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oder Angriffe aus der Ferne [remote Violence] und bei 706 um gezielte Gewalt gegen Zivilisten 
[Violence against Civilians]; insgesamt wird angemerkt, dass jeder einzelne Zwischenfall für 
Zivilisten ein potenzielles Risiko darstellt, auch wenn die Gewalt nicht direkt gegen Zivilisten 
gerichtet ist. Auf Basis dieser Daten beläuft sich im genannten Zeitraum die durchschnittliche 
Zahl an sicherheitsrelevanten Vorfällen in ganz Somalia auf ca. 8,1 pro Tag (EUAA 5.2025).
Quellen
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (10.1.2025): Curated Data - Africa (10 January 
2025), https://acleddata.com/curated-data-files/, Zugriff 16.1.2025 [Login erforderlich]
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (2.7.2025): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ CT/Tyson/AEI - American Enterprise Institute (Herausgeber), Cathryn Tyson (Autor), Critical Threats 
(Herausgeber) (10.6.2025): Al Shabaab’s Area of Operations, https://www.criticalthreats.org/analys
is/al-shabaabs-area-of-operations , Zugriff 24.6.2025
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (5.2025): Somalia – Security Situation, https://euaa.eur
opa.eu/sites/default/files/publications/2025-05/2025_05_EUAA_COI_Report_Somalia_Security_Sit
uation.pdf, Zugriff 3.6.2025
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ PGN - Political Geography Now (19.6.2025): June 2025 Somalia Control Map & Timeline: Al Shabaab 
Resurgence, ISIS Retreat, Jubaland Defiant (Subscription), https://controlmaps.polgeonow.com/20
25/06/june-2025-somalia-control-map-timeline/ , Zugriff 23.6.2025 [kostenpflichtig]
4.1 Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Letzte Änderung 2025-08-07 08:37
Die Sicherheitslage bleibt fragil (AA 25.4.2025). Weiterhin fordert der Konflikt Opfer, es kommt zu 
willkürlichen Tötungen, Vertreibungen und anderen Kriegsverbrechen durch alle Konfliktbetei­
ligten. Die österreichische Botschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem bewaffneten 
Konflikt (ÖB Nairobi 10.2024), das deutsche Auswärtige Amt von gewaltsamen Auseinander­
setzungen (AA 25.4.2025). Die Bundesregierung hat es auch nach wie vor nicht geschafft, die 
Reichweite staatlicher Institutionen in Bezug auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bür­
ger und den Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums über Mogadischu hinaus auszuweiten 
(BMLV 2.7.2025). Generell ist die Regierung nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen. Um 
eine fragile Sicherheit gewährleisten zu können, ist sie auf AUSSOM, auf lokale somalische 
Akteure (Regionalverwaltungen, Bundesstaaten, Clans) aber auch auf die Unterstützung an­
derer Staaten angewiesen (BMLV 2.7.2025; vgl. AA 25.4.2025; BS 2024). Andererseits leben 
und arbeiten in Somalia laut einer Quelle mehr als 60.000 Gastarbeiter aus Kenia und Uganda 
(TEA/Barigaba 28.4.2024).
Die Aktivitäten der islamistischen Terrororganisation al Shabaab prägen das Land. Die Grup­
pe hält primär ländliche Gebiete in Süd-/Zentralsomalia und stellt weiterhin die größte Bedro­
hung für die Sicherheit in Somalia dar. Von der Regierung kontrollierte Gebiete - inklusive 
Mogadischu - werden häufig Schauplatz terroristischer Anschläge seitens al Shabaab. Ziel 
sind primär Regierungsvertreter, Sicherheitskräfte, AUSSOM und ausländische Vertreter. Die 
innenpolitischen Zwistigkeiten drohen, der Gruppe weitere Räume zu öffnen (AA 25.4.2025; 
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vgl. BMLV 2.7.2025). Weite Teile des Hinterlandes verbleiben unter Kontrolle der dschihadisti­
schen al Shabaab. Weitere Teile werden von Clanmilizen oder Bundesstaaten kontrolliert, die 
nicht mit der Bundesregierung kooperieren (BS 2024). Laut Vereinten Nationen verteilen sich 
die sicherheitsrelevanten Vorfälle in Berichten der Jahre 2023-2025 wie folgt:
Quelle 3: UNSC 28.3.2025; UNSC 27.9.2024; UNSC 3.6.2024; UNSC 2.2.2024; UNSC 13.10.2023
In Teilen Süd-/Zentralsomalias (südlich von Puntland) kommt es regelmäßig zu örtlich begrenz­
ten Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen bzw. ATMIS/AUSSOM 
und al Shabaab (AA 23.6.2025). V. a. in den Bundesstaaten Galmudug, HirShabelle, SWS 
und Jubaland kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen (AA 25.4.2025; vgl. BMLV 2.7.2025). 
Gegenwärtig am meisten betroffen ist der Bundesstaat HirShabelle. Al Shabaab konzentriert 
ihre Kräfte mit Stand Juni 2025 auf die in Richtung Westen drückende Front in HirShabelle. 
Dementsprechend wenig tut sich in anderen Bereichen. So gibt es etwa in Mudug kaum noch 
Kampfhandlungen. Mitte Juni 2025 hat sich abgezeichnet, dass al Shabaab das hohe Tempo 
nicht unbegrenzt durchhalten konnte. Die Gruppe muss mit den eigenen Kräften haushalten 
- zumal bei al Shabaab kaum Truppenrotationen stattfinden und die Gruppe - punktuell auch 
schwere - Verluste erlitten hat. Diese gehen aber nicht an die Substanz, und al Shabaab kann 
den Druck aufrechterhalten. Allerdings geht die Bereitschaft für größere Gefechte zurück (BMLV/
STDOK 6.6.2025).
Generell sind jene großen Städte (Bezirks- und Bundesstaatshauptstädte), die nicht im unmittel­
baren Schwerpunkt der Kampfhandlungen liegen, nicht von einer Eroberung durch al Shabaab 
bedroht. Andererseits sind aufgrund der Unklarheit hinsichtlich der Finanzierung von AUSSOM 
und insbesondere hinsichtlich des Abzugs des burundischen Kontingents z. B. zur Sicherheit 
von wichtigen Städten wie Jowhar, Balcad und Cadale kaum klare Aussagen möglich (BMLV/
STDOK 6.6.2025). Vereinzelt kommt es seitens al Shabaab zu Angriffen mit Artillerie. So et­
wa am 27.2.2025 bei einem Raketenangriff oder am 19.3.2025 beim Mörserbeschuss auf den 
Flughafen von Mogadischu (UNSC 28.3.2025).
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Schutztruppe der Afrikanischen Union (AUSSOM) als relevanter Faktor: AUSSOM (African 
Union Support and Stabilization Mission in Somalia) ist der Nachfolger der Mission ATMIS. Die 
neue Mission trat ihren Dienst offiziell zu Beginn des Jahres 2025 an. Allerdings fanden an 
diesem Tag keine größeren Truppen- oder Ausrüstungsbewegungen statt, denn die Vorgänger­
mission ATMIS ging im Wesentlichen in AUSSOM über. Von 2023 bis Ende 2024 hat ATMIS 
insgesamt 21 Stützpunkte an somalische Kräfte übergeben und drei weitere geschlossen. Bei 
der Übergabe an AUSSOM verfügte ATMIS aber immer noch über etwa 50 Stützpunkte in So­
malia (PGN 19.6.2025). [siehe auchAusländische Kräfte] Als die Truppen von ATMIS reduziert 
wurden, begann ein Erstarken von al Shabaab. Von den 21 ATMIS-Stützpunkten, die an Re­
gierungskräfte übergeben worden sind, befinden sich heute mindestens vier unter der Kontrolle 
von al Shabaab (PGN 19.6.2025). Im aktuellen Zustand ist AUSSOM zudem kein tragfähiger 
Ersatz für ATMIS. Die Truppen sind in Unordnung, die Truppenstärke reicht nicht aus. Zudem 
fehlt nach wie vor die Finanzierung (Sahan/SWT 12.3.2025).
Die Bundesarmee hat zwar ab Jänner 2023 12.000 neue Soldaten in Dienst bestellt, davon ist 
aber nur noch die Hälfte einsatzbereit. Alleine im Zeitraum Jänner 2023 bis April 2024 musste 
die Bundesarmee 4.600 Gefallene verzeichnen. Die Armee ist ausgeblutet, die Spezialeinheit 
Gorgor ist nur noch ein Schatten ihrer selbst. Alleine beim Angriff der al Shabaab auf das Lager 
Osweyne hat sich eine ganze Brigade aufgelöst. Von 2.400 Mann sind dort 800 gefallen, viele 
weitere wurden verwundet oder sind desertiert. Auch die Darawish von Galmudug sind stark 
dezimiert worden. Insgesamt wird attestiert, dass die Bundesarmee nicht mehr handlungsfähig 
ist. Seit Ende 2023 sind auch keine Bemühungen bekannt, Lücken durch neue Rekrutierungen 
zu füllen. Lediglich für Gorgor werden neue Soldaten ausgebildet. Gleichzeitig ist die „ Volks­
mobilisierung“ über die Macawiisley zum Erliegen gekommen. Somalia ist nach Angaben einer 
Quelle Lichtjahre davon entfernt, Verantwortung für die eigene Sicherheit übernehmen zu kön­
nen. Neben der fehlenden Truppenstärke stellt auch die fehlende Ausrüstung (schwere Waffen, 
Luftkomponente etc.) ein Problem dar (BMLV 2.7.2025). Die Soldaten der Bundesarmee sind 
schwer demoralisiert und wenig kampfbereit; Hunderte sind desertiert (STDOK/BMLV 10.4.2025; 
vgl. Sahan/SWT 26.3.2025). Die Bundesregierung hat im März 2025 deshalb mitunter Polizisten 
und Gefängniswärter an die Front schicken müssen (Sahan/SWT 17.3.2025), von denen unmit­
telbar nach Eintreffen bereits Dutzende desertiert sind (BMLV 2.7.2025). [siehe auchSomalische 
Kräfte]
Folglich ist AUSSOM maßgeblich an der Kontrolle des Territoriums beteiligt. V. a. in städtischen 
Gebieten fungieren die Soldaten als Haltetruppe und sind für die Sicherheit der somalischen 
Führung und der Wirtschaftsquellen des Landes, einschließlich Häfen und Flughäfen, maßgeb­
lich verantwortlich (BMLV 2.7.2025; vgl. ACAPS 17.8.2023).
Nach Angaben einer Quelle könnte der Fall, dass Mogadischu eingenommen und die Bundesre­
gierung vertrieben wird, nur bei völligem Wegfall jeglicher externen Unterstützung eintreten. Mit 
Unterstützung durch AUSSOM sowie durch andere externe Partner (Türkei, UN, EU etc.) wird 
demnach das Halten von Mogadischu möglich sein bzw. ist al Shabaab der zu zahlende Blut­
zoll zu hoch (BMLV 2.7.2025). Trotzdem verdeutlicht die Einnahme von Adan Yabaal, Aboorey 
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und anderen wichtigen Orten durch al Shabaab die weiterhin wachsende Bedrohung für die 
somalische Hauptstadt (Sahan/SWT 16.4.2025).
Eine andere Quelle erklärt, dass auch andere größere Städte - z. B. Mogadischu, Kismayo, Bai­
doa - aufgrund der dort gegebenen Massierung an Mannschaften und Gerät nicht von al Shabaab 
eingenommen werden können (Sahan/SWT 6.3.2024). Für Baidoa ergänzt eine andere Quelle, 
dass die äthiopischen Truppen dort den Unterschied ausmachen. - Ohne ihre Präsenz würde 
die Stadt demnach verloren gehen. Kismayo hingegen wird von eigenen jubaländischen Kräften 
gesichert, ein Abzug der kenianischen Truppen vor Ort würde keinen relevanten Unterschied 
machen (BMLV 2.7.2025).
Al Shabaab [siehe auch Al Shabaab] verwendet gewalttätige, extremistische Taktiken. Die Grup­
pe bleibt die signifikanteste Bedrohung für Frieden, Stabilität und Sicherheit. Sie ist in hohem 
Maß anpassungsfähig und mobil und kann ihren Einfluss auch in Gebieten außerhalb der ei­
genen Kontrolle geltend machen. Die Gruppe bedient sich neben politischen und kriminellen 
Mitteln (wie Einschüchterung, Erpressung etc.) zur Kontrolle der Bevölkerung im militärischen 
Bereich zur Erreichung der Ziele der gesamten Bandbreite der asymmetrischen Kriegsfüh­
rung. Mit unterschiedlichen Methoden gelingt es al Shabaab, die Bevölkerung zu kontrollieren, 
Einfluss auf die Politik zu nehmen und in Süd-/Zentralsomalia für ein Klima der Angst zu sor­
gen: Kontrolle großer Gebiete; sogenannte Hit-and-Run-Angriffe gegen Städte und militärische 
Positionen; Ausnutzung von Clanstreitigkeiten mit einer Taktik des „ teile und herrsche“; Unter­
brechung von Hauptversorgungsrouten und Blockade von Städten; und in wichtigen Städten 
(z. B. Mogadischu, Baidoa, Galkacyo, Jowhar) gezielte Attentate, Anschläge mit improvisierten 
Sprengsätzen und Mörserangriffe. Zusätzlich ist die Gruppe auch weiterhin in der Lage, größere 
- sogenannte „ komplexe“ - Angriffe durchzuführen. Dabei verfolgt al Shabaab insgesamt eine 
klassische Guerilla-Doktrin: Die Einkreisung von Städten aus dem ländlichen Raum heraus 
(BMLV 2.7.2025).
Jüngere Vergangenheit: In den vergangenen Jahren wurden Offensiven gegen al Shabaab 
durchgeführt, die sich zunächst aus militärischer Sicht als erfolgreich erwiesen haben (Sahan/
SWT 4.8.2023). Im Jahr 2022 erklärte die Bundesregierung al Shabaab den „ totalen Krieg“
(Horn/A.J. Mohamed 15.5.2025). Im Zuge der folgenden Offensive gelang es der Regierung, 
unter Einbeziehung lokaler Clanmilizen al Shabaab aus weiten Teilen HirShabelles und Gal­
mudugs zurückzudrängen (AA 25.4.2025; vgl. Horn/A.J. Mohamed 15.5.2025). An der Spitze 
des Kampfes standen die Macawiisley-Milizen (Economist 3.11.2022; vgl. Sahan/SWT 4.8.2023, 
ICG 21.3.2023). Diese lokalen Milizen werden von den Vereinten Nationen „ Community De­
fence Forces“ genannt (UNSC 15.6.2023). Al Shabaab verlor damals die Kontrolle über mehrere 
strategisch wichtige Städte wie die Hafenstadt Xaradheere, Ceel Dheere und Adan Yabaal (BBC 
15.6.2023; vgl. ICG 21.3.2023). Spätestens ab Mitte 2024 gingen einige Orte und Gebiete wie­
der an al Shabaab verloren (UNSC 28.10.2024; vgl. AA 25.4.2025), weil die Bundesregierung 
unfähig war, in den befreiten Gebieten auch nur grundlegende staatliche Aufgaben wahrzuneh­
men (AA 25.4.2025;vgl. ÖB Nairobi 10.2024; ) bzw. die befreiten Gebiete wirksam zu stabilisieren 
(Sahan/SWT 4.8.2023). Die Rückschläge sind auch auf einen Mangel an Truppen zurückzu­
führen (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. BMLV 7.8.2024). Zudem kam es zu logistischen Problemen, 
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einem Mangel an Ressourcen und einem Aufbrechen von Clankonflikten (HIPS 7.5.2024). Das 
Versäumnis, gespaltene Gemeinschaften zu versöhnen, hat zudem dazu geführt, dass auch in 
Absenz von al Shabaab neue Konflikte entstehen konnten (Sahan/SWT 4.8.2023).
Aktueller Trend: Im März und April 2024 scheiterte ein letzter Versuch der Bundesregierung, 
eine neue Offensive voranzutreiben. Letztendlich gibt es keine Kräfte mehr, welche nun eine 
neue Offensive führen könnten. Das Momentum liegt bei al Shabaab, die Bundesregierung be­
findet sich in der Defensive (BMLV 2.7.2025). Die Gruppe hat viele der von der Bundesregierung 
seit August 2022 erzielten Erfolge wieder zunichtegemacht (VOA/Babb 18.6.2024; vgl. PGN 
19.6.2025). Während der Gebietsgewinn in HirShabelle nachhaltiger ist, wurde das in Galmudug 
gewonnene Gelände nahezu gänzlich wieder verloren. Al Shabaab konnte mehr als die Hälfte 
des verlorenen Gebietes wieder besetzen (BMLV 2.7.2025). Ende Feber 2025 hat al Shabaab 
eine erfolgreiche Gegenoffensive eröffnet. V. a. in Middle Shabelle ist es der Gruppe gelun­
gen, strategisch wichtige Ortschaften und auch die Stadt Adan Yabaal einzunehmen (BAMF 
3.3.2025; vgl. SG/WP 28.5.2025; Weiss/FDD 3.3.2025). Al Shabaab hat Schwachstellen gezielt 
ausgenutzt, schwach besetzte Stützpunkte erobert und große Mengen an Waffen und Munition 
erbeutet (BAMF 3.3.2025; vgl. BMLV 2.7.2025), auch wenn Regierungskräfte und Macawiisley 
einige Gebiete halten konnten (Weiss/FDD 3.3.2025). Bei Auseinandersetzungen sind in den 
ersten drei Monaten 2025 fünf Mal mehr Tote zu beklagen, als dies im gesamten Jahr 2024 der 
Fall war. Die Kampfhandlungen in Middle Shabelle haben sich fast verdoppelt (CT/Karr/Tyson/
Ford/Banane 20.3.2025). Anfang Juli 2025 hat al Shabaab schließlich noch die wichtige Stadt 
Moqokori in Hiiraan einnehmen können (CT/Karr/Tesfaye/AEI 10.7.2025).
Al Shabaab hat in Zentralsomalia also große Fortschritte erzielt - insbesondere in HirShabelle. 
Diese ermöglichen es der Gruppe nun auch, die wichtige Route von Mogadischu nach Zentral­
somalia zu bedrohen (CT/Tyson/Ford/Karr/AEI 1.5.2025; vgl. PGN 19.6.2025). Auch im Umland 
von Mogadischu, in Lower Shabelle, konnte al Shabaab einzelne Ortschaften erobern, die für 
die Regierungskräfte von entscheidender Bedeutung sind, um die Hauptstadt vor in Fahrzeugen 
montierten Sprengsätzen zu schützen (CT/Tyson/Ford/Karr/AEI 1.5.2025). Unter den eroberten 
Ortschaften finden sich Aw Dheegle, Bariire, Sabiid und Anoole (Horn/A.J. Mohamed 15.5.2025). 
Al Shabaab kontrolliert nun drei der vier wichtigsten Shabelle-Brücken der Region - alle, mit 
Ausnahme von Afgooye (Sahan/SWT 26.3.2025). Allerdings wurde Sabiid später von Regie­
rungsseite wieder zurückerobert, allerdings hat al Shabaab die Brücke dort und auch jene in 
Bariire zerstört. Nun kontrolliert die Gruppe noch die Brücke in Aw Dheegle (BMLV 2.7.2025).
Die Erfolge in Süd-/Zentralsomalia werden es al Shabaab ermöglichen, den wirtschaftlichen und 
militärischen Druck auf Mogadischu zu erhöhen und so die Bundesregierung zu destabilisieren 
und ihre Legitimität zu untergraben (CT/Tyson/Ford/Karr/AEI 1.5.2025; vgl. Horn/A.J. Moha­
med 15.5.2025). Zwei Quellen gehen davon aus, dass al Shabaab in näherer Zukunft keine 
Offensive auf Mogadischu starten wird, um die Macht zu übernehmen (CT/Tyson/Ford/Karr/AEI 
1.5.2025; vgl. BMLV 2.7.2025). Andere Quellen waren im April 2025 zumindest besorgt, dass 
al Shabaab weiter in Richtung Mogadischu vorrücken könnte (SG 8.4.2025; vgl. Sweet/Toth/
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The Hill 1.4.2025). Eine weitere Quelle erklärt, dass die Gruppe Mogadischu nicht einnehmen, 
dass sie aber im Umland ihre Angriffe erhöhen wird (Sahan/SWT 7.4.2025).
Den mit der Bundesregierung verbündeten Kräften ist es immerhin gelungen, sich entlang 
des Küstenstreifens von Middle Shabelle und im Kernland der Macawiisley im Ost-Hiiraan zu 
behaupten. Die Frontlinien bei Jubaland, Galmudug sowie Bay und Bakool blieben größtenteils 
unberührt (PGN 19.6.2025). Critical Threats zeigt auf einer Lagekarte die Erfolge von al Shabaab 
in Hiiraan, Galgaduud und Middle Shabelle (Stand April 2025):
Quelle 4: CT/Karr/AEI 24.4.2025
Die folgende Karte von Critical Threats zeigt ebenfalls das Fortschreiten von al Shabaab und 
sicherheitsrelevante Vorfälle im Zuge der Offensive der Gruppe in den ersten vier Monaten des 
Jahres 2025:
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Quelle 5: CT/Karr/AEI 17.4.2025
Al Shabaab hat trotz der nominell hohen Verluste, die der Gruppe durch Luftangriffe und Gefechte 
zugefügt worden sind, keinen Mangel an Kämpfern (BMLV 2.7.2025). Laut zweier Quellen ist 
al Shabaab heute stärker als vor der Regierungsoffensive 2022/23 (BMLV 2.7.2025; vgl. Sahan/
SWT 10.2.2025). Die Gruppe hat sich zusätzliche Waffen gesichert und massiv rekrutiert (Sahan/
SWT 10.2.2025). Das sogenannte „ Hafenabkommen“ zwischen Äthiopien und Somaliland hat 
ihr viele neue Rekruten gebracht (VOA/Babb 18.6.2024). Während eines Großteils der Trump-
Jahre konnten Kämpfer der al Shabaab aufgrund der Intensität der Luftangriffe nicht in Konvois 
reisen (Sahan/SWT 2.8.2023). Heute ist besorgniserregend, wie leicht sich die Gruppe in weiten 
Teilen Somalias bewegen kann. Al Shabaab ist nun wieder in der Lage, Hunderte Kräfte zu 
konzentrieren, um Stützpunkte der Bundesarmee oder ihrer Verbündeten zu vernichten (BMLV 
2.7.2025).
Al Shabaab greift weiterhin regierungsnahe Kräfte und Ziele sowie Zivilisten im ganzen Land 
an. Die Gruppe übt Druck auf Zivilisten aus, ihre extremistische Ideologie zu unterstützen (US­
DOS 26.6.2024). Angegriffen werden Regierungseinrichtungen sowie Sicherheitskräfte und 
deren unmittelbare Umgebung. Auch der Flughafenbereich in Mogadischu ist betroffen (AA 
23.6.2025). Selbst auf den Konvoi des Präsidenten wurde im März 2025 ein Attentat verübt (SG/
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WP 28.5.2025; vgl. HO 18.3.2025). Es ist nicht gelungen, Angriffe von al Shabaab auf Militär­
stützpunkte einzudämmen. Die Gruppe ist auch immer noch in der Lage, Angriffe in Mogadischu, 
gegen Stützpunkte von AUSSOM und über die Grenzen der AUSSOM-Truppenstellerstaaten 
Äthiopien und Kenia hinweg zu verüben. In Zentralsomalia hält sich al Shabaab weiterhin im frei­
en Gelände zwischen den Ortschaften auf und greift bei jeder Gelegenheit die Orte selbst bzw. 
die Bewegungen zwischen den Ortschaften an. Neu ist, dass al Shabaab nunmehr auch gezielt 
Ortschaften angreift, um diese einzunehmen. In den vergangenen Jahren war dies nicht der 
Fall. Nun aber kämpft die Gruppe hartnäckig und teils über Tage hinweg, um Orte entweder zu 
verteidigen oder einzunehmen. Dabei geht es um zwei Ziele: das Gelände an und für sich; und 
die Abnutzung des Gegners (BMLV 2.7.2025). In Städten sowie entlang von Hauptversorgungs­
routen und Nebenstraßen setzt die Gruppe improvisierte Sprengsätze ein. Diese bieten ihr eine 
kostengünstige und hochwirksame Möglichkeit, um Regierungstruppen und deren Alliierte zu 
töten und zu verstümmeln. Zusätzlich stört die Gefahr von Sprengsätzen Truppenbewegungen 
(Sahan/SWT 19.6.2024).
Die Beziehungen der Bundesregierung zu manchen im Kampf gegen al Shabaab erfolgreichen 
Clans (v. a. die Hawadle) haben sich aufgrund politischer Verwerfungen abgekühlt (ACLED 
15.9.2023). Gleichzeitig zwingt die Unfähigkeit der Regierung lokale Clans zu Friedensab­
kommen mit al Shabaab, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten (BMLV 2.7.2025; vgl. HI 
4.2023; ACLED 15.9.2023). Bereits Ende Dezember 2022 wurde mit Teilen der Saleban ein 
neues Abkommen geschlossen (ICG 21.3.2023). Gleichzeitig schürt al Shabaab unter den Clans 
Angst, dass fremde Clanmilizen über sie herzufallen drohen. Diese Propaganda dient auch als 
Rekrutierungsmittel, z. B. bei den Murusade in Zentralsomalia (BMLV 2.7.2025).
Gebietskontrolle: Al Shabaab wurde in der Vergangenheit erfolgreich aus den großen Städten 
gedrängt (ÖB Nairobi 10.2024). Während ATMIS bzw. AUSSOM und die Armee die Mehrheit der 
Städte halten, übt al Shabaab über weite Teile des ländlichen Raumes die Kontrolle aus oder 
kann dort zumindest Einfluss geltend machen (USDOS 26.6.2024; vgl. BS 2024; ÖB Nairobi 
10.2024). Gleichzeitig hat al Shabaab die Fähigkeit behalten, in Mogadischu zuzuschlagen 
(USDOS 26.6.2024). Die Gebiete Süd-/Zentralsomalias befinden sich also teilweise unter der 
Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle von al Shabaab oder anderer Milizen. 
Allerdings ist die Kontrolle der somalischen Bundesregierung im Wesentlichen auf Mogadischu 
beschränkt; die Kontrolle anderer urbaner und ländlicher Gebiete liegt bei den Regierungen der 
Bundesstaaten, welche der Bundesregierung de facto nur formal unterstehen (AA 23.6.2025). In 
Baidoa und Jowhar hat die Bundesregierung stärkeren Einfluss. Ihre Verbündeten kontrollieren 
viele Städte, darüber hinaus ist eine Kontrolle aber kaum gegeben (BMLV 2.7.2025).
Behörden oder Verwaltungen gibt es nur in den größeren Städten, und der Aktionsradius lokaler 
Verwaltungen reicht oft nur wenige Kilometer weit. Selbst bei Städten wie Kismayo oder Baidoa 
ist der Radius nicht sonderlich groß. Das „ Urban Island Scenario“ besteht also weiterhin. Das 
heißt, viele Städte unter Kontrolle von somalischer Armee und AUSSOM sind vom Gebiet der 
al Shabaab umgeben. Gebessert hat sich die Lage in Ost-Hiiraan und in Middle Shabelle, wo 
auch Bewegungen zwischen den Orten möglich sind. Als „ Inseln“ zu bezeichnen sind hingegen 
z. B. Xudur, Waajid, Diinsoor, Wanla Weyne und Baraawe (BMLV 2.7.2025). Dabei operiert 
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al Shabaab v. a. aus dem ländlichen Raum heraus, übt aber auch auf Städte und Gebiete, 
die nicht direkt von der Gruppe kontrolliert werden, erheblichen Einfluss aus (BS 2024). In 
Gebieten, in welchen al Shabaab keine direkte Kontrolle ausübt - sei es wegen der Präsenz von 
somalischen oder internationalen Sicherheitskräften, sei es wegen der Präsenz von Clanmilizen 
- versucht die Gruppe die lokale Bevölkerung und die Ältesten durch Störoperationen entlang der 
Hauptversorgungsrouten zu bestrafen bzw. deren Unterstützung zu erzwingen (BMLV 2.7.2025; 
vgl. AQ21 11.2023).
Wie auf der Karte von PGN im Kapitel Sicherheitslage  ersichtlich, befinden sich große Teile 
des Raumes in Süd-/Zentralsomalia unter der Kontrolle oder zumindest unter dem Einfluss von 
al Shabaab. Die wesentlichen, von al Shabaab verwalteten und kontrollierten Gebiete sind:
1. das Juba-Tal mit den Städten Buale, Saakow und Jilib; de facto die gesamte Region Midd­
le Juba;
2. Jamaame und ein großes Gebiet um Badhaade in Lower Juba;
3. Gebiete um Ceel Cadde und von Qws Qurun östlich in der Region Gedo;
4. Gebiete nördlich und entlang des Shabelle in Lower Shabelle, darunter Sablaale und Kurt­
unwaarey;
5. der südliche Teil von Bay mit Ausnahme der Stadt Diinsoor;
6. Gebiete rechts und links der Grenzen von Bay mit Bakool bzw. Bakool und Hiiraan, inklusive 
der Stadt Tayeeglow;
7. Rab Dhuure und das Gebiet östlich davon in Bakool;
8. das nördliche Viertel von Middle Shabelle mit der Stadt Adan Yabaal;
9. die südliche Hälfte von Galgaduud mit der Stadt Ceel Buur;
10.und ein kleiner Teil im südlichen Mudug (PGN 19.6.2025);
Generell kann aber kein Gebiet in Süd-/Zentralsomalia als frei von al Shabaab bezeichnet wer­
den. Insbesondere durch die Infiltration mittels verdeckter Akteure kann die Gruppe nahezu 
überall aktiv werden. Ein Vordringen größerer Kampfverbände von al Shabaab in unter Kon­
trolle der Regierung stehende Städte kommt nur in seltenen Fällen vor. Eine Infiltration der 
Städte durch verdeckte Akteure von al Shabaab kommt in manchen Städten vor. Immer wieder 
gelingt es al Shabaab, Orte oder Stützpunkte einzunehmen (BMLV 2.7.2025). Al Shabaab hat 
sich fähig gezeigt, Territorien, die bereits durch die Bundesarmee und ATMIS befreit wurden, 
wieder zurückzuerobern. Das Scheitern, eroberte Territorien erfolgreich zu halten, ist mit dem 
Mangel an Polizeipräsenz in den eroberten Gebieten und der allgemein schlechten Moral in der 
Bundesarmee verbunden (ÖB Nairobi 10.2024).
Andere Akteure: Kämpfe zwischen Clans und Subclans sind weit verbreitet, insbesondere in 
den Regionen Hiiraan, Galmudug, Lower und Middle Shabelle bzw. in Regionen, in denen die 
Regierung oder staatliche Behörden schwach oder nicht vorhanden sind (ÖB Nairobi 10.2024; 
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vgl. Sahan/SWT 11.7.2024). Die Vereinten Nationen berichten in diesem Zusammenhang von 
Vorfällen in Middle Shabelle, Galgaduud, Mudug und Gedo. Derartige Clankonflikte führen immer 
wieder zu zivilen Opfern (UNSC 28.3.2025). Ausgelöst werden sie oftmals von Streitigkeiten 
um Land und andere Ressourcen (UNSC 28.3.2025; vgl. ÖB Nairobi 10.2024; Sahan/SWT 
11.7.2024). Da der Klimawandel den Druck auf Viehzüchter und Bauern in ganz Somalia erhöht, 
werden einst relativ fruchtbare Gebiete zu Schauplätzen zunehmender Auseinandersetzungen 
zwischen benachbarten Clans (Sahan/SWT 11.7.2024). Auch Rachemorde und Machtkämpfe 
können Clankonflikte fördern (UNSC 28.3.2025), können wirtschaftliche oder politische Streitig­
keiten schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen eskalieren (Sahan/SWT 11.7.2024).
Es kommt immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen einzelner (Sub-
)Clans untereinander (AA 23.6.2025; vgl. BS 2024) sowie zwischen Clanmilizen und Sicher­
heitskräften (BMLV 2.7.2025; vgl. BS 2024). EUAA schätzt auf Basis von Daten von ACLED 
die Zahl an Milizen von Clans und Subclans im ganzen Land auf „ mehr als hundert“ (EUAA 
5.2025). Bei durch das Clansystem hervorgerufener (teils politischer) Gewalt kommt es auch zu 
Rachemorden und Angriffen auf Zivilisten (USDOS 20.3.2023). Insgesamt sind sich Experten 
einig, dass das Ausmaß an Clankonflikten, Rivalitäten und Feindseligkeiten in den letzten zwei 
Jahren landesweit erheblich zugenommen hat (EUAA 5.2025; vgl.BMLV 2.7.2025).
Die Offensive in Zentralsomalia - und auch die Verwendung von Clanmilizen („ Community De­
fence Forces“) gegen al Shabaab - hat Clanrivalitäten teils verstärkt (BS 2024; vgl. UNGA 
23.8.2024; HIPS 7.5.2024). Die Abhängigkeit der staatlichen Sicherheitskräfte von Clanmilizen 
birgt erhebliche Risiken. Es gibt tiefe Spaltungen zwischen Clans, und Bündnisse mit bestimm­
ten Clans können andere entfremden. Manche haben sich entsprechend mit al Shabaab ver­
bündet (BS 2024). Al Shabaab wiederum schürt die Gewalt zwischen den Clans (Sahan/SWT 
10.2.2025; vgl. BMLV 4.7.2024).
Insgesamt infolge der Offensive in Zentralsomalia ein Klima der Straflosigkeit entstanden: Clans, 
die Rechnungen begleichen wollen, müssen keinen Widerstand von staatlicher Seite erwarten 
– weder von der Bundesarmee noch von den Darawish (Kräfte der Bundesstaaten), die ent­
weder gebunden oder aber nicht existent sind. Neben der Ablenkung durch den Kampf gegen 
al Shabaab lähmen auch die Wiederwahlambitionen diverser Präsidenten der Bundesstaaten 
und die Schwäche der Regionalkräfte die Kapazitäten und Handlungsmöglichkeiten der Ver­
waltungen hinsichtlich von Clankonflikten. Ein anderer Grund für das Anwachsen von Clankon­
flikten ist es, dass sich die politische Elite um den Bundespräsidenten kaum mit Clankonflikten 
auseinandersetzt. Dies bewirkt ein Klima des „ Jeder-für-sich-selbst“. Clankonflikte gab es in 
jüngerer Vergangenheit z. B. in Qoryooley zwischen den Digil-Clans Jidde und Garre; im Raum 
Dhusamareb zwischen den Hawiye-Clans Habr Gedir und Duduble; in Mudug zwischen den 
Hawiye / Sa’ad und Darod / Leelkase; oder in Middle Shabelle zwischen den Hawiye-Clans 
Abgaal und Hawadle (BMLV 2.7.2025).
Seit dem Jahr 1991 gibt es in weiten Landesteilen kaum wirksamen Schutz gegen Übergriffe 
durch Clan- und andere Milizen sowie bewaffnete kriminelle Banden (AA 25.4.2025). Gewaltakte 
durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit 
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