2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-iran-version-10-33ca

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 230
PDF herunterladen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ AI - Amnesty International (29.4.2025): Iran: Human rights in Iran: Review of 2024/2025, https:
//www.amnesty.org/en/documents/mde13/9275/2025/en/, Zugriff 21.5.2025
■ AIC - American Iranian Council (17.10.2019): Myth vs. Fact: Iran’s Sunni Muslims, https://www.us-i
ran.org/resources/2019/10/16/myth-vs-fact-irans-sunni-muslims , Zugriff 21.3.2023
■ Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (31.7.2024): From 
permissive to tense: Sunni Baluchs and their relation with Tehran, https://www.clingendael.org/publ
ication/permissive-tense-sunni-baluchs-and-their-relation-tehran , Zugriff 4.2.2025
■ DW - Deutsche Welle (7.4.2024): Iran: Keine Moschee für Sunniten in der Hauptstadt, https://www.
dw.com/de/iran-keine-moschee-für-sunniten-in-der-hauptstadt/a-68719643 , Zugriff 22.5.2024
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2120038.html, Zugriff 22.1.2025
■ IRINTL - Iran International (15.9.2023): Zahedan Continues Protests Ahead Of Mahsa Anniversary, 
https://www.iranintl.com/en/202309157118, Zugriff 7.3.2024
■ IRWIRE - IranWire (24.1.2025): Conscience Held Captive: The State of Religious Minorities in Iran, 
https://iranwire.com/en/religious-minorities/138456-conscience-held-captive-the-state-of-religious
-minorities-in-iran/ , Zugriff 16.6.2025
■ IRWIRE - IranWire (19.12.2024): Iran’s Top Sunni Cleric Criticizes Surge in Ethnic Minority Execu­
tions, https://iranwire.com/en/news/137310-irans-top-sunni-cleric-criticizes-surge-in-ethnic-minorit
y-executions/, Zugriff 16.6.2025
■ IRWIRE - IranWire (13.2.2024): Iranian Sunni Cleric Handed Death Sentence, https://iranwire.com
/en/prisoners/125321-iranian-sunni-cleric-handed-death-sentence/ , Zugriff 22.5.2024
■ IRWIRE - IranWire (17.11.2023): Zahedan Holds Weekly Protest, With Snipers Overlooking, https:
//iranwire.com/en/news/122618-zahedan-holds-weekly-protest-with-snipers-overlooking/ , Zugriff 
22.5.2024
■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
■ Posch - Posch, Walter (2023): The Islamic Republic of Iran: Contemporary History and Strategy, 
https://www.academia.edu/107932808/The_Islamic_Republic_of_Iran_Contemporary_History_and
_Strategy, Zugriff 15.12.2023
■ Qantara - Qantara.de (3.7.2017): The Zahedan network, https://en.qantara.de/content/sunnis-in-ira
n-the-zahedan-network , Zugriff 15.3.2023
■ Qantara - Qantara.de (11.1.2016): Muslime zweiter Klasse, https://de.qantara.de/inhalt/sunniten-i
m-iran-muslime-zweiter-klasse , Zugriff 21.3.2023
■ Standard - Standard, Der (11.9.2023): Der Imam aus Zahedan verdirbt Khamenei die Einheitsshow, 
https://www.derstandard.at/story/3000000186486/der-imam-aus-zahedan-verdirbt-khamenei-die-e
inheitsshow, Zugriff 22.5.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (19.3.2024): Detailed findings of the independent 
international fact-finding mission on the Islamic Republic of Iran, https://www.ohchr.org/en/hr-bodie
s/hrc/ffm-iran/index, Zugriff 5.4.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (7.2.2023): Situation of human rights in the Islamic 
Republic of Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2088389/G2301095.pdf, Zugriff 14.3.2023
■ USIP - United States Institute of Peace [USA] (9.3.2023): Iran’s Dissident Sunni Leader, https:
//web.archive.org/web/20241104051416/https:/iranprimer.usip.org/blog/2023/mar/09/iran’s-disside
nt-sunni-leader, Zugriff 15.3.2023
16.5 Derwisch-Orden, Sufis (Nematollah Gonabadi-Orden)
Letzte Änderung 2025-07-17 12:29
Die Ne’matollahi-Linie von Sultan Ali Shahi Gonabadi ist einer der bekanntesten mystischen 
Orden in Iran, er geht etwa auf das 14. Jahrhundert zurück. Die Gonabadi-Derwische folgen 
der Schule des Sufismus und der islamischen Mystik (Kayhan 25.10.2023). Obwohl Sufismus 
130
136

in Iran nicht illegal ist (IRWIRE 25.1.2023) und der Gonabadi-Orden (größter Sufi-Orden in Iran) 
zur Schia zählt, werden seine Mitglieder regelmäßig verfolgt und verhaftet, da sie jede Form des 
politischen Islams ablehnen und somit das Prinzip, auf dem die Islamische Republik Iran beruht, 
nicht anerkennen (AA 15.7.2024). Mitglieder der Derwisch-Gemeinschaft werden stark verfolgt, 
einschließlich willkürlicher Festnahmen und Dämonisierung (u. a. im staatlichen Fernsehen) 
sowie Konfiskation ihres Eigentums (ÖB Teheran 11.2021). So werden Sufis etwa in iranischen 
Medien gelegentlich als Teufelsanbeter und Satanisten stigmatisiert (AA 15.7.2024) oder als Ur­
heber politischer Gewalt, wie auch als „ Zionisten“ und „ IS-Anhänger“ diffamiert (USCIRF 7.2022). 
Auch kommt es immer wieder zur Zerstörung ihrer Gotteshäuser sowie zu Inhaftierungen (FH 
2025). Als Gründe für die Inhaftierungen werden unter anderem die Störung der öffentlichen 
Ordnung, Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda, Handlungen gegen die Nationale Si­
cherheit, Mitgliedschaft in illegalen Gruppierungen und die Beleidigung des Obersten Führers 
genannt (ÖB Teheran 11.2021).
Nach gewalttätigen Protesten von Gonabadi-Derwischen im Februar 2018, bei denen fünf Si­
cherheitskräfte ums Leben kamen, wurden über 200 Derwische zu Haft und teilweise körperli­
cher Züchtigung verurteilt (ÖB Teheran 11.2021). Manche wurden auch innerhalb Irans ins Exil 
geschickt (IRWIRE 26.5.2025). Ein Derwisch wurde nach einem unfairen Prozess und einem 
Zwangsgeständnis zum Tode verurteilt und hingerichtet (ÖB Teheran 11.2021). Später wurden 
einige Gonabadi-Derwische begnadigt (ÖB Teheran 11.2021; vgl. IRWIRE 27.2.2023), trotzdem 
sind noch immer viele Derwische in Haft. Seither ist es um diese Gemeinschaft öffentlich ruhig 
geworden, allenfalls noch aktive Mitglieder der Gemeinschaft dürften starke Selbstzensur üben 
(ÖB Teheran 11.2021). Nach Angaben eines exiliranischen Religionswissenschaftlers werden 
die Derwische in Iran von den Sicherheits- und Geheimdiensten stark überwacht, insbesondere 
diejenigen, die während des Vorfalls im Februar 2018 verhaftet wurden, und auch jene, die 
zuvor schon inhaftiert und gefoltert wurden, die ihre soziale Stellung verloren und viel gelitten 
haben. Sie werden immer noch von den Sicherheitsbehörden überwacht und können sich unter 
den gegenwärtigen Umständen nicht frei bewegen (Kayhan 25.10.2023).
Im Juli 2024 wurde ein Sufi-Scheich unter ungeklärten Umständen ermordet, kurz nachdem er 
sich Berichten zufolge geweigert hatte, auf Verlangen der Behörden seinen Einfluss geltend 
zu machen, um zur Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen aufzurufen. Ein Video, das dem 
exiliranischen Nachrichtenportal Iran Wire im Oktober zugespielt wurde, zeigt einen Überfall 
von Sicherheitskräften in Zivil auf jene Sufi-Loge in Saqqez, die zuvor von dem ermordeten Su­
fi-Scheich geleitet wurde. Die Beamten schlugen die Versammelten und beschlagnahmten eine 
Reihe elektronischer Geräte. Laut Iran Wire erfolgte die Razzia, nachdem Sufis das Wort „ Märty­
rer“ sowie Zeilen aus kurdischen Gedichten auf das Grab des ermordeten Scheichs geschrieben 
hatten (IRWIRE 24.1.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
131
137

■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i
ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025
■ IRWIRE - IranWire (26.5.2025): The Blacksmith’s Daughter of Khaf: An IranWire Documentary, 
https://iranwire.com/en/video/141499-the-blacksmiths-daughter-of-khaf-an-iranwire-documentary/ , 
Zugriff 16.6.2025
■ IRWIRE - IranWire (24.1.2025): Conscience Held Captive: The State of Religious Minorities in Iran, 
https://iranwire.com/en/religious-minorities/138456-conscience-held-captive-the-state-of-religious
-minorities-in-iran/ , Zugriff 16.6.2025
■ IRWIRE - IranWire (27.2.2023): Iran’s Religious Freedom Worsened Last Year: An IranWire Special 
Report, https://iranwire.com/en/religious-minorities/114246-irans-religious-freedom-worsened-las
t-year-an-iranwire-special-report/ , Zugriff 16.3.2023
■ IRWIRE - IranWire (25.1.2023): Iranian Gonabadi Dervish Freed After Nearly Five Years In Prison, 
https://iranwire.com/en/news/113051-iranian-gonabadi-dervish-freed-after-five-years-in-prison/ , 
Zugriff 21.3.2023
■ Kayhan - Kayhan Life (25.10.2023): INTERVIEW: Dr. Azmayesh Discusses Plight of Iran’s Dervishes, 
Reza Pahlavi’s Chances, https://kayhanlife.com/authors/interview-dr-azmayesh-discusses-plight-o
f-irans-dervishes-reza-pahlavis-chances/ , Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (7.2022): Religious 
Propaganda in Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2077154/2022 Iran Propaganda Report.pdf, 
Zugriff 21.3.2023
16.6 Ahl-e Haqq/Yar(e)san
Letzte Änderung 2025-07-17 09:11
Die Yar(e)san („ Freundeskreis“), auch bekannt als Ahl-e Ḥaqq („ Menschen der Wahrheit“), sind 
eine religiöse Gemeinschaft, deren Mitglieder hauptsächlich ethnische Kurden sind. Große Ge­
meinschaften leben in Westiran in der Region Guran, aber auch in Aserbaidschan und Teheran 
(sowie im Nordirak, wo sie als Kāka’i [„Angehörige der Bruderschaft“] bekannt sind). Sowohl 
unter den Yaresan selbst als auch unter Forschern herrscht Uneinigkeit darüber, ob es sich 
bei der Yaresan-Religion um eine Form des schiitischen Islams mit einer starken Beimischung 
vorislamischer Elemente handelt oder vielmehr um eine eigenständige religiöse Tradition mit 
einigen schiitischen Komponenten (UHH 2.5.2024). Die Regierung betrachtet Yaresan oft als 
schiitische Muslime, die Sufismus praktizieren, während die Yaresan ihre Religion als einen 
eigenständigen Glauben betrachten. Yaresan können sich auch als Schiiten registrieren, um 
Zugang zu staatlichen Leistungen zu erhalten (USDOS 26.6.2024).
In Iran gibt es zwei Zweige der Yaresan bzw. Ahl-e Haqq: Die sogenannten Modernisten/Refor­
misten und die Traditionalisten. Die Modernisten deklarieren sich selbst als schiitische Musli­
me und werden auch von den Behörden akzeptiert. Diese Gruppe besteht hauptsächlich aus 
gebildeten Städtern. Ihre Glaubensvorstellungen beruhen vor allem auf den Lehren von Hajj 
Ne’matollah Jayhunabadi (1871-1920), seinem Sohn Nur Ali Elahi (1895-1974) und dessen 
Sohn Bahram Elahi (1931-). Jayhunabadi behauptete, dass Yaresan Muslime seien und führte 
den Yari-Glauben mit dem Schiismus zusammen. Er öffnete die Religion auch für nicht als Ya­
resan geborene Personen. Viele Personen wurden zu seinen Anhängern, vor allem im Bereich 
in und um Sahneh [Anm.: Stadt und gleichnamiger Bezirk in der Provinz Kermanschah]. Diese 
Gruppe wird auch als Elahi-Zweig bzw. Elahi-Anhänger bezeichnet. Die Traditionalisten sehen 
132
138

sich selbst als Nicht-Muslime und kommen eher aus dem ländlichen Bereich, vor allem aus dem 
Bezirk Guran in Kermanschah. Ca. eine halbe Million Yaresan leben dort. Diese Gruppierung 
war schon immer für Nicht-Yaresan geschlossen. Die Traditionalisten werden von iranischen 
Behörden als „Teufelsanbeter“ verunglimpft. Weitere Gruppen von Yaresan leben in anderen 
Gebieten Irans, wie z. B. West-Aserbaidschan, Lorestan, Teheran, Hamadan, Kelardascht, Ka­
radsch und Saveh. Es gibt keine genauen Zahlen, wie viele Yaresan es gibt. Schätzungen 
differieren zwischen einer und vier Millionen. Ursprünglich kommen die Yaresan aus dem Gebiet 
um Guran, im westlichen Teil von Kermanschah. Aufgrund ihres intellektuellen Hintergrunds 
hat es den Anschein, dass es mehr Modernisten gibt, tatsächlich dürfte aber die Anzahl der 
Traditionalisten höher sein (DIS 6.4.2017).
Außerhalb ihres Heimes agieren Yaresan als Muslime, ansonsten könnten sie eventuell Pro­
bleme mit den Behörden bekommen. Auch der Zugang zu Bildung und Arbeit im öffentlichen 
Dienst wird dadurch erleichtert. In Bezug auf Konsequenzen für Yaresan, die sich öffentlich über 
ihren Glauben äußern und ihn als nicht-muslimisch bezeichnen, wird davon ausgegangen, dass 
die Gruppe nicht als Ganzes von den Behörden ins Visier genommen wird und systematisch 
belästigt und inhaftiert wird, nur aufgrund der Tatsache, dass sie Yaresan sind. Repressionen 
und Verfolgung basieren auf individuellen Fällen, beispielsweise erfahren ein Leiter einer Ge­
meinschaft oder andere profilierte Personen Druck durch die Behörden. Es gab in den letzten 
Jahren einige Fälle von Schikane und Misshandlungen. Es werden von Zeit zu Zeit Maßnah­
men gegen Yaresan-Gemeinden eingeleitet, ähnlich wie gegen die Sufi-Orden. Es ist jedoch 
schwer zu sagen, ob einzelne Yaresan aufgrund ihrer Religion oder wegen politischer Gründe 
verfolgt werden. Da viele Yaresan Kurden sind, kann eine etwaige Verfolgung auch deshalb 
vonstattengehen. Das öffentliche Bekunden der kurdischen Identität ist ein sensibles Thema in 
Iran [Anm.: s. Kap. Kurden]. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Umgang der Behörden mit reli­
giösen und ethnischen Minderheiten nicht statisch ist. Es gibt auch ein zunehmendes Interesse 
junger Yaresan an ihrer eigenen Religion. Besonderes Interesse besteht an Textmaterial über 
die traditionelle Version des Yari-Glaubens. Solche Texte werden in Iran als illegal angesehen, 
während Texte des Elahi-Zweiges (Modernisten) als legal angesehen werden und auch schon 
einige Male nachgedruckt worden sind. Yaresan, die öffentlich und aktiv ihre Yari-Identität und 
Religion bekunden, ziehen das Interesse der Behörden auf sich. Obwohl es Yaresan aufgrund 
ihres Glaubens verboten ist, in Bezug auf ihren Glauben zu lügen, sieht sich der Großteil der 
Yaresan dazu gezwungen, um Problemen mit den Behörden aus dem Weg zu gehen. Personen, 
die religiös und/oder politisch aktiv sind und beispielsweise in Besitz von illegalen Schriften 
erwischt werden, setzen sich der Gefahr aus, festgenommen und befragt zu werden. Norma­
lerweise würde der Person befohlen, entweder die Aktivitäten einzustellen oder anderenfalls 
eine Haftstrafe abzubüßen. Auch Anhänger des Elahi-Zweiges erfahren mitunter Repression 
und Misshandlung durch die Behörden. Von Zeit zu Zeit werden sie Opfer von Razzien, und 
manchmal werden Anführer inhaftiert (DIS 6.4.2017).
Yaresan-Anhänger sind mit verschiedenen Problemen konfrontiert, darunter Schwierigkeiten 
bei der Registrierung ihrer Kinder als Yaresan bei der Geburt, Einschränkungen beim Bau von 
Gebetsstätten und Verfolgung wegen des Drucks ihres heiligen Buches (IRINTL 8.11.2023). Wie 
133
139

auch andere nicht anerkannte Religionsgemeinschaften sehen sich Yaresan gezwungen, ihren 
Glauben im Geheimen auszuüben. Die Behörden verweigern Yaresan den Zugang zu höherer 
Bildung oder Anstellung im öffentlichen Dienst, wenn sie sich nicht als einer der anerkannten 
Religionsgemeinschaften zugehörig deklarieren. Aktivisten und Nichtregierungsorganisationen 
berichteten, dass die Regierung weiterhin Yari-Aktivisten und Gemeindevorsteher festnimmt 
oder verschwinden lässt, weil sie auf die Praktiken der Regierung oder die Diskriminierung der 
Yari-Gemeinschaft aufmerksam gemacht haben, beispielsweise auf die Auflage, dass Yaresan 
sich als Schiiten ausweisen müssen, um Zugang zu Beschäftigung oder höherer Bildung zu 
erhalten (USDOS 26.6.2024). Der Antrag der Yari-Gemeinschaft vom Jänner 2021 auf Aner­
kennung durch die iranische Verfassung scheiterte, und Irans „ National Defense University“
veröffentlichte im Frühjahr 2021 einen Artikel, in dem sie die Gemeinschaft als „ Sicherheitsbe­
drohung“ bezeichnete (USCIRF 4.2022).
Die Yaresan sehen sich darüber hinaus nicht nur mit staatlicher Repression konfrontiert, sondern 
werden laut einer Expertin für religiöse Minderheiten in Iran auch von manchen fanatisierten 
schiitischen Angehörigen der ethnischen Minderheit der Aserbaidschaner oder der sunnitischen 
Kurden als „ unrein“ angesehen. Dieser religiöse Chauvinismus habe manche dazu gezwungen, 
ihre Heimatorte zu verlassen (GLV 12.7.2024).
Quellen
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.4.2017): 1 IRAN: The Yaresan, https://www.ecoi.net
/en/file/local/1408422/1226_1494231887_notatyaresan6april2017docx.pdf, Zugriff 21.3.2023
■ GLV - Global Voices (12.7.2024): In Iran, persecuted minorities can also turn into persecutors, 
https://globalvoices.org/2024/07/12/in-iran-persecuted-minorities-can-also-turn-into-persecutors/ , 
Zugriff 16.6.2025
■ IRINTL - Iran International (8.11.2023): Amnesty Warns Of Execution Risk For Iranian Minority 
Detainee, https://www.iranintl.com/en/202311084650, Zugriff 10.6.2024
■ UHH - Universität Hamburg (2.5.2024): Yārsān-Religion: Die Endzeitvorstellungen und die 
Apokalypse der Ahl-e Ḥaqq, https://www.aai.uni-hamburg.de/voror/aktuelles/yarsan-religion.html , 
Zugriff 10.6.2024
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (4.2022): Iran - 
USCIRF–RECOMMENDED FOR COUNTRIES OF PARTICULAR CONCERN (CPC), https://www.
ecoi.net/en/file/local/2071906/2022 Iran.pdf, Zugriff 21.3.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: Iran, https://www.ecoi.net/en/document/2111574.html, Zugriff 3.1.2025
17 Ethnische Minderheiten
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
Nur etwa jeder zweite Iraner hat Persisch als Muttersprache; die Bezeichnungen Iraner und 
Perser sind keineswegs identisch und Iran ist seit drei Jahrtausenden ein Vielvölkerstaat (BPB 
13.1.2020). Angehörige ethnischer Minderheiten machen insgesamt ca. die Hälfte der iranischen 
Bevölkerung aus, darunter Azeris, Kurden, Gilaki und Mazandarani, Araber, Turkmenen, Luren, 
Belutschen, Zaza, Armenier, Assyrer und Georgier (AA 15.7.2024). Nach anderen Angaben 
gehören schätzungsweise 30 bis 35 von insgesamt rund 80 Millionen Iranern einer ethnischen 
134
140

Minderheit an. Der Staat veröffentlicht dazu keine Zahlen - aus Furcht vor Missbrauch durch au­
ßenpolitische Gegner, aber auch um bei den Minoritäten selbst keine Forderungen zu ermutigen 
(BPB 13.1.2020).
Berechnungen zufolge stellen Azeris etwa 20 % der Bevölkerung, Kurden 10 %, Luren 6 %, 
Araber und Belutschen je 2 %, Turkmenen 1 %. Ferner wohnen mehrere Millionen Afghanen 
dauerhaft in Iran, viele bereits in der zweiten Generation (BPB 13.1.2020). Die Minderheiten 
leben keineswegs nur in jenen Regionen, die ihren jeweiligen Namen tragen, wie etwa Kurdistan 
oder Aserbaidschan. Irans Ethnien- und Sprachenkarte ähnelt einem bunt gemusterten Teppich 
[Anm.: vgl. Karte unten] (BPB 13.1.2020; vgl. Izady/Gulf 2000 o.D.), wobei die meisten dieser 
Minderheiten in den Grenzprovinzen leben und Verbindungen zu Ethnien in Nachbarstaaten 
wie dem Irak, Aserbaidschan, Pakistan (FP 19.10.2022) und Afghanistan haben (MRG 6.2018).
Die ethnischen Minderheiten sind vorwiegend auch religiöse Minderheiten (UNHRC 19.3.2024). 
Zu den sunnitischen ethnischen Minderheiten des Landes zählen die Turkmenen im Nordosten, 
die Kurden im Westen, Belutschen im Südosten (DW 7.4.2024) und Araber im Süden bei Bandar 
Abbas (MRG 12.2017a).
Quelle 6: Izady/Gulf 2000 o.D.
Die Verfassung gewährt allen ethnischen Minderheiten gleiche Rechte und erlaubt die Ver­
wendung von Minderheitensprachen in den Medien. Das Gesetz gewährt den Bürgern das 
135
141

Recht, ihre eigenen Sprachen und Dialekte zu lernen, zu verwenden und zu unterrichten (US­
DOS 23.4.2024). Trotzdem erleben Vertreter ethnischer Minderheiten verschiedene Formen von 
Diskriminierung (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024), einschließlich Einschränkungen bei der Ver­
wendung ihrer Sprachen. Vertreter nicht-persischer ethnischer Minderheiten und insbesondere 
nicht-schiitischer religiöser Minderheiten erhalten nur selten höhere Regierungsposten, und ihre 
politische Vertretung ist nach wie vor schwach (FH 2025). Farsi ist die vorherrschende Sprache 
im Land, und das Sprechen anderer Sprachen ist in Schulen, Medien und im öffentlichen Leben 
verboten oder stark eingeschränkt, auch wenn es Bemühungen gab, um die sprachliche und 
kulturelle Diversität in Iran beispielsweise durch die Einführung einiger Kurse für Minderheiten­
sprachen an Schulen und Universitäten zu fördern (TGP 21.2.2023). Es gibt auch staatliche 
Rundfunksendungen, die auf Provinzebene manche Programme auf Kurdisch, Torki, Arabisch, 
Belutschisch und Turkmenisch ausstrahlen. Die Behörden gehen aber häufig hart gegen inoffizi­
elle Sprachkurse für Minderheitensprachen vor, die von freiwilligen „ Muttersprachen“-Aktivisten 
gehalten werden, insbesondere in Torki- und kurdischsprachigen Gebieten (IRINTL 23.2.2025).
Nach dem iranischen Personenstandsgesetz können die Behörden die Registrierung von Namen 
ablehnen (Jadaliyya 1.11.2022; vgl. VOA 19.5.2022). Die zuständige Behörde führt eine Liste, die 
zulässige Namen enthält (IRWIRE 24.2.2025), wobei die Entscheidung, ob ein Name zulässig 
ist oder nicht, häufig im Ermessen der örtlichen Behörden liegt. Das Gesetz wurde jedoch 
systematisch dazu benutzt, um ethnischen und religiösen Minderheiten die Wahl des Namens 
für ihre Kinder zu verweigern (Jadaliyya 1.11.2022; vgl. VOA 19.5.2022). Viele Iraner haben 
daher zwei Namen - einen, der in juristischen Dokumenten verwendet wird, und einen anderen 
für Familie und Freunde (VOA 19.5.2022).
Bei der Behandlung gibt es auch Unterschiede zwischen den ethnischen Gruppen: Aserbai­
dschaner sind beispielsweise seit Jahrhunderten eine Säule der iranischen Verwaltung und in 
jüngerer Vergangenheit haben Mitglieder der Gemeinde wichtige Machtpositionen übernommen, 
indem sie beim Militär und bei den Revolutionsgarden dienten (MEI 27.2.2024; vgl. USDOS 
23.4.2024). Jedoch berichteten auch Aserbaidschaner von Übergriffen auf Aktivisten (HRW 
14.2.2025; vgl. USDOS 23.4.2024) und der Verweigerung von turksprachigen Namen für Kinder 
(USDOS 23.4.2024).
Von Minderheiten bevölkerte Regionen wie Khuzestan, Kurdistan oder Sistan und Belutschistan 
bleiben wirtschaftlich unterentwickelt (MRG 24.11.2022). Sie wurden seit Jahrzehnten bei staatli­
chen Investitionen, der Entwicklung der Infrastruktur und bezüglich Beschäftigungsmöglichkeiten 
vernachlässigt (AGSIW 14.10.2022; vgl. AA 15.7.2024). Im Vergleich zum persisch dominierten 
Zentrum sind sie mit großen Schwierigkeiten konfrontiert, darunter Armut, schlechter Zugang zu 
staatlichen Dienstleistungen, Umweltzerstörung und Wasserknappheit (FP 19.10.2022). Um­
weltzerstörung durch nicht nachhaltigen Abbau von Ressourcen und Misswirtschaft sowie die 
Auswirkungen des Klimawandels betreffen von ethnischen Minderheiten bewohnte Gebiete 
überproportional stark (UNHRC 12.3.2025). Die Misswirtschaft der Wasserressourcen durch 
die Behörden führte insbesondere in den Provinzen Khuzestan und Sistan und Belutschistan 
zu Wasserknappheit (AI 29.4.2025).
136
142

Ethnische Minderheiten sind bei der Anzahl an Inhaftierungen (FP 19.10.2022) und Hinrichtun­
gen überrepräsentiert (IHRNGO 20.2.2025), wobei in diesem Zusammenhang insbesondere die 
ethnischen Gruppen der Belutschen und Kurden genannt werden (AI 8.4.2025; vgl. IHRNGO 
20.2.2025). Auch die Mehrheit der zwischen 2010 und 2024 wegen ihrer politischen Zugehörig­
keit Hingerichteten gehörte einer ethnischen Minderheit an, wobei Kurden die größte Gruppe 
darstellten, gefolgt von Belutschen und Arabern. Laut der NGO Iran Human Rights (IHRNGO) 
könnte eine Erklärung dafür sein, dass die Behörden mehr Gewalt anwenden, um Angst zu 
schüren, weil der Widerstand in der Bevölkerung in diesen Regionen größer ist. Während der 
landesweiten Proteste nach der Ermordung von Jina (Mahsa) Amini waren die kurdischen Regio­
nen und Belutschistan die Gebiete mit den am längsten anhaltenden Protesten. Die Behörden 
betreiben auch gezielte Propaganda, bei der sie ihre Kritiker in Regionen mit ethnischen Minder­
heiten als Separatisten bezeichnen, und die Präsenz bewaffneter Gruppen in diesen Regionen 
macht es den Behörden leichter, Todesurteile unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terroris­
mus und Separatismus zu rechtfertigen. IHRNGO geht außerdem davon aus, dass die lokalen 
Justizbehörden in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen - wie in den von 
ethnischen Minderheiten bewohnten Provinzen Kurdistan, West-Aserbaidschan, Ost-Aserbai­
dschan und Sistan und Belutschistan - gesetzloser und willkürlicher vorgehen als anderswo 
(IHRNGO 20.2.2025).
Die Sicherheitskräfte setzten bei der Protestniederschlagung 2022 und 2023 in den Regionen mit 
Minderheitenbevölkerung besonders brutale und militarisierte Gewalt ein, was zu einer höheren 
Zahl von Todesopfern führte. Fast die Hälfte aller auf der Straße getöteten Demonstranten 
stammte aus Belutschistan, Kurdistan und West-Aserbaidschan (UNHRC 19.3.2024).
NGOs dokumentieren Fälle überschießender und tödlicher Gewalt der Behörden gegen überwie­
gend kurdische Grenzkuriere, die als Kolbars bekannt sind (HRW 16.1.2025, UNHRC 12.3.2025), 
wie auch gegen belutschische Sukhtbars (UNHRC 12.3.2025). Die Kolbars in Kurdistan, wie 
auch die Sukhtbars in Belutschistan sind grenzüberschreitende Schmuggler, die seit Jahrzehn­
ten von außergerichtlichen Hinrichtungen betroffen sind (NLM 8.11.2022; vgl. IRWIRE 9.1.2025, 
IRWIRE 29.10.2024), wobei in diesem Zusammenhang auf die beschränkten Verdienstmöglich­
keiten bzw. Armut in den von ihnen bewohnten Gebieten verwiesen wird (NLM 8.11.2022; vgl. 
HRW 16.1.2025).
In Reaktion auf die israelischen Luftangriffe ab dem 13.6.2025 hat Iran seine inneren Sicher­
heitsmaßnahmen verschärft und Massenverhaftungen, Hinrichtungen und Militäreinsätze durch­
geführt, insbesondere in der unruhigen Kurdenregion (REU 26.6.2025a). Ende Juni 2025 wurde 
berichtet, dass die iranischen Behörden gegen Hunderte von Personen vorgehen, die verdäch­
tigt werden, Spione oder Agenten zu sein. Einige befürchten, dass diese Kampagne zu einer 
umfassenderen Unterdrückung politischer Gegner und Minderheiten führen könnte. Laut Men­
schenrechtsgruppen sind ethnische und religiöse Minderheiten überproportional vom Durchgrei­
fen der Sicherheitsbehörden seit Beginn der israelischen Luftangriffe betroffen (NYT 28.6.2025).
137
143

Sowohl vor als auch nach der Revolution rechtfertigten iranische Regierungen die „ Politik der 
eisernen Faust“ in den Randgebieten des Landes als Mittel zur Wahrung der territorialen Integri­
tät Irans (Stimson 27.2.2023; vgl. BPB 13.1.2020). Der Umgang des Staates insbesondere mit 
den sunnitischen Belutschen und Kurden war in der Vergangenheit meist sicherheitsorientiert. 
Die staatlichen Sicherheitskräfte räumen der Grenzsicherung Priorität ein und betrachten Min­
derheiten als politisches Risiko (Clingendael 31.7.2024). Das Regime verfolgt (vermeintlich und 
tatsächlich) militante, separatistische Gruppierungen. Jedoch werden auch Personen, die sich 
für den Erhalt der sprachlichen oder kulturellen Identität einsetzen, oft als Separatisten verfolgt 
und teils zu langen Haftstrafen verurteilt (AA 15.7.2024). Die iranische Regierung sieht jede Art 
von politischem oder zivilem Aktivismus als potenzielle Bedrohung an; daher sind auch politische 
und zivilgesellschaftliche Aktivisten dem Risiko einer Verfolgung ausgesetzt (DIS 7.2.2020).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ AGSIW - Arab Gulf States Institute in Washington, The (14.10.2022): Iran Protests: Reform, Re­
volution, or Status Quo?, https://agsiw.org/iran-protests-reform-revolution-or-status-quo/ , Zugriff 
14.3.2023
■ AI - Amnesty International (29.4.2025): Iran: Human rights in Iran: Review of 2024/2025, https:
//www.amnesty.org/en/documents/mde13/9275/2025/en/, Zugriff 21.5.2025
■ AI - Amnesty International (8.4.2025): Death sentences and executions in 2024, https://www.amne
sty.org/en/documents/act50/8976/2025/en/, Zugriff 21.5.2025
■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (13.1.2020): Vielvölkerstaat Iran: Das 
Misstrauen der Regierung, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/iran/303146/vielvoelk
erstaat-iran-das-misstrauen-der-regierung/ , Zugriff 14.3.2023
■ Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (31.7.2024): From 
permissive to tense: Sunni Baluchs and their relation with Tehran, https://www.clingendael.org/publ
ication/permissive-tense-sunni-baluchs-and-their-relation-tehran , Zugriff 4.2.2025
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (7.2.2020): Iranian Kurds, https://www.ecoi.net/en/file/
local/2024578/Report on Iranian Kurds Feb 2020.pdf, Zugriff 13.3.2023
■ DW - Deutsche Welle (7.4.2024): Iran: Keine Moschee für Sunniten in der Hauptstadt, https://www.
dw.com/de/iran-keine-moschee-für-sunniten-in-der-hauptstadt/a-68719643 , Zugriff 22.5.2024
■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i
ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025
■ FP - Foreign Policy (19.10.2022): How Iran’s Ethnic Divisions Are Fueling the Revolt, https://foreig
npolicy.com/2022/10/19/iran-protests-persians-minorities-ethnic-language-discrimination-regime-s
eparatism/, Zugriff 14.3.2023
■ HRW - Human Rights Watch (14.2.2025): Iran: Repression of Azeri Minoritiy, https://www.hrw.org/
news/2025/02/14/iran-repression-azeri-minoritiy , Zugriff 17.3.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2120038.html, Zugriff 22.1.2025
■ IHRNGO - Iran Human Rights (20.2.2025): Annual Report on the Death Penalty in Iran, https:
//iranhr.net/media/files/Rapport_iran_2024-WEB.pdf, Zugriff 10.3.2025
■ IRINTL - Iran International (23.2.2025): Ethnic activists in Iran call for education in mother tongues, 
https://www.iranintl.com/en/202502222372, Zugriff 4.4.2025
■ IRWIRE - IranWire (24.2.2025): Denied Identity: The Battle Over Children’s Names in Iran, https:
//iranwire.com/en/features/139307-denied-identity-the-battle-over-childrens-names-in-iran/ , Zugriff 
4.4.2025
■ IRWIRE - IranWire (9.1.2025): Kurdish Kolbar Shot by Iranian Border Guards in Sardasht, https:
//iranwire.com/en/news/137935-kurdish-kolbar-shot-by-iranian-border-guards-in-sardasht/ , Zugriff 
3.2.2025
138
144

■ IRWIRE - IranWire (29.10.2024): Iranian Border Guards Set Injured Teen Fuel Carriers’ Vehicle on 
Fire, https://iranwire.com/en/news/135534-iranian-border-guards-set-injured-teen-fuel-carriers-veh
icle-on-fire/, Zugriff 3.2.2025
■ Izady/Gulf 2000 - Izady, Michael (Autor), Gulf/2000 Project (Herausgeber) (o.D.): Iran: Ethnic com­
position (summary), https://gulf2000.columbia.edu/images/maps/Iran_Ethnic_lg.png , Zugriff 
14.3.2023
■ Jadaliyya - Jadaliyya (1.11.2022): Why “Jîna”: Erasure of Kurdish Women and Their Politics from 
the Uprisings in Iran, https://www.jadaliyya.com/Details/44560, Zugriff 9.4.2024
■ MEI - Middle East Institute (27.2.2024): Are Iran and Turkey on a collision course over West 
Azerbaijan?, https://www.mei.edu/publications/are-iran-and-turkey-collision-course-over-w
est-azerbaijan, Zugriff 9.4.2024
■ MRG - Minority Rights Group (24.11.2022): Protests, discrimination and the future of minorities in 
Iran, https://minorityrights.org/wp-content/uploads/2023/02/MRG_Brief_Baloch_ENG_Nov22_CO
RRECT.pdf, Zugriff 16.3.2023
■ MRG - Minority Rights Group (6.2018): Pakistan: Baluchis, https://minorityrights.org/minorities/balu
chis-2/, Zugriff 15.3.2023
■ MRG - Minority Rights Group (12.2017a): Iran: Arabs, https://minorityrights.org/minorities/arabs/ , 
Zugriff 16.3.2023
■ NLM - New Lines Magazine (8.11.2022): In Iran, Pluralism Begins to Take Root, https://newlinesma
g.com/argument/in-iran-pluralism-begins-to-take-root/ , Zugriff 14.3.2023
■ NYT - New York Times, The (28.6.2025): After Israeli Attacks, Iran Hunts Enemies From Within, 
https://www.nytimes.com/2025/06/28/world/middleeast/iran-israel-conflict-spies.html , Zugriff 
30.6.2025
■ REU - Reuters (26.6.2025a): Iran turns to internal crackdown in wake of 12-day war, https://www.re
uters.com/world/middle-east/iran-turns-internal-crackdown-wake-12-day-war-2025-06-25/ , Zugriff 
26.6.2025
■ Stimson - Stimson Center (27.2.2023): Protests have brought Iran’s ethnic minorities & Persian 
majority closer, https://www.stimson.org/2023/protests-have-brought-irans-ethnic-minorities-persi
an-majority-closer/, Zugriff 14.3.2023
■ TGP - Geopolitics, The (21.2.2023): Iran is World’s Top Suppressor of Ethnic Minorities’ Languages, 
https://thegeopolitics.com/iran-is-worlds-top-suppressor-of-ethnic-minorities-languages/ , Zugriff 
14.3.2023
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.3.2025): Situation of human rights in the Islamic 
Republic of Iran*, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-r
egular/session58/advance-version/a-hrc-58-62-aev.pdf , Zugriff 17.3.2025
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (19.3.2024): Detailed findings of the independent 
international fact-finding mission on the Islamic Republic of Iran, https://www.ohchr.org/en/hr-bodie
s/hrc/ffm-iran/index, Zugriff 5.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Iran, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107731.html, Zugriff 3.5.2024
■ VOA - Voice of America (19.5.2022): The Politics of Iran’s ’Forbidden Names’, https://www.voanews.
com/a/the-politics-of-iran-s-forbidden-names-/6580642.html , Zugriff 9.4.2024
17.1 Kurden
Letzte Änderung 2025-07-17 12:31
Kurden machen zwischen acht und zehn Prozent der iranischen Bevölkerung aus, wobei of­
fizielle Statistiken nicht existieren (Cabi 2024, S. 6). Sie sind vor allem an den Grenzen zum 
Irak und zur Türkei beheimatet. Eine weitere große Gemeinschaft von Kurden lebt im Nord­
osten, entlang der Grenze zu Turkmenistan (MRG 12.2017b). Kurden leben damit nicht nur in 
der iranischen Provinz Kurdistan, sondern auch in West-Aserbaidschan, Ilam und Kermanshah 
(Republik 17.2.2023; vgl. Cabi 2024, S. 6) sowie Nord-Khorasan und Razavi Khorasan (Bas 
o.D.). Kurden stammen aus verschiedenen Völkern mit unterschiedlichen sprachlichen und kul­
turellen Hintergründen. Der kurdische Dialekt Kurmanji (selten: Kirmanji) wird in Nordiran und 
139
145

Go to next pages