indo-lib-2024-07-25-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - Frankreich Diplomatie [Frankreich] (10.2022): Abschaffung der Todesstrafe, https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung- der-todesstrafe/, Zugriff 18.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024): Indonesien, Politische Indikatoren, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/index.php, Zugriff 18.7.2024 16. Religionsfreiheit Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben zu praktizieren, aber sie besagt auch, dass die Bürger gesetzlich festgelegte Einschränkungen akzeptieren müssen, um die Rechte anderer zu schützen und um „gerechte Forderungen zu erfüllen, die auf Überlegungen zu Moral, religiösen Werten, Sicherheit und öffentlicher Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft beruhen“ (USDOS 30.6.2024). Indonesien hat eine lange Tradition des religiösen Pluralismus, und die Regierung fördert Toleranz und Religionsfreiheit durch religiöse Bildung und Erziehung (USCIRF 5.2024). Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten (MORA) gewährt Gruppen aus sechs Glaubensrichtungen offizielle Anerkennung und Unterstützung: Islam, Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Hinduismus und Konfuzianismus (USDOS 30.6.2024; vgl. FH 2024). Atheismus ist rechtlich nicht anerkannt (FH 2024) und sehr unüblich; die meisten Atheisten verbergen ihre Überzeugung. In der Regel wird die Religion auf dem Personalausweis angegeben, allerdings kann an der Stelle, an der normalerweise die Religion steht, auch ein Bindestrich ( - ) eingetragen werden. Viele entscheiden sich jedoch dafür, eine Religion in ihren Personalausweis einzutragen, da eine solche (Nicht-)Identifizierung zu Diskriminierung führen kann, z. B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz (DFAT 24.7.2023). Einige Lokal- und Provinzregierungen, insbesondere in der Provinz Aceh, haben Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Religionsausübung einschränken, wie z. B. das Verbot der schiitischen oder ahmadischen islamischen Praxis (USDOS 30.6.2024). Das 2022 verabschiedete Strafgesetzbuch, das 2026 in Kraft treten soll, verbietet Blasphemie; wer jemanden zur Konvertierung oder zum Verzicht auf religiöse Zugehörigkeit „anstiftet“, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen (FH 2024). Blasphemie konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, wurde aber in der Regel nach dem Gesetz über elektronische Informationen und Transaktionen verfolgt, das häufig zur Regulierung von Online-Sprachäußerungen eingesetzt wurde und eine Höchststrafe von sechs Jahren Haft vorsah (USDOS 23.4.2024). Das Kapitel über Blasphemie wurde um einen Artikel erweitert, der Apostasie unter Strafe stellt (HRW 11.1.2024; vgl. USCIRF 5.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 33

Die Bestimmungen des Blasphemiegesetzes von 1965 (das bereits in Kraft ist, aber durch das neue Strafgesetzbuch erweitert wurde) und eine Verordnung über die religiöse Harmonie von 2006 stellen weiterhin eine Gefahr für religiöse Minderheiten dar. Die Verordnung von 2006 gab religiösen Mehrheiten in Gemeinden weiterhin die Befugnis, religiöse Aktivitäten von Minderheitsreligionen zu untersagen oder sie am Bau von Gotteshäusern zu hindern, was vor allem Christen, schiitische Muslime, Hindus, Buddhisten und Konfuzianer betraf. Kleinere Minderheiten, darunter die Ahmadiyah, die Bah'ai und indigene Religionen, werden noch härter behandelt (HRW 11.1.2024). Nationale und lokale Regierungen versäumen es oft, religiöse Minderheiten zu schützen, und sind bei Ermittlungen und Strafverfolgung voreingenommen (FH 2024). Einige lokale Regierungen haben religiöse Minderheiten diskriminiert, indem sie den Zugang zu Personalausweisen, Geburtsurkunden, amtlichen Ehegenehmigungen und anderen bürokratischen Erfordernissen einschränkten und so ihre politischen Rechte und Wahlchancen einschränkten (FH 2024). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024 16.1. Religiöse Gruppen In Indonesien überwiegt eine muslimische Bevölkerungsmehrheit. 87,2 Prozent der 267 Millionen Bürger des Landes sind Muslime, von denen sich rund 99 Prozent als Sunniten, weniger als ein Prozent als Schiiten und 0,2 Prozent als Ahmadiyya-Muslime bezeichnen. Protestantische Christen machen sieben Prozent der Bevölkerung aus, römische Katholiken 2,9 Prozent und Hindus 1,7 Prozent, und 0,9 Prozent bekennen sich zu anderen Minderheitsreligionen wie Buddhismus und Konfuzianismus (USCIRF 5.2024; vgl. USDOS 30.6.2024). Es gibt viele kleinere muslimische Gruppen. Ferner gibt es 400 Ahmadiyyah-Gemeinden mit etwa 55.000 registrierten Mitgliedern, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 33

wobei einige Schätzungen die Gesamtzahl der praktizierenden Ahmadi-Muslime auf 200.000 bis 500.000 beziffern (USDOS 30.6.2024). Quellen: - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024 17. Ethnische Minderheiten Indonesien ist eines der ethnisch vielfältigsten Länder der Welt. Die Regierung fördert Toleranz, und seit 2008 sind Gesetze in Kraft, die Rassendiskriminierung und Verunglimpfung verbieten (DFAT 24.7.2023). Das Gesetz enthielt Bestimmungen, die speziell auf die Beseitigung rassischer und ethnischer Diskriminierung abzielten und strafrechtliche Sanktionen für Personen vorsahen, die aus ethnischen/rassischen Gründen diskriminierten, sowie Strafverschärfungen für gewalttätige Handlungen, die ein rassisches oder ethnisches Motiv enthielten. Die Regierung hat das Gesetz nicht immer wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). NRO berichteten, dass Personen melanesischer Abstammung, vor allem aus der Region Papua, im ganzen Land diskriminiert wurden. Personen melanesischer Abstammung wurden auch häufig von der Polizei misshandelt (USDOS 23.4.2024). Papuas sind rassistischer Diskriminierung ausgesetzt, auch durch Behörden und politische Parteien (FH 2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Als Beispiele werden stereotype Beschreibungen oder die Verwendung ethnischer Schimpfwörter genannt. Es gibt einige Überschneidungen mit religiöser Diskriminierung; die meisten ethnischen Papuas sind Christen. Ethnische Papua sind daher manchmal von der allgemeinen Stereotypisierung betroffen. Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Diskriminierung ethnischer Papuas wächst. Im Laufe der Zeit sind ethnische Papuas im Fernsehen und in der Werbung sichtbarer geworden (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 33

18. Relevante Bevölkerungsgruppen Die Regierung betrachtete die meisten Bürger als „Indigene“, erkannte jedoch die Existenz mehrerer „isolierter traditioneller Gemeinschaften“ und deren Recht auf uneingeschränkte Teilnahme am politischen und sozialen Leben an. Die Indigenous Peoples' Alliance of the Archipelago schätzt, dass es zwischen 50 und 70 Millionen indigene Menschen im Land gibt. Zu diesen Gemeinschaften gehören die Dayak-Stämme in Kalimantan, Familien, die als Seenomaden leben, und die 312 offiziell anerkannten indigenen Gruppen in Papua. Indigene Personen, vor allem aus der Region Papua, waren Diskriminierungen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024). Die Regierung unternahm auch größere Schritte zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker (USDOS 23.4.2024). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 18.1. Frauen Das Gesetz gewährte Frauen und Männern den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte in den Bereichen Familien-, Arbeits-, Eigentums- und Staatsangehörigkeitsrecht, räumte Witwen jedoch keine gleichen Erbrechte ein. Das Gesetz wurde im Allgemeinen wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). Frauen wurden am Arbeitsplatz diskriminiert, sowohl bei der Einstellung als auch bei einer angemessenen Entlohnung. Es bestand ein Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, und Frauen verdienten 30 Prozent weniger als Männer. Es gab keine gesetzlichen Beschränkungen für Frauen im Beruf (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbietet Vergewaltigung, häusliche Gewalt und andere Formen sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt. Das 2022 verabschiedete Gesetz definierte Vergewaltigung nur als erzwungene Penetration der Geschlechtsorgane, stärkte aber ansonsten den Rechtsrahmen und verbesserte die Möglichkeiten der Opfer, vor Gericht zu gehen. So ist für eine Anzeige nur noch ein einziger Zeuge (zuvor waren es zwei) oder eine andere Bestätigung, wie z. B. medizinische Beweise, erforderlich, um die Aussage eines Opfers zu stützen. Das Gesetz beinhaltete das Recht auf eine respektvolle Behandlung während der Ermittlungen und Gerichtsverfahren, Schutz vor mutmaßlichen Tätern, Entschädigung und Genesungsdienste (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe war kein spezifischer Straftatbestand, sondern wurde in den nationalen Rechtsvorschriften über häusliche Gewalt unter „erzwungener Geschlechtsverkehr“ subsumiert .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 33

und konnte strafrechtlich geahndet werden. Vergewaltigung wurde mit vier bis 14 Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe geahndet (USDOS 23.4.2024). Die Zivilgesellschaft und NRO berichteten, dass sexuelle Belästigung ein landesweites Problem darstellt. Das Gesetz zum Verbot unanständiger öffentlicher Handlungen diente als Grundlage für Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung und wurde wirksam durchgesetzt. Das Gesetz erkannte eine Reihe von Straftaten an, darunter körperliche und nicht-körperliche sexuelle Belästigung, geschlechtsspezifische Online-Gewalt, erzwungene Empfängnisverhütung, Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und sexuelle Online-Gewalt, und legte die entsprechenden Strafen fest (USDOS 23.4.2024). Im Dezember 2022 verabschiedete das Parlament ein neues Strafgesetzbuch, das den außerehelichen Geschlechtsverkehr und das außereheliche Zusammenleben von Mann und Frau unter Strafe stellt (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024, FH 2024). Eine Anzeige konnte nur von einem Elternteil, dem Ehepartner oder einem Kind des Beschuldigten erstattet werden. Die Regierung hat bis Januar 2026 Zeit, Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten, in denen festgelegt werden soll, wie das Gesetz durchgesetzt werden soll (USDOS 23.4.2024). Frauen genießen uneingeschränkte politische Rechte, und für politische Parteien gelten Geschlechterquoten von 30 Prozent für Lenkungsausschüsse und Kandidaten. Dennoch sind Frauen bei Wahlen nach wie vor unterrepräsentiert (FH 2024). Zu den Hindernissen für die politische Teilhabe von Frauen gehörten die hohen Kosten für die Durchführung politischer Kampagnen und das Wahlsystem, das dazu neigt, Männer auf den Stimmzetteln an erster Stelle zu platzieren (USDOS 23.4.2024). Scheidung war sowohl für Männer als auch für Frauen möglich. Nach dem Gesetz musste eine geschiedene Frau 40 Tage warten, bevor sie wieder heiraten durfte; ein Mann konnte sofort wieder heiraten (USDOS 23.4.2024). Genitalverstümmelung kommt regelmäßig vor. Obwohl kein nationales Gesetz die weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung ausdrücklich verbot, leitete das Ministerium für die Stärkung der Rolle der Frau und den Schutz des Kindes die offiziellen Bemühungen zur Verhinderung dieser Praxis ein (USDOS 23.4.2024). Abtreibung ist illegal, es sei denn, es handelt sich um eine lebensrettende Behandlung oder um eine Vergewaltigung (FH 2024). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 33

- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 18.2. Kinder Die Staatsangehörigkeit kann nur durch Abstammung, wobei mindestens ein Elternteil indonesischer Staatsbürger ist, erworben werden (CIA 17.7.2024). Das Gesetz verbietet Gebühren für die Ausstellung von Ausweispapieren durch das Standesamt. Dennoch berichteten NRO, dass die lokalen Behörden in einigen Bezirken keine kostenlosen Geburtsurkunden ausstellten. Eine fehlende Registrierung könnte dazu führen, dass öffentliche Dienstleistungen wie die Einschreibung in eine Schule verweigert werden (USDOS 23.4.2024). Das Bildungswesen ist größtenteils staatlich, aber es gibt auch religiöse Schulen, die dem nationalen Lehrplan folgen (DFAT 24.7.2023). Obwohl in der Verfassung festgelegt ist, dass die Regierung bis zur neunten Klasse eine gebührenfreie Bildung anbieten muss (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 24.7.2023), sind Gebühren für Schulbücher, Uniformen, Transport und andere Kosten, die nicht mit dem Schulgeld zusammenhängen, nicht verboten. Das Ministerium für Bildung und Kultur, das für die öffentlichen und privaten Schulen zuständig ist, und das Ministerium für religiöse Angelegenheiten, das für die islamischen Schulen und Koranschulen zuständig ist, haben ein System eingeführt, das Schülern aus einkommensschwachen Familien einen finanziellen Zuschuss für ihren Bildungsbedarf gewährt. Aufgrund der landesweit hohen Armutsquote ist Bildung für viele Kinder jedoch unerreichbar (USDOS 23.4.2024). Die Bildungsergebnisse im Land variieren je nach Standort und sozioökonomischem Status (DFAT 24.7.2023). Obwohl die Bundesregierung versuchte, das obligatorische Tragen des Hijab zu verbieten, war sie nicht für die Uniformen in Grund- und Sekundarschulen zuständig. Einige Provinz- und Bezirksregierungen verlangten den Hidschab als Teil der Schuluniform; Schüler, die sich dagegen wehrten, wurden oft schikaniert oder gedemütigt (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024). Das Gesetz verbietet Kindesmissbrauch, aber NROs kritisierten die langsame Reaktion der Polizei auf derartige Anschuldigungen (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbot einvernehmlichen außerehelichen Sex mit Mädchen unter 15 Jahren. Es bezog sich nicht auf heterosexuelle Handlungen zwischen Frauen und Jungen, verbot aber gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 33

Das Gesetz verbot Kinderpornografie und sah eine Höchststrafe von 12 Jahren und eine hohe Geldstrafe für die Herstellung von oder den Handel mit Kinderpornografie vor (USDOS 23.4.2024). Das gesetzliche Mindestheiratsalter lag bei 21 Jahren ohne elterliche Erlaubnis und bei 19 Jahren mit elterlicher Erlaubnis. Ausnahmen vom Mindestalter waren mit gerichtlicher Genehmigung möglich (USDOS 23.4.2024). Eheschließungen müssen unter der Aufsicht einer anerkannten Religion durchgeführt werden, was interreligiöse Eheschließungen behindert (FH 2024). Kinder sind sowohl im Inland als auch im Ausland von häuslicher Zwangsarbeit und kommerzieller sexueller Ausbeutung betroffen (USDOL 26.9.2023). Die Menschenhändler nutzen zunehmend Online-Plattformen, um Kinder für den Sexhandel und Männer für den Menschenhandel zu rekrutieren (USDOS 24.6.2024). Die indonesische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum hat die Regierung insgesamt größere Anstrengungen unternommen. Zu diesen Bemühungen gehörten eine Zunahme der Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei mutmaßlichen Menschenhandelsdelikten (USDOS 24.6.2024). Religiöse extremistische Gruppen, die innerhalb und außerhalb Indonesiens gegen die Regierungstruppen kämpfen, rekrutieren indonesische Kinder und setzen sie als Kindersoldaten im Kampf und zur Unterstützung als Träger, Köche, Informanten und Propagandaverteiler ein (USDOS 24.6.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): Indonesia, Economy, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#economy, Zugriff 22.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOL – US Department of Labor [USA] (26.9.2023): 2022 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2098522.html, Zugriff 22.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - USDOS - US Department of State [USA) (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111686.html, Zugriff 23.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 33

18.3. Sexuelle Minderheiten Es gibt kein nationales Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt; NRO berichteten jedoch von mehreren Fällen, in denen vage definierte Gesetze im Zusammenhang mit Pornografie und Förderung der Prostitution zur Verfolgung von LGBTQI+-Personen herangezogen wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 25.7.2024). Homo- und Transsexualität sind nicht in allen Landesteilen toleriert (EDA 25.7.2024). Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in Aceh illegal und wurden mit bis zu 100 Peitschenhieben, einer beträchtlichen Geldstrafe oder einer 100-monatigen Gefängnisstrafe bestraft. Nach Angaben des Leiters der Scharia-Behörde von Aceh waren mindestens vier Zeugen erforderlich, um Personen bei einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen zu beobachten, damit sie angeklagt werden konnten (USDOS 23.4.2024). Behörden und einflussreiche muslimische Organisationen schüchtern weiterhin LGBT+- Gemeinschaften, -Organisationen und -Aktivisten ein und behindern Gruppen, die Dienstleistungen für LGBT+-Personen anbieten wollen (FH 2024). Das nationale Antidiskriminierungsgesetz schützte LGBTQI+-Personen nicht, und es kam zu Diskriminierung von LGBTQI+-Personen. Transgender-Personen wurden im Arbeitsleben und beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zur Gesundheitsversorgung diskriminiert (USDOS 23.4.2024). Regierungsbeamte und Politiker in ganz Indonesien haben sich zunehmend auf islamische Werte berufen und lokale Gesetze und Vorschriften erlassen, die sich gegen religiöse, geschlechtliche und sexuelle Minderheiten richten oder diese ausgrenzen (USCIRF 5.2024). Polizeikorruption, Voreingenommenheit und Gewalt veranlassten LGBTQI+-Personen, den Kontakt mit der Polizei zu vermeiden. Die Beamten ignorierten oft formelle Beschwerden von Opfern und Betroffenen und weigerten sich, in Mobbingsachen gegenüber LGBTQI+-Personen zu ermitteln. In Strafsachen mit LGBTQI+-Opfern untersuchte die Polizei die Fälle einigermaßen gut (USDOS 23.4.2024). Einige LGBTQI+-Interessensvertretungen berichteten, dass sie bei dem Versuch, ihre Organisationen zu registrieren, nicht in der Lage waren, auf ihrer Registrierungsbescheinigung ausdrücklich anzugeben, dass sie LGBTQI+- Interessensvertretungen sind. LGBTQI+-NGOs waren tätig, berichteten aber, dass es schwierig war, die für öffentliche Veranstaltungen erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 33

Die Produktion von Medien, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen dargestellt werden - die Definition im Gesetz ist vage und weit gefasst -, kann als Straftat verfolgt werden. Die Strafen umfassten potenziell extrem hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren (USDOS 23.4.2024). Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, die die so genannten Konversionstherapien verbieten oder anderweitig einschränken (USDOS 23.4.2024). Eine Aktualisierung der Geschlechtskennzeichnung in amtlichen Dokumenten war möglich, erforderte jedoch abgeschlossene medizinische Eingriffe, einschließlich Operationen, und eine gerichtliche Bestätigung. Es lag im Ermessen der Richter, einen Gerichtsbeschluss zu erlassen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2024): Indonesien: Reise und Sicherheitshinweise, Reiseinfos, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/ indonesiensicherheit/212396#content_5, Zugriff 25.7.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Kulturelle Besonderheiten, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 19. Bewegungsfreiheit Das Gesetz sah Reisefreiheit innerhalb des Landes vor und erlaubte generell Reisen außerhalb des Landes (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, DFAT 24.7.2023). Die Freiheit, den Wohnsitz, den Arbeitsplatz oder die Hochschule zu wechseln, wird generell respektiert (FH 2024). Das Gesetz räumte dem Militär weitreichende Befugnisse ein, um im erklärten Ausnahmezustand den Land-, Luft- und Seeverkehr einzuschränken. Die Regierung hat von diesen Befugnissen im Laufe des Jahres keinen Gebrauch gemacht (USDOS 23.4.2024). Die Regierung errichtete administrative Hürden für Reisen von NRO, Journalisten, ausländischen Diplomaten und anderen in die Region Papua (USDOS 23.4.2024). Mitglieder der muslimischen Rohingya-Gemeinschaft gaben an, die Regierung habe sie aggressiv überwacht und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt (USDOS 23.4.2024). Die Papuas werden von den Sicherheitskräften in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 33

Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 20. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitete mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Indonesien ist jedoch nicht Vertragspartei der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (FH 2024). Die Regierung verbot den Flüchtlingen zu arbeiten, obwohl sie dieses Verbot nicht streng durchsetzte (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verbot Flüchtlingen nicht den Zugang zur öffentlichen Grundschulbildung, obwohl viele Hürden die Einschulung von mehr als einer kleinen Anzahl von Flüchtlingskindern verhinderten, einschließlich des fehlenden Zugangs zu staatlich ausgestellten Schüleridentifikationsnummern. Flüchtlingen war es untersagt, einen Sekundarschulabschluss zu erwerben oder eine Hochschulausbildung zu absolvieren. Eine kleine Anzahl von Flüchtlingen besuchte Sprach- und andere Kurse in privaten, von Freiwilligen betriebenen Schulen oder in von NROs unterstützten Programmen. Die Flüchtlinge hatten Zugang zu einer grundlegenden öffentlichen Gesundheitsversorgung durch lokale Kliniken, die von der Regierung subventioniert wurden. Behandlungen für ernstere Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte wurden jedoch nicht übernommen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung sammelte über die Nationale Behörde für Katastrophenmanagement Daten über Vertreibungen aufgrund von Naturkatastrophen und Konflikten, obwohl das Fehlen einer systematischen Überwachung der Rückkehr- und Wiederansiedlungsbedingungen eine zuverlässige Schätzung der Gesamtzahl der Binnenvertriebenen erschwerte. Das Internal Displacement Monitoring Center berichtete, dass es im Dezember 2022 308.000 Binnenvertriebene aufgrund von Katastrophen und 71.000 Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt gab. Die NGO Human Rights Monitor (HRM) berichtete von schätzungsweise 60.000 Binnenvertriebenen in der Region Papua, von denen die meisten keinen Zugang zu humanitärer Hilfe haben (USDOS 23.4.2024). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 33
