Zuständigkeit von Bundesministerien
Sehr geehrteAntragsteller/in
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Welche Bundesministerien sind für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht werden, zuständig?
2) Im Hinblick auf das Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B-VG):
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die in Frage 1 benannten Zuständigkeiten dieser Bundesministerien?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
3) Im Hinblick auf das Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B-VG):
Welche gesetzliche Grundlage gestattet es der BWB, bei der BWB wegen Verletzung des UWG eingebrachte Beschwerden an Bundesministerien abzutreten?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum12. November 2025
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10. Dezember 2025
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