
Ich beantrage Auskunft, wer die jeweiligen Käufer waren, und wie hoch die jeweils erzielten Verkaufspreise waren.

Weiters beantrage ich die Übermittlung sämtlicher Verträge (inklusive etwaiger Anhänge) zu diesen Verkäufen, sowie von sämtlichen Gutachten, die im Vorfeld des Verkaufsprozesses im Auftrag der Stadt Wien oder durch die Stadt Wien erstellt wurden.

Sollten Aspekte der Verträge und Gutachten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermittelt werden können, da ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse besteht, bitte ich um eine Auskunftserteilung mit entsprechenden Schwärzungen.

Auf dem Areal befindet sich auch ein öffentlich zugänglicher Park – das Areal „ist für viele Wienerinnen und Wiener ein wichtiger städtischer Grünraum, der besonders erhaltenswert ist“, wie die Stadt Wien auf ihrer Webseite ausführt (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung…). Der Verkauf und die geänderte Nutzung des Areals wirkten sich wahrscheinlich auf „Land, Landschaft, natürliche Lebensräume“ und „Artenvielfalt“ auf dem Areal aus, sowie auf den „Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit“ (§2 Wiener UIG), weshalb das Wiener Umweltinformationsgesetz zur Anwendung kommt.

Ich stelle diese Anfrage als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem. § 5 Wiener Umweltinformationsgesetz sowie §§ 2,3 Wiene…
An Wien Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Verträge und Gutachten rund um den Verkauf der Semmelweis-Gründe in Wien-Währing [#1637]
Datum
12. Oktober 2018 15:28
An
Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem. § 5 Wiener Umweltinformationsgesetz sowie §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Im Jahr 2012 verkaufte die Stadt Wien mehrere Gebäude auf dem Semmelweis-Areal in Wien Währing. Ich beantrage Auskunft, wer die jeweiligen Käufer waren, und wie hoch die jeweils erzielten Verkaufspreise waren. Weiters beantrage ich die Übermittlung sämtlicher Verträge (inklusive etwaiger Anhänge) zu diesen Verkäufen, sowie von sämtlichen Gutachten, die im Vorfeld des Verkaufsprozesses im Auftrag der Stadt Wien oder durch die Stadt Wien erstellt wurden. Sollten Aspekte der Verträge und Gutachten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermittelt werden können, da ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse besteht, bitte ich um eine Auskunftserteilung mit entsprechenden Schwärzungen. Auf dem Areal befindet sich auch ein öffentlich zugänglicher Park – das Areal „ist für viele Wienerinnen und Wiener ein wichtiger städtischer Grünraum, der besonders erhaltenswert ist“, wie die Stadt Wien auf ihrer Webseite ausführt (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/semmelweis.html). Der Verkauf und die geänderte Nutzung des Areals wirkten sich wahrscheinlich auf „Land, Landschaft, natürliche Lebensräume“ und „Artenvielfalt“ auf dem Areal aus, sowie auf den „Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit“ (§2 Wiener UIG), weshalb das Wiener Umweltinformationsgesetz zur Anwendung kommt. Ich stelle diese Anfrage als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
EZ 34, KG Gersthof, 1180 Wien, Bastiengasse 36-38, Auskunftsbegehren gemäß §§ 2, 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Von
Wien
Via
Briefpost
Betreff
EZ 34, KG Gersthof, 1180 Wien, Bastiengasse 36-38, Auskunftsbegehren gemäß §§ 2, 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Datum
5. Dezember 2018
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
34_gersthof_beantwortungeinesauskunftsbegehrens_mathiashuter_fragdenstaat-1.pdf
75,6 KB
EZ 34, KG Gersthof, 1180 Wien, Bastiengasse 36-38, Auskunftsbegehren gemäß §§ 2, 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.…
Von
Wien
Via
Briefpost
Betreff
EZ 34, KG Gersthof, 1180 Wien, Bastiengasse 36-38, Auskunftsbegehren gemäß §§ 2, 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Datum
5. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Zu Ihrer E-Mail vom 12.10.2018 wird wie nachstehende Auskunft erteilt: 1. Wer waren die Käufer der von der Stadt Wien im Jahr 2012 verkauften Gebäude auf dem Semmelweis-Areal? Welche Verkaufspreise wurden erzielt? Die Liegenschaft EZ 34, KG Gersthof, wurde im Wege der MA 69-Immobilienmanagement, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2012, Pr. Zl. 02074-2012/0001-GWS, samt den darauf befindlichen zwei Gebäuden (Pavillon 1 und Pavillon 2) an die AMADEUS VIENNA Campus Eigentümergesellschaft mbH (FN 215301w) zu einem Kaufpreis von EUR 8.900.000,- verkauft. 2. Beantragung der Übermittlung sämtlicher Verträge (inklusive etwaiger Anhänge) sowie von sämtlichen Gutachten, die im Vorfeld des Verkaufsprozesses erstellt wurden. Zu Ihrem Ersuchen um Übermittlung der Gutachten, wird bekanntgegeben, dass die Erteilung von Auskünften über Inhalte eines Gutachtens zur Wertermittlung einer Liegenschaft einer-seits das Recht des Gutachters auf Schutz seiner personenbezogenen Daten sowie sein wirtschaftliches Interesse an der Gemeinhaltung des Inhalts des Gutachtens und anderer-seits das Amtsgeheimnis entgegenstehen. Bezüglich der Kaufverträge erscheint uns eine Übermittlung, ohne Zustimmung des Vertragspartners zur Weitergabe und der von Ihnen ge-planten Veröffentlichung, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
MA 69-T-VK-18/2283/11-Trz In der Beilage wird folgende Stellungnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
MA 69-T-VK-18/2283/11-Trz
Datum
5. Dezember 2018 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
34_Gersthof_BeantwortungeinesAuskunftsbegehrens_MathiasHuter_fragdenstaat.docx
42,7 KB
In der Beilage wird folgende Stellungnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen