2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-iran-version-10-33ca
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
■ REU - Reuters (26.6.2025b): Damaged unit of Iran’s South Pars refinery back operating, Nour News says, https://www.reuters.com/world/middle-east/damaged-unit-irans-south-pars-refinery-back-o perating-nour-news-says-2025-06-26/ , Zugriff 27.6.2025 ■ RFAR - Radio Farda (19.6.2025): شزرا ددجم طوقس ؛تخادنا هیاس سروب و زرا رازاب رب گن ناریا لوپ [Die Krise warf einen Schatten auf die Devisen- und Aktienmärkte; der Wert der iranischen Währung fiel erneut], https://www.radiofarda.com/a/iran-s-currency-in-free-fall-as-conflict-with-isr ael-continues/33443669.html, Zugriff 27.6.2025 ■ Standard - Standard, Der (15.6.2025): Raffinerien und Gasdepots als Kriegsziele: Was für Iran, Israel und die Welt auf dem Spiel steht, https://www.derstandard.at/story/3000000274054/raffineri en-und-gasdepots-als-kriegsziele-was-fuer-iran-israel-und-die-welt-auf-dem-spiel-steht , Zugriff 27.6.2025 ■ UNDP - United Nations Development Programme (6.5.2025): Iran (Islamic Republic of): HDI Human Development Index, https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/IRN , Zugriff 11.6.2025 ■ WB - Weltbank (o.D.): Iran, Islamic Rep., https://data.worldbank.org/country/iran-islamic-rep, Zugriff 5.2.2025 ■ WB - Weltbank (23.4.2025): Poverty & Equity Brief Islamic Republic of Iran, https://documents1.wor ldbank.org/curated/en/099640404212584734/pdf/IDU-707990f6-e879-41c1-9d99-c93c15967845. pdf, Zugriff 11.6.2025 ■ WB - Weltbank (10.2024): Iran, Islamic Republic, https://thedocs.worldbank.org/en/doc/65cf93926 fdb3ea23b72f277fc249a72-0500042021/related/mpo-irn.pdf, Zugriff 5.2.2025 ■ WB - Weltbank (4.2024): Poverty & Equity Brief Islamic Republic of Iran, https://www.worldbank.or g/en/topic/poverty/publication/poverty-and-equity-briefs , Zugriff 15.5.2024 ■ WB - Weltbank (11.2023): Poverty and Shared Prosperity, https://documents1.worldbank.org/curat ed/en/099110623175541902/pdf/P1777150fa1dcd02108b55086af5f3268f5.pdf, Zugriff 15.5.2024 ■ WB - Weltbank (24.8.2023): Iran Economic Monitor, https://openknowledge.worldbank.org/server/a pi/core/bitstreams/1c94cb80-5f40-408f-a5c7-c7cfd97dc438/content , Zugriff 21.2.2024 ■ WB - Weltbank (20.10.2022): Islamic Republic of Iran: Overview, https://www.worldbank.org/en/cou ntry/iran/overview, Zugriff 31.3.2023 ■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (4.2025): Wirtschaftsbericht Iran, https://www.wko.at/oe/auss enwirtschaft/iran-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 11.6.2025 21.1 Sozialbeihilfen Letzte Änderung 2025-07-04 08:42 Das sozialstaatliche System Irans besteht aus Subventionen für grundlegende Güter, Bargeld transfers, Organisationen zur Armutsbekämpfung, die einen Teil der ärmeren Bevölkerung nach Bedürftigkeit versorgen, und Sozialversicherungsorganisationen, welche die mittleren und obe ren Einkommensschichten des Landes abdecken (CERI 12.2021). Zu den Sicherungsmaßnah men gehören Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld, Krankenurlaub, Mutterschaftsgeld und Zuwendungen für Behinderte (WB 11.2023). Das Bildungs- und Gesundheitswesen ist für alle iranischen Staatsangehörigen, einschließlich der Rückkehrenden, über das Bildungsmi nisterium und das Ministerium für Gesundheit und medizinische Ausbildung zugänglich (IOM 9.2024). Sozialversicherungsleistungen Das iranische Sozialversicherungssystem wird vom Ministerium für Kooperativen, Arbeit und Wohlfahrt überwacht und v. a. von der „ Organisation für Sozialversicherung“ (Social Security Organization, SSO [Farsi: Sazman Tamin Ejtemaei]) (SSA o.D.) als Sozialversicherungsträger mit rund 27 Mio. Begünstigten verwaltet (Bimeh 24.9.2024). Gemäß der iranischen Arbeits gesetzgebung müssen alle regulär Angestellten des privaten Sektors bei der SSO versichert 200

sein (SAIS Rethinking Iran 2023; vgl. Bimeh 24.9.2024), wobei die Versicherungsprämien durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Öf fentliche Bedienstete mit befristeten Verträgen sind ebenfalls bei der SSO versichert (Landinfo 12.8.2020). Für [andere] Staatsbedienstete und Angehörige der Streitkräfte gibt es spezielle Versicherungssysteme (IOM 9.2024). Freiberufler können sich freiwillig bei der SSO versichern (Bimeh 24.9.2024). Seit den 1990ern werden auch Angestellte in kleinen Firmen und informell tätige Selbstständige dazu ermutigt, sich bei der SSO zu versichern (Landinfo 12.8.2020), wobei hierzu bestimmte Voraussetzungen gelten (IOM 9.2024). Personen aus den untersten Einkom mensklassen fallen unter die Salamat-Versicherung, die mittels staatlicher Finanzierung eine medizinische Grundversorgung bietet (Amwaj 29.4.2024). Offiziellen Statistiken zufolge erhält rund die Hälfte der iranischen Bevölkerung irgendeine Art von Leistung von der SSO (IRINTL 26.10.2023; vgl. Amwaj 29.4.2024), wobei dies auch un terhaltsberechtigte Angehörige von Versicherten mit einschließt (Landinfo 12.8.2020). Rund ein Drittel der Bevölkerung ist über Salamat versichert (Amwaj 29.4.2024). Zur Größe des in formellen Sektors der iranischen Wirtschaft existieren unterschiedliche Daten. Demnach sind 25 bis rund 60 % der Arbeitskräfte informell beschäftigt (SAIS Rethinking Iran 2023). Gemäß einem Bericht von Landinfo aus dem Jahr 2020 sind rund 25% der Beschäftigten, vor allem im informellen Sektor und unter Saisonarbeitern, nicht pensionsversichert (Landinfo 12.8.2020). Laut Daten der International Labour Organization aus dem Jahr 2019 erhielten dagegen 87,2 % der Bevölkerung im pensionsberechtigten Alter eine Alterspension (ILO 24.9.2024), wobei nur jene Personen eine Alterspension erhalten, die auch in die Pensionsversicherung eingezahlt haben. Hierbei gibt es unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten, z. B. für Angestellte und Selbstversicherer, einschließlich spezieller Versicherungspläne für Hausfrauen oder Unterneh mer (IOM 9.5.2025). Die SSO bietet ihren Mitgliedern Krankenversicherungs-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsleistungen (IOM 9.2024; vgl. Bimeh 24.9.2024). Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate hintereinander Sozialversicherungsbeiträge ge leistet haben, und unfreiwillig arbeitslos werden, können mindestens sechs Monate lang Leis tungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Sie erhalten dabei 55 % ihres angegebenen Monatslohns. Dies gilt auch für Rückkehrer. Darüber hinaus existiert keine staatliche Arbeits losenhilfe (IOM 9.2024). Selbstständige und Beamte sind nicht Teil der Arbeitslosenversiche rung, da angenommen wird, dass ihre Arbeitsverträge nicht gekündigt werden können (Landinfo 12.8.2020). Die Mittel für die Alterspension werden durch gemeinsame Beiträge der versicherten Person, des Arbeitgebers und der Regierung gedeckt und variieren je nach Beitragsjahren. Die Hinter bliebenenrente wird an Angehörige einer versicherten verstorbenen Person gezahlt (Landinfo 12.8.2020). Die durchschnittliche Pensionshöhe liegt derzeit bei rund 150 Mio. IRR (158,73 EUR) pro Jahr (IOM 9.5.2025). Andere Hilfsleistungen Der Staat gewährt iranischen Bürgern im Rahmen des iranischen Plans für gezielte Subven tionen Bargeldzuschüsse. Nach diesem Plan werden je nach Einkommensklassen Zuschüsse 201

ausbezahlt. Personen in den drei niedrigsten Einkommensklassen erhalten eine monatliche Bargeldunterstützung von 4 Mio. IRR (4,23 EUR), Personen in den fünf darüberliegenden Ein kommensklassen 3 Mio. IRR (3,17 EUR) (IOM 9.5.2025). Nach Auskunft des IOM-Büros in Teheran gibt es abseits der Bargeldzuschüsse keine Bargeld leistungen, die speziell auf Familien abzielen würden. Angesichts der alternden Bevölkerung und gesunkenen Geburtenrate versucht der Gesetzgeber allerdings, eine frühe Heirat und Geburt von Kindern durch Maßnahmen zu fördern. Dazu gehören Darlehensprogramme, bei denen bei spielsweise Kredite bei Heirat, Geburt eines Kindes oder für Mietkosten (für verheiratete Frauen unter 35 bzw. Männer unter 45) vergeben werden können. Die Summen für die Kredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Zinsrate von vier Prozent variieren u. a. je nach Anlass und betragen zwischen 1 und 3,5 Mrd. IRR. Die Kredite stehen nur iranischen Staatsbürgern offen (IOM 9.5.2025). Es gibt soziale Absicherungsmechanismen, wie z. B. Armenstiftungen, Kinder-, Alten-, Frauen- und Behindertenheime. Hilfe an Bedürftige wird durch den Staat, Moscheen, religiöse Stiftungen, Armenstiftungen und oft auch durch NGOs oder privat organisiert (z. B. Frauengruppen) (AA 15.7.2024; vgl. IOM 9.2024). Es gibt zwei öffentliche Organisationen für gefährdete Gruppen. Je nach den Bedürfnissen der Zielgruppen stellen sie Dienste für bestimmte vulnerable Gruppen bereit. Eine der wichtigsten öffentlichen Organisationen ist Behzisti [Anm.: auch State Welfare Organization, SWO], die eine breite Palette von Dienstleistungen für verschiedene gefährdete Gruppen anbietet, wie z. B. für Drogenabhängige, alleinerziehende Mütter, arbeitende Kinder, unbegleitete Minderjährige und Hochbetagte. Zu den Dienstleistungen gehören sozialpsychologische Sitzungen, Beratungs dienste, vorübergehende Unterkünfte (Garm Khaneh) und Wohnheime, geistige und körperliche Rehabilitationsdienste, Suchtbehandlung und vieles mehr. Die Imam Khomeini Relief Foun dation bietet auch Dienstleistungen für von Frauen geführte Haushalte, Waisen, Familien von Häftlingen usw. an, um deren Lebensbedingungen zu verbessern (IOM 9.2024). Auch Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung können von der SWO bzw. Behzisti Unterstützung erhalten. Sie können sich bei der Organisation registrieren lassen und einen Ausweis beantragen, der die Art und den Grad ihrer Behinderung dokumentiert. Die Leistungen der SWO stehen allerdings nur iranischen Staatsbürgern offen. Darüber hinaus gibt es auch wohltätige Organisationen, die beispielsweise Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus mit begrenzten finanziellen Mitteln oder Hilfsgeräten unterstützen (IOM 9.5.2025). Behzisti und die Imam Khomeini Relief Foundation helfen bedürftigen Menschen auch bei der Anmietung einer Wohnung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten unter besonderen Bedin gungen eine monatliche Beihilfe für Grundbedürfnisse wie Wohnraum. Aufgrund des Anstiegs der Wohnungspreise und des Rückgangs der Einkommen können diese Beträge die Wohnkos ten in Iran nicht decken (IOM 9.2024). 202

Bezüglich Themen, die Kinder betreffen, ist die SWO laut IOM sehr strikt. Wenn ein Minderjäh riger als unbegleitet identifiziert wurde, wird das Kind in einem Zentrum der SWO untergebracht und erhält dort Zugang zu Diensten, einschließlich Verpflegung und Kleidung, sofern das Kind die iranische Staatsbürgerschaft besitzt (IOM 9.5.2025). Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer und ihre Familien sind nicht bekannt (AA 15.7.2024; vgl. IOM 9.2024). Für Rückkehrer im Rahmen des IOM-Projekts „Assisted Voluntary Return and Reintegration“ (AVRR) können jedoch auf Anfrage Hotelzimmer für ein paar Tage gebucht werden. Vorübergehende Unterkünfte, auch bekannt als Garm Khaneh, nehmen nur extrem gefährdete Obdachlose und Drogenabhängige auf (IOM 9.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ Amwaj - Amwaj Media (29.4.2024): How changes in Iran’s health sector weaken the executive branch, https://amwaj.media/article/how-changes-in-iran-s-health-sector-weaken-the-executive-branch , Zugriff 15.5.2024 ■ Bimeh - Bimeh (24.9.2024): یعامتجا نیمأت نامزاس یا همیب تاعالطایعامتجا نیمات همیب ناریا :تادهعت و تامدخ ،فادها لماک تخانش [Iranische Sozialversicherungsanstalt: Um fassendes Verständnis der Ziele, Leistungen und Verpflichtungen], https://bimeh.com/mag/so cial-security-organization/, Zugriff 5.2.2025 ■ CERI - Centre de Recherches Internationales SciencesPo (12.2021): In Defiance of Rentier-State Theory: the Welfare System in the Islamic Republic of Iran, https://www.sciencespo.fr/ceri/en/cont ent/dossiersduceri/defiance-rentier-state-theory-welfare-system-iran , Zugriff 19.2.2024 ■ ILO - International Labour Organization (24.9.2024): World Social Protection Report 2024–26 Re gional Companion Report for Asia and the Pacific, https://www.social-protection.org/gimi/Media.act ion?id=20154, Zugriff 22.1.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (9.5.2025): Information on the socio-economic situation for Afghans in the Islamic Republic of Iran requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum ■ IOM - International Organization for Migration (9.2024): The Islamic Republic of Iran: Country Fact Sheet 2024, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-30350224/Iran_-_Country_Fact_Sheet_202 4,_Englisch.pdf?nodeid=30351552&vernum=-2, Zugriff 5.2.2025 ■ IRINTL - Iran International (26.10.2023): Pension Fund Crisis In Iran Can Lead To More Political Instability, https://www.iranintl.com/en/202310264363, Zugriff 16.2.2024 ■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (12.8.2020): Iran: The Iranian Welfare System, https://www.ecoi.net/en/file/local/2036035/Report-Iran-Welfare-s ystem-12082020.pdf, Zugriff 15.3.2023 ■ SAIS Rethinking Iran - Rethinking Iran Initiative at The Johns Hopkins’ School of Advanced Interna tional Studies (2023): Civilian Pain Without a Significant Political Gain, https://www.rethinkingiran.c om/iran-sanctions-reports/economic-sanctions-welfare-system-9gynw-ad4hy , Zugriff 19.2.2024 ■ SSA - Social Security Administration [USA] (o.D.): Social Security Programs Throughout the World: Asia and the Pacific, 2018: Iran, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/asia/i ran.html, Zugriff 19.2.2024 ■ WB - Weltbank (11.2023): Poverty and Shared Prosperity, https://documents1.worldbank.org/curat ed/en/099110623175541902/pdf/P1777150fa1dcd02108b55086af5f3268f5.pdf, Zugriff 15.5.2024 203

22 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2025-07-04 11:44 Anm.: Mit Stand 27.6.2025 sind die Auswirkungen der israelischen Luftangriffe ab dem 13.6.2025 auf die Gesundheitsversorgung in Iran nicht absehbar, insbesondere nicht bezüglich möglicher längerfristiger Folgen auf die Verfügbarkeit von Medikamenten, Infrastruktur und finanziellen Mitteln. Iranische Behörden und regimenahe iranische Medien behaupten, Israel hätte u. a. auch Krankenhäuser in Teheran und Kermanshah bombardiert, was gegenwärtig nicht verifiziert werden kann (AnA 20.6.2025, TEHT 19.6.2025). Während der Phase intensiver Luftbombarde ments sahen sich manche Krankenhäuser in Iran mit einer Flut an Verwundeten konfrontiert, wodurch die Gesundheitseinrichtungen überlastet wurden (Guardian 16.6.2025). Die Lage wird von der Staatendokumentation weiter beobachtet. Es wird erbeten, bei Bedarf Rücksprache mit der Staatendokumentation zu halten. Grundsätzlich entspricht die medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, nicht (west-)europäischen Standards. Das Land hat in den Jahrzehnten seit der Revolution 1979 allerdings viel in das nationale Gesundheitssystem investiert. Die Mütter- und Säuglings sterblichkeit ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, die Lebenserwartung ist auf inzwischen 74 Jahre (Männer) bzw. 78 Jahre (Frauen) gestiegen (AA 15.7.2024). Selbst in ländlichen Gebieten haben 85 % der Bevölkerung Zugang zur primären Gesundheits versorgung, 90 % werden mit sauberem Trinkwasser versorgt, 80 % sind an entsprechende Sanitäranlagen angeschlossen. Dennoch haben bei Weitem nicht alle Zugang zu komplexen, spezialisierten und damit auch teureren Diensten (AA 15.7.2024). Die spezialisierte, medizini sche Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt. In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau mög lich (AA 12.12.2024). Auch wenn der Zugang zu gesundheitlicher Erstversorgung größtenteils gewährleistet ist, gibt es dennoch gravierende Qualitätsunterschiede zwischen den Regionen. Gesundheitsdienste sind geografisch nicht nach Häufigkeit von Bedürfnissen, sondern eher nach Wohlstand verteilt (ÖB Teheran 11.2021). Fast die gesamte Landbevölkerung hat Zugang zu primären Gesundheitsdiensten, die in Ge sundheitshäusern und ländlichen Gesundheitszentren erbracht werden. Auf Provinzebene sind die Universitäten für medizinische Wissenschaften und die Gesundheitsdienste die wichtigsten staatlichen Einrichtungen, die die Menschen mit Gesundheitsdiensten versorgen. Auf städtischer und ländlicher Ebene ist ein Bezirksgesundheitsnetz, bestehend aus einem Bezirksgesundheits zentrum, städtischen und ländlichen Gesundheitszentren, Gesundheitsposten und Gesundheits häusern, mit dieser Aufgabe betraut. Neben den Universitäten für medizinische Wissenschaften und den Gesundheitsdiensten wird ein Teil der Leistungen von Versicherungsgesellschaften und den Provinz- und Bezirkseinheiten der Social Welfare Organization [Anm.: State Welfare Organization (SWO), Behzisti] erbracht. Die peripheren Einrichtungen (Gesundheitshäuser/Lan desgesundheitszentren) auf dem Gelände der medizinischen Hochschulen bieten kostenlose Gesundheitsdienste an. In anderen Einrichtungen müssen die Patienten einen Teil des Betrags 204

auf der Grundlage ihrer Krankenversicherung bezahlen (IOM 9.2024). Staatliche Institutionen wie die Iranian National Oil Corporation, die Justiz und die Revolutionsgarden betreiben ihre eigenen Krankenhäuser (Landinfo 12.8.2020) bzw. verfügen die meisten Regierungsbehörden über eigene Sozialleistungszentren, die unter anderem Gesundheitsdienste für ihre Bedienste ten bereitstellen (SAIS Rethinking Iran 2023). Neben dem zuständigen Ministerium und den Universitäten gibt es auch Gesundheitsdienstleis ter des privaten Sektors und NGOs (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 12.8.2020). Diese bedie nen jedoch eher die sekundäre und tertiäre Versorgung, während die Primär-/Grundversorgung (z. B. Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge) staatlich getragen wird (ÖB Teheran 11.2021). Der private Sektor ist vor allem in den größeren Städten vertreten und bietet denjenigen, die private Krankenhäuser und Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen möchten, verschiedene Preiskategorien. In den öffentlichen Krankenhäusern sind fast alle Gesundheitsleistungen zu ei nem niedrigeren Preis erhältlich und können von der Krankenversicherung übernommen werden [Anm.: allerdings mit Selbstbehalten, s. weiter unten]. Aufgrund der langen Aufnahmezeiten, der überfüllten öffentlichen Zentren und der besseren Leistungen in privaten Gesundheitszentren ziehen es die Menschen möglicherweise vor, mehr zu bezahlen und sich an private Gesund heitseinrichtungen zu wenden (IOM 9.2024). Notfallhilfe bei Natur- oder menschlich verursachten Katastrophen wird durch den gut ausge statteten und flächendeckend organisierten iranischen Roten Halbmond besorgt (ÖB Teheran 11.2021). Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, Notfälle rund um die Uhr aufzunehmen (IOM 9.2024). Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht auch in den Städten nicht überall (AA 12.12.2024). Alle iranischen Staatsbürger, einschließlich der Rückkehrenden, haben Anspruch auf grundle gende Gesundheitsleistungen (PHC) und weitere Gesundheitsdienste. Die beiden am weitesten verbreiteten Arten von primären Krankenversicherungen sind Tamin Ejtemaei und Salamat (Kha damat Darmani) [Anm.: auch Universal Public Health Insurance (UPHI)]. Die Erstversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, medizinische und Krankenhausleistungen, Impfun gen usw. [Anm.: bzgl. Selbstbehalten s. jedoch auch weiter unten]. Unternehmen müssen ihre Angestellten bei Tamin Ejtemaei versichern (IOM 9.2024), der „ Krankenversicherung der Sozial versicherung“ (bimeh-ye darmani-ye ta’min-e ejtema’i), die von der Social Security Organization (SSO) bereitgestellt wird [Anm.: s. zur Sozialversicherung Kap. Sozialbeihilfen ] (Landinfo 12.8.2020). Darüber hinaus ist unter bestimmten Bedingungen auch eine freiwillige Versiche rung über Tamin Ejtemaei möglich, beispielsweise für Selbstständige oder Hausfrauen. Bei der Salamat-Versicherung wird die finanzielle Situation des Antragstellers geprüft und auf dieser Grundlage die Höhe der Versicherungsprämie berechnet. In einigen Fällen kann die Versiche rungsgebühr entfallen. Salamat-Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Versicherung bei Tamin Ejtemaei. Die Versicherung umfasst auch nur medizinische Leistungen in öffentlichen und universitären medizinischen Zentren (IOM 9.2024). Über Salamat, bzw. den Versicherungsträ ger Iran Health Insurance Organization (IHIO), sind auch öffentliche Bedienstete und Studenten versichert (Landinfo 12.8.2020). 205

Obwohl primäre Gesundheitsdienstleistungen kostenlos sind, und die Staatsausgaben für das Gesundheitswesen erheblich zugenommen haben, müssen noch immer Selbstbehalte von den versicherten Personen geleistet werden (ÖB Teheran 11.2021). Aufgrund des Budgetdefizits vie ler Sozialversicherungsträger werden durchschnittlich nur rund 30 % der Gesundheitsausgaben von öffentlicher Hand gedeckt, für den Rest müssen die Patienten selbst aufkommen (Amwaj 29.4.2024). Im Allgemeinen ist der Versicherungsschutz in der primären Krankenversicherung begrenzt. Für mehr Leistungen schließen die Menschen in der Regel eine private Zusatzversi cherung ab. Damit sollen die Kosten für Leistungen und die Selbstbehalte abgedeckt werden, welche die Grundversicherung nicht bezahlt (IOM 9.2024). Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl an Haushalten keine ausreichende Gesundheitsversorgung leisten kann (ÖB Te heran 11.2021). Wohltätigkeitsorganisationen, u. a. die „ Imam Khomeini Stiftung“, kümmern sich um nicht versicherte Personen - etwa mittellose Personen oder nicht anerkannte Flüchtlinge [Anm.: s. Kap. Afghanen in Iran zur Gesundheitsversorgung für afghanische Staatsbürger in Iran] (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 12.8.2020). Medikamente Iran produziert einen Großteil der im Land benötigten Medikamente selbst (AA 15.7.2024). Die meisten Medikamente sind laut IOM grundsätzlich in Iran verfügbar. Es besteht kein ernsthafter Mangel an Medikamenten (IOM 9.2024). Obwohl die US-Sanktionen gegen Iran den huma nitären Handel ausnehmen, gibt es jedoch faktisch Transaktionshindernisse, die die Einfuhr bestimmter Arzneimittel verhindern (BNE 13.8.2023; vgl. IRWIRE 8.1.2025, AA 15.7.2024). Es kommt daher zu Engpässen bei der Einfuhr einiger spezieller Medikamentengruppen und dies hat auch zu Preisanstiegen für manche Medikamente geführt (IOM 9.2024; vgl. AA 15.7.2024). Während über die Quantität der Versorgungsengpässe keine gesicherten Erkenntnisse vorlie gen (AA 15.7.2024), berichteten exiliranische Medien Anfang 2025 jedoch von Versorgungs engpässen in verschiedenen Provinzen, die auch grundlegende Medikamente betrafen (IRINTL 19.2.2025; vgl. IRWIRE 8.1.2025). Iranische Pharmaunternehmen haben demnach mit staatli chen Preiskontrollen, einem Devisenmangel beim Erwerb von Rohstoffen und dem massiven staatlichen Budgetdefizit zu kämpfen. Die Eigenproduktion hat im Pharmabereich zuletzt ab genommen (IRWIRE 8.1.2025). Laut den Unternehmen haben der Devisenmangel und die Abwertung des Rial (IRR) die Kosten für importierte Medikamente sowie auch für Medikamente, die auf importierte Inhaltsstoffe angewiesen sind, erheblich erhöht (IRINTL 19.2.2025). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.12.2024): Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reise warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit/202396# content_5, Zugriff 12.6.2025 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211 2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024 ■ Amwaj - Amwaj Media (29.4.2024): How changes in Iran’s health sector weaken the executive branch, https://amwaj.media/article/how-changes-in-iran-s-health-sector-weaken-the-executive-branch , Zugriff 15.5.2024 206

■ AnA - Anadolu Agency (20.6.2025): Israel strikes 3rd hospital in Tehran: Iranian Health Ministry, https://www.aa.com.tr/en/middle-east/israel-strikes-3rd-hospital-in-tehran-iranian-health-ministry/ 3605644, Zugriff 27.6.2025 ■ BNE - BNE IntelliNews (13.8.2023): Nearly all of Iran’s drug supply from domestic sources, https: //www.intellinews.com/nearly-all-of-iran-s-drug-supply-from-domestic-sources-287636/ , Zugriff 26.2.2024 ■ Guardian - The Guardian (16.6.2025): ‘A bloodbath’: doctors describe carnage at Iran’s hospitals after Israeli strikes, https://www.theguardian.com/world/2025/jun/16/doctors-describe-carnage-ira n-hospitals-israel-strikes , Zugriff 27.6.2025 ■ IOM - International Organization for Migration (9.2024): The Islamic Republic of Iran: Country Fact Sheet 2024, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-30350224/Iran_-_Country_Fact_Sheet_202 4,_Englisch.pdf?nodeid=30351552&vernum=-2, Zugriff 5.2.2025 ■ IRINTL - Iran International (19.2.2025): Medicine shortages and rising costs threaten Iran’s healthcare system, https://www.iranintl.com/en/202502199189, Zugriff 12.6.2025 ■ IRWIRE - IranWire (8.1.2025): Iran Faces Critical Shortage of Basic Medicines, https://iranwire. com/en/features/137913-iran-faces-critical-shortage-of-basic-medicines/#:~:text=Iran is experien cing widespread shortages of basic medications,of common drugs and treatments for chronic con ditions., Zugriff 12.6.2025 ■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (12.8.2020): Iran: The Iranian Welfare System, https://www.ecoi.net/en/file/local/2036035/Report-Iran-Welfare-s ystem-12082020.pdf, Zugriff 15.3.2023 ■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 7.2.2023 [Login erforderlich] ■ SAIS Rethinking Iran - Rethinking Iran Initiative at The Johns Hopkins’ School of Advanced Interna tional Studies (2023): Civilian Pain Without a Significant Political Gain, https://www.rethinkingiran.c om/iran-sanctions-reports/economic-sanctions-welfare-system-9gynw-ad4hy , Zugriff 19.2.2024 ■ TEHT - Tehran Times, The (19.6.2025): Did Iranian missiles target a hospital in Israel?, https://ww w.tehrantimes.com/news/514637/Iran-denies-targeting-Israeli-hospital-says-missiles-aimed-at , Zugriff 27.6.2025 23 Rückkehr Letzte Änderung 2025-07-17 12:30 Die iranische Regierung verfolgt seit Langem die Politik, keine zwangsweisen Rückführungen zuzulassen. Freiwillige Rückführungen sind möglich und werden manchmal von den rückfüh renden Regierungen oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt. In Fällen, in denen eine iranische diplomatische Vertretung vorübergehende Reisedokumente aus gestellt hat, werden die Behörden über die bevorstehende Rückkehr der Person informiert (DFAT 24.7.2023). Es gibt nur wenige Informationen über die Lage von iranischen Asylwerbern, die nach Iran zurückkehren (Landinfo 22.11.2024; vgl. CEDOCA 10.5.2023). Zum Thema Rückkehrer gibt es nach wie vor kein systematisches Monitoring, das allgemeine Rückschlüsse auf die Behandlung von Rückkehrern zulassen würde (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 22.11.2024, CEDOCA 10.5.2023). Dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland sind keine Fälle bekannt, in denen allein aufgrund einer Asylantragstellung im Ausland eine Benachteiligung erfolgt ist (AA 15.7.2024). Eine von der belgischen Herkunftsländerrechercheeinheit CEDOCA im Jänner 2023 durchge führte Recherche zu diesbezüglichen Fällen blieb ergebnislos (CEDOCA 10.5.2023) und auch das norwegische Landinfo hat in letzter Zeit keine konkreten Hinweise darauf gefunden, dass 207

zurückgekehrte Personen allein aufgrund ihres Asylantrags strafrechtlich verfolgt worden wären oder andere Reaktionen erfahren hätten, wobei es einschränkend betont, dass der Wissenstand dazu, was in den gemeldeten Einzelfällen zu Reaktionen geführt hat, sehr gering ist (Landinfo 22.11.2024). Bis zur Niederschlagung der Proteste im Herbst 2022 gab es keine Hinweise darauf, dass Asylwerber bzw. anerkannte Flüchtlinge oder deren in Iran lebende Familien infolge einer Kon taktaufnahme mit iranischen Auslandsvertretungen, z. B. in Deutschland, beispielsweise zur Beantragung eines neuen iranischen Passes, Repressalien ausgesetzt waren. Aufgrund der Zu nahme des Interesses iranischer Dienste an regimekritischen Aktivitäten auch außerhalb Irans ist diese Gefahr für Regimekritiker (einschließlich Asylwerber bzw. anerkannter Flüchtlinge) bei einer Kontaktaufnahme mit zuständigen iranischen Auslandsvertretungen deutlich gestiegen [Anm.: s. das Unterkapitel Rückkehr / Transnationale Repression, Behandlung von Aktivisten bei Rückkehr für Informationen zur Behandlung von Regimekritikern bzw. politisch aktiven Iranern] (AA 15.7.2024). Im Allgemeinen schenken die Behörden abgelehnten Asylwerbern bei ihrer Rückkehr nach Iran wenig Beachtung. Das australische Außenministerium geht davon aus, dass ihre Aktivitäten (einschließlich Beiträgen in sozialen Medien über Aktivitäten vor Ort) von den Behörden nicht routinemäßig untersucht werden. Die Behörden können allerdings in den sozialen Medien ein sehbare Aktivitäten von in Australien (oder anderswo) bekannten Iranern überprüfen (DFAT 24.7.2023) und laut einem von CEDOCA befragten Experten wird es immer üblicher, dass die Behörden Rückkehrer anweisen, ihre Konten in sozialen Netzwerken offenzulegen (CEDOCA 10.5.2023). Einer vom niederländischen Außenministerium konsultierten Quelle zufolge befra gen die Behörden fast jede Person, von der sie wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt hat, um herauszufinden, was der Grund für den Asylantrag war und ob sich die Person nicht politisch oder religiös betätigt hat. Ob Rückkehrer im Ausland einen Asylantrag gestellt haben, können die Behörden beispielsweise durch Angehörige oder Freunde der Betroffenen erfahren, durch abgehörte Kommunikation oder aufgrund einer Durchsicht von Inhalten in den sozialen Medien (MBZ 9.2023). Es gibt leicht unterschiedliche Ansichten darüber, was das Interesse der Behörden an einem abgelehnten Asylwerber wecken könnte. Allgemein herrscht der Eindruck vor, dass diejenigen, die vor ihrer Ausreise aus Iran im Visier der Behörden waren, bei ihrer Rückkehr mit Reaktionen rechnen müssen (Landinfo 22.11.2024; vgl. MRAI-2 13.6.2025). Als weitere Faktoren werden genannt, welche Informationen die Behörden über die Aktivitäten einer Person im Ausland erhal ten haben und ob diese Aktivitäten als schädlich für das Regime angesehen werden (Landinfo 22.11.2024). Einer Quelle zufolge spielt der ethnische oder religiöse Hintergrund oder die se xuelle Orientierung eines Rückkehrers für sich genommen keine Rolle. Einer anderen Quelle zufolge können diese Faktoren eine kumulierende Wirkung haben (MBZ 31.5.2022; vgl. MBZ 9.2023). Es ist nicht ganz klar, welche Reaktionen Rückkehrer zu erwarten haben, wenn festgestellt wird, dass sie Iran irregulär verlassen haben. „ Illegale Ausreise“ umfasst alles, von der Ausreise ohne 208

Pass oder mit gefälschten Dokumenten bis hin zur Missachtung eines Ausreiseverbots. Nach dem Passgesetz kann eine Ausreise ohne Dokumente mit einer Haft- oder Geldstrafe geahndet werden, wobei es laut Landinfo schwierig ist, Informationen zur aktuellen Höhe der Geldstrafe zu finden (Landinfo 22.11.2024). Wenn die illegale Ausreise strafrechtlich verfolgt wird, scheint die häufigste Strafe eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe auf Bewährung zu sein - es sei denn, es werden auch andere Straftaten vermutet (Landinfo 22.11.2024; vgl. MBZ 9.2023). Wenn die Person Iran illegal verlassen hat, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, oder in kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel und Menschenhandel sowie Aktivitäten militanter Gruppen an der Grenze verwickelt ist, ist die Reaktion wesentlich schärfer (CEDOCA 10.5.2023). Personen, die das Land illegal verlassen und sonst keine weiteren Straftaten begangen haben, können von den iranischen Auslandsvertretungen ein Passersatzpapier bekommen und nach Iran zurückkehren. Insbesondere in Fällen, in denen Iran illegal verlassen worden ist, muss mit einer Befragung gerechnet werden. Im Rahmen der Befragung wird der Reisepass regelmäßig einbehalten und eine Ausreisesperre ausgesprochen. Bisher wurde kein Fall bekannt, in dem zurückgeführte Personen im Rahmen der Befragung psychisch oder physisch gefoltert wurden (AA 15.7.2024). Wenn Personen mit einem Laissez-Passer anstelle eines regulären Reisedo kuments ins Land zurückkehren, kann dies zu Befragungen führen, da dies bedeuten könnte, dass die betroffenen Personen illegal ausgereist sind und/oder im Ausland um internationalen Schutz angesucht haben (CEDOCA 10.5.2023; vgl. MBZ 9.2023). Eine kurdische Menschen rechtsorganisation wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden dazu neigen, Kurden als Aktivisten zu verdächtigen, und eine illegale Ausreise dann als Beweis für Aktivismus ansehen würden. Damit würden Kurden allein deshalb eine Verhaftung riskieren, weil sie illegal ausgereist seien und Asyl beantragt hätten (Landinfo 22.11.2024). Ebenso kann es zu Befragungen führen, wenn bei einer erneuten Einreise kein Ausreisestempel im Reisepass vermerkt ist (MBZ 9.2023). Einige Mitglieder der iranischen Diaspora kehren regelmäßig nach Iran zurück, zum Beispiel für einen Urlaub oder um Verwandte zu besuchen (MBZ 9.2023). Die große Mehrheit dieser Exiliraner hat bei ihrer Rückkehr keine Probleme (Landinfo 22.11.2024). Andere Auslandsiraner schrecken aus Angst, aufgrund ihrer politischen Aktivitäten oder regimekritischer Äußerungen inhaftiert oder an einer Ausreise gehindert zu werden, vor Reisen nach Iran zurück (IRINTL 9.1.2024). Manche Iraner können nach Iran ein- und ausreisen, obwohl das angesichts ihres öffentlichen Profils verwunderlich ist. Manche betreiben Regimepropaganda und/oder wurden möglicherweise vom Regime angeworben. Es ist schwer zu durchschauen, wer nach Iran reisen kann, und wer nicht, auch ist die Vorgehensweise nicht unbedingt kohärent (Posch 5.7.2024). Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob jemand nach der Rückkehr befragt wird. Oft wird erst im Laufe der Zeit klar, ob eine echte Bedrohung vorliegt (MBZ 31.5.2022). Iranreisende müssen seit einiger Zeit verstärkt damit rechnen, dort willkürlich verhaftet und in diesem Fall auch angeklagt zu werden. Ferner nutzten die iranischen Dienste auch 2024 offenbar bevorzugt gezielte nachrichtendienstliche Ansprachen mit dem Zweck einer Verpflichtung zur Zusam menarbeit mit iranischen Nachrichtendiensten. Dies gilt insbesondere für Personen, die durch iranische Stellen mit einer oppositionellen Gruppierung in Verbindung gebracht werden oder 209
