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  • Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
    Stadt GrazSteiermark
    Anfrage erfolgreich, 9 Jahre her
    mitgeteilt: Ad. 1): Die Daten sind aus den Rechnungsabschlüssen ersichtlich und auf der Homepage der Landeshauptstadt Ferner besteht im Rahmen des § 96 Abs 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBI Nr. 130/1967 idgF BESCHWERDEVORENTSCHEIDUNG Spruch Die von Herrn Mathias Huter erhobene Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark vom 10.05.2015 (ha. eingelangt am 12.05.2015) gegen den Bescheid des Magistrats Graz vom Mit Schreiben der Präsidialabteilung der Landeshauptstadt Graz vom 29.01.2016, GZ.: (…), erging zu dem
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