Zugang für JournalistInnen Erstaufnahmestelle Ost, Traiskirchen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wieviele Anfragen von Medien gab es in den vergangenen zwölf Monaten - bzw., wenn einfach verfügbar, 24 Monaten - betreffend Zugang zur Erstaufnahmestelle Ost ("Flüchtlingslager Traiskirchen")?

Wieviele wurden seitens des BM.I - und dafür verantwortlicher MitarbeiterInnen - genehmigt, wieviele wurden abgelehnt?

Zweitens ersuche ich, die Zahl der Genehmigungen und Ablehnungen nach Medien und JournalistInnen aufzuschlüsseln.

Drittens: Was waren die Begründung für die jeweiligen Absagen und auf welche Rechtsgrundlage/n stützte sich das BM.I dabei?

Im Fall der Genehmigungen ersuche ich darüber hinaus um Auskunft, welche Auflagen bzw. Einschränkungen für die Recherche und das Verhalten der JournalistInnen Ort gegeben wurden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juni 2015
  • Frist
    5. August 2015
  • Ein:e Follower:in
Edith Meinhart
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Edith Meinhart
Betreff
Zugang für JournalistInnen Erstaufnahmestelle Ost, Traiskirchen [#383]
Datum
10. Juni 2015 12:46
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wieviele Anfragen von Medien gab es in den vergangenen zwölf Monaten - bzw., wenn einfach verfügbar, 24 Monaten - betreffend Zugang zur Erstaufnahmestelle Ost ("Flüchtlingslager Traiskirchen")? Wieviele wurden seitens des BM.I - und dafür verantwortlicher MitarbeiterInnen - genehmigt, wieviele wurden abgelehnt? Zweitens ersuche ich, die Zahl der Genehmigungen und Ablehnungen nach Medien und JournalistInnen aufzuschlüsseln. Drittens: Was waren die Begründung für die jeweiligen Absagen und auf welche Rechtsgrundlage/n stützte sich das BM.I dabei? Im Fall der Genehmigungen ersuche ich darüber hinaus um Auskunft, welche Auflagen bzw. Einschränkungen für die Recherche und das Verhalten der JournalistInnen Ort gegeben wurden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Edith Meinhart <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Edith Meinhart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Edith Meinhart
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Redakteurin, das Bundesministerium für Inneres führt keine statistischen Aufzeichnungen, die …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Zugang für JournalistInnen Erstaufnahmestelle Ost, Traiskirchen [#383]
Datum
23. Juli 2015 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Redakteurin, das Bundesministerium für Inneres führt keine statistischen Aufzeichnungen, die Ihre Anfrage hinsichtlich spezifischer Quantitäten beantworten lassen würden. Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Zahl der Nachfragen jedes Jahr sicherlich in einem dreistelligen Bereich bewegt. Ebenso wenig führen wir standardisierte organisations- oder personenbezogene Dateien, aus denen sich Ihre Frage nach Medien und Identität von Journalisten/-innen beantworten ließe. Folgende zuletzt genehmigten Besuche von Journalisten/-innen sind evident: 12. Februar 2015: Wilhelm Theuretsbacher, Kurier 29. Juni 2015: Bernt Koschuh, ORF Patrick Beilner, APA 9. Juli 2015: Uta Hauft, heute Yilmaz Gülüm, News Julia Herrnböck, NZZ Irene Brickner, Der Standard Jasmin Bürger, OÖN Nina Horowitz, ORF Robert Zikmund, ORF Peter Gruber, Kurier Clemens Neuhold, Wiener Zeitung Birgit Entner, Vorarlberger Nachrichten Cornelia Ritzer, Tiroler Tageszeitung Marian Smetana, Salzburger Nachrichten Edith Meinhart, profil Deborah Knob, Österreich Sandra Ramsauer, Kronenzeitung Klaus Knittelfelder, Kleine Zeitung Gila Wohlmann, NÖN Sahel Zarinfard, Dossier Anna Thalhammer, Die Presse Barbara Gansfuß, ORF Nina Horaczek, Falter Wir sind in jedem Falle bemüht, im Rahmen des Möglichen journalistischen Interessen zu entsprechen und sehen uns einem grundsätzlichen Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien verpflichtet, ohne dabei das Medium oder die Linie der Berichterstattung zu bewerten. Das heißt, dass wir nach Möglichkeit einen Besuch anbieten, in diesem Fall aber für alle Medien, die entsprechendes Interesse bekunden. Umgekehrt bedeutet das jedoch, dass bei fehlender Möglichkeit eines Besuchsangebots dies für alle Medienanfragen gleichermaßen zu gelten hat. In der Frage, ob wir die allgemeine Möglichkeit eines Besuchs für Medienvertreter/-innen anbieten können, sind wir in erster Linie der Abwägung verpflichtet, ob es dabei zu einer Beeinträchtigung der Privatsphäre Schutzsuchender kommen kann. Aus diesem Grunde werden auch alle Besuche von verantwortlichen Mitarbeitern/-innen der Betreuungsstelle begleitet. Bei allem journalistischen Interesse darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei den Quartieren in der Betreuungsstelle letztlich um den persönlichsten und privatesten Lebensbereich dieser Menschen in einer zweifellos schwierigen Lebenssituation handelt, und dem auch mit entsprechendem Respekt zu begegnen ist. In jedem Falle muss der Eindruck vermieden werden, die Schutzsuchenden würden nach Belieben medial vorgeführt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir gerade in Zeiten einer Voll- oder gar Überbelegung der Betreuungsstelle diese Wahrung der Privatsphäre Schutzsuchender im Falle einer allgemeinen journalistischen Besuchsmöglichkeit nur bedingt gewährleisten können, und daher auch unter dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien journalistischen Anfragen in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt entsprechen können. Der Vollständigkeit halber darf ich festhalten, dass davon unabhängig die gesetzlichen Kontrollbefugnisse der Volksanwälte und des UNHCR selbstverständlich zu jeder Zeit bestehen. Rechtliche Bestimmungen über das Betreten von Betreuungsstellen finden sich im Grundversorgungsgesetz/Bund sowie in der Betreuungseinrichtungs-Betretungsverordnung. Im Hinblick auf eine umfassende journalistische Darstellung von Asylquartieren, die auch die Betreuungsstelle Traiskirchen mit einschließt, darf ich auf die Rechercheplattform www.dossier.at<http://www.dossier.at… hinweisen. Mit freundlichen Grüßen,