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2. Politische Lage
Gabun ist nach französischem Vorbild als Zentralstaat organisiert. Der 2016 auf sieben Jahre
wiedergewählte Staatspräsident ist seit Oktober 2009 Ali Bongo Ondimba, Sohn des 2009
verstorbenen Präsidenten El Hadsch Omar Bongo Ondimba, der 42 Jahre lang an der Macht 
gewesen war. Regierungschef ist seit September 2016 der vormalige Außenminister Emmanuel 
Issoze-Ngondet (AA 6.2018a).
Mit einer Entscheidung vom 30. April 2018  löste das  Verfassungsgericht das  Unterhaus  des 
Parlaments auf und  forderte  die  Regierung  auf,  zurückzutreten, weil  sie  die  bereits zweimal 
verschobenen Parlamentswahlen nicht bis spätestens 30. April 2018 durchgeführt hatte. Die von 
Premierminister Emmanuel Issoze Ngondet geführte Regierung trat daraufhin am 1. Mai 2018 
zurück. Am 3. Mai 2018 wurde Ngondet von Staatspräsident Issoze erneut zum Premierminister
einer Übergangsregierung ernannt, um Parlamentswahlen zu organisieren. Der
Übergangsregierung gehören mehrere Oppositionsvertreter an. Der weiterhin amtierende Senat 
sollte  die  Aufgaben  des  Unterhauses  bis  zu  den  Neuwahlen  im  Oktober  2018  übernehmen. 
Präsident Ali Bongo Ondimba war 2016 in einer umstrittenen und von Gewalt begleiteten Wahl 
wiedergewählt worden. Beobachtern zufolge ist der innenpolitische Konflikt um diese Wahl Grund 
für  die  verzögerten  Parlamentswahlen.  Eine  Verfassungsänderung  im  Januar  2018  hob  die 
Begrenzung der Zahl der Amtszeiten des Präsidenten auf (BAMF 7.5.2018).
Das Parteienspektrum in Gabun ist breit gefächert (AA 6.2018a). Die letzten Parlamentswahlen 
fanden im Oktober 2018 statt. Aus den Wahlen zur 143 Sitze umfassenden Nationalversammlung 
ging die Präsidentenpartei PDG (Parti Démocratique Gabonais) mit einer absoluten Mehrheit von 
98  Sitzen  hervor.  Die  Opposition  konnte  nur  noch  17  Sitze  erringen.  Die  wichtigste 
Oppositionspartei  LD (Les  Democrats)  bekam  elf  Parlamentssitze  (N24  31.10.2018;  vgl.  AN 
30.10.2018). Die politische Opposition kann in Gabun frei agieren, solange sie auf dem Boden der 
Verfassung bleibt (AA 6.2018a).  Die Wahlbeteiligung war in der Hauptstadt Libreville niedrig. 
Beobachtern  der  African  Union  zufolge  verliefen  die  Wahlen  zufriedenstellend  und   ohne 
Unregelmäßigkeiten  (NI  28.10.2018).  Der  Oppositionsführer  Jean  Ping  (Union  of  Forces  for 
Change,  UFC),  der  bei  den  Präsidentschaftswahlen  2016  gegen  Ali  Bongo  verloren  hatte, 
boykottierte die Wahlen und warf Wahlbetrug vor. Andere Oppositionsparteien klagten über den 
Transport von Wählern durch die führende Partei, Stimmenkauf und Manipulation von
Stimmzetteln. Einige Vorwürfe konnten durch Zeugen bestätigt werden (Aprecon 1.11.2018; vgl.
N24 31.10.2018). 
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Der Senat, die seit Januar 2018 nur noch aus 52 Mitgliedern bestehende erste Kammer des
Parlaments (vorher 102 Mitglieder), wurde erstmals 1997 gewählt. Dem Senat kommt die Aufgabe
der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaften zu (AA 6.2018a).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- AN  –  Africa  News  (30.10.2018):  Gabon's  rulling  party  wins  parliamentary  elections, 
http://www.africanews.com/2018/10/30/gabons-rulling-party-wins-parliamentary-elections/, 
Zugriff 5.11.2018
- Aprecon – The African Progressive Economist (1.11.2018): Intrigues about the ‘Second Phase’ 
of  Gabon’s  Elections,  https://www.theafricanprogressiveeconomist.com/intrigues-about-the-
second-phase-of-gabons-elections/, Zugriff 5.11.2018
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (7.5.2018): Briefing Notes vom 7. Mai 2018, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1442583/1226_1536218969_deutschland-bundesamt-fuer-
migration-und-fluechtlinge-briefing-notes-07-05-2018-deutsch.pdf, Zugriff 5.11.2018
- NI – Nile Internatinal (28.10.2018): Gabon ruling party in pole position as final vote round 
ends, http://www.nileinternational.net/en/?p=115523, Zugriff 5.11.2018  
- N24 – News 24 (31.10.2018): Ruling party takes 'lion's share' in Gabon election: official,
https://www.news24.com/Africa/News/ruling-party-takes-lions-share-in-gabon-election-official-
20181031-2, Zugriff 5.11.2018
 3. Sicherheitslage
Im  afrikanischen  Vergleich  und  inmitten  der  zentralafrikanischen  Krisenregion  mit  ihren 
Bürgerkriegen galt Gabun bis zur Präsidentschaftswahl 2016 als Stabilitätsanker. Gabun bewahrte 
dabei  den  inneren  Frieden  ohne  ethnische  Auseinandersetzungen  und  verzeichnet 
bemerkenswerte Fortschritte bei der Verankerung demokratischer Institutionen und Strukturen 
ohne  gravierende  Menschenrechtsprobleme  (AA 6.2018a). Seit die Präsidentschaftswahlen in 
Gabun im Jahr 2016 im Sinne von Amtsinhaber Ali Bongo Ondimba manipuliert wurden, kam es
zu heftigen Protesten gegen das Wahlergebnis, welche gewaltsam niedergeschlagen wurden.
Auch Gewerkschaften und öffentlich Bedienstete riefen im Jahr 2017 wiederholt zu Streiks auf 
(GIGA  7.2018).  Politische  Kundgebungen  können  jederzeit  vorkommen.  Bei  Streiks, 
Demonstrationen  und  Straßenblockaden  kann  es  zu  Gewaltanwendung  kommen (EDA 
10.8.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
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- EDA – Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (10.8.2018):
Reisehinweise  für  Gabun,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/gabun/reisehinweise-fuergabun.html, Zugriff 5.11.2018  
- GIGA –  German  Institute  of  Global  and  Area  Studies  (7.2018):  Aufruhr  in  Zentralafrika: 
Proteste,  Politik  und  Wege  aus  der  Krise  [GIGA  Focus  Afrika,  03/2018],
https://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_afrika_1803.pdf,  Zugriff 
5.11.2018
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Obwohl  gesetzlich  eine  unabhängige  Justizgewalt  vorgesehen  ist,  bleibt  das  Gerichtswesen 
ineffizient und weiterhin anfällig für Einflussnahme durch die Regierung. Der Präsident ernennt 
über das Justizministerium, demgegenüber die Justiz verantwortlich ist, Richter und kann diese 
entlassen (FH 28.1.201; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Gerichtsbarkeit ist nur auf dem Papier 
unabhängig und folgt politischen Vorgaben (AA 6.2018a). Korruption ist ein Problem. Kleinere 
Auseinandersetzungen  können,  insbesondere  in  ländlichen  Gebieten,  auch  bei  lokalen 
traditionellen Chiefs vorgebracht werden. Deren Entscheidungen werden allerdings nicht immer 
von der Regierung anerkannt. Gerichtliche Entscheidungen werden im Allgemeinen von Behörden 
respektiert (USDOS 20.4.2018).
Die Verfassung sieht das Recht auf einen öffentlichen Prozess vor. Gerichtstermine werden oft
verschoben. Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung und sie haben das Recht auf einen
Anwalt. Dieser soll auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn der Angeklagte nicht über 
die finanziellen Mittel für einen Verteidiger verfügt. Aufgrund der niedrigen Bezahlung fanden sich 
jedoch häufig keine Anwälte in solchen Fällen (USDOS 20.4.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 5. Sicherheitsbehörden
Für Gesetzesvollzug und öffentliche Sicherheit sind die Bundespolizei (dem Innenministerium 
unterstehend)  und  die  Gendarmarie  (dem  Verteidigungsministerium  zugehörig)  zuständig. 
Gelegentlich üben auch die Streitkräfte und die “Republikanische Garde”, eine Eliteeinheit zum 
Schutz des Präsidenten, Aufgaben der inneren Sicherheit aus. Die Kontrolle der zivilen Behörden 
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über die Sicherheitskräfte ist im Allgemeinen effektiv. Ein Teil der Polizei ist ineffizient und korrupt
(USDOS 20.4.2018). Mitglieder der Sicherheitskräfte verlangen Bestechungsgelder, um ihre
Gehälter aufzubessern, insbesondere bei Fahrzeug- und Personenkontrollen (USDOS 20.4.2018; 
FH 1.2018). Es gibt Mechanismen zur Untersuchung von Missbrauch und Korruption bei den 
Sicherheitskräften (USDOS 20.4.2018). Dennoch ist Straffreiheit ein Problem (USDOS 20.4.2018; 
FH 1.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 
durch die Verfassung und Gesetze verboten sind, werden solche Praktiken gelegentlich durch 
Sicherheitskräfte angewendet. Es gibt Berichte, dass Sicherheitskräfte Häftlinge misshandelten, 
aber  auch  Migranten  und  Flüchtlinge  aus  anderen  afrikanischen  Staaten  schlugen  (USDOS 
20.4.2018; vgl. FH 1.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 7. Korruption
Gesetzlich sind Strafen für behördliche Korruption vorgesehen und die Regierung verstärkt ihre 
Bemühungen  im  Kampf  gegen  Korruption  zum  Beispiel  durch  Antikorruptionsgesetze  und  -
institutionen, aber auch durch Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Diese 
Maßnahmen  werden  jedoch  nicht  effektiv  umgesetzt  und  somit  bleiben  Korruption  und 
Straflosigkeit weiterhin ernste Probleme (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Gabun lag auf dem 
Corruption Perceptions Index 2017 von Transparency International mit einer Bewertung von 32 
von 100 (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 117 von 180 (je höher, desto schlechter) (TI 
2017). 
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
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- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2017,
https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table,  Zugriff 
5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt in Gabun keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 20 
Jahren vorgesehen (CIA 26.9.2018).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – Government, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  Situation  der  Menschenrechte  in  Gabun  wird  im  afrikanischen  Vergleich  als  relativ  gut 
eingeschätzt – allerdings mit Defiziten in einzelnen Bereichen. Die grundlegenden
Menschenrechte werden durch die gabunische Verfassung garantiert. Ein konstruktiver politischer
Dialog und kritische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit finden aber mangels entwickelter 
Diskussionskultur  so  gut  wie  nicht  statt  (AA  6.2018a).  Zu  den  gröbsten 
Menschenrechtsverletzungen in Gabun zählen unter anderem die harten Haftbedingungen; die 
Gerichtsbarkeit,  die  nur  auf  dem  Papier  unabhängig  ist  und  politischen  Vorgaben  folgt;  die 
Korruption  in  der  Regierung;  Menschenhandel  und  Kinderarbeit  (AA  6.2018a;  vgl.USDOS 
20.4.2018). 
Verfassung und Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die jedoch in der Praxis immer 
wieder  beschnitten  werden  (AA  6.2018a;  vgl.  USDOS  20.4.2018).  Die  beiden  größten 
Tageszeitungen (Gabon Matin, L'Union) und das Fernsehen werden von der Regierung kontrolliert 
(AA 6.2018a). Daneben gibt es private Wochen- und Monatszeitschriften, aber auch unabhängige 
Radio- und Fersehsender, die sowohl unabhängige Meinungen vertreten als auch Kritik an der 
Regierung  üben.  Die  Behörden  nutzten  jedoch  gelegentlich  die  Gesetze,  um  die  kritische 
Berichterstattung über die Regierung zu verhindern oder zu bestrafen. So zum Beispiel durfte die 
Zeitung Les Echos du Nord wegen Veröffentlichung von diffamierenden Artikeln für zwei Monate 
nicht  erscheinen;  dem  Fernsehsender  Radio  Television  Nazareth  wurde  für  einen  Monat  die 
Ausstrahlung  politischer  Kommentare  jeglicher  Art  untersagt,  da  dieser  eine  Rede  von 
Oppositionsführer  Jean  Ping  übertragen  hatte  (FH  1.2018;  USDOS  20.4.2018).  Indigener 
kritischer Journalismus ist nur in Ansätzen vorhanden. Teilweise praktizieren die Journalisten
Selbstzensur. Im aktuellen Index der NGO Reporter ohne Grenzen hat sich Gabun wegen des
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neuen Kommunikationsgesetzes vom Januar 2017 um 6 Plätze auf Platz 108/180 verschlechtert
(AA 6.2018a). Nach Angaben der gleichen NGO entsprach 2017 das nationale Recht bei Presse-
und Medienfreiheit nicht internationalen Standards (USDOS 20.4.2018). 
Verfassung  und  Gesetze  sehen  Versammlungs-  und  Vereinigungsfreiheit  vor.  Die  Regierung 
schränkt jedoch das Recht auf friedliche Versammlung ein (USDOS 20.4.2018). Nach der Wahl im 
Jahr 2016 wurden Demonstrationen gewaltsam aufgelöst und 2017 verweigerte die Regierung die 
Erlaubnis  für  Versammlungen  bzw.  setzte  wiederholt  Tränengas  und  Verhaftungen  ein,  um 
unerlaubte  Demonstrationen  aufzulösen.  Weiters  wurde  im  August  2017  ein  Gesetz 
verabschiedet, welches die Versammlungsfreiheit weiter einschränkt (FH 1.2018; vgl. USDOS 
20.4.2018). Die Opposition, als notwendiges demokratisches Gegengewicht zur Regierung, ist 
zerstritten. Unabhängige NGOs sind nicht sehr zahlreich (AA 6.2018a).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 10. Haftbedingungen
Die  Gefängnisse  sind  überbelegt,  die  Haftbedingungen  sind  hart  und  lebensbedrohlich  (AA 
6.2018a; vgl. FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Nahrung, Sanitäreinrichtungen und Belüftung sowie 
medizinische  Grundversorgung  sind  schlecht  (FH  1.2018;  vgl.  USDOS  20.4.2018).  Die 
Bedingungen  in  Hafteinrichtungen  sind  jenen  in  Gefängnissen  ähnlich.  NGOs  wird  gestattet, 
unabhängiges Monitoring über die Haftbedingungen durchzuführen; es gibt jedoch Berichte über 
Schwierigkeiten  beim  Zutritt  zu  den  Haftanstalten. In  manchen  Fällen  werden 
Untersuchungshäftlinge zusammen mit verurteilten Personen, Jugendliche mit Erwachsenen und 
Männer  mit  Frauen  inhaftiert.  Obwohl  es  in  den  Gefängniskliniken  oft  an  notwendigen 
Medikamente fehlt, stehen Krankenschwester vor Ort für die medizinische Grundversorgung zur 
Verfügung.  Bei  schweren  Krankheiten  oder  Verletzungen  werden  die  Häftlinge  in  öffentliche 
Krankenhäuser  überstellt.  Der  Umgang  mit  der  Ausbreitung  von  Infektionskrankheiten  wie 
HIV/AIDS und Tuberkulose ist unzureichend. Es werden nur wenige Beschwerden von
Gefangenen eingereicht. Für die Beantwortung von Häftlingsbeschwerden steht keine
Ombudsperson oder eine vergleichbare unabhängige Instanz zur Verfügung (USDOS 20.4.2018). 
Quellen:
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- AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 11. Todesstrafe
Gabun  hat  die  Todesstrafe  am  15.2.2010  vollständig  abgeschafft  (IgT  24.2.2011;  vgl.  AI 
12.4.2018).
Quellen:
- AI – Amnesty International (12.4.2018): Death Sentences and Executions 2017, 12. April 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1429291/90_1523523827_act5079552018english.pdf,  Zugriff 
5.11.2018
- IgT  –  Initiative  gegen  die  Todesstrafe  (24.2.2011):  Gabun:  Todesstrafe  abgeschafft, 
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/nc/aktuelles/nachrichten/details/article/gabun-
todesstrafe-abgeschafft.html, Zugriff 5.11.2018
 12. Religionsfreiheit
Obwohl Religionsfreiheit in der Verfassung und anderen Gesetzen und Bestimmungen verankert 
ist und im Allgemeinen in der Praxis respektiert wird, melden einige Religionsgemeinschaften 
Schwierigkeiten  bei  der  Registrierung  durch  die  Regierung.  80 Prozent der  gabunischen 
Bevölkerung sind Christen, rund zwei Drittel davon sind katholisch, ein Drittel ist protestantisch. 
Schätzungen  zufolge  sind  ca.  10 Prozent der  Bevölkerung  Muslime,  viele  davon  sind  Nicht-
Gabonesen aus Westafrika. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung üben ausschließlich Animismus 
aus  oder  gehören  keiner  religiösen  Gruppe  an.  Viele  Personen  hängen  synkretistischen 
Religionen an, welche Elemente des Christentums, traditionellen mystischen Glauben, Voodoo 
und Animismus verbinden (FH 1.2018; vgl. USDOS 29.5.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS  –  US  Department  of  State  (29.5.2018):  2017  Report  on  International  Religious 
Freedom – Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436799.html, Zugriff 5.11.2018
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13. Ethnische Minderheiten
In Gabun leben über 50 ethnische Gruppen (AA 6.2018b). Zu den vier größten Stammesgruppen
der Bantu gehören Fang, Bapounou, Nzebi und Obamba. Des Weiteren leben 154.000 andere
Afrikaner  und  Europäer  im  Land,  darunter  10.700  Franzosen  und  11.000  Personen  mit 
Doppelstaatsbürgerschaft (CIA 2.10.2018). Mitglieder aller großen ethnischen Gruppen sind mit 
hohen zivilen und militärischen Positionen betraut. Indigene Gruppen nehmen jedoch nur wenig 
am politischen Prozess teil (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018b):  Gabun  –  Überblick, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/gabun/226322,  Zugriff 
5.11.2018
- CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – People and 
Society, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 14. Frauen/Kinder
Frauen sind - auf dem Papier - in der Gesellschaft und im Berufsleben als gleichwertig anerkannt. 
Ihr Anteil  in staatlichen Schlüsselpositionen  hat in den letzten Jahren zugenommen.  Es gibt 
derzeit  eine  Präsidentin  des  Senats  und  des  Verfassungsgerichts  und  33 Prozent der 
Ministerposten  werden  durch  Frauen  wahrgenommen.  Seit  2014  hat  Libreville  eine 
Bürgermeisterin.  Frauenrechte  sind  allerdings  durch  die  für  Männer  gesetzlich  zugelassene 
Polygamie  erheblich  tangiert  (AA 6.2018a).  Frauen  sind  Inhaberinnen  von  Geschäften  und 
anderen  Besitztümern,  betätigen  sich  politisch  und  arbeiten  sowohl  im  privaten  als  auch  im 
öffentlichen Sektor (USDOS 20.4.2018). Verheiratete Frauen müssen für die Beantragung eines 
Reisepasses und Auslandsreisen die Genehmigung ihres Ehemannes einholen (FH 1.2018; vgl. 
USDOS 20.4.2018). Trotz allem sind Frauen beträchtlicher gesellschaftlicher Diskriminierung
ausgesetzt, vor allem in ländlichen Gegenden ( AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018, USDOS 20.4.2018).
Vergewaltigung  ist  mit  einer  Haftstrafe  von  fünf  bis  zehn  Jahren  versehen,  aber 
Vergewaltigungsfälle werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht 
ausdrücklich verboten. Es gibt keine verlässlichen Statistiken zur Zahl der Vergewaltigungen, 
NGO-Angaben zufolge sind diese jedoch häufig. Kein Gesetz verbietet sexuelle Belästigung, die 
weiterhin weit verbreitet ist. Auch häusliche Gewalt ist gesetzlich verboten und mit einer Haftstrafe 
von zwei Monaten bis 15 Jahren bedroht, laut NGOs aber trotzdem verbreitet. Frauen erstatten 
jedoch so gut wie nie Anzeige (USDOS 20.4.2018).
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Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
14.1. FGM/C – Weibliche Genitalverstümmelung
Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) schreibt in seinem Bericht zu weibliche
Genitalverstümmelung  im  März  2017  (Beobachtungszeitraum  2016),  dass  dies  vom  Gesetz 
verboten wird und dass es über keine Fälle berichtet wurde (USDOS 3.3.2017). Im Bericht vom 
USDOS, der im April 2018 (Beobachtungszeitraum 2017) veröffentlicht wurde, wird das Thema 
nicht mehr erwähnt (USDOS 20.4.2018). 
Quellen:
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 
2016  -  Gabon,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018
14.2. Kinder / Ritualmorde 
Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) erwähnt in seinem Bericht vom April 2016 
(Beobachtungszeitraum  2015)  kurz  das  Thema  Ritualmorde  im  Zusammenhang  mit  Kindern 
(USDOS 13.4.2016). In den Berichten vom März 2017 und April 2018 des USDOS geht es nur 
noch im Allgemeinen über Ritualmorde. Ob es hierbei um erwachsene und/oder minderjährige 
Opfer handelt, geht aus den Quellen nicht hervor (USDOS 20.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017).   
Ritualmorde sind, wenn auch nicht offiziell bestätigt, weiterhin ein Problem. Diese Vorfälle werden 
oft nicht gemeldet oder nicht korrekt zugeordnet. Verfolgung und Bestrafung sind unzulänglich (AA 
6.2018a;  vgl. FH  1.2018,  OHCHR  15.3.2018).  Hierbei  werden  Menschen  getötet  und  ihre 
Gliedmaßen, Genitalien oder andere Organe amputiert (USDOS 20.4.2018) im Glauben, dass 
bestimmte Körperteile gewisse Stärken steigern würden. In Ritualen wird zudem Blut verwendet. 
(USDOS 3.3.2017). Eine lokale NGO berichtet über 14 Opfer ritueller Tötungen und über sechs
verschwundenen Personen zwischen Jänner und Oktober 2017 (USDOS 20.4.2018). Dieselbe
NGO berichtete über 17 Opfer ritueller Tötungen zwischen Jänner und Oktober 2016 (USDOS 
3.3.2017). Die tatsächliche Opferzahl dürfte höher liegen, da viele Ritualmorde nicht angezeigt 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 18
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oder nicht korrekt zugeordnet werden. 2016 und 2017 gab es keine Verhaftung von Personen, die
der rituellen Tötung beschuldigt gewesen wären (USDOS 40.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- OHCHR – United Nations Human Rights Council (15.3.2018): Human Rights Council adopts - 
Universal  Periodic  Review  outcomes  of  Gabon,  Ghana  and  Peru, 
https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/NewsDetail.aspx?
NewsID=22836&LangID=E, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 
2016  -  Gabon,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 
2015  -  Gabon,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1133804.html, Zugriff 5.11.2018
 15. Homosexuelle
Gesetzlich ist keine bestimmte Art der sexuellen Orientierung explizit verboten, ebenso wenig wird 
das Recht auf Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit für LGBT-Personen eingeschränkt. 
Diskriminierung  aufgrund  der  sexuellen  Orientierung  oder  Geschlechtsidentität  ist  hingegen 
ebenso  wenig  gesetzlich  verboten.  Es  gibt  keine  Berichte  über  Gewalt  gegenüber  sexuellen 
Minderheiten;  da  diese  Vorkommnisse,  höchstwahrscheinlich  wegen  der  drohenden 
Stigmatisierung,  nicht  gemeldet  werden  (USDOS  20.4.2018).  Vorurteile  gegen  und 
Diskriminierung von - insbesondere offen bekennenden - LGBT-Personenist vor allem auf dem 
Arbeitsplatz  sowie  dem  Wohnungsmarkt  weiterhin  ein  Problem  (USDOS  20.4.2018;  vgl.  FH 
1.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 16. Bewegungsfreiheit
Verfassung  und  Gesetze  sehen  das  Recht  auf  Bewegungsfreiheit  im  Land,  Auslandsreisen, 
Emigration und  Repatriierung vor. Diese  Rechte wurden 2017  jedoch von der Regierung für 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 18
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