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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen: - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 7. Folter und unmenschliche Behandlung In der Vergangenheit haben die Sicherheitskräfte außergerichtliche Hinrichtungen, sexuelle Übergriffe, gewaltsames Verschwindenlassen und Folter begangen (HRW 13.1.2021). Das Gesetz verbietet solche Praktiken, aber es gab Berichte über Verstöße (USDOS 30.3.2021). Quellen: - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 16.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 8. Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für die Verurteilung von Beamten wegen Korruption vor. Obwohl der Oberste Gerichtshof die Korruption in der Exekutive und der Judikative untersuchte und einige Fälle zur möglichen Anklageerhebung an die FGR verwies, waren Korruption und Straffreiheit weiterhin weit verbreitet (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Die Korruption im Justizsystem trug zu einem hohen Maß an Straflosigkeit bei und untergrub die Rechtsstaatlichkeit und das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit. Zu den Anschuldigungen gegen Richter gehörten Absprachen mit kriminellen Elementen und sexuelle Belästigung (USDOS 30.3.2021). Nach dem Gesetz über unerlaubte Bereicherung sind ernannte und gewählte Beamte verpflichtet, ihr Vermögen bei der Abteilung für Rechtschaffenheit des Obersten Gerichtshofs offenzulegen. Das Gesetz sieht bescheidene Geldstrafen für die Nichteinhaltung vor. Die Erklärungen waren für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, es sei denn, sie wurden auf Antrag abgegeben (USDOS 30.3.2021). Die weit verbreitete Korruption untergräbt die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit (FH 3.3.2021; vgl. BTI 2020). Der Corruption Perceptions Index 2020 von Transparency International listet El Salvador auf Platz 104 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: - BTI – Bertelsmann Transformations Index (2020): BTI 2020 Coutry Report, El Salvador, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2020_SLV.pdf, Zugriff 16.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 27

- FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2020, El Salvador, https://www.transparency.org/en/countries/el-salvador, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Verschiedene inländische und internationale Menschenrechtsgruppen arbeiteten im Allgemeinen ohne staatliche Beschränkungen (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021), untersuchten Menschenrechtsfälle und veröffentlichten ihre Erkenntnisse darüber. Die Regierungsbeamten waren einigermaßen kooperativ und gingen auf ihre Ansichten ein (USDOS 30.3.2021). Gruppen, die sich mit Menschenrechtsthemen befassen, sind jedoch manchmal Drohungen und Erpressungsversuchen von kriminellen Gruppen ausgesetzt (FH 3.3.2021). Mehrere NGOs und Verbände haben berichtet, dass sie in den letzten Jahren Mikrofone oder andere Abhörgeräte in ihren Räumlichkeiten entdeckt haben, darunter der Nationale Verband der Privatunternehmen (ANEP), die salvadorianische Stiftung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (FUSADES) und die Nationale Entwicklungsstiftung (FUNDE) (FH 3.3.2021) Die wichtigste Untersuchungs- und Überwachungsstelle für Menschenrechte ist die autonome PDDH (Büro der Ombudsperson für Menschenrechte), deren Ombudsperson von der Legislativversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird. Die PDDH gab regelmäßig Stellungnahmen, Berichte und Pressemitteilungen zu prominenten Menschenrechtsfällen ab. Das Verhältnis zwischen der PDDH und der Bukele-Verwaltung war angespannt (USDOS 30.3.2021). Das Parlament hat es versäumt, das Gesetz zur Anerkennung und zum umfassenden Schutz von Menschenrechtsverteidigern und zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung der Menschenrechte zu verabschieden. Der Gesetzentwurf war der Versammlung im Jahr 2018 vorgelegt worden (AI 7.4.2021). Quellen: - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; El Salvador 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048675.html, Zugriff 13.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Für die allgemein Wehrpflicht beträgt das Alter 18 Jahre. 16-22 Jahre für den freiwilligen Dienst von Männern oder Frauen. Die Dienstpflicht beträgt zwölf Monate, für Offiziere und Unteroffiziere elf Monate (CIA 24.1.2021). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 27

- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.11.2021): The World Factbook, El Salvador, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/el-salvador/#military-and- security, Zugriff 14.12.2021 11. Allgemeine Menschenrechtslage Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten: Vorwürfe über rechtswidrige Tötungen von mutmaßlichen Bandenmitgliedern und anderen Personen durch Sicherheitskräfte; gewaltsames Verschwindenlassen durch Militärangehörige; Folter und Fälle von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch Sicherheitskräfte; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen; schwerwiegende Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit; schwerwiegende Korruptionsfälle in der Regierung; fehlende konsequente Untersuchung und Rechenschaftspflicht bei Gewalt gegen Frauen; und Gewaltverbrechen von Sicherheitskräften gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Personen (USDOS 30.3.2021). Menschenrechtsorganisationen sind besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechtslage, die Konsolidierung der autoritären Herrschaft und die Hetze gegen Menschenrechtsverteidiger, Organisationen und Medien in El Salvador. Die Verschlechterung der Menschenrechtslage ist eine Folge des Machtmissbrauchs von Präsident Nayib Bukele und seiner Partei sowie des fortschreitenden Abbaus öffentlicher Einrichtungen und staatlicher Kontrollen, die in der Lage wären, internen Machtmissbrauch zu verhindern (OMCT 20.8.2021). Straflosigkeit für staatliche Übergriffe ist die Norm (HRW 13.1.2021). Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte (USDOS 30.3.2021). Die Verfassung gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig stattfindenden, geheimen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu wählen (USDOS 30.3.2021). Die Verfassung, die Arbeitsgesetze und die staatlichen Vorschriften verbieten Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler Herkunft (außer in Fällen, die dem Schutz lokaler Arbeitnehmer dienen), sozialer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder HIV-positivem Status (USDOS 30.3.2021). Bei der PDDH gingen Hunderte von Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte ein, darunter auch Berichte über übermäßige Gewaltanwendung und Misshandlungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Quarantäne (AI 7.4.2021). Alle Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Gesetz volle politische Rechte und Wahlmöglichkeiten, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sexueller Orientierung, aber Frauen und Minderheitengruppen sind in der Legislative und in hochrangigen Regierungspositionen unterrepräsentiert (FH 3.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 27

Die Zivilbevölkerung in El Salvador ist von gewaltsamem Verschwindenlassen bedroht (FH 3.3.2021). Das Verschwindenlassen wird von einer Reihe von Akteuren begangen, darunter Banden und die Polizei. Nur wenige Fälle werden untersucht (HRW 13.1.2021). Quellen: - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; El Salvador 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048675.html, Zugriff 13.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - OMCT – World Organisation Against Torture (20.8.2021): More than 60 Civil society organisations denounce the alarming deterioration of human rights situation in El Salvador, https://www.omct.org/en/resources/urgent-interventions/m%C3%A1s-de-60-organizaciones- denuncian-el-alarmante-deterioro-de-los-derechos-humanos-en-el-salvador, Zugriff 17.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 13.12.2021 12. Meinungs- und Pressefreiheit In der Verfassung ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, das auch für die Presse gilt (USDOS 30.3.2021; vgl FH 3.3.2021), obwohl die Regierung dieses Recht zeitweise nicht respektiert hat. Das Gesetz erlaubt es der Exekutive, über den Rundfunknotdienst vorübergehend die Kontrolle über alle Rundfunk- und Kabelnetze zu übernehmen, um politische Programme auszustrahlen (USDOS 30.3.2021). Während private Diskussionen und die persönliche Meinungsäußerung im Allgemeinen frei sind, veranlasst das Vorhandensein von Bandenaktivitäten viele Salvadorianer dazu, das Sprechen über das organisierte Verbrechen und andere heikle Themen außerhalb ihrer Häuser einzuschränken (FH 3.3.2021). Ein erheblicher Teil der Medieneinnahmen entfällt auf staatliche Werbung. Medienberichten zufolge hat die Bukele-Regierung strafweise alle staatlichen Anzeigen in der Zeitung El Diario de Hoy gestrichen, nachdem diese über das Verbot einiger Journalisten, an den Pressekonferenzen des Präsidenten teilzunehmen, berichtet hatte. Nach Angaben der APES (Salvadorianischer Journalistenverband) übten die Medien Selbstzensur, insbesondere bei der Berichterstattung über Banden und Drogenhandel (USDOS 30.3.2021). Am 5. Oktober begann die Regierung mit der Ausstrahlung einer staatlichen Nachrichtensendung. Am 19. Oktober brachte die Regierung die staatliche Zeitung Diario El Salvador heraus (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Serafin Valencia von APES kritisierte die staatlichen Medien als "als Journalismus getarnte Regierungspropaganda" (USDOS 30.3.2021). APES stellte fest, dass Journalisten, die über Banden und Drogenhandel berichteten, Entführungen, Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt waren. Beobachter berichteten, dass die Banden auch von Printmedienunternehmen Gebühren für die Verteilung in ihren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 27

Gemeinden verlangten, was die Medien bis zu 20 Prozent ihrer Einnahmen kostete (USDOS 30.3.2021). Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online- Inhalte zensiert (USDOS; vgl. FH 3.3.2021), und es gab keine glaubwürdigen Berichte darüber, dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hat (USDOS 30.3.2021). Journalisten sind im Zusammenhang mit der Berichterstattung über organisierte Kriminalität oder Korruption Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Polizeibeamte und Regierungsvertreter haben in den letzten Jahren versucht, die Berichterstattung der Presse über kontroverse oder heikle Themen zu verhindern (FH 3.3.2021). Der Journalistenverband von El Salvador meldete von Juni 2019 bis Mai 2020 61 Verstöße gegen die Pressefreiheit, darunter Angriffe, digitale Schikanen und Einschränkungen der Arbeit von Journalisten und des Zugangs zu öffentlichen Informationen (HRW 13.1.2021). In der Rangliste der Pressefreiheit 2021 liegt El Salvador auf Platz 82 von 180 Plätzen (RSF ohne Datum). Quellen: - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - RSF – Reporter ohne Grenzen (ohne Datum): Rangliste der Pressefreiheit 2021, El Salvador https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/ Rangliste_2021/Rangliste_der_Pressefreiheit_2021_-_RSF.pdf , Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen, außer in Bezug auf die Gewerkschaften (USDOS 30.3.2021). Die Gewerkschaften sehen sich seit langem mit Hindernissen in einem rechtlichen Umfeld konfrontiert, das die Interessen der Wirtschaft begünstigt. Das Gesetz verbietet Streiks in Sektoren, die als wesentlich gelten, und diese Bezeichnung ist nur vage definiert (FH 3.3.2021). Den Salvadorianern steht es frei, sich in verschiedenen politischen Parteien oder Organisationen zu organisieren. Die Versammlungsfreiheit wird im Allgemeinen gewahrt, und öffentliche Proteste und Versammlungen sind erlaubt (FH 3.3.2021). Das Gesetz sieht für die meisten Beschäftigten das Recht vor, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, zu streiken und Tarifverhandlungen zu führen, aber dem Arbeitsministerium wurden Verstöße gemeldet. Das Gesetz verbietet auch gewerkschaftsfeindliche .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 27

Diskriminierung, schreibt jedoch nicht die Wiedereinstellung von Beschäftigten vor, die aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten entlassen wurden. Angehörige des Militärs, der nationalen Polizei, Richter und hochrangige Beamte dürfen keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten. Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Kommunen, deren Löhne und Beschäftigungsbedingungen durch das Gesetz über den öffentlichen Dienst von 1961 geregelt werden. Nur Bürgerinnen und Bürger können in den Vorstandsausschüssen der Gewerkschaften mitarbeiten. Das Arbeitsgesetz verbietet es Einzelpersonen auch, Mitglied in mehr als einer Gewerkschaft zu sein (USDOS 30.3.2021). Das Gesetz enthält schwerfällige und komplexe Verfahren für die Durchführung eines legalen Streiks. Das Gesetz erkennt das Streikrecht für öffentliche und kommunale Angestellte sowie für Beschäftigte in wesentlichen Diensten nicht an. Das Gesetz legt nicht fest, welche Dienste unter diese Definition fallen, und die Gerichte wenden diese Bestimmung daher von Fall zu Fall an. Das Gesetz schreibt vor, dass 30 Prozent aller Beschäftigten eines Betriebes einen Streik unterstützen müssen, damit er legal ist (USDOS 30.3.2021). Die Gewerkschaften arbeiteten unabhängig von der Regierung und den politischen Parteien, obwohl viele von ihnen im Allgemeinen mit den traditionellen politischen Parteien ARENA und der Nationalen Befreiungsfront Farabundo Marti verbunden waren (USDOS 30.3.2021). Zwar verbietet das Gesetz Amtsträgern, bei Wahlen Wahlkampf zu betreiben, doch wurde diese Bestimmung nicht konsequent durchgesetzt (USDOS 30.3.2021). Quellen: - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 14. Haftbedingungen Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten sind nach wie vor hart und lebensbedrohlich, was auf die starke Überbelegung, die unhygienischen Zustände und die Aktivitäten von Banden zurückzuführen ist (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021, HRW 13.1.2021). So berichtete das Büro der Ombudsperson für Menschenrechte (PDDH), dass in einem Gefängnis 1.486 Häftlinge in Einrichtungen untergebracht waren, die für 280 Personen ausgelegt waren. In den Gefängnissen herrschten nach wie vor Banden vor. Im September (2020) waren etwa 55 Prozent der Gefängnisinsassen aktive oder ehemalige Bandenmitglieder (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben des PDDH waren in vielen Gefängnissen die sanitären Einrichtungen, das Trinkwasser, die Belüftung, die Temperaturkontrolle, die medizinische Versorgung und die Beleuchtung unzureichend. Aufgrund der schlechten Wasserqualität traten bei den Insassen Magen-Darm-Erkrankungen und Hautprobleme auf (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 27

Verurteilte Häftlinge und Untersuchungshäftlinge wurden manchmal in denselben Gefängniszellen untergebracht (USDOS 30.3.2021). Das PDDH ist befugt, glaubwürdige Anschuldigungen über unmenschliche Bedingungen zu untersuchen. Während des Ausnahmezustands erlaubten die Behörden den Gefangenen und Häftlingen nicht, Besucher zu empfangen oder sich zu religiösen Anlässen zu versammeln (USDOS 30.3.2021). Durch Neubauten und eine Umverteilung von Gefangenen konnte die Überbelegung von 141 Prozent im September 2019 auf 139 Prozent im August 2020 reduziert werden (USDOS 30.3.2021). Quellen: - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 15. Todesstrafe Die Gesetzte El Salvadors sehen die Todesstrafe nur für außergewöhnliche Verbrechen, wie z. B. Verbrechen nach Militärrecht oder Verbrechen, die unter außergewöhnlichen Umständen begangen werden vor. Im Jahr 2020 fanden keine Hinrichtungen oder Verurteilungen zum Tod statt (AI 10.4.2019; vgl. Länderdaten.info o. D.). Quellen: - AI – Amnesty International (10.4.2019): Death Sentences and Executions 2018, https://www.ecoi.net/en/file/local/2006174/ACT5098702019ENGLISH.PDF, Zugriff 16.12.2021 - Länderdaten.info (ohne Datum): Todesstrafen nach Ländern im Jahr 2020, https://www.laenderdaten.info/todesstrafe.php, Zugriff 16.12.2021 16. Religionsfreiheit Laut einer Schätzung aus 2014 sind 50 Prozent der Einwohner El Salvadors Römisch-katholisch, 36 Prozent Protestantisch, 2 Prozent Angehöriger anderer Glaubensrichtungen und 12 Prozent ohne Bekenntnis (CIA 24.11.2021). Die Religionsfreiheit wird von der Regierung im Allgemeinen respektiert (FH 3.3.2021). Die Verfassung sieht Religionsfreiheit vor und besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Sie verbietet die Diskriminierung aus Gründen der Religion. Die Verfassung gewährt der römisch-katholischen Kirche automatisch die offizielle Anerkennung und legt fest, dass auch andere religiöse Gruppen eine offizielle Anerkennung durch Registrierung beantragen können. Das Büro des Ombudsmanns für Menschenrechte überwacht den Zustand der Religionsfreiheit im .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 27

Land, gibt Sonderberichte heraus und nimmt Petitionen aus der Öffentlichkeit wegen Verletzung der freien Religionsausübung entgegen. Im Laufe des Jahres war der palästinensisch-stämmige Präsident Nayib Bukele weiterhin das Ziel anti-muslimischer Kommentare, vor allem auf Twitter, von einigen seiner politischen Gegner (USDOS 12.5.2021). Laut einer Umfrage des Instituts für öffentliche Meinung der Universität von Zentralamerika vom Januar bezeichnen sich 41,3 Prozent der Bevölkerung als katholisch, 37,2 Prozent als evangelisch-protestantisch und 18 Prozent sind keiner Religion zugehörig. Ungefähr 2,8 Prozent geben an, "andere" zu sein, darunter Anglikaner, Zeugen Jehovas, Mitglieder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Muslime, Bahais, Juden, Buddhisten und die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein. Ein kleiner Teil der Bevölkerung hält sich an indigene religiöse Überzeugungen, die sich teilweise mit dem Christentum und dem Islam vermischen (12.5.2021). Die Verfassung besagt, dass Mitglieder des Klerus nicht das Amt des Präsidenten, der Kabinettsminister, der Vizeminister, der Richter am Obersten Gerichtshof, der Gouverneure, des Generalstaatsanwalts, des Pflichtverteidigers und anderer hochrangiger Regierungsämter bekleiden dürfen. Mitglieder des Klerus dürfen keiner politischen Partei angehören (12.5.2021). Die jüdische Gemeinde besteht aus etwa 150 Personen. Es gab keine Berichte über antisemitische Handlungen (USDOS 30.3.2021). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.11.2021): The World Factbook, El Salvador, People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/el-salvador/#people-and- society, Zugriff 14.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051547.html, Zugriff 13.12.2021 17. Minderheiten Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Menschen mit körperlichen, sensorischen, geistigen und psychischen Behinderungen. Der Nationale Rat für die umfassende Betreuung von Menschen mit Behinderungen (CONAIPD), der sich aus Vertretern mehrerer staatlicher Stellen zusammensetzt, ist die für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständige Regierungsbehörde, der es jedoch an Durchsetzungsbefugnissen mangelt. Nach Aussage eines CONAIPD-Vertreters hat die Regierung die gesetzlichen Vorschriften für den Zugang zu Gebäuden, Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 27

Es gab kein formelles System, um bei der Regierung eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung einzureichen (USDOS 30.3.2021). Indigene Gemeinschaften berichteten, dass sie rassistisch diskriminiert und wirtschaftlich benachteiligt wurden. Nach Angaben von Gemeindevorstehern drangen Banden, die von der Polizei aus den städtischen Zentren vertrieben wurden, in indigenes Land ein und eigneten es sich an. Indigene Personen berichteten auch, dass Bandenmitglieder indigene Kinder bedrohten, wenn sie die künstlich über das Land ihrer Vorfahren gezogenen Bandengrenzen überschritten, was einige Kinder dazu zwang, die Schule abzubrechen oder von zu Hause wegzugehen (USDOS 30.3.2021). Indigene Menschen sind in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen. Indigene Menschen, die mehrheitlich der ethnischen Gruppe der Nahua-Pipil angehören, haben Schwierigkeiten bei der Sicherung von Landrechten und beim Zugang zu Krediten. Die meisten salvadorianischen Indigenen leben auf kommunalem Land oder in gemieteten Unterkünften (FH 3.3.2021). Das Gesetz sieht die Erhaltung von Sprachen und archäologischen Stätten vor. Die Gemeinden Cacaopera und Yucuaiquin im östlichen Teil des Landes verfügen über besondere Gesetze zur Anerkennung ihres indigenen Kulturerbes (USDOS 303.2021). Quellen: - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen Männer und Frauen sind in Fragen wie Heirat und Scheidung rechtlich gleichgestellt, und es gibt nur wenige formale Einschränkungen für solche Entscheidungen (FH 3.3.2021). Es gibt keine Gesetze, die die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränken, und sie haben sich auch beteiligt. Das Gesetz schreibt allen registrierten politischen Parteien vor, dass mindestens 30 Prozent ihrer Kandidaten für die Legislativversammlung Frauen sein müssen (USDOS 30.3.2021; vgl FH 3.3.2021). Frauen und Minderheitengruppen sind in der Legislative und in hochrangigen Regierungspositionen unterrepräsentiert (FH 3.3.2021). Das Gesetz stellt die Vergewaltigung von Männern oder Frauen unter Strafe, und die Definition von Vergewaltigung im Gesetz kann nach Ermessen des Richters auch auf Vergewaltigung in der Ehe angewendet werden. Das Gesetz verpflichtet das FGR (Büro des Generalstaatsanwalts), .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 27

Vergewaltigungsfälle zu verfolgen, unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet oder nicht, und das Gesetz erlaubt es dem Opfer nicht, die Strafanzeige zurückzuziehen. Die Strafe für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ist in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs bis 10 Jahren. Die Gesetze gegen Vergewaltigung werden jedoch nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 30.3.2021). Das Gesetz verbietet häusliche Gewalt und sieht für Verurteilungen in der Regel Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren vor, wobei einige Formen der häuslichen Gewalt mit höheren Strafen belegt werden. Das Gesetz erlaubt auch einstweilige Verfügungen gegen die Täter. Die Gesetze gegen häusliche Gewalt werden nach wie vor nur unzureichend durchgesetzt, und Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, ist nach wie vor ein weit verbreitetes und ernstes Problem (USDOS 30.3.2021). Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung und sieht im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von fünf bis acht Jahren vor. Die Gerichte können auch zusätzliche Geldstrafen verhängen, wenn der Täter eine Vertrauens- oder Autoritätsposition gegenüber dem Opfer innehatte. Das Gesetz schreibt den Arbeitgebern vor, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen und Präventivprogramme zu entwickeln und umzusetzen. Die Regierung hat die Gesetze zur sexuellen Belästigung jedoch nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 30.3.2021). Die Verfassung räumt Frauen und Männern die gleichen gesetzlichen Rechte ein (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021), aber Frauen erhielten nicht die gleichen Lohn- oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz sieht Haftstrafen von einem bis drei Jahren für Beamte vor, die wegen der Verweigerung der Bürgerrechte einer Person aufgrund ihres Geschlechts verurteilt werden, und sechs Monate bis zwei Jahre für Arbeitgeber, die wegen Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz verurteilt werden (USDOS 30.3.2021). Es gab keine Berichte über erzwungene Abtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen seitens der staatlichen Behörden (USDOS 30.3.2021). Das totale Abtreibungsverbot blieb bestehen (AI 7.4.2021; vgl. FH 3.3.2021, HRW 13.1.2021). El Salvador hat die höchste Femizidrate Lateinamerikas (FH 3.3.2021). Quellen: - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; El Salvador 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048675.html, Zugriff 13.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046511.html, Zugriff 14.12.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043580.html, Zugriff 14.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights Practices: El Salvador, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048153.html, Zugriff 10.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 27
