gamb-lib-2023-11-21-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
extremer Überbelegung und körperlicher Misshandlung (ÖB 19.4.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Die meisten Haftanstalten stammen noch aus der Kolonialzeit und sind in schlechtem baulichen Zustand (AA 12.1.2022). Die Belüftung, die Hygiene und die sanitären Bedingungen sind in den meisten Gewahrsamszellen von Polizeistationen unzureichend. Außerdem fehlte es an den meisten Haftorten an einer angemessenen Verpflegung der Häftlinge (BAMF 30.6.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Insbesondere im Untersuchungshafttrakt des Gefängnisses Mile 2 in Banjul, stellt Überbelegung ein Problem dar. Es gab glaubwürdige Berichte über Teenager im Alter von 15 Jahren, die zusammen mit Erwachsenen in Untersuchungshaftanstalten festgehalten wurden (USDOS 20.3.2023). Strafverfahren dauern meist sehr lange. Fälle von verlängerter Untersuchungshaft stellen ein Problem dar. In den Gefängnissen Janjanbureh und Mile 2 wurden Personen festgehalten, die seit mehreren Jahren auf ihre Verurteilung warteten. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass ein Inhaftierter innerhalb von 72 Stunden angeklagt oder freigelassen werden muss (USDOS 20.3.2023; vgl. BAMF 30.6.2023). Rückstände und Ineffizienz im Justizsystem führen zu langwierigen Untersuchungshaftstrafen. Es gab jedoch zahlreiche Fälle, in denen die 72-Stunden-Frist überschritten wurde. In einigen Fällen gestatteten die Beamten den Festgenommenen keinen sofortigen Zugang zu einem Anwalt oder zu Familienangehörigen (USDOS 20.3.2023). Während der Zutritt zu Gefängnissen unter dem Jammeh-Regime stark eingeschränkt war, haben lokale und internationale NGOs auf Ansuchen nun unbeschränkten Zugang zu Haftanstalten (ÖB 19.4.2023). Seit der Regierungsübernahme 2017 werden Anstrengungen zur Verbesserung der Haftbedingungen unternommen, die bereits in einer besseren Nahrungsversorgung Erfolg zeigen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden zudem dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen ergriffen, um die Haftanstalten nicht zu Epizentren für die Ausbreitung der Pandemie werden zu lassen. Unter anderem wurden Gefangene entlassen, um das Übertragungsrisiko in den Gefängnissen zu verringern (AA 12.1.2022). Die Behörden untersuchten glaubwürdige Misshandlungsvorwürfe. Des Weiteren, gewährt die Regierung dem Büro des Ombudsmannes, der TRRC sowie lokalen und internationalen NGOs uneingeschränkten Zugang zu allen Gefängnissen (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f %C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 34

%E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf? nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023 - ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 14.11.2023 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023 14. Todesstrafe In Gambia kann die Todesstrafe für Verbrechen wie Mord und Hochverrat verhängt werden, doch seit knapp einem Jahrzehnt wird sie in lebenslange Haft umgewandelt (AA 12.1.2022). Seit Februar 2018 gilt ein De-facto-Moratorium für Hinrichtungen in Gambia, wobei alle bisher ausgesprochenen Todesstrafen in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt wurden (BAMF 30.6.2023; vgl. ÖB 19.4.2023). Die endgültige Abschaffung der Todesstrafe sollte mit Inkrafttreten der für 2020 erwarteten neuen Verfassung erfolgen, die jedoch von der Nationalversammlung abgelehnt wurde (ÖB 19.4.2023; vgl. AA 12.1.2023). Allgemein stellt die Justiz nur denjenigen bedürftigen Personen Anwälte auf staatliche Kosten zur Verfügung, die aufgrund eines Kapitalverbrechens wie Mord angeklagt sind, für das die Todesstrafe verhängt werden kann (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 14.11.2023 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023 15. Religionsfreiheit Die gambische Bevölkerung ist zu 90-95 % muslimisch (die Mehrheit ist sunnitisch), etwa 5-10 % bekennen sich zum Christentum. Die Gesellschaft ist traditionell religiös tolerant (AA 12.1.2023). Nach Aussage des Präsidenten Barrow ist Gambia eine säkulare Gesellschaft, in der Angehörige aller Religionen ihre Religion frei ausüben können (USDOS 15.5.2023). Die verschiedenen Ethnien sowie Religionen können friedlich Koexistieren (ÖB 19.4.2023). Hochzeiten zwischen Christen und Muslimen sind geläufig. Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert. Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung, die Einführung einer Staatsreligion und die Gründung von auf Religion basierender politischer Parteien. Manche Diskriminierungen bleiben jedoch weiter bestehen (AA 12.1.2023; vgl. ÖB 19.4.2023, USDOS 15.5.2023). Im April 2023 kam es zu einem Angriff auf eine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 34

christliche Kirche in Bakau, welche zu Verletzten führte (BAMF 30.6.2023). Aufgrund kultureller und geschlechtsspezifischer Normen müssen Frauen in der Regel zur Religion ihres Mannes konvertieren und alle Kinder in der Religion ihres Mannes aufziehen (USDOS 15.5.2023). Der Staat hat sowohl muslimische als auch christliche Feiertage zu staatlichen Feiertagen erklärt (AA 12.1.2023). Christliche Kirchenarbeit wird nicht behindert und ist öffentlich sichtbar. Religiöse Gruppen, die weniger als 1 % der Bevölkerung ausmachen, sind Ahmadi Muslime, Baha’is, Hindus und Eckankar Mitglieder oder Gemeinden, die Mischformen von indigenen Glauben und Islam und Christentum praktizieren. Muslime der Ahmadiyya-Gemeinschaft sind von Festlichkeiten der übrigen Muslime ausgeschlossen, und durch eine Fatwa des Obersten Islamischen Rates aus dem Jahr 2015 wird u.a. die Beerdigung auf muslimischen Friedhöfen weiterhin verwehrt (ÖB 19.4.2023). Seit dem Regierungswechsel 2016 bzw. Anfang 2017 liegen keine Berichte über staatliche Einschränkungen der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde in Glaubensangelegenheiten oder in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe bzw. ihrem Sozialengagement vor. Zudem verpflichtete sich die Regierung von Präsident Barrow in ihrem Weißbuch vom 25.5.2022 zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der TRRC u.a. dazu, den einflussreichen und quasi-staatlichen Obersten Islamische Rat (GSIC) zu reformieren, sowie Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Personen einschließlich des Altpräsidenten Jammeh einzuleiten, denen schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angelastet werden. Sheriff Abba Sanyang, derzeitiger Minister für Land, Lokalverwaltung und religiöse Angelegenheiten, erklärte Mitte 2022, dass Ahmadiyya-Glaubensangehörigen die gleichen Rechte zustehen wie anderen Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Staatspräsident Barrow und der stellvertretende Parlamentssprecher würdigten zuletzt das starke Engagement der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft in Gambia, vor allem im Bereich der Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Ahmadiyya-Gemeinde betreibt in Gambia Schulen und ein Krankenhaus. Dennoch geht aus Erkenntnisquellen hervor, dass auch nach Regierungsübernahme Barrows Diskriminierungen gegen Ahmadiyya-Glaubensangehörige bestehen bleiben. Der GSIC hat die Ahmadiyya weiterhin nicht in die muslimische Gemeinschaft integriert (BAMF 6.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f %C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 34

%E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf? nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2023): Länderanalyse: Kurzinformation Gambia – Lage der Ahmadiyya-Gemeinde, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093162/Deutschland._Bundesamt_f %C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Lage_der_Ahmadiyya-Gemeinde %2C_01.06.2023._%28Kurzinformation_-_%C3%B6ffentlich%29.pdf, Zugriff 15.11.2023 - ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 14.11.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023), 2022 Report on International Religious Freedom: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091923.html, Zugriff 20.11.2023 16. Minderheiten In Gambia leben zahlreiche westafrikanische ethnische Gruppen. Die größte Bevölkerungsgruppe stellen die Mandinka mit etwa 34 % dar (AA 12.1.2022). Weitere Ethnien sind die Fulbe/Fulani mit 22 %, Wolof mit 13 %, Diola mit 7 %, Serahuli mit 7 % und Serer mit 3 % (ÖB 19.4.2023). Die Amtssprache ist Englisch, die wichtigsten Umgangssprachen sind Mandinka, Wolof, Diola und Fula. Eine weitere Minderheit im Land sind Christen mit 3,5 %. Die restlichen 96,4 % des Landes sind muslimisch (CIA 6.11.2023). Eine diskriminierende Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis besteht nicht (AA 12.1.2022). Das Gesetz verbietet bestimmte Arten der rassischen und ethnischen Diskriminierung. Politischen Kandidaten ist es untersagt, Spannungen zwischen Volksgruppen oder Ethnien zu schüren. Die Regierung hat diese Gesetze gleichmäßig und wirksam angewandt (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.11.2023): The World Factbook - Gambia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/field/military-service-age-and-obligation/, Zugriff 13.11.2023 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023 17. Relevante Bevölkerungsgruppen 17.1. Frauen Die Verfassung sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern vor, jedoch trifft dies oft in der Praxis nicht zu (ÖB 19.4.2023; vgl. AA 12.1.2022, USDOS 20.3.2023). Gemäß Art. 28 der gambischen Verfassung sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Dieser Grundsatz erfährt jedoch vor allem durch religiöse Traditionen und allgemeine gesellschaftliche Verhältnisse, die sich .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 34

teilweise in der Gesetzgebung widerspiegeln, Einschränkungen (AA 12.1.2022). Frauen gehören zu einer der Gruppen in der gambischen Gesellschaft die auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, denn das Gesetz gewährt Frauen nicht den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte in Bezug auf Adoption, Heirat, Scheidung, Beerdigung und Vererbung von Eigentum (USDOS 20.3.2023). Frauen haben weniger Zugang zu höherer Bildung, Justiz und Beschäftigung als Männer (FH 2023) und sind im politischen und wirtschaftlichen Leben unterrepräsentiert (AA 12.1.2022). Ferner begünstigen die Bestimmungen der Scharia (islamisches Recht) zum Familien- und Erbrecht die Diskriminierung von Frauen (FH 2023; vgl. ÖB 19.4.2023, AA 12.1.2022). Die EU-Wahlkommission stellte im März 2022 fest, dass Frauen in der gambischen Politik stark unterrepräsentiert sind. Einen Monat zuvor war in der Nationalversammlung erfolglos ein Gesetzentwurf debattiert worden, der darauf abzielte, eine bestimmte Anzahl von Sitzen in der Nationalversammlung mit Frauen und Menschen mit Behinderungen zu belegen (AI 28.3.2023). Die Beschäftigung im formellen Sektor steht Frauen zu den gleichen Gehältern wie Männern frei, allerdings besteht die gesellschaftliche Diskriminierung weiterhin. Frauen arbeiten im Allgemeinen in schlecht bezahlten Bereichen wie dem Lebensmittelverkauf und der Landwirtschaft. Dennoch gehören Frauen zu den meist Beschäftigten im informellen Sektor. Die International Labour Organization (ILO) stellt fest, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern im privaten Sektor 65 % betrug. Die Gehälter im öffentlichen Sektor waren laut dieser Feststellung für Männer und Frauen gleich (USDOS 20.3.2023). Kritik mancher Beobachter richtet sich auch an die Arbeiten der Truth, Reconciliation and Reparations Commission (TRRC). Diese würde Frauenthemen nicht genug Aufmerksamkeit widmen. Anschuldigungen von Vergewaltigungen und Morden von Frauen durch das Jammeh- Regime wurde kaum nachgegangen (ÖB 19.4.2023). Ebenfalls im März 2022 äußerte sich der Präsident der Pressegewerkschaft Gambias (Gambia Press Union – GPU) besorgt über die weitverbreitete sexualisierte Belästigung und Diskriminierung von Frauen in den Medien und die Besetzung der meisten einflussreichen Positionen in Redaktionsleitungen und Nachrichtenredaktionen mit Männern (AI 28.3.2023). Er forderte die Medienanstalten auf, die GPU-Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung anzuwenden und mehr Frauen in einflussreiche Positionen zu berufen (AI 28.3.2023). Obwohl die Verfassung die Gleichstellung von Mann und Frau vorsieht, sind Frauen weiterhin Opfer von Diskriminierungen und häuslicher Gewalt (ÖB 19.4.2023; vgl. FH 2023, AA 12.1.2022). Zudem sind Frauen Opfer von Traditionen, wie Genitalverstümmelung (FGM), Vergewaltigung in der Ehe oder Zwangsheirat (ÖB 19.4.2023; vgl. BAMF 30.6.2023). Im Oktober 2022 bat der Vorsitzende der National Human Rights Commission (NHRC) den UN-Ausschuss die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 34

Diskriminierung der Frau, sowie die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen (AI 28.3.2023). Im Gesetz über Sexualdelikte wird Vergewaltigung in der Ehe bisher nicht als Straftat aufgeführt. Vergewaltigung und häusliche Gewalt sind illegal aber weit verbreitete Probleme, die oft nicht gemeldet und angezeigt werden, unter anderem aus Angst vor Repressalien, Stigmatisierung, Diskriminierung und Druck von Familie und Freunden (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Es gibt keine effektiven Beschwerdemechanismen für Gewalt gegen Frauen, was zu einer niedrigen Verfolgungsrate und unzureichender Unterstützung von Opfern führt (AA 12.1.2022). Das Gesetz stellt Vergewaltigung ohne Bezug auf das Geschlecht unter strafrechtliche Verfolgung und kriminalisiert häusliche Gewalt. Die Strafe für Vergewaltigung ist lebenslange und die Höchststrafe für versuchte Vergewaltigung beträgt sieben Jahre Haft. Vergewaltigung in der Ehe und in der Intimsphäre ist nicht strafbar. Die Strafe für häusliche Gewalt beträgt zwei Jahre Freiheitsentzug und/oder eine hohe Geldstrafe. Die Regierung setzt diese Bestimmungen jedoch nicht effektiv durch. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung und sieht bei Missbrauch eine einjährige Haftstrafe vor. Wird jedoch ebenfalls nicht effektiv umgesetzt (USDOS 20.3.2023). Abtreibungen werden grundsätzlich strafrechtlich sanktioniert und nur in Ausnahmefällen bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt (AA 12.1.2022). Das Ministerium für Frauenangelegenheiten, Kinder und soziale Wohlfahrt betreibt ein Frauenhaus und arbeitet mit UN-Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen (USDOS 20.3.2023). Nach Angaben von UNICEF sind etwa 75 % der weiblichen Bevölkerung Gambias zwischen 15 und 49 Jahren von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen (AA 12.1.2022; vgl. USDOS 20.3.2023, ÖB 19.4.2023). Die Verteilung von FGM-Praktiken unter den verschiedenen Ethnien fällt unterschiedlich aus (97,8 % der Serahule; 96,7 % der Mandinka/Jahanka; 12.5 % der Wolof bzw. 18,1 % der Manjago). Nur wenige Fälle werden angezeigt, da entweder das Gesetz abgelehnt wird oder eine Scheu davor besteht, Familienmitglieder oder Mitglieder der Gemeinschaft anzuzeigen (ÖB 19.4.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). 2015 wurde eine Änderung des "Women's Act, 2010", der "Women's Amendment Act, 2015", verabschiedet, der eine gesetzliche Bestimmung gegen FGM einführt. Verbot und Bestrafung von FGM wird ausdrücklich festgelegt (AA 12.1.2022). Das Strafmaß liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts und kann Freiheitsstrafe von 3 Jahren, Geldstrafe in Höhe von 50.000 Dalasi oder beides umfassen. Fälle, in denen FGM zum Tode führt, führen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Andere Gesetze, die dem Schutz von Frauen und Mädchen vor FGM dienen, sind das Strafgesetzbuch und das Kindergesetz 2005 (AA 12.1.2022). Die Genitalverstümmelung von Frauen wird trotz des gesetzlichen Verbots weiterhin praktiziert (AA 12.1.2022; vgl. FH 2023; BAMF 30.6.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 34

Jedoch forderten nach islamischen Religionsführern nunmehr auch mehrere Parlamentsabgeordnete, darunter auch Frauen, eine Entkriminalisierung der weitverbreiteten traditionellen Praxis und eine autonome Entscheidungsfreiheit. Auch der einflussreiche, quasi- staatliche Oberste Islamische Rat (GSIC) forderte zuletzt eine Entkriminalisierung von FGM (BAMF 18.9.2023). Gambia ist sowohl Zielland als auch Herkunftsland für Frauen und Kinder, die von Zwangsarbeit und sexueller Ausbeutung betroffen sind (AA 19.4.2023). Ferner ist Gambia Ausgangs-, Transit- und Zielland für Menschenhandel insbesondere von Frauen und Kindern in Zwangsarbeit und Prostitution, einschließlich Sextourismus ist. Genaue Zahlen über das Ausmaß des Menschenhandels sind jedoch derzeit nicht zu erhalten (AA 12.1.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 -AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report Gambia 2022, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/gambia-2022, Zugriff 10.11.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Deutschland (18.9.2023), Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw38-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 9.11.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f %C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_ %E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf? nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023 -FH - Freedom House, Freedom in The World (2023): The Gambia Country Report, https://freedomhouse.org/country/gambia/freedom-world/2023, Zugriff 10.11.2023 -ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 14.11.2023 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023 17.2. Kinder Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern per Geburt. Geburtenregistrierungen erfolgen diskriminierungsfrei. Aufgrund des fehlenden Zugangs meldeten Eltern in ländlichen Gebieten ihre Geburten in der Regel nicht an. Dies hinderte ihre Kinder jedoch nicht daran, öffentliche Gesundheits- und Bildungsdienste in Anspruch zu nehmen (USDOS 20.3.2023). Die Verfassung und das Gesetz schreiben eine obligatorische, gebührenfreie Grundschul- und Sekundarstufen-Ausbildung vor. Die Familien müssen häufig Gebühren für Bücher, Uniformen, Mittagessen, Beiträge zum Schulfonds und Prüfungsgebühren entrichten. Diese Kosten schränken häufig die Möglichkeiten einkommensschwacher Familien ein, ihre Kinder zur Schule zu schicken. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 34

Mädchen machen etwa die Hälfte der Grundschüler aus, aber nur ein Drittel der Gymnasiasten (USDOS 20.3.2023). Das World Food Programme stellt kostenloses Schulessen bereit (AA 19.4.2023). Einem Vertreter des UN-Bevölkerungsfonds in Gambia (UNFPA) zufolge beginnen die Probleme für gambische Mädchen in der Regel, wenn sie ihre Menstruation bekommen. Ab dem Alter von 10 Jahren werden die Mädchen als potenzielle Ehefrauen für ältere Männer angesehen (BAMF 30.6.2023). Laut Gesetz ist eine Heirat ab dem Alter von 18 Jahre möglich. Obwohl die Regierung in mehreren Gebieten des Landes, insbesondere in abgelegenen Dörfern, Kampagnen durchführte, um das Bewusstsein für dieses Gesetz zu schärfen, gab es keine Berichte darüber, dass die Regierung das Gesetz durchsetzte (USDOS 20.3.2023). Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Mit dem „Children‘s Act“ wurde 2005 eine umfangreiche Gesetzgebung erlassen, die Kinderrechte und deren Durchsetzung regelt (AA 12.1.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). Dieser bestraft Zwangsheirat von Kindern unter 18 Jahren mit bis zu zwanzig Jahren Freiheitsentzug. Dennoch wird die Verheiratung von Minderjährigen vor allem im dörflichen Umfeld unter Berufung auf islamische Gesetze praktiziert (ÖB 19.4.2023). Laut Schätzungen der UNICEF wurden über 40 % der Frauen zwischen 20 und 49 Jahren, vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. Gambia hat sich verpflichtet, Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten bis zum Jahr 2030 zu beseitigen, wie es in den ‚Sustainable Development Goals‘ (SDG) vorgesehen ist (ÖB 19.4.2023). Mädchen, die sich keiner FGM unterzogen haben, werden häufig in ihrer lokalen Gemeinschaft sozialem Druck ausgesetzt, sich dieser Praxis zu unterziehen (BAMF 30.6.2023). Die Regierung Barrow hat Schritte unternommen, um gegen Kinderheirat und geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen (FH 2023). Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, den Verkauf oder die Nutzung von Kindern für die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, einschließlich des sexuellen Kinderhandels, sowie Praktiken im Zusammenhang mit Kinderpornografie (USDOS 20.3.2023). Der dem Gesundheitsministerium angegliederte „Social Welfare Service“, der in allen Fragen von Kinderrechten bzw. Kindeswohlverletzungen eingeschaltet werden kann, ist gut organisiert und geht seiner Aufgabe gewissenhaft nach. Dennoch ist Kinderarbeit, vor allem zur Unterstützung im familiären Bereich, weit verbreitet. Problematisch ist zudem die Realität eines in Teilen auf Prostitution, auch von Minderjährigen, gerichteten Tourismus aus westlichen Staaten. Kinder in Gambia sind nach wie vor in hohem Maße von Gewalt betroffen, einschließlich körperlicher Bestrafungen, weiblicher Genitalverstümmelung sowie körperlichem und sexuellem Missbrauch, insbesondere von Mädchen in Schulen, Kommunen und im Tourismus. Jedoch ist die Zahl der sexuell ausgebeuteten Buben im Steigen, größtenteils handelt es sich um Opfer von Sextourismus – und dies, obwohl mehrere Gesetzestexte Kinderprostitution verbieten (ÖB 19.4.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 34

Im Jahr 2021 machte Gambia mäßige Fortschritte bei den Bemühungen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen (USDOL 28.9.2022). Die Regierung verabschiedete einen neuen Nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel und richtete den Nationalen Verweisungsmechanismus u. a. für den Schutz der Opfer des Menschenhandels, ein. Allerdings sind Kinder in Gambia den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt, einschließlich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung, manchmal als Folge des Menschenhandels, und der Zwangsbettelei (UNICEF 2022). Koranschüler sind teils von erzwungener Bettelei und Zwangsarbeit betroffen und leben unter schlechten Bedingungen. Die Kapazität von Community Child Protection Committees (CCPCs) ist aufgrund mangelnder Ausbildung, kultureller Barrieren mit den lokalen Gemeinschaften und der freiwilligen Natur der Tätigkeiten jedoch beschränkt (ÖB 19.4.2023). Obwohl die Regierung verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen hat, fanden die Untersuchungen keine Hinweise auf eine Politik zur Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Darüber hinaus überprüften die Arbeitsaufsichtsbehörden keine Privathäuser oder Bauernhöfe, in denen Kinder arbeiten könnten. Eine aktuelle Analyse der Kinderarmut schätzt, dass 9 von 10 Kindern im Lande arm sind und mindestens eine der folgenden Dimensionen vermissen: sanitäre Einrichtungen (80 %), Ernährung (47 %) und Bildung (31 %) (UNICEF 2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f %C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_ %E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf? nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023 -FH - Freedom House, Freedom in The World (2023): The Gambia Country Report, https://freedomhouse.org/country/gambia/freedom-world/2023, Zugriff 10.11.2023 - ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 14.11.2023 -UNICEF - Unicef the Gambia (2022): Annual Report 2022, https://www.unicef.org/gambia/media/1581/file/UNICEF%20Gambia%20Annual%20Report %202022.pdf, Zugriff 7.11.2023 - USDOL - United States Department of Labor (28.09.2022): 2021 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Gambia, The, https://www.dol.gov/agencies/ilab/resources/reports/child-labor/gambia, Zugriff: 7.11.2023 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 34

17.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Nach dem gambischen Strafgesetzbuch (1934) sind sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen im Privaten nach Artikel 144 ("unnatürliche Straftaten") kriminalisiert und können mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden (UKHO 2.2023; vgl. AA 12.1.2022). Der im Oktober 2014 in Kraft getretene Artikel 144a des Strafgesetzbuches sieht in bestimmten Fällen der „aggravated homosexuality“ gar eine lebenslange Freiheitsstrafe vor (UKHO 2.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Das Gesetz stellt auch das sogenannte Cross-Dressing unter Strafe. Die Behörden setzten diese Bestimmungen nicht durch (USDOS 20.3.2023). Homosexualität und sexuelle Minderheiten sind in der breiten Öffentlichkeit in Gambia verpönt (AA 19.4.2023). Die LGBTQI+ Gemeinschaft in Gambia ist im Alltag sowie im Beruf Diskriminierung ausgesetzt und sexuelle Handlungen werden sowohl zwischen Männern als auch zwischen Frauen unter Strafe gestellt (FH 2023; vgl. USODS 20.3.2023, AA 12.1.2022). Die letzten bekannt gewordenen Verhaftungen erfolgten nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes im Jahr 2015; zu Verurteilungen kam es nach Kenntnis des Auswärtigen Amts nicht (AA 12.1.2022). Das gambische Justizministerium hat auf Anfrage vom Oktober 2020 hin bestätigt, dass unter der seit 2017 amtierenden gambischen Regierung keine Verhaftungen oder Strafverfolgung aufgrund von Homosexualität mehr erfolgten. Gleichwohl beabsichtigt die Regierung an der Kriminalisierung von Homosexualität festzuhalten, wie der Regierungssprecher im August 2020 öffentlich erklärte; und Präsident Barrow gab ausdrücklich zu verstehen: „homosexuality is not an issue in The Gambia“ (AA 12.1.2022). Das Gesetz befasst sich nicht mit der Diskriminierung von sexuellen Minderheiten bei wesentlichen Gütern und Dienstleistungen wie Wohnraum, Beschäftigung und Zugang zu staatlichen Dienstleistungen, einschließlich der Gesundheitsversorgung. Aufgrund der starken gesellschaftlichen Diskriminierung, gab es nur wenige Informationen über den gleichberechtigten Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und Bildung. Mitglieder der LGBTQI+-Gemeinschaft berichteten über mangelnden Zugang zu HIV- und AIDS-Versorgung und -Behandlung aufgrund fehlender Privatsphäre in Gesundheitseinrichtungen und Stigmatisierung durch das Gesundheitspersonal (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_ %28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023 - FH - Freedom House, Freedom in The World (2023): The Gambia Country Report, https://freedomhouse.org/country/gambia/freedom-world/2023, Zugriff 10.11.2023 -UKHO - UK Home Office [United Kingdom] (2.2023), Country information and guidance: sexual orientation and gender identity, Gambia, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 34
