Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO
Sehr geehrteAntragsteller/in
Da in der Beantwortung des Informationsbegehrens #4007 [https://fragdenstaat.at/anfrage/anzeige…] Behauptungen über den Willen des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO kommuniziert wurden, wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Frage begehrt.
1) In welchen konkreten Dokumenten äußert sich der behauptete Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Dokumenten ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Rechtsunterworfenen, welche in Eingaben an Behörden oder öffentliche Dienststellen Informationen zu Straftaten bekanntgeben.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum4. Dezember 2025
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1. Januar 2026
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