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■ STDOK/IRFAD - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
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■ UNIraq - United Nations in Iraq (15.9.2021): UNDP restores essential services in western Anbar, 
https://iraq.un.org/en/144508-undp-restores-essential-services-western-anbar , Zugriff 25.8.2023
■ USIP - United States Institute of Peace [USA] (22.6.2021): Unemployment Replaces ISIS as Top 
Security Concern for Minorities in Iraq, https://www.usip.org/publications/2021/06/unemployment-r
eplaces-isis-top-security-concern-minorities-iraq , Zugriff 25.8.2023
■ WB/WFP/FAO/IFAD - Weltbank, World Food Programme, Food and Agriculture Organization of 
the United Nations, International Fund for Agricultural Development (9.2020): Food Security in Iraq - 
Impact of COVID-19, with a Special Feature on Digital Innovation, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.
int/files/resources/Iraq Food Security Report August 2020 - Arabic.pdf, Zugriff 25.8.2023
■ WFP - World Food Programme (o.D.): Hunger Map Live, Iraq, https://hungermap.wfp.org/, Zugriff 
18.3.2024
■ WFP - World Food Programme (1.2021): Iraq - Annual Country Report 2020, Country Strategic Plan 
2020 – 2024, https://docs.wfp.org/api/documents/WFP-0000125441/download/, Zugriff 25.8.2023
22.3 Grundversorgung und Wirtschaft in der Kurdistan Region Irak (KRI)
Letzte Änderung 2024-03-28 11:01
Wirtschaftslage
Wie im gesamten Land ist auch in der Kurdistan Region Irak (KRI) das Erdöl die Haupteinnah­
mequelle und trägt fast 80 % zum BIP der Region bei. Die Landwirtschaft macht etwa 10 % 
des BIP aus, der Tourismus 4 % und Dienstleistungen und sonstige Industrie 6 %. Öl macht 
auch bis zu 90 % der Exporte aus der Region aus (IRIS 5.2021, S. 11). Die Kurdische Regio­
nalregierung (KRG) kann für ihren aufgeblähten öffentlichen Sektor und die Ölindustrie nicht 
zahlen. Die KRG hat Gehaltszahlungen mehrfach verzögert und im Mai 2021 eine Gehaltskür­
zung von 21 % angekündigt. Darüber hinaus hat sie mehrfach die Zahlungen verpasst. Eine 
Studie der Vereinten Nationen hat ergeben, dass diese Probleme zu einem Rückgang des mo­
natlichen Familieneinkommens in Kurdistan von 31 % führten, höher als im Rest des Landes 
(Wing 9.6.2021).
Zwischen den Regierungen in Bagdad und Erbil gibt es seit langem einen Disput darüber, wer 
den Energiesektor der KRI kontrolliert. 2003 wurde vereinbart, dass die KRG ihre Ölexporte über 
die staatliche irakische Öl-Vermarktungsgesellschaft (SOMO) abwickelt und im Gegenzug einen 
Anteil aus dem irakischen Zentralhaushalt erhält. Ein föderales Öl- und Gasgesetz wurde jedoch 
nie verabschiedet, während die KRG im Jahr 2007 ein eigenes Öl- und Gasgesetz beschloss. 
In den Jahren 2014 und 2018 wurden Vereinbarungen wie 2003 erneut getroffen, jedoch er­
folgten die Budgetzahlungen, die unter anderem zur Zahlung der Gehälter der KRG-Verwaltung 
verwendet werden, nur sporadisch. Als die KRG weiterhin unabhängig Öl exportierte, stellte 
der föderale Irak die Budgetzahlungen ein, was eine Finanzkrise in der KRI auslöste, die in 
Folge die Gehälter ihrer öffentlich Bediensteten nicht mehr regelmäßig zahlen konnte (FPRI 
24.7.2023). Im Februar 2022 hat das Oberste Bundesgericht des Irak ein weitreichendes Urteil 
gegen die rechtlichen Grundlagen des unabhängigen ÖI-Sektors von Irakisch-Kurdistan ge­
fällt (IOR 15.2.2022). Im Juli 2022 hat das Handelsgericht Karkh in Bagdad vier Ölverträge der 
KRG für ungültig erklärt (IOR 4.7.2022). Im Oktober 2022 erfolgten drei weitere Annullierungen. 
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Bereits die vorangegangenen Annullierungen hatten jedoch keine praktischen Auswirkungen 
auf die bestehenden Verträge, da die KRG die Autorität der Bundesgerichte zu diesem Thema 
zurückweist (IOR 25.10.2022). Am 25.3.2023 wurde nach einem Schiedsspruch der Interna­
tionalen Handelskammer in Paris angewiesen, dass die Türkei die Verladung kurdischen Öls 
ohne Aufsicht der irakischen Regierung einzustellen habe (FPRI 24.7.2023). Die Türkei ist dem 
Urteil gefolgt und hat den Ölfluss durch die irakisch-türkische Pipeline gestoppt (FP 25.8.2023). 
Die Türkei wurde außerdem angewiesen, Bagdad 1,5 Milliarden US-Dollar an ausstehenden 
Gebühren zu zahlen, und zwar wegen eines Verstoßes gegen ein bilaterales Abkommen zwi­
schen den beiden Ländern aus dem Jahr 1973, in dem festgelegt ist, dass die Türkei nur Öl von 
der SOMO kaufen darf. Die KRI ist zu 80 % von diesen Ölexporten abhängig (FPRI 24.7.2023; 
vgl. FP 25.8.2023).
Die Arbeitslosenrate in der KRI wird für das Jahr 2021 auf 16,5% geschätzt. Dabei lag die 
Arbeitslosigkeit bei Männern bei 13,6% im Vergleich zu 29,6% bei Frauen. Die Arbeitsmarktbe­
teiligung wird auf 45 % geschätzt, wobei der Wert bei Männern mit 73,5 % deutlich höher ist, 
als jener der Frauen mit 16,5 % (KRSO 2023).
Nahrungsmittelversorgung
Grundnahrungsmittel sind in allen Gouvernements verfügbar. Das Lebensmittelrationierungs­
programm (PDS) des irakischen Handelsministeriums ist nach wie vor in Kraft (IOM 18.6.2021).
Da keine Ernährungssicherheit besteht, werden die meisten Lebensmittel importiert. Nach An­
gaben des Handelsministeriums werden 48 % der Lebensmittel aus der Türkei importiert, 17 % 
aus Iran, und 35 % werden im Inland produziert sowie über einige andere Länder geliefert (Ru­
daw 1.1.2023). Der Irak ist auch ein wichtiger Importeur von russischem Weizen, vor allem weil 
das Land unter der Dürre und den Einschränkungen der Wasserzufuhr aus der Türkei und Irans 
leidet. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat 2022 zu einem Preisanstieg für Le­
bensmittel geführt, auch weil die Türkei und Iran als Folge des Krieges ihre Lebensmittelexporte 
verringert haben (Alaraby 8.3.2022).
Wasserversorgung
In der KRI herrscht wegen einer Dürre, im Zusammenspiel mit Staudämmen in Iran, Wasser­
knappheit. Die KRG hat deswegen zusätzliche 1,7 Millionen Dollar (2,5 Mrd IQD) für Trinkwasser 
bereitgestellt (Rudaw 5.8.2021; vgl. Rudaw 4.7.2021). In der KRI selbst bestehen über 17 Stau­
dämme, weitere sind geplant. Diese Dämme haben derzeit eine Gesamtkapazität von zehn 
Milliarden Kubikmetern Wasser. Der größte von ihnen ist der Dukan-Damm, der fast drei Mil­
lionen Menschen in Sulaymaniyah und Kirkuk mit Trinkwasser versorgt. Dieser fasst heute nur 
etwa zwei Milliarden Kubikmeter Wasser, bei einer Kapazität von sieben Milliarden. Ein ähnlicher 
Trend ist beim Darbandikhan-Damm in Sulaymaniyah zu beobachten. Hier ist der Wasserstand 
um mehrere Meter gesunken, sodass er nur noch mit einem Drittel seiner Kapazität betrieben 
wird (WKI 15.2.2023). In Abstimmung mit dem föderalirakischen Ministerium für Wasserres­
sourcen hat die KRG beschlossen, drei neue Staudämme zu bauen, die zusammengenommen 
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eine Kapazität von einer Milliarde Kubikmeter Wasser haben sollen. Im Rahmen des strategi­
schen Plans der KRG zur Bekämpfung der Dürre werden drei Dämme mit den Namen „ Dalga“, 
„ Mandawa“ und „ Bakrman“ in den Distrikten Erbil, Duhok und Raparin gebaut. 2022 wurden 
zwei Staudämme in den Distrikten Garmian und Darbandikhan gebaut, die im Jahr 2023 mit 
Wasser gefüllt werden sollen. Sie haben eine Gesamtkapazität von 22 Millionen Kubikmetern. 
Die drei neuen Staudämme sollen die Wassergewinnung, Stromerzeugung und Landwirtschaft 
verbessern (Gov.KRD 26.4.2023).
Grundsätzlich ist Trinkwasser in allen Gouvernements der KRI verfügbar (IOM 18.6.2021).
Stromversorgung
Die Stromversorgung erfolgt durch Betrieb eigener Kraftwerke (AA 14.10.2020, S. 25). Der Groß­
teil des Stroms wird durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Etwa 9 % des Stroms 
werden aus Wasserkraft gewonnen (Rudaw 18.9.2021). Die Wasserknappheit wirkt sich negativ 
auf die Entwicklung und Erzeugung von Wasserkraft aus. Die beiden wichtigsten kurdischen 
Wasserkraftwerke Dokan und Derbandikhan haben eine installierte Gesamtkapazität von 400 
und 249 MW, der eine operative Kapazität von 75 und 70 MW entgegensteht (WKI 15.2.2023). 
Die Reparatur zweier Kraftwerke im Distrikt Khabat im Gouvernement Erbil hat ab November 
2023 zu einem temporären Produktionsabfall von 300 MW geführt (Rudaw 25.11.2023).
Die Stromversorgung unterliegt erheblichen Schwankungen (AA 14.10.2020, S. 25). Die derzei­
tige Stromerzeugung von etwa 8.500 MW kann den Bedarf von rund 14.000 MW nicht decken. 
Gleichzeitig steigt die Stromnachfrage weiter an (WKI 15.2.2023). Sie ist nur für bis zu 20 Stun­
den pro Tag gegeben (AA 14.10.2020, S. 25; vgl. K24 15.5.2021). Im Sommer 2021 konnten die 
drei kurdischen Gouvernements Erbil, Dohuk und Sulaymaniyah nur etwa zwölf Stunden lang 
Strom am Tag liefern. Darüber hinaus werden Generatoren verwendet, die jedoch nicht den 
gesamten Bedarf abdecken können (AnA 8.7.2021). Insbesondere im Sommer und im Winter ist 
der Strombedarf wegen Klimatisierung bzw. Heizung höher (AA 14.10.2020, S. 25). Nach Anga­
ben des KRG-Ministeriums für Elektrizität beträgt der Strombedarf im Sommer mindestens 4.500 
MW (Rudaw 3.7.2021). Das Elektrizitätsministerium der KRI erzeugt 3.800 Megawatt Strom, 
was jedoch aufgrund der hohen Nachfrage nicht für eine 24-Stunden-Versorgung ausreicht. 
Darüber hinaus verkauft die KRG auch einen Teil des Stroms an Kunden in den sogenann­
ten umstrittenen Gebieten (Rudaw 25.11.2023). Die Kraftwerke laufen jedoch vor allem wegen 
Brennstoffmangel (Rudaw 3.7.2021) und aufgrund finanzieller Probleme nicht immer mit voller 
Kapazität (Rudaw 25.11.2023).
Die KRG plant die Steigerung der Stromversorgung durch die Implementierung mehrerer En­
ergieprojekte (K24 15.5.2021). [Anm.: Siehe Staudammprojekte unter „ Wasserversorgung“] 
Wenn die staatliche Versorgung ausfällt, sind die Menschen auf private, mit Diesel betriebene 
Generatoren angewiesen, die teuer und umweltschädlich sind (Rudaw 25.11.2023).
Erbil
Die Erwerbsquote in Erbil wird im Jahr 2021 auf 47,0% geschätzt. Die Arbeitslosigkeit wird laut 
derselben Studie auf 17,7% geschätzt (ILO/CSO/KRSO 2022, S. 12), während das Statistikamt 
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der KRI die Arbeitslosenrate für das Jahr 2021 auf 17,7% schätzt (KRSO 2023). Die Arbeits­
marktbeteiligung in Erbil Stadt lag 2018 bei 65,9 % bei den Männern und 14,8 % bei den Frauen 
(IOM 7.2018, S. 98; vgl. EASO 9.2020, S. 43).
Etwa 5,3% der Bevölkerung des Gouvernements Erbil sind einer Studie zufolge armutsgefährdet 
(OPHI 6.2023). Etwa 1,28% der Bevölkerung Erbils (rund 29.800 Personen) sind mit Stand 
Mai 2023 unzureichend ernährt. Für rund 5,13% (rund 119.100 Personen) ist die Deckung 
des Nahrungsmittelbedarfs kritisch (WFP o.D.). Bei der Verfügbarkeit von Lebensmitteln und 
anderen Waren hat Erbil im Zuge einer Untersuchung vom Juli 2020 zehn von zehn möglichen 
Punkten erhalten [Anm.: Verfügbarkeit ist hier nicht gleichzusetzen mit Leistbarkeit] (WB/WFP/
FAO/IFAD 9.2020, S. 19).
Das Gouvernement Erbil und insbesondere die Stadt Erbil sind wegen der Dürre des Sommers 
2021 besonders hart von Wasserknappheit betroffen (Rudaw 4.7.2021). Der Zab-Fluss und 
das Brunnenwasser der Stadt Erbil sind durch die Dürre beeinträchtigt, weswegen Trinkwasser 
seit Juli 2021 knapp ist. Die Bewohner sind gezwungen, abgefülltes Wasser zu kaufen. Eine 
Tankfüllung kostet über 50 Dollar [~65,300 IQD] und reicht für höchstens eine Woche. Das 
durchschnittliche Monatseinkommen eines Haushalts in der KRI liegt nach Angaben von NRT 
bei weniger als 250 Dollar [~327.000 IQD] pro Monat (AlMon 12.8.2021). Wasserknappheit tritt 
jedes Jahr erneut auf (AlMon 29.7.2021).
In Erbil herrscht Stromknappheit (Rudaw 4.7.2021). Stromausfälle beeinträchtigen auch die 
Wasserversorgung in Erbil (IOM 7.2018).
Dohuk
Die Erwerbsquote in Dohuk wird im Jahr 2021 auf 39,6% geschätzt (ILO/CSO/KRSO 2022, 
S. 12), die Arbeitslosigkeit im Jahr 2021 wird auf 24,1 % geschätzt (KRSO 2023; vgl. ILO/CSO/
KRSO 2022, S. 12). Die Arbeitsmarktbeteiligung in Dohuk Stadt lag 2018 bei 58,5 % bei den 
Männern und 11,7 % bei den Frauen (IOM 7.2018, S. 98).
Rund 1% der Bevölkerung des Gouvernements Dohuk ist von akuter Armut betroffen und 2,9% 
sind armutsgefährdet (OPHI 6.2023). Etwa 2,67% der Bevölkerung Dohuks (rund 62.500 Perso­
nen) sind mit Stand Mai 2023 unzureichend ernährt. Für rund 9,33% (rund 218.600 Personen) 
ist die Deckung des Nahrungsmittelbedarfs kritisch (WFP o.D.). Bei der Verfügbarkeit von Le­
bensmitteln und anderen Waren hat Dohuk im Zuge einer Untersuchung vom Juli 2020 zehn 
von zehn möglichen Punkten erhalten [Anm.: Verfügbarkeit ist hier nicht gleichzusetzen mit 
Leistbarkeit] (WB/WFP/FAO/IFAD 9.2020, S. 19).
Aufgrund von Stromversorgungsproblemen hat die Regierung des Gouvernements eine Ver­
einbarung mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) unterzeichnet, um 
einen Solarenergiepark zu errichten (AlMon 20.2.2020). Bewohner des Deralok Sub-Distrikt 
berichten, dass sie nur etwa zehn bis zwölf Stunden Energie aus dem nationalen Stromnetz 
erhalten (Rudaw 3.7.2021).
Sulaymaniyah
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Die Erwerbsquote in Sulaymaniyah wird im Jahr 2021 auf 46,3% geschätzt (ILO/CSO/KRSO 
2022, S. 12), während die Arbeitslosigkeit im Jahr 2021 auf 11,9% (ILO/CSO/KRSO 2022, 
S. 12), bis 12,0% geschätzt wird. In Halabjah liegt sie schätzungsweise bei 10,4 % (KRSO 
2023). Die Arbeitsmarktbeteiligung in Sulaymaniyah Stadt lag 2018 bei 68,7 % bei den Männern 
und 18,6 % bei den Frauen (IOM 7.2018, S. 98). Einer Studie zufolge sind etwa 0,3% der 
Bevölkerung von akuter Armut betroffen und 2,7% gelten als armutsgefährdet (OPHI 6.2023).
Für etwa 4,29% der Bevölkerung Sulaymaniyahs (rund 84.800 Personen) ist die Deckung des 
Nahrungsmittelbedarfs mit Stand Mai 2023 kritisch (WFP o.D.). Bei der Verfügbarkeit von Le­
bensmitteln und anderen Waren hat Sulaymaniyah im Zuge einer Untersuchung vom Juli 2020 
zehn von zehn möglichen Punkten erhalten [Anm.: Verfügbarkeit ist hier nicht gleichzusetzen 
mit Leistbarkeit] (WB/WFP/FAO/IFAD 9.2020, S. 19).
Der Fluss Chami Rokhana im Süden Sulaymaniyahs ist aufgrund der Dürre und wegen iranischer 
Dammbauten ausgetrocknet (Rudaw 5.8.2021). Vertreter der Gesundheitsbehörden warnen 
davor, dass durch die Wasserknappheit Krankheiten, die durch verunreinigtes Wasser verursacht 
werden, zunehmen könnten (K24 10.6.2021).
Im Jahr 2020 wurde laut der Generaldirektion für Elektrizitätsversorgung in Sulaymaniyah täglich 
Strom für 20 Stunden geliefert. Auch für 2021 wurde diese Menge anvisiert, jedoch sorgte rück­
gängiger Wasserstand dafür, dass die Kraftwerke am Dukan-Damm und in Darbandikhan nicht 
wie bisher Energie produzieren konnten (Shafaq 20.5.2021). Der Gouverneur von Sulaymaniyah 
bezeichnete im November 2023 das nationale Stromnetz als „ in schrecklichem Zustand“ und 
dass sein Gouvernement nur etwa sieben Stunden Strom pro Tag erhält. Sulaymaniyah und 
Halabjah würden etwa 33,5 % des Stroms der KRI beziehen (Rudaw 25.11.2023).
Quellen
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der_Republik_Irak_(Stand_März_2020),_14.10.2020.pdf, Zugriff 11.7.2023 [Login erforderlich]
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https://www.rudaw.net/english/kurdistan/04072021, Zugriff 25.8.2023
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■ WFP - World Food Programme (o.D.): Hunger Map Live, Iraq, https://hungermap.wfp.org/, Zugriff 
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at the center of an impending water crisis in the Tigris-Euphrates River Basin, https://dckurd.org/2
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23 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-03-28 10:59
Das Gesundheitswesen besteht aus einem privaten und einem öffentlichen Sektor (IOM 2019, 
S.4). Öffentliche Krankenhäuser berechnen niedrigere Kosten für Untersuchungen und Medika­
mente als der private Sektor. Allerdings sind nicht alle medizinischen Leistungen in öffentlichen 
Einrichtungen verfügbar und von geringerer Qualität als jene im privaten Sektor (IOM 18.6.2021, 
S. 3). Vor allem in größeren Städten und für spezialisierte Behandlungen kann es zu langen 
Wartezeiten kommen (IOM 18.6.2021, S.3; vgl. DFAT 16.1.2023, S.8). Im Allgemeinen umfasst 
die medizinische Grundversorgung in Bagdad, wie auch in vielen anderen irakischen Städ­
ten, medizinische Leistungen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Gesundheits­
einrichtungen erbracht werden. Sie umfasst in der Regel die medizinische Grundversorgung, 
die Notfallversorgung, Routineuntersuchungen, Impfungen und die Behandlung von häufigen 
Krankheiten. Sowohl öffentliche Krankenhäuser und Kliniken als auch private Gesundheitsein­
richtungen tragen zum Gesundheitssystem in Bagdad bei (IOM 16.2.2024, S. 1).
Im Irak gibt es drei Arten von primären Gesundheitsversorgungszentren (PHCCs): Haupt-
PHCCs, kleinere Unterzentren und PHCCs für Familienmedizin. Diese unterscheiden sich 
strukturell je nach ihrer städtischen oder ländlichen Lage. Im Jahr 2023 gab es im Irak 1.247 
Haupt-PHCCs, die jeweils 10.000-45.000 Menschen versorgen. Es wird jedoch davon ausge­
gangen, dass das Land etwa 3.000 Haupt-PHCCs benötigt, die jeweils etwa 10.000 Menschen 
versorgen sollten (IOM 16.2.2024, S. 2-3). Die WHO berichtet, dass es im Irak 1.146 primäre 
Gesundheitszentren gibt, die von Mitarbeitern der mittleren Ebene geleitet werden, und 1.185, 
die von Ärzten geleitet werden. Des Weiteren gibt es im Irak 229 allgemeine und spezialisierte 
Krankenhäuser, darunter 61 Lehrkrankenhäuser (WHO o.D.). Auf etwa 10.000 Einwohner 
kommen 9,7 Ärzte und 23,8 Krankenschwestern und Hebammen, was unter dem von der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Minimum liegt (IOM 16.2.2024, S. 1).
Medizinische Kosten und Gesundheitsleistungen werden im Irak nicht von einer Krankenversi­
cherung übernommen (IOM 18.6.2021, S. 3). Alle in den Zentren für die primäre Gesundheits­
versorgung (PHCCs) erbrachten Gesundheitsleistungen werden zu einer nominalen Pauschale 
von 500 bis 3.000 irakischen Dinar (IQD) (0,35 bis 2,10 EUR) pro Besuch angeboten, für sta­
tionäre Aufenthalte berechnen öffentliche Krankenhäuser mindestens 15.000 IQD (10,52 EUR) 
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pro Nacht. Bestimmte Gesundheitsdienste für bestimmte Gruppen sind kostenlos, z. B. Präven­
tiv-, Mütter-, Neugeborenen- und Kindergesundheit (MNCH). Personen, die 60 Jahre und älter 
sind, haben ebenfalls Anspruch auf eine Gebührenbefreiung. Um die Einrichtung eines besse­
ren Überweisungssystems zu unterstützen, werden die Krankenhausgebühren erlassen, wenn 
die Überweisung von einem PHCC an ein Überweisungskrankenhaus erfolgt (IOM 16.2.2024, 
S. 1). Eine Umfrage deutet darauf hin, dass im Jahr 2020, infolge der COVID-19-Krise, die Zahl 
der Rückkehrerhaushalte, die mehr als 20 % ihrer monatlichen Gesamtausgaben für Gesundheit 
oder Medikamente ausgeben, stark auf 38 % gestiegen ist (gegenüber 7 % im Jahr 2019) (IOM 
18.6.2021, S. 3).
Auch Rückkehrer mit irakischer Staatsangehörigkeit haben Zugang zu den öffentlichen Ge­
sundheitsdiensten zu den oben genannten nominalen Gebühren. Allerdings können sie auf 
bürokratische Hürden stoßen, wenn sie keine formellen Dokumente haben. Für den Zugang zu 
Gesundheitsdiensten sind häufig ein ordnungsgemäßer Ausweis und entsprechende Unterlagen 
erforderlich (IOM 16.2.2024, S. 4).
Das irakische Gesundheitssystem hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Durch 
den Ausbau der PHCCs und der Überweisungsmechanismen wurde die Erbringung von Gesund­
heitsdienstleistungen von einer kurativen und krankenhausbasierten zu einer primär präventiven 
Versorgung umgestellt (IOM 16.2.2024, S. 1). Die Qualität und Verfügbarkeit der Gesundheits­
versorgung im Irak ist insgesamt niedrig (DFAT 16.1.2023, S. 8). Sie hängt davon ab, ob die 
Gesundheitsinfrastruktur seit dem jüngsten bewaffneten Konflikt wiederhergestellt wurde, und 
ob Ärzte und Krankenschwestern zurückgekehrt sind (IOM 18.6.2021, S. 3). Im ganzen Land 
herrscht ein Mangel an Ärzten und Krankenschwestern, eine Situation, die sich durch den 
anhaltenden Konflikt und die langfristige Abwanderung von medizinischen Fachkräften noch 
verschärft hat (DFAT 16.1.2023, S. 8). Verzögerungen bei der Erstellung eines Budgets 2020 
wegen der COVID-19-Pandemie hatten einen Anstieg der Preise für Waren, insbesondere für 
Medikamente, zur Folge (BS 23.2.2022, S. 19).
Insgesamt bleibt die medizinische Versorgungssituation angespannt. In Bagdad arbeiten viele 
Krankenhäuser nur mit deutlich eingeschränkter Kapazität. Die Ärzte und das Krankenhausper­
sonal gelten generell als qualifiziert, viele haben aber das Land verlassen (AA 28.10.2022, S. 23), 
aus Angst vor Entführung oder Repression (AA 25.10.2021, S. 25).
Korruption ist verbreitet. Die für die Grundversorgung der Bevölkerung besonders wichtigen 
örtlichen Gesundheitszentren (ca. 2.000 im gesamten Land) sind entweder geschlossen oder 
wegen baulicher, personeller und Ausrüstungsmängel nicht in der Lage, die medizinische Grund­
versorgung sicherzustellen (AA 28.10.2022, S. 24). Laut Weltgesundheitsorganisation ist die 
primäre Gesundheitsversorgung nicht in der Lage, effektiv und effizient auf die komplexen und 
wachsenden Gesundheitsbedürfnisse der irakischen Bevölkerung zu reagieren (WHO o.D.).
In einer Umfrage im Jahr 2021, in den Städten Bagdad, Basra und Mossul, geben 33 % der 
Befragten an, immer Zugang zu einem Arzt (Allgemeinmediziner) zu haben, während 58 % einen 
begrenzten oder stark eingeschränkten Zugang haben. 53 % der Befragten in Mossul haben 
nur eingeschränkten oder stark eingeschränkten Zugang zu einem Allgemeinmediziner, ebenso 
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wie 60 % in Basra und 59 % in Bagdad. 50 % der Kurden gegenüber 30 % der Araber geben an, 
immer Zugang zu einem Arzt zu haben. Was die Religionszugehörigkeit betrifft, so haben 46 % 
der schiitischen Muslime immer Zugang zu einem Arzt, während dies nur 28 % der sunnitischen 
Muslime und 25 % der Christen haben. Bei den Einkommensverhältnissen ist ein erheblicher 
Unterschied festzustellen: 91 % derjenigen, die mehr als 700.000 IQD verdienen, haben immer 
Zugang zu einem Allgemeinmediziner, während nur 20 % derjenigen, die weniger als 700.000 
IQD verdienen, Zugang haben (STDOK/IRFAD 2021, S. 52-5  4). Bei der Umfrage aus dem 
Jahr 2023 gaben, befragt zum Zugang zur medizinischen Grundversorgung, z. B. durch einen 
Hausarzt, 54 % der Befragten an, immer Zugang zu haben und sich diesen auch leisten zu 
können (Männer 46 %, Frauen 61 %; Bagdad 55 %, Basra 52 %, Mossul 55 %), während 27 % 
zwar Zugang haben, sich aber einen Besuch beim Hausarzt nicht leisten können (Männer 33 %, 
Frauen 21 %; Bagdad 26%, Basra 29 %, Mossul 27 %) und 19 % keinen Zugang haben (Männer 
25 %, Frauen 18 %; Bagdad 21 %, Basra 19 %, Mossul 18 %). 21 % der Männer haben diese 
Frage nicht beantwortet (STDOK 2023, S. 42-43, 45-46).
Befragt zum Zugang zu Medikamenten und Arzneimitteln gaben 51 % an, immer Zugang zu 
haben und sich diesen auch leisten zu können (Männer 43 %, Frauen 59 %; Bagdad 49 %, Basra 
50 %, Mossul 53 %), während 43 % zwar Zugang haben, sie sich aber nicht leisten können 
(Männer 50 %, Frauen 36 %; Bagdad 45 %, Basra 43 %, Mossul 42 %) und 6 % über keinen 
Zugang verfügen (Männer 7 %, Frauen 5 %; Bagdad 6%, Basra 7 %, Mossul 5 %) (STDOK 
2023, S. 42-43, 45-48).
Von allen Befragten haben gemäß der Umfrage aus dem Jahr 2021 32 % immer Zugang zu 
einem Zahnarzt, 52 % haben begrenzten oder stark eingeschränkten Zugang und 14 % keinen 
Zugang. Auf regionaler Ebene haben 55 % in Mossul, 63 % in Basra und 43 % in Bagdad 
begrenzten oder stark eingeschränkten Zugang zu einem Zahnarzt; 21 % in Bagdad haben 
keinen Zugang. 45 % der Kurden gegenüber 28 % der Araber geben an, immer Zugang zu 
einem Zahnarzt zu haben (25 % der Kurden haben keinen Zugang). 39 % der schiitischen 
Muslime, 27 % der sunnitischen Muslime und 39 % der Christen haben immer Zugang zu einem 
Zahnarzt (keinen Zugang haben 12 % der schiitischen Muslime, 15 % der sunnitischen Muslime 
und 19 % der Christen). Auch bei den Einkommensverhältnissen ist der Zugang unterschiedlich: 
77 % derjenigen, die mehr als 700.000 IQD verdienen, haben immer Zugang zu einem Zahnarzt, 
während nur 22 % derjenigen, die weniger als 700.000 IQD verdienen, dies tun (STDOK/IRFAD 
2021, S. 52-54).
Insgesamt haben 29 % immer und 57 % eingeschränkt oder stark eingeschränkt Zugang zu 
einem Facharzt (z. B. Gynäkologe, Kinderarzt usw.), wenn dieser benötigt wird. 59 % der Frauen 
und 57 % der Männer haben einen begrenzten oder stark eingeschränkten Zugang zu einem 
Facharzt. In Mossul geben 40 % an, immer Zugang zu einem Facharzt zu haben, während 
dies nur 20 % in Basra und 28 % in Bagdad tun. Von den Kurden haben 43 % immer Zugang 
zu einem Facharzt, gegenüber 26 % der Araber. Was die Religionszugehörigkeit betrifft, so 
geben 38 % der schiitischen Muslime an, immer Zugang zu einem Facharzt zu haben, während 
dies 27 % der sunnitischen Muslime und 25 % der Christen tun. 70 % derjenigen, die mehr als 
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700.000 IQD verdienen, haben immer Zugang zu einem Facharzt. Bei Wenigerverdienern sind 
es nur 20 % (STDOK/IRFAD 2021, S. 52-54).
In allen drei untersuchten Städten haben 30 % der Befragten immer Zugang zu Krankenhäusern, 
um sich bei Bedarf behandeln oder operieren zu lassen, 54 % haben einen eingeschränkten 
oder stark eingeschränkten Zugang und 13 % keinen Zugang. Von den männlichen Befragten 
haben 32 % immer Zugang, während 17 % überhaupt keinen Zugang haben; von den weiblichen 
Befragten haben 27 % immer Zugang, während 10 % überhaupt keinen Zugang haben. 53 % 
der Einwohner von Mossul, 63 % von Basra und 49 % von Bagdad haben nur begrenzten oder 
stark eingeschränkten Zugang zu Krankenhäusern. 45 % der Kurden haben immer Zugang 
zu Krankenhäusern, während 20 % überhaupt keinen Zugang haben. Von den Arabern haben 
26 % immer Zugang, während 14 % keinen Zugang haben. Von den sunnitischen Muslimen 
geben 30 % an, immer Zugang zu Krankenhäusern zu haben (16 % haben keinen Zugang), 
ebenso wie 38 % der schiitischen Muslime (13 % haben keinen Zugang) und 21 % der Christen 
(16 % haben keinen Zugang). In der Einkommensgruppe über 700.000 IQD haben 68 % immer 
Zugang zu Krankenhäusern, während von denjenigen, die weniger verdienen, nur 20 % Zugang 
haben (und 16 % haben keinen Zugang) (STDOK/IRFAD 2021, S. 52-54).
Im Jahr 2023 haben 46 % der Umfrageteilnehmer angegeben, immer Zugang zu einem medi­
zinischen Facharzt (Zahnarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Urologe und Kinderarzt) zu haben und 
sich diesen auch leisten zu können (Männer 38 %, Frauen 54 %; Bagdad 51 %, Basra 41 %, 
Mossul 46 %). 40 % haben zwar Zugang, können sich diesen aber nicht leisten (Männer 47 %, 
Frauen 32 %; Bagdad 35 %, Basra 44 %, Mossul 41 %), während 14 % über keinen Zugang 
verfügen (Männer 15 %, Frauen 14 %; Bagdad 14%, Basra 15%, Mossul 13%). 1 % hat die 
Frage nicht beantwortet. Zugang zu und Leistbarkeit von fortgeschrittenen Behandlungen ist für 
22 % der Befragten gegeben (Männer 17%, Frauen 27 %; Bagdad 26 %, Basra 17 %, Mossul 
22 %). 38 % haben zwar Zugang, aber nicht die notwendigen finanziellen Mittel (Männer 45 %, 
Frauen 31 %; Bagdad 30 %, Basra 37 %, Mossul 47 %), während weitere 38 % keinen Zugang 
haben (Männer 37%, Frauen 40%; Bagdad 42 %, Basra 44 %, Mossul 30 %). 2 % haben die 
Frage nicht beantwortet. Zugang zu medizinischer Diagnostik (Radiologen, Labors) und deren 
Leistbarkeit besteht für 50 % der Befragten (Männer 44 %, Frauen 56 %; Bagdad 52 %, Basra 
45 %, Mossul 53 %). 36 % haben Zugang, können sich diesen jedoch nicht leisten (Männer 
41 %, Frauen 31 %; Bagdad 34 %, Basra 37 %, Mossul 37 %), während 14 % keinen Zugang 
haben (Männer 15 %, Frauen 13 %; Bagdad 14 %, Basra 18 %, Mossul 10 %) (STDOK 2023, 
S. 43-48).
36 % aller Befragten haben laut der Umfrage von 2021 alle, 36 % kaum die notwendigen 
Hygieneartikel, während 28 % kaum oder gar nicht über diese Artikel verfügen. Vor allem Frauen 
mangelt es an den notwendigen Hygieneartikeln, 34 % haben sie kaum oder gar nicht, gegenüber 
23 % der Männer. Die Verfügbarkeit scheint in Bagdad am höchsten zu sein, wo 80 % angeben, 
kaum oder alle notwendigen Hygieneartikel zu besitzen, ebenso wie 67 % in Mossul und 60 % 
in Basra. 75 % der 26- bis 36-Jährigen geben an, kaum oder alle notwendigen Hygieneartikel 
zu besitzen, während 73 % der 19- bis 25-Jährigen und 58 % der 16- bis 18-Jährigen dies tun. 
31 % der Araber, aber nur 15 % der Kurden geben an, dass sie kaum oder gar nicht über die 
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