Vollständige Auskunft über die Ministerratssitzungen nach Fall des Amtsgeheimnisses und Verfügung des Informationsfreiheitsgesetzes

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Es besteht der begründete Verdacht, dass die ÖSTERREICHER und die ÖFFENTLICHKEIT trotz Wegfall des Amtsgeheimnisses und der Gültigkeit des iNFORMATIONSFREIHEITSGESETZES (IFG) nicht alles aus den wöchentlichen Ministerratssitzungen erfährt. Es werden nur Teile aus den Sitzungen gezielt veröffentlicht. Ich begehre Auskunft darüber ob es bei den wöchentlichen Sitzungen auch eine nicht medienöffentlichten und einen nicht bürgeröffentlichen Teil gibt, dess Inhalt trotz Fall des Amtsgeheimnisses und des IFG nicht veröffentlicht wird. Das IFG sieht eine proaktive Veröffentlchung durch die zuständigen Stellen vor. Wie hoch im prozentmäßigen Verhältnis zu den veröffentichten Informationen ist der Anteil der nicht veröffentlichten Informationen zum Ministerrat. Welche gestzlichen Bestimmungen verhindern die Veröffentlichung. Nennen Sie zumindest die Überschriften der Dokumente und Beshlüsse die nicht öffentlich sind. Wieso kommt das IFG im Ministerrat nicht zur Anwendung. Ich ersuche dazu auch um eine Stellungnahme des Verfassungdienstes.

Warte auf Antwort

  • Datum
    1. November 2025
  • Frist
    29. November 2025
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Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Vollständige Auskunft über die Ministerratssitzungen nach Fall des Amtsgeheimnisses und Verfügung des Informationsfreiheitsgesetzes [#4024]
Datum
1. November 2025 09:38
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Es besteht der begründete Verdacht, dass die ÖSTERREICHER und die ÖFFENTLICHKEIT trotz Wegfall des Amtsgeheimnisses und der Gültigkeit des iNFORMATIONSFREIHEITSGESETZES (IFG) nicht alles aus den wöchentlichen Ministerratssitzungen erfährt. Es werden nur Teile aus den Sitzungen gezielt veröffentlicht. Ich begehre Auskunft darüber ob es bei den wöchentlichen Sitzungen auch eine nicht medienöffentlichten und einen nicht bürgeröffentlichen Teil gibt, dess Inhalt trotz Fall des Amtsgeheimnisses und des IFG nicht veröffentlicht wird. Das IFG sieht eine proaktive Veröffentlchung durch die zuständigen Stellen vor. Wie hoch im prozentmäßigen Verhältnis zu den veröffentichten Informationen ist der Anteil der nicht veröffentlichten Informationen zum Ministerrat. Welche gestzlichen Bestimmungen verhindern die Veröffentlichung. Nennen Sie zumindest die Überschriften der Dokumente und Beshlüsse die nicht öffentlich sind. Wieso kommt das IFG im Ministerrat nicht zur Anwendung. Ich ersuche dazu auch um eine Stellungnahme des Verfassungdienstes.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 4024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4024/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)