Sehr geehrte Frau Redakteurin,
das Bundesministerium für Inneres führt keine statistischen Aufzeichnungen, die Ihre Anfrage hinsichtlich spezifischer Quantitäten beantworten lassen würden.
Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Zahl der Nachfragen jedes Jahr sicherlich in einem dreistelligen Bereich bewegt.
Ebenso wenig führen wir standardisierte organisations- oder personenbezogene Dateien, aus denen sich Ihre Frage nach Medien und Identität von Journalisten/-innen beantworten ließe.
Folgende zuletzt genehmigten Besuche von Journalisten/-innen sind evident:
12. Februar 2015:
Wilhelm Theuretsbacher, Kurier
29. Juni 2015:
Bernt Koschuh, ORF
Patrick Beilner, APA
9. Juli 2015:
Uta Hauft, heute
Yilmaz Gülüm, News
Julia Herrnböck, NZZ
Irene Brickner, Der Standard
Jasmin Bürger, OÖN
Nina Horowitz, ORF
Robert Zikmund, ORF
Peter Gruber, Kurier
Clemens Neuhold, Wiener Zeitung
Birgit Entner, Vorarlberger Nachrichten
Cornelia Ritzer, Tiroler Tageszeitung
Marian Smetana, Salzburger Nachrichten
Edith Meinhart, profil
Deborah Knob, Österreich
Sandra Ramsauer, Kronenzeitung
Klaus Knittelfelder, Kleine Zeitung
Gila Wohlmann, NÖN
Sahel Zarinfard, Dossier
Anna Thalhammer, Die Presse
Barbara Gansfuß, ORF
Nina Horaczek, Falter
Wir sind in jedem Falle bemüht, im Rahmen des Möglichen journalistischen Interessen zu entsprechen und sehen uns einem grundsätzlichen Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien verpflichtet, ohne dabei das Medium oder die Linie der Berichterstattung zu bewerten.
Das heißt, dass wir nach Möglichkeit einen Besuch anbieten, in diesem Fall aber für alle Medien, die entsprechendes Interesse bekunden. Umgekehrt bedeutet das jedoch, dass bei fehlender Möglichkeit eines Besuchsangebots dies für alle Medienanfragen gleichermaßen zu gelten hat.
In der Frage, ob wir die allgemeine Möglichkeit eines Besuchs für Medienvertreter/-innen anbieten können, sind wir in erster Linie der Abwägung verpflichtet, ob es dabei zu einer Beeinträchtigung der Privatsphäre Schutzsuchender kommen kann. Aus diesem Grunde werden auch alle Besuche von verantwortlichen Mitarbeitern/-innen der Betreuungsstelle begleitet.
Bei allem journalistischen Interesse darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei den Quartieren in der Betreuungsstelle letztlich um den persönlichsten und privatesten Lebensbereich dieser Menschen in einer zweifellos schwierigen Lebenssituation handelt, und dem auch mit entsprechendem Respekt zu begegnen ist. In jedem Falle muss der Eindruck vermieden werden, die Schutzsuchenden würden nach Belieben medial vorgeführt.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir gerade in Zeiten einer Voll- oder gar Überbelegung der Betreuungsstelle diese Wahrung der Privatsphäre Schutzsuchender im Falle einer allgemeinen journalistischen Besuchsmöglichkeit nur bedingt gewährleisten können, und daher auch unter dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Medien journalistischen Anfragen in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt entsprechen können.
Der Vollständigkeit halber darf ich festhalten, dass davon unabhängig die gesetzlichen Kontrollbefugnisse der Volksanwälte und des UNHCR selbstverständlich zu jeder Zeit bestehen.
Rechtliche Bestimmungen über das Betreten von Betreuungsstellen finden sich im Grundversorgungsgesetz/Bund sowie in der Betreuungseinrichtungs-Betretungsverordnung.
Im Hinblick auf eine umfassende journalistische Darstellung von Asylquartieren, die auch die Betreuungsstelle Traiskirchen mit einschließt, darf ich auf die Rechercheplattform
www.dossier.at<http://www.dossier.at… hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen,