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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Operationen gegen bewaffnete Gruppen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat einige Schritte unternommen, um Beamte, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu identifizieren, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Obwohl die Militärjustiz einige Mitglieder der Sicherheitskräfte, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, verurteilt hat, bleibt die Straflosigkeit ein ernstes Problem (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete nichtstaatliche Kräfte begehen weiterhin Menschenrechtsverletzungen in den östlichen Provinzen (USDOS 23.4.2024). Rebellen sind regelmäßig an Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch beteiligt (FH 2024). In Teilen der Provinzen Nord-Kivu und Ituri kommt es weiterhin zu großflächigen Menschenrechtsverletzungen durch die Allied Democratic Forces (ADF), die Bewegung M23 und andere Gruppen (USDOS 23.4.2024). Da die Gerichte nicht ordnungsgemäß funktionieren, bleiben diese Übergriffe weitgehend ungestraft (BS 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 11. Meinungs- und Pressefreiheit Gesetzlich ist Pressefreiheit und Meinungsfreiheit vorgesehen, aber die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer. Öffentliche Kritik an der Regierung, ihren Beamten oder an Korruption kann zu Einschüchterungen, Drohungen und Verhaftungen führen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Im April 2023 wurde ein neues Pressegesetz erlassen (FH 2024). Am 13.3.2023 wurde das Gesetz zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der Pressefreiheit, der Informations- und Rundfunkfreiheit durch Radio und Fernsehen, die Printmedien und andere Kommunikationsmittel vom Parlament ratifiziert. Das Gesetz schränkt die Definition des Journallistenberufs neu ein und führt neue Anforderungen für den Erhalt eines Berufsausweises der Nationalen Union der kongolesischen Presse ein. Rundfunk- und Fernsehsender erhalten Betriebsgenehmigungen eingeschränkt für zwei Jahre. Ferner wurden auch Online-Medien, Kabelfernsehbetreiber und persönliches mobiles Fernsehen als Medienunternehmen neu eingestuft (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz führt zwar ein „Recht auf Gegendarstellung“ als ausreichende Entschädigung für Verleumdungsklagen ein, erlaubt aber weiterhin Haftstrafen zwischen acht Tagen und einem Jahr für Verurteilungen wegen Verleumdung auszusprechen (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz wird zwar von der Zivilgesellschaft als Verbesserung hinsichtlich des Pressegesetzes von 1996 bezeichnet. Trotzdem stößt es auf Kritik, da Journalisten für ihre Arbeit mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht werden können, u.a. für die Verbreitung von „Falschmeldungen“ (FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 33

Journalisten werden aufgrund ihrer Berichterstattung häufig Opfer von Gewalt, Belästigung und Einschüchterung durch Sicherheitskräfte, sowohl online als auch offline. Die Straflosigkeit bei solchen Übergriffen aufgrund von Korruption bleibt ein Problem. So zeigte beispielsweise im Juni 2023 ein in den sozialen Medien veröffentlichtes Video, wie ein Offizier des Militärgeheimdienstes in Kinshasa mehrere Journalisten verprügelt und festgenommen hat. Das UN Joint Human Rights Office (UNJHRO) hat berichtet, dass Journalisten und Menschenrechtsverteidiger regelmäßig Opfer willkürlicher Verhaftungen werden. Regierungsbeamte, insbesondere in den Provinzen Nord- Kivu und Ituri, erheben Anklagen, um regierungskritische Personen zum Schweigen zu bringen. Die UNJHRO hat in der ersten Hälfte des Jahres 2023 26 Fälle von Verletzungen des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung dokumentiert (USDOS 23.4.2024). Ferner berichten zivilgesellschaftliche Gruppen von einer zunehmenden Tendenz der Unterdrückung unter der Regierung Tshisekedi. Während des gesamten Wahlkampfs 2023 sahen sich Journalisten Schikanen und Angriffen durch die Behörden und Anhänger politischer Parteien ausgesetzt. In Nord-Kivu befahlen M23-Rebellen einigen Medienunternehmen, ihre redaktionelle Politik zu ändern (FH 2024). Im März 2023 ratifizierte das Parlament außerdem den Digital Code. Mit dem Gesetz wurden der Nationale Digitalrat und die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten als Regulierungsbehörden für den digitalen Sektor geschaffen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für die Verbreitung oder Weitergabe falscher Informationen in sozialen Medien oder elektronischen Kommunikationsnetzen vor (USDOS 24.3.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung gewährt das Recht auf friedliche Versammlung (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), doch Regierungsbehörden schränken dieses Recht manchmal ein (USDOS 23.4.2024), wogegen in städtischen Gebieten regelmäßig Demonstrationen stattfinden (FH 2024). Insbesondere in den östlichen Provinzen hindern die Behörden Regierungskritiker daran, dieses Recht auszuüben. Durch den seit Mai 2021 geltende Ausnahmezustand in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu ist die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Da es zudem Pflicht ist, örtliche Behörden vorab über geplante öffentliche Veranstaltungen zu informieren, nützt die Regierung dies manchmal, um Genehmigungen für Oppositionsparteien oder regierungskritische Gruppen der Zivilgesellschaft zu unterbinden (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 33

Demonstranten riskieren Verhaftungen, Schläge und tödliche Gewalt (FH 2024) durch Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Von Jänner bis Juni 2023 dokumentierte die UNJHRO 14 Fälle von Verstößen gegen die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024). Die Verfassung garantiert Vereinigungsfreiheit und die Regierung respektiert dieses Recht im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Organisationen der Zivilgesellschaft und NGOs müssen sich bei der Regierung registrieren lassen (USDOS 23.4.2024). Diese Gruppen dürfen keine Einnahmen erzielen und können nur durch Spenden finanziert werden (USDOS 23.4.2024). Das Registrierungsverfahren ist aufwändig und langwierig. Einige Gruppen, insbesondere aus der Gemeinschaft der sexuellen Minderheiten, berichteten, dass die Regierung ihre Anträge abgelehnt hat. Viele NGOs berichten, dass es selbst bei sorgfältiger Einhaltung des Registrierungsverfahrens oft Jahre dauert, bis sie eine Zertifizierung erhalten haben (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 13. Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind prekär (EDA 18.2.2025), hart und lebensbedrohlich aufgrund von Lebensmittelknappheit, extremer Überbelegung, Gewalt unter Gefangenen, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen und medizinischer Versorgung (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigungen unter Häftlingen sind weit verbreitet (FH 2024). Die zentralen Gefängniseinrichtungen sind mit rund 200 %, einige sogar mit einer geschätzten Auslastung von mehr als 500 % belegt. Lokale Medien berichten, dass das Justizministerium, das die Gefängnisse beaufsichtigt, oft nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Verpflegung oder medizinische Versorgung der Insassen zu bezahlen. Die Insassen müssen sich stattdessen auf Angehörige, NGOs und kirchliche Gruppen verlassen (USDOS 23.4.2024). Die Behörden führen nur selten Untersuchungen zu glaubwürdigen Vorwürfen von Misshandlungen durch. Die Regierung gewährte dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, MONUSCO und NGOs regelmäßig Zugang zu offiziellen Hafteinrichtungen, die vom Justizministerium unterhalten werden. Der Zugang zu Einrichtungen, die von der Republikanischen Garde, der ANR und militärischen Geheimdiensten betrieben werden, wurde manchmal verweigert. Die Regierung verweigert den Vereinten Nationen den Zugang zu bestimmten Haftanstalten, insbesondere zu militärischen Einrichtungen wie dem Hauptquartier des Militärgeheimdienstes (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 33

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sind an der Tagesordnung, ebenso wie eine lange Untersuchungshaft. Ein Großteil der Gefängnisinsassen besteht aus Untersuchungshäftlingen. Gefangene zahlen häufig Bestechungsgelder, um Folter zu vermeiden oder ihre Grundbedürfnisse zu decken (FH 2024). Lange Untersuchungshaft, die manchmal Monate oder sogar Jahre andauert, ist ein Problem. Oft werden Personen, die eigentlich vor einen Richter gestellt werden sollten, in einer geheimen Hafteinrichtung festgehalten und bleiben dort viele Monate, so dass ihre Familien sie für tot halten. Die Ineffizienz der Justiz, administrative Hindernisse, Korruption und Personalmangel führen ebenfalls zu Prozessverzögerungen. In vielen Fällen entspricht die Dauer der Untersuchungshaft der Höchststrafe für das mutmaßliche Verbrechen oder übersteigt diese sogar (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische- republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 14. Todesstrafe Im März 2024 kündigte die Regierung an, dass sie das Moratorium für die Todesstrafe nach zwei Jahrzehnten aufheben werde (CLS 2025; vgl. AI 7.1.2025) und Hinrichtungen für eine Reihe von Verbrechen wieder aufnehmen wird (AI 7.1.2025; vgl. 15.3.2024). Trotz der Ankündigungen haben keine Hinrichtungen stattgefunden (CLS 2025). Die letzten bekannten Hinrichtungen in der DR Kongo fanden im Jahr 2003 statt (AI 15.3.2024). Seitdem die Aufhebung des Moratoriums angekündigt wurde ist die Zahl der Todesurteile durch Militärgerichte sprunghaft angestiegen. Diese Urteile folgen oft unfairen Prozessen, auch gegen mutmaßliche Mitglieder krimineller Banden und bewaffneter Gruppen (AI 7.1.2025). Quellen: - AI - Amnesty International (7.1.2025): DRC: President Tshisekedi must halt plans to carry out mass executions, https://www.ecoi.net/en/document/2120669.html, Zugriff 1.4.2025 - AI - Amnesty International (15.3.2024): DRC: Reinstating executions shows a callous disregard for human rights, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/03/drc-reinstating-executions- shows-a-callous-disregard-for-human-rights/, Zugriff 1.4.2025 - CLS - Cornell Law School (2025): Cornell Database - Democratic Republic of the Congo, https://dpw.lawschool.cornell.edu/database/#/results/country? .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 33

15. Religionsfreiheit Die Verfassung des Landes sieht eine unmissverständliche Trennung von Staat und Kirche vor (BS 2024). Weiters garantiert die Verfassung Religionsfreiheit und verbietet Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen. Das Gesetz regelt die Gründung und Tätigkeit religiöser Gruppen (USDOS 26.6.2024). Die World Population Review schätzt dass, 80-95 % der Bevölkerung Christen sind, womit die Demokratische Republik Kongo die christlichste Nation in Afrika ist (WPR 2025). Es gibt auch andere Angaben; demnach gehören 2-10 % der Bevölkerung indigenen Glaubensgemeinschaften an, gefolgt vom Islam mit 1,5-10 % (WPR 2025). Gemäß CIA sind 93 % Christen (römisch- katholisch 29,9 %, protestantisch 26,7 %, andere Christen 36,5 %), 2,8 % Kimbanguisten, 1,3 % Muslime, andere (einschließlich synkretistischer Sekten und indigener Glaubensrichtungen) werde auf ca. 1,2 % geschätzt (CIA 13.3.2025). Laut USDOS gibt es etwa 60 protestantische Konfessionen. Zu den anderen christlichen Gruppen gehören u.a auch die Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage sowie die griechische und die unabhängige orthodoxe Kirche. Es gibt kleine Gemeinschaften von Hindus, Juden, Buddhisten, Baha'is und Anhängern indigener Religionen. Im Gegensatz zur Schätzung der World Religion Database schätzen die muslimischen Führer, dass ihre Gemeinschaft 5 % der Bevölkerung ausmacht. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung verbindet traditionelle Überzeugungen und Praktiken mit dem Christentum oder anderen religiösen Überzeugungen (USDOS 26.6.2024). Die christlichen Kirchen, insbesondere die katholische Kirche, die nach wie vor die meisten Mitglieder hat, üben durch die Bereitstellung von Bildungs- und Gesundheitsdiensten einen erheblichen sozialen Einfluss aus (BS 2024). Minderheitskirchen, wie die Kimbaguisten, und Muslime üben ebenfalls einen sichtbaren sozialen Einfluss aus. Während die Kirchenführer versuchen, sich als Teil der Zivilgesellschaft politisch zu engagieren und die Interessen der Massen zu erziehen oder zu verteidigen, versuchen die meisten Politiker, sich mit ihnen zu verbünden, um die Unterstützung der Kirchenmitglieder zu gewinnen (BS 2024). Der Islamische Staat in der Demokratischen Republik Kongo (ISIS-DRK), lokal bekannt als Allied Democratic Forces (ADF), eine von den USA als Terrororganisation eingestufte Organisation, griff weiterhin wahllos Zivilisten in den Provinzen Nord-Kivu und Ituri an und zielte gelegentlich auch auf Kirchen und religiöse Führer. Die Gewalt richtete sich gegen alle Gemeinschaften, doch die meisten Opfer waren Christen. Im Jänner 2024 zündete ISIS-DRK/ADF bei einer Taufe in Kasindi in der Provinz Nord-Kivu einen Sprengsatz. Dabei starben 16 Menschen, mindestens 62 wurden verletzt. Im März 2024 tötete die Gruppe bei Angriffen auf Dörfer in Nord-Kivu mehr als 83 Christen, darunter auch Kinder (USDOS 26.6.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 33

Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic- of-the/, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2111851.html, Zugriff 13.3.2025 - WPR - World Population Review (2025): DR Congo Population, https://worldpopulationreview.com/countries/dr-congo#dr-congo-demographics, Zugriff 13.3.2025 16. Minderheiten Insgesamt leben in der DR Kongo mehr als 250 ethnische Gruppen, von denen ca. 80 % Bantu sind; die vier größten Volksgruppen - Mongo, Luba, Kongo (alle Bantu) und die Mangbetu-Azande (Hamitisch) - machen etwa 45 % der Bevölkerung aus (CIA 13.3.2025; vgl. WPR 2025). Zu den anderen Gruppen gehören Zentralsudanesen/Ubangier, Miloten und Pygmäen (WPR 2025). Die Verfassung untersagt die Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Stamm oder kultureller oder sprachlicher Minderheit. Dennoch führen langjährige ethnische Spannungen, oft im Zusammenhang mit Landrechten, zu Gewalt (USDOS 23.4.2024). Indigene Völker sind einer weit verbreiteten Diskriminierung ausgesetzt und haben nur begrenzten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (FH 2024). Obwohl Präsident Tshisekedi im November 2022 ein Gesetz unterzeichnet hat, das den Zugang zu Dienstleistungen erweitern, Diskriminierung bekämpfen und Landrechte respektieren soll (FH 2024), ist die gesellschaftliche Diskriminierung der indigenen Bevölkerung des Landes (Twa, Baka, Mbuti, Efe, Aka und andere Völker, die von vielen Einwohnern kollektiv als „Pygmäen“ bezeichnet werden und als die Ureinwohner des Landes gelten) weit verbreitet. Die Regierung schützt ihre bürgerlichen und politischen Rechte nicht wirksam (USDOS 23.4.2024). Ferner kommt es auch zu anhaltender Gewalt und Diskriminierung von Angehörigen der ruandischen Bevölkerungsgruppe und von Personen, die vermeintlich mit Ruanda oder der bewaffneten Gruppe M23 sympathisieren. Auch Hassreden gegen diese Bevölkerungsgruppen haben zugenommen (USDOS 23.4.2024). Kinyarwanda-Sprecher und ethnische Tutsi sind Diskriminierung und Hassreden ausgesetzt, die während der erneuten Kampagne der M23 im Osten des Landes über soziale Netzwerke weit verbreitet wurden (FH 2024). Gleichzeitig üben auch Ruandaphone Bevölkerungsgruppen (sowohl Kinyarwanda- als auch Kirundi-Sprecher) Gewalt gegen andere ethnische Gemeinschaften aus (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 33

Seit Februar 2022 hat die Gewalt zwischen den Volksgruppen der Teke und Yaka in den Provinzen Kwilu, Kwango und Mai-Ndombezu zu mindestens 300 Todesopfern, der Zerstörung von mehr als 200 Häusern und zur Vertreibung Tausender Einwohner geführt (USDOS 23.4.2024). Ferner gibt es Berichte, dass Regierungsbeamte Gewalt und Missbrauch gegen bestimmte ethnische Gruppen anstacheln, aufrechterhalten, billigen und tolerieren (USDOS 23.4.2024). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic Republic of the,https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic-of- the/, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - WPR - World Population Review (2025): DR Congo Population, https://worldpopulationreview.com/countries/dr-congo#dr-congo-demographics, Zugriff 13.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 17. Relevante Bevölkerungsgruppen 17.1. Frauen Die Chancengleichheit ist zwar in der kongolesischen Verfassung verankert, aber in der Praxis so gut wie nicht vorhanden. Obwohl es gesetzlich verboten ist, werden Frauen und Mädchen auf allen Ebenen diskriminiert. Sie sind in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut betroffen und werden regelmäßig Opfer sexueller Gewalt. Darüber hinaus ist die DR Kongo durch eine tief verwurzelte patriarchalische Kultur gekennzeichnet. Gesetze und traditionelle Bräuche diskriminieren Frauen. Zwar hat sich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern beim Zugang zur Primar- und Sekundarbildung und beim Schulabschluss in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert, doch machen Frauen nur 31,2 % aller Studierenden im tertiären Bildungsbereich aus (BS 2024). Eine Änderung des Wahlgesetzes aus dem Jahr 2022 zielte darauf ab, die Beteiligung von Frauen an den Wahlen zu erhöhen, indem den politischen Parteien, deren Listen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, die Gebühren für die Registrierung der Kandidaten erlassen wurden. Nach Angaben von Beamten der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission reichte jedoch keine politische Partei Kandidatenlisten mit einem Frauenanteil von 50 % für die Wahlen 2023 ein. Die volle Beteiligung von Frauen an der Politik und an Führungspositionen im Allgemeinen ist mit Hindernissen verbunden. Frauen in Führungspositionen erhalten häufig Ressorts, die sich auf so genannte Frauenthemen konzentrieren, wie z. B. geschlechtsspezifische Gewalt, kulturelle Normen und die Diskriminierung von Frauen. Frauen haben in der Regel weniger Zugang zu den für die Teilnahme an der Politik erforderlichen finanziellen Mitteln. Darüber hinaus stellt die Unsicherheit, insbesondere in den östlichen Provinzen, ein großes Hindernis für Frauen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 33

dar, die für ein Amt kandidieren und einen Wahlkampf führen wollen, da das Risiko von Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewalt sie dazu veranlasst, ihre Aktivitäten und ihr öffentliches Auftreten einzuschränken. Die Belästigung und Verhöhnung von weiblichen Kandidaten sind sogar innerhalb ihrer eigenen Parteien weit verbreitet. Gewalt gegen weibliche Kandidaten wird weder verhindert noch verurteilt (USDOS 23.4.2024). Der mangelnde Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und staatlichen Einrichtungen in ländlichen Gebieten behindert die politische Beteiligung. Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert und haben nur 12,8 % der Sitze in der Nationalversammlung inne. Bei den Wahlen im Dezember 2023 waren 17 % der Kandidaten Frauen (FH 2024). Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber das Gesetz gewährt Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Frauen in fast allen Bereichen ihres Lebens diskriminiert. Das Familiengesetzbuch weist den Frauen eine untergeordnete Rolle im Haushalt zu. Obwohl die Verfassung die Diskriminierung von Frauen verbietet, benachteiligen einige Gesetze und Gewohnheitsrechte Frauen in Bezug auf Erbschaft und Landbesitz (FH 2024). Das Gesetz erlaubt es Frauen, sich ohne Zustimmung der männlichen Verwandten in wirtschaftlichen Bereichen zu betätigen, sieht eine Betreuung bei Mutterschaft vor, verbot Ungleichheiten im Zusammenhang mit Mitgiften und legte Geldstrafen und andere Sanktionen für diejenigen fest, die diskriminieren oder geschlechtsbezogene Gewalt ausüben. Die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam um. Frauen werden auch wirtschaftlich diskriminiert, und es gibt gesetzliche Beschränkungen für die Beschäftigung von Frauen, einschließlich Beschränkungen für als gefährlich geltende Berufe, aber keine Beschränkungen für die Arbeitszeiten von Frauen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erhalten Frauen in der Privatwirtschaft häufig weniger Lohn als Männer, die die gleiche Arbeit verrichten, und sie bekleiden selten Führungspositionen. Frauen, die sich als Angehörige sexueller Minderheiten, Migrantinnen, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie Angehörige rassischer, ethnischer oder religiöser Randgruppen identifizierten, werden bei der Suche nach einer Beschäftigung, einer Wohnung oder dem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen mitunter diskriminiert (USDOS 23.4.2024). Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet (FH 2024; vgl. DF 28.1.2025). Das Gesetz über sexuelle Gewalt stellt die Vergewaltigung aller Personen unter Strafe, doch wird das Gesetz nicht oft durchgesetzt. Die gesetzliche Definition von Vergewaltigung umfasst nicht die Vergewaltigung in der Ehe oder die Vergewaltigung durch Intimpartner. Vergewaltigung und sexuelle Verstümmelung sind ebenfalls weit verbreitet und werden in bewaffneten Konflikten als Taktik eingesetzt, auch von Regierungsseite. Opfer von Vergewaltigungen werden manchmal gezwungen, eine Geldstrafe zu zahlen, um zu ihren Familien zurückzukehren und Zugang zu ihren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 33

Kindern zu erhalten. Menschen mit Behinderungen sind in hohem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Indigene Frauen, die eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff überlebten, werden häufig stigmatisiert oder von ihren Gemeinschaften abgelehnt. Die meisten Opfer von Vergewaltigungen unternehmen aufgrund unzureichender Ressourcen, mangelnden Vertrauens in das Justizsystem, familiären Drucks und aus Angst, sich Demütigungen, Repressalien oder beidem auszusetzen, keine formellen rechtlichen Schritte (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete, darunter zahlreiche kongolesische Soldaten und von der Armee ausgerüstete Milizionäre, überfallen Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen (DF 28.1.2025). Rebellen und Regierungssoldaten sind regelmäßig in Fälle von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch verwickelt (FH 2024). Das Familiengesetzbuch verpflichtet Ehefrauen, ihren Ehemännern, dem Oberhaupt des Haushalts, zu gehorchen. Verheiratete Frauen stehen unter der gesetzlichen Vormundschaft ihres Ehemannes (FH 2024). Obwohl das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung bei 18 Jahren liegt, werden viele Frauen früher verheiratet (FH 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 17.2. Kinder Die Mehrheit der Grundschulen (71 %) und weiterführenden Schulen (63,8 %) werden von privaten Vereinen betrieben. Etwa 80 % dieser Privatschulen werden von der katholischen Kirche betrieben. Um die Grundschulbildung zu fördern, hat die Regierung im September 2019 die kostenlose Grundschulbildung zu ihrem politischen Leitmotiv erklärt. Infolgedessen stieg die Bruttoeinschulungsquote im Grundschulbereich im Jahr 2020 auf 124 %, verglichen mit einem Durchschnitt von etwa 50 % im letzten Jahrzehnt. Dies ist hauptsächlich auf den Schulbesuch älterer Kinder zurückzuführen (BS 2024). Die Anzahl der Mädchen, die eine weiterführende Schule besuchen, ist aus finanziellen, kulturellen oder sicherheitsbedingten Gründen geringer als jene der Buben. Dies ist u.a. auch auf frühe Eheschließungen und Schwangerschaften bei Mädchen zurückzuführen. Es gab Berichte über .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 33

Lehrer, die Mädchen zu sexuellen Gefälligkeiten als Gegenleistung für bessere Noten drängten (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete Gruppen haben Schulen angegriffen und Kinder am Zugang zu Bildung gehindert. Schulen im Osten werden auch zur Unterbringung von Binnenflüchtlingen genutzt, insbesondere in den Nord-Kivu-Gebieten Rutshuru und Masisi. Die vorsichtige Wiederaufnahme des Schulbetriebs in diesen Gebieten im September 2023 wurde durch die anhaltenden Kämpfe und die daraus resultierende Vertreibung der Bevölkerung untergraben (FH 2024). Die Verfassung kriminalisiert Zwangsehen, und das Gesetz schreibt die elterliche Zustimmung vor und verbietet die Eheschließung von Personen unter 18 Jahren. Das Gesetz wird von der Regierung nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). Diesbezügliche Verurteilungen sind nach wie vor selten (FH 2024). Aufgrund der anhaltenden gesellschaftlichen Akzeptanz kommt es zu vielen Eheschließungen von Minderjährigen. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, wer befugt ist, Zwangsehe als Straftat anzuzeigen oder ob ein Richter dazu befugt ist (USDOS 23.4.2024). Rebellenkommandeure haben Mädchen in Zwangsehen verschleppt (FH 2024). Obwohl das Gesetz alle Formen des Kindesmissbrauchs verbietet, kommt dieser regelmäßig vor. UNICEF und MONUSCO führten einige Misshandlungen von Kindern, darunter sexuelle Gewalt gegen junge Mädchen, auf schädliche traditionelle und religiöse Praktiken zurück (USDOS 23.4.2024). Viele Kirchen führten Exorzismen an Kindern durch, die der Hexerei beschuldigt wurden. Laut UNICEF bezeichnen einige Gemeinschaften Kinder mit Behinderungen oder Sprachstörungen als Hexen. Diese Praxis führt manchmal dazu, dass Eltern ihre Kinder im Stich lassen. Die Verfassung verbietet die Aussetzung von Kindern, die der Hexerei beschuldigt werden. Dennoch werden Kinder deswegen ausgesetzt oder misshandelt. Das Gesetz sieht die Inhaftierung von Eltern und anderen Erwachsenen vor, allerdings setzen die Behörden das Gesetz nicht um (USDOS 23.4.2024). Obwohl das Gesetz Zwangs- oder Pflichtarbeit verbietet, ist diese weit verbreitet und umfasst auch Zwangsarbeit von Kindern im Bergbau, beim Straßenverkauf, im Haushalt und in der Landwirtschaft (FH 2024). Fast alle bewaffneten Milizen im Ostkongo rekrutieren Kindersoldaten (KAS 16.12.2024). Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten ist weit verbreitet (FH 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 33
