Bundesministerium für Justiz
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- Zuständigkeitsbereich:
- Österreich - Behörde
- Klassifikation:
- bundesministerium
- Webseite:
- https://www.bmj.gv.at/
- E-Mail:
- III1_bk@bmj.gv.at
- Kontakt:
-
0800 99 99 99 (in Österreich kostenlos)
+43 1 526 36 86 (aus anderen Ländern) - Postadresse:
- Museumstrasse 7, 1070 Wien
Zusammenfassung der Ergebnisse
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Anfrage erfolgreich
Diese Anfrage war erfolgreich. |
56 | |
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Anfrage abgelehnt
Die Behörde weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen. |
20 | |
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Anfrage teilweise erfolgreich
Die Anfrage war teilweise erfolgreich (ein Teil der angefragten Informationen wurde geliefert, aber nicht alle) |
17 | |
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Information nicht vorhanden
Die Information existiert bei der Behörde nicht. |
14 | |
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Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Die Anfrage wurde auf Grund der entstehenden Kosten zurückgezogen. |
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143 Anfragen an diese Behörde
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Ftz asten
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 4 Tage, 22 Stunden her -
Maßnahmen bei Bruch des Richter-Diensteides
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 5 Tage, 20 Stunden her -
IT-System der Staatsanwaltschaft Wien
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 2 Tage her -
Versteigerungsprotokoll
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 4 Wochen her -
Wille des Gesetzgebers betreffend § 78 StPO
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat her -
Betreibung illegaler Tätigkeit als hoheitliche Aufgabe
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 1 Woche her -
Vergaberechtliche Dimension der Informationsfreiheit
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 1 Monat, 2 Wochen her -
Finanzielle Mittel aus dem Familienlastenausgleichfonds für den ÖPNV
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 1 Monat, 3 Wochen her -
Vorsätzliche u. wissentliche Anfertigung v. falschen Beweisen durch die StA Österreichs, Verfolgung eines unschuldigen Bürgers - Anwendung des §21 StGB ohne dem Vorliegen einer Anlasstat
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Monat, 4 Wochen her -
Anzeigepflicht gemäß § 78 Abs. 1 StPO für Bundesverwaltungsrichter
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche her