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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
2. Politische Lage Gabun ist nach französischem Vorbild als Zentralstaat organisiert. Der 2016 auf sieben Jahre wiedergewählte Staatspräsident ist seit Oktober 2009 Ali Bongo Ondimba, Sohn des 2009 verstorbenen Präsidenten El Hadsch Omar Bongo Ondimba, der 42 Jahre lang an der Macht gewesen war. Regierungschef ist seit September 2016 der vormalige Außenminister Emmanuel Issoze-Ngondet (AA 6.2018a). Mit einer Entscheidung vom 30. April 2018 löste das Verfassungsgericht das Unterhaus des Parlaments auf und forderte die Regierung auf, zurückzutreten, weil sie die bereits zweimal verschobenen Parlamentswahlen nicht bis spätestens 30. April 2018 durchgeführt hatte. Die von Premierminister Emmanuel Issoze Ngondet geführte Regierung trat daraufhin am 1. Mai 2018 zurück. Am 3. Mai 2018 wurde Ngondet von Staatspräsident Issoze erneut zum Premierminister einer Übergangsregierung ernannt, um Parlamentswahlen zu organisieren. Der Übergangsregierung gehören mehrere Oppositionsvertreter an. Der weiterhin amtierende Senat sollte die Aufgaben des Unterhauses bis zu den Neuwahlen im Oktober 2018 übernehmen. Präsident Ali Bongo Ondimba war 2016 in einer umstrittenen und von Gewalt begleiteten Wahl wiedergewählt worden. Beobachtern zufolge ist der innenpolitische Konflikt um diese Wahl Grund für die verzögerten Parlamentswahlen. Eine Verfassungsänderung im Januar 2018 hob die Begrenzung der Zahl der Amtszeiten des Präsidenten auf (BAMF 7.5.2018). Das Parteienspektrum in Gabun ist breit gefächert (AA 6.2018a). Die letzten Parlamentswahlen fanden im Oktober 2018 statt. Aus den Wahlen zur 143 Sitze umfassenden Nationalversammlung ging die Präsidentenpartei PDG (Parti Démocratique Gabonais) mit einer absoluten Mehrheit von 98 Sitzen hervor. Die Opposition konnte nur noch 17 Sitze erringen. Die wichtigste Oppositionspartei LD (Les Democrats) bekam elf Parlamentssitze (N24 31.10.2018; vgl. AN 30.10.2018). Die politische Opposition kann in Gabun frei agieren, solange sie auf dem Boden der Verfassung bleibt (AA 6.2018a). Die Wahlbeteiligung war in der Hauptstadt Libreville niedrig. Beobachtern der African Union zufolge verliefen die Wahlen zufriedenstellend und ohne Unregelmäßigkeiten (NI 28.10.2018). Der Oppositionsführer Jean Ping (Union of Forces for Change, UFC), der bei den Präsidentschaftswahlen 2016 gegen Ali Bongo verloren hatte, boykottierte die Wahlen und warf Wahlbetrug vor. Andere Oppositionsparteien klagten über den Transport von Wählern durch die führende Partei, Stimmenkauf und Manipulation von Stimmzetteln. Einige Vorwürfe konnten durch Zeugen bestätigt werden (Aprecon 1.11.2018; vgl. N24 31.10.2018). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 18

Der Senat, die seit Januar 2018 nur noch aus 52 Mitgliedern bestehende erste Kammer des Parlaments (vorher 102 Mitglieder), wurde erstmals 1997 gewählt. Dem Senat kommt die Aufgabe der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaften zu (AA 6.2018a). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - AN – Africa News (30.10.2018): Gabon's rulling party wins parliamentary elections, http://www.africanews.com/2018/10/30/gabons-rulling-party-wins-parliamentary-elections/, Zugriff 5.11.2018 - Aprecon – The African Progressive Economist (1.11.2018): Intrigues about the ‘Second Phase’ of Gabon’s Elections, https://www.theafricanprogressiveeconomist.com/intrigues-about-the- second-phase-of-gabons-elections/, Zugriff 5.11.2018 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (7.5.2018): Briefing Notes vom 7. Mai 2018, https://www.ecoi.net/en/file/local/1442583/1226_1536218969_deutschland-bundesamt-fuer- migration-und-fluechtlinge-briefing-notes-07-05-2018-deutsch.pdf, Zugriff 5.11.2018 - NI – Nile Internatinal (28.10.2018): Gabon ruling party in pole position as final vote round ends, http://www.nileinternational.net/en/?p=115523, Zugriff 5.11.2018 - N24 – News 24 (31.10.2018): Ruling party takes 'lion's share' in Gabon election: official, https://www.news24.com/Africa/News/ruling-party-takes-lions-share-in-gabon-election-official- 20181031-2, Zugriff 5.11.2018 3. Sicherheitslage Im afrikanischen Vergleich und inmitten der zentralafrikanischen Krisenregion mit ihren Bürgerkriegen galt Gabun bis zur Präsidentschaftswahl 2016 als Stabilitätsanker. Gabun bewahrte dabei den inneren Frieden ohne ethnische Auseinandersetzungen und verzeichnet bemerkenswerte Fortschritte bei der Verankerung demokratischer Institutionen und Strukturen ohne gravierende Menschenrechtsprobleme (AA 6.2018a). Seit die Präsidentschaftswahlen in Gabun im Jahr 2016 im Sinne von Amtsinhaber Ali Bongo Ondimba manipuliert wurden, kam es zu heftigen Protesten gegen das Wahlergebnis, welche gewaltsam niedergeschlagen wurden. Auch Gewerkschaften und öffentlich Bedienstete riefen im Jahr 2017 wiederholt zu Streiks auf (GIGA 7.2018). Politische Kundgebungen können jederzeit vorkommen. Bei Streiks, Demonstrationen und Straßenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen (EDA 10.8.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 18

- EDA – Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (10.8.2018): Reisehinweise für Gabun, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/gabun/reisehinweise-fuergabun.html, Zugriff 5.11.2018 - GIGA – German Institute of Global and Area Studies (7.2018): Aufruhr in Zentralafrika: Proteste, Politik und Wege aus der Krise [GIGA Focus Afrika, 03/2018], https://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_afrika_1803.pdf, Zugriff 5.11.2018 4. Rechtsschutz / Justizwesen Obwohl gesetzlich eine unabhängige Justizgewalt vorgesehen ist, bleibt das Gerichtswesen ineffizient und weiterhin anfällig für Einflussnahme durch die Regierung. Der Präsident ernennt über das Justizministerium, demgegenüber die Justiz verantwortlich ist, Richter und kann diese entlassen (FH 28.1.201; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Gerichtsbarkeit ist nur auf dem Papier unabhängig und folgt politischen Vorgaben (AA 6.2018a). Korruption ist ein Problem. Kleinere Auseinandersetzungen können, insbesondere in ländlichen Gebieten, auch bei lokalen traditionellen Chiefs vorgebracht werden. Deren Entscheidungen werden allerdings nicht immer von der Regierung anerkannt. Gerichtliche Entscheidungen werden im Allgemeinen von Behörden respektiert (USDOS 20.4.2018). Die Verfassung sieht das Recht auf einen öffentlichen Prozess vor. Gerichtstermine werden oft verschoben. Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung und sie haben das Recht auf einen Anwalt. Dieser soll auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn der Angeklagte nicht über die finanziellen Mittel für einen Verteidiger verfügt. Aufgrund der niedrigen Bezahlung fanden sich jedoch häufig keine Anwälte in solchen Fällen (USDOS 20.4.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 5. Sicherheitsbehörden Für Gesetzesvollzug und öffentliche Sicherheit sind die Bundespolizei (dem Innenministerium unterstehend) und die Gendarmarie (dem Verteidigungsministerium zugehörig) zuständig. Gelegentlich üben auch die Streitkräfte und die “Republikanische Garde”, eine Eliteeinheit zum Schutz des Präsidenten, Aufgaben der inneren Sicherheit aus. Die Kontrolle der zivilen Behörden .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 18

über die Sicherheitskräfte ist im Allgemeinen effektiv. Ein Teil der Polizei ist ineffizient und korrupt (USDOS 20.4.2018). Mitglieder der Sicherheitskräfte verlangen Bestechungsgelder, um ihre Gehälter aufzubessern, insbesondere bei Fahrzeug- und Personenkontrollen (USDOS 20.4.2018; FH 1.2018). Es gibt Mechanismen zur Untersuchung von Missbrauch und Korruption bei den Sicherheitskräften (USDOS 20.4.2018). Dennoch ist Straffreiheit ein Problem (USDOS 20.4.2018; FH 1.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 6. Folter und unmenschliche Behandlung Obwohl Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe durch die Verfassung und Gesetze verboten sind, werden solche Praktiken gelegentlich durch Sicherheitskräfte angewendet. Es gibt Berichte, dass Sicherheitskräfte Häftlinge misshandelten, aber auch Migranten und Flüchtlinge aus anderen afrikanischen Staaten schlugen (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 7. Korruption Gesetzlich sind Strafen für behördliche Korruption vorgesehen und die Regierung verstärkt ihre Bemühungen im Kampf gegen Korruption zum Beispiel durch Antikorruptionsgesetze und - institutionen, aber auch durch Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht effektiv umgesetzt und somit bleiben Korruption und Straflosigkeit weiterhin ernste Probleme (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Gabun lag auf dem Corruption Perceptions Index 2017 von Transparency International mit einer Bewertung von 32 von 100 (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 117 von 180 (je höher, desto schlechter) (TI 2017). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 18

- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2017, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 8. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt in Gabun keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 20 Jahren vorgesehen (CIA 26.9.2018). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – Government, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018 9. Allgemeine Menschenrechtslage Die Situation der Menschenrechte in Gabun wird im afrikanischen Vergleich als relativ gut eingeschätzt – allerdings mit Defiziten in einzelnen Bereichen. Die grundlegenden Menschenrechte werden durch die gabunische Verfassung garantiert. Ein konstruktiver politischer Dialog und kritische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit finden aber mangels entwickelter Diskussionskultur so gut wie nicht statt (AA 6.2018a). Zu den gröbsten Menschenrechtsverletzungen in Gabun zählen unter anderem die harten Haftbedingungen; die Gerichtsbarkeit, die nur auf dem Papier unabhängig ist und politischen Vorgaben folgt; die Korruption in der Regierung; Menschenhandel und Kinderarbeit (AA 6.2018a; vgl.USDOS 20.4.2018). Verfassung und Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die jedoch in der Praxis immer wieder beschnitten werden (AA 6.2018a; vgl. USDOS 20.4.2018). Die beiden größten Tageszeitungen (Gabon Matin, L'Union) und das Fernsehen werden von der Regierung kontrolliert (AA 6.2018a). Daneben gibt es private Wochen- und Monatszeitschriften, aber auch unabhängige Radio- und Fersehsender, die sowohl unabhängige Meinungen vertreten als auch Kritik an der Regierung üben. Die Behörden nutzten jedoch gelegentlich die Gesetze, um die kritische Berichterstattung über die Regierung zu verhindern oder zu bestrafen. So zum Beispiel durfte die Zeitung Les Echos du Nord wegen Veröffentlichung von diffamierenden Artikeln für zwei Monate nicht erscheinen; dem Fernsehsender Radio Television Nazareth wurde für einen Monat die Ausstrahlung politischer Kommentare jeglicher Art untersagt, da dieser eine Rede von Oppositionsführer Jean Ping übertragen hatte (FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Indigener kritischer Journalismus ist nur in Ansätzen vorhanden. Teilweise praktizieren die Journalisten Selbstzensur. Im aktuellen Index der NGO Reporter ohne Grenzen hat sich Gabun wegen des .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11von 18

neuen Kommunikationsgesetzes vom Januar 2017 um 6 Plätze auf Platz 108/180 verschlechtert (AA 6.2018a). Nach Angaben der gleichen NGO entsprach 2017 das nationale Recht bei Presse- und Medienfreiheit nicht internationalen Standards (USDOS 20.4.2018). Verfassung und Gesetze sehen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor. Die Regierung schränkt jedoch das Recht auf friedliche Versammlung ein (USDOS 20.4.2018). Nach der Wahl im Jahr 2016 wurden Demonstrationen gewaltsam aufgelöst und 2017 verweigerte die Regierung die Erlaubnis für Versammlungen bzw. setzte wiederholt Tränengas und Verhaftungen ein, um unerlaubte Demonstrationen aufzulösen. Weiters wurde im August 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches die Versammlungsfreiheit weiter einschränkt (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Opposition, als notwendiges demokratisches Gegengewicht zur Regierung, ist zerstritten. Unabhängige NGOs sind nicht sehr zahlreich (AA 6.2018a). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 10. Haftbedingungen Die Gefängnisse sind überbelegt, die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich (AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Nahrung, Sanitäreinrichtungen und Belüftung sowie medizinische Grundversorgung sind schlecht (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Bedingungen in Hafteinrichtungen sind jenen in Gefängnissen ähnlich. NGOs wird gestattet, unabhängiges Monitoring über die Haftbedingungen durchzuführen; es gibt jedoch Berichte über Schwierigkeiten beim Zutritt zu den Haftanstalten. In manchen Fällen werden Untersuchungshäftlinge zusammen mit verurteilten Personen, Jugendliche mit Erwachsenen und Männer mit Frauen inhaftiert. Obwohl es in den Gefängniskliniken oft an notwendigen Medikamente fehlt, stehen Krankenschwester vor Ort für die medizinische Grundversorgung zur Verfügung. Bei schweren Krankheiten oder Verletzungen werden die Häftlinge in öffentliche Krankenhäuser überstellt. Der Umgang mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose ist unzureichend. Es werden nur wenige Beschwerden von Gefangenen eingereicht. Für die Beantwortung von Häftlingsbeschwerden steht keine Ombudsperson oder eine vergleichbare unabhängige Instanz zur Verfügung (USDOS 20.4.2018). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 18

- AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 11. Todesstrafe Gabun hat die Todesstrafe am 15.2.2010 vollständig abgeschafft (IgT 24.2.2011; vgl. AI 12.4.2018). Quellen: - AI – Amnesty International (12.4.2018): Death Sentences and Executions 2017, 12. April 2018 https://www.ecoi.net/en/file/local/1429291/90_1523523827_act5079552018english.pdf, Zugriff 5.11.2018 - IgT – Initiative gegen die Todesstrafe (24.2.2011): Gabun: Todesstrafe abgeschafft, http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/nc/aktuelles/nachrichten/details/article/gabun- todesstrafe-abgeschafft.html, Zugriff 5.11.2018 12. Religionsfreiheit Obwohl Religionsfreiheit in der Verfassung und anderen Gesetzen und Bestimmungen verankert ist und im Allgemeinen in der Praxis respektiert wird, melden einige Religionsgemeinschaften Schwierigkeiten bei der Registrierung durch die Regierung. 80 Prozent der gabunischen Bevölkerung sind Christen, rund zwei Drittel davon sind katholisch, ein Drittel ist protestantisch. Schätzungen zufolge sind ca. 10 Prozent der Bevölkerung Muslime, viele davon sind Nicht- Gabonesen aus Westafrika. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung üben ausschließlich Animismus aus oder gehören keiner religiösen Gruppe an. Viele Personen hängen synkretistischen Religionen an, welche Elemente des Christentums, traditionellen mystischen Glauben, Voodoo und Animismus verbinden (FH 1.2018; vgl. USDOS 29.5.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (29.5.2018): 2017 Report on International Religious Freedom – Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436799.html, Zugriff 5.11.2018 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 18

13. Ethnische Minderheiten In Gabun leben über 50 ethnische Gruppen (AA 6.2018b). Zu den vier größten Stammesgruppen der Bantu gehören Fang, Bapounou, Nzebi und Obamba. Des Weiteren leben 154.000 andere Afrikaner und Europäer im Land, darunter 10.700 Franzosen und 11.000 Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft (CIA 2.10.2018). Mitglieder aller großen ethnischen Gruppen sind mit hohen zivilen und militärischen Positionen betraut. Indigene Gruppen nehmen jedoch nur wenig am politischen Prozess teil (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018b): Gabun – Überblick, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/gabun/226322, Zugriff 5.11.2018 - CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – People and Society, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 14. Frauen/Kinder Frauen sind - auf dem Papier - in der Gesellschaft und im Berufsleben als gleichwertig anerkannt. Ihr Anteil in staatlichen Schlüsselpositionen hat in den letzten Jahren zugenommen. Es gibt derzeit eine Präsidentin des Senats und des Verfassungsgerichts und 33 Prozent der Ministerposten werden durch Frauen wahrgenommen. Seit 2014 hat Libreville eine Bürgermeisterin. Frauenrechte sind allerdings durch die für Männer gesetzlich zugelassene Polygamie erheblich tangiert (AA 6.2018a). Frauen sind Inhaberinnen von Geschäften und anderen Besitztümern, betätigen sich politisch und arbeiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor (USDOS 20.4.2018). Verheiratete Frauen müssen für die Beantragung eines Reisepasses und Auslandsreisen die Genehmigung ihres Ehemannes einholen (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Trotz allem sind Frauen beträchtlicher gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt, vor allem in ländlichen Gegenden ( AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018, USDOS 20.4.2018). Vergewaltigung ist mit einer Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren versehen, aber Vergewaltigungsfälle werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht ausdrücklich verboten. Es gibt keine verlässlichen Statistiken zur Zahl der Vergewaltigungen, NGO-Angaben zufolge sind diese jedoch häufig. Kein Gesetz verbietet sexuelle Belästigung, die weiterhin weit verbreitet ist. Auch häusliche Gewalt ist gesetzlich verboten und mit einer Haftstrafe von zwei Monaten bis 15 Jahren bedroht, laut NGOs aber trotzdem verbreitet. Frauen erstatten jedoch so gut wie nie Anzeige (USDOS 20.4.2018). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 18

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 14.1. FGM/C – Weibliche Genitalverstümmelung Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) schreibt in seinem Bericht zu weibliche Genitalverstümmelung im März 2017 (Beobachtungszeitraum 2016), dass dies vom Gesetz verboten wird und dass es über keine Fälle berichtet wurde (USDOS 3.3.2017). Im Bericht vom USDOS, der im April 2018 (Beobachtungszeitraum 2017) veröffentlicht wurde, wird das Thema nicht mehr erwähnt (USDOS 20.4.2018). Quellen: - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018 14.2. Kinder / Ritualmorde Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) erwähnt in seinem Bericht vom April 2016 (Beobachtungszeitraum 2015) kurz das Thema Ritualmorde im Zusammenhang mit Kindern (USDOS 13.4.2016). In den Berichten vom März 2017 und April 2018 des USDOS geht es nur noch im Allgemeinen über Ritualmorde. Ob es hierbei um erwachsene und/oder minderjährige Opfer handelt, geht aus den Quellen nicht hervor (USDOS 20.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017). Ritualmorde sind, wenn auch nicht offiziell bestätigt, weiterhin ein Problem. Diese Vorfälle werden oft nicht gemeldet oder nicht korrekt zugeordnet. Verfolgung und Bestrafung sind unzulänglich (AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018, OHCHR 15.3.2018). Hierbei werden Menschen getötet und ihre Gliedmaßen, Genitalien oder andere Organe amputiert (USDOS 20.4.2018) im Glauben, dass bestimmte Körperteile gewisse Stärken steigern würden. In Ritualen wird zudem Blut verwendet. (USDOS 3.3.2017). Eine lokale NGO berichtet über 14 Opfer ritueller Tötungen und über sechs verschwundenen Personen zwischen Jänner und Oktober 2017 (USDOS 20.4.2018). Dieselbe NGO berichtete über 17 Opfer ritueller Tötungen zwischen Jänner und Oktober 2016 (USDOS 3.3.2017). Die tatsächliche Opferzahl dürfte höher liegen, da viele Ritualmorde nicht angezeigt .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 18

oder nicht korrekt zugeordnet werden. 2016 und 2017 gab es keine Verhaftung von Personen, die der rituellen Tötung beschuldigt gewesen wären (USDOS 40.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - OHCHR – United Nations Human Rights Council (15.3.2018): Human Rights Council adopts - Universal Periodic Review outcomes of Gabon, Ghana and Peru, https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/NewsDetail.aspx? NewsID=22836&LangID=E, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1133804.html, Zugriff 5.11.2018 15. Homosexuelle Gesetzlich ist keine bestimmte Art der sexuellen Orientierung explizit verboten, ebenso wenig wird das Recht auf Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit für LGBT-Personen eingeschränkt. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist hingegen ebenso wenig gesetzlich verboten. Es gibt keine Berichte über Gewalt gegenüber sexuellen Minderheiten; da diese Vorkommnisse, höchstwahrscheinlich wegen der drohenden Stigmatisierung, nicht gemeldet werden (USDOS 20.4.2018). Vorurteile gegen und Diskriminierung von - insbesondere offen bekennenden - LGBT-Personenist vor allem auf dem Arbeitsplatz sowie dem Wohnungsmarkt weiterhin ein Problem (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 16. Bewegungsfreiheit Verfassung und Gesetze sehen das Recht auf Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und Repatriierung vor. Diese Rechte wurden 2017 jedoch von der Regierung für .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 18
