Anfragen
Ihre Suche ergab 38 Ergebnisse.
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Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Tage, 8 Stunden hereine Möglichkeit, im Vergaberecht Konzerne, die von öffentlichen Geldern profitieren, aber mit ihrer wirtschaftlichen eine Möglichkeit, im Vergaberecht Konzerne, die von öffentlichen Geldern profitieren, aber mit ihrer wirtschaftlichen Es wird darum gebeten lediglich jene Fragen an das BMIMI zu richten, welche gemäß Bundesministeriengesetz Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
Bundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen her**Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten >> > An: "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten 2 IFG saeumnisbeschwerde-zu-ib-4044-2026-01-08-anonymisiert.pdf Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) im Zuge der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche herim Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach (vgl. im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach (vgl. >> > An: "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
IT-System der Volksanwaltschaft
Volksanwaltschaft – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Monate, 4 Wochen herFür den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den begehrten Informationen > > Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen Volksanwaltschaft Bundesbehörde -
Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Volksanwaltschaft – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 4 Wochen her/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den begehrten Informationen Volksanwaltschaft Bundesbehörde -
F-GKIA / JC1
Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH –
Antwort verspätet, 2 Monate, 3 Wochen herFür den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage >> > An: "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH" < >> > An: "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH" < >> > An: "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH" < Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH Bundesbehörde -
Beschwerden hinsichtlich Straftaten des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Volksanwaltschaft – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 4 Wochen herFür den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den begehrten Informationen > > Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen Volksanwaltschaft Bundesbehörde -
Otto-Wagner-Postsparkasse
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. – Österreich - private Informationspflichtige
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herwarum die Umsetzung über einen Kauf ausgeschlossen wurde. 2.3 Vorliegende Vergleichsrechnungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen Wirtschaftlichkeit des Projekts.nem Kauf gegenübergestellt? Wirtschaftlichkeit des Projekts.nem Kauf gegenübergestellt? informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung brief_geschwaerzt.pdf brief.pdf screenshot-2026-04-20-153622.png Bundesimmobiliengesellschaft -
Anzahl konfessionsloser Kinder in Volksschulen
Bundesministerium für Bildung – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Tag, 12 Stunden her/Schulstandort)? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung Bürger/innenservice [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] Bundesministerium für Bildung bundesministerium -
Bauverfahren - Wasserrechtliche Verhandlung - Baubescheid
Landesregierung Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herMeines Wissens ist Wasserrecht Bundes- bzw. Landessache. Besten Dank und schönen Gruß! Meines Wissens ist Wasserrecht Bundes- bzw. Landessache. Besten Dank und schönen Gruß! ist Bundes- bzw. Meines Wissens ist Wasserrecht Bundes- bzw. Landessache. > Besten Dank und schönen Gruß! mich noch unbeantwort bzw. sind nicht verständlich dargestellt. 1) Wasserrecht ist Bundes- bzw. -
Auslegung des § 9 Abs. 1 AlVG durch den Verwaltungsgerichtshof (II)
Verwaltungsgerichtshof – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate herdurch § 2 Abs. 5 AMFG (»Jede auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit, die den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche durch § 2 Abs. 5 AMFG (»Jede auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit, die den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche Senaten ein Stab von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung steht, ist es -
Luftvorfall Tschechien
Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 4 Wochen her– Gibt es zu diesem Vorfall Meldungen aus der Zivilbevölkerung an die AustroControl? 2. – Gibt es zu diesem Vorfall Meldungen aus der Zivilbevölkerung an die AustroControl? 2. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH Bundesbehörde -
Strafen bei illegalem Kunstflug
Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate, 2 Wochen herMaßnahmen hat die AustroControl gesetzt um den/die Piloten in Zukunft von solchen Flugbewegungen abzuhalten und Maßnahmen hat die AustroControl gesetzt um den/die Piloten in Zukunft von solchen Flugbewegungen abzuhalten und Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH Bundesbehörde
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