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die Mostazafin-Stiftung) (Harris/Diwan/Malik (A.)/Atiyas 2019, S. 363), wobei die wirtschaftlich 
mächtigen religiösen, revolutionären und militärischen Stiftungen auch als Bonyads bekannt 
sind (BS 19.3.2024). Die iranische Wirtschaft steht somit nicht einfach unter der Kontrolle der 
iranischen Regierung. Institutionen, die mit Hoheitsorganen abseits der Regierung (z. B. den 
Revolutionsgarden und dem Büro des Obersten Führers) verbunden sind, kontrollieren gro­
ße Teile der Wirtschaft des Landes (EPC 28.3.2023; vgl. BS 19.3.2024). Die Vermengung der 
politischen mit der wirtschaftlichen Sphäre hat eine staatliche Verteilungs- und Klientelpolitik 
gefördert, die mit hoher Korruption einhergeht (BPB 31.1.2020b; vgl. MEI 7.6.2022).
Laut dem Human Development Index (HDI) des Entwicklungsprogramms der Vereinten Natio­
nen (UNDP) befindet sich Iran mit einem Indexwert von 0,799 für das Jahr 2023 [letztverfügbare 
Daten] unter den Ländern mit einem hohen Entwicklungsstand und dieser Wert stellt einen 
Höchststand für Iran seit Beginn der Messungen im Jahr 1990 dar. Der HDI misst den Ent­
wicklungsstand von Staaten anhand der Faktoren „ langes und gesundes Leben“, „ Zugang zu 
Bildung“ und „ menschenwürdige Lebensstandards für die Bevölkerung“ (UNDP 6.5.2025). Mit 
einem Pro-Kopf-BIP von 4.465,6 USD im Jahr 2023 [letztverfügbare Daten] zählt die Weltbank 
die Islamische Republik Iran zu den Ländern in der Kategorie „ oberes mittleres Einkommen“
(WB o.D.) und 2024 verzeichnete Iran ein Wirtschaftswachstum in der Höhe von rund 3 % (WKO 
4.2025). Das BIP-Wachstum des Landes, gemessen in konstanten Dollar-Kursen, ist seit den 
frühen 2010er-Jahren jedoch weitgehend unverändert geblieben und das BIP pro Kopf liegt 
bei Kaufkraftparität etwa 10 % unter dem Niveau der späten 2000er-Jahre (FES 3.2024). Die 
Wirtschaft leidet unter verschiedenen Ungleichgewichten, die u. a. durch eine fehlgeleitete Sub­
ventionspolitik, Missmanagement und Korruption verursacht werden. Wichtige Phänomene, die 
die Wirtschaftsleistung untergraben, sind das Haushaltsdefizit, Stromknappheit und Unzuläng­
lichkeiten des Finanzsektors, wobei die größten Ursachen für die Instabilität die hohe Inflation 
und die [vom Westen verhängten] Sanktionen sind (Clingendael 30.1.2025). Die Inflation und 
der niedrige Wechselkurs des iranischen Rial (IRR) setzen die iranische Wirtschaft unter Druck 
(WKO 4.2025). Die Wirtschaftsleistung Irans wird auch stark von der Innenpolitik, regionalen 
Sicherheitsfragen und geopolitischen Entwicklungen beeinflusst (Clingendael 30.1.2025).
Der Wechselkurs des IRR betrug bei Verhängung der US-Sanktionen im Jahr 2018 42.000 IRR 
zu 1 USD. Danach verlor er deutlich an Wert (IRINTL 29.1.2024; vgl. ALCH 11.6.2025), mit 
Stand 27.6.2025 steht der Kurs auf dem freien Markt bei 836.500 IRR zu 1 USD [Anm.: Iran hat 
ein System der multiplen Wechselkurse, hier wird auf den (grundsätzlich ohne Einschränkungen 
verfügbaren) Kurs auf dem freien Markt Bezug genommen. Informationen zum System der 
multiplen Wechselkurse können dem unten erwähnten Themenbericht entnommen werden] 
(ALCH 27.6.2025). Der IRR hat mit Beginn der israelischen Militäroperation Mitte Juni weitere 
Kursverluste erlebt (RFAR 19.6.2025). Der Wechselkurs reagiert weiterhin äußerst empfindlich 
auf jegliche politischen Entwicklungen (WKO 4.2025). Der niedrige IRR-Kurs verteuert vor allem 
Importe auf breiter Front (BAMF 13.2.2023).
Die offiziell bekannt gegebene jährliche Inflationsrate lag seit 2018 immer über 30 %, was ei­
nen großen Teil des Mittelstands in die Armut getrieben hat (Clingendael 30.1.2025). Im Jahr 
2023-2024 lag die Inflation gemäß Daten der Weltbank sogar bei über 50 % (WB 10.2024). Für 
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2025 wird ein jährlicher Durchschnittswert von 38,5 % erwartet. Viele Produktgruppen weisen 
allerdings einen weitaus höheren Inflationswert auf (bei Lebensmitteln liegt dieser laut Schät­
zungen unabhängiger Experten derzeit bei knapp 80 %) (WKO 4.2025). Die hohe Inflation trifft 
Haushalte mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark, da deren Ausgaben für Lebens­
mittel und Wohnen etwa 80 % ihres Budgets ausmachen, während ihre Reallöhne sinken (WB 
24.8.2023).
Entsprechend der von der Weltbank für Iran verwendeten Definition der Armutsgrenze (Verfüg­
barkeit von mindestens 6,85 USD tägl.) befanden sich im Fiskaljahr 2023/2024 [Anm.: letztver­
fügbare Daten] 19,9 % der Iraner unter der Armutsgrenze, wobei dies ein leichter Rückgang 
nach einem Höhepunkt während der COVID-19-Pandemie ist (WB 23.4.2025). Ein Vertreter des 
iranischen Instituts für Arbeit und Wohlfahrt bezifferte den Anteil jener Iraner, die Probleme damit 
haben, ihre Grundbedürfnisse zu decken, im Jänner 2025 dagegen auf bis zu 27 % (IRWIRE 
6.1.2025). Ein anderer, von einer iranischen Nachrichtenseite zitierter iranischer Ökonom sprach 
Anfang 2025 davon, dass rund die Hälfte der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben würde 
(AFTAB 6.1.2025).Nach wie vor gibt es auch regionale Unterschiede, insbesondere gegenüber 
den ländlichen und südöstlichen Regionen. Die Ungleichheiten wurden durch anhaltende Dürre 
und Wasserknappheit noch verschärft. Die südöstlichen Provinzen, insbesondere Sistan und 
Belutschistan, sind von großer Armut betroffen, die deutlich über dem nationalen Durchschnitt 
liegt (WB 4.2024).
Laut dem aktuellsten Bericht des iranischen Statistikzentrums lagen die jährlichen Lebenser­
haltungskosten in Teheran, der teuersten Stadt des Landes, im Jahr 2022/2023 bei mehr als 
2 Mrd. IRR (über 2.100 EUR), wobei die Lebenserhaltungskosten vor allem seit der COVID-19-
Pandemie deutlich angestiegen sind. Die Weltbank definiert die Armutsgrenze für eine dreiköpfi­
ge Familie in Ländern mit ähnlichem Wirtschaftsniveau wie Iran bei 450 Mio. IRR (476,19 EUR). 
Der gesetzliche Mindestlohn für einen verheirateten Arbeiter liegt allerdings nur bei 110 Mio. 
IRR (116,40 EUR) pro Jahr (IOM 9.5.2025).
Die Grundversorgung ist gesichert, wozu neben staatlichen Hilfen auch ein enger Familienzu­
sammenhalt sowie das islamische Spendensystem beitragen (AA 15.7.2024). Der Zugang zu 
grundlegenden Dienstleistungen ist im ganzen Land nahezu flächendeckend, mit Ausnahme des 
Zugangs zu modernen Abwassersystemen und zum Internet, wo es eine große Kluft zwischen 
ländlichen und städtischen Haushalten gibt (WB 11.2023). Obwohl Iran zu den Ländern mit den 
größten Erdöl- und Gasvorkommen zählt, wurde im Winter 2024/2025 von einer Energiekri­
se berichtet, die Stromabschaltungen nach sich zog, um das weitgehend von Gas abhängige 
Heizsystem für die Bevölkerung aufrecht zu halten. Neben Missmanagement, den verhängten 
Sanktionen und veralteter Infrastruktur wurde dies auch auf israelische Angriffe im Februar 2024 
zurückgeführt, bei denen zwei iranische Gaspipelines beschädigt wurden (NYT 26.12.2024).
Iranische Banken sind vom globalen Finanzsystem effektiv ausgeschlossen (BS 19.3.2024).
Anm.: Informationen zu den gegen Iran verhängten Sanktionsregimes und ihren Auswirkun­
gen auf das iranische Bankensystem sowie den Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden 
Geldtransfer können dem Themenbericht der Staatendokumentation „ Finanztransfers zwischen 
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Iran und Europa“ entnommen werden, der im COI-CMS und auf ecoi.net  zu finden ist. Dem 
Themenbericht können u. a. auch Informationen zum System der multiplen Wechselkurse und 
verschiedenen Möglichkeiten zum Geldtransfer zwischen Iran und Europa entnommen werden, 
darunter eine Beschreibung des Hawala-Systems.
Quellen
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Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
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von US-Sanktionen und Corona-Krise, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/309950/irans-w
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■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (31.1.2020b): Erdöl, Klientelpolitik, Sank­
tionen: Irans sozioökonomische Entwicklung, https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/ira
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Conglomerate Ownership in the Islamic Republic. In: Crony Capitalism in the Middle East. Oxford: 
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enwirtschaft/iran-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 11.6.2025
21.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2025-07-04 08:42
Das sozialstaatliche System Irans besteht aus Subventionen für grundlegende Güter, Bargeld­
transfers, Organisationen zur Armutsbekämpfung, die einen Teil der ärmeren Bevölkerung nach 
Bedürftigkeit versorgen, und Sozialversicherungsorganisationen, welche die mittleren und obe­
ren Einkommensschichten des Landes abdecken (CERI 12.2021). Zu den Sicherungsmaßnah­
men gehören Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld, Krankenurlaub, Mutterschaftsgeld 
und Zuwendungen für Behinderte (WB 11.2023). Das Bildungs- und Gesundheitswesen ist für 
alle iranischen Staatsangehörigen, einschließlich der Rückkehrenden, über das Bildungsmi­
nisterium und das Ministerium für Gesundheit und medizinische Ausbildung zugänglich (IOM 
9.2024).
Sozialversicherungsleistungen
Das iranische Sozialversicherungssystem wird vom Ministerium für Kooperativen, Arbeit und 
Wohlfahrt überwacht und v. a. von der „ Organisation für Sozialversicherung“ (Social Security 
Organization, SSO [Farsi: Sazman Tamin Ejtemaei]) (SSA o.D.) als Sozialversicherungsträger 
mit rund 27 Mio. Begünstigten verwaltet (Bimeh 24.9.2024). Gemäß der iranischen Arbeits­
gesetzgebung müssen alle regulär Angestellten des privaten Sektors bei der SSO versichert 
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sein (SAIS Rethinking Iran 2023; vgl. Bimeh 24.9.2024), wobei die Versicherungsprämien durch 
Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Öf­
fentliche Bedienstete mit befristeten Verträgen sind ebenfalls bei der SSO versichert (Landinfo 
12.8.2020). Für [andere] Staatsbedienstete und Angehörige der Streitkräfte gibt es spezielle 
Versicherungssysteme (IOM 9.2024). Freiberufler können sich freiwillig bei der SSO versichern 
(Bimeh 24.9.2024). Seit den 1990ern werden auch Angestellte in kleinen Firmen und informell 
tätige Selbstständige dazu ermutigt, sich bei der SSO zu versichern (Landinfo 12.8.2020), wobei 
hierzu bestimmte Voraussetzungen gelten (IOM 9.2024). Personen aus den untersten Einkom­
mensklassen fallen unter die Salamat-Versicherung, die mittels staatlicher Finanzierung eine 
medizinische Grundversorgung bietet (Amwaj 29.4.2024).
Offiziellen Statistiken zufolge erhält rund die Hälfte der iranischen Bevölkerung irgendeine Art 
von Leistung von der SSO (IRINTL 26.10.2023; vgl. Amwaj 29.4.2024), wobei dies auch un­
terhaltsberechtigte Angehörige von Versicherten mit einschließt (Landinfo 12.8.2020). Rund 
ein Drittel der Bevölkerung ist über Salamat versichert (Amwaj 29.4.2024). Zur Größe des in­
formellen Sektors der iranischen Wirtschaft existieren unterschiedliche Daten. Demnach sind 
25 bis rund 60 % der Arbeitskräfte informell beschäftigt (SAIS Rethinking Iran 2023). Gemäß 
einem Bericht von Landinfo aus dem Jahr 2020 sind rund 25% der Beschäftigten, vor allem im 
informellen Sektor und unter Saisonarbeitern, nicht pensionsversichert (Landinfo 12.8.2020). 
Laut Daten der International Labour Organization aus dem Jahr 2019 erhielten dagegen 87,2 % 
der Bevölkerung im pensionsberechtigten Alter eine Alterspension (ILO 24.9.2024), wobei nur 
jene Personen eine Alterspension erhalten, die auch in die Pensionsversicherung eingezahlt 
haben. Hierbei gibt es unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten, z. B. für Angestellte und 
Selbstversicherer, einschließlich spezieller Versicherungspläne für Hausfrauen oder Unterneh­
mer (IOM 9.5.2025). Die SSO bietet ihren Mitgliedern Krankenversicherungs-, Pensions- und 
Arbeitslosenversicherungsleistungen (IOM 9.2024; vgl. Bimeh 24.9.2024).
Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate hintereinander Sozialversicherungsbeiträge ge­
leistet haben, und unfreiwillig arbeitslos werden, können mindestens sechs Monate lang Leis­
tungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Sie erhalten dabei 55 % ihres angegebenen 
Monatslohns. Dies gilt auch für Rückkehrer. Darüber hinaus existiert keine staatliche Arbeits­
losenhilfe (IOM 9.2024). Selbstständige und Beamte sind nicht Teil der Arbeitslosenversiche­
rung, da angenommen wird, dass ihre Arbeitsverträge nicht gekündigt werden können (Landinfo 
12.8.2020).
Die Mittel für die Alterspension werden durch gemeinsame Beiträge der versicherten Person, 
des Arbeitgebers und der Regierung gedeckt und variieren je nach Beitragsjahren. Die Hinter­
bliebenenrente wird an Angehörige einer versicherten verstorbenen Person gezahlt (Landinfo 
12.8.2020). Die durchschnittliche Pensionshöhe liegt derzeit bei rund 150 Mio. IRR (158,73 
EUR) pro Jahr (IOM 9.5.2025).
Andere Hilfsleistungen
Der Staat gewährt iranischen Bürgern im Rahmen des iranischen Plans für gezielte Subven­
tionen Bargeldzuschüsse. Nach diesem Plan werden je nach Einkommensklassen Zuschüsse 
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ausbezahlt. Personen in den drei niedrigsten Einkommensklassen erhalten eine monatliche 
Bargeldunterstützung von 4 Mio. IRR (4,23 EUR), Personen in den fünf darüberliegenden Ein­
kommensklassen 3 Mio. IRR (3,17 EUR) (IOM 9.5.2025).
Nach Auskunft des IOM-Büros in Teheran gibt es abseits der Bargeldzuschüsse keine Bargeld­
leistungen, die speziell auf Familien abzielen würden. Angesichts der alternden Bevölkerung und 
gesunkenen Geburtenrate versucht der Gesetzgeber allerdings, eine frühe Heirat und Geburt 
von Kindern durch Maßnahmen zu fördern. Dazu gehören Darlehensprogramme, bei denen bei­
spielsweise Kredite bei Heirat, Geburt eines Kindes oder für Mietkosten (für verheiratete Frauen 
unter 35 bzw. Männer unter 45) vergeben werden können. Die Summen für die Kredite mit einer 
Laufzeit von zehn Jahren und einer Zinsrate von vier Prozent variieren u. a. je nach Anlass und 
betragen zwischen 1 und 3,5 Mrd. IRR. Die Kredite stehen nur iranischen Staatsbürgern offen 
(IOM 9.5.2025).
Es gibt soziale Absicherungsmechanismen, wie z. B. Armenstiftungen, Kinder-, Alten-, Frauen-
und Behindertenheime. Hilfe an Bedürftige wird durch den Staat, Moscheen, religiöse Stiftungen, 
Armenstiftungen und oft auch durch NGOs oder privat organisiert (z. B. Frauengruppen) (AA 
15.7.2024; vgl. IOM 9.2024).
Es gibt zwei öffentliche Organisationen für gefährdete Gruppen. Je nach den Bedürfnissen der 
Zielgruppen stellen sie Dienste für bestimmte vulnerable Gruppen bereit. Eine der wichtigsten 
öffentlichen Organisationen ist Behzisti [Anm.: auch State Welfare Organization, SWO], die eine 
breite Palette von Dienstleistungen für verschiedene gefährdete Gruppen anbietet, wie z. B. für 
Drogenabhängige, alleinerziehende Mütter, arbeitende Kinder, unbegleitete Minderjährige und 
Hochbetagte. Zu den Dienstleistungen gehören sozialpsychologische Sitzungen, Beratungs­
dienste, vorübergehende Unterkünfte (Garm Khaneh) und Wohnheime, geistige und körperliche 
Rehabilitationsdienste, Suchtbehandlung und vieles mehr. Die Imam Khomeini Relief Foun­
dation bietet auch Dienstleistungen für von Frauen geführte Haushalte, Waisen, Familien von 
Häftlingen usw. an, um deren Lebensbedingungen zu verbessern (IOM 9.2024).
Auch Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung können von der SWO bzw. 
Behzisti Unterstützung erhalten. Sie können sich bei der Organisation registrieren lassen und 
einen Ausweis beantragen, der die Art und den Grad ihrer Behinderung dokumentiert. Die 
Leistungen der SWO stehen allerdings nur iranischen Staatsbürgern offen. Darüber hinaus gibt 
es auch wohltätige Organisationen, die beispielsweise Menschen mit Behinderung unabhängig 
von ihrer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus mit begrenzten finanziellen Mitteln oder 
Hilfsgeräten unterstützen (IOM 9.5.2025).
Behzisti und die Imam Khomeini Relief Foundation helfen bedürftigen Menschen auch bei der 
Anmietung einer Wohnung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten unter besonderen Bedin­
gungen eine monatliche Beihilfe für Grundbedürfnisse wie Wohnraum. Aufgrund des Anstiegs 
der Wohnungspreise und des Rückgangs der Einkommen können diese Beträge die Wohnkos­
ten in Iran nicht decken (IOM 9.2024).
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Bezüglich Themen, die Kinder betreffen, ist die SWO laut IOM sehr strikt. Wenn ein Minderjäh­
riger als unbegleitet identifiziert wurde, wird das Kind in einem Zentrum der SWO untergebracht 
und erhält dort Zugang zu Diensten, einschließlich Verpflegung und Kleidung, sofern das Kind 
die iranische Staatsbürgerschaft besitzt (IOM 9.5.2025).
Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer und ihre Familien sind nicht bekannt (AA 15.7.2024; 
vgl. IOM 9.2024). Für Rückkehrer im Rahmen des IOM-Projekts „Assisted Voluntary Return 
and Reintegration“ (AVRR) können jedoch auf Anfrage Hotelzimmer für ein paar Tage gebucht 
werden. Vorübergehende Unterkünfte, auch bekannt als Garm Khaneh, nehmen nur extrem 
gefährdete Obdachlose und Drogenabhängige auf (IOM 9.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ Amwaj - Amwaj Media (29.4.2024): How changes in Iran’s health sector weaken the executive branch, 
https://amwaj.media/article/how-changes-in-iran-s-health-sector-weaken-the-executive-branch , 
Zugriff 15.5.2024
■ Bimeh - Bimeh (24.9.2024):  یعامتجا نیمأت نامزاس یا همیب تاعالطایعامتجا نیمات همیب 
ناریا  :تادهعت و تامدخ ،فادها لماک تخانش [Iranische Sozialversicherungsanstalt: Um­
fassendes Verständnis der Ziele, Leistungen und Verpflichtungen], https://bimeh.com/mag/so
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Theory: the Welfare System in the Islamic Republic of Iran, https://www.sciencespo.fr/ceri/en/cont
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■ ILO - International Labour Organization (24.9.2024): World Social Protection Report 2024–26 Re­
gional Companion Report for Asia and the Pacific, https://www.social-protection.org/gimi/Media.act
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■ IOM - International Organization for Migration (9.5.2025): Information on the socio-economic situation 
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and Asylum
■ IOM - International Organization for Migration (9.2024): The Islamic Republic of Iran: Country Fact 
Sheet 2024, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-30350224/Iran_-_Country_Fact_Sheet_202
4,_Englisch.pdf?nodeid=30351552&vernum=-2, Zugriff 5.2.2025
■ IRINTL - Iran International (26.10.2023): Pension Fund Crisis In Iran Can Lead To More Political 
Instability, https://www.iranintl.com/en/202310264363, Zugriff 16.2.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (12.8.2020): 
Iran: The Iranian Welfare System, https://www.ecoi.net/en/file/local/2036035/Report-Iran-Welfare-s
ystem-12082020.pdf, Zugriff 15.3.2023
■ SAIS Rethinking Iran - Rethinking Iran Initiative at The Johns Hopkins’ School of Advanced Interna­
tional Studies (2023): Civilian Pain Without a Significant Political Gain, https://www.rethinkingiran.c
om/iran-sanctions-reports/economic-sanctions-welfare-system-9gynw-ad4hy , Zugriff 19.2.2024
■ SSA - Social Security Administration [USA] (o.D.): Social Security Programs Throughout the World: 
Asia and the Pacific, 2018: Iran, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/asia/i
ran.html, Zugriff 19.2.2024
■ WB - Weltbank (11.2023): Poverty and Shared Prosperity, https://documents1.worldbank.org/curat
ed/en/099110623175541902/pdf/P1777150fa1dcd02108b55086af5f3268f5.pdf, Zugriff 15.5.2024
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22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2025-07-04 11:44
Anm.: Mit Stand 27.6.2025 sind die Auswirkungen der israelischen Luftangriffe ab dem 13.6.2025 
auf die Gesundheitsversorgung in Iran nicht absehbar, insbesondere nicht bezüglich möglicher 
längerfristiger Folgen auf die Verfügbarkeit von Medikamenten, Infrastruktur und finanziellen 
Mitteln. Iranische Behörden und regimenahe iranische Medien behaupten, Israel hätte u. a. 
auch Krankenhäuser in Teheran und Kermanshah bombardiert, was gegenwärtig nicht verifiziert 
werden kann (AnA 20.6.2025, TEHT 19.6.2025). Während der Phase intensiver Luftbombarde­
ments sahen sich manche Krankenhäuser in Iran mit einer Flut an Verwundeten konfrontiert, 
wodurch die Gesundheitseinrichtungen überlastet wurden (Guardian 16.6.2025). Die Lage wird 
von der Staatendokumentation weiter beobachtet. Es wird erbeten, bei Bedarf Rücksprache mit 
der Staatendokumentation zu halten.
Grundsätzlich entspricht die medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, 
nicht (west-)europäischen Standards. Das Land hat in den Jahrzehnten seit der Revolution 
1979 allerdings viel in das nationale Gesundheitssystem investiert. Die Mütter- und Säuglings­
sterblichkeit ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, die Lebenserwartung ist auf 
inzwischen 74 Jahre (Männer) bzw. 78 Jahre (Frauen) gestiegen (AA 15.7.2024).
Selbst in ländlichen Gebieten haben 85 % der Bevölkerung Zugang zur primären Gesundheits­
versorgung, 90 % werden mit sauberem Trinkwasser versorgt, 80 % sind an entsprechende 
Sanitäranlagen angeschlossen. Dennoch haben bei Weitem nicht alle Zugang zu komplexen, 
spezialisierten und damit auch teureren Diensten (AA 15.7.2024). Die spezialisierte, medizini­
sche Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, 
hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt. In Teheran ist die 
medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau mög­
lich (AA 12.12.2024). Auch wenn der Zugang zu gesundheitlicher Erstversorgung größtenteils 
gewährleistet ist, gibt es dennoch gravierende Qualitätsunterschiede zwischen den Regionen. 
Gesundheitsdienste sind geografisch nicht nach Häufigkeit von Bedürfnissen, sondern eher 
nach Wohlstand verteilt (ÖB Teheran 11.2021).
Fast die gesamte Landbevölkerung hat Zugang zu primären Gesundheitsdiensten, die in Ge­
sundheitshäusern und ländlichen Gesundheitszentren erbracht werden. Auf Provinzebene sind 
die Universitäten für medizinische Wissenschaften und die Gesundheitsdienste die wichtigsten 
staatlichen Einrichtungen, die die Menschen mit Gesundheitsdiensten versorgen. Auf städtischer 
und ländlicher Ebene ist ein Bezirksgesundheitsnetz, bestehend aus einem Bezirksgesundheits­
zentrum, städtischen und ländlichen Gesundheitszentren, Gesundheitsposten und Gesundheits­
häusern, mit dieser Aufgabe betraut. Neben den Universitäten für medizinische Wissenschaften 
und den Gesundheitsdiensten wird ein Teil der Leistungen von Versicherungsgesellschaften 
und den Provinz- und Bezirkseinheiten der Social Welfare Organization [Anm.: State Welfare 
Organization (SWO), Behzisti] erbracht. Die peripheren Einrichtungen (Gesundheitshäuser/Lan­
desgesundheitszentren) auf dem Gelände der medizinischen Hochschulen bieten kostenlose 
Gesundheitsdienste an. In anderen Einrichtungen müssen die Patienten einen Teil des Betrags 
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auf der Grundlage ihrer Krankenversicherung bezahlen (IOM 9.2024). Staatliche Institutionen 
wie die Iranian National Oil Corporation, die Justiz und die Revolutionsgarden betreiben ihre 
eigenen Krankenhäuser (Landinfo 12.8.2020) bzw. verfügen die meisten Regierungsbehörden 
über eigene Sozialleistungszentren, die unter anderem Gesundheitsdienste für ihre Bedienste­
ten bereitstellen (SAIS Rethinking Iran 2023).
Neben dem zuständigen Ministerium und den Universitäten gibt es auch Gesundheitsdienstleis­
ter des privaten Sektors und NGOs (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 12.8.2020). Diese bedie­
nen jedoch eher die sekundäre und tertiäre Versorgung, während die Primär-/Grundversorgung 
(z. B. Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge) staatlich getragen wird (ÖB Teheran 11.2021). 
Der private Sektor ist vor allem in den größeren Städten vertreten und bietet denjenigen, die 
private Krankenhäuser und Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen möchten, verschiedene 
Preiskategorien. In den öffentlichen Krankenhäusern sind fast alle Gesundheitsleistungen zu ei­
nem niedrigeren Preis erhältlich und können von der Krankenversicherung übernommen werden 
[Anm.: allerdings mit Selbstbehalten, s. weiter unten]. Aufgrund der langen Aufnahmezeiten, der 
überfüllten öffentlichen Zentren und der besseren Leistungen in privaten Gesundheitszentren 
ziehen es die Menschen möglicherweise vor, mehr zu bezahlen und sich an private Gesund­
heitseinrichtungen zu wenden (IOM 9.2024).
Notfallhilfe bei Natur- oder menschlich verursachten Katastrophen wird durch den gut ausge­
statteten und flächendeckend organisierten iranischen Roten Halbmond besorgt (ÖB Teheran 
11.2021). Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, Notfälle rund um die Uhr aufzunehmen (IOM 
9.2024). Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht auch in den Städten nicht 
überall (AA 12.12.2024).
Alle iranischen Staatsbürger, einschließlich der Rückkehrenden, haben Anspruch auf grundle­
gende Gesundheitsleistungen (PHC) und weitere Gesundheitsdienste. Die beiden am weitesten 
verbreiteten Arten von primären Krankenversicherungen sind Tamin Ejtemaei und Salamat (Kha­
damat Darmani) [Anm.: auch Universal Public Health Insurance (UPHI)]. Die Erstversicherung 
übernimmt die Kosten für Medikamente, medizinische und Krankenhausleistungen, Impfun­
gen usw. [Anm.: bzgl. Selbstbehalten s. jedoch auch weiter unten]. Unternehmen müssen ihre 
Angestellten bei Tamin Ejtemaei versichern (IOM 9.2024), der „ Krankenversicherung der Sozial­
versicherung“ (bimeh-ye darmani-ye ta’min-e ejtema’i), die von der Social Security Organization 
(SSO) bereitgestellt wird [Anm.: s. zur Sozialversicherung Kap. Sozialbeihilfen ] (Landinfo 
12.8.2020). Darüber hinaus ist unter bestimmten Bedingungen auch eine freiwillige Versiche­
rung über Tamin Ejtemaei möglich, beispielsweise für Selbstständige oder Hausfrauen. Bei der 
Salamat-Versicherung wird die finanzielle Situation des Antragstellers geprüft und auf dieser 
Grundlage die Höhe der Versicherungsprämie berechnet. In einigen Fällen kann die Versiche­
rungsgebühr entfallen. Salamat-Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Versicherung bei 
Tamin Ejtemaei. Die Versicherung umfasst auch nur medizinische Leistungen in öffentlichen und 
universitären medizinischen Zentren (IOM 9.2024). Über Salamat, bzw. den Versicherungsträ­
ger Iran Health Insurance Organization (IHIO), sind auch öffentliche Bedienstete und Studenten 
versichert (Landinfo 12.8.2020).
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Obwohl primäre Gesundheitsdienstleistungen kostenlos sind, und die Staatsausgaben für das 
Gesundheitswesen erheblich zugenommen haben, müssen noch immer Selbstbehalte von den 
versicherten Personen geleistet werden (ÖB Teheran 11.2021). Aufgrund des Budgetdefizits vie­
ler Sozialversicherungsträger werden durchschnittlich nur rund 30 % der Gesundheitsausgaben 
von öffentlicher Hand gedeckt, für den Rest müssen die Patienten selbst aufkommen (Amwaj 
29.4.2024). Im Allgemeinen ist der Versicherungsschutz in der primären Krankenversicherung 
begrenzt. Für mehr Leistungen schließen die Menschen in der Regel eine private Zusatzversi­
cherung ab. Damit sollen die Kosten für Leistungen und die Selbstbehalte abgedeckt werden, 
welche die Grundversicherung nicht bezahlt (IOM 9.2024). Es ist davon auszugehen, dass sich 
eine Vielzahl an Haushalten keine ausreichende Gesundheitsversorgung leisten kann (ÖB Te­
heran 11.2021). Wohltätigkeitsorganisationen, u. a. die „ Imam Khomeini Stiftung“, kümmern sich 
um nicht versicherte Personen - etwa mittellose Personen oder nicht anerkannte Flüchtlinge 
[Anm.: s. Kap.  Afghanen in Iran zur Gesundheitsversorgung für afghanische Staatsbürger in 
Iran] (ÖB Teheran 11.2021; vgl. Landinfo 12.8.2020).
Medikamente
Iran produziert einen Großteil der im Land benötigten Medikamente selbst (AA 15.7.2024). Die 
meisten Medikamente sind laut IOM grundsätzlich in Iran verfügbar. Es besteht kein ernsthafter 
Mangel an Medikamenten (IOM 9.2024). Obwohl die US-Sanktionen gegen Iran den huma­
nitären Handel ausnehmen, gibt es jedoch faktisch Transaktionshindernisse, die die Einfuhr 
bestimmter Arzneimittel verhindern (BNE 13.8.2023; vgl. IRWIRE 8.1.2025, AA 15.7.2024). Es 
kommt daher zu Engpässen bei der Einfuhr einiger spezieller Medikamentengruppen und dies 
hat auch zu Preisanstiegen für manche Medikamente geführt (IOM 9.2024; vgl. AA 15.7.2024). 
Während über die Quantität der Versorgungsengpässe keine gesicherten Erkenntnisse vorlie­
gen (AA 15.7.2024), berichteten exiliranische Medien Anfang 2025 jedoch von Versorgungs­
engpässen in verschiedenen Provinzen, die auch grundlegende Medikamente betrafen (IRINTL 
19.2.2025; vgl. IRWIRE 8.1.2025). Iranische Pharmaunternehmen haben demnach mit staatli­
chen Preiskontrollen, einem Devisenmangel beim Erwerb von Rohstoffen und dem massiven 
staatlichen Budgetdefizit zu kämpfen. Die Eigenproduktion hat im Pharmabereich zuletzt ab­
genommen (IRWIRE 8.1.2025). Laut den Unternehmen haben der Devisenmangel und die 
Abwertung des Rial (IRR) die Kosten für importierte Medikamente sowie auch für Medikamente, 
die auf importierte Inhaltsstoffe angewiesen sind, erheblich erhöht (IRINTL 19.2.2025).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.12.2024): Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reise­
warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit/202396#
content_5, Zugriff 12.6.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ Amwaj - Amwaj Media (29.4.2024): How changes in Iran’s health sector weaken the executive branch, 
https://amwaj.media/article/how-changes-in-iran-s-health-sector-weaken-the-executive-branch , 
Zugriff 15.5.2024
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