Wiederbetätigung?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wenn es im Ausland eine Gruppe oder Personen gibt, die Menschen verehrt, welche während des Nationalsozialismus Juden zu tausenden ermordet haben und man diese Verehrung nachweisen kann, ist es dann für Österreicher nach gesetzlichen Maßstäben „Wiederbetätigung „, wenn ein Österreichischer Staatsbürger dieser Gruppe oder Personen wissentlich finanzielle Unterstützung zukommen lässt und damit die Idee des Nationalsozialismus unterstützt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. März 2025
  • Frist
    12. Mai 2025
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Wiederbetätigung? [#3354]
Datum
17. März 2025 12:19
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wenn es im Ausland eine Gruppe oder Personen gibt, die Menschen verehrt, welche während des Nationalsozialismus Juden zu tausenden ermordet haben und man diese Verehrung nachweisen kann, ist es dann für Österreicher nach gesetzlichen Maßstäben „Wiederbetätigung „, wenn ein Österreichischer Staatsbürger dieser Gruppe oder Personen wissentlich finanzielle Unterstützung zukommen lässt und damit die Idee des Nationalsozialismus unterstützt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3354/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Wolfgang Pestl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Prestl, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Die rechtliche Beurteilung von (auch n…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Wiederbetätigung? [#3354]
Datum
19. März 2025 10:53
Status
Sehr geehrter Herr Prestl, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Die rechtliche Beurteilung von (auch nur hypothetischen) Sachverhalten ist typischerweise unzuverlässig (etwa wie medizinische Ferndiagnosen) und ist daher grundsätzlich auch nicht vom Auskunftsrecht umfasst. Die verbindliche rechtliche Beurteilung obliegt hier letztlich dem Strafgericht nach genauer Erhebung der Sach- und Rechtslage nach Durchführung eines Beweisverfahrens. Grundsätzlich sind aber auch Handlungen mit dem Vorsatz, Wiederbetätigung durch Zuwendung von Geldmitteln zu unterstützen vom Verbotsgesetz umfasst. Mit freundlichen Grüßen