Wohnbeihilfe

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie lange hat die Ma50 Zeit um einen Antrag fertig zu stellen? Warum dauert es seit der Änderung WbH Neu ( vormals Ma40 und Ma50) so lange bis man einen bescheid erhält. bei mir fängt das 4. Monat des Wartens an. Wieviel Anträge pro Tag werden gestellt und wieviel Anträge werden pro Tag von wievielen Mitarbeitern erledigt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. August 2026
  • Frist
    9. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wohnbeihilfe [#5189]
Datum
12. August 2026 12:32
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie lange hat die Ma50 Zeit um einen Antrag fertig zu stellen? Warum dauert es seit der Änderung WbH Neu ( vormals Ma40 und Ma50) so lange bis man einen bescheid erhält. bei mir fängt das 4. Monat des Wartens an. Wieviel Anträge pro Tag werden gestellt und wieviel Anträge werden pro Tag von wievielen Mitarbeitern erledigt?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006928131: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000006928131: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. August 2026 07:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email3342433387087487887.eml
6,0 KB
e10-6049593703870895988.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen