Wortlaut der Studien: "Evaluierung: Fiskalanalyse Aktion 20.000" und "Wissenschaftliche Evaluierung/Analyse des arbeitsmarktpolitischen Programms 'Aktion 20.000'"
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage Auskunft zum Wortlaut der folgenden zwei Studien, die laut Medienberichten (u.a. https://orf.at/stories/2450043/) und einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX…) im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführt wurden:
1) "Evaluierung: Fiskalanalyse Aktion 20.000 - Untersuchung der fiskalischen Effekte der laufenden Beschäftigungsaktion 20.000 des Arbeitsmarktservice", durchgeführt vom Institut für Höhere Studien;
2) "Wissenschaftliche Evaluierung/Analyse des arbeitsmarktpolitischen Programms "Aktion 20.000" für über 50jährige langzeitarbeitslose Personen lt. gesetzlichem Auftrag", erstellt von der Prospect Unternehmensberatung GmbH.
Im Zuge eines Auskunftsbegehrens im vergangenen Jahr wurde mir mitgeteilt, die Studien würden erst gegen Ende 2018 fertiggestellt und dann veröffentlicht – ich habe die entsprechenden Studien jedoch leider nicht auf der Webseite des Ministeriums gefunden.
Im Sinne der VwGH-Entscheidung Ra 2017/03/008310 vom Mai 2018 (https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilun…) ersuche ich um eine Übermittlung der entsprechenden Studien (gerne per Email), auch um den Verwaltungsaufwand damit so gering wie möglich zu halten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als Generalsekretär der Nicht-Regierungsorganisation Forum Informationsfreiheit (https://informationsfreiheit.at) stelle und die Rolle eines sogenannten sozialen Watchdogs im Sinne der oben angeführten VwGH-Entscheidung erfülle. Da diese beiden Studien arbeitspolitische Programme untersuchen, die viele tausend Personen in Österreich betreffen bzw. betroffen haben, besteht ein klares öffentliches Interesse an den Erkenntnissen dieser Studien, um auf deren Basis eine breitere öffentliche Diskussion führen zu können.
Sollte die Auskunft nicht oder nur zum Teil erteilt werden, beantrage ich den Erlass eines entsprechenden Bescheids gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Bemühungen um die Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage!
Information nicht vorhanden
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Datum19. April 2019
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14. Juni 2019
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