Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie wird mit dem Ergebnis des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell umgegangen?

Werden die vergebenen Projekte an die beteiligten Bauunternehmen noch einmal gesichtet?

Gibt es eine Möglichkeit, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne der Republik und ihren Bürger:innen Schaden zufügen?

Falls nicht: Wird es zukünftig eine Klausel in Verträgen geben, die es dem Staat und staatsnahen Betrieben ermöglicht, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne gegen die Interessen des Staates und somit gegen die Interessen seiner Bürger:innen agieren, wie im gegebenen Fall durch unerlaubte Preisabsprachen?

Gibt es eine Möglichkeit, im Vergaberecht Konzerne, die von öffentlichen Geldern profitieren, aber mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Steuerzahler:innen ausbeuten, von Projekten auszuschließen?

Welche Maßnahmen sind geplant, damit Konzerne nicht noch einmal auf Kosten der Bürger:innen Profite generieren?

Danke für Ihre Bemühungen im voraus.

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. April 2026
  • Frist
    25. Mai 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell [#4780]
Datum
27. April 2026 12:23
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie wird mit dem Ergebnis des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell umgegangen? Werden die vergebenen Projekte an die beteiligten Bauunternehmen noch einmal gesichtet? Gibt es eine Möglichkeit, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne der Republik und ihren Bürger:innen Schaden zufügen? Falls nicht: Wird es zukünftig eine Klausel in Verträgen geben, die es dem Staat und staatsnahen Betrieben ermöglicht, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne gegen die Interessen des Staates und somit gegen die Interessen seiner Bürger:innen agieren, wie im gegebenen Fall durch unerlaubte Preisabsprachen? Gibt es eine Möglichkeit, im Vergaberecht Konzerne, die von öffentlichen Geldern profitieren, aber mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Steuerzahler:innen ausbeuten, von Projekten auszuschließen? Welche Maßnahmen sind geplant, damit Konzerne nicht noch einmal auf Kosten der Bürger:innen Profite generieren? Danke für Ihre Bemühungen im voraus.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gemäß § 7 Abs 2 IFG ist di…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
AW: Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell [#4780]
Datum
28. April 2026 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gemäß § 7 Abs 2 IFG ist die begehrte Information möglichst präzise zu bezeichnen. Eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist derzeit leider nicht möglich, da die Formulierung Ihres Antrags nichthinreichend bestimmt ist. Es ergeht der Auftrag, Ihr Begehren zu präzisieren, damit aus dem Antrag der Inhalt und der Umfang der beantragten Information ausreichend klar hervorgeht. Es wird darum gebeten lediglich jene Fragen an das BMIMI zu richten, welche gemäß Bundesministeriengesetz (BMG) in Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt I, auch in die Zuständigkeit des BMIMI fallen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lediglich ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen besteht, nicht jedoch auf die Erteilung von Rechtsauskünften durch die Behörde; eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus den weiteren Bestimmungen des IFG. Zudem besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur insoweit, als diese nicht bereits allgemein zugänglich sind. Der Fristenlauf beginnt erst mit Einlagen der entsprechenden Präzisierung Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit präzisiere ich meine Anfrage und bitte um Übermittlung folgender Information…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell [#4780]
Datum
28. April 2026 14:56
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit präzisiere ich meine Anfrage und bitte um Übermittlung folgender Informationen: Verträge und Besprechungsprotokolle mit Unternehmen im Zusammenhang mit dem Lobautunnel. Sämtliche Verträge, Vereinbarungen, Auftragsunterlagen, Nachträge sowie Meeting-, Besprechungs- und Abstimmungsprotokolle mit Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Lobautunnels oder mit vorbereitenden Baustellen und Vorarbeiten stehen. Ausstiegsklauseln und Vertragsbeendigungen vergangener, aktiver und aktuell geplanter Verträge im Zusammenhang mit dem Lobautunnel: Insbesondere ersuche ich um Übermittlung jener Vertragsbestandteile, aus denen allfällige Ausstiegs-, Kündigungs-, Rücktritts-, Stornierungs- oder sonstige Beendigungsklauseln in Bau-, Planungs-, Beratungs- oder sonstigen Projektverträgen hervorgehen. Budgetierung des Lobautunnels: Unterlagen zur Budgetierung des Lobautunnels, insbesondere Aufstellungen über veranschlagte, genehmigte oder bereits gebundene Mittel für Planung, Bau, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Kommunikation und Marketing. Auch alle bereits getätigten Zahlungen der öffentlichen Hand. Werbe- und Marketingausgaben Eine detaillierte Aufstellung aller budgetierten, beauftragten oder bereits bezahlten Mittel für Werbe-, Marketing-, PR-, Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Lobautunnel. Beteiligte Unternehmen und Stakeholder Eine Auflistung sämtlicher Unternehmen, Auftragnehmer, Subauftragnehmer, Beratungsunternehmen, Kommunikationsagenturen, Projektpartner, Interessenvertretungen und sonstiger Stakeholder, die im Zusammenhang mit dem Bau des Lobautunnels, dessen Planung, Vorbereitung oder Kommunikation stehen. Kosten der Lobau-Camp-Räumung Sämtliche Unterlagen zu den Kosten der Räumung des Lobau-Camps, insbesondere eine detaillierte Aufstellung der Kosten nach Kostenarten, beteiligten Stellen, beauftragten Unternehmen, Einsatzmitteln, Personalaufwand, Sicherheitsmaßnahmen, Transport, Entsorgung, Wiederherstellung und sonstigen angefallenen oder budgetierten Kosten. Gemäß § 7 Abs. 3 IFG ersuche ich um Nachsicht, da mir nicht alle Zuständigkeiten im Detail bekannt sind. Sollte die Beantwortung meiner Anfrage nicht in Ihre Zuständigkeit fallen, bestehe ich ausdrücklich um Weiterleitung meiner Anfrage an die jeweils zuständige informationspflichtige Stelle. Meine Anfrage richtet sich an alle informationspflichtigen Stellen und relevanten Stakeholder der Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden, soweit diese über Informationen im Zusammenhang mit den angefragten Themen verfügen. Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>