drko-lib-2025-04-03-ke

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wegen mangelnder Unabhängigkeit. Zudem ist auch die CENI von Korruption betroffen. Im Jahr
2019 verhängte das US-Finanzministerium Sanktionen gegen drei CENI-Beamte und warf ihnen 
vor, den Wahlprozess zu untergraben. Durch die Änderungen des Wahlgesetzes im Juni 2022 
wurde  die  CENI  erstmals  verpflichtet,  alle  Ergebnisse  außerhalb  jedes  Wahllokals  und  jedes 
Auswertungszentrums, sowie auf ihrer Website zu veröffentlichen, aber die CENI hatte bis zum 
Jahresende 2023 keine Ergebnisse veröffentlicht (FH 2024). 
Dennoch  wurden  die  landesweiten  Wahlen  als  fair,  aber  nicht  frei  von  Missbräuchen  und 
Unregelmäßigkeiten bezeichnet (USDOS 23.4.2024).
Klientelismus bleibt ein wichtiges Mittel, um die Macht von Präsident Tshisekedi nachhaltig zu 
festigen. Staatliche Interessen spielen eine untergeordnete Rolle und werden häufig den eigenen 
dringenden Prioritäten und Strategien des Präsidenten zum Machterhalt untergeordnet (BS 2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- bpb - Bundeszentrale für politische Bildung (14.12.2023): 20.12.2023: Wahlen in der 
Demokratischen Republik Kongo, 
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/543757/20-12-2023-wahlen-in-der-
demokratischen-republik-kongo/, Zugriff 27.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage ist instabil (AA 21.3.2025), im ganzen Land sehr angespannt und besonders 
im Osten höchst volatil (EDA 18.2.2025). In der Hauptstadt Kinshasa kann es in Zusammenhang 
mit  dem  eskalierenden  Konflikt  im  Osten  des  Landes  (siehe  Kapitel  3.1.)  zu  gewalttätigen 
Demonstrationen,  Brandstiftungen,  Straßenblockaden  und  Plünderungen  kommen.  Die 
Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist 
jederzeit  möglich  (EDA 18.2.2025).  In  der  Vergangenheit  kam  es  in  Kinshasa  und  anderen 
kongolesischen Städten wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum 
Einsatz  scharfer  Munition,  es  gab  Todesopfer,  Verletzte  und  zahlreiche  Festnahmen. 
Versammlungen,  Proteste  und  bestimmte  Veranstaltungen  können,  selbst  ohne  erkennbaren 
äußeren  Anlass,  jederzeit  zu  sicherheitsrelevanten  Ereignissen  oder  gewalttätigen 
Ausschreitungen führen und harte Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit 
weitreichenden  Störungen  des  öffentlichen  Lebens,  sowie  einer  hohen  Präsenz  bewaffneter 
Sicherheitskräfte gerechnet werden (AA 21.3.2025).
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Bereits in der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor
allem  in  den  Ostprovinzen,  teilweise  auch  zu  gewaltsamen  Protesten  gegen  die  UN-Mission 
MONUSCO.  Weitere  Ausschreitungen,  auch  gegenüber  NGOs und  internationalem  Personal, 
können  nicht  ausgeschlossen  werden  (AA  21.3.2025).  Der  UNO-Sicherheitsrat  hat  den 
schrittweisen Abzug der Truppen der UN-Friedensmission (MONUSCO) beschlossen. Eine weitere 
Verschlechterung der Sicherheitslage ist somit möglich (EDA 18.2.2025).
Seitdem es im Mai 2024 im Zentrum der Hauptstadt Kinshasa zu bewaffneten Angriffen auf den 
Präsidentenpalast und die Residenz eines Politikers gekommen ist, kommt es in Kinshasa zu 
Straßensperren und erhöhter Polizei- und Militärpräsenz (EDA 18.2.2025).
Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet eskalieren. Es kann zu 
gewaltsamen Zusammenstößen u.a. zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie zu 
Plünderungen  kommen (EDA  18.2.2025).  Kurzfristige  Abschaltungen  von  SMS-  und 
Internetdiensten  sind  jederzeit  möglich.  Es  kann  zu  Straßensperren  auf  dem  Weg  zwischen 
Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen 
Abendstunden (AA 21.3.2025). Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand 
über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter 
anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und  Ausgangssperren 
zu verhängen (EDA 18.2.2025).
Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten.  In den Konfliktregionen 
besteht ein erhöhtes Risiko von  Attentaten und Entführungen. In gewissen Landesteilen besteht 
die  Gefahr  von  Landminen  und  Blindgängern.  In  mehreren  Provinzen  sind  bewaffnete 
Gruppierungen aktiv, und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und 
der kongolesischen Armee (EDA 18.2.2025).
Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch (AA 21.3.2025; vgl. EDA 18.2.2025), der Schutz 
durch  die  Polizei  nicht  immer  effektiv.  Sowohl  Gewaltkriminalität  als  auch  Taschendiebstähle 
kommen vor (AA 21.3.2025). Die hohe Militarisierung in Goma führt auch zu erhöhter Kriminalität. 
Dort werden jeden Tag zwei bis drei Raubmorde verzeichnet (DF 28.1.2025).
Die Nationalparks Virunga und Kahuzi-Biega sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 
2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des World Food Programme (WFP) 
nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen 
Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen (AA 21.3.2025).
Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor (EDA 18.2.2025).
Quellen:
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7

- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und
Sicherheitshinweise (Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/
kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025
- DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtiges [Schweiz] (18.2.2025): Reisehinweise für 
die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische-
republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 
12.3.2025
3.1. Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo 
Seit  Jahrzehnten  ist  der  Osten  des  Landes  umkämpft  (DF  28.1.2025).  Der  jüngste  Konflikt 
eskalierte im Dezember 2024, nachdem Friedensgespräche in Angola zwischen den Präsidenten 
der DR Kongo und Ruanda aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Miliz "Bewegung 
des 23. März" (M23) abgesagt wurden. Ruanda hatte auf einem direkten Dialog zwischen der DR 
Kongo und M23 bestanden, was die damalige kongolesische Regierung ablehnte (AJ 24.3.2025). 
Nun spitzt sich der Konflikt zwischen der kongolesischen Armee und der Rebellenmiliz M23 zu (DF 
28.1.2025).  Der  heftigste  Konflikt  seit  mehr  als  einem  Jahrzehnt.  Auf  der  einen  Seite  die 
Rebellengruppe  M23,  unterstützt  von  schätzungsweise  bis  zu  7.000  Soldaten  aus  dem 
Nachbarland Ruanda, auf der anderen Seite die kongolesische Armee  (tagesschau 18.3.2025). 
Der Konflikt ist kompliziert, es geht um Bodenschätze, um ethnische Konflikte und die Interessen 
etlicher Nachbarländer,  sodass sich der Konflikt ausweiten könnte  (tagesschau 19.2.2025). Die 
M23 hat mit Unterstützung ruandischer Soldaten seit Jänner 2025 Gebiete im Osten der DR Kongo 
eingenommen, darunter Goma (am 26.1.) und Bukavu (am 16.2.) (tagesschau 12.3.2025; vgl.  DW 
27.1.2025,  AJ 24.3.2025). Die Sicherheitslage in Goma, einem wichtigen humanitären Zentrum, 
bleibt  weiterhin  äußerst  instabil.  Bewegungseinschränkungen  behindern  die  Lieferung  von 
Hilfsgütern an Bedürftige (AJ 24.3.2025). Der Krieg hat seit Anfang Jänner 2025 laut UN-Angaben 
400.000 Menschen aus ihren Dörfern vertrieben. Insgesamt lebt inzwischen fast die Hälfte der
Bevölkerung von Nordkivu bei Gastfamilien oder in Lagern in und um Goma (DW 27.1.2025).
Die Regierung der DR Kongo hat letztendlich Friedensverhandlungen mit der Miliz M23 in Luanda, 
der Hauptstadt von Angola zugestimmt. Das angolanische Präsidialamt gab nach einem Besuch 
des  kongolesischen  Präsidenten  Félix  Tshisekedi  bekannt,  man  werde  als  Vermittler  in  dem 
Konflikt Kontakt zur M23 aufnehmen. So sollen Delegationen beider Seiten direkte Verhandlungen 
über einen endgültigen Frieden führen. Friedensgespräche waren bisher nicht in Gang gekommen, 
weil Tshisekedi einen Dialog mit der M23 immer wieder abgelehnt hatte (tagesschau 12.3.2025). 
Allerdings  drangen  einen  Tag,  nachdem  die  Präsidenten  des  Kongo  und  Ruandas  zu  einem 
sofortigen Waffenstillstand aufgerufen hatten, die von Ruanda unterstützten M23-Rebellen tiefer in 
kongolesisches Gebiet ein und erreichten die Außenbezirke der Stadt Walikale (Reuters
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19.3.2025). Die strategisch wichtige Stadt wurde am 19.3.2025 eingenommen. Dies ist bislang der
westlichste Punkt, den die Rebellen bei ihrem Vormarsch erreicht haben (Reuters 21.3.2025).
Am 22.3.2025 kündigten die Alliance Fleuve Congo - Congo River Alliance (AFC), zu der auch die 
M23 gehört, ihren Rückzug aus der eroberten Stadt Walikale und den umliegenden Gebiete an, 
um  die  Friedensbemühungen  zu  unterstützen  (Reuters  22.3.2025;  vgl.  AJ  24.3.2025).  Die 
Regierung hat die Hoffnung geäußert, dass dieser Schritt auch umgesetzt wird, nachdem sich die 
M23 in derselben Woche in letzter Minute nach der Verhängung von EU-Sanktionen aus den
geplanten  Gesprächen  mit  den  kongolesischen  Behörden  zurückgezogen  hatte  (Reuters 
22.3.2025). Am 24.3.2025 brachen die Rebellen ihr Versprechen, sich zurückzuziehen, und warfen 
der Armee vor, ihre eigenen Verpflichtungen verletzt zu haben (Reuters 24.3.2025).
Zusätzlich  wurden  in  der  Region  durch  Plünderungen  humanitärer  Infrastruktur  und  von 
Lagerhäusern die Hilfsmaßnahmen behindert (AJ 24.3.2025). Die Dörfer in den Gebieten, die von 
der M23 besetzt sind, befürchten u.a. Angriffe durch Bomben. Zudem wird berichtet, dass es durch 
die M23 teilweise zu Plünderungen sowie zu Tötungen von vermeintlichen Kollaborateuren der 
verfeindeten  Milizen  oder  der  Armee  kommt.  Die  Menschenrechtsorganisation  Human  Rights 
Watch wirft der M23 gezielte Tötungen von Zivilisten vor (DF 28.1.2025). Bei gezielten Angriffen 
auf humanitäre Organisationen gingen große Mengen an Nahrungsmitteln, Medikamenten und
medizinischem Material verloren (AJ 24.3.2025).
Quellen:
- AJ - Al Jazeera (24.3.2025): Mapping the human toll of the conflict in DR Congo, 
https://www.aljazeera.com/news/2025/3/24/mapping-the-human-toll-of-the-conflict-in-dr-congo, 
Zugriff 1.2.2025
- DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- DW - Deutsche Welle (27.1.2025): Nach dem Fall Gomas: Wie die Menschen im Kongo 
überleben, https://www.dw.com/de/afrika-kongo-goma-miliz-rebellen-v2/a-71421134, Zugriff 
28.3.2025
- Reuters (24.3.2025): East Congo ceasefire in trouble as rebels stay in strategic town, 
https://www.reuters.com/world/africa/angola-end-east-congo-conflict-mediation-role-
presidency-says-2025-03-24/, Zugriff 28.3.2025
- Reuters (22.3.2025): Congo M23 rebels say they will withdraw from seized town to support 
peace push, https://www.reuters.com/world/africa/congo-m23-rebels-reposition-forces-seized-
town-support-peace-efforts-rebel-2025-03-22/, Zugriff 28.3.2025
- Reuters (21.3.2025): Congo rebels dismiss ceasefire calls, capture strategic town, 
https://www.reuters.com/world/africa/congos-m23-rebels-enter-walikale-town-centre-extending-
westward-push-2025-03-20/, Zugriff 28.3.2025
- Reuters (19.3.2025): M23 rebels enter another eastern Congo town, defying calls for ceasefire, 
https://www.reuters.com/world/africa/m23-rebels-enter-outskirts-east-congo-town-
walikale-2025-03-19/, Zugriff 28.3.2025
- tagesschau (18.3.2025): Kämpfe im Kongo. Hoffnung auf Frieden rückt in die Ferne,  
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/ostkongo-friedensgespraeche-abgesagt-100.html, 
Zugriff 28.3.2025
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- tagesschau (12.3.2025): Angola will zwischen Kongo und M23-Miliz vermitteln, 
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/kongo-verhandlungen-m23-milizen-100.html, Zugriff 
28.3.2025
- tagesschau (19.2.2025): Kongo und Ruanda - Die Angst vor einem regionalen Krieg,  
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/kongo-ruanda-konflikt-100.html, Zugriff 28.3.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, aber die Regierung respektiert die Unabhängigkeit 
und Unparteilichkeit der Richter im Allgemeinen nicht (USDOS 23.4.2024). Die Rechtsstaatlichkeit 
war ein wichtiges Versprechen von Präsident Tshisekedi, aber es konnten noch keine Fortschritte 
verzeichnet werden, obwohl alle Vorkehrungen für eine unabhängige Justiz getroffen worden sind 
(BS 2024). In der Praxis ist die Justiz nach wie vor überlastet, unterfinanziert (BS 2024) und wird 
durch  politischen  Einfluss  und  Korruption  stark  beeinträchtigt  (BS  2024;  vgl.  FH  2024). 
Regierungsbeamte  und  andere  einflussreiche  Personen  setzten  Richter,  Staatsanwälte  oder 
Verteidiger häufig unter Druck (USDOS 23.4.2024). 
Militärrichter sind für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung aller Verbrechen zuständig, 
die von Angehörigen der staatlichen Sicherheitskräfte begangen werden, unabhängig davon, ob 
sie  in  Ausübung  ihrer  Pflicht  begangen  wurden  oder  nicht.  Auch  Zivilisten  können  vor  ein 
Militärgericht  gestellt  werden  (USDOS  23.4.2024).  Zivilisten  werden  oft  vor  Militärgerichten 
angeklagt,  die  nur  schwache  Garantien  für  die  Rechte  der  Angeklagten  und  schlechte 
Zeugenschutzmechanismen bieten (FH 2024). Diese Gerichte sind auch der Einflussnahme durch 
Politiker und hochrangiges Militärpersonal ausgesetzt (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Ländliche Gebiete sind auf traditionelle Gerichte angewiesen. Informelle Justizmechanismen sind 
im ganzen Land verbreitet (FH 2024). 
Die Verfassung sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren und eine unabhängige 
Justiz vor, aber diese Rechte werden nicht immer eingehalten. Die Behörden sind verpflichtet, die 
Angeklagten unverzüglich und ausführlich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu unterrichten, 
was jedoch nicht immer geschieht. Angeklagte haben das Recht auf eine Verhandlung innerhalb 
von 15 Tagen nach Anklageerhebung, doch können die Richter diese Frist auf maximal 45 Tage 
verlängern. Die Behörden halten sich nur gelegentlich an diese Vorschrift (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
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5. Sicherheitsbehörden
Die kongolesische Nationalpolizei (Police National Congolaise – PNC) untersteht dem
Innenministerium (CIA 13.3.2025). 
Der Hauptfokus der Streitkräfte (Forces d'Armees de la Republique Democratique du Congo - 
FARDC) liegt auf der inneren Sicherheit und der Durchführung von Operationen gegen Rebellen 
und andere illegale bewaffnete Gruppen. Sie entstand aus den bewaffneten Fraktionen der Kongo-
Kriege,  die  2003  endeten,  und  umfasste  verschiedene  Milizen,  paramilitärische  Gruppen  und 
Rebellenformationen  (CIA  13.3.2025).  Die  nationale  Armee  (FARDC)  bleibt  nach  wie  vor 
zersplittert und ist nicht in der Lage, das gesamte Staatsgebiet zu kontrollieren oder verschiedene 
politische Verpflichtungen zu erfüllen, wie etwa die effektive Eingliederung zahlreicher ehemaliger 
Rebellengruppen. Die systematische und weit verbreitete Korruption innerhalb der FARDC sowie 
ihr Mangel an Ausrüstung und andere Probleme behindern weiterhin erheblich ihre
Professionalisierung und ihre Bemühungen, die Gewaltanwendung im ganzen Land vollständig zu 
monopolisieren.  Darüber  hinaus  ist  es  der  FARDC  trotz  des  Führungswechsels  und  der 
Verabschiedung eines dringend benötigten Militärplanungsgesetzes nicht gelungen, die erhoffte 
Erneuerung in Gang zu setzen. Sie leidet nach wie vor unter einer gespaltenen Loyalität des 
Kommandos und wird häufig der Plünderung von Zivilisten, Vergewaltigungen und verschiedener 
Menschenrechtsverletzungen beschuldigt (BS 2024).
Die  leistungsfähigste  Militärtruppe  der  Demokratischen  Republikanischen  Republik,  die 
Republikanische Garde, steht unter der direkten Kontrolle des Präsidenten und wird nicht von der 
FARDC beaufsichtigt. Sie konzentriert sich weitgehend auf den Schutz des Präsidenten und der 
Regierungsinstitutionen sowie auf die Durchsetzung der inneren Sicherheit (CIA 13.3.2025).
Die Stabilisierungsmission der UN-Organisation in der DR Kongo (MONUSCO) ist seit 1999 in den 
zentralen und östlichen Teilen des Landes im Einsatz. Ende 2024 verfügte die MONUSCO über 
rund 14.000 Mann, und ihr Mandat wurde bis Ende 2025 verlängert. Zur MONUSCO gehört eine 
Force Intervention Brigade (FIB - drei Infanteriebataillone plus Artillerie und Spezialkräfte), die 
erste  UN-Friedenstruppe  überhaupt,  die  speziell  mit  der  Durchführung  gezielter 
Offensivoperationen  beauftragt  ist,  um  Gruppen  zu  neutralisieren  und  zu  entwaffnen,  die  als 
Bedrohung  für  die  staatliche  Autorität  und  die  zivile  Sicherheit  gelten  (CIA 13.3.2025).  Die 
MONUSCO scheitert weiterhin in dramatischer Weise daran, ein akzeptables Sicherheitsumfeld zu 
schaffen (BS 2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 33
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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic 
Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic-
of-the/, Zugriff 12.3.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Das  Gesetz  verbietet  solche  Praktiken,  es  gibt  jedoch  glaubwürdige  Berichte  darüber,  dass 
Regierungsbeamte diese anwenden (USDOS 23.4.2024). Zudem gibt es glaubwürdige Berichte 
darüber, dass die staatlichen Sicherheitskräfte Einzelpersonen grausamer, unmenschlicher und 
erniedrigender  Behandlung  oder  Bestrafung  aussetzen.  Ferner  kommt  es  auch  zu 
Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch durch Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024).
Seit  der  Übernahme  der  Kontrolle  über  Goma  Ende  Jänner  2025  haben  einheimische 
zivilgesellschaftliche Organisationen, die Medien und die UN über Tötungen durch die Miliz M23 
berichtet  (HRW  12.3.2025).  Am  5.3.2025  erklärte  die  Sonderberichterstatterin,  glaubwürdige 
Berichte über Menschenrechtsverteidiger erhalten zu haben, die in Nord-Kivu inhaftiert, gewaltsam 
verschleppt und gefoltert worden sind. Mindestens sechs Menschenrechtsverteidiger sind nach 
ihrem Versuch, aus Goma zu fliehen, nachdem die Stadt von der M23 eingenommen worden ist, 
als  vermisst  gemeldet  worden.  Außerdem  haben  die  Milizen  führende  Persönlichkeiten  der 
Zivilgesellschaft festgenommen und Hinrichtungen verübt (HRW 12.3.2025). Die offensichtlichen 
Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren von zwei bekannten Kritikern der M23 haben bei Aktivisten 
und Journalisten die Sorge verstärkt, ins Visier genommen zu werden (HRW 12.3.2025).
Die Straffreiheit für Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte stellt ein Problem dar, obwohl die 
Regierung  begrenzte  Fortschritte  dabei  erzielt  hat,  die  Sicherheitskräfte  für 
Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. So hat das Oberste Militärgericht von 
Kinshasa am 30.3.2023 vier Offiziere der nationalen Polizei wegen Folter verurteilt, die im Jahr 
2021 zum Tod eines Häftlings geführt hatte. Die vier Offiziere wurden zu lebenslangen Haftstrafen 
verurteilt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- HRW - Human Rights Watch (12.3.2025): DR Congo: Rwanda-Backed M23 Target Journalists, 
Activists,https://www.ecoi.net/en/document/2122883.html, Zugriff 2.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 7. Korruption
Obwohl es Gesetze zur Korruptionsbekämpfung gibt, die Korruptionsbekämpfung nach seinen 
Angaben  eine  der  obersten  Prioritäten  des  Präsidenten  ist  und  obwohl  er  in  der  Folge  die 
Generalinspektion für Finanzen (IGF) wiederbelebt und die Unabhängigkeit der Justiz öffentlich 
unterstützt hat, bleibt die grassierende Korruption in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen 
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Bereichen eines der Hauptprobleme im Land (BS 2024). Die Korruption ist endemisch (FH 2024).
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzt es nicht wirksam um. Es gibt zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung. Durch die 
Korruption  von  Beamten  auf  allen  Ebenen  und  in  staatlichen  Unternehmen  werden  den 
Staatskassen weiterhin jährlich Hunderte von Millionen Dollar entzogen (USDOS 23.4.2024). Auch 
gewählte  Staatsvertreter,  die  mit  der  Aufsicht  über  die  Regierung  betraut  sind,  wie  z.B. 
Parlamentarier, gelten in der Regel als korrupt (BS 2024). Weiters kommt es zu Korruption bei den 
Sicherheitskräften (FH 2024; vgl. BS 2024). Auch die Justiz, insbesondere das Verfassungsgericht, 
wird als korrupt und politisch manipulierbar angesehen (FH 2024). 
Korruptionsbekämpfung:  Der  Oberste  Rechnungshof  wurde  mit  der  Untersuchung  und 
strafrechtlichen Verfolgung von Missständen in der öffentlichen Finanzverwaltung beauftragt
(USDOS  23.4.2024).  Die Agentur  für  Korruptionsprävention  und  -bekämpfung,  eine 
Sonderbehörde  des  Präsidialamtes,  ist  für  die  Koordinierung  aller  mit  der  Bekämpfung  von 
Korruption und Geldwäsche betrauten staatlichen Stellen, die Durchführung von Ermittlungen mit 
den  vollen  Befugnissen  der  Kriminalpolizei  und  die  Überwachung  der  Übergabe  von 
Korruptionsfällen an die zuständigen Justizbehörden zuständig. Die Plattform für den Schutz von 
Hinweisgebern in Afrika stellte 2021 fest, dass die Bilanz der Behörde durchwachsen war und 
keine sichtbaren Ergebnisse erzielt wurden (USDOS 23.4.2024). 
Zudem missachten Behörden regelmäßig gerichtliche Anordnungen. Die im Rahmen des Hohen 
Rates der Justizverwaltung (High Council of Magistrates) eingerichteten Disziplinarausschüsse 
entscheiden weiterhin über Fälle von Korruption und Amtsmissbrauch. Zu den Entscheidungen
gehörten die Entlassung, Suspendierung oder Verhängung von Geldstrafen gegen Richter und 
Staatsanwälte  (USDOS  23.4.2025).  Generell  herrscht  für  öffentliche  Amtsträger  absolute 
Straffreiheit (BS 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Wenn ein Regierungsmitglied der Korruption für schuldig befunden wird, kommt die Justiz in der 
Regel nur teilweise zur Anwendung. Betroffene Beamte werden häufig verhaftet und nach einigen 
Monaten wieder freigelassen, was in der Regel auf eine direkte Intervention des Präsidialamtes 
oder seiner engen Verbündeten zurückzuführen ist (BS 2024). Im Jahr 2020 wurde der Stabschef 
des  Präsidenten  wegen  Veruntreuung  öffentlicher  Gelder  zu  einer  20-jährigen  Zwangsarbeit 
verurteilt.  Kamerhe  und  ein  Mitangeklagter  wurden  jedoch  im  Juni  2022  vom  Vorwurf  der 
Veruntreuung freigesprochen. Tshisekedi ernannte Kamerhe bei der Kabinettsumbildung im März
2023 zum stellvertretenden Premierminister und Wirtschaftsminister (FH 2024).
In sozialen Medien wird offen über die systembedingte Korruption und Unsicherheit gesprochen 
(FH  2024).  Nach  anderen  Angaben  zögern  Medien  und  Organisationen  der  Zivilgesellschaft 
manchmal, Korruptionsfälle zu melden, weil sie Repressalien befürchten (BS 2024).
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Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen 
mit  unterschiedlichen  staatlichen  Einschränkungen  und  untersucht  und  veröffentlicht  ihre 
Ergebnisse  zu  Menschenrechtsfällen.  Regierungsbeamte,  darunter  Vertreter  des 
Justizministeriums, des Ministeriums für Menschenrechte und der National Intelligence Agency 
(ANR), sind in der Regel kooperativ und gehen auf ihre Ansichten ein (USDOS 23.4.2024). NGOs 
sehen  sich  jedoch  bei  ihrer  Arbeit  mit  Hindernissen  konfrontiert.  Bürgerbewegungen  und 
Interessengruppen, die gegen die fehlende Sicherheit oder die Ineffizienz öffentlicher Dienste 
demonstrieren,  wurden  von  den  Behörden  gewaltsam  zerschlagen.  In  Gebieten,  die  sich  im 
Belagerungszustand befinden, kommt es auch zu Verhaftungen von Aktivisten der Zivilgesellschaft 
(FH 2024).
Mitglieder der Sicherheitskräfte töten, schikanieren, schlagen, bedrängen und inhaftieren mitunter 
willkürlich einheimische Menschenrechtsaktivisten und Mitarbeiter von NGOs, insbesondere wenn 
NGOs über Opfer von Misshandlungen durch Sicherheitskräfte berichten, Opfer unterstützten oder 
wenn sie über die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen berichten. Bewaffnete Gruppen 
haben wiederholt lokale Menschenrechtsverteidiger ins Visier genommen, um sie gewaltsam zu 
bestrafen,  wenn  sie  sich  gegen  Missbräuche  aussprachen,  insbesondere  in  den  östlichen 
Provinzen des Landes (USDOS 23.4.2024). 
Nach zahlreichen Morddrohungen wurde der Menschenrechtsverteidiger Obedi Karafulu, der sich 
für Landrechte für Bürger eingesetzt hatte, am 19.7.2023 in seinem Haus in Bukombo im Gebiet 
Rutshuru,  in  Nord-Kivu,  von  unbekannten  Männern  getötet  (RO  20.7.2023;  vgl.  USDOS 
23.4.2024). Die Region Bukombo liegt im Häuptlingstum Bwito, wo M23-Rebellen präsent sind (RO 
20.7.2023).
Quellen:
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- RO - Radio Okapi (20.7.2023): Rutshuru : meurtre d’un activiste des droits de l’homme à 
Bukombo, https://www.radiookapi.net/2023/07/20/actualite/securite/rutshuru-meurtre-dun-
activiste-des-droits-de-lhomme-bukombo, Zugriff 19.3.2025
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- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Im Alter von 18-45 Jahren freiwilliger (Männer und Frauen) und obligatorischer (nur  Männer) 
Wehrdienst; es ist unklar, in welchem Umfang die Wehrpflicht angewendet wird (Stand 2024) (CIA 
13.3.2025).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic 
Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic-
of-the/, Zugriff 12.3.2025
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  persönliche  Sicherheit  ist  aufgrund  von  Gewalt  und  Menschenrechtsverletzungen  durch 
Regierungstruppen, bewaffnete Rebellengruppen und Milizen, insbesondere im Osten, prekär (FH 
2024).  Im  Allgemeinen  werden  die  Grundrechte  nicht  geachtet  (BS  2024).  Zu  den 
schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen gehören glaubwürdige Berichte über willkürliche 
oder  rechtswidrige  Tötungen,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen;  erzwungenes 
Verschwindenlassen oder Entführungen; Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende 
Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung; unfreiwillige oder erzwungene medizinische 
oder  psychologische  Praktiken;  harte  und  lebensbedrohliche  Haftbedingungen;  willkürliche 
Verhaftung oder Inhaftierung; schwerwiegende Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz;
politische Gefangene oder Inhaftierte; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; 
Bestrafung von Familienmitgliedern für angebliche Straftaten eines Verwandten; schwerwiegende 
Verstöße  in  Konfliktsituationen,  darunter  Berichten  zufolge  rechtswidrige  oder  weit  verbreitete 
Tötungen  oder  Verletzungen  von  Zivilisten,  Folter,  körperliche  Misshandlungen  und 
konfliktbedingte sexuelle Gewalt oder Bestrafung; rechtswidrige Rekrutierung oder Einsatz von 
Kindersoldaten  und  die  Ausbeutung  von  Minderjährigen  durch  die  schlimmsten  Formen  der 
Kinderarbeit, usw. (USDOS 23.4.2024).
Es kommt häufig zu Verletzungen der Bürgerrechte, insbesondere der Rechte von Frauen in den 
Kriegsgebieten (Recht auf Leben, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit), die in der Regel von 
den staatlichen Sicherheitskräften begangen werden (BS 2024). Soldaten und Polizisten begehen
regelmäßig  schwerwiegende  Menschenrechtsverletzungen,  darunter  Vergewaltigungen  und 
andere körperliche Angriffe, und hochrangige Militärs bleiben bei Verbrechen straffrei (FH 2024). 
Es gibt zahlreiche Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen durch die Regierung 
oder  ihre  Vertreter,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen,  vor  allem  in  den  vom  Konflikt 
betroffenen  Provinzen  wie  Maniema,  Süd-Kivu,  Ituri,  Tanganjika  und  Nord-Kivu,  sowie  bei 
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