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starke Checkpoints und eine große Präsenz. Beide Städte können als ziemlich sicher bezeich­
net werden (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023). In Dhobley befinden sich 
das Kommando der Kenianer und ein Ausbildungslager, in Afmadow, Tabta und Bilis Qooqaani 
jeweils Stützpunkte. Diese Achse - inkl. Hosingow - kann als relativ sicher und hinsichtlich einer 
Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert 
erachtet werden (BMLV 2.7.2025). Jubaland kontrolliert etwa einen Umkreis von 30 km um Kis­
mayo (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). 
Hier ist es Jubaland gelungen, ein sicheres Umfeld zu schaffen (BMLV 2.7.2025).
Laut einer Quelle finden sich an der Straße von Kismayo nach Afmadow mit Stand Juni 2025 
mindestens zwei von al Shabaab kontrollierte Orte (PGN 19.6.2025). Eine andere Quelle erklärt, 
dass hinsichtlich dieser Orte keine konkreten Informationen vorliegen, die eine Kontrolle durch 
al Shabaab bestätigen würden (BMLV 2.7.2025). Im Oktober 2024 haben JDF und Bundesar­
mee von gemeinsamen Erfolgen und Gebietsgewinnen in Lower Juba berichtet (Weiss/FDD 
12.12.2024).
In Reaktion auf politische Unstimmigkeiten zwischen der Führung von Jubaland und der Bun­
desregierung hat Letztere im November 2024 Truppen der Bundesarmee nach RasKambooni an 
der kenianischen Grenze entsandt. In diesem Fall kam es zu Kampfhandlungen zwischen diesen 
Kräften und Kräften aus Jubaland (ACLED 29.11.2024; vgl. CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024). Die 
Bundesarmee hat sich nach ihrer Niederlage am 11.12.2024 aus dem Gebiet zurückgezogen 
(Weiss/FDD 12.12.2024; vgl. CT/Karr/Tyson/AEI 12.12.2024; PGN 19.6.2025) bzw. ist sie über 
die Grenze nach Kenia geflüchtet (BMLV 2.7.2025). Stand Juni 2025 wird Ras Kambooni laut 
einer Quelle von Jubaland kontrolliert (PGN 19.6.2025).
Kismayo: Die Stadt gilt als friedlich, sie hat hinsichtlich Sicherheit das Niveau von Garoowe 
(Puntland) erreicht. Allerdings ist die Front hier erheblich näher. Das letzte auffällige Ereignis 
hinsichtlich der Sicherheitslage in Kismayo war die Unruhe rund um die Wiederwahl von Präsi­
dent Madobe im Jahr 2019 (BMLV 2.7.2025). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, dass 
Kismayo eine der sichersten Städte in Somalia außerhalb Somalilands und sicherer als Städte in 
Puntland ist (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass es sehr sicher 
ist, sich in Kismayo aufzuhalten, auch wenn es hin und wieder zu Anschlägen kommt (UNOFFX/
STDOK/SEM 4.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass Kismayo definitiv nicht der sicherste 
Dienstort ist, aber die Lage dort besser ist als beispielsweise in Baidoa (MAEZA/STDOK/SEM 
4.2023). In der Stadt wird versucht, Clanstreitigkeiten friedlich zu lösen. Die Bevölkerung hat 
verstanden, dass sie von einer Friedensdividende profitiert (BMLV 2.7.2025). Es gibt ein funk­
tionierendes Gerichtssystem (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021), die Regierung gilt als relativ 
stabil (BMLV 2.7.2025; vgl. ACCORD 31.5.2021). Ihr ist es zudem gelungen, eine Verwaltung 
zu etablieren. Diese ist gefestigt und funktioniert (BMLV 2.7.2025).
In Kismayo gibt es kenianische Kräfte. Die Sicherheitskräfte von Jubaland haben eine gute 
Reputation und eine starke Präsenz in der Stadt (Researcher/STDOK/SEM 4.2023), ihre Zahl 
ist ausreichend. Der Aufbau von Polizei und Justiz wurde und wird international unterstützt. 
Die Polizei wurde in den letzten Jahren von AMISOM bzw. ATMIS, Kenia und den Vereinten 
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Nationen ausgebildet, sie hat ein relativ gutes Ausbildungsniveau erreicht. Es gibt eine klare 
Trennung zwischen Polizei und anderen bewaffneten Kräften (BMLV 2.7.2025). Die Sicherheits­
kräfte in Kismayo bauen auch auf Informationen aus der Bevölkerung. Die Bedrohungslage 
durch al Shabaab in der Stadt wurde reduziert (NMG 25.10.2022; vgl. Majid/Abdirahman/LSE 
26.3.2021). Durch die fähige nachrichtendienstliche und Sicherheitsstruktur wurde auch die Kri­
minalität eingeschränkt (Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Das verhängte Waffentrageverbot 
in der Stadt wird umgesetzt, die Kriminalität ist auf niedrigem Niveau, es gibt kaum Meldungen 
über Morde. Folglich lässt sich sagen, dass die Polizei in Kismayo entsprechend gut funktioniert. 
Zivilisten können sich in Kismayo frei und relativ sicher bewegen (BMLV 2.7.2025).
Ein Mitarbeiter einer Organisation für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit gibt an, dass sich 
die eigenen internationalen Mitarbeiter in Kismayo bei Tag in der ganzen Stadt normal bewegen 
können. Es gibt kaum Einschränkungen. Bestimmte Einschränkungen gibt es für IDP-Lager 
am Rande der Stadt, größere Einschränkungen für solche außerhalb der Stadt. Entlang des 
Juba bewegen sich Mitarbeiter dieser Organisation bis Goobweyn. Allerdings gibt es im Schnitt 
jeden Monat eine Woche, in welcher die Sicherheitsbestimmungen verschärft und damit die 
Bewegungen für internationale Mitarbeiter komplett eingeschränkt werden (MAEZA/STDOK/
SEM 4.2023).
Al Shabaab ist nur sehr eingeschränkt in und um Kismayo aktiv. Die Gruppe hat in der Stadt 
keinen großen Einfluss. Dies beweist auch, dass die Kooperation zwischen Polizei und Bevöl­
kerung funktioniert (BMLV 2.7.2025; vgl. Majid/Abdirahman/LSE 26.3.2021). Anschläge durch 
al Shabaab in Kismayo sind zur Seltenheit geworden. In der Stadt gibt es keine derartige „ Be­
steuerung“ der Wirtschaft, wie al Shabaab dies etwa in Mogadischu praktiziert. Es gibt keine 
direkte Besteuerung von Gütern in der Stadt oder am Hafen. Trotzdem profitiert die Gruppe 
stark vom Hafen und kann Einkommen generieren, da sie Güter an Checkpoints außerhalb der 
Stadt besteuert (BMLV 2.7.2025; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023).
Rückkehrer aus Kenia kommen primär nach Kismayo. Das Zusammenleben der Bevölkerung mit 
IDPs bzw. von Bevölkerung und Rückkehrern funktioniert relativ gut. Für al Shabaab sind Rück­
kehrer kein Ziel (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung von Jubaland hat es geschafft, 
die Stadt für alle ehemaligen Einwohner zugänglich zu machen - und zwar aus zahlreichen vor­
mals streitenden Clans. Gleichzeitig wurde aber das Risiko von Clankämpfen reduziert (Majid/
Abdirahman/LSE 26.3.2021).
Im Falle eines vollständigen und ersatzlosen Abzugs von ATMIS könnten die Kräfte von Madobe 
voraussichtlich Kismayo samt Umland halten (BMLV 2.7.2025).
Middle Juba: Die Bantu sind die bevölkerungsreichste Volksgruppe der Region. Die beiden 
politisch und militärisch stärksten Clans sind allerdings die Darod / Aulihan und die Darod / Oga­
den / Mohamed Zubeer (EUAA 5.2025). Die ganze Region und alle Bezirkshauptstädte (Buale, 
Jilib, Saakow) stehen unter Kontrolle von al Shabaab (PGN 19.6.2025). Jilib ist de facto die 
Hauptstadt der Gruppe (SG/WP 28.5.2025; vgl. C4/Jamal 15.6.2022).
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Gedo: Die Darod / Marehan sind politisch und militärisch der mächtigste Clan der Region. 
Sie beherrschen praktisch das gesamte Gebiet westlich des Juba-Flusses. Am Ostufer domi­
nieren Rahanweyn in den ländlichen Gebieten (EUAA 5.2025). Die Städte Baardheere, Bel­
et Xaawo, Doolow, Luuq und Garbahaarey sowie die Orte Ceel Waaq und Buurdhuubo werden 
von Regierungskräften, äthiopischer Armee und AUSSOM kontrolliert. Die Orte und das Um­
land von Ceel Cadde und Qws Qurun befinden sich unter Kontrolle von al Shabaab. Dies 
gilt weitgehend auch für das übrige Zwischengelände der Region (PGN 19.6.2025). Die Städ­
te Luuq, Garbahaarey, Doolow und Baardheere können hinsichtlich einer Anwesenheit von 
(staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden. 
Die Grenzstadt Doolow sowie Luuq werden als sicher erachtet. Diese Städte und das direkte 
Grenzgebiet zu Äthiopien sind relativ frei von al Shabaab und stabil. Auch Garbahaarey gilt als 
stabil (BMLV 2.7.2025). In Garbahaarey und Buurdhuubo stehen laut einer Quelle Kräfte des 
Bundes, in Doolow und Luuq Kräfte Jubalands, in Belet Xaawo, Ceel Waaq und Baardheere 
beide (PGN 19.6.2025). Entlang der Grenze zu Äthiopien finden sich außerdem Einheiten der 
äthiopischen Armee sowie Polizeikräfte der äthiopischen Somali-Region (BMLV 7.8.2024). Die 
äthiopischen Kräfte spielen bei der Absicherung des Friedens dort eine entscheidende Rol­
le (UNGA 23.8.2024). Daher unterstützen die Bewohner dort in großen Teilen die äthiopische 
Militärpräsenz, welche al Shabaab weitgehend in Schach hält. Selbst in Garbahaarey, wo die 
Unterstützung womöglich geringer ist, sind sich die Menschen bewusst, dass keine anderen 
Kräfte die Rolle Äthiopiens übernehmen können und dass ein Abzug eine Einnahme durch 
al Shabaab bedeuten würde (Sahan/SWT 6.1.2025).
Fallweise kommt es in Gedo zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Kräften des Bun­
des und Jubalands, so etwa am 5.2.2025 in Baardheere (sechs Tote) oder am 10.1.2025 in 
Ceel Waaq (zwei Tote) sowie im Dezember 2024 in Doolow (vier Tote) (EUAA 5.2025; vgl. ICG 
5.2025; PGN 19.6.2025). Die Bundesregierung hat diesbezüglich ihre Truppen in Baardhee­
re verstärkt und baut - laut Angaben einer Quelle - dort u. a. auf eine Zusammenarbeit mit 
bzw. eine Duldung durch al Shabaab (Horn 15.5.2025). Eine andere Quelle erklärt, dass es 
hierfür keine konkrete Bestätigung gibt (BMLV 2.7.2025). Eine weitere Quelle erklärt, dass die 
Bundesregierung die jubaländischen Kräfte aus Ceel Waaq vertreiben möchte (Sahan/SWT 
6.1.2025).
Mit Bezug auf al Shabaab gibt es seit 2021 keine wesentlichen Veränderungen. Die Gruppe nutzt 
die von ihr in Gedo gehaltenen Gebiete v. a. als Ausgangsbasis für Angriffe in Kenia. Zudem 
versucht al Shabaab, ihre Macht in Gedo zu konsolidieren. So wurde Ende September 2024 
eine Blockade gegen Baardheere geführt (BMLV 2.7.2025; vgl. ACLED 28.10.2024).
Luuq: Bereits im Juli 2024 kam es zum Ausbruch eines Clankonflikts im Bereich Luuq. Tausende 
Menschen wurden damals vertrieben (UNSC 28.10.2024), mindestens vier Zivilisten getötet 
und der Markt von Luuq niedergebrannt. Trotz unterschiedlicher Friedensbemühungen (UN 
OCHA 14.7.2024; vgl. HO 20.7.2024; Halqabsi 5.8.2024) wurde der Konflikt weitergeführt. Laut 
einer Quelle sind noch einmal mindesten zehn Menschen getötet worden (SD 20.10.2024). 
Der Konflikt war offensichtlich über Landstreitigkeiten ausgebrochen (UN OCHA 13.8.2024). Im 
Feber 2025 ist es in Luuq wieder zu heftigen Kämpfen zwischen Clanmilizen gekommen, es gab 
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Tote und Verletzte (SMN 9.2.2025). Nach dem Einsatz von Regierungstruppen haben sich die 
Milizen an den Stadtrand zurückgezogen. Daraufhin hat sich die Lage in der Stadt beruhigt, die 
Lage im Umfeld blieb aber instabil (SMN 11.2.2025). Die Regierung von Jubaland hat daraufhin 
Friedensverhandlungen zwischen den Clans von Luuq vermittelt (HO 21.2.2025). Insgesamt 
ist es im Zeitraum Oktober 2024 bis März 2025 acht Mal zu Kampfhandlungen gekommen, 
laut Vereinten Nationen auch deshalb, weil es an einer effektiven Vermittlung mangelt (UNSC 
28.3.2025).
Vorfälle: In den Regionen Lower Juba (1,038.602), Middle Juba (366.851) und Gedo (938.249) 
leben nach Angaben einer Quelle 2,343.702 Einwohner (IPC 13.12.2022). Im Vergleich dazu 
meldete die ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt 13 Zwischenfälle, bei welchen gezielt 
Zivilisten getötet wurden (Kategorie Violence against Civilians). Bei sechs dieser 13 Vorfäl­
le wurde jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren es 22 derartige 
Vorfälle (davon elf mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammenschau von Bevöl­
kerungszahl und „ Violence against Civilians“ ergeben sich für 2024 folgende Zahlen (Vorfälle 
je 100.000 Einwohner): Lower Juba 0,96; Gedo 0,75; Middle Juba 1,36;
In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern 
sowie zur Subkategorie Violence against Civilians, in welcher auch „ normale“ Morde inkludiert 
sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere To­
desopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsbasis zu 
over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der Schwan­
kungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt.
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Quelle 9: ACLED 10.1.2025(und Vorgängerversionen)
Quellen
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experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
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4.1.2 South West State (SWS; Bay, Bakool, Lower Shabelle)
Letzte Änderung 2025-08-07 08:37
Ein großer Teil des SWS verbleibt direkt oder indirekt unter der Kontrolle von al Shabaab (PGN 
19.6.2025; vgl. Bradford/ACSS 31.3.2025). Die Gruppe kontrolliert vier komplette Bezirke (ca. ein 
Drittel des Territoriums) und hat darüber hinaus Einfluss auf die ländlichen Gebiete sowie entlang 
der Hauptverbindungsrouten Mogadischu-Baidoa-Luuq und Mogadischu-Afgooye-Baraawe. Die 
Regierung hingegen kontrolliert mehrere Ballungszentren, oft jedoch nicht das dazwischenlie­
gende Gebiet. Dies erschwert den Zugang und die Bewegungsfreiheit zwischen diesen und 
schränkt den Einfluss der Regierung ein (Bradford/ACSS 31.3.2025). In den größeren von der 
Regierung kontrollierten Städten besteht eine grundlegende Verwaltung. Es gibt Bürgermeis­
ter, eine lokale Rechtsprechung und Ordnungskräfte. Die Regierung konnte mit internationaler 
Unterstützung ihre eigene, lokal rekrutierte Armee, die South West State Special Police Force 
(SWSSPF), weiter ausbauen. Diese wird von Äthiopien versorgt. Hauptträger des Kampfes in 
Bay ist mittlerweile die Bundesarmee (BMLV 2.7.2025).
Allerdings ist insbesondere der SWS vollständig von den äthiopischen Truppen abhängig (Sahan/
SWT 3.6.2024). Bilaterale äthiopische Truppen verstärken gegenwärtig nicht nur das AUSSOM-
Kontingent in Baidoa, sie sind auch in einigen Orten in Bakool stationiert und stellen dort meist 
die einzig vorhandenen Sicherheitskräfte (BMLV 2.7.2025; vgl. UNGA 23.8.2024).
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61

Für Offizielle erfolgt sicheres Reisen über den Luftweg; „ normale“ Bürger nutzen hingegen 
vorrangig den Landweg, z. B. zwischen Baidoa und Mogadischu (BMLV 2.7.2025). Da der SWS 
maßgeblich von den Häfen Kismayo und Mogadischu abhängig ist, müssen Güter teils durch 
von al Shabaab kontrolliertes Gebiet transportiert werden (HIPS 8.2.2022).
Al Shabaab bleibt in der Lage, die somalische Armee und ATMIS im Gebiet anzugreifen. Nach 
wie vor mangelt es den Regierungskräften an Kapazitäten, um erobertes Gebiet auch zu halten. 
Kleinere Siedlungen wechseln immer wieder die Kontrolle (BMLV 2.7.2025). Der Hotspot an 
Angriffen und Gegenangriffen nordwestlich von Baidoa besteht auch weiterhin (BMLV/STDOK 
6.6.2025), auch wenn sich das Schwergewicht der Kämpfe an der äußeren Peripherie Baidoas 
zuletzt vom Nordwesten auf den Osten und Südosten verschoben hat (BMLV 2.7.2025). Im 
April 2025 hat al Shabaab die Blockade mehrerer Städte im SWS aufgehoben - namentlich 
jene von Xudur, Qansax Dheere, Waajid und Diinsoor (PGN 19.6.2025; vgl. ICG 5.2025). Einige 
dieser Blockaden waren über ein Jahrzehnt aufrechterhalten worden (ICG 5.2025). Insgesamt ist 
die Zahl an Angriffen in Bay und Bakool deutlich zurückgegangen – nicht zuletzt auch deshalb, 
weil al Shabaab mit Stand Juni 2025 das Angriffsschwergewicht in HirShabelle hat (BMLV/
STDOK 6.6.2025).
In der Vergangenheit hat al Shabaab beim Widerstand lokaler Clanmilizen und wo es kaum 
Schutz durch Sicherheitskräfte gegeben hat, mitunter Älteste entführt und ganze Dörfer ver­
trieben - etwa bei den Rahanweyn / Leysan in Bay und Bakool oder bei Hawiye / Galja’el in 
Lower Shabelle. Nun hat es schon seit mehr als einem Jahr keine derartigen Meldungen gege­
ben (BMLV 2.7.2025).
Im Jahr 2024 sind mehrere Clankonflikte aufgeflammt bzw. eskaliert, namentlich in den Be­
zirken Buur Hakaba, Diinsoor, Baraawe, Wanla Weyne und Qoryooley. Die Verwaltung des 
Bundesstaates hat angeboten, bei der Lösung der Konflikte zu helfen (HO 19.4.2024). Insge­
samt waren alleine in den ersten Monaten des Jahres 2024 in acht von 18 Bezirken des SWS 
Zusammenstöße unterschiedlicher Clanmilizen, regionaler Sicherheitskräfte und Kräften des 
Bundes zu verzeichnen. Im Jänner und Feber 2024 kam es zu Gewalt innerhalb von Clans oder 
zwischen Clans in Ceel Barde, Berdale und Qansax Dheere, im März dann in Diinsoor, Buur 
Hakaba, Wanla Weyne, Qoryooley und Baraawe. Manche Konflikte entstehen um die Kontrolle 
der Verwaltung eines Bezirks, andere über Ressourcen, wieder andere bestehen seit langen 
Jahren (Sahan/SWT 15.4.2024).
Lower Shabelle: Die Bevölkerungsstruktur ist äußerst vielfältig und komplex und umfasst eine 
große Anzahl an Subclans der Digil-Mirifle, Dir / Biyomaal im Gebiet von und um Merka sowie 
zahlreiche Hawiye-Clans im Osten der Region (EUAA 5.2025).
Wanla Weyne, Afgooye, Qoryooley, Merka und Baraawe befinden sich unter Kontrolle von 
Regierungskräften und ATMIS, Kurtunwaarey und Sablaale werden von al Shabaab kontrolliert. 
Dies gilt auch für große Teile des Hinterlandes nördlich des Shabelle bzw. des ländlichen Raumes 
(PGN 19.6.2025; vgl. BMLV 2.7.2025). EUAA fasst mehrere Quellen zusammen und berichtet, 
dass in der Region folgende Einheiten der Bundesarmee eingesetzt werden: 7. Brigade der 
60. Division, 83. Brigade, 143. Brigade (EUAA 5.2025). Eine andere Quelle berichtigt: Demnach 
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handelt es sich bei „ 83.“ und „ 143.“ um Bataillone der 14.-Oktober-Brigade, welche wiederum 
der 12.-April-Division unterstellt ist. Die Brigade ist für die Sicherung von Teilen der Region 
Lower Shabelle verantwortlich. Das 83. Bataillon war zuletzt im Raum Janaale, das 143. Bataillon 
im Raum Sabiid eingesetzt (BMLV 2.7.2025).
Lower Shabelle ist nach wie vor von Gewalt betroffen, das Gebiet zwischen den Städten liegt im 
Fokus der al Shabaab. Zwischen Afgooye und Merka kann die Gruppe weiterhin das Gelände 
zwischen den größeren Orten, die mehrheitlich unter Regierungskontrolle sind, nutzen. Die 
Versorgung der Truppen von Bundesarmee und AUSSOM in Merka, Baraawe und Qoryooley 
erfolgt nur in geschützten Konvois (BMLV 2.7.2025). Im März 2025 hat al Shabaab in Lower Sha­
belle mehrere operativ wichtige Städte erobert, namentlich die Flussübergänge  Aw Dheegle, 
Bariire und Sabiid. Diese sind auch für die Verteidigung von Mogadischu von Relevanz (CT/
Karr/AEI 17.4.2025). Später wurde Sabiid von AUSSOM zurückerobert, die Brücke in Bariire 
von al Shabaab gesprengt (BMLV 2.7.2025). Die Regierung kontrolliert den Flussübergang in 
Afgooye (BMLV/STDOK 6.6.2025). Im Juni 2025 war der Bezirk Afgooye weiterhin von Kampf­
handlungen betroffen, ca. 8.300 Menschen wurden dabei vertrieben (UN OCHA 6.7.2025).
In Qoryooley kam es im Juni 2024 zu Auseinandersetzungen zwischen Milizen der Garre und 
Jiide (HO 19.6.2024). Mitte August 2024 versuchten Sicherheitskräfte des SWS Straßensperren 
von Milizen der Hawiye / Galja’el im Bereich Yaaq Biri Weyne zu räumen. Bei dadurch ausge­
lösten Kampfhandlungen kamen mindesten zehn Menschen ums Leben. Von Anfang August bis 
Ende September 2024 prallten die Konfliktparteien mindestens sieben Mal aufeinander. Auch 
Clanmilizen der Rahanweyn / Hubeer waren involviert (ACLED 30.9.2024).
Diese Landkarte von Critical Threats zeigt die Situation in Lower Shabelle Mitte April 2025:
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Quelle 10: CT/Karr/AEI 17.4.2025
Afgooye liegt aufgrund seines strategischen Wertes im ständigen Fokus aller Konfliktparteien 
- die Stadt gilt als Schlüssel zu Mogadischu. Trotzdem kann Afgooye hinsichtlich einer Anwe­
senheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablierter Verwaltung als konsolidiert er­
achtet werden. Die Stadt ist weiterhin Ziel von wiederholten Angriffen durch al Shabaab (BMLV 
2.7.2025). Die Vereinten Nationen berichten, dass es in Afgooye zu Einschüchterung und Gewalt 
gegen die Bevölkerung durch al Shabaab kommt (UNSC 28.10.2024). Anfang Dezember 2024 
haben Kämpfer der al Shabaab Stellungen der Bundesarmee in Afgooye angegriffen, es kam zu 
mehrstündigen Auseinandersetzungen (SG 4.12.2024). Zuletzt wurde die Gruppe im April 2025 
zurückgeschlagen. Insgesamt liegt Afgooye sehr exponiert - mit ein Grund dafür, dass al Shaba­
ab von einer Inbesitznahme absieht, weil die Gruppe die Stadt nur schwerlich halten könnte 
(BMLV/STDOK 6.6.2025). Zur Destabilisierung des Gebiets hat al Shabaab aber Anfang Ju­
ni 2025 eine Kampagne an Angriffen in und um Afgooye begonnen. Es kommt vermehrt zu 
gezielten Tötungen, Angriffen und Sprengstoffanschlägen auf ugandische und somalische Trup­
pen. Am 16.6.2025 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf einen Konvoi der AUSSOM 20 
Soldaten getötet (TRAC 18.6.2025).
Merka kann hinsichtlich einer Anwesenheit von (staatlichem) Sicherheitspersonal und etablier­
ter Verwaltung als konsolidiert erachtet werden (BMLV 2.7.2025). Dort finden sich 300 Mann 
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