Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Da in der Beantwortung des Informationsbegehrens #4007 [https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeige…] Behauptungen über den Willen des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO kommuniziert wurden, wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Frage begehrt.
1) In welchen konkreten Dokumenten äußert sich der behauptete Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Dokumenten ersucht!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Rechtsunterworfenen, welche in Eingaben an Behörden oder öffentliche Dienststellen Informationen zu Straftaten bekanntgeben.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Dezember 2025
  • Frist
    1. Januar 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Da in der Beantwortung des Informationsbegehrens #4007 [https://fragdenstaat.at/anfr…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO [#4157]
Datum
4. Dezember 2025 19:21
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da in der Beantwortung des Informationsbegehrens #4007 [https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeige…] Behauptungen über den Willen des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO kommuniziert wurden, wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Frage begehrt. 1) In welchen konkreten Dokumenten äußert sich der behauptete Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Dokumenten ersucht! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Rechtsunterworfenen, welche in Eingaben an Behörden oder öffentliche Dienststellen Informationen zu Straftaten bekanntgeben. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>