elfe-lib-2022-01-28-ke

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ermittelt gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Krise nach den
Wahlen von 2010/11 verantwortlich waren (USDOS 30.3.2021).
Eine Reihe von Gesetzesreformen führte zu Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte. 
Die  Regierung  verabschiedete  Gesetze,  die  Folter  als  eigenständiges  Verbrechen  definieren. 
Zudem wurden Maßnahmen gesetzt, um den Rückgriff auf die Untersuchungshaft zu verringern. 
Einige Bestimmungen der neuen Gesetze können jedoch zur Einschränkung der Versammlungs- 
und Meinungsfreiheit genutzt werden (HRW 14.1.2020).
Und die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung 
auch schon ein (AI 7.4.2021). Obwohl sich die Bevölkerung im Allgemeinen frei an politischen 
Diskussionen und Debatten  beteiligen kann, wurden Politik und Regierungsparteien im Umfeld der 
Wahlen 2020 zu gefährlichen Themen. Einzelpersonen waren Einschüchterungen, Drohungen und 
physischer Gewalt ausgesetzt. Während und nach den Wahlen griffen Milizen und unbekannte 
Akteure  Anhänger  der  Opposition  an,  die  sich  während  des  Wahlboykotts  versammelt  und 
demonstriert hatten. In Abidjan und mindestens acht weiteren Städten gingen Oppositions- und 
Regierungsanhänger mit Macheten, Knüppeln und Jagdgewehren auf die Straße. Mehr als 50 
Menschen wurden von Mitgliedern der Milizen getötet (FH 3.3.2021). Nach offiziellen Angaben 
lautete die Bilanz zwischen 10. und 14.8.2020: Fünf Tote, 104 Verletzte und 68 Festnahmen von 
Personen, die der "Störung der öffentlichen Ordnung, der Anstiftung zum Aufruhr, der Gewalt 
gegen Beamte und der Zerstörung von Eigentum" beschuldigt wurden (AI 7.4.2021)
Auch Sicherheitskräfte gingen ungestraft mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstranten 
vor (AI 7.4.2021). Zudem haben sie bei Gewalt gegen Oppositionsanhänger nicht eingegriffen. 
Dies hat Menschen davon abgehalten, ihre politischen Ansichten offen zu äußern (FH 3.3.2021). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 27.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Sowohl die Verfassung als auch internationale und regionale Menschenrechtsinstrumente, die von 
der  Elfenbeinküste  ratifiziert  wurden,  stützen  das  Recht  auf  Meinungsfreiheit.  Meinungs-  und 
Pressefreiheit sind – bis auf einige Einschränkungen – meist gewährleistet (AA 9.10.2020; vgl. 
USDOS 30.3.2021). Das Gesetz verbietet Anstiftung zu Gewalt, ethnischem Hass und Rebellion, 
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sowie die Beleidigung des Staatschefs oder anderer hochrangiger Mitglieder der Regierung.
Manchmal unternimmt die Regierung Schritte, um solche Inhalte aus den sozialen Medien zu 
entfernen – so z.B. im Jänner 2020, als ein anonymer Facebook-Nutzer zu tödlicher Gewalt gegen 
römisch-katholische Christen aufgerufen hatte. In anderen Fällen warf die praktische Anwendung 
dieses Gesetzes Fragen der politischen Einflussnahme auf (USDOS 30.3.2021). 
Andererseits bleiben die öffentlichen Medien fest unter der Kontrolle der Regierung. Zusätzlich gibt 
es aber eine Fülle von privaten Medien, welche die Regierung offen kritisieren. Der Nationale 
Kommunikationsrat setzt sich stärker für oppositionelle Zeitungen ein als für regierungsnahe (BTI 
2020). Unabhängige Medien sind aktiv und bringen ein breites Spektrum an Meinungen zum 
Ausdruck.  Es  gibt  zahlreiche  unabhängige  Radiosender  (USDOS  30.3.2021).  Die  meisten 
nationalen Medien – v.a. Zeitungen – sind in ihrer Berichterstattung allerdings parteiisch und
bevorzugen  entweder  die  Regierung  oder  die  Opposition  (FH  3.3.2021).  Daneben  gibt  es 
Printerzeugnisse verschiedener Positionen. Eine parteineutrale Berichterstattung gibt es allerdings 
selten. Der Einfluss von oppositionellen Printmedien im Gegensatz zu den staatlichen TV-Sendern 
ist durch die niedrige Alphabetisierungsrate und der geringen Auflage eingeschränkt. NGOs werfen 
dem  unabhängigen  Nationalen  Presserat  (CNP)  vor,  Suspendierungen  und  Sanktionen 
unverhältnismäßig häufig gegen Oppositionsmedien zu verwenden (AA 9.10.2020).
Trotzdem veröffentlichen Zeitungen, die politisch der Opposition nahestehen, häufig Leitartikel, in 
denen die Regierung verurteilt wird oder aber sie fabrizierten Geschichten, um politische Gegner 
zu  diffamieren.  Die  journalistischen  Standards  werden  sowohl  von  regierungs-  als  auch  von 
oppositionsnahen Medien missachtet. Dies führt mitunter zu Verleumdungsvorwürfen und in der
Folge zu Klagen, wonach oppositionelle Medien eher wegen dieses Delikts angeklagt werden 
würden  (USDOS  30.3.2021).  Nach  anderen  Angaben  sind  oppositionelle  Medien  weiterhin 
Drohungen  und  Druck  seitens  der  Regierung  ausgesetzt  –  insbesondere  während  des 
Wahlkampfs.  Die  verfassungsrechtlichen  Bestimmungen  zur  freien  Meinungsäußerung  werden 
somit in der Praxis nur teilweise eingehalten (BTI 2020).
Die Situation der Presse hat sich seit dem Ende des Konflikts in den Jahren 2010/11 verbessert, 
und  es kommt nur noch selten  zu schweren Gewalttaten gegen  Journalisten. Allerdings sind 
Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit Einschüchterungen und gelegentlicher Gewalt 
durch  Sicherheitskräfte  ausgesetzt  (FH  3.3.2021).  Sowohl  unabhängige  Journalisten  als  auch 
solche, die den staatlichen Medien angehören, geben an, dass sie regelmäßig Selbstzensur
ausüben, um Sanktionen oder Repressalien zu vermeiden. Die CNP suspendiert oder verwarnt 
kurzzeitig Zeitungen und Journalisten wegen Äußerungen, die ihrer Meinung nach falsch oder 
verleumderisch  sind  oder  zu  Fremdenfeindlichkeit  und  Hass  aufstacheln.  Dabei  werden 
Verleumdungen,  die  das  nationale  Interesse  bedrohen,  mit  sechs  Monaten  bis  fünf  Jahren 
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Gefängnis und hohen Geldstrafen bedroht (USDOS 30.3.2021). Politische Aktivisten, Journalisten
und andere Personen, die sich abweichend äußerten, wurden schikaniert und willkürlich verhaftet 
(AI 7.4.2021). 
Das Gesetz verbietet „die Inhaftierung von Journalisten in Polizeigewahrsam, die Präventivhaft und 
die  Inhaftierung  von  Journalisten  wegen  Straftaten,  die  durch  die  Presse  oder  durch  andere 
Publikationsmittel begangen wurden“. Das Gesetz sieht jedoch hohe Geldstrafen für alle vor, die 
sich  der  Begehung  von  Straftaten  durch  die  Presse  oder  andere  Publikationsmittel  schuldig 
gemacht haben. Zudem werden Journalisten aufgrund ihrer Berichterstattung manchmal von den 
Behörden  mit  Gewalt,  Schikanen  oder  Einschüchterungen  konfrontiert  (USDOS  30.3.2021). 
Journalisten bleiben prinzipiell anfällig für Missbrauch durch die Polizei (BTI 2020). Einige wurden 
von der Polizei festgenommen, inhaftiert und geschlagen, als sie über Proteste und Gewalt
während und nach den Wahlen 2020 berichteten (FH 3.3.2021). In der Rangliste der Pressefreiheit 
2021 von Reporter ohne Grenzen befindet sich die Elfenbeinküste auf Platz 66 von 180 gelisteten 
Ländern (RSF 2021).
Das Gesetz verbietet Radiosendern die Ausstrahlung politischer Kommentare durch kommunale 
Radiosender, aber die Regulierungsbehörde erlaubt kommunalen Radiosendern die Ausstrahlung 
politischer  Programme,  wenn  sie  professionelle  Journalisten  beschäftigen.  Die  Eigentümer 
berichten jedoch, dass sie sich häufig selbst zensieren und die Ausstrahlung politischer Inhalte 
vermeiden,  weil  sie  Sanktionen  oder  eine  Abschaltung  durch  die  Kommunikationsbehörde 
befürchten.  Insgesamt  nimmt  die  Regierung  sowohl  auf  die  Berichterstattung  und  die 
Programminhalte der Fernsehsender als auch auf jene öffentlicher und privater Radiosender
Einfluss. Die Kontrolle der Regierung über die wichtigsten staatlichen Fernsehsender wird von der 
Opposition und der Zivilgesellschaft stark kritisiert (USDOS 30.3.2021). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- BTI - Bertelsmann Transformation Index (ohne Datum): BTI 2020 Côte d'Ivoire, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_CIV.pdf, Zugriff 20.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- RSF - Reporters Sans Frontières (2021): Rangliste der Pressefreiheit 2020, Côte d’Ivoire,
https://rsf.org/en/ranking/2021#, Zugriff 12.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
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13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Das Gesetz sieht Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vor, aber die Regierung respektiert 
dieses Recht nicht immer. Das Gesetz schreibt vor, dass Gruppen, die Demonstrationen oder 
Kundgebungen in Stadien oder anderen geschlossenen Räumen abhalten wollen, mindestens drei 
Tage vor der geplanten Veranstaltung eine schriftliche Anmeldung bei der Regierung einreichen
müssen.  Die  Organisatoren  müssen  die  Genehmigung  der  Regierung  einholen,  um  die 
Veranstaltung  durchführen  zu  können  (USDOS  30.3.2021).  Die  Versammlungsfreiheit  wurde 
bereits mit der Revision des Strafgesetzbuches vom Juni 2019 eingeschränkt. Im Falle von nicht 
angemeldeten oder verbotenen Versammlungen kann es zur Verhängung von ein- bis dreijährigen 
Haftstrafen kommen (FH 3.3.2021).
Im August 2020 wurden politische Aktivisten, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere, die zu 
Demonstrationen aufgerufen oder an friedlichen Protesten gegen die Kandidatur des Präsidenten 
teilgenommen  hatten,  willkürlich  verhaftet  (AI  7.4.2021).  Damals wurden  mehrere  von  der 
Opposition organisierte Demonstrationen gewaltsam aufgelöst. Zwischen 10. und 14.8.2020 gab 
es dabei laut offiziellen Angaben fünf Todesopfer, 104 Verletzte und 68 Festnahmen von Personen,
die  der  „Störung  der  öffentlichen  Ordnung,  der  Anstiftung  zum  Aufruhr,  der  Gewalt  gegen 
Ordnungskräfte und der Zerstörung von Eigentum“ beschuldigt wurden. Am 19.8.2020 wurden vom 
Ministerrat alle öffentlichen Proteste verboten. Dieses Verbot wurde bis Dezember 2020 mehrmals 
verlängert.  Wahlkampfveranstaltungen  waren  erlaubt  (AI  7.4.2021).  Präsident  Ouattara  verbot 
demnach während der gesamten Wahlperiode 2020 öffentliche Demonstrationen und Proteste. Die 
Polizei löste Proteste und andere Akte des zivilen Ungehorsams, die auf den Wahlboykott der 
Opposition  zurückzuführen  waren,  gewaltsam  auf.  Bewaffnete  Milizen  griffen  unbewaffnete 
Demonstranten während des gesamten Wahlzeitraums ungestraft brutal an. Häufig kam es zu 
Zusammenstößen zwischen regierungsnahen Gruppen und Anhängern der Opposition. Insgesamt 
wurden über 50 Menschen bei Demonstrationen getötet (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
13.1. Opposition
Das Gesetz verbietet die Bildung politischer Parteien entlang ethnischer oder religiöser Linien. In 
der Vergangenheit gab es derartige Verbindungen zwischen ethnischen Gruppen und bestimmten 
politischen Parteien (USDOS 30.3.2021).
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Oppositionelle politische Gruppen berichten immer wieder über die Ablehnung ihrer Anträge auf
Abhaltung  politischer  Versammlungen  und  über  angeblich  uneinheitliche  Standards  bei  der 
Erteilung von Genehmigungen für öffentliche Versammlungen (BTI 2020; vgl. USDOS 30.3.2021). 
Nach der Regierungsverordnung vom August 2020, mit welcher Demonstrationen auf öffentlichen 
Straßen verboten wurden, und den anschließenden Verhaftungen von Oppositionsanhängern, die 
an  nicht  genehmigten  Demonstrationen  teilnahmen,  berichteten  die  Medien  über  Bilder  von 
Anhängern der Regierungskoalition, die auf dem Weg zur offiziellen Nominierung von Präsident 
Ouattara  als  Präsidentschaftskandidat  ungehindert  durch  die  Straßen  marschierten  (USDOS 
30.3.2021).
Im  August  2020  riefen  mehrere  Oppositionsparteien  und  Einzelpersonen,  sowie  auch  eine 
zivilgesellschaftliche Organisation, über soziale Medien zu Demonstrationen gegen die Absicht von
Präsident  Ouattara  auf,  eine  dritte  Amtszeit  anzustreben.  Im  ganzen  Land  fanden  mehrere 
Demonstrationen statt, von denen einige in Ausschreitungen ausarteten. Es kam zu Verhaftungen 
und zu Anklagen wegen Anstiftung zu Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Aufruf zum 
Aufruhr, Gewalt und Körperverletzung sowie Zerstörung von öffentlichem und privatem Eigentum 
(USDOS  30.3.2021).  Bei  den  Präsidentschaftswahlen  2020  kam  es  zu  Einschüchterungen, 
Drohungen  und  körperlicher  Gewalt.  Die  Oppositionsparteien  boykottierten  die  Wahlen  und 
veranstalteten im Vorfeld des Wahltages im Oktober zahlreiche Protestmärsche, Sitzstreiks und 
Demonstrationen, obwohl die Regierung von August bis Oktober alle Proteste verboten hatte. 
Anhänger der Opposition sahen sich Drohungen von Polizei und Militär ausgesetzt, die es zudem 
versäumten, die Sicherheit der Bürger während und nach dem Wahltag zu gewährleisten. Die 
Sicherheitskräfte  gingen  mit  Gewalt  gegen  die  Demonstranten  vor  und  töteten  mehrere 
Demonstranten  während  des  Wahlkampfes. Auch  bewaffnete  Milizen  griffen  unbewaffnete 
Demonstranten  während  der  gesamten  Wahlperiode  brutal  und  ungestraft  an.  Mehr  als  50 
Menschen  wurden  von  Milizionären  getötet,  Täter  blieben  ungestraft.  Oppositions-  und 
Regierungsanhänger gingen in Abidjan und in mindestens acht weiteren Städten mit Macheten, 
Knüppeln und Jagdgewehren auf die Straße. Die Sicherheitskräfte sahen über die Gewalt gegen 
Oppositionsanhänger  weitgehend  hinweg  (FH  3.3.2021),  und  es  kam  zu  einer  Reihe  von 
willkürlichen Verhaftungen von politischen Aktivisten, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren 
Personen,  die  zu  Demonstrationen  aufgerufen  bzw.  an  friedlichen  Protesten  gegen  die 
Präsidentschaftskandidatur teilgenommen hatten. Mehrere Oppositionelle wurden im November
2020 de facto unter Hausarrest gestellt, nachdem sie den Nationalen Übergangsrat gegründet 
hatten (AI 7.4.2021).
Menschenrechtsorganisationen und politische Parteien behaupten, dass die Regierung die Justiz 
dazu  nutze,  Oppositionelle  zu  marginalisieren.  Die  Regierung  leugnet,  dass  es  politische 
Gefangene  gibt,  doch  wurden  Ende  2019  und  im  Laufe  des  Jahres  mehrere  Mitglieder  von 
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Oppositionsparteien aufgrund verschiedener strafrechtlicher Anschuldigungen verhaftet (USDOS
30.3.2021). Bei mehreren Gelegenheiten haben Polizei oder Gendarmerie Oppositionspolitiker und 
Aktivisten  der  Zivilgesellschaft,  die  regierungsfeindliche  Demonstrationen  organisiert  haben, 
festgenommen und kurzzeitig inhaftiert  (HRW 14.1.2020).  Berichten zufolge gewähren Beamte 
inhaftierten Mitgliedern von Oppositionsparteien den gleichen Schutz wie anderen Gefangenen 
(USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- BTI - Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report — Côte d’Ivoire, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_CIV.pdf, Zugriff 20.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 14. Haftbedingungen
Die  Haftbedingungen  sind  aufgrund  unzureichender  Verpflegung  und  sanitärer  Bedingungen, 
grober  Überbelegung,  und  fehlender  medizinischer  Versorgung  hart  und  ungesund  (USDOS 
30.3.2021; vgl. HRW 14.1.2020). Die Überbelegung der Gefängnisse stellt weiterhin ein Problem 
dar. Die Haftanstalten sind für maximal 8.000 Gefangene ausgelegt, die Anzahl an Häftlingen
betrug aber Ende August 2020 insgesamt 21.430. In mindestens einem Gefängnis schliefen die 
Häftlinge Berichten zufolge dicht gedrängt auf dem Boden (USDOS 30.3.2021). Am 8.4.2021 
ließen die Behörden mehr als 2.000 Gefangene frei, um die Überlastung der Gefängnisse zu 
verringern und damit die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen (AI 7.4.2021).
Eine lange Untersuchungshaft ist sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige ein ernstes 
Problem, wobei einige Häftlinge jahrelang ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis sitzen. Ende 2018 
verabschiedete  das  Unterhaus  eine  neue  Strafprozessordnung,  die  Änderungen  bei  den 
Strafgerichten vorsieht, um den Rückstau zu beseitigen (FH 3.3.2021).
In einigen Gefängnissen sind Jugendliche zusammen mit Erwachsenen untergebracht (USDOS 
30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). In den meisten Gefängnissen sind Männer und Frauen in getrennten 
Gefängnisbereichen  untergebracht.  Untersuchungshäftlinge  werden  häufig  zusammen  mit 
verurteilten Gefangenen untergebracht. Die Kinder weiblicher Insassen leben häufig bei ihren 
Müttern im Gefängnis (USDOS 30.3.2021). 
Korruption unter  den Gefängniswärtern sorgt für eine bessere Behandlung derer, die es sich 
leisten können, während diejenigen Gefangenen mit wenig oder gar keinen finanziellen Mitteln in 
sehr beengten, schmutzigen Zellen einsitzen. Auch das Besuchsrecht von Familienmitgliedern 
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hängt häufig von Bezahlung ab (AA 9.10.2020). Menschenrechtsorganisationen berichten, dass
auch prominente oder politisch aktive Gefangene manchmal etwas bessere Lebensbedingungen 
haben  als  andere  Gefangene,  während  ärmere  Gefangene  nur  unregelmäßig  ausreichend 
Nahrung erhalten. Familien ergänzen routinemäßig die Rationen von Verwandten im Gefängnis, 
wenn sie die Mittel dazu haben. Nach Beschwerden verbesserten einige Gefängnisse Hygiene und 
Ernährung (USDOS 30.3.2021). 
Unter bestimmten Umständen gestattete die Regierung NGOs, Gefangene mit Nahrungsmitteln 
und  anderen  Gütern  zu  versorgen,  darunter  auch  mit  Gegenständen  zur  Verhinderung  der 
Ausbreitung von Covid-19 – wie Masken, Isolierzelten und Hygienekits (USDOS 30.3.2021). 
Gewalt unter den Insassen wird mit Gewalt durch Gefängniswärter beantwortet (AA 9.10.2020). 
Die  Gefängnisbehörden  räumen  ein,  dass  es  zu  Misshandlungen  kommen  kann,  und  dass 
Häftlinge derartige Vorfälle aus Angst vor Repressalien nicht melden. Theoretisch können sich 
Insassen bei der Gefängnisleitung über Misshandlungen beschweren; der Regierung waren jedoch 
für das gesamte Jahr 2020 keine derartigen Fälle bekannt (USDOS 30.3.2021). 
Die  Regierung  gewährt  den  Vereinten  Nationen  sowie  lokalen  und  internationalen  NGOs  im 
Allgemeinen  angemessenen  Zugang  zu  den  Gefängnissen,  nicht  aber  zu  den  von  der  DST 
(Direction de la surveillance du territoire) betriebenen Haftanstalten. Dort mangelt es Gefangenen 
Berichten zufolge am Zugang zu Anwälten und Familien (USDOS 30.3.2021).
Berichten zufolge gewähren die Behörden den politischen Gefangenen den gleichen Schutz wie 
anderen Gefangenen, einschließlich des Zugangs durch das Internationale Komitee vom Roten 
Kreuz (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 27.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
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15. Todesstrafe
Seit der Unabhängigkeit der  Elfenbeinküste 1960 wurde die Todesstrafe nicht vollstreckt. Das 
ivorische Parlament hat 2015 das in Art. 2 Abs. 2 der Verfassung aus dem Jahre 2000 geregelte 
Verbot von Strafen, die den Entzug des Lebens nach sich ziehen, durch Änderung des materiellen 
Strafrechts umgesetzt. Durch ein Änderungsgesetz vom 2.3.2015 zum Strafgesetzbuch wurde die
Strafandrohung der Todesstrafe für Mord aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Verfassung von 
2016 erhebt in Art. 3 Abs. 3 die Abschaffung der Todesstrafe nun auch explizit auf Verfassungsrang 
(AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 29.1.2021 
 16. Religionsfreiheit
Laut der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2014 sind 42,9 Prozent der Bevölkerung Muslime, 
33,9 Prozent  Christen  (17,2  Prozent  Katholiken,  11,8  Prozent  Evangelikale,  1,7  Prozent 
Methodisten,  3,2  Prozent  andere)  und  3,6  Prozent  Anhänger  indigener  Religionen  (USDOS 
12.5.2021; vgl. CIA 18.1.2022). Viele Menschen, die sich als Christen oder Muslime bezeichnen, 
praktizieren auch einige Aspekte indigener religiöser Überzeugungen. Im Norden des Landes sind 
die Muslime in der Mehrheit, im Süden sind die Christen in der Mehrheit. Angehörige beider 
Gruppen sowie anderer religiöser Gruppen sind im ganzen Land ansässig (USDOS 12.5.2021).
Die Verfassung schreibt einen säkularen Staat vor, der alle Glaubensrichtungen respektiert und 
alle  Menschen  vor  dem  Gesetz  gleich  behandelt,  unabhängig  von  ihrer  Religion  (USDOS 
12.5.2021), und diese gesetzlichen Garantien werden auch in de Regel eingehalten  und jede 
Person kann ihren Glauben in der Öffentlichkeit und im Privatleben frei ausüben (FH 3.3.2021). 
Die Verfassung  verbietet ausdrücklich religiöse Diskriminierung in der Arbeitswelt und sieht die 
Gewissens-, Glaubens- und Kultusfreiheit im Einklang mit dem Gesetz, den Rechten anderer, der 
nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung vor. "Propaganda", die zu religiösem Hass 
aufruft ist verboten (USDOS 12.5.2021).
Die muslimisch-christliche Nord-Süd-Spaltung ist seit Jahrzehnten ein hervorstechendes Merkmal 
des Lebens und wurde durch die Krise von 2002 bis 2011 noch verschärft, aber die Spannungen 
haben sich weitgehend abgebaut.  Seitdem hat sich die Spaltung verringert, und die derzeitige 
Regierungskoalition umfasst Muslime und Christen (FH 3.3.2021).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 34
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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d'Ivoire, 
Religions, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-and-security, 
Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Côte d'Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051537.html, Zugriff 18.1.2022
 17. Minderheiten
In dem Land gibt es mehr als 60 ethnische Gruppen (USDOS 30.3.2021; vgl.  FH 3.3.2021), 
darunter Akan (28,9 Prozent), Volta/Gur (16,1 Prozent), Nord-Mande (14,5 Prozent), Kru (8,5 
Prozent) und Süd-Mande (6,9 Prozent) (CIA 18.1.2022). Die Behörden betrachten etwa 25 Prozent 
der  Bevölkerung  als  Ausländer,  obwohl  viele  in  dieser  Kategorie  in  der  zweiten  oder  dritten 
Generation ansässig sind (USDOS 30.3.2021; vgl. CIA 18.1.2022).
Die  politischen Parteien  sind ethnisch nicht  homogen obwohl  jede  von  ihnen tendenziell von 
bestimmten  ethnischen  Gruppen  dominiert  wird  (FH  3.3.2021).  Das  Gesetz  verbietet 
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Stammesdenken und macht diese Formen der Intoleranz mit 
fünf  bis  zehn  Jahren  Haft  strafbar.  Allerdings  berichten  Menschenrechtsorganisationen,  dass 
ethnische Diskriminierung ein Problem darstellt. Die Gesetze zum Landbesitz sind nach wie vor 
unklar und werden nicht angewendet, was zu Konflikten zwischen der einheimischen Bevölkerung 
und anderen Gruppen führt (USDOS 30.3.2021). 
Im Umfeld der Präsidentschaftswahlen kam es zu zahlreichen inter-ethnischen Zusammenstößen. 
Bei einem besonders gewalttätigen Zusammenstoß in Dabou zwischen den Malinke und den 
Adjoukrou  gab  es  16  Todesopfer  und  67  Verletzte.  Regierungsbeamte  stellten  fest,  dass  die 
Gewalt von unbekannten externen Akteuren angezettelt wurde, die den Konflikt möglicherweise zu 
politischen Zwecken anheizen wollten. Die Sicherheitskräfte blieben mehrere Tage lang vor Ort 
(USDOS 30.3.2021).
Im November 2020 brachen in den ländlichen Städten im Landesinneren, in Daoukro, zwischen 
Baoule und Malinke, und in M'Batto, zwischen Agni und Malinke, brutale Konflikte zwischen den 
Gemeinden aus. Die Regierung meldete sechs Tote in Daoukro und drei Tote in M'Batto, darunter 
zwei  Verbrennungen  und  eine  Enthauptung.  Eine  Oppositionspartei  behauptete,  dass  die 
tatsächliche Zahl der Todesopfer viel höher liegt (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d'Ivoire, 
Religions, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-and-security, 
Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 34
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- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Frauen und Männer sind rechtlich gleichgestellt. Die Verfassung enthält in Art. 36 und 37 zwei 
Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Frauen sowie zur Gleichstellung 
(AA 9.10.2020).  Allerdings  ist  das  traditionelle  Bild  der  Frau  als  Mutter  und  Hausfrau  in  der 
Gesellschaft fest verankert (AA 9.10.2020; vgl. BTI 2020). Frauen werden in allen Aspekten des 
Lebens  schlechter  behandelt  als  Männer.  Frauen  haben  keinen  angemessenen  Zugang  zu 
öffentlichen Ämtern und Bildungseinrichtungen, wie der geringe Anteil von Frauen im Parlament 
und eine deutlich niedrigere Alphabetisierungsrate von Frauen zeigt (BTI 2020). Es gibt keine 
Gesetze,  die  die  Beteiligung  von  Frauen  und  Angehörigen  von  Minderheiten  am  politischen 
Prozess einschränken, und sie beteiligen sich auch daran (USDOS 30.3.2021). In der Politik sind 
Frauen allerdings unterrepräsentiert; es sind aber Fortschritte zu verzeichnen (AA 9.10.2020). Von 
den 253 Mitgliedern der Nationalversammlung sind 29 Frauen. Von den 99 Mitgliedern des Senats 
sind es 19 (USDOS 30.3.2021).
Gewalt gegen Frauen bleibt ein Alltagsproblem. Es werden sowohl von staatlicher als auch von 
Nicht-Regierungsseite  Anstrengungen  unternommen,  Institutionen  zum  Schutz  von  Frauen  zu 
schaffen (AA 9.10.2020). Der gesetzliche Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist allerdings 
schwach und wird oft ignoriert (FH 3.3.2021). 
Ehebruch gilt nach wie vor als Straftat, ist nun aber für beide Ehepartner in gleicher Weise strafbar. 
Das neue Strafrecht führte im Juni 2019 erstmals eine Legaldefinition von Vergewaltigung ein (AA 
9.10.2020; vgl. HRW 14.1.2020). Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und sieht Gefängnisstrafen 
von fünf bis 20 Jahren vor. Es bestraft Vergewaltigung in der Ehe allerdings nicht speziell. Opfer 
werden häufig  davon abgehalten, ein Strafverfahren anzustrengen, wobei ihre Familien oft eine 
Entschädigungszahlung akzeptieren. Es gibt mindestens einen Bericht über das Eingreifen von 
Sicherheitskräften, die eine Familie dazu überreden wollten, Strafanzeige zu erstatten, anstatt eine 
private Entschädigung für einen sexuellen Übergriff auf ihr minderjähriges Kind zu akzeptieren 
(USDOS 30.3.2021).  Straffreiheit für die Täter stellt nach wie vor ein Problem dar. Wenn es zu 
einer  strafrechtlichen  Verfolgung  kommt,  wird  Vergewaltigung  routinemäßig  als  unsittliche 
Körperverletzung eingestuft. Kostspielige ärztliche Atteste sind für die Opfer meist nicht leistbar 
(FH  3.3.2021),  und  obwohl  sie  nicht  mehr  gesetzlich  verpflichtet  sind,  ein  ärztliches  Attest 
einzuholen,  berichten  einige  Menschenrechtsorganisationen,  dass  Opfer,  die  dies  nicht  taten, 
Schwierigkeiten hatten, ihre Fälle voranzubringen (USDOS 30.3.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 34
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