Wahrnehmung öffentlicher Organfunktionen innerhalb des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl.
betreffend die Wahrnehmung öffentlicher Organfunktionen innerhalb des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl.
Der Gemeindevorstand stellt gemäß der NÖ Gemeindeordnung ein wesentliches Kollegialorgan der Gemeinde dar, innerhalb dessen Mitglieder gesetzlich eingeräumte Mitwirkungs-, Beratungs- und Beschlussrechte ausüben.
Dem ersten Vizebürgermeister kommt hierbei gemäß § 56 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung eine besondere rechtliche Stellung zu, da bei Stimmengleichheit jene Anschauung als zum Beschluss erhoben gilt, der der erste Vizebürgermeister beitritt.
Die tatsächliche Anwesenheit des ersten Vizebürgermeisters betrifft daher nicht ausschließlich die persönliche Amtsausübung eines Organwalters, sondern unmittelbar die gesetzlich vorgesehene Zusammensetzung und konkrete Entscheidungsfindung innerhalb eines zentralen Gemeindeorgans.
Gegenstand dieses Informationsbegehrens sind ausdrücklich weder nicht öffentliche Beratungsinhalte, einzelne Tagesordnungspunkte noch sonstige der gesetzlichen Geheimhaltung unterliegende Sitzungsgegenstände, sondern ausschließlich die tatsächliche Wahrnehmung einer öffentlichen Funktion innerhalb eines Kollegialorgans der Gemeinde.
Da die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeindevorstandes unmittelbare Voraussetzung für die Ausübung von Antrags-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Abstimmungsrechten innerhalb dieses Organs darstellt und dem ersten Vizebürgermeister darüber hinaus eine gesetzlich besonders ausgestaltete Entscheidungsfunktion zukommt, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an transparenter Offenlegung dieser Informationen.
Es wird daher um Bekanntgabe ersucht:
1. Wie viele Sitzungen des Gemeindevorstandes haben seit Beginn der aktuellen Gemeinderatsfunktionsperiode im März 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 stattgefunden?
2. Bei wie vielen der unter Punkt 1 genannten Sitzungen war der erste Vizebürgermeister über die gesamte Sitzungsdauer, somit von Eröffnung bis Schluss der jeweiligen Sitzung, anwesend?
3. Wie viele Sitzungen des Gemeindevorstandes haben im Zeitraum 1. Jänner 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 stattgefunden?
4. Bei wie vielen der unter Punkt 3 genannten Sitzungen war der erste Vizebürgermeister über die gesamte Sitzungsdauer, somit von Eröffnung bis Schluss der jeweiligen Sitzung, anwesend?
Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form.
Antwort verspätet
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Datum29. Juni 2026
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27. Juli 2026
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