zugrunde gelegte Rechtsansichten für die Beurteilung von Sachverhalten (die Gegenstand einer Beschwerde sind)

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Muss die Volksanwaltschaft bei der Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) die österreichischen Rechtsvorschriften und die Judikatur zugrunde legen - oder darf sie bei der Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) auch eine Rechtsansicht zugrunde legen, welche den österreichischen Rechtsvorschriften bzw. der Judikatur diametral entgegensteht?

2) Muss die Volksanwaltschaft die Rechtsansicht, welche sie für die Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) zugrunde legt, begründen - insbesondere wenn diese Rechtsansicht den österreichischen Rechtsvorschriften bzw. der Judikatur diametral entgegensteht?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    18. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
zugrunde gelegte Rechtsansichten für die Beurteilung von Sachverhalten (die Gegenstand einer Beschwerde sind) [#1684]
Datum
21. Januar 2019 23:37
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Muss die Volksanwaltschaft bei der Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) die österreichischen Rechtsvorschriften und die Judikatur zugrunde legen - oder darf sie bei der Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) auch eine Rechtsansicht zugrunde legen, welche den österreichischen Rechtsvorschriften bzw. der Judikatur diametral entgegensteht? 2) Muss die Volksanwaltschaft die Rechtsansicht, welche sie für die Beurteilung eines Sachverhalts (der Gegenstand einer Beschwerde ist) zugrunde legt, begründen - insbesondere wenn diese Rechtsansicht den österreichischen Rechtsvorschriften bzw. der Judikatur diametral entgegensteht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Volksanwaltschaft
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Vo…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
AW: zugrunde gelegte Rechtsansichten für die Beurteilung von Sachverhalten (die Gegenstand einer Beschwerde sind) [#1684]
Datum
21. Januar 2019 23:39
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at<http://www.volksanwaltschaft.gv.at>. Ihre Daten werden in der internen Datenbank gespeichert und nur zum Zweck der Bearbeitung verwendet, siehe auch Datenschutzinformation<http://volksanwaltschaft.gv.at/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen