Anfragen
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Auskunftsbegehren gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 5/2024) Folgefragen zu CAS-1894043-N9P7F9
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 5 Monate, 2 Wochen herAnfrage erfolgreich Auskunftsbegehren gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung Ebenso sind die Bezahlfristen für zahlreiche Delikte, die in dem genannten Zeitraum entstanden sind, sowie generell aufgrund der einjährigen Verfolgungsverjährungsfrist für Verwaltungsstraftaten noch zahlreiche Freundliche Grüße image.png Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft -
Erhebungsmethoden und Rohdaten des Modal Split
Wiener Linien GmbH & Co KG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 4 Monate, 1 Woche herund Metadaten - Als Ergebnis des Auftrages übermittelte Zwischenergebnisse oder Berichte Anfrage erfolgreich informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung -
§ 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ORF
ORF – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 6 Monate herich um Auskunft zu folgenden Punkten, welche die finanziellen und organisatorischen Tätigkeiten des Österreichischen informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung ORF-Kundendienst in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort. -- Für aktuelle Programmanfragen erreichen Die bisherigen Ausführungen sind jedoch nicht ausreichend. Abgesehen davon dürfen wir darauf hinweisen, dass der Österreichische Rundfunk nach geltender Rechtslage -
IFG Anfrage zu Mehrgebühren
Wiener Linien GmbH & Co KG – Österreich - private Informationspflichtige
Warte auf Antwort, 1 Woche, 3 Tage her. § 2 Abs 1 IFG im jeweiligen Bereich der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und verfügbar Erscheint die Eintreibung der Mehrgebühr in Sonderfällen wirtschaftlich jedoch nicht erfolgversprechend Durch ihre Offenlegung droht den Wiener Linien ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil, da sich daraus
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