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3. Sicherheitslage
Nach  einem  Putschversuch  Ende  September  2010  gegen  den  seit  2007  amtierenden 
Präsidenten Rafael Correa verhängte dieser einen einwöchigen Ausnahmezustand, den er 
nach der Befreiung durch das Militär zur Wiederherstellung der Ordnung einsetzte. Zwischen 
der Bevölkerung, insbesondere den indigenen Bevölkerungsgruppen, dem Staat und den 
Erdölfirmen gibt es zahlreiche Auseinandersetzungen über die Verteilung des Gewinns aus 
der Erdölförderung sowie den Umgang mit Folgeschäden der Förderung für die Umwelt. 
Neben diesem Konflikt gibt es einen lang anhaltenden systemischen Konflikt zwischen der 
Regierung und verschiedenen Oppositionsgruppen, die von der Konföderation der indigenen
Bevölkerungsgruppen Ecuadors (CONAIE) angeführt werden (EDA 18.4.2016).
Nach Ankündigung einiger, inzwischen wieder vorläufig zurückgenommener kontroverser 
Gesetzesvorhaben  im  Mai  2015  kam  es  bis  August  2015  im  ganzen  Land  zu 
Protestmärschen und Ausschreitungen (AA 3.2016a). In der Region herrscht eine allgemein 
angespannte politische Situation. Zwar ist die politische Lage in einigen Staaten der Region 
als  stabil  zu  bezeichnen,  in  anderen  wiederum  herrschen  Konflikte,  soziale 
Auseinandersetzungen und politische Umbrüche. Zudem ist die gesamte Region von dem 
Kampf  um  die  regionale  Vorherrschaft  gekennzeichnet.  Weiterhin  belasten  regionale 
Konflikte die lateinamerikanischen Staaten: Zwischen Ecuador und Peru bestand ein lang 
anhaltender Grenzkonflikt, der in der Vergangenheit zu bewaffneten Konflikten zwischen 
beiden Staaten geführt hat. Auch Grenzkonflikte mit Kolumbien prägten in den vergangenen 
Jahren  zunehmend  die  ecuadorianische  Sicherheitspolitik.  Im  März  2008  eskalierte  die 
Situation als Kolumbien den Kommandanten der FARC Raúl Reyes auf ecuadorianischem 
Territorium mit amerikanischer Hilfe ortete und während einer militärischen Aktion erschoss. 
Da die Regierung in Quito vorher über eine solche Aktion nicht informiert wurde, brach sie 
die Beziehungen zu Kolumbien ab und verlegte Truppen an die Grenze. Diplomatische 
Beziehungen wurden erst wieder im Dezember 2010 aufgenommen (BICC 12.2015). Teile 
des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch 
vermint. Die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien ist abseits der Hauptstraßen
zeitweise gespannt (EDA 18.4.2016).
Am Samstag, den 16.4.2016 um ca. 19.00 Uhr Ortszeit haben sich an der Küste Ecuadors 
vor den Provinzen Esmeraldas und Manabi mehrere Erdbeben mit einer Stärke von bis zu 
7,8 auf der Richterskala ereignet, bei denen es mehrere Tote und Verletzte gegeben hat. Der 
Vize-Präsident Ecuadors Glas hat den landesweiten nationalen Notstand ausgerufen. Der 
vorübergehend geschlossene Flughafen in Guayaquil soll seinen Betrieb inzwischen wieder 
aufgenommen haben (AA 19.5.2016b).
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Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016a):  Staatsaufbau  und  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 23.5.2016
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (19.5.2016b):  Ecuador:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_3EA7DCDE839B095987A546F36169EFB3/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/EcuadorSicherheit_node.html, Zugriff 23.5.2016
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- EDA  -  Eidgenössisches  Department  für  auswärtige  Angelegenheiten  (18.4.2016): 
Reisehinweise  für  Ecuador,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/ecuador/reisehinweise-fuerecuador.html, Zugriff 23.5.2016
4. Rechtsschutz/Justizwesen
Mängel und Defizite bei der Polizei sowie der daraus resultierende unzureichende Schutz 
der Bevölkerung führen vermehrt zu Fällen von Selbstjustiz. Betroffen sind insbesondere 
arme und indigene Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört ebenfalls, dass vielen Häftlingen ein 
ordentliches  Gerichtsverfahren  vorenthalten  wird.  Ferner  bestehen  Defizite  bei  der 
Verfolgung  und  Aufklärung  von  Verbrechen,  die  mutmaßlich  von  Polizisten  begangen 
wurden. Dabei wird häufig deutlich, dass die Unabhängigkeit des Justizsystems nicht immer 
gewährleistet ist (BICC 12.2015).
Während die Verfassung eine unabhängige Justiz vorsieht, beeinträchtigen die Korruption 
und der Druck von außen die gerichtlichen Verfahren. Die Verfassung und Gesetze sorgen
für das Recht auf ein faires Verfahren, obgleich häufig Verzögerungen auftreten. Es gilt die 
Unschuldsvermutung. Gesetzlich müssen die Angeklagten auch sofort über die gegen sie 
erhobenen  Vorwürfe  informiert  werden.  Es  gibt  keine  Geschworenengerichte  (USDOS 
13.4.2016). 
Quellen:
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
5. Sicherheitsbehörden
Die ecuadorianische Polizei (National Police) ist formell Teil des Militärs und steht unter 
Aufsicht  des  Ministeriums  für  allgemeine  Regierungsangelegenheiten  (Ministry  of 
Government)  (BICC  12.2015).  Die  Funktion  der  Nationalpolizei  ist  die  Wahrung  der 
öffentlichen Ordnung sowie die Garantie der internen Sicherheit (BICC 12.2015; vgl. USDOS 
13.4.2016). Die Organisation der Polizei ist eng an die hierarchischen Strukturen des Militärs
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geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber des Militärs, sondern übt auch direkte 
Befehlsgewalt  und  Kontrolle  über  die  Polizei  aus. Ihre  Organisation  ist  eng  an  die 
hierarchischen Strukturen des Militärs geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber 
des Militärs, sondern übt auch direkte Befehlsgewalt und Kontrolle über die Polizei aus. Bei 
der Aufklärung von Verbrechen und der allgemeinen Unterstützung der Zivilbevölkerung 
bestehen innerhalb der Polizei erhebliche Mängel. Hinzu kommen anhaltende Korruption 
sowie Verwicklungen weiter Teile der Polizei in den grassierenden Drogenhandel. Ecuadors 
Militär ist integraler Bestandteil des Staates und der Gesellschaft. Insgesamt ist das Militär 
ein starker und wichtiger Akteur im politischen und gesellschaftlichen Leben. Das Militär 
unterhält oder kontrolliert zusätzlich Unternehmen in verschiedenen Bereichen wie etwa dem 
Tourismus,  der  Landwirtschaft  und  dem  Abbau  natürlicher  Ressourcen.  In  den  meisten 
Fällen ist nur ein Minimum an Kontrolle und Transparenz gegeben. In Ecuador sind derzeit 
keine ausländischen Militäreinheiten stationiert (BICC 12.2015). Sowohl die Polizei als auch 
das Militär sind für die Grenzkontrollen verantwortlich (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
6. Folter und unmenschliche Behandlung
Ecuador hat 1987 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche 
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet (BICC 12.2015). Die Verfassung 
und andere Gesetze verbieten Folter und andere unmenschliche Behandlung. Es gibt jedoch 
Berichte, dass einige Polizisten Verdächtige und Häftlinge manchmal ungestraft misshandeln 
(USDOS 13.4.2016; vgl. FH 28.1.2015).
Im Januar 2014 wurde der ehemalige Polizeichef Edgar Vaca in den USA festgenommen; er 
sollte  nach  Ecuador  ausgeliefert  werden.  Edgar  Vaca  war  einer  von  zehn  ehemaligen 
Polizei- und  Militärangehörigen,  die  wegen  Folter  und  Verschwindenlassens  unter  der 
Präsidentschaft von Léon Febres Cordero (1984-88) unter Anklage standen. Dies war der 
erste  Fall  in  Ecuador,  in  dem  ein  Angehöriger  der  Sicherheitskräfte  wegen  Verbrechen 
gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt werden sollte (AI 25.2.2015). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
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- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- FH  -  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297553/433968_de.html, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
7. Korruption
Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Ecuador unter 
167 Ländern und Territorien an 107. Stelle mit einer Punkteanzahl von 32 von bestmöglichen 
100 (TI 2015).
Ecuador hat in den vergangenen Jahren Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielen 
können. Ecuadors Position hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert - um 40 
Positionen alleine seit 2007 (LIPortal 9.2015a).
Quellen:
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015a):  Ecuador,  Geschichte  &  Staat, 
https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016
- TI  -  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index  2015; 
https://www.transparency.org/cpi2015/, Zugriff 23.5.2016
8. Wehrdienst
Im Alter ab 18 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden. Die Wehrpflicht ist 
ausgesetzt (CIA 4.4.2016).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (4.4.2016):  The  World  Factbook  -  Ecuador, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ec.html,  Zugriff 
23.5.2016
9. Allgemeine Menschenrechtslage
Ecuador  ist  den  zentralen  internationalen  Menschenrechtsabkommen  beigetreten. 
Hinsichtlich der Umsetzung der Verträge und Konventionen zeigen sich jedoch weiterhin 
erhebliche  Defizite.  Generell  sieht  die  Verfassung  den  Schutz  der  grundlegenden 
Menschenrechte zwar vor, in der Praxis kommt es Berichten zufolge aber immer wieder zur 
Missachtung oder gar Verletzung dieser Rechte. So gibt es seitens der Regierung immer 
wieder Versuche, die Meinungs- und Pressefreiheit weiter einzuschränken und zu regulieren. 
Diskriminiert  werden  auch  indigene  Bevölkerungsgruppen  und  Homosexuelle  (BICC 
12.2015). Die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die Korruption bleiben weiterhin ein
Problem (USDOS 13.4.2016).
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Die  politische  und  soziale  Fragmentierung  erschwert  die  Umsetzung  von 
Menschenrechtsstandards  und  manifestiert  soziale  Ungleichheit.  Bemerkenswert  ist  die 
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte am 11.6.2010. Ecuador ist damit weltweit das erste Land, das diesen Pakt 
ratifiziert hat (BICC 12.2015).
 
Die  ecuadorianische  Verfassung  von  2008  garantiert  zwar  formal  die  Meinungsfreiheit, 
jedoch wurde 2015 durch eine Verfassungsänderung die Kommunikation als eine "öffentliche 
Dienstleistung" definiert. Ferner ist die Pressefreiheit durch das Mediengesetz vom Juni 2013 
auf  vielfältige  Weise  eingeschränkt  und  der  Überwachung  durch  eine  Behörde 
(Superintendent) unterstellt, die von der Exekutive dominiert wird. Seitdem gibt es zwar noch 
persönliche Meinungsfreiheit, jedoch keine umfassende und uneingeschränkte Pressefreiheit 
mehr. Während die Medienmacht des Staatsapparates wächst, kämpfen private Medien mit
staatlichen Eingriffen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (AA 3.2016d).
95% der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an. Nach der Gründung der Republik 
Ecuador wurde der Katholizismus Staatsreligion, wie generell Staat und Kirche eine Einheit 
bildeten. Eine Trennung erfolgte erst im Zuge der "liberalen Revolution" (1895-1925) unter 
Eloy Alfaro, die eine Reihe antiklerikal gefärbter Reformen mit sich brachte. Obwohl sich der 
politische Einfluss der Kirche somit im 20. Jahrhundert reduziert hat, richtet die Mehrheit der 
ecuadorianischen  Bevölkerung  ihr  Leben  auch  heute  noch  streng  nach  traditionellen 
katholischen  Moralkonzepten  aus.  In  Teilen  des  Hochlandes  und  bei  einigen  kleineren 
Ethnien im Oriente [Amazonasgebiet; Anm.] wächst in der jüngsten Gegenwart stetig der 
Einfluss  protestantischer  Religionsgemeinschaften  US-amerikanischer  Herkunft  (LIPortal 
9.2015b).
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen: 
Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, 
vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Im Juli 
2014 marschierten indigene Gruppen in die Hauptstadt Quito, um gegen die Genehmigung 
eines neuen Gesetzes zur Regulierung von Wasserressourcen zu protestieren, das ihrer 
Ansicht nach den von ihnen geäußerten Anliegen nicht hinreichend Rechnung trug. Die 
Indigenen- und UmweltschutzorganisationFundación Pachamamablieb geschlossen. Sie
war  im  Dezember  2013  im  Rahmen  einer  Anordnung,  die  den  Behörden  umfassende 
Befugnisse zur Überwachung und Auflösung von NGOs gewährte, geschlossen worden. 
Einige Tage  vor der Schließung hatten Mitglieder  von  Fundación Pachamama an einer 
Demonstration  vor  dem  Energieministerium  teilgenommen  (AI  25.2.2015).  Indigene
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Bevölkerungsgruppen sind direkt von der Armut bedroht und haben oft nur Zugang zum 
staatlichen  Gesundheitssystem.  Das  Gesetz  und  die  Verfassung  erkennen  indigenen 
Gemeinschaften das Recht an, ihre - auf Basis ihrer Traditionen und Bräuche - eigenen 
Justizsysteme auszuüben (BICC 12.2015).
 
Im Oktober 2014 entschuldigte sich die Regierung beim Volk der Kichwa in Sarayaku dafür, 
dass der Staat ihr Leben und ihre Lebensgrundlage gefährdet hatte, als er 2002 und 2003 
einem Unternehmen die Erdölexploration auf ihrem Territorium gestattete. Die Kichwa in 
Sarayaku  hatten  2012  einen  Rechtsstreit  vor dem  Interamerikanischen  Gerichtshof  für 
Menschenrechte gewonnen. Allerdings hatte Ecuador Ende 2014 weder die Beseitigung von 
1,4 Tonnen Sprengstoff abgeschlossen, die auf dem Territorium der indigenen Gemeinschaft 
deponiert  waren,  noch  Schritte  zur  Umsetzung  des  Rechts  aller  indigenen  Völker  auf 
vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene 
Zustimmung vorgenommen, wie es der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte
2012 angeordnet hatte. Pläne der Regierung zur Erschließung von Erdölvorkommen im 
Yasuní-Nationalpark,  der  Heimat  der  indigenen  Gemeinschaften  der  Gagaeri  und 
Taromenane,  führten  auch  weiterhin  zu  öffentlichen  Protesten.  Im  Mai  2014  erhob  die 
Dachorganisation  der  Kichwa-Völker  in  Ecuador  (Confederacion  Kichwa  del  Ecuador  - 
Ecuarunari),  eine  der  wichtigsten  Indigenenorganisationen  des  Landes,  Klage  vor  dem 
Verfassungsgericht, weil die Regierung nicht die 2006 den indigenen Gemeinschaften der 
Tagaeri  und  Taromenane  vom  Interamerikanischen  Gerichtshof  für  Menschenrechte 
zugesprochenen Schutzmaßnahmen traf. Ende 2014 war das Verfassungsgericht noch zu 
keinem Urteil gelangt (AI 25.2.2015).
Das herausragende politische Ereignis der letzten Jahre stellt das selbstbewusste Auftreten 
der  organisierten  indigenen  Völker  Ecuadors  in  Form  der  Konföderation  der  Indigenen 
Nationen Ecuadors CONAIE dar. Zwar ist ihr institutioneller Einfluss noch begrenzt, sie hat 
jedoch über ihre Aktionen (Besetzung des Parlaments oder Unterstützung der Opposition) 
die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Nicht wenige Akteure in Ecuador versuchen 
regelmäßig, die Arbeit von CONAIE zu behindern, die bis zu Morddrohungen und sogar 
Mordanschlägen  reichen.  Einige  ihre  Forderungen,  wie  beispielsweise  die  Definition 
Ecuadors als Vielvölkerstaat oder die Deklaration der Rechte der indianischen Bevölkerung 
und  Afroecuadorianer,  haben Eingang in die neue  Verfassung  von 1998 gefunden. Die 
indianischen Organisationen spielten seit dem Generalstreik von Juli 1999 bis zum
Militärputsch von Januar 2000 ebenfalls eine zentrale Rolle. Inzwischen ist es jedoch zu 
einem Bruch zwischen der Regierung und CONAIE gekommen (LIPortal 9.2015a).
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In den vergangenen Jahrzehnten haben indigene Gruppen in Lateinamerika im Allgemeinen 
und  in  Ecuador  im  Besonderen  eine  bedeutende  Entwicklung  von  marginalisierten 
Bevölkerungsteilen  in  der  Gesellschaft  zu  bedeutenden  sozialen  und  politischen 
Bewegungen vollzogen. Die Indígenas wurden stets von den verschiedenen Regierungen als 
unbedeutende Minderheit betrachtet, obwohl sie je nach statistischer Erhebung 20-50% der 
Bevölkerung ausmachen. Seit etwa einem Jahrzehnt zeigen sie sich als eine aufstrebende 
politische Kraft und Speerspitze sozialer Bewegungen in Ecuador. Ihre Interessen werden im 
politischen System von der Partei Pachakutik ("Zeitenwende") vertreten. Nun sitzen indigene 
Führer  im  Parlament  und  in  verschiedenen  Kommunen.  Bei  den  Wahlen  zur 
Nationalversammlung 2009 gewann Pachakutik vier Mandate. Die indigene - eher ländliche- 
Bevölkerung wird von der weißen "kreolischen" städtischen Bevölkerung als "minderwertig" 
betrachtet. Erst das selbstbewusste Auftreten der indigenen Bevölkerung in den 1990er 
Jahren  scheint  einen  Beitrag  zur  Überwindung  dieses  Problems  zu  leisten  (LIPortal 
9.2015b).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016d):  Bildung,  Kultur,  Medien,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/Kultur-Bildung_node.html, 
Zugriff 23.5.2016
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015a):  Ecuador,  Geschichte  &  Staat, 
https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
10.Todesstrafe
Todesstrafe ist für alle Straftaten abgeschafft worden (AI 24.5.2012).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.5.2012): Amnesty International Report 2012 - The State of 
the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/217428/339253_de.html,  Zugriff 23.5.2016
11.Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder
Die Verfassung sieht den Schutz der grundlegenden Menschenrechte vor, in der Praxis 
kommt es Berichten zufolge allerdings regelmäßig zur Missachtung oder gar Verletzung
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dieser Rechte. Beispiele hierfür sind Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Kindern. Im 
Hinblick auf wirtschaftliche Rechte besteht weiterhin eine signifikante Ungleichbehandlung 
der Frauen. Dies spiegelt sich in schlechten Beschäftigungsmöglichkeiten und einer deutlich 
geringeren Bezahlung wider (BICC 12.2015).
Diskriminierung  und  Gewalt  gegen  Frauen,  Kinder,  Minderheiten  und  die  LGBTI 
Gemeinschaft, sowie Menschenhandel und Kinderarbeit bleiben weiterhin ein Problem. Das 
Gesetz kriminalisiert Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe und häusliche 
Gewalt. Vergewaltigung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren sanktioniert. Die 
Strafe  für  Vergewaltigung  mit  Todesfolge  beträgt  22  bis  26  Jahren  Gefängnis.  Das 
Strafgesetzbuch stellt die sexuelle Belästigung unter Strafe und wird mit drei bis fünf Jahren 
Gefängnis  bestraft.  Trotz  des  gesetzlichen  Verbots  der  sexuellen  Belästigung,  wird  die 
Belästigung in der Öffentlichkeit von Frauenrechtsorganisationen als üblich bezeichnet. Im 
August 2015 berichteten die Medien, dass von 693 untersuchten Fällen sexueller
Belästigung, es nur drei Gerichtsurteile gegeben hat. Die Gleichberechtigung von Mann und 
Frau ist in der Verfassung garantiert. Allerdings ist die Diskriminierung von Frauen weit 
verbreitet, vor allem in Bezug auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten für ältere und Frauen 
aus unteren sozialen Schichten (USDOS 13.4.2016).
Verfassungsrechtlich wurde Frauen in Ecuador 1929 zunächst ein beschränktes Wahlrecht 
zuerkannt,  diesbezüglich  nahm  das  Land  in  der  Region  eine  Pionierstellung  ein.  1967 
wurden diese Beschränkungen aufgehoben und Frauen erhielten das volle Wahlrecht. In den 
letzten  Jahren  wurden  diverse  Quotenregelungen  eingeführt,  wie  in  einem  Bericht  der 
Konrad-Adenauer-Stiftung  zu  lesen  ist.  Bei  den  Wahlen  zur  Verfassungsgebenden 
Versammlung 2007 wurde die Frauenquote auf 50% angehoben und ein alternierendes 
System  (Mann  –  Frau  –  Mann  etc.)  für  die  Aufstellung  der  Wahllisten  vorgeschrieben. 
Einerseits hat Ecuador die Frauenrechte somit in den vergangenen Jahren gestärkt und alle 
internationalen  Abkommen  in  dieser  Hinsicht  unterzeichnet.  Viele  Reformen  für  Frauen 
wurden in den letzten Jahren initiiert. U.a. wurde ein "Comisaría de la mujer" eingerichtet, 
eine staatliche Behörde, die Frauen Hilfe in persönlichen Problemsituationen jeglicher Art 
und  rechtlichen  Beistand  gewährt.  Die  Regierung  spricht  folglich  von  einer  deutlichen 
Verbesserung der sozio-ökonomischen Situation von Frauen im Land. Dennoch sind Frauen 
in  der ecuadorianischen Gesellschaft weiterhin  benachteiligt -  dies gilt insbesondere  für 
indigene Frauen (LIPortal 9.2015b).
Nach  dem  im  Januar  2014  verabschiedeten  neuen  Strafgesetzbuch  ist  ein 
Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung nur dann nicht mehr strafbar, wenn 
das  Opfer  unter  einer  geistigen  Behinderung  leidet.  Versuche,  Abtreibungen  für  alle
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Vergewaltigungsopfer  zu  entkriminalisieren,  stießen  auf  starken  Widerstand  seitens  des 
Präsidenten,  der  mit  seinem  Rücktritt  drohte,  sollte  ein  solcher  Vorschlag  in  der 
Nationalversammlung auch nur diskutiert werden. Der Vorschlag wurde zurückgezogen, und 
drei Kongressmitglieder der Regierungspartei wurden sanktioniert (AI 25.2.2015).
Kinder werden mit 5-6 Jahren in die erste Grundschulklasse eingeschult. Die Grundschule ist 
obligatorisch, wenn auch nicht alle Kinder die Schule besuchen. Nur 76% schließen das 
fünfte Schuljahr ab. Es gibt staatliche, halbprivate und private Schulen. Die staatliche (fiscal) 
Schule  ist  kostenfrei.  Grundschulen  gibt  es  oft  auch  auf  dem  Lande  (Großklassen  mit 
verschiedenen  Altersstufen).  Nach  sechs  Jahren  Grundschule  folgt  das  Colegio  mit 
denselben Schultypen. Hierfür muss aber eine Schulgebühr entrichtet werden. Kosten für 
das Schulmaterial, Uniformen und zumeist auch laufende Kosten für eine Extrabesoldung 
der  Lehrkräfte  (um  sie  in  der  Schule  zu  halten),  sowie  den  Schulbus  und  Verpflegung 
kommen hinzu. Insofern ist bereits das Colegio für viele unerschwinglich. Nur 52% der
Bevölkerung besuchen Sekundarschulen. Ecuador hat etwa 300 Bildungseinrichtungen des 
tertiären Sektors, die aber nicht alle vom Erziehungsministerium anerkannt sind. Es gibt 22 
offizielle staatliche und 30 private Universitäten. Große Unterschiede im Bildungssektor sind 
sowohl im Stadt-Land-Gefälle als auch zwischen den einzelnen Bevölkerungsschichten zu 
verzeichnen. Das Bildungsniveau der Privatschulen liegt erheblich über dem der staatlichen 
Schulen. Die Alphabetisierungsrate liegt bei 86% (LIPortal 9.2015b). 
Das Gesetz verbietet sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich Kinderpornographie. 
Diese  Delikte  werden  mit  Strafen  von  22  bis  26  Jahren  Haft  sanktioniert.  Die 
Staatsbürgerschaft  wird  durch  Geburt  im  Staatsgebiet  und  im  Ausland,  wenn  einer  der 
Elternteile die ecuadorianische Staatsbürgerschaft besitzt oder durch Einbürgerung, erlangt 
(USDOS 13.4.2016).
Die  Zahl  der  Frauenhäuser  in  Ecuador  und  damit  die  Unterbringungsmöglichkeiten  von 
Frauen  ist  rudimentär.  Eine  Emanzipationsbewegung  der  Frauen,  insbesondere  der 
alleinstehenden Frauen, ist im Aufbau und mit mitteleuropäischen Maßstäben unvergleichbar 
und entwicklungsbedürftig (ÖB 6.6.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
- BICC Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation,
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
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- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
12.Bewegungsfreiheit
Die Freiheit sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, zu reisen, zu emigrieren und wieder 
zurückzukehren ist gesetzlich garantiert, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese 
Rechte  (USDOS  13.4.2016;  vgl.  FH  28.1.2015).  Die  Regierung  kooperiert  durch 
Zusammenarbeit mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen bei der Schutz- und 
Hilfegewährung  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge,  rückkehrende  Flüchtlinge  und 
staatenlose Personen (USDOS 13.4.2016).
Ecuador möchte die veralteten, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Migrationsgesetze 
hinter sich lassen. Laut Präsident Rafael Correa wird das neue Gesetz die Rechte der 
Ecuadorianer ebenso wie ausländischer Staatsbürger im Land garantieren. Bereits in der 
2008 verabschiedeten Verfassung von Ecuadors "Bürgerrevolution" findet sich in Artikel 40, 
dass  der  ecuadorianische  Staat  niemanden  aufgrund  seines  Migrationsstatus  als  illegal 
erachtet und jede Person ein Recht auf Migration hat. Nach Angaben des
Flüchtlingshilfswerkes  der  Vereinten  Nationen  (UNHCR)  beheimatet  Ecuador  von  allen 
südamerikanischen Ländern die meisten Geflüchteten. Die Mehrheit sind Kriegsflüchtlinge 
aus dem benachbarten Kolumbien. Der Zugang zum Land wird radikal vereinfacht: Statt 
vormals 18 unterschiedlicher Visumskategorien wird es nur noch vier geben (amerika21.de 
30.10.2015).
Quellen:
- amerika21.de - Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika (30.10.2015): Ecuador: 
Kein  Mensch  ist  illegal,  https://amerika21.de/2015/10/135507/einwanderungsgesetz-
ecuador, Zugriff 23.5.2016
- FH  -  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297553/433968_de.html, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
13.Grundversorgung und Wirtschaft 
Ecuadors  Wirtschaft  hat  grundsätzlich  eine  marktwirtschaftliche  Struktur.  Die  aktuelle 
Verfassung von 2008 gewährt dem Staat eine führende Rolle in Wirtschaftsthemen, wovon 
die Regierung von Staatspräsident Correa durch mehrere Reformmaßnahmen Gebrauch 
gemacht  hat.  Insgesamt  kennzeichnend  für  das  Land  ist  einerseits  eine  positive
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