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Verschlüsselte Verbreitung öffentlich-rechtlicher TV-Programme (Art 18 B-VG & Art 1 BVG-Rundfunk)
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her , 390,00 EuroVerwaltungshandeln hat demnach stets auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage zu beruhen den Einsatz proprietärer Endgeräte bzw Zugangssysteme sowie Freischaltungen erforderlich macht, also Koppelgeschäfte Verwaltungshandeln hat demnach stets auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage zu beruhen den Einsatz proprietärer Endgeräte bzw Zugangssysteme sowie Freischaltungen erforderlich macht, also Koppelgeschäfte
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