2025-09-08-coi-cms-laenderinformationen-somalia-version-8-50fd
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
(1992) concerning Somalia [S/2022/754], https://www.ecoi.net/en/file/local/2081261/N2263844.pdf, Zugriff 11.10.2023 ■ VOA - Voice of America (27.12.2024): UN approves new AU force to take on al-Shabab in Somalia, https://www.voanews.com/a/un-approves-new-au-force-to-take-on-al-shabab-in-somalia-/791648 6.html, Zugriff 3.1.2025 ■ VOA/Maruf - Voice of America (Herausgeber), Harun Maruf (Autor) (30.11.2022): Somalia Military Rebuilding Shows Signs of Improvement, https://www.voanews.com/a/somalia-military-rebuilding-s hows-signs-of-improvement/6856894.html , Zugriff 7.11.2023 6.1.2 Somalische Kräfte Letzte Änderung 2025-01-16 14:10 Der Sicherheitssektor ist sehr relevant (AA 23.8.2024). 24 % des Staatsbudgets werden alleine für das Militär ausgegeben (AI/Ngira 2.7.2024), insgesamt fließen laut einer Quelle rund zwei Drittel des Budgets in den Sicherheitssektor (AA 23.8.2024). Trotzdem ist es der Bundesre gierung nicht gelungen, das Gewaltmonopol des Staates wiederherzustellen (BS 2024). Die somalischen Sicherheitskräfte sind fragmentiert (AA 23.8.2024) und jedenfalls zu schwach und schlecht organisiert, um selbstständig - ohne internationale Unterstützung - die Sicherheit im Land garantieren zu können (BMLV 7.8.2024; vgl. ISS/Mahdi/Soumahoro/Kinkoh 15.12.2023). Zudem sind die Sicherheitskräfte von al Shabaab unterwandert (BMLV 7.8.2024; vgl. AQ21 11.2023), und die Loyalität vieler Sicherheitskräfte liegt eher beim eigenen Clan bzw. der patrili nearen Abstammungsgruppe als beim Staat (ACCORD 31.5.2021, S. 29). Unterstützung erhielt und erhält Somalia im Sicherheitssektor u. a. von den USA, den UN, ATMIS, Großbritannien, der Türkei, der EU, Katar, Eritrea, Dschibuti und den VAE (HIPS 7.5.2024). Zivile Kontrolle, Verantwortlichkeit, Ansehen: Die Aktionen der staatlichen Sicherheitskräf te entziehen sich oftmals der zivilen Kontrolle. Dies gilt insbesondere für die NISA (Geheim dienst). Gleichzeitig bekennt sich die Regierung zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen (AA 23.8.2024; vgl. USDOS 20.3.2023). Bei der Polizei wurde das Police Oversight Committee (POC) eingerichtet, das durch Polizisten begangenen Vergehen nachgehen soll (OHCHR 2.12.2022). Die justizielle Verantwortlichkeit einzelner Mitglieder der Sicherheitsorgane ist zumeist schwach bis inexistent (AA 23.8.2024). Denn auch wenn die Regierung Schritte unternimmt, um öffentlich Bedienstete - v. a. Polizisten und Soldaten - zu bestrafen, bleibt Straflosigkeit die Norm (USDOS 22.4.2024). Obwohl es eigene Militärgerichte gibt, bleiben Vergehen durch Armeeangehörige - aber auch durch Polizisten - häufig ungeahndet (AA 23.8.2024). Allerdings gibt es auch im mer wieder Beispiele, wo Sicherheitskräfte zur Verantwortung gezogen werden [siehe Süd-/ Zentralsomalia, Puntland]. Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 sind die Sicherheitskräfte im Allgemeinen schlecht ausgebildet. Sie verfügen über geringe Ressourcen und sind schlecht ausgerüstet. Viele können mit der eigenen Waffe nicht richtig umgehen, auch Khat-Missbrauch ist ein Problem (MAEZA/ STDOK/SEM 4.2023). Die Ausbildung im Menschenrechtsbereich wird zwar international unter stützt; es muss aber weiterhin davon ausgegangen werden, dass der Mehrzahl der regulären Kräfte die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen ihres Handelns nur äußerst begrenzt bekannt sind. Dies gilt auch für regierungsnahe Milizen (AA 23.8.2024). Maßnahmen zur Verhinderung willkürlicher Verhaftungen werden weder von der Polizei noch von der NISA oder militärischen 148

Institutionen beachtet. Zudem wird deren Arbeit von Korruption unterminiert (FH 2024b). Da die Sicherheitskräfte gegenüber der Zivilbevölkerung oft auch als Gewalt- und nicht als Sicherheits akteure auftreten (ACCORD 31.5.2021, S. 29), genießen sie insgesamt keinen guten Ruf bei der Bevölkerung (AA 23.8.2024; vgl. ACCORD 31.5.2021, S. 29) bzw. ist das Vertrauen in die Sicherheitsinfrastruktur nicht immer gegeben (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Struktur: Der Sicherheitssektor präsentiert sich nach wie vor als Mischung aus Truppen auf Clanbasis und neuen, durch externe Akteure wie die Türkei ausgebildeten Verbänden (BMLV 7.8.2024). Die Sicherheitsarchitektur des Landes bleibt unklar - etwa hinsichtlich der Rollen und Verantwortlichkeiten des Bundes und der Bundesstaaten sowie der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einheiten (SW 3.2023). Es gibt keine Gesamtstrategie der Regierung zu den Sicherheitskräften. Die Nationale Sicherheitsarchitektur sieht 40.000 Polizisten und 30.000 Sol daten vor. Das übersteigt die finanziellen Kapazitäten der Regierung bei Weitem (Sahan/STDOK/ SEM 4.2023). Die Übergangsverfassung sieht folgende Kräfte vor: Armee, Geheimdienst, Polizei und Justizwache. Zusätzlich ermächtigt die Verfassung die Bundesstaaten, eigene Polizeikräfte zu führen (HIPS 1.2023). Die Zuständigkeiten von Bundespolizei und lokalen bzw. regionalen Polizeikräften sind ungeklärt (UNSC 15.6.2023). Polizei: Die nationale Polizei untersteht dem Ministerium für innere Sicherheit (USDOS 20.3.2023). Neben der Bundespolizei führt jeder Bundesstaat eigene regionale Polizeikräfte. Die Kräfte sind jeweils dem Bundes- bzw. dem bundesstaatlichen Ministerium für innere Sicher heit unterstellt (SIDRA/Salim 1.12.2022, S. 14). Nach Angaben aus dem Jahr 2022 umfasste die Polizei zu diesem Zeitpunkt 37.000 Mann, wovon ungefähr die Hälfte der Bundespolizei zuzurechnen ist (Sahan/SWT 29.6.2022). Nach anderen Angaben aus dem Jahr 2023 handelt es sich um 32.000 Mann, die Stärke soll auf 40.000 Mann ausgebaut werden (UNSC 15.6.2023) - 20.000 Bundespolizisten und 4.000 Polizisten je Bundesstaat auf Bundesstaatsebene (UNSC 2.2.2024). Weitere verfügbare Zahlen hierzu [Anm.: inkl. Polizei einzelner Bundesstaaten; Stand Feber 2023]: • Benadir/Mogadischu: Stand September 2021 - ca. 11.000 Mann (BMLV 9.2.2023); im März 2024 wurden 300 neue Polizisten in Dienst gestellt (GN 12.3.2024); • Galmudug: mindestens 700; • HirShabelle: ca. 600; • Jubaland: Stand vom August 2017 - 500-600; allerdings bildet Kenia jedes Halbjahr 100-200 neue Polizisten aus; • South West State: Zwischen 1.000 bis 1.100 (BMLV 9.2.2023). Polizeiausbildung: Im Bereich der Polizeiausbildung bestehen Trainingsschulen von ATMIS und UNSOM, bilaterale Initiativen (v. a. zur Ausbildung von Polizeikräften in Mogadischu), Unter stützung durch UNDP und UNODC sowie IOM (ÖB Nairobi 10.2024). Im Joint Police Programme unterstützen die UN, die EU, Deutschland und Großbritannien den Aufbau der Polizei. So haben 149

z. B. die UN die Führungsausbildung für 500 höherrangige Polizisten aus Süd-/Zentralsoma lia und Puntland unterstützt (UNSC 1.9.2022b, Abs. 68). Großbritannien hat die Ausbildung von ca. 2.700 Polizisten durch AMISOM bzw. ATMIS unterstützt und liefert zudem Uniformen, Fahrzeuge und Funkgeräte und investiert in den Bau von Polizeistationen, von Ausbildungsein richtungen und Werkstätten (HIPS 1.2023). ATMIS hat im Zeitraum 2009-2022 8.167 Polizisten in Somalia ausgebildet (FTL 17.9.2022; vgl. ATMIS 25.8.2022), und zwar in Jubaland, HirSha belle, dem SWS und Mogadischu, auf regionaler und Bundesebene (ATMIS 25.8.2022). Auch in Serbien, der VR China und in Ägypten (GN 22.4.2024) sowie in Ruanda (RD 15.7.2022) und Dschibuti wurden und werden Polizisten ausgebildet (RD 12.12.2022b). Auch UNODC führt Ausbildungslehrgänge für Polizisten durch (FTL 19.11.2022), UNSOM unterstützt den Aufbau von Regulierungen, Strukturen und Kapazitäten (UNSC 2.2.2024). Die Ausbildung durch ATMIS umfasst u. a. Menschenrechte und Prävention von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Zudem wurden Polizeistationen neu gebaut oder renoviert und Ausrüstung zur Verfügung gestellt (ATMIS 25.8.2022). Überhaupt unterstützt ATMIS die so malische Polizei auch bei der Ausbildung hinsichtlich Menschenrechten (ATMIS 28.12.2022). Die UN unterstützen den Aufbau der Polizei über das Joint Police Programme. Im Berichts zeitraum Feber bis Mai 2022 erwähnt der Bericht des UN-Sicherheitsrats etwa die Ausbildung von 300 Polizisten für Jubaland und von 400 für Galmudug. Außerdem wurden zwölf neue Po lizeistationen in Jubaland, HirShabelle, Benadir, Galmudug und Puntland ausgestattet (UNSC 13.5.2022, Abs. 69). Polizeikapazitäten: Die Strafverfolgungsbehörden sind schwach (SPC 9.2.2022). Es gibt kein zentrales Strafregister. Dies erschwert es den Sicherheitskräften, Untersuchungen durchzu führen. Polizeistationen führen handschriftliche „ Vorfallsbücher“ („ occurrence books“) (Sahan/ SWT 16.9.2022). Die Bezahlung ist schlecht, viele Polizisten sind bestechlich (INGO-F/STDOK/ SEM 4.2023). Zudem erfolgt die Bezahlung meist nur unregelmäßig, dies fördert Korruption und kriminelles Verhalten (AA 23.8.2024). Im Fall einer kriminalitätsbedingten Notlage fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Die Polizei verfügt zwar über einige Kapazitäten, hat aber auch Probleme, sich an den Menschenrechten zu orientieren. Dass die Bevölkerung die Polizei nicht unbedingt als eine Kraft erachtet, welche sie schützt, scheint sich in manchen größeren Städten langsam zu ändern. Dort wurden Polizeikräfte lokal – und die lokale Clandynamik berücksichtigend – rekrutiert. Das hat zu Verbesserungen ge führt. Dies betrifft etwa Kismayo, Jowhar oder Belet Weyne (BMLV 7.8.2024). In Einzelfällen funktioniert die Kooperation unterschiedlicher Polizeieinheiten in Süd-/Zentralsomalia. So wurde etwa im Dezember 2022 in Mogadischu ein Mann verhaftet, der von der Polizei in Gedo wegen einer Vergewaltigung gesucht worden war (HO 26.12.2022). In HirShabelle wird die Polizei in erster Linie in den größeren Städten und an Checkpoints entlang von nach Jowhar führenden Hauptverbindungsstraßen zum Einsatz gebracht (ATMIS 25.8.2022). Polizeispezialeinheit: Die Türkei hat die paramilitärische Spezialeinheit Haramcad (Gepard) ausgebildet und mit modernen Waffen, Ausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen ausgestat tet. Die Einheit umfasst ca. 1.200 Mann (Sahan/SWT 29.6.2022) und wird allgemein als fähig erachtet (HIPS 2021, S. 28). Sie untersteht dem Kommando der Polizei (BMLV 7.8.2024). 150

Armee: Das Verteidigungsministerium ist für die Kontrolle der Armee verantwortlich (USDOS 20.3.2023). Jene Brigaden, welche den Großteil der Truppe bilden, wurden auf Clanbasis ge schaffen und stehen de facto auch dem eigenen Clan zur Verfügung (Robinson/TGO 27.1.2022; vgl. WP 10.12.2022). Die Regierungstruppen bestehen also hauptsächlich aus Clanmilizen (Landinfo 8.9.2022; vgl. Robinson/TGO 27.1.2022), deren Loyalität in erster Linie beim eigenen Clan liegt (Landinfo 8.9.2022; vgl. UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Die Trennlinie zwischen der Bundesarmee und Clanmilizen ist sehr schmal. Ein Soldat kann an einem Tag im Interesse des Landes arbeiten und am nächsten im Interesse seines Clans oder einer politischen Grup pe (BBC 1.6.2022). Nur wenige Soldaten der Bundesarmee zögern, zu desertieren, wenn ihre Verwandten sie zum Kampf in einem Clankonflikt auffordern (NLM/Barnett 7.8.2023). Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist die Bundesarmee trotz vieler Investitionen und Ausbildung nicht dafür ausgelegt, größere Gebiete von ATMIS übernehmen und halten zu können (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Auch nach mehr als einem Jahrzehnt externer Hilfs programme gibt es noch eine lange Liste erheblicher Fähigkeitslücken (HIPS 1.2023). Nach dem Aussetzen von Soldzahlungen werden mehrere Brigaden der Bundesarmee von einer Quelle als „ de facto aufgelöst“ beschrieben (Sahan/SWT 19.4.2024). Generell wirken sich der lange Einsatz im Rahmen der Offensive, die fehlende Rotation sowie die inadäquate Versorgung ne gativ auf den psychischen und physischen Zustand der Soldaten aus (TSD 29.1.2024). Manche Einheiten wurden durch al Shabaab stark dezimiert, verbliebene Soldaten blieben ohne Sold, Verpflegung und Munition und sind demoralisiert desertiert (BMLV 7.8.2024). Korruption ist verbreitet (FH 2024b). Soldaten werden durch Nepotismus aufgrund ihrer Clan zugehörigkeit befördert und/oder um ihre Loyalität zu erlangen. Dies zerstört die Moral der Sicherheitskräfte und lenkt ihre Loyalität in Richtung der Clans. Der chronische Nepotismus in der Bundesarmee wirkt sich hinsichtlich der Moral der Soldaten verheerend aus (HIPS 4.2021, S. 4/14/28). Einige Kommandanten nehmen Bestechungsgelder an oder kooperieren mit al Shabaab (Sahan/Sheikh 3.3.2021). Armee - Besoldung: Soldaten verdienen je nach Dienstrang zwischen 100 US-Dollar bis zu 300 US-Dollar im Monat (BMLV 7.8.2024). Die Soldaten der von den VAE finanzierten Einheiten erhielten 200 US-Dollar, die Offiziere dieser Einheiten 500 US-Dollar (BMLV 4.7.2024). Es kommt vor, dass Soldaten nur sehr unregelmäßig bezahlt werden, dies fördert die Korruption. Diese, sowie Misswirtschaft und finanzielle Einschränkungen beeinträchtigen die Wirksamkeit der Armee (AA 23.8.2024). Generell erfolgt nunmehr die (elektronische) Bezahlung der Soldaten viel regelmäßiger, doch selbst hier kommt es mitunter zu Verzögerungen. Die Spezialeinheit Danaab wird und wurde von den USA finanziert und regelmäßig bezahlt (BMLV 7.8.2024). Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben für den Unterhalt von fünf neu aufgestellten Brigaden der Bundesarmee sowie für die Militärpolizei und andere Truppenteile gesorgt, haben aber im April 2024 ihre Finanzierung ausgesetzt (BMLV 4.7.2024; vgl. Sahan/SWT 19.4.2024), weil die Bundesregierung nicht im Sinne der VAE gewirkt hat (BMLV 4.7.2024). 151

Armee - Ausbildung und Ausrüstung: Der Armee mangelt es an Ausbildung und Ausrüstung (BMLV 7.8.2024), obwohl die Bundesarmee im vergangenen Jahrzehnt von zahlreichen Akteu ren diesbezüglich Unterstützung erhalten hat - namentlich von der EU (EUTMSOM 20.2.2024), Burundi, Dschibuti, Äthiopien, Italien, Kenia, dem Sudan, der Türkei, den VAE, Uganda, Groß britannien, den USA, der AU und den UN (P. D. Williams 2019, S. 2ff; vgl. THLSC 20.3.2023; BBC 1.6.2022). Selbst in Ägypten (THLSC 20.3.2023), Katar (FTL 5.7.2022; vgl. BBC 1.6.2022) und in Eritrea wurden Soldaten ausgebildet (BMLV 7.8.2024). Alleine Großbritannien hat seit 2016 mehr als 2.000 somalische Soldaten ausgebildet (GOV.UK 18.8.2022), Uganda 2022/2023 weitere 3.000 (HO 20.3.2023). Die Türkei hat bis 2022 5.000 Soldaten für die Einheit Gorgor und zudem Hunderte Offiziere und Unteroffiziere ausgebildet (VOA/Maruf 30.11.2022; vgl. HIPS 1.2023); nach anderen Angaben sogar insgesamt 16.000 Mann (Soufan 29.2.2024). Die USA haben knapp 2.000 Kräfte von Danaab ausgebildet und weitere 350 Rekruten zur Ausbildung aufgenommen (VOA/Maruf 30.11.2022). Die EU Mission EUTM hat 3.600 Soldaten ausgebildet und konzentriert sich nun auf Führungskräfte und Spezialeinheiten (ÖB Nairobi 10.2024). Allerdings arbeiten die vielen externen Akteure, welche sich am Aufbau somalischer Sicherheits kräfte beteiligen, notorisch unkoordiniert (HIPS 4.2021, S. 24ff). So wurden unterschiedlichste Einheiten geschaffen und die Sicherheitsstruktur fragmentiert (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Einige Akteure – etwa Kenia und Äthiopien – verfolgen darüber hinaus nationale Interessen (HIPS 4.2021, S. 24ff). Die EU führt ihre Ausbildungsmission EUTM weiter. Die Ausbildung um fasst auch Menschenrechte (HO 4.1.2024). Bis ins Jahr 2022 sind von EUTM ca. 8.700 Mann ausgebildet worden (HIPS 1.2023). Auch das IKRK betätigt sich bei der menschenrechtlichen Ausbildung von Sicherheitskräften (ICRC 26.2.2024). Die Bundesarmee wird von der AU, der EU, den USA sowie anderen Ländern, wie Türkei und Israel in der Besoldung, Bewaffnung und beim Training unterstützt (ÖB Nairobi 10.2024). Auf grund der vielen beteiligten Akteure sieht man auf der Straße auch ein breites Spektrum an Uniformen und Waffen (BBC 1.6.2022). Die EU hat seit 2019 Ausrüstung, Material und Munition im Umfang von 69 Millionen US-Dollar an die Armee übergeben (HO 4.1.2024), darunter LKWs, Tankwagen, Pick-ups, Sanitätsfahrzeuge und Personenausrüstung. Auch die Türkei unterstützt die Bundesarmee materiell, etwa mit Waffen (u. a. Sturm- und Maschinengewehre), gepan zerten Fahrzeugen, LKWs und Uniformen (HIPS 1.2023). Die UN-Agentur UNSOS unterstützt nunmehr 18.900 Angehörige der Sicherheitskräfte logistisch (UNSC 3.6.2024), etwa hinsichtlich Nahrungs- und Wasserversorgung, Treibstoff, Transport, Evakuierung von Verletzten oder bei der Kommunikation (HIPS 1.2023). Die USA unterstützen die Bundesarmee auch mit Waffen und Munition (THLSC 20.3.2023). Die somalischen Streitkräfte haben keine Übersicht über ihre eigenen Lagerbestände. Und obwohl Somalia in den letzten Jahren Tausende Waffen beschafft hat, sind nach wie vor nicht alle Soldaten mit einer Waffe ausgestattet (BMLV 7.8.2024). Armee/Stärke: Im Dezember 2023 gibt eine Quelle den Personalstand der Bundesarmee mit 34.000 Mann an - inkl. einem Drittel Inaktiver (Sahan/SWT 8.12.2023). Eine weitere Quelle erklärt im November 2023, dass die Bundesarmee über 17.200 kampffähige Soldaten und zusätzlich über 13.000 sogenannte „ Enabler“ und anderes Personal verfügt (AQ21 11.2023). 152

Die letzten verlässlichen Angaben zur Truppenstärke stammen laut einer Quelle vom Novem ber 2023. Damals wurde die Zahl an Soldaten der Bundesarmee mit 22.800 angegeben (bei einer Sollstärke von 31.055). Nach November 2023 wurden noch ca. 2.000-3.000 Mann neu ausgebildet. Die Niederlagen der Bundesarmee im März und April 2024 sind hierbei noch nicht berücksichtigt (BMLV 7.8.2024). Von den seit Jänner 2023 in Dienst gestellten 12.000 neuen Soldaten ist nur noch weniger als die Hälfte einsatzbereit (BMLV 4.7.2024), von den 20.000 in Eritrea ausgebildeten Soldaten ist die Mehrheit gefallen oder desertiert. Die tatsächliche Ge samtstärke der Bundesarmee wird mit Stand August 2024 auf 20.000 Mann geschätzt (BMLV 7.8.2024). Zusätzlich muss hinsichtlich der oben gegebenen Zahlen zur Stärke der Bundesarmee Korrup tion, geteilte Loyalitäten, begrenzte Motivation und die ungleichmäßige Ausbildung der Truppe berücksichtigt werden (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023). Zuverlässige Streitkräfte finden sich nur in drei Einheiten: der Präsidentengarde der Brigade 77, bei Gorgor und bei Danaab - insgesamt nur 7.000 bis 8.000 Mann (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023; vgl. HIPS 1.2023). Diese verfügen über die notwendigen Transportmöglichkeiten, um sich bewegen und Einsätze durchführen zu können. Die anderen Einheiten der Bundesarmee können nur in sehr begrenzten Gebieten ope rieren und sind für die Durchführung von Stabilisierungsaufgaben schlecht ausgerüstet (HIPS 1.2023). Spezialeinheiten: Danaab (Blitz) wurde von den USA aufgebaut und wird auch weiterhin von diesen ausgebildet, ausgerüstet und betreut (HIPS 1.2023; vgl. THLSC 20.3.2023). Danaab bildet die 16. Brigade der Bundesarmee und ist in fünf operative Einheiten unterteilt (Sahan/SWT 24.4.2024). Es handelt sich um eine effektive und um die schlagkräftigste Einheit in Somalia (Ro binson/TGO 27.1.2022; vgl. THLSC 20.3.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023; HIPS 1.2023). Dabei erhalten selbst Soldaten dieser Spezialeinheit nur vier Monate Ausbildung (Detsch/FP 23.8.2023). Diese Truppe umfasste mit Stand November 2023 etwa 1.100 Mann, wobei es im Jahr 2024 zu weiteren Verlusten gekommen ist (BMLV 7.8.2024). Danaab-Soldaten werden re gelmäßig bezahlt (WP 10.12.2022). Dies ist die einzige Einheit, bei welcher bei der Rekrutierung nicht der Clan, sondern militärische Erfahrung und Können eine Rolle spielen (BMLV 7.8.2024; vgl. UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023; P. D. Williams 2019, S. 2/9). Nach anderen Angaben gibt es fixe Quoten, um dafür zu sorgen, dass die Soldaten aus allen unterschiedlichen Clans stammen. Danaab wird zunehmend als apolitisch erachtet (WP 10.12.2022). Laut Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist die Einheit in keine Menschenrechtsverbrechen verwickelt (UNOFFX/ STDOK/SEM 4.2023). Vom Prinzip her handelt es sich bei Danaab um eine schnelle Eingreif truppe. Die Einheit wurde nicht dafür ausgebildet, kontinuierlich im Kampf zu stehen (Detsch/FP 23.8.2023). Der monatliche Sold beträgt bei Danaab 300-500 US-Dollar (HIPS 1.2023). Stütz punkte der Einheit befinden sich in Mogadischu, Bali Doogle, Kismayo, Galkacyo und Jowhar (HIPS 1.2023; vgl. Sahan/SWT 24.4.2024). Spezialeinheiten: Gorgor wurde und wird von der Türkei ausgebildet und mit modernen Waf fen, Ausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen ausgestattet (Bryden/TEL 8.11.2021; vgl. BMLV 9.2.2023; Robinson/TGO 27.1.2022). Angehörige von Gorgor werden gut bezahlt, erhalten 153

schon während der Ausbildung bis zu 400 US-Dollar pro Monat (HIPS 1.2023). Die Heimatgar nison von Gorgor ist Mogadischu. Die Einheit wird aber ständig als „ Feuerwehr“ und zum Teil für Monate an verschiedenen Frontabschnitten eingesetzt. Sie umfasste mit Stand November 2023 ca. 4.300 Mann in zwei Brigaden (BMLV 7.8.2024). Allerdings haben die Einheiten von Gorgor in der Offensive in Zentralsomalia erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Eine Quelle berich tet im Mai 2024 von moralischen und von Führungsproblemen (Sahan/SWT 19.4.2024). Eine andere Quelle berichtet, dass Gorgor nach erheblichen Verlusten nur noch ein „ Schatten“ ist. Keine der Einheiten ist demnach auf Kampfstärke, es herrscht nach Verlusten ein Mangel an Offizieren und Unteroffizieren (BMLV 4.7.2024). Regionale Kräfte: Die Bundesstaaten haben ihre eigenen Sicherheitsapparate (HIPS 1.2023; vgl. USDOL 26.9.2023). Diese unterstehen nicht dem Kommando der Bundesregierung (US DOL 26.9.2023). Beim Operational Readiness Assessment wurden 2019 in Jubaland, Galmu dug, SWS und Puntland fast 20.000 Personen registriert, welche zu „ Regionalkräften“ (auch Darawish) gezählt werden (UNSC 15.5.2019, Abs. 45; vgl. HIPS 1.2023). Nach der Offensi ve in Zentralsomalia sind die Darawish dort nur noch ein Schatten ihrer selbst oder - wie in HirShabelle - gar nicht existent (BMLV 4.7.2024). Unter Darawish werden in Somalia grundsätzlich alle organisierten bewaffneten Kräfte ver standen, die außerhalb der Clanmilizen zu finden sind. Im neueren Kontext werden damit v. a. Sicherheitskräfte der Bundesstaaten bezeichnet, es soll aber künftig auch „ Federal Darawish“ geben (BMLV 7.8.2024). Nach einer anderen Beschreibung vereinen Darawish militärische und polizeiliche Aufgaben und basieren auf Clans (ICG 25.9.2023). Nach wieder anderen Anga ben handelt es sich bei den Darawish um eine Reservetruppe, die bei Bedarf aktiviert werden kann. Sie sind demnach nicht für die Wahrnehmung klassischer polizeilicher Aufgaben oder die Aufklärung von Straftaten geeignet, sondern dienen vielmehr als paramilitärische Kapazität. Andererseits sollen sie aber etwa in neu eroberten Gebieten eine Polizeipräsenz gewährleisten (HIPS 1.2023). Rechtlich sind diese regionalen Kräfte nicht in der Verfassung festgeschrieben (AQ21 11.2023). Die Kräfte der einzelnen Bundesstaaten gibt es große Qualitätsunterschiede. So werden etwa jene in Jubaland als wesentlich kompetenter beschrieben als jene in Galmudug (Sahan/SWT 17.11.2023). In Jubaland übernehmen die Jubaland Defence Forces auch polizeiliche Aufgaben (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Kenia bildet Sicherheitskräfte für Jubaland aus. Äthiopien und Großbritannien bilden Sicherheitskräfte des SWS aus (BMLV 7.8.2024) und auch Dschibuti beteiligt sich am Aufbau lokaler Darawish Forces (UNSC 13.5.2022, Abs. 68). Milizen, die nicht Teil der somalischen Sicherheitskräfte sind, aber loyal zu Regionalregierungen stehen, sind Teil des Spektrums. Oft haben sie in der Vergangenheit das Sicherheitsvakuum ge füllt, wo staatliche Kräfte aufgrund ihrer Schwäche nicht dazu in der Lage waren (RD 28.8.2022). Da es keine flächendeckende Polizei gibt, ist die Bundesregierung darauf angewiesen, dass die Clans in den befreiten Gebieten für sich selbst sorgen; Mogadischu liefert Munition und 154

logistische Unterstützung (Detsch/FP 23.8.2023). Das Heritage Insitute spricht in diesem Zu sammenhang von informellen „ community militias“, zu welchen auch die Macawiisley zählen (HIPS 1.2023). Die Macawiisley wurden um 2018 in Middle Shabelle als Reaktion auf übermäßige Gewalt und finanzielle Forderungen der al Shabaab gegründet (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023). Sie sind nach den langen Gewändern der somalischen Nomaden benannt und wurden ursprünglich nur bei Bedarf mobilisiert. Es gab keine permanenten Stützpunkte, keine organisierte Führung, keine regulären Kräfte und keine externe Unterstützung. Mit der zunehmenden Terrorisierung der Zivilbevölkerung in Teilen von Galmudug und HirShabelle durch al Shabaab hat ihre Bedeutung dann zugenommen (Gorfayn 14.9.2022). Nach Angaben einer Quelle wurden die Macawiisley von der Liyu Police des äthiopischen Somali Regional State mit Waffen, Munition und Sanitätern unterstützt (AQ21 11.2023). Eine Quelle beziffert die Macawiisley auf 8.000-10.000 Mann (Sahan/SWT 6.11.2023). Die Milizen haben keine formelle Struktur und werden i.d.R. von den fähigsten der eigenen Mitglie der geführt, welche wiederum den eigenen Clanältesten verantwortlich sind (Sahan/Petrovski 3.5.2024). Das Motiv eines Teils dieser Truppe ist der Hass auf al Shabaab; ein anderer Teil wird von der Aussicht auf Ressourcen oder von Claninteressen getrieben (Sahan/SWT 6.11.2023). Ein signifikanter Teil besteht aus Personen, die keine Soldaten oder professionellen Milizionäre sind, sondern Viehzüchter und Nomaden (Sahan/SWT 23.9.2022; vgl. Sahan/Petrovski 3.5.2024; BMLV 9.2.2023). Es gibt Bedenken hinsichtlich Disziplin und Rechenschaftspflicht (HIPS 1.2023). Zudem sind die Macawiisley aufgrund von Zwängen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nicht un begrenzt für den Kampf verfügbar (BMLV 9.2.2023; vgl. HIPS 1.2023). Die Bundesregierung nutzt die Macawiisley als Haltetruppe bei laufenden Operationen (HIPS 1.2023). Nach anderen Angaben gibt es seitens der Macawiisley zwar extra-legale Tötungen von mutmaßlichen Mit gliedern der al Shabaab und Fälle sexueller Gewalt; im Großen und Ganzen versuchen diese Milizen aber, Zivilisten zu schützen - auch gegen Übergriffe staatlicher Sicherheitskräfte (Sahan/ Petrovski 3.5.2024). Sonstige: Alle wichtigen politischen Kräfte sowie Clans und Unterclans verfügen über eigene Kampftruppen (AA 23.8.2024). Einzelne Politiker, Unternehmen und Hilfsorganisationen haben eigenes Sicherheitspersonal (HIPS 3.2021, S. 16). Jene, die es sich leisten können, engagieren zur Wahrung der eigenen Sicherheit private Sicherheitsdienstleister (BS 2024). In Mogadischu gibt es Nachbarschaftswachen. Sie patrouillieren in ihrer Wohngegend und melden der Poli zei verdächtige Begebenheiten - wenn entsprechende Beziehungen existieren (TANA/ACRC 9.3.2023). NISA (National Intelligence and Security Agency): Die NISA ist vergleichbar mit einem Inlands geheimdienst. Sie hat die Aufgabe, als Sicherheitspolizei vornehmlich gegen al Shabaab vor zugehen (ACCORD 31.5.2021, S. 29), bzw. ist sie auch für den Staatsschutz zuständig und mit exekutiven Vollmachten ausgestattet. Die exekutiven Einheiten der NISA sind zwar 2018 formal 155

in die Polizei integriert worden; trotzdem übt diese Institution eine aktive Rolle in der Terroris musbekämpfung aus, die über eine rein nachrichtendienstliche Tätigkeit hinausgeht. Es kommt auch immer wieder zu Zusammenstößen mit anderen Sicherheitskräften. Außerdem führt die NISA Razzien durch und nimmt Menschen fest und unterliegt wenigen bis keinen Aufsichts- und Kontrollmechanismen (AA 23.8.2024). Im März 2023 erhielt die NISA mit dem NISA-Gesetz eine rechtliche Grundlage. Der Behörde werden darin breite Rechte hinsichtlich Verhaftung und Überwachung eingeräumt - bei minimaler unabhängiger Aufsicht (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 22.4.2024; AI 24.4.2024). Das in Somalia befindliche Personal der NISA umfasst 5.000 (Sahan/ SWT 29.6.2022), nach anderen Angaben ca. 3.000 Mann, wovon die Masse in Mogadischu und Teile im SWS, in HirShabelle und Galmudug eingesetzt sind (BMLV 7.8.2024). Gashaan iyo Wa ran ist eine Spezialeinheit im Anti-Terror-Einsatz in Mogadischu (BMLV 7.8.2024). Puntland: Insgesamt beläuft sich die Stärke der Streit- und Sicherheitskräfte Puntlands (Dara wish, Polizei, Puntland Maritim Police Force / PMPF und andere) auf rund 10.000-12.000 Mann. Alle Sicherheitskräfte in Puntland sind nach Clans organisiert. Es gibt keine gemischten Truppen. Jeder größere Clan verfügt über eine eigene „ Spezialeinheit“, es handelt sich quasi um insti tutionalisierte Clanmilizen. Die PMPF wird weiterhin von den VAE finanziert (BMLV 7.8.2024). Sie ist für die Verhinderung und Bekämpfung von Piraterie, illegalem Fischfang und anderen Straftaten entlang der puntländischen Küste zuständig (RD 30.11.2022). Die PMPF ist eine der besten bewaffneten Einheiten in ganz Somalia (Sahan/SWT 6.12.2023) und stellt eine signifi kante Ressource im Kampf gegen Extremisten und Waffenschmuggler dar (UNSC 6.10.2021). Die Spezialeinheit Puntland Security Force (PSF) dient als Anti-Terrorismuseinheit, wird von den USA ausgebildet und unterstützt (HIPS 8.2.2022, S. 19; vgl. GITOC/Bahadur 19.4.2022) - für den Kampf gegen al Shabaab und den sog. Islamischen Staat in Somalia (ISS). Nach Angaben einer Quelle standen die PSF niemals wirklich unter dem Kommando der puntländi schen Regierung. Jedenfalls wurden die PSF nach den Auseinandersetzungen Ende 2021 in die Puntland Intelligence Security Force (PISF), die eng mit der PMPF zusammenarbeitet, und die Puntland Security Commando Force (PSCF) geteilt (UNSC 10.10.2022, S. 61). Die Bossaso Port Maritime Police Unit hingegen schützt den Hafen von Bossaso. Sowohl diese als auch die PMPF werden von der EU-Mission EUCAP u. a. mit Ausbildungsmaßnahmen unterstützt (RD 30.11.2022). Die zuvor teils aufständische Araan-Jaan-Miliz (auch als „ Puntlands Danaab“ bekannt) (Sahan/SWT 2.2.2024; vgl. SG 14.1.2024) wurde nach der Wiederwahl von Präsident Deni im Jänner 2024 in die puntländischen Sicherheitskräfte integriert (Sahan/SWT 2.2.2024). Ausstehende Soldzahlungen sind nach wie vor ein wiederkehrendes Problem, das in Puntland punktuell zu Störungen des öffentlichen Lebens durch Straßenblockaden an wichtigen Routen führen kann (BMLV 4.7.2024; vgl. Sahan/SWT 30.8.2023; Halqabsi 27.1.2024). Diese Störungen dauern gewöhnlich aber nicht mehr als einige Stunden an (BMLV 7.8.2024). Insgesamt hat die puntländische Regierung ein gewisses Problem, an allen Orten wirklich Sicherheit zu gewähren (ACCORD 31.5.2021, S. 30). 156

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