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■ UNOFFX/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Senior UN Official 
X (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ UNSC - United Nations Security Council (28.3.2025): Situation in Somalia - Report of the Secretary-
General [S/2025/194], https://www.ecoi.net/en/file/local/2124148/n2506871.pdf, Zugriff 24.6.2025
■ UNSC - United Nations Security Council (28.10.2024): Letter dated 15 October 2024 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 2713 (2023) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council, https://digitallibrary.un.org/record/4066421/files/S_2024_
748-EN.pdf?ln=en, Zugriff 3.12.2024
■ VOA/O. Hassan - Mohamed Olad Hassan (Autor), Voice of America (Herausgeber) (10.6.2024): 
’Dozens dead’ in Somalia clan clashes, https://www.voanews.com/a/dozens-dead-in-somalia-cla
n-clashes-/7650081.html, Zugriff 28.6.2024
4.1.6 Puntland (Bari, Nugaal, Teile von Mudug)
Letzte Änderung 2025-08-07 08:37
Zu Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Somaliland siehe Sicherheitslage - Somaliland 
und Unterkapitel.
Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist Puntland im Wesentlichen stabil (MAEZA/STDOK/
SEM 4.2023). Puntland bietet ein Grundmaß an Sicherheit (BS 2024; vgl. GO 28.1.2025), die 
Lage ist in den größeren Teilen des Landes - bis auf jene von den Operationen gegen den ISS 
[siehe unten] betroffenen Teile von Bari - ruhig (BMLV 2.7.2025). Die Regierung kontrolliert alle 
städtischen Zentren, und die Sicherheitskräfte haben ihre operative und nachrichtendienstli­
che Wirksamkeit bei der Zerschlagung terroristischer Netzwerke unter Beweis gestellt (EPC 
24.5.2024).
In Puntland dominieren drei Subclans der Darod /[Harti] / Majerteen, namentlich die Isse Mo­
hamud, die hauptsächlich in der Region Nugaal leben, sowie die Osman Mahmud und die 
Ali Saleban (EUAA 5.2025). Clanmilizen spielen eine untergeordnete Rolle, wenngleich sie 
weiterhin präsent sind (AA 25.4.2025). Die wichtigsten Clans sind in das staatliche Gefüge 
Puntlands eingebunden - auch in die im Proporz besetzten Sicherheitskräfte (BMLV 2.7.2025). 
Allerdings sind die Grenzen im Süden und Nordwesten nicht klar definiert. Dies führt mitunter 
zu kleineren Scharmützeln (AA 25.4.2025). Generell sind die Städte in Puntland sicherer als 
ländliche Gegenden. So konnte etwa die Wählerregistrierung in den östlichen Bezirken nur unter 
Beteiligung der Sicherheitskräfte durchgeführt werden (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023).
Fallweise kommt es auch in Puntland zu Anschlägen durch al Shabaab und den sogenannten 
Islamischen Staat in Somalia (ISS) - insbesondere in und um Bossaso (AA 25.4.2025). Nach 
Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 sind Personen in Garoowe und Bossaso vor 
al Shabaab einigermaßen sicher, die Gruppe kann dort [Zitat] ’nicht einfach machen, was sie 
will’ - auch wenn es zu Drohungen kommt (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Eine Quelle bestätigt 
diese Informationen. Die aktuelle Präsenz des ISS in Bossaso ist hingegen schwer zu definieren, 
Aktionen der Gruppe liegen schon einige Zeit zurück (BMLV 2.7.2025).
Garoowe: In Garoowe gibt es hinsichtlich al Shabaab wenig nennenswerte Vorfälle, die Stadt 
wird als nahezu frei von al Shabaab beschrieben (BMLV 2.7.2025). Quellen der FFM Soma­
lia 2023 erklären, dass Garoowe relativ stabil (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023) bzw. eine sichere 
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Stadt ist (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Eine Quelle erklärt, dass sich die Sicherheitslage in 
Garoowe aber verschlechtert hat und die Lage dort schlechter bewertet wird als etwa in Har­
geysa. Für internationale Mitarbeiter sind die Auflagen in Garoowe jedenfalls größer, lokale 
Mitarbeiter bewegen sich frei (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023).
Politische Streitigkeiten zwischen Präsidenten Deni, Clans und Opposition um die Durchführung 
der Präsidentschaftswahlen im Jänner 2024 haben im Vorfeld der Wahlen zu Auseinanderset­
zungen zwischen oppositionellen Milizen und Einheiten der Regierung geführt. Dabei wurden in 
Garoowe 25 Menschen getötet (AA 25.4.2025), darunter auch Zivilisten (BMLV 1.12.2023). Im 
Feber 2024 berichten die Vereinten Nationen, dass in Garoowe wieder Ruhe eingekehrt ist 
(UNSC 2.2.2024). Eine Quelle bestätigt, dass die Lage in Garoowe ruhig ist (BMLV 2.7.2025). Al­
lerdings gab es Mitte März 2025 eine Schießerei zwischen der Polizei und anderen Bewaffneten, 
die mutmaßlich der Puntland Security Force (PSF) angehört haben. Unter den Konfliktparteien 
gab es zwei Tote und fünf Verletzte (HO 23.3.2025).
Bossaso: Stand Juli 2025 ist Bossaso stark abgesichert. Weder der ISS noch al Shabaab 
können die Stadt infiltrieren. Dies liegt maßgeblich an den aufgrund der Offensive gegen den 
ISS zahlreich anwesenden Sicherheitskräften (BMLV 2.7.2025).
Zu Galkacyo siehe Galmudug (Galgaduud, Teile von Mudug)
Al Shabaab kontrolliert in Puntland keine relevanten Gebiete, sondern ist nur in wenigen, 
schwer zugänglichen Bergregionen mit Lagern vertreten (AA 25.4.2025; vgl. MBZ 6.2023; PGN 
19.6.2025; INGO-C/STDOK/SEM 4.2023) - namentlich in einem kleinen Bereich in den Bergen 
süd-östlich von Bossaso, in den östlichen al-Madow-Bergen bzw. in kleinen Teilen der Regionen 
Bari und Sanaag (UNSC 28.10.2024; vgl. Sahan/SWT 11.6.2025). Von dort aus unternimmt die 
Gruppe - meist kleinere - Operationen ins Umland. In der Vergangenheit sickerten Insurgenten 
nach Bossaso ein, wo sie in gewissem Ausmaß auch tatsächlich eine Bedrohung dargestellt 
haben und wo es öfters v. a. zu kleineren Anschlägen gekommen ist. In Bossaso hat al Shabaab 
auch Steuern eingetrieben. Al Shabaab verfügt in Puntland über finanzielle Netzwerke sowie 
über Möglichkeiten zur Rekrutierung, Propaganda und Indoktrination und ist über relevante Vor­
gänge informiert. Generell ist al Shabaab in Puntland mangels Ressourcen und Kapazitäten in 
ihren Aktivitäten aber eingeschränkt (BMLV 2.7.2025). Insgesamt verhält sich al Shabaab Stand 
April 2025 angesichts der erheblichen Verluste, die der Gruppe seitens des ISS beigefügt wor­
den sind, sehr ruhig. Zudem kann al Shabaab gegenwärtig Bossaso kaum infiltrieren (STDOK/
BMLV 10.4.2025).
Islamischer Staat in Somalia (ISS): Der ISS wurde 2015 gegründet, als eine Fraktion von 
al Shabaab überlief und dem damaligen IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue schwor. 
Der ISS wurde 2017 als Provinz des IS anerkannt. Die Gruppe hat sich seitdem zu einem wichti­
gen administrativen Knotenpunkt im globalen IS-Netzwerk entwickelt, einschließlich der Planung 
externer Angriffe (CT/Tyson/AEI 11.6.2025). Der ISS beherbergt das regionale IS-Büro Ostafri­
ka, al Karrar, das die Finanzierung, Ausbildung und sonstige Unterstützung des IS-Personals 
überwacht. Der ISS erwirtschaftet jährlich Millionen von Dollar durch Erpressungen und illegale 
Steuern, um Gelder und Ausbilder in Afrika und anderswo zu verteilen, unter anderem an die 
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IS-Provinz Khorasan in Afghanistan und IS-Ableger in der DR Kongo, Mosambik und im Jemen 
(CT/Tyson/AEI 11.6.2025; vgl. HO 18.6.2024a; UNSC 28.10.2024; Sahan/SWT 22.11.2024).
Geführt wird der ISS von Abdiqadir Mumin als Emir (HO 26.3.2023; vgl. BMLV 2.7.2025), sein 
Stellvertreter ist Abdirahman Fahiye Isse Mohamud (BMLV 2.7.2025). Nach Angaben einer 
Quelle ist Mumin hingegen nicht Anführer des ISS, sondern im globalen IS für die Führung 
der unterschiedlichen Ableger in Afrika zuständig (UNSC 28.10.2024). Die USA und andere 
UN-Mitglieder gehen hingegen davon aus, dass Mumin der Führer bzw. „ Kalif“ des gesamten 
Islamischen Staates weltweit ist, der lediglich unter seinem Kampfnamen Abu Hafs al-Hashimi al-
Qurashi bekannt ist (GO 15.2.2025; vgl. Sahan/SWT 11.6.2025; BMLV 2.7.2025). Dies ist unter 
Analysten umstritten (PGN 19.6.2025); eine Quelle erklärt, dass Mumin „ nominell“ als Kalif agiert, 
um den tatsächlichen Führer zu schützen (BMLV 2.7.2025).
Das Potenzial der Gruppe erreicht nur ein niedriges Niveau, das aber etwa ausgereicht hat, 
um al Shabaab aus den al-Miskat-Bergen zu vertreiben (BMLV 7.8.2024; vgl. BMLV 4.7.2024). 
Der ISS kontrollierte Anfang 2025 diese Berge und verfügt dort über relevanten Einfluss (PGN 
19.6.2025). Dabei handelt es sich um eine entlegene, dünn besiedelte Gegend, in welcher es 
kaum permanente Siedlungen gibt. Dabei verfügt der ISS weder über direkte Kontrolle über die 
Bevölkerung noch über die Infrastruktur (TSD 21.4.2024; vgl. UNSC 28.10.2024). In diesem 
Gebiet siedelt der Clan von Mumin und Fahiye, und der ISS genießt den Schutz dieses Clans 
(Darod / Majerteen / Ali Saleban) (UNSC 28.10.2024; vgl. EPC 24.5.2024). Insgesamt ist der ISS 
auch nicht wegen des von ihm kontrollierten Gebietes von Bedeutung, sondern wegen seiner 
strategischen Bedeutung innerhalb des globalen IS (Sahan/SWT 10.1.2025).
Unterschiedliche Quellen gaben die Stärke des ISS vor der Offensive mit 500-700 Kämpfer (CTC 
Sentinel/Weiss/Webber 11.9.2024; vgl. UNSC 28.10.2024), 700 (Sahan/SWT 22.11.2024) oder 
sogar mit 700-1.500 (EUAA 5.2025) oder 600-1.600 an (PGN 19.6.2025). Dahingegen berichtet 
eine Quelle im April 2025 von 400-600 Kämpfern (STDOK/BMLV 10.4.2025). Dem ISS ist es 
nicht gelungen, lokal zu rekrutieren. Dafür gab es einen Zulauf an Ausländern (u. a. Algerier, 
Marokkaner, Syrer, Iraker) (BMLV 4.7.2024; vgl. UNSC 28.10.2024). 60 % der Mannschaft sollen 
Ausländer sein (HO 18.6.2024b; vgl. BMLV 7.8.2024). Viele Mitglieder sind äthiopische Somali, 
es finden sich auch Oromo und Amharen (CTC Sentinel/Weiss/Webber 11.9.2024). Die Gruppe 
hat in großem Umfang illegale Migranten rekrutiert, mehrere hochrangige Kommandeure des 
ISS sind Äthiopier (Sahan/SWT 5.2.2025).
Grundsätzlich konzentrierte sich der ISS auf die Erpressung von Schutzgeld, v. a. in Bossaso und 
Mogadischu (UNSC 6.2.2025). Allerdings kann sich die Gruppe in Puntland nicht frei bewegen. 
Ihr Netzwerk in Bossaso wurde zuletzt stark geschwächt wenn nicht sogar zerschlagen (BMLV 
2.7.2025).
Offensive gegen den ISS: Puntland stand hinsichtlich des ISS mehrfach unter Zugzwang. Ei­
nerseits wurde die Gruppe in Bossaso immer provokanter und aggressiver – gerade hinsichtlich 
„ Steuern“ und damit verbundenen Anschlägen (STDOK/BMLV 10.4.2025). Dabei bildet dieser 
Hafen die Haupteinnahmequelle für Puntland. So haben etwa Mitte 2024 mehrere Krankenhäu­
ser aufgrund von Schutzgeldforderungen des ISS ihre Dienste eingestellt (Halqabsi 24.6.2024). 
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Andererseits haben die USA Druck ausgeübt, damit Puntland endlich etwas gegen den IS un­
ternimmt (STDOK/BMLV 10.4.2025).
Nach monatelangen Vorbereitungen im Jahr 2024 begann 2025 die „ Operation Hilaac“ (Blitz) 
gegen den ISS (Sahan/SWT 10.1.2025; vgl. PGN 19.6.2025). Im Jänner 2025 haben die 
USA und die VAE wiederholt Luftangriffe gegen Stützpunkte des ISS geflogen (GO 17.2.2025; 
vgl. PGN 19.6.2025). Im Feber 2025 begann Puntland dann die Offensive in den Al-Miskat-
Bergen (Sahan/SWT 11.6.2025). Die Offensive wurde akribisch vorbereitet: Finanzen, Personal, 
Gerät, Absprachen mit den Clans vor Ort (STDOK/BMLV 10.4.2025). Der Erfolg der Operation 
Hilaac beruht maßgeblich auf dem Aufbau einer clanübergreifenden Koalition unter der Führung 
von Präsident Deni. Seine Regierung hat sich an lange marginalisierte Clans gewendet, darunter 
die Ali Salebaan und deren Subclan Bidyahan / Ali, dem der ISS-Führer Mumin angehört (Sahan/
SWT 11.6.2025). Gleichzeitig war die Ansammlung von rund 3.000 Kämpfern – von Clan-Kräften 
über die Präsidentengarde bis hin zur Puntland Maritime Police Force (PMPF) – kein leichtes 
Unterfangen (Sahan/SWT 11.6.2025; vgl. BMLV/STDOK 6.6.2025).
Insgesamt waren die von Puntland gesteuerten und durch Luftangriffe und -Aufklärung der USA 
und der Vereinigten Arabischen Emirate unterstützten Operationen erfolgreich (Sahan/SWT 
11.6.2025; vgl. STDOK/BMLV 10.4.2025). Nachdem die puntländischen Kräfte die Berge locker 
abgeriegelt hatten, rückten sie im Feber und März schrittweise durch die trockenen Täler und 
Flussbetten vor. Wichtige Stützpunkte des ISS wurden erobert, den Dschihadisten erhebliche 
Verluste zugefügt (Sahan/SWT 11.6.2025; vgl. CT/Tyson/AEI 11.6.2025). 80 % der bei der 
gefallenen ISS-Kämpfer waren Ausländer, v. a. aus Nordafrika (STDOK/BMLV 10.4.2025).
Mit Stand Juni 2025 näherten sich die Operationen gegen den ISS in den Al-Miskat-Bergen dem 
Abschluss (Sahan/SWT 11.6.2025; vgl. BMLV 2.7.2025). Puntland ist nicht in der Lage, alle 
versprengten Kämpfer des ISS in dem zerklüfteten Gelände aufzuspüren und die Operation auf 
unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Mumin und andere hochrangige Anführer sind weiterhin 
auf freiem Fuß (Sahan/SWT 11.6.2025). Insgesamt war diese Offensive ein echter Erfolg, der 
ISS ist substanziell geschwächt worden. Derzeit bleibt aber unklar, ob bzw. wie die Gruppe 
wieder erstarken könnte. Ein Rumpf des ISS besteht weiter fort. Es bleibt abzuwarten, wie 
handlungsfähig dieser sein wird (BMLV 2.7.2025).
Vorfälle: In den beiden Regionen Bari (1,102.760) und Nugaal (572.139) leben nach Angaben 
einer Quelle 1,674.896 Millionen Einwohner (IPC 13.12.2022). Im Vergleich dazu meldete die 
ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt zwölf Zwischenfälle, bei welchen gezielt Zivilisten 
getötet wurden (Kategorie „ Violence against Civilians“). Bei neun dieser zwölf Vorfälle wurde 
jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren es neun derartige Vorfälle 
(davon acht mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammenschau von Bevölke­
rungszahl und Violence against Civilians ergeben sich für 2024 folgende Zahlen (Vorfälle je 
100.000 Einwohner): Bari 0,27; Nugaal1,05;
In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern 
sowie zur Subkategorie „ Violence against Civilians“, in welcher auch „ normale“ Morde inklu­
diert sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere 
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Todesopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsba­
sis zu over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der 
Schwankungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt:
Quelle 18: ACLED 10.1.2025(und Vorgängerversionen)
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.4.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia (Stand: April 2025), April 202, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2125924/Deutschland. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in 
der Bundesrepublik Somalia, Zugriff 5.6.2025 [Login erforderlich]
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (10.1.2025): Curated Data - Africa (10 January 
2025), https://acleddata.com/curated-data-files/, Zugriff 16.1.2025 [Login erforderlich]
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (2.7.2025): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (7.8.2024): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (4.7.2024): Interview der Staaten­
dokumentation mit einem Länderexperten
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (1.12.2023): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ BMLV/STDOK - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich], Staatendokumentation des 
Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (6.6.2025): Interview der Staatendokumenta­
tion mit einem Länderexperten
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ CT/Tyson/AEI - American Enterprise Institute (Herausgeber), Cathryn Tyson (Autor), Critical Threats 
(Herausgeber) (11.6.2025): The Islamic State in Somalia’s Area of Operations, https://www.criticalth
reats.org/analysis/the-islamic-state-in-somalias-area-of-operations?mkt_tok=NDc1LVBCUS05Nz
EAAAGa_1YnsTgQMP0FMCl5dncqzFCc_rP4XLGllsBbHZSkgfg5yz9cTg7e03ek0vdmhHKsWyaT
HBtp6mzyjQn7pRnXxNuhOITurll68Bv5MBkcBPTxiKUddQ, Zugriff 12.6.2025
■ CTC Sentinel/Weiss/Webber - Caleb Weiss (Autor), Lucas Webber (Autor), Combating Terrorism 
Center at Westpoint (Herausgeber) (11.9.2024): Islamic State-Somalia: A Growing Global Terror 
Concern - Combating Terrorism Center at West Point, https://ctc.westpoint.edu/islamic-state-somal
ia-a-growing-global-terror-concern , Zugriff 12.11.2024
■ EPC - Emirates Policy Center (24.5.2024): Expansion of the Islamic State in Puntland: A New Round 
of Jihadist Infighting in Somalia, https://epc.ae/en/details/featured/expansion-of-the-islamic-state-i
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (5.2025): Somalia – Security Situation, https://euaa.eur
opa.eu/sites/default/files/publications/2025-05/2025_05_EUAA_COI_Report_Somalia_Security_Sit
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■ GO - Garowe Online (17.2.2025): US, and UAE carry out airstrikes against ISIS in Somalia’s Puntland, 
https://www.garoweonline.com/en/news/somalia/us-and-uae-carry-out-airstrikes-against-isis-in-s
omalia-s-puntland, Zugriff 12.6.2025
■ GO - Garowe Online (15.2.2025): UN Report: Abdulkadir Mumin in Somalia Likely Leading ISIS 
Global Operations, https://www.garoweonline.com/en/news/somalia/un-report-abdulkadir-mumin-i
n-somalia-likely-leading-isis-global-operations , Zugriff 12.6.2025
■ GO - Garowe Online (28.1.2025): Puntland Crackdown Targets ISIS-Linked Foreigners, https://ww
w.garoweonline.com/en/news/puntland/somalia-puntland-crackdown-targets-isis-linked-foreigners , 
Zugriff 28.1.2025
■ Halqabsi - Halqabsi News (24.6.2024): Bosaso Hospitals Shut Down Amidst ISIS Extortion Demands, 
https://halqabsi.com/2024/06/hospitals-shut-down-amidst-isis-extortion-demands , Zugriff 12.6.2025
■ HO - Hiiraan Online (23.3.2025): Two soldiers killed in Garowe clash between Puntland police and 
forces linked to PSF, https://www.hiiraan.com/news4/2025/Mar/200818/two_soldiers_killed_in_gar
owe_clash_between_puntland_police_and_forces_linked_to_psf.aspx?utm_source=hiiraan&utm
_medium=SomaliNewsUpdateFront, Zugriff 12.6.2025
■ HO - Hiiraan Online (18.6.2024a): Islamic State in Somalia poses growing threat, US officials say, 
https://www.hiiraan.com/news4/2024/Jun/196751/islamic_state_in_somalia_poses_growing_thr
eat_us_officials_say.aspx?utm_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdateFront , Zugriff 
27.6.2024
■ HO - Hiiraan Online (18.6.2024b): Who is Abdiqadir Mu’min? US airstrike targets ISIS leader in 
Somalia, https://www.hiiraan.com/news4/2024/Jun/196747/who_is_abdiqadir_mu_min_us_airstrike
_targets_isis_leader_in_somalia.aspx?utm_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdateFro
nt, Zugriff 27.6.2024
■ HO - Hiiraan Online (26.3.2023): Heavy fighting between al-Shabaab and Daesh in northeastern 
Somalia leaves 40 militants dead, https://www.hiiraan.com/news4/2023/Mar/190509/heavy_fighting
_between_al_shabaab_and_daesh_in_northeastern_somalia_leaves_40_militants_dead.aspx?ut
m_source=hiiraan&utm_medium=SomaliNewsUpdateFront, Zugriff 27.3.2023
■ INGO-C/STDOK/SEM - Internationale NGO C (Autor), Staatssekretariat für Migration [Schweiz] 
(Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(Herausgeber) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ IPC - Integrated Food Security Phase Classification (13.12.2022): Nearly 8.3 million people across 
Somalia face Crisis (IPC Phase 3) or worse acute food insecurity outcomes, https://reliefweb.int/atta
chments/fc2d405c-ca29-4526-ad96-6618c2756192/Multi-Partner-Technical-Release-on-Updated
-IPC-Analysis-for-Somalia-fo-October-2022-to-June-2023-Final-(English)-13-Dec-2022.pdf , Zugriff 
10.10.2023
■ MAEZA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Mitarbeiter einer 
Organisation für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der 
FFM Somalia 2023
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
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■ PGN - Political Geography Now (19.6.2025): June 2025 Somalia Control Map & Timeline: Al Shabaab 
Resurgence, ISIS Retreat, Jubaland Defiant (Subscription), https://controlmaps.polgeonow.com/20
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■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (11.6.2025): Puntland’s Pivot from 
Lightning to Thunder, in: The Somali Wire Issue No. 832, per e-Mail [kostenpflichtig]
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (5.2.2025): Operation Hilaac Ad­
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■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (10.1.2025): Inside Operation Hilaac, 
in: The Somali Wire Issue No. 772, per e-Mail
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■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (22.11.2024): Stabilisation: ISIS in 
Somalia: Localised threat or new wave of global jihadism, in: The Somali Wire Issue No. 758, per 
e-Mail [kostenpflichtig]
■ STDOK/BMLV - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (10.4.2025): Interview der Staatendoku­
mentation mit einem Länderexperten des BMLV
■ TSD - The Somali Digest (21.4.2024): Islamic State in Somalia Strategically Takes over Al Miskaad, 
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■ UNSC - United Nations Security Council (6.2.2025): Thirty-fifth report of the Analytical Support and 
Sanctions Monitoring Team submitted pursuant to resolution 2734 (2024) concerning ISIL (Da’esh), 
Al-Qaida and associated individuals and entities, https://docs.un.org/en/S/2025/71/Rev.1 , Zugriff 
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■ UNSC - United Nations Security Council (28.10.2024): Letter dated 15 October 2024 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 2713 (2023) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council, https://digitallibrary.un.org/record/4066421/files/S_2024_
748-EN.pdf?ln=en, Zugriff 3.12.2024
■ UNSC - United Nations Security Council (2.2.2024): Situation in Somalia - Report of the Secretary-
General [S/2023/758], https://www.ecoi.net/en/file/local/2106391/n2401965.pdf, Zugriff 4.6.2024
4.1.7 Al Shabaab
Letzte Änderung 2025-08-07 08:38
Al Shabaab ist mit al-Qaida affiliiert (REU 21.11.2023; vgl. CRS 6.5.2024; THLSC 20.3.2023) 
und wird als die größte und reichste zu al Qaida zugehörige Gruppe bezeichnet (CRS 6.5.2024; 
vgl. Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023). Die Gruppe weist eine stärkere innere Kohärenz auf als die 
Bundesregierung und einige der Bundesstaaten. Al Shabaab nutzt erfolgreich lokale Missstände, 
um taktische Allianzen zu schmieden und Kämpfer zu rekrutieren (Sahan/SWT 27.3.2023). 
Die Gruppe erkennt die Bundesregierung nicht als legitime Regierung Somalias an (UNSC 
10.10.2022). Al Shabaab agiert offen anti-demokratisch und erachtet Demokratie als unislamisch 
bzw. als jüdisch-christliches Konzept (BS 2024; vgl. Sahan/SWT 9.6.2023; MBZ 6.2023). Dies gilt 
entsprechend auch für die Verfassung und den Föderalismus (Sahan/Bryden 5.7.2024). Ihr Ziel 
ist eine Herrschaft unter Anwendung ihrer strikten Interpretation der Scharia (REU 21.11.2023) 
im Rahmen der Errichtung eines Kalifats in den Grenzen von Großsomalia (Somaliweyne). Dies 
macht die Gruppe zur Bedrohung der staatlichen Integrität nicht nur von Somalia, sondern auch 
für Dschibuti, Äthiopien und Kenia. Al Shabaab wendet eine Strategie des asymmetrischen 
Guerillakriegs an, die bisher sehr schwer zu bekämpfen war. Zudem bietet die Gruppe in den 
Gebieten unter ihrer Kontrolle Sicherheit und eine grundlegende Regierungsführung (Sahan/
SWT 27.3.2023). Andererseits werden jene, die sich nicht ihrer puristischen Interpretation des 
Islam anschließen, als Ketzer gebrandmarkt (BS 2024).
Gleichzeitig ist al Shabaab eine mafiöse Organisation (GITOC/Bahadur 8.12.2022; vgl. Sahan/
SWT 25.8.2023), die Schutzgelder im Austausch für Sicherheits-, Sozial- und Finanzdienstleis­
tungen verlangt. Ihre konsequente Botschaft ist, dass die Alternative - die Bundesregierung - 
eigennützig und unzuverlässig ist (Sahan/SWT 25.8.2023). Die Gruppe ist weiterhin eine gut 
organisierte und einheitliche Organisation mit einer strategischen Vision: die Eroberung Großso­
malias (BMLV 7.8.2024) und die Durchsetzung ihrer eigenen extremen Interpretation des Islams 
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und der Scharia (USDOS 15.5.2023) und der Errichtung eines islamischen Staates in Somalia 
(CFR 6.12.2022b).
Al Shabaab ist in fast allen Facetten der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik integriert (GI­
TOC/Bahadur 8.12.2022) und ist gleichzeitig vermutlich die reichste Rebellenbewegung in Afrika 
(Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 finanziert al Shaba­
ab die al Qaida - und nicht umgekehrt (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Ausländische Kämpfer 
haben nur noch einen begrenzten Einfluss in der Gruppe (Researcher/STDOK/SEM 4.2023; 
vgl. BMLV 7.8.2024); und die Beziehungen zur al Qaida haben sich nachhaltig geändert (Rese­
archer/STDOK/SEM 4.2023). [Anm.: Die gewaltlose, aber ebenfalls politisch-islamistische Grup­
pe]Al I’tisaam gilt als ideologischer Bruder von al Shabaab (Sahan/Bacon/Guiditta 7.8.2023).
Struktur:Der Anführer von al Shabaab ist Ahmed Diriye alias Sheikh Ahmed Umar Abu Ubaidah 
(BBC 15.6.2023). Führung und Kontrolle sind relativ dezentral, wobei die lokalen Einheiten auf 
operativer Ebene eine relative Autonomie behalten. Jede Region (Waliga) hat einen ernann­
ten Gouverneur (Wali), der den gesamten öffentlichen Dienst und die Finanzverwaltung in den 
von der Organisation kontrollierten Gebieten überwacht (TRN/Heide-Ottosen/Abdi Y./Nor/Khalil/
Zeuthen 2022) und teils auch eine wesentliche militärische Rolle spielt (BMLV 7.8.2024). Bei 
der Unterteilung in Waligas folgt al Shabaab dem System, das Somalia für seine Regionen 
anwendet. Für jene Waligas, die unter Kontrolle der Regierung stehen, unterhält die Gruppe 
Schattenregierungen (AQ21 11.2023). Jeder Standort verfügt über eine Hisba (Polizei). Diese 
ist für die Durchsetzung des strengen islamischen Kodex der Gruppe und die Aufrechterhal­
tung von Recht und Ordnung verantwortlich (TRN/Heide-Ottosen/Abdi Y./Nor/Khalil/Zeuthen 
2022), laut einer Quelle auch für die Durchsetzung von Steuerzahlungen. Jede Waliga verfügt 
über eigene Milizen von 500-600 Mann (AQ21 11.2023). Der militärische Flügel der al Shabaab 
(Jabhat) besteht aus geografisch gegliederten Formationen („ Brigaden“), die lokalen politischen 
Einheiten angeschlossen sind. Die Hauptaufgabe der Jabhatbesteht darin, Gebiete zu erobern 
und zu verteidigen. Jede Einheit, die typischerweise aus dreihundert Soldaten besteht, hat ihre 
eigenen Kommandeure und Stützpunkte. Der Geheimdienst (Amniyat) ist für Spezialoperationen 
verantwortlich, darunter Selbstmordattentate, Attentate und Angriffe auf die Zentren der Regie­
rungsmacht. Der Amniyat hat auch die Aufgabe, Informationen zu sammeln und Kollaborateure 
zu identifizieren (TRN/Heide-Ottosen/Abdi Y./Nor/Khalil/Zeuthen 2022). Auch die Hisba wird vom 
Amniyat überwacht (AQ21 11.2023). Zudem ist al Shabaab auf die Dienste vieler Mitglieder in 
unterstützenden Rollen angewiesen, darunter Fahrer, Lehrer und Köche (TRN/Heide-Ottosen/
Abdi Y./Nor/Khalil/Zeuthen 2022).
Verwaltung: Das Gebiet von al Shabaab wird als „ Proto-Staat“ bewertet (TRN/Heide-Ottosen/
Abdi Y./Nor/Khalil/Zeuthen 2022). Die Gruppe ist imstande, für die auf ihrem Gebiet lebende Be­
völkerung staatsähnliche Funktionen zu erbringen - ähnlich, wie es die Hamas im Gazastreifen 
getan hatte. Dabei ist al Shabaab offenbar besser organisiert als die eigentlichen staatlichen 
Strukturen (ÖB Nairobi 10.2024). Die Gruppe hat in den von ihr kontrollierten Gebieten eine 
äußerst autoritäre und repressive Herrschaftsform in Zusammenhang mit einer auf der Scharia 
basierenden Verwaltung eingerichtet - ohne Gewaltenteilung. Sie hat eigene Gerichte geschaf­
fen, die ihre salafistische Interpretation der Scharia durchsetzen. Viele Menschen bevorzugen 
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diese Gerichte, da sie leicht zugänglich und mit geringen Kosten verbunden werden und gleich­
zeitig schnell und nach klaren Regeln erfassbare Urteile fällen. Bei der Durchsetzung ihrer 
Kontrolle setzt al Shabaab mitunter auf Gewalt und Einschüchterung. Drohungen und harte 
Strafen haben in den von ihr kontrollierten Gebieten ein allgemeines Klima der Angst geschaf­
fen. Ziel der islamistischen Miliz ist die Kontrolle aller Aspekte des öffentlichen und privaten 
Lebens (BS 2024). Nach anderen Angaben kontrolliert al Shabaab gegenwärtig das Sozial­
verhalten der Bevölkerung weniger stark als früher (AQ21 11.2023). [Zur Gerichtsbarkeit von 
al Shabaab siehe Rechtsschutz, Justizwesen / Süd-/Zentralsomalia, Puntland]
Al Shabaab übt über das von ihr direkt regierte Gebiet Macht (BS 2024) und alle Grundfunktio­
nen einer normalen Regierung aus: Sie hebt Steuern ein, bietet Sicherheit bzw. sorgt für Recht 
und Ordnung und stellt (begrenzte) soziale Dienste bereit (Rollins/HIR 27.3.2023; vgl. Mubarak/
Jackson A./ODI 8.2023; TRN/Khalil/Abdi Y./Glazzard/Nor/Zeuthen 12.2023b; TRN/Heide-Otto­
sen/Abdi Y./Nor/Khalil/Zeuthen 2022). Al Shabaab ist es dort gelungen, ein vorhersagbares Maß 
an Besteuerung, Sicherheit, Rechtssicherheit und sozialer Ordnung zu etablieren und gleich­
zeitig weniger korrupt als andere somalische Akteure zu sein sowie gleichzeitig mit lokalen 
Clans zusammenzuarbeiten (Schwartz/HO 12.9.2021). Die Gruppe investiert daher in lokale 
Regierungssysteme. Al Shabaab setzt Zwang und Überredung ein, um Treue zu erzwingen. 
Im Gegenzug bietet die Gruppe ihre eigene Art von „ Recht und Ordnung“ sowie bescheide­
ne, grundlegende Dienstleistungen (Sahan/SWT 30.6.2023). Durch das Anbieten öffentlicher 
Dienste - v. a. hinsichtlich Sicherheit und Justiz - genießt al Shabaab in einigen Gebieten ein 
gewisses Maß an Legitimität. Mit der Hisba verfügt die Gruppe über eine eigene Polizei (GITOC/
Bahadur 8.12.2022). Offensichtlich führt al Shabaab auch eine Art Volkszählung durch. Auf 
den diesbezüglich bekannten Formularen müssen u. a. Clan und Subclan, Zahl an Kindern in 
und außerhalb Somalias, Quelle des Haushaltseinkommens und der Empfang von Remissen 
angegeben werden (UNSC 10.10.2022). Völkerrechtlich kommen al Shabaab gemäß des 2. Zu­
satzprotokolls zu den Genfer Konventionen als de-facto-Regime in den von ihr kontrollierten 
Gebieten Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung zu (AA 23.8.2024).
Die Gebiete von al Shabaab werden als relativ sicher und stabil beschrieben, bei einer Absenz 
von Clankonflikten und geringer Kriminalität (BMLV 7.8.2024; vgl. JF 18.6.2021). Die Herrschaft 
der Gruppe sorgt normalerweise für Frieden zwischen den Clans (Mubarak/Jackson A./ODI 
8.2023). Die Unterdrückung von Clankonflikten ist ein Bereich, in welchem die Gruppe Erfolge 
erzielen konnte. Z. B. wurde ein Waffenstillstand zwischen Clans in den Bezirken Adan Yabaal 
und Moqokori (HirShabelle) durchgesetzt; und in Galmudug hat al Shabaab Älteste bestraft, 
deren Clanmitglieder sich an Clankriegen beteiligt haben (SW 3.2023). Al Shabaab duldet nicht, 
dass irgendeine andere Institution außer ihr selbst auf ihren Gebieten Gewalt anwendet, sie 
beansprucht das Gewaltmonopol für sich. Jene, die dieses Gesetz brechen, werden bestraft. 
Die Gruppe unterhält ein rigoroses Justizsystem, welches Fehlverhalten – etwa nicht sanktio­
nierte Gewalt gegen Zivilisten – bestraft. Daher kommt es kaum zu Vergehen durch Kämpfer 
der al Shabaab. Die Verwaltung von al Shabaab wurzelt auf zwei Grundsätzen: Angst und 
Berechenbarkeit (BMLV 7.8.2024).
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Hinsichtlich Korruption ist al Shabaab sehr aufmerksam (AQ21 11.2023). Insgesamt nimmt die 
Gruppe im Vergleich zur Regierung effizienter Steuern ein, lukriert mehr Geld, bietet ein höheres 
Maß an Sicherheit sowie eine höhere Qualität an Rechtsprechung (Bryden/TEL 8.11.2021). 
Al Shabaab hat etwa als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie Gesundheitszentren eingerichtet 
und führt sogar Schulen und Programme, um Mitglieder zur Ausbildung an Universitäten im 
Ausland zu schicken (Rollins/HIR 27.3.2023).
Frauen: Siehe  Frauen / Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Clans: Bis ca. 2014 schloss al Shabaab Clanälteste aus ihren Regierungsstrukturen aus. Da­
nach erkannte die Gruppe, dass eine gewisse Legitimierung der Ältesten die Legitimität von 
al Shabaab selbst in den Augen der Zivilbevölkerung stärken würde. 2016 gründete die Gruppe 
einen Ältestenrat (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023). Die Gruppe nutzt die Ältesten, um die eige­
ne Macht zu konsolidieren (MBZ 6.2023). Mitunter konsultieren lokale Verwalter der al Shabaab 
Clanälteste oder lassen bestehende Bezirksstrukturen weiter bestehen (USDOS 22.4.2024). 
Sie erkennt Clans als grundlegende „ Bausteine der Macht“ an. Zudem vermittelt die Gruppe 
- wie weiter oben schon erwähnt - auch zwischen rivalisierenden Clans (TRN/Khalil/Abdi Y./
Glazzard/Nor/Zeuthen 12.2023a). Dabei hängt der Einfluss der Zivilbevölkerung auf al Shabaab 
von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören die Einigkeit der Clans innerhalb eines bestimmten 
Gebiets, historische Beziehungen zwischen Gemeinden und al Shabaab sowie der strategische 
Wert, den die Gruppe einer bestimmten Gemeinde beimisst (z. B. ihre militärische oder politische 
Bedeutung) (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023).
Andererseits nutzt al Shabaab auch Spannungen und Clankonflikte aus, um eigene Ziele zu 
erreichen (AQ21 11.2023; vgl. HI 4.2023; SPC 9.2.2022) und hat sich die gesellschaftliche 
Benachteiligung von Gruppen zunutze gemacht (Sahan/SWT 24.10.2022). V. a. diejenigen 
Clans, denen es an militärischer Macht fehlt, wenden sich eher an al Shabaab, wenn sie Schutz 
oder Unterstützung suchen (Mubarak/Jackson A./ODI 8.2023). So hat sich die Gruppe z. B. in 
Hiiraan früh mit einer Gruppe marginalisierter Clans verbündet – namentlich mit den Galja’el, 
Jajale, Sheikhal und Jareer – und zwar gegen die politisch durchaus, aber numerisch nicht 
dominanten Hawadle. Der Experte S. J. Hansen berichtet aus Galmudug, dass Kämpfe dort 
regelrechte Clankämpfe waren, zwischen den Murusade auf Seite der al Shabaab und ihren 
traditionellen Feinden, den Hawadle, auf Regierungsseite. Es müssen also von Ort zu Ort 
viele unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, etwa Streit um Land und Ressourcen, 
politische und militärische Aspekte der Clans im Gebiet usw. (TRN/Khalil/Abdi Y./Glazzard/Nor/
Zeuthen 12.2023a). Doch auch manche Clans nutzen al Shabaab, um politische Vorteile zu 
erlangen oder sich an Rivalen zu rächen (SPC 9.2.2022). Gemäß den Angaben einer Quelle der 
FFM Somalia 2023 hat sich al Shabaab etwa gezielt an Minderheiten gewendet, die nicht von der 
Regierung repräsentiert werden. Die Gruppe hat sich so im Süden die Loyalität jeder einzelnen 
Minderheit erkauft (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Zudem kann al Shabaab auch im Sinne des 
Schutzes von Minderheiten agieren, die oftmals über keine eigenen Milizen verfügen. Auch 
dies führt dazu, dass manche Minderheiten al Shabaab unterstützen (MBZ 6.2023). Gleichzeitig 
nützt al Shabaab die gesellschaftliche Nivellierung als Rekrutierungsanreiz – etwa durch die 
Abschaffung der Hindernisse für Mischehen zwischen „ noblen“ Clans und Minderheiten (ICG 
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