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Das NIN ist eine Mischung aus Regulierungen, Marktanreizen, Infrastruktur und Technologien, 
welche die iranischen Internetnutzer vom globalen Internet ausschließen soll (FES 6.2024). 
Durch das NIN haben die Behörden Schritte unternommen, um eine „ mehrschichtige“ oder 
„ abgestufte“ Internetstruktur einzuführen, bei der bestimmte Personengruppen Zugang zum 
globalen Internet haben, während der Rest im inländischen Netzwerk verbleibt. Behördenan­
gaben zum Entwicklungsstand des NIN waren in der Vergangenheit umstritten, jedoch fördert 
das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie (IKT-Ministerium) die iranische 
Bevölkerung dabei, auf die inländische Internetinfrastruktur umzusteigen, indem es die Band­
breite verringert und die Preise für internationale Internetdienste erhöht. Anfang 2024 erhielt das 
IKT-Ministerium eine Budgeterhöhung um 25 %, um den Ausbau des NIN weiter voranzutreiben, 
und um die Abhängigkeit vom globalen Internet zu minimieren (FH 16.10.2024).
Die Regierung versucht also unter anderem, Internetnutzer mittels Preisanreizen zum Umstieg 
auf nationale Plattformen zu bewegen (FES 6.2024; vgl. Filterwatch 27.1.2023). Beispielsweise 
sind die Tarife für den Datenverkehr auf der Website Aparat, die Youtube ähnelt (FH 16.10.2024), 
oder bei Nutzung iranischer Apps, günstiger. Nutzer sind auch gezwungen, iranische Messaging-
Apps wie Rubika, Bale, Gap, Eitaa und Soroush herunterzuladen, um Zugang zu bestimmten 
Diensten wie E-Government und Bankfunktionen zu erhalten (FES 6.2024; vgl. Filterwatch 
27.1.2023). Diese Apps und Dienste sind anfälliger für staatliche Kontrolle, sie ermöglichen den 
Zugriff auf Daten und die Überwachung von Nutzern und Inhalten (Filterwatch 27.1.2023; vgl. 
FH 16.10.2024) bzw. sind sie ein massiver Fundus an Nutzerdaten, der für die Behörden leicht 
zugänglich ist und Verknüpfungen zulässt (FES 6.2024).
Das NIN wurde auf Basis der bestehenden Infrastruktur aufgebaut, die Iran mit dem globalen In­
ternet verbindet (FES 6.2024). Die Telekommunikationsfirma, die den Internetverkehr nach und 
aus Iran kontrolliert, befindet sich in Besitz der Revolutionsgarden (Landinfo 9.11.2022). Die Be­
rechtigung, Internetbandbreite nach Iran zu importieren und an lokale Internetanbieter weiter zu 
verteilen, liegt allein bei dieser Firma. Das zentralisierte Gateway-System, das Iran nach außen 
verbindet, erleichtert es den Behörden, das NIN vom globalen Internet zu trennen (FES 6.2024). 
Darüber hinaus verpflichten die Behörden alle in Iran tätigen Internetanbieter, Zensur- und Filter­
software einzusetzen. Bei Benachrichtigung durch die Behörden müssen sie kontinuierlich neue 
Websites zu ihrer Zensurliste hinzufügen (GEOPQ/Shahadha/et al. 2Q.2023). Berichten aus den 
Jahren 2020 und 2022 zufolge setzt das iranische Regime hierbei zunehmend auf sogenannte 
Whitelists: Hierbei muss der Zugriff auf bestimmte Websites und Dienste vom Anbieter expli­
zit erlaubt werden, anstelle expliziter Blockierungen, wie sie beim Blacklisting vorgenommen 
werden (Manafi 1.12.2022; vgl. u/TSMWorldChampions 24.9.2022, Geneva 18.3.2020). Das 
macht unter anderem auch die Nutzung von Werkzeugen zur Umgehung von Zensur, wie z. B. 
VPNs (Virtual Private Networks) oder Proxies, schwieriger (u/TSMWorldChampions 24.9.2022; 
vgl. Geneva 18.3.2020).
Ausländische Plattformen wie Facebook, SnapChat, TikTok, X, YouTube - und seit den „ Frau, 
Leben, Freiheit“-Protesten auch Instagram - werden blockiert oder gefiltert, ebenso wie die 
Messaging-Apps Viber, Telegram und Signal (FH 16.10.2024). Beschränkungen für WhatsApp, 
das bis zu den „ Frau, Leben, Freiheit“-Protesten in Iran zugänglich war (FH 16.10.2024), wurden 
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laut Ankündigung des Hohen Rats für den Cyberspace im Dezember 2024 wieder aufgehoben, 
ebenso wie der Zugang zum App-Store Google Play (IRINTL 24.12.2024; vgl. Heise 27.12.2024). 
Die Social-Media-Plattformen, die in Iran gemeinsam mit Tausenden von Websites verboten 
sind, erfreuen sich aber nach wie vor großer Beliebtheit bei Millionen von Nutzern, was diese seit 
Jahren dazu veranlasst, auf Umgehungstools zurückzugreifen, um sie abzurufen (AJ 24.2.2024; 
vgl. Landinfo 9.11.2022).
Zur Umgehung von Filterungen und Blockaden wird primär auf VPN-Dienste zurückgegriffen 
(BAMF 12.12.2024; vgl. Stimson 9.9.2024). Deren Kauf und Verkauf wurde 2022 verboten. 
Seit Februar 2024 ist auch ihre Nutzung nur mehr mit Lizenz erlaubt (AJ 24.2.2024; vgl. FH 
16.10.2024). Die iranischen Behörden haben angesichts der „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste ab 
September 2022 zahlreiche Proxy-Server und VPNs blockiert (FH 16.10.2024). Die Behörden 
filtern und blockieren den VPN-Datenverkehr, sodass iranische Internetnutzer immer wieder 
zwischen verschiedenen VPNs wechseln müssen. Es besteht ein Schwarzmarkt an VPN-Diens­
ten, wobei viele vom Regime selbst betrieben werden. Unsichere VPN-Verbindungen stellen ein 
Sicherheitsrisiko dar, da sie anfällig für Hacking-Angriffe und Datenlecks sein können (Stimson 
9.9.2024).
Theoretisch ermöglicht auch Satelliteninternet einen Zugang zu unzensiertem, verlässlichem 
und relativ schnellem Internet (FES 6.2024). Die dafür notwendigen Empfangsgeräte müssen 
allerdings am Schwarzmarkt erworben werden, was den Dienst, gemeinsam mit seinen relativ 
hohen Kosten, zu einer begrenzt verfügbaren Option macht (BAMF 12.12.2024; vgl. FES 6.2024). 
Satelliteninternet ist in Iran verboten (IRINTL 6.1.2025; vgl. FES 6.2024) bzw. benötigen die 
Anbieter eine Lizenz (FES 6.2024). Nach Angaben eines Mitglieds des iranischen Verbands 
für E-Handel hat der (unlizenzierte, FES 6.2024) Satelliteninternetanbieter Starlink in Iran mit 
Stand Jänner 2025 trotzdem 100.000 Nutzer (IRINTL 6.1.2025).
Punktuelle Internetabschaltungen werden häufig eingesetzt, um Proteste zu unterbinden. Bei­
spielsweise wurden die massiven Proteste gegen die Regierung ab September 2022, von zahl­
reichen örtlich begrenzten Internet- und Mobilfunkabschaltungen begleitet (FH 16.10.2024). Auch 
kam es zu Drosselungen der Internetgeschwindigkeit (USDOS 23.4.2024; vgl. NatGeo 17.10.2022). 
Angesichts der israelischen Militäroperation in Iran Mitte 2025 wurde von landesweiten, um­
fangreichen Internetausfällen berichtet, wobei die Verbindungen teils vollständig ausfielen und 
teils nur inkonsistent vorhanden waren, was die Kommunikation erschwerte. Ein von Radio 
Farda, dem Farsi-sprachigen Sender von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL), befragter 
Experte vermutet, dass die Behörden das Internet gedrosselt hätten, um einen Aufstand zu 
verhindern (RFE/RL 19.6.2025). Abseits der sicherheitszentrierten Politik der Regierung werden 
Internetausfälle auch mit wirtschaftlichen und technischen Gründen in Verbindung gebracht 
(Filterwatch 16.4.2025; vgl. Filterwatch 30.5.2025).
Neben den von der iranischen Regierung auferlegten Einschränkungen wird der Zugang von 
Bewohnern Irans zu Online-Inhalten auch durch die Sanktionsregime westlicher Staaten be­
schränkt (FES 6.2024; vgl. Stimson 9.9.2024). Viele iranische Unternehmen, Websites und Nut­
zer wurden von US-amerikanischen und europäischen Servern und Diensten ausgeschlossen 
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und damit gezwungen, ins NIN zu migrieren (FES 6.2024). Allerdings hat das US-amerikanische 
Finanzministerium im Zuge der Proteste ab September 2022 auch Ausnahmen von den Sank­
tionsregelungen geschaffen, welche den Export von Software und Kommunikationsbehelfen 
ermöglichen sollen. Dadurch wurden mehrere Plattformen und Dienste für Iraner zugänglich 
(FH 16.10.2024).
Durch sogenanntes Geoblocking des iranischen Regimes ist in den letzten Jahren auch die 
Anzahl der iranischen Websites gestiegen, die aus dem Ausland [bzw. mit einer ausländischen 
IP-Adresse] nicht mehr abgerufen werden können. Dies erschwert es Journalisten, Menschen­
rechtsorganisationen, Akademikern und Regierungen, Einblicke in die Lage vor Ort zu erhalten 
(CIRA 30.4.2023).
Quellen
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2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
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https://www.aljazeera.com/news/2024/2/24/iran-unveils-plan-for-tighter-internet-rules-to-promote-l
ocal-platforms, Zugriff 3.5.2024
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ment/2116549.html, Zugriff 15.1.2025
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Gewand: 90 extreme Störungen und die Neudefinition des klassenbasierten Internets mit der „ Cyber-
freien Zone“], https://filter.watch/2025/05/30/network-and-policy-monitoring-may-2025-irans-unequ
al-internet/, Zugriff 3.6.2025
■ Filterwatch - Filterwatch (16.4.2025): Network Disruptions and Restrictive Policymaking in Iran, 
https://filter.watch/english/2025/04/16/network-and-policy-monitoring-march-2025-network-disrupt
ions-and-restrictive-policymaking-in-iran/ , Zugriff 3.6.2025
■ Filterwatch - Filterwatch (27.1.2023): Woman, Life, Freedom: A Roundup of the State of Digital 
Rights in Iran During the Protests, https://filter.watch/en/2023/01/27/women-life-freedom-the-state
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■ Geneva - Geneva: Evolving Censorship Evasion (18.3.2020): Iran: A New Model for Censorship, 
https://geneva.cs.umd.edu/posts/iran-whitelister/, Zugriff 22.1.2025
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nication Technologies. In: Geopolitics Qarterly, Vol. 19, S. 189-205, https://journal.iag.ir/article_175
323_2d3d6d409343859a9f062c29cc82fd7d.pdf, Zugriff 16.1.2025
■ Heise - Heise Online (27.12.2024): „ Ein erster Schritt“: Iran gibt WhatsApp und Play Store wieder 
frei, https://www.heise.de/news/Ein-erster-Schritt-Iran-gibt-WhatsApp-und-Play-Store-wieder-fre
i-10220603.html, Zugriff 23.5.2025
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//www.iranintl.com/en/202501060034, Zugriff 15.1.2025
■ IRINTL - Iran International (24.12.2024): Iran frees WhatsApp and Google Play, keeps tight grip on 
others, https://www.iranintl.com/en/202412247722, Zugriff 16.1.2025
■ IRINTL - Iran International (29.9.2024): Iranian dailies clash over reaction to Nasrallah’s death, 
https://www.iranintl.com/en/202409298519, Zugriff 24.1.2025
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (9.11.2022): 
Iran: Internett og sosiale medier, https://www.ecoi.net/en/file/local/2083376/Temanotat-Iran-Interne
tt-og-sosiale-medier-09112022.pdf , Zugriff 23.3.2023
■ Manafi - Alireza Manafi (1.12.2022): هلاچهایس رد هدشمگ ؛ناریا تنرتنیا تیعضو  اه [Inter­
netsituation im Iran; Verloren in schwarzen Löchern], https://alirezamanafi.com/1401/09/10/-----/ , 
Zugriff 22.1.2025
■ MLDSC - Media Landscapes (2019b): Iran: Radio, https://medialandscapes.org/country/iran/media
/radio, Zugriff 16.1.2025
■ NatGeo - National Geographic (17.10.2022): „ Frau, Leben, Freiheit”: Die Proteste in Iran und ihre 
Geschichte, https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2022/10/frau-leben-freiheit-p
roteste-iran-geschichte-frauenrechte , Zugriff 14.3.2023
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (19.6.2025): A Day Later, Watchdog Says Iranians Still 
Largely Cut Off From Internet By Authorities, https://www.rferl.org/a/netblocks-iranians-outage-inter
net/33448841.html, Zugriff 27.6.2025
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (5.10.2022): How the Islamic Republic has enslaved Iran’s Internet, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2080602.html, Zugriff 23.3.2023
■ Stimson - Stimson Center (9.9.2024): The VPN Epidemic in Iran: A Digital Plague Amid Global 
Isolation, https://www.stimson.org/2024/the-vpn-epidemic-in-iran-a-digital-plague-amid-global-iso
lation/, Zugriff 15.1.2025
■ u/TSMWorldChampions - Thefinalmovement, Reddit (24.9.2022): Iranian here responding to the 
signal post: clarifying the internet situation in Iran [nutzergenerierter Inhalt], https://www.reddit.com
/r/privacy/comments/xmdm5p/iranian_here_responding_to_the_signal_post/?rdt=55911 , Zugriff 
22.1.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Iran, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107731.html, Zugriff 3.5.2024
12.2 Meinungsfreiheit und Zensur in traditionellen Medien, künstlerische und akademi­
sche Freiheit
Letzte Änderung 2025-07-17 12:31
Reporter ohne Grenzen bezeichnet Iran als eines der repressivsten Länder weltweit in Hinblick 
auf die Pressefreiheit. Nach der umfangreichen Protestwelle ab September 2022 ist Iran eines 
der Länder mit den meisten eingesperrten Journalisten weltweit. 2024 belegte das Land mit 
einem Wert von 21,3 Rang 176 von 180 im Pressefreiheitsindex der Organisation [Anm.: je 
höher der Rang, desto geringer die Pressefreiheit] (RSF o.D.b).
Einer von Reporter ohne Grenzen zusammengestellten Auflistung von juristischen Maßnah­
men gegen Journalistinnen rund um die „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste sind beispielsweise 
die folgenden Anklagepunkte zu entnehmen, die teils auch (schon) in Verurteilungen mündeten: 
Verbreitung von Propaganda gegen die Islamische Republik (Art. 500 IStGB); Versammlung 
und Verschwörung, um gegen die nationale Sicherheit zu handeln; Vergehen gegen die natio­
nale Sicherheit; Störung der öffentlichen Ordnung; Verbreitung von Lügen, Verleumdung und 
Drohungen; Störung der öffentlichen Meinung durch die Verbreitung von Lügen in den sozia­
len Medien sowie öffentliches Auftreten ohne ordnungsgemäße Verschleierung; Blasphemie; 
Zusammenarbeit mit einem ausländischen Staat (RSF 16.9.2024).
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Zeitungen und Medien sind stets der Gefahr ausgesetzt, bei unliebsamer Berichterstattung 
geschlossen zu werden. Dies gilt auch für Regimemedien. Oft werden in diesem Zusammenhang 
die Zeitungsherausgeber verhaftet. Mitarbeiter von ausländischen Nachrichtenorganisationen 
(insbesondere kritische farsisprachige Medien wie BBC, DW oder Voice of America) sowie 
unabhängige Journalisten sind Berichten zufolge oft mit Verzögerungen bei der Gewährung 
der Presselizenz durch die iranischen Behörden, Verhaftungen, körperlicher Züchtigung (ÖB 
Teheran 11.2021) oder Einschüchterung ihrer Angehörigen konfrontiert (ÖB Teheran 11.2021; vgl. 
RSF 17.4.2024,FAZ 28.11.2023). Auch 2025 wurde von Einschüchterungen, Vorladungen und 
Strafanzeigen von Journalisten berichtet, z. B. um die Berichterstattung über eine großflächige 
Explosion im Hafen von Shahid Rajaee im April mit 65 Toten zu behindern (CPJ 6.5.2025; vgl. 
Guardian 29.4.2025). Ebenso wurden Herausgeber von Zeitungen und Nachrichtenagenturen - 
darunter der staatlichen Agentur IRNA - vor Pressegerichten verurteilt (CPJ 6.5.2025).
Iranische Journalisten waren auch in Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Deutschland, 
Schweden und den USA mit Einschüchterungsversuchen und Angriffen konfrontiert (RSF 
17.4.2024), darunter ein Mordkomplott gegen zwei bekannte Fernsehmoderatoren eines exi­
liranischen Senders in Großbritannien (Guardian 30.1.2024; vgl. RSF 17.4.2024).
Künstlerische und akademische Freiheit
Unter Druck stehen auch Künstler, vor allem dann, wenn ihre Kunst als „ unislamisch“ oder 
regimekritisch angesehen wird, oder sie ihre Filme an ausländische Filmproduktionsfirmen ver­
kaufen oder auch nur im Ausland aufführen (dies unterliegt einer Genehmigungspflicht). Über 
zahlreiche Künstler wurden Strafen wegen zumeist „ regimefeindlicher Propaganda“ und an­
deren Anschuldigungen verhängt. Viele sind regelmäßig in Haft bzw. wurden zu langjährigen 
Tätigkeits- und Interviewverboten verurteilt (ÖB Teheran 11.2021). 2024 und 2025 wurde bei­
spielsweise über Verurteilungen von international bekannten Regisseuren zu Haftstrafen berich­
tet (BAMF 14.4.2025, Profil 9.12.2024), ebenso wie über die Verurteilung einer Karikaturistin, 
der die „ Beleidigung heiliger Werte“ und „ Propaganda“ vorgeworfen wurde (RFE/RL 13.6.2024). 
Eine bekannte Sängerin wurde im Februar 2025 nach Behördenangaben wegen Sologesangs 
ohne Lizenz vorübergehend inhaftiert und die Inhalte ihres Instagram-Accounts wurden gelöscht 
(BAMF 3.3.2025). Ein gegen den Rapper Toomaj Salehi verhängtes Todesurteil wurde im Juni 
2024 wieder aufgehoben, im Dezember 2024 wurde er aus der Haft entlassen. Der bekannte 
Musiker hatte die „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste öffentlich unterstützt und war darauf im Okto­
ber 2022 inhaftiert worden. Salehi, der die politische Führung scharf in seinen Texten kritisierte, 
war schon zuvor mit einem Konzertverbot belegt worden (BBC 2.12.2024).
Die akademische Freiheit ist weiterhin eingeschränkt. Der Oberste Führer Khamenei hat davor 
gewarnt, dass die Universitäten nicht in Zentren für politische Aktivitäten verwandelt werden 
sollten. Universitätsprofessoren sind in großer Zahl entlassen worden, weil sie die „ Frau, Le­
ben, Freiheit“-Proteste unterstützt haben, oder aus anderen politischen Gründen (FH 2025). 
Im August 2024 berichtete eine iranische Tageszeitung, dass der im Juli gewählte Präsident 
Pezeshkian den Minister für Gesundheit und medizinische Bildung, Mohammad Reza Zafarg­
handi, gebeten habe, die Fälle aller entlassenen oder gekündigten Professoren zu überprüfen 
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und die entlassenen Studenten, die nach den Protesten im Jahr 2022 von den Universitäten 
verwiesen worden waren, wieder aufzunehmen. Im September 2024 ordnete Zafarghandi die 
Aussetzung aller Urteile gegen Studenten an, die in den letzten zwei Jahren suspendiert worden 
waren (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Zumindest ein Professor durfte wieder unterrichten, viele 
andere sagten aber aus, dass sie weiterhin ausgeschlossen blieben (FH 2025).
Quellen
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https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
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■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.3.2025): Briefing Notes KW 10, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
briefingnotes-kw10-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 23.5.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (2.12.2024): Iranian rapper freed after death sentence over­
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■ CPJ - Committee to Protect Journalists (6.5.2025): 6 media executives convicted in Iran amid crack­
down on journalists, https://cpj.org/2025/05/6-media-executives-convicted-in-iran-amid-crackdown
-on-journalists/, Zugriff 23.5.2025
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.11.2023): Iran bedroht Mitarbeiter der Deutschen Welle, 
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/iranisches-regime-bedroht-mitarbeiter-der-deutschen
-welle-18495413.html, Zugriff 10.1.2024
■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i
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■ Guardian - The Guardian (29.4.2025): Iranian journalists say they are being muzzled over reporting 
port explosion, https://www.theguardian.com/world/2025/apr/29/iranian-press-fear-crackdown-after
-second-deadly-explosion , Zugriff 23.5.2025
■ Guardian - The Guardian (30.1.2024): Sanctions will not stop Iran killing and kidnapping on UK soil, 
officials warned, https://www.theguardian.com/global-development/2024/jan/30/sanctions-will-not-s
top-iran-killing-and-kidnapping-on-uk-soil-officials-warned , Zugriff 6.3.2024
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku
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■ ÖB Teheran - Österreichische Botschaft Teheran [Österreich] (11.2021): Asylländerbericht – Islami­
sche Republik Iran, https://www.ecoi.net/en/file/local/2064921/IRAN_ÖB-Bericht_2021.pdf, Zugriff 
7.2.2023 [Login erforderlich]
■ Profil - Profil (9.12.2024): Terror und Widerstand im Iran: Filmemacher Mohammad Rasoulof im 
Gespräch, https://www.profil.at/kultur/terror-und-widerstand-im-iran-filmemacher-mohammad-ras
oulof-im-gespraech/402989577, Zugriff 22.1.2025
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (13.6.2024): Iranian Cartoonist Sentenced To 6 Years In 
Prison For Activism, https://www.rferl.org/a/iranian-cartoonist-sentenced-activism-farghadani/3299
1452.html, Zugriff 23.5.2025
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (o.D.b): Iran, https://rsf.org/en/country/iran, Zugriff 3.5.2024
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (16.9.2024): Iran: RSF profiles cases of repression against women 
journalists since the death of Mahsa Amini, https://rsf.org/en/iran-rsf-profiles-cases-repression-aga
inst-women-journalists-death-mahsa-amini , Zugriff 22.1.2025
■ RSF - Reporter ohne Grenzen (17.4.2024): “Watch out because we’re coming for you”: Transnational 
Repression of Iranian Journalists in the UK, https://rsf.org/sites/default/files/medias/file/2024/04/
Rapport Iran V6 Web_2.pdf, Zugriff 23.5.2025
12.3 Meinungsfreiheit und Zensur im Internet
Letzte Änderung 2025-07-17 12:31
Die regimekritische Debatte findet weitgehend in den sozialen Medien statt. Für illegale Oppo­
sitionsparteien ist das Internet der bevorzugte Kanal für den Informationsaustausch (Landinfo 
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9.11.2022). Die „ Frau, Leben, Freiheit“-Proteste haben online (wie auch offline) zu einer in die­
sem Ausmaß zuvor nicht vorhandenen kritischen Meinungsäußerung geführt, von Aktivisten und 
Menschenrechtsverteidigern ebenso, wie von einfachen Bürgern (FH 16.10.2024). Irans vage 
definierte Redebeschränkungen, harte strafrechtliche Sanktionen und die staatliche Überwa­
chung der Online-Kommunikation gehören zu den Faktoren, welche die Bürger davon abhalten, 
sich an offenen und freien privaten Diskussionen zu beteiligen. Selbstzensur ist online weit 
verbreitet, obwohl viele ihre abweichende Meinung trotz der Risiken und Einschränkungen in 
den sozialen Medien äußern, in einigen Fällen unter Umgehung der staatlichen Sperren für 
bestimmte Plattformen (FH 2025).
Angesichts der israelischen Militäroperation gegen Iran Mitte 2025 haben die iranischen Behör­
den die inneren Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land verschärft (REU 26.6.2025a). Unter 
anderem wurde auch von Festnahmen aufgrund der „ Verbreitung von Gerüchten“ in den sozialen 
Medien berichtet (FR24 24.6.2025).
Die NGO Miaan Group erfasste im zweiten Halbjahr 2024 folgende Aktivitäten im digitalen 
Raum, die sie der Politik der digitalen Kontrolle und Repression der Islamischen Republik Iran 
zuschrieb: gezieltes „ content management“ wie z. B. die Löschung von Beiträgen in den sozialen 
Medien durch massenhaftes Melden [beim Betreiber, d. h. i. d. R. westlichen Plattformen], das 
Zerschneiden von SIM-Karten von Journalisten sowie Zwang gegenüber diesen, ihre Beiträ­
ge in den sozialen Medien zu löschen, Löschung von Social Media-Konten von Aktivisten und 
auch die Verbreitung von Falschinformationen, um Aktivisten zu diskreditieren und irreführen­
de Informationen in der Öffentlichkeit zu verbreiten; gezielte Cyberangriffe, z. B. Hacking von 
Konten, Phishing, Verbreitung von Malware und Identitätsbetrug; sowie Verhaftungen und die 
Beschlagnahmung von Geräten, u. a. um auf die Online-Konten und persönlichen Daten von 
Aktivisten zuzugreifen (MIAAN 25.2.2025).
Der Internetverlauf wird „ gefiltert“ bzw. kann mitgelesen werden. Jede Person, die sich re­
gimekritisch im Internet äußert, läuft Gefahr, mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, einen 
„ Cyber-Krieg“ gegen das Land führen zu wollen und Proteste anzustacheln (AA 15.7.2024). Der 
Staat überwacht soziale Medien auf Aktivitäten, die er für illegal hält. Im Mai 2020 kündigte die 
Cyberpolizei FATA beispielsweise an, dass das Nichttragen des Hijabs im Internet als Straf­
tat gilt und Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt werden (FH 16.10.2024). Mit den „ Frau, 
Leben, Freiheit“-Protesten nahmen Berichte zu, wonach die iranischen Behörden KI-gestützte 
Technologien, u. a. zur Gesichtserkennung, verwenden, um Protestierende zu identifizieren 
- insbesondere auch Frauen, die gegen die Hijab-Gesetzgebung verstoßen (FH 16.10.2024; 
vgl. FES 6.2024). Bislang ist der einzige Beweis, dass die iranischen Behörden KI-gestützte 
Gesichtserkennungstechnologien einsetzen, allerdings ihre eigene Behauptung. In welchem 
Ausmaß sie diese Technologien tatsächlich einsetzen, ist nicht bekannt. Recherchen einer 
darauf spezialisierten Organisation haben jedoch gezeigt, dass die Islamische Republik klar 
versucht, Technologien zur Gesichtserkennung sowie Bildverarbeitungssoftware zu entwickeln, 
mit der Online-Bilder daraufhin untersucht werden können, ob sie gegen iranische Gesetze 
verstoßen. Die im Entstehen begriffenen Überwachungstechnologien umfassen darüber hinaus 
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auch Melde-Apps und ein auf Big Data gestütztes System zur Überwachung des Lebensstils 
(FES 6.2024).
Die iranischen Behörden üben direkten Druck auf die Urheber von Inhalten aus, indem sie 
Online-Aktivisten, gesellschaftliche und politische Persönlichkeiten, Prominente und Influencer 
bedrohen, verhören, verhaften und mit Strafmaßnahmen belegen (FES 6.2024). Nach [groß­
flächigen] Explosionen am Hafen Shahid Rajaee in Bandar Abbas versuchten die Behörden 
beispielsweise, den Informationsfluss unter anderem dadurch zu stoppen, dass in den sozialen 
Medien aktive Aktivisten und einflussreiche Instagram-Nutzer von den Behörden vorgeladen 
und gezwungen wurden, ihre Online-Beiträge zu löschen (Filterwatch 16.5.2025).
Sicherheitsbehörden wie die Revolutionsgarden drängen inhaftierte Aktivisten dazu, ihre Zu­
gangsdaten zu sozialen Medien bekannt zu geben. Sie werden dann zur Überwachung und für 
Phishing-Attacken genutzt. Staatliche iranische Akteure führen oftmals Hacking-Angriffe gegen 
Aktivisten durch, auch gegen jene in der Diaspora (FH 16.10.2024). Rund 70 % aller von der 
Miaan Group in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfassten Cyberangriffe betrafen die Sicherheit 
von Benutzerkonten (MIAAN 25.2.2025). Darüber hinaus führen die iranischen Behörden auch 
Distributed Denial-of-Service (DDoS)-Angriffe durch, bei denen Websites von unabhängigen 
Medien lahmgelegt werden (FH 16.10.2024).
Nach Erhebungen der Miaan Group waren in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 (MIAAN 
25.2.2025) - ähnlich wie auch schon 2023 (Filterwatch 27.11.2023) - insbesondere Angehörige 
ethnischer Minderheiten wie der Belutschen, Kurden oder Turkmenen bzw. Aktivisten für die 
Rechte dieser Gruppen, von Cyberangriffen betroffen, zudem auch Dissidenten, Teilnehmer an 
Protesten, Frauenrechtsaktivisten und Künstler (MIAAN 25.2.2025).
Das iranische Regime setzt auch eine „ Cyber-Armee“ ein (IRWIRE 5.6.2023), um Narrative in 
den sozialen Medien zu beeinflussen (NLM 5.9.2023 vgl. IRWIRE 5.6.2023) und Desinforma­
tion zu verbreiten. Ziel der Desinformationskampagnen ist es dabei weniger, Personen vom 
eigenen Narrativ zu überzeugen, als Zweifel zu säen, sodass Internetnutzer schließlich gar 
keinen Quellen in den sozialen Medien - auch per se glaubwürdigen Personen - mehr vertrauen. 
Neben dem Stiften von Verwirrung ist die Diskreditierung und Unterminierung der Oppositi­
on ein wesentlicher Bestandteil der iranischen Cyberaktivitäten. Zum Teil geschieht das auch 
durch Hacking-Angriffe auf Oppositionsmitglieder und durch falsche Konten in den sozialen 
Medien (sog. sock puppet-Konten). Unterschiedliche Fraktionen der Opposition sollen so ge­
geneinander ausgespielt werden. Diese Bemühungen sind ebenfalls Teil einer umfassenderen 
Anstrengung, den Eindruck zu erwecken, dass niemand vertrauenswürdig und glaubwürdig sei 
(Wired 21.3.2023). Im Jänner 2024 deckten „ Cyber-Agenten“ des Regimes laut der oppositio­
nellen Nachrichtenseite Iran International zudem die Identitäten von Personen auf, die bislang 
anonym oppositionelle Social Media-Auftritte betrieben haben. Im Rahmen der Online-Kampa­
gne wurden mehrere Personen verhaftet, was als eine breit angelegte Einschüchterungsaktion 
gegen Regimekritiker interpretiert wird (IRINTL 6.1.2024).
Anmerkung: Informationen zu jenen iranischen Sicherheitsbehörden, welche mit der Überwa­
chung des Internets betraut wurden, können dem Unterkapitel
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Sicherheitsbehörden / Behörden zur Überwachung von Internetaktivitäten entnommen werden. 
Informationen dazu, welche Arten von Online-Aktivitäten von im Ausland lebenden Iranern u. U. 
die Aufmerksamkeit der iranischen Behörden erregen, finden sich im Unterkapitel Rückkehr /
Transnationale Repression, Behandlung von Aktivisten bei Rückkehr / Online-Aktivitäten.
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (15.7.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Iran (Stand: 03. April 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/211
2796/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Islami
schen_Republik_Iran,_15.07.2024.pdf, Zugriff 25.7.2024
■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (6.2024): The Internet in the Women, Life, Freedom Era, https://librar
y.fes.de/pdf-files/international/21296.pdf, Zugriff 15.1.2025
■ FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Iran, https://freedomhouse.org/country/i
ran/freedom-world/2025, Zugriff 10.3.2025
■ FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - Iran, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2116549.html, Zugriff 15.1.2025
■ Filterwatch - Filterwatch (16.5.2025): Digital Repression in Bandar Abbas: Explosions, Crackdowns, 
and Connectivity Blackouts, https://filter.watch/english/2025/05/16/network-and-policy-monitoring-a
pril-2025-digital-silence-imposed-in-bandar-abbas/ , Zugriff 3.6.2025
■ Filterwatch - Filterwatch (27.11.2023): The Rising Wave Of Impersonation, https://filter.watch/en/wp
-content/uploads/sites/2/2023/11/Hacker-Watch-Jan-Nov-2023.pdf , Zugriff 8.1.2024
■ FR24 - France 24 (24.6.2025): How Iran is using the war with Israel to ramp up repression by 
arresting ‘spies’, https://www.france24.com/en/asia-pacific/20250624-how-iran-using-war-with-isr
ael-ramp-up-repression-arresting-spies , Zugriff 25.6.2025
■ IRINTL - Iran International (6.1.2024): Iran Unleashes Cyber Campaign To Expose Dissident Ac­
counts, https://www.iranintl.com/en/202401053844, Zugriff 8.1.2024
■ IRWIRE - IranWire (5.6.2023): Islamic Republic’s Cyber Army: Cheerleaders, Zombies and Trolls, 
https://iranwire.com/en/technology/117218-islamic-republics-cyber-army-cheerleaders-zombies-a
nd-trolls/, Zugriff 8.1.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (9.11.2022): 
Iran: Internett og sosiale medier, https://www.ecoi.net/en/file/local/2083376/Temanotat-Iran-Interne
tt-og-sosiale-medier-09112022.pdf , Zugriff 23.3.2023
■ MIAAN - Miaan Group (25.2.2025): Iran Cyber Threat Intelligence Report: The Silent War Against 
Ethnic Minorities and Civil Society, https://miaan.org/2024-iran-cyber-threat-intelligence-report/ , 
Zugriff 3.6.2025
■ NLM - New Lines Magazine (5.9.2023): Tweeting Is Banned in Iran, but Not for the Regime’s Sup­
porters, https://newlinesmag.com/spotlight/tweeting-is-banned-in-iran-but-not-for-the-regimes-sup
porters/, Zugriff 8.1.2024
■ REU - Reuters (26.6.2025a): Iran turns to internal crackdown in wake of 12-day war, https://www.re
uters.com/world/middle-east/iran-turns-internal-crackdown-wake-12-day-war-2025-06-25/ , Zugriff 
26.6.2025
■ Wired - Wired (21.3.2023): The Scorched-Earth Tactics of Iran’s Cyber Army, https://www.wired.co
m/story/iran-cyber-army-protests-disinformation/#intcid=_wired-bottom-recirc_e84fe6dd-23cf-4ca
1-a3de-79815af6fc93_entity-topic-similarity-v2-reranked-by-vidi , Zugriff 8.1.2024
13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Letzte Änderung 2025-07-17 12:30
In der Verfassung heißt es, dass öffentliche Demonstrationen zulässig sind, wenn sie „ den 
Grundprinzipien des Islams nicht abträglich sind“. In der Praxis sind i. d. R. nur staatlich geneh­
migte Demonstrationen erlaubt (FH 2025). Die Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten 
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Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit steht für öffentliche Versammlungen unter einem Ge­
nehmigungsvorbehalt. Demonstrationen systemnaher Organisationen finden anlassbezogen 
und in der Regel staatlich orchestriert statt; Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung sowie 
Schülerinnen und Schüler und Studierende werden zur Teilnahme verpflichtet, u. a. bei Kundge­
bungen vor westlichen Botschaften. Demonstrationen der politischen Opposition sind hingegen 
seit den Wahlen 2009 nicht mehrgenehmigt worden (AA 15.7.2024). Die Sicherheitskräfte lösten 
in den letzten Jahren nicht genehmigte Versammlungen gewaltsam auf, nahmen Teilnehmer 
fest und wandten auch tödliche Gewalt an (FH 2025).
Proteste gegen das Regime fanden in der Islamischen Republik Iran in der Vergangenheit immer 
wieder statt, beispielsweise 2009 wegen massivem Betrug bei den Präsidentschaftswahlen 2009 
(TWI 28.9.2022), oder im Dezember 2017/Jänner 2018, wegen Preiserhöhungen für Grundgüter 
(BBC 2.1.2018) und 2019, nach Erhöhungen der Benzinpreise (TWI 28.9.2022). Die iranischen 
Sicherheitsbehörden setzten zur Unterdrückung der Proteste im Jahr 2019 tödliche Gewalt ein, 
darunter scharfe Munition, die wahllos auf Demonstranten abgefeuert wurde (DIS 1.7.2020). 
Auch 2021 gab es Proteste von Arbeitnehmern, Pensionisten und Landwirten in Bezug auf Löh­
ne, Arbeitsplatzsicherheit und das Recht auf kollektive Organisierung (UNHRC 13.1.2022) sowie 
in der Provinz Khuzestan Proteste aufgrund mangelnden Zugangs zu Wasser (HRW 22.7.2021). 
Letztere wurden gewaltsam niedergeschlagen (HRW 22.7.2021; vgl. UNHRC 13.1.2022). Nach 
dem Tod der 22-jährigen Mahsa Jina Amini Mitte September 2022, die von den Sicherheits­
behörden aufgrund angeblich unangemessener Kleidung in Gewahrsam genommen worden 
war, kam es unter der Parole „ Frau, Leben, Freiheit“ zu den größten Protesten seit Jahren. Sie 
wurden von den iranischen Behörden ebenfalls gewaltsam niedergeschlagen (EN 1.2.2023; vgl. 
Guardian 17.2.2023). Rund 550 Protestteilnehmer wurden getötet, wobei die Behörden in von 
ethnischen Minderheiten bewohnten Gebieten besonders brutal vorgingen und militarisierte Ge­
walt einsetzten (UNHRC 19.3.2024). Nach Angaben der iranischen Regierung wurden zeitweise 
über 20.000 Protestteilnehmer inhaftiert (DW 13.3.2023).
Auch 2025 wurde von vereinzelten regierungskritischen Demonstrationen berichtet, z. B. im 
Februar (IRINTL 12.2.2025 vgl. IRWIRE 10.2.2025) und März (Media Line 19.3.2025). Im Fe­
bruar 2025 wurde auch von Verhaftungen berichtet, die eine Protestkundgebung anlässlich des 
inzwischen 14 Jahre andauernden Hausarrests des Oppositionspolitikers Mir Hossein Mousa­
vi und seiner Frau Zahra Rahnavard verhindern sollten (DW 6.3.2025; vgl. BAMF 17.2.2025). 
Angesichts der israelischen Militäroperation gegen Iran Mitte Juni 2025 haben die iranischen Be­
hörden die inneren Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land verschärft, um mögliche Unruhen 
zu verhindern (REU 26.6.2025a).
Beobachterinnen der Proteste ab September 2022 berichteten, dass viele Demonstranten 
nicht auf den Straßen verhaftet wurden, sondern ein oder zwei Tage später zu Hause (Wired 
10.1.2023).Es ist wenig über konkrete technische Aspekte bei der Vorgehensweise der Be­
hörden zur Unterdrückung der Proteste bekannt. Es wird vermutet, dass die Behörden ein 
Computersystem verwenden, das hinter den Kulissen der iranischen Mobilfunknetze arbeitet 
und den Betreibern eine breite Palette von Fernbefehlen zur Verfügung stellt, mit denen sie 
die Nutzung der Telefone ihrer Kunden verändern, stören und überwachen können, wie zum 
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