Wasserbezug
Anfrage an:
Untersiebenbrunn, Niederösterreich
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Vielen Haushalten wurden in den letzten Tagen ein Schreiben über eine Stellungnahme zu ihrem Wasserbezug zugestellt.
Bitte beantworten Sie meine nachstehend angeführten Fragen.
- Auf welcher Rechtsgrundlage verlangst man eine Stellungnahme, über einen aus ihrer Sicht zu geringen Wasserbezug?
- Wer hat die von ihnen gewählte Durchschnittsmenge definiert?
- Welchen Mehrwert sollen die ca. 200 Stellungnahmen bringen?
Besten Dank!
Warte auf Antwort
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Datum19. August 2026
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16. September 2026
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