Umgang mit der Entscheidung des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell
Wie wird mit dem Ergebnis des Wiener Kartellgerichts in der Causa Baukartell umgegangen?
Werden die vergebenen Projekte an die beteiligten Bauunternehmen noch einmal gesichtet?
Gibt es eine Möglichkeit, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne der Republik und ihren Bürger:innen Schaden zufügen?
Falls nicht: Wird es zukünftig eine Klausel in Verträgen geben, die es dem Staat und staatsnahen Betrieben ermöglicht, aus Verträgen auszusteigen, wenn Konzerne gegen die Interessen des Staates und somit gegen die Interessen seiner Bürger:innen agieren, wie im gegebenen Fall durch unerlaubte Preisabsprachen?
Gibt es eine Möglichkeit, im Vergaberecht Konzerne, die von öffentlichen Geldern profitieren, aber mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Steuerzahler:innen ausbeuten, von Projekten auszuschließen?
Welche Maßnahmen sind geplant, damit Konzerne nicht noch einmal auf Kosten der Bürger:innen Profite generieren?
Danke für Ihre Bemühungen im voraus.
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Datum27. April 2026
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25. Mai 2026
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