2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-iran-version-10-33ca
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Afghanen gaben die Behörden Ende Juni 2025 allerdings bekannt, dass der Mietvertrag für jede Immobilie, die von afghanischen Staatsangehörigen ohne legalen Aufenthaltsstatus angemietet wurde, entsprechend einer neuen Direktive nun für ungültig erklärt würde und die Immobilien von den Behörden versiegelt und konfisziert werden können (BNE 27.6.2025; vgl. RFAR 28.6.2025). Nach Angaben des UNHCR wohnen etwa sechs Prozent der Afghanen in Lagern, während die überwiegende Mehrheit unter der iranischen Bevölkerung lebt (AJ 12.6.2022). Es gibt offiziell ausgewiesene Siedlungen, meist in abgelegenen Gebieten, die „ Gaststädte“ heißen und in denen rund drei Prozent der Amayesh-Karteninhaber leben (Asghari/RLI 3.2024). Zugang zu Finanzdienstleistungen Inhaber von Amayesh-Karten und Familienpässen dürfen Bankkonten eröffnen und eine Reihe von Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen. Personen mit einem internationalen Reisepass und gültigem Visum können ebenfalls Bankkonten eröffnen. Das Verfahren ist für sie jedoch wesentlich zeitaufwendiger und administrativ komplexer. Nach Ablauf ihres Visums werden ihre Bankkonten in der Regel gesperrt und in einigen Fällen werden alle damit verbundenen Konten eingefroren (IOM 9.5.2025). Laut einer Direktive, über die Anfang 2024 berichtet wurde, ist es Afghanen mit einer Aufenthaltsbewilligung jedoch nur mehr erlaubt, Bankkonten bei einer Bank (und nicht bei mehreren) zu eröffnen (8am 24.2.2024). Afghanische Staatsangehörige ohne Aufenthaltspapiere haben keinen Zugang zu formellen Finanz- und Bankdienstleistungen. Inhaber von headcount slips fallen ebenfalls unter diese Kategorie (IOM 9.5.2025). Zugang zu afghanischen Dokumenten Afghanische Staatsangehörige in Iran können derzeit über die afghanische Botschaft in Teheran oder das afghanische Konsulat in Mashhad einen afghanischen Reisepass verlängern oder erhalten. Allerdings ist eine gültige Tazkira (afghanischer Personalausweis) Voraussetzung für den Erhalt eines Passes. Seit dem Ausbruch von COVID-19 ist die Ausstellung neuer Tazkiras in Iran ausgesetzt. Die afghanische Botschaft hat zwar die Absicht bekundet, die Ausstellung wieder aufzunehmen - möglicherweise über ein E-Tazkira-System -, ein offizieller Termin wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben. Derzeit müssen Personen, die noch keine Tazkira besitzen, nach Afghanistan reisen, um eine solche zu beantragen. Bei der Beantragung müssen sie eine Tazkira eines nahen männlichen Verwandten - beispielsweise ihres Vaters, Onkels, Großvaters oder männlichen Cousins - vorlegen, um ihre afghanische Abstammung nachzuweisen (IOM 9.5.2025). Inhaber eines Familienpasses können sowohl ihren Pass als auch ihr Visum über die soge nannten Kefalat-Büros in Iran verlängern (IOM 9.5.2025). Heirat und Weitergabe der iranischen Staatsbürgerschaft an Kinder Afghanische Staatsbürger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben, können iranische Staatsbürger (oder andere Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz) nach einem formellen Ver fahren legal heiraten. Sie müssen ihre Ehe bei den iranischen Behörden registrieren lassen. Afghanische Staatsangehörige, die legal mit einem iranischen Staatsbürger verheiratet sind, 190

können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das Verfahren erfordert die Genehmigung durch das Innenministerium. Die Heirat mit einer iranischen Frau kann zu einer Aufenthaltsge nehmigung führen, jedoch nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft (IOM 9.5.2025). Afghanische Staatsangehörige ohne legalen Aufenthaltsstatus stehen bei der Registrierung ihrer Ehe vor erheblichen Herausforderungen. Die iranischen Behörden können die Bearbeitung der Ehe ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Ausweispapiere verweigern. Viele Afghanen ohne Papiere greifen auf informelle oder rein religiöse Ehen (Nikah) zurück, ohne diese bei den iranischen Zivilbehörden registrieren zu lassen. Diese Ehen sind rechtlich nicht anerkannt und können zu Komplikationen führen, insbesondere für Kinder, die aus diesen Ehen hervorgehen. Daher müssen afghanische Staatsangehörige ohne Papiere zunächst ihren fehlenden legalen Aufenthaltsstatus klären, bevor sie von ehelichen Aufenthaltsrechten oder der Staatsbürger schaft profitieren können (IOM 9.5.2025). Eine Ehe führt nicht automatisch zu Papieren. Ein Amayesh-Karteninhaber gibt seinen Aufent haltsstatus nicht mit der Heirat an den Ehepartner weiter (IOM 11.4.2024). Wenn die Inhaber einer Amayesh-Karte und eines Aufenthaltsvisums heiraten, können die Ehepartner jeweils ihren eigenen Aufenthaltsstatus behalten. Sollte das Paar Kinder haben, können die Kinder allerdings nur Papiere bekommen, wenn der Elternteil mit der Amayesh-Karte seinen Aufenthaltstitel auf ein Aufenthaltsvisum umändert (Asghari/RLI 3.2024). Es besteht die Möglichkeit, dass iranische Frauen ihre Staatsbürgerschaft an Kinder mit ei nem ausländischen Vater weitergeben, auch wenn dies nicht automatisch geschieht, sondern beantragt werden muss (USDOS 24.6.2024; vgl. IOM 9.5.2025). Ein entsprechendes Gesetz wurde 2019 erlassen. Bei der Umsetzung bestehen jedoch einige bürokratische und finanzielle Hürden für die Antragsteller (IOM 9.5.2025). Auch benötigen die Antragsteller dabei oftmals eine Sicherheitsfreigabe durch die Sicherheitsbehörden (IOM 9.5.2025; vgl. USDOS 24.6.2024). Ein Kind eines iranischen Vaters und einer afghanischen Mutter, das im Rahmen einer offiziellen Ehe geboren wird, erhält automatisch die iranische Staatsangehörigkeit (IOM 4.5.2022). Weitere Aspekte Faktoren wie gemeinsame kulturelle Bindungen, Sprache und die schiitische Identität der Haza ra-Gemeinschaft in Verbindung mit einer relativ offenen 900 km langen Grenze haben historisch gesehen die Migration aus Afghanistan begünstigt, während Iran tendenziell auch als Transitland für afghanische Migranten auf dem Weg in die Türkei und nach Europa fungiert (Clingenda el 11.3.2025). Seit der Rückkehr der Taliban an die Macht in Afghanistan im August 2021 ist die Haltung Irans gegenüber afghanischen Flüchtlingen und Migranten zunehmend komplexer geworden. Die jüngsten Entwicklungen deuten auf eine Verschärfung der Politik und zuneh mende gesellschaftliche Spannungen hin (IOM 9.5.2025), wobei insbesondere die Zunahme an Neuankünften nach der Taliban-Machtübernahme Spannungen ausgelöst hat (Clingendael 11.3.2025). Die anti-afghanische Stimmung in der Bevölkerung hat zugenommen, angeheizt durch politische Rhetorik und öffentliche Debatten. Infolgedessen sehen sich Afghanen mit wachsenden Hindernissen bei der Integration konfrontiert. Während der Präsidentschaftswahlen 191

2024 machten die Kandidaten Afghanen offen für wirtschaftliche und soziale Probleme verant wortlich. In den sozialen Medien waren Slogans wie „Ausweisung der Afghanen, eine nationale Forderung“ zu lesen, was die zunehmende Unterstützung für eine härtere Politik unterstreicht. Diese Stimmung steht im Einklang mit den jüngsten politischen Trends, darunter vermehrte Abschiebungen und Einschränkungen der Sozialleistungen. Die jüngste Geschichte Irans zeigt eine wachsende Spannung zwischen seiner Fähigkeit, Flüchtlinge aufzunehmen, und seinen internen sozioökonomischen Herausforderungen (MPI 7.1.2025; vgl. Clingendael 11.3.2025). Aufgrund der jüngsten israelischen Militäroperation gegen Iran wurden auch Vorwürfe laut, dass manche afghanische Staatsangehörige für Israel spionieren würden (RFAR 28.6.2025; vgl. BNE 27.6.2025). Während Afghanen in Iran seit Jahrzehnten vor allem als billige Arbeitskräfte verwendet werden, setzt der Staat sie auch im Sicherheitsbereich ein und hat afghanische Migranten in Verbän de rekrutiert, die außerhalb der Grenzen Irans kämpfen (Clingendael 11.3.2025). Die Revo lutionsgarden sollen Tausende von in Iran lebenden afghanischen Migranten, darunter auch Kinder, mithilfe von Zwangsmaßnahmen für den Kampf in Syrien rekrutiert haben (FH 2025; vgl. Clingendael 11.3.2025). Medien berichteten 2024 und 2025 von der Präsenz von Angehörigen der Fatemiyoun-Einheit und anderer afghanischer Militärverbände in der Provinz Sistan und Belutschistan (IRINTL 1.9.2024) und im Irak (TWI 29.1.2025). Weiters wurde auch berichtet, dass ehemalige afghanische Militärangehörige, die in Iran leben, der Gefahr ausgesetzt sei en, für den Kampf gegen die Ukraine rekrutiert zu werden (RFAR 28.12.2024; vgl. Guardian 31.10.2022). Freiwillige und zwangsweise Rückkehr Es existieren keine verlässlichen Daten zur freiwilligen wie auch unfreiwilligen Rückkehr aus Iran nach Afghanistan. Verschiedene Quellen geben zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedli che Schätzungen wieder (SEM 29.8.2023). Gemäß Aufzeichnungen von IOM Afghanistan sind zwischen Mai 2024 und Mai 2025 [letztverfügbare Daten] rund 2,5 Mio. Afghanen aus Iran nach Afghanistan zurückgekehrt [Anm.: hierbei wird nicht zwischen einer freiwilligen oder unfreiwilli gen Rückkehr unterschieden]. Dem standen rund 1,4 Mio. Neuankünfte von Afghanen in Iran gegenüber (IOM 23.6.2025). Ab Ende 2023 ist die Anzahl an [freiwilligen wie unfreiwilligen] Rückkehrern aufgrund von Ankündigungen der iranischen Behörden bezüglich eines schärferen Vorgehens gegen illegal im Land aufhältige Ausländer gestiegen (AP 20.6.2025). Die freiwillige, UNHCR-unterstützte Rückkehr von registrierten afghanischen Flüchtlingen fand gemäß Daten von UNHCR zwischen August 2021 und der zweiten Jahreshälfte 2024 auf einem niedrigeren Niveau statt als zuvor. Danach stieg die Anzahl an freiwilligen Rückkehrern wieder leicht, erreichte allerdings nicht das Niveau von vor 2020 [aktuellste Daten: 31.3.2025] (UNHCR o.D.b). Dennoch wurden im Jahr 2024 1.092 Afghanen von UNHCR bei der Rückkehr aus Iran nach Afghanistan unterstützt, ungefähr doppelt so viele wie im Jahr 2023 (UNHCR 30.5.2025). Mit Ende 2024 kam es zu einem deutlichen Anstieg an Abschiebungen undokumentierter Afgha nen (DIP 10.6.2025; vgl. IOM 9.5.2025). Nach offiziellen iranischen Angaben wurden zwischen März 2024 und März 2025 rund eine Million Afghanen abgeschoben und die Behörden kündigten 192

an, dass eine weitere Million abgeschoben werden sollte. Die Taliban berichteten in dieser Zeit von der Ankunft von rund 3.000 Afghanen an offiziellen Grenzübergängen, was ungefähr mit den Daten von IOM Afghanistan übereinstimmt (IOM 9.5.2025). Im Mai 2025 verzeichnete IOM einen „ starken“ Anstieg an zwangsweisen Abschiebungen verglichen mit den Vormonaten (IOM 2.6.2025). Aufgrund der Luftangriffe Israels und angesichts der iranischen Pläne zu verstärk ten Abschiebungen ist die Anzahl der Ankünfte von Rückkehrern aus Iran nach Angaben von Taliban-Vertretern im Juni 2025 weiter gestiegen (AP 20.6.2025; vgl. TN 22.6.2025). Ende Juni verlautbarten die iranischen Sicherheitsbehörden, dass nun alle ausländischen Staatsbürger oh ne legalen Aufenthaltstitel Iran verlassen müssten. Während sich die Bedingungen für Afghanen zuletzt aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und Stimmung gegenüber afghani schen Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsgenehmigung, insbesondere gegen jene, die nach der Rückkehr der Taliban an die Macht Zuflucht im Land gesucht haben, zunehmend verschärft hat, kommt seit den Angriffen Israels und der USA noch hinzu, dass manchen afghanischen Staatsbürgern vorgeworfen wird, als Spione für Israel tätig zu sein (BNE 27.6.2025; vgl. RFAR 28.6.2025). Die Literatur unterscheidet bei der unfreiwilligen Rückkehr zwischen Pushbacks von neu einrei senden Flüchtlingen an der Grenze und Rückführungen von Flüchtlingen aus dem Landesinnern. Auch zu diesem Verhältnis existieren keine genauen Zahlen. Die iranischen Behörden schieben irregulär einreisende Afghanen nach Möglichkeit umgehend nach Afghanistan zurück. Auch für Afghanen ohne legalen Aufenthalt in Iran besteht das Risiko einer Rückführung nach Afghanistan (SEM 29.8.2023). Es gibt zahlreiche Berichte über Fälle von Refoulement und Zwangsrückfüh rungen afghanischer Staatsangehöriger aus Iran, insbesondere seit 2024. Die Abgeschobenen berichten, dass sie ohne angemessene Prüfung ihres Schutzbedarfs zwangsweise ausgewiesen wurden (IOM 9.5.2025). Bezüglich Pushbacks an der Grenze wird u. a. auch von Gewaltanwen dung durch Grenzbeamte berichtet (AMU 29.5.2025; vgl. BAMF 21.10.2024). Gegenwärtig gibt es keine expliziten gesetzlichen Bestimmungen, die vulnerable Gruppen, wie z. B. Personen mit Behinderungen oder unbegleitete Minderjährige, vor Refoulement oder zwangsweiser Rückfüh rung schützen würde. Gemäß Beobachtungen von IOM in Iran sind vulnerable Personen, wie z. B. Frauen, Minderjährige und Menschen mit Behinderungen allerdings weniger gefährdet, in Abschiebungsgruppen inkludiert zu werden, als andere (IOM 9.5.2025). UNHCR erwähnt mehrere „Transit- oder Deportationszentren“ entlang der iranisch-afghanischen Grenze sowie „ formale Haftzentren“ in verschiedenen Städten (SEM 29.8.2023). Diese Einrich tungen werden oft als überfüllt und schmutzig beschrieben, mit mangelnder Ernährung und medizinischer Versorgung (SEM 29.8.2023; vgl. BBC 31.5.2025). Quellen ■ 8am - Hasht-e Sobh (24.2.2024): Iran and Afghan Refugees: Mistreatment, Disrespect and Expulsion, https://8am.media/eng/iran-and-afghan-refugees-mistreatment-disrespect-and-expulsion/ , Zugriff 28.2.2024 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 193

■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (4.5.2020): Das Schulsystem im Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2030055/Schulsystem Iran_- Mai 2020.pdf, Zugriff 9.2.2023 ■ AJ - Al Jazeera (12.6.2022): What does the future hold for Afghan refugees in Iran?, https://www.alja zeera.com/news/2022/6/12/what-does-the-future-hold-for-afghan-refugees-in-iran , Zugriff 9.2.2023 ■ AMU - Amu Tv (29.5.2025): Crossing into Iran seen as an escape route from Taliban rule, refugee study says, https://amu.tv/177118/, Zugriff 25.6.2025 ■ AP - Associated Press (28.6.2025): At least 1.2 million Afghans forced to return from Iran and Pakistan this year, says UN, https://apnews.com/article/iran-pakistan-afghan-deportation-refugee s-ea3fd1f9b995e4f97d8584718cea058d, Zugriff 30.6.2025 ■ AP - Associated Press (20.6.2025): Thousands of Afghans are fleeing Iran every day to escape war and deportation, https://apnews.com/article/afghan-iran-refugees-war-deportation-b58f3772e3e50 a722a9f0b17d8ee1f9a, Zugriff 24.6.2025 ■ Asghari/RLI - Asghari, Shamin, Refugee Law Initiative (3.2024): Governance of Migration by Decree: Legal Life of Afghan Migrants in Iran, https://sas-space.sas.ac.uk/9859/1/WPS No. 70.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (21.10.2024): Briefing Notes KW 43, https://www.ecoi.net/de/dokument/2116560.html, Zugriff 25.6.2025 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (31.5.2025): تشگزاب زکرم زا ناغفا رجاهم کی تیاور اضر ماما :تسا میخو یلیخ ام تیعضو [Die Geschichte eines afghanischen Flüchtlings aus dem Imam Reza-Rückkehrzentrum: Unsere Lage ist sehr schlimm], https://www.bbc.com/persian/articl es/cy0k527x424o, Zugriff 25.6.2025 ■ BNE - BNE IntelliNews (27.6.2025): Iran orders deportation of undocumented Afghans, https://www. intellinews.com/iran-orders-deportation-of-undocumented-afghans-388302/ , Zugriff 30.6.2025 ■ Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (11.3.2025): Between inclusion and exclusion: Iran’s selective instrumentalization of Afghan migrants, https://www.clinge ndael.org/publication/between-inclusion-and-exclusion-irans-selective-instrumentalization-afgha n-migrants, Zugriff 25.6.2025 ■ Diaran - Diaran (25.7.2022): ﺕﺭاک شیامﺁ 17 و ﺭودص هنﺍورپ ﺭاک [Antragskarte 17 und Ausstellung der Arbeitserlaubnis] , https://diaran.ir/8344/--17----/ , Zugriff 8.2.2023 ■ DIP - Diplomat, The (10.6.2025): Iran’s Deportation Drive and the Growing Crisis of Forced Afghan Returns, http://thediplomat.com/2025/06/irans-deportation-drive-and-the-growing-crisis-of-forced-a fghan-returns/, Zugriff 24.6.2025 ■ DW - Deutsche Welle (19.6.2025): Israeli strikes mean new peril for Afghan refugees in Iran, https: //www.dw.com/en/israeli-strikes-mean-new-peril-for-afghan-refugees-in-iran/a-72973767 , Zugriff 24.6.2025 ■ Eurac - Eurac Research (3.7.2023): How Iran has just become the world’s main host country for refugees, https://www.eurac.edu/en/blogs/mobile-people-and-diverse-societies/how-iran-has-jus t-become-the-world-s-main-host-country-for-refugees , Zugriff 28.2.2024 ■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025 ■ Guardian - The Guardian (31.10.2022): Russia recruiting Afghan special forces who fought with US to fight in Ukraine, https://www.theguardian.com/world/2022/oct/31/afghan-special-forces-russia-u kraine-recruitment, Zugriff 25.6.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (23.6.2025): Flow Monitoring Snapshot 01 - 14 June, 2025, https://dtm.iom.int/reports/afghanistan-flow-monitoring-snapshot-01-14-june-2025-eng , Zugriff 24.6.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (2.6.2025): Sharp Rise in Forced Returns from Iran, https://afghanistan.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1071/files/documents/2025-06/iom-afghanistanflash-u pdate-1.pdf, Zugriff 24.6.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (9.5.2025): Information on the socio-economic situation for Afghans in the Islamic Republic of Iran requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum ■ IOM - International Organization for Migration (11.4.2024): Information on the socio-economic situ ation for Afghan nationals in the Islamic Republic of Iran, Antwortschreiben per E-Mail ■ IOM - International Organization for Migration (4.5.2022): INFORMATION on the socio-economic situation for Afghans in the Islamic Republic of Iran requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum 194

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■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (26.9.2021): Announcement on Services Available for the Undocumented, https://www.ecoi.net/de/dokument/2060978.html, Zugriff 2.2.2023 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Iran, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111581.html, Zugriff 24.6.2025 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Iran, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107731.html, Zugriff 3.5.2024 21 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung 2025-07-17 12:31 Anm.: Mit Stand 27.6.2025 sind die Auswirkungen der israelischen Luftangriffe ab dem 13.6.2025 auf die Wirtschafts- und Versorgungslage Irans noch nicht sinnvoll abschätzbar (z. B. hinsichtlich Wohlstandsverlusten aufgrund von Infrastrukturschäden, zeitweisem Stillstand des wirtschaftli chen Lebens, oder der finanziellen Belastung des ohnehin schon unter Druck geratenen irani schen Staatshaushalts durch intensivierte Militäreinsätze; darüber hinaus haben die Ereignisse auch Auswirkungen auf Rohstoff- und Devisenmärkte). Aus diesem Grund wird nachstehend nur sehr eingeschränkt auf Entwicklungen seit Beginn der Militäroperationen eingegangen. Es wird erbeten, bei Bedarf Rücksprache mit der Staatendokumentation zu halten. Die Wirtschaft zeichnet sich durch ihren Kohlenwasserstoff-, Landwirtschafts- und Dienstleis tungssektor sowie eine bemerkenswerte staatliche Präsenz in der verarbeitenden Industrie und den Finanzdienstleistungen aus. Iran steht weltweit an zweiter Stelle, was die Größe der Erdgas reserven betrifft, und bei den nachgewiesenen Rohölreserven an vierter Stelle (WB 20.10.2022). Obwohl die iranische Wirtschaft für ein Erdöl exportierendes Land relativ diversifiziert ist (WB 20.10.2022; vgl. Clingendael 30.1.2025), sich inzwischen zu einer dienstleistungsbasierten Wirt schaft entwickelt hat (Clingendael 30.1.2025) und über ein Reservoir gut ausgebildeter Arbeits kräfte verfügt (BPB 15.5.2020), hängen die Wirtschaftstätigkeit und die Staatseinnahmen von den Öleinnahmen ab und sind daher volatil (WB 20.10.2022; vgl. BPB 15.5.2020). Der Öl- und Gassektor ist immer noch eine treibende Kraft der iranischen Wirtschaft, auch wenn er von der Wiedereinführung der US-Sanktionen im Jahr 2018 empfindlich getroffen wurde (WKO 4.2025). Die israelischen Streitkräfte haben im Rahmen ihrer Operation „ Rising Lion“ Mitte Juni 2025 unter anderem auch iranische Energieinfrastruktur bombardiert (Standard 15.6.2025), darunter eine Raffinerie nahe einem der größten Erdgasfelder weltweit, das den größten Anteil der ira nischen Gasförderung ausmacht, sodass Iran die Gasförderung auf dem Feld für einige Tage teilweise eingestellt hat (REU 26.6.2025b; vgl. Standard 15.6.2025). Darüber hinaus wurden auch eine Ölraffinerie und ein Gasdepot in Teheran angegriffen (Standard 15.6.2025). Der staatliche Sektor (staatliche und halbstaatliche Unternehmen) macht etwa 80 % der irani schen Wirtschaftstätigkeit aus, für die restlichen 20 % ist der private und kooperative Sektor verantwortlich (BS 19.3.2024). Ab den 1990er-Jahren kam es zwar zu umfangreichen Privatisie rungen von Staatsbetrieben, allerdings wurden die Unternehmen oftmals von quasi-staatlichen Konglomeraten übernommen. Iranische Ökonomen bezeichneten die Vorgänge daher auch als „ Pseudoprivatisierungen“. Begünstigte der Privatisierungen waren beispielsweise militä rische Institutionen (z. B. die Revolutionsgarden, Basij, Streitkräfte), Religions-, Kultur- oder Wissenschaftsstiftungen, Wohlfahrts- und Pensionsfonds sowie revolutionäre Stiftungen (z. B. 196

die Mostazafin-Stiftung) (Harris/Diwan/Malik (A.)/Atiyas 2019, S. 363), wobei die wirtschaftlich mächtigen religiösen, revolutionären und militärischen Stiftungen auch als Bonyads bekannt sind (BS 19.3.2024). Die iranische Wirtschaft steht somit nicht einfach unter der Kontrolle der iranischen Regierung. Institutionen, die mit Hoheitsorganen abseits der Regierung (z. B. den Revolutionsgarden und dem Büro des Obersten Führers) verbunden sind, kontrollieren gro ße Teile der Wirtschaft des Landes (EPC 28.3.2023; vgl. BS 19.3.2024). Die Vermengung der politischen mit der wirtschaftlichen Sphäre hat eine staatliche Verteilungs- und Klientelpolitik gefördert, die mit hoher Korruption einhergeht (BPB 31.1.2020b; vgl. MEI 7.6.2022). Laut dem Human Development Index (HDI) des Entwicklungsprogramms der Vereinten Natio nen (UNDP) befindet sich Iran mit einem Indexwert von 0,799 für das Jahr 2023 [letztverfügbare Daten] unter den Ländern mit einem hohen Entwicklungsstand und dieser Wert stellt einen Höchststand für Iran seit Beginn der Messungen im Jahr 1990 dar. Der HDI misst den Ent wicklungsstand von Staaten anhand der Faktoren „ langes und gesundes Leben“, „ Zugang zu Bildung“ und „ menschenwürdige Lebensstandards für die Bevölkerung“ (UNDP 6.5.2025). Mit einem Pro-Kopf-BIP von 4.465,6 USD im Jahr 2023 [letztverfügbare Daten] zählt die Weltbank die Islamische Republik Iran zu den Ländern in der Kategorie „ oberes mittleres Einkommen“ (WB o.D.) und 2024 verzeichnete Iran ein Wirtschaftswachstum in der Höhe von rund 3 % (WKO 4.2025). Das BIP-Wachstum des Landes, gemessen in konstanten Dollar-Kursen, ist seit den frühen 2010er-Jahren jedoch weitgehend unverändert geblieben und das BIP pro Kopf liegt bei Kaufkraftparität etwa 10 % unter dem Niveau der späten 2000er-Jahre (FES 3.2024). Die Wirtschaft leidet unter verschiedenen Ungleichgewichten, die u. a. durch eine fehlgeleitete Sub ventionspolitik, Missmanagement und Korruption verursacht werden. Wichtige Phänomene, die die Wirtschaftsleistung untergraben, sind das Haushaltsdefizit, Stromknappheit und Unzuläng lichkeiten des Finanzsektors, wobei die größten Ursachen für die Instabilität die hohe Inflation und die [vom Westen verhängten] Sanktionen sind (Clingendael 30.1.2025). Die Inflation und der niedrige Wechselkurs des iranischen Rial (IRR) setzen die iranische Wirtschaft unter Druck (WKO 4.2025). Die Wirtschaftsleistung Irans wird auch stark von der Innenpolitik, regionalen Sicherheitsfragen und geopolitischen Entwicklungen beeinflusst (Clingendael 30.1.2025). Der Wechselkurs des IRR betrug bei Verhängung der US-Sanktionen im Jahr 2018 42.000 IRR zu 1 USD. Danach verlor er deutlich an Wert (IRINTL 29.1.2024; vgl. ALCH 11.6.2025), mit Stand 27.6.2025 steht der Kurs auf dem freien Markt bei 836.500 IRR zu 1 USD [Anm.: Iran hat ein System der multiplen Wechselkurse, hier wird auf den (grundsätzlich ohne Einschränkungen verfügbaren) Kurs auf dem freien Markt Bezug genommen. Informationen zum System der multiplen Wechselkurse können dem unten erwähnten Themenbericht entnommen werden] (ALCH 27.6.2025). Der IRR hat mit Beginn der israelischen Militäroperation Mitte Juni weitere Kursverluste erlebt (RFAR 19.6.2025). Der Wechselkurs reagiert weiterhin äußerst empfindlich auf jegliche politischen Entwicklungen (WKO 4.2025). Der niedrige IRR-Kurs verteuert vor allem Importe auf breiter Front (BAMF 13.2.2023). Die offiziell bekannt gegebene jährliche Inflationsrate lag seit 2018 immer über 30 %, was ei nen großen Teil des Mittelstands in die Armut getrieben hat (Clingendael 30.1.2025). Im Jahr 2023-2024 lag die Inflation gemäß Daten der Weltbank sogar bei über 50 % (WB 10.2024). Für 197

2025 wird ein jährlicher Durchschnittswert von 38,5 % erwartet. Viele Produktgruppen weisen allerdings einen weitaus höheren Inflationswert auf (bei Lebensmitteln liegt dieser laut Schät zungen unabhängiger Experten derzeit bei knapp 80 %) (WKO 4.2025). Die hohe Inflation trifft Haushalte mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark, da deren Ausgaben für Lebens mittel und Wohnen etwa 80 % ihres Budgets ausmachen, während ihre Reallöhne sinken (WB 24.8.2023). Entsprechend der von der Weltbank für Iran verwendeten Definition der Armutsgrenze (Verfüg barkeit von mindestens 6,85 USD tägl.) befanden sich im Fiskaljahr 2023/2024 [Anm.: letztver fügbare Daten] 19,9 % der Iraner unter der Armutsgrenze, wobei dies ein leichter Rückgang nach einem Höhepunkt während der COVID-19-Pandemie ist (WB 23.4.2025). Ein Vertreter des iranischen Instituts für Arbeit und Wohlfahrt bezifferte den Anteil jener Iraner, die Probleme damit haben, ihre Grundbedürfnisse zu decken, im Jänner 2025 dagegen auf bis zu 27 % (IRWIRE 6.1.2025). Ein anderer, von einer iranischen Nachrichtenseite zitierter iranischer Ökonom sprach Anfang 2025 davon, dass rund die Hälfte der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben würde (AFTAB 6.1.2025).Nach wie vor gibt es auch regionale Unterschiede, insbesondere gegenüber den ländlichen und südöstlichen Regionen. Die Ungleichheiten wurden durch anhaltende Dürre und Wasserknappheit noch verschärft. Die südöstlichen Provinzen, insbesondere Sistan und Belutschistan, sind von großer Armut betroffen, die deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt (WB 4.2024). Laut dem aktuellsten Bericht des iranischen Statistikzentrums lagen die jährlichen Lebenser haltungskosten in Teheran, der teuersten Stadt des Landes, im Jahr 2022/2023 bei mehr als 2 Mrd. IRR (über 2.100 EUR), wobei die Lebenserhaltungskosten vor allem seit der COVID-19- Pandemie deutlich angestiegen sind. Die Weltbank definiert die Armutsgrenze für eine dreiköpfi ge Familie in Ländern mit ähnlichem Wirtschaftsniveau wie Iran bei 450 Mio. IRR (476,19 EUR). Der gesetzliche Mindestlohn für einen verheirateten Arbeiter liegt allerdings nur bei 110 Mio. IRR (116,40 EUR) pro Jahr (IOM 9.5.2025). Die Grundversorgung ist gesichert, wozu neben staatlichen Hilfen auch ein enger Familienzu sammenhalt sowie das islamische Spendensystem beitragen (AA 15.7.2024). Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen ist im ganzen Land nahezu flächendeckend, mit Ausnahme des Zugangs zu modernen Abwassersystemen und zum Internet, wo es eine große Kluft zwischen ländlichen und städtischen Haushalten gibt (WB 11.2023). Obwohl Iran zu den Ländern mit den größten Erdöl- und Gasvorkommen zählt, wurde im Winter 2024/2025 von einer Energiekri se berichtet, die Stromabschaltungen nach sich zog, um das weitgehend von Gas abhängige Heizsystem für die Bevölkerung aufrecht zu halten. Neben Missmanagement, den verhängten Sanktionen und veralteter Infrastruktur wurde dies auch auf israelische Angriffe im Februar 2024 zurückgeführt, bei denen zwei iranische Gaspipelines beschädigt wurden (NYT 26.12.2024). Iranische Banken sind vom globalen Finanzsystem effektiv ausgeschlossen (BS 19.3.2024). Anm.: Informationen zu den gegen Iran verhängten Sanktionsregimes und ihren Auswirkun gen auf das iranische Bankensystem sowie den Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Geldtransfer können dem Themenbericht der Staatendokumentation „ Finanztransfers zwischen 198

Iran und Europa“ entnommen werden, der im COI-CMS und auf ecoi.net zu finden ist. Dem Themenbericht können u. a. auch Informationen zum System der multiplen Wechselkurse und verschiedenen Möglichkeiten zum Geldtransfer zwischen Iran und Europa entnommen werden, darunter eine Beschreibung des Hawala-Systems. Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ AFTAB - Aftab News (6.1.2025): رقف طخ تسا رقف راچد رفن ۱ یناریا ۲ ره زا ۵۳ نویلیم تسا ناموت [Jeder zweite Iraner lebt in Armut Die Armutsgrenze liegt bei 35 Millionen Toman], https://aftabnews.ir/fa/news/961513/--------------- , Zugriff 5.2.2025 ■ ALCH - Alanchand (27.6.2025): Dollar Cash Archive, https://alanchand.com/en/currencies-price/arc hive/usd, Zugriff 27.6.2025 ■ ALCH - Alanchand (11.6.2025): Dollar Cash Archive, https://alanchand.com/en/currencies-price/arc hive/usd, Zugriff 11.6.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (13.2.2023): Briefing Notes KW 7, https://www.ecoi.net/de/dokument/2087060.html, Zugriff 31.3.2023 ■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (15.5.2020): Irans Wirtschaft im Zeichen von US-Sanktionen und Corona-Krise, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/309950/irans-w irtschaft-im-zeichen-von-us-sanktionen-und-corona-krise/ , Zugriff 31.3.2023 ■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (31.1.2020b): Erdöl, Klientelpolitik, Sank tionen: Irans sozioökonomische Entwicklung, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/ira n/40128/erdoel-klientelpolitik-sanktionen-irans-soziooekonomische-entwicklung/ , Zugriff 31.3.2023 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Iran, https://www.ecoi.net/en/file/l ocal/2105885/country_report_2024_IRN.pdf, Zugriff 26.3.2024 ■ Clingendael - Clingendael - The Netherlands Institute of International Relations (30.1.2025): Ap proaching the precipe: Near-term prospects of Iran’s economy, https://www.clingendael.org/public ation/approaching-precipe-near-term-prospects-irans-economy , Zugriff 5.2.2025 ■ EPC - Emirates Policy Center (28.3.2023): Iran’s New Year Budget and Its Impact on Inflation and Deficit, https://epc.ae/en/details/featured/iran-s-new-year-budget-and-its-impact-on-inflation-and-d eficit, Zugriff 14.5.2024 ■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (3.2024): Iran: Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/i nternational/gm-mona/21130/2024-iran.pdf, Zugriff 10.5.2024 ■ Harris/Diwan/Malik (A.)/Atiyas - Harris, Kevan (Autor), Diwan, Ishac (Herausgeber), Malik, Adeel (Herausgeber), Atiyas, Izak (Herausgeber) (2019): Iran’s Commanding Heights: Privatization and Conglomerate Ownership in the Islamic Republic. In: Crony Capitalism in the Middle East. Oxford: Oxford University Press. S. 363-399., https://ucla.app.box.com/s/tp2lvif7ql37cql3knkz27y1wavlomgt, Zugriff 13.2.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (9.5.2025): Information on the socio-economic situation for Afghans in the Islamic Republic of Iran requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum ■ IRINTL - Iran International (29.1.2024): Iran’s Currency Falls To An All-Time Low With Prospect Of US Action, https://www.iranintl.com/en/202401297224, Zugriff 23.2.2024 ■ IRWIRE - IranWire (6.1.2025): Poverty Surge in Iran: 27% Can’t Afford Essentials, https://iranwire.c om/en/news/137790-poverty-surge-in-iran-27-cant-afford-essentials/ , Zugriff 5.2.2025 ■ MEI - Middle East Institute (7.6.2022): A country in free fall, a corruptocracy in full swing: Why a building collapse in Iran matters, https://www.mei.edu/publications/country-free-fall-corruptocracy-f ull-swing-why-building-collapse-iran-matters , Zugriff 31.3.2023 ■ NYT - New York Times, The (26.12.2024): Iran’s Energy Crisis Hits ‘Dire’ Point as Industries Are Forced to Shut Down, https://www.nytimes.com/2024/12/21/world/middleeast/iran-economy-energ y-crisis.html, Zugriff 5.2.2025 199
