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- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- Frankreich  Diplomatie  [Frankreich]  (10.2022):  Abschaffung  der  Todesstrafe, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung-
der-todesstrafe/, Zugriff 18.7.2024
- laenderdaten.info  (7.2024):  Indonesien,  Politische  Indikatoren, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/index.php,  Zugriff 18.7.2024
 16. Religionsfreiheit
Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben zu praktizieren, 
aber  sie  besagt  auch,  dass  die  Bürger  gesetzlich  festgelegte  Einschränkungen  akzeptieren 
müssen, um die Rechte anderer zu schützen und um „gerechte Forderungen zu erfüllen, die auf 
Überlegungen  zu  Moral,  religiösen  Werten,  Sicherheit  und  öffentlicher  Ordnung  in  einer 
demokratischen Gesellschaft beruhen“ (USDOS 30.6.2024).
Indonesien hat eine lange Tradition des religiösen Pluralismus, und die Regierung fördert Toleranz 
und Religionsfreiheit durch religiöse Bildung und Erziehung (USCIRF 5.2024).
Das  Ministerium  für  religiöse  Angelegenheiten  (MORA)  gewährt  Gruppen  aus  sechs 
Glaubensrichtungen  offizielle  Anerkennung  und  Unterstützung:  Islam,  Katholizismus, 
Protestantismus,  Buddhismus,  Hinduismus  und  Konfuzianismus  (USDOS  30.6.2024;  vgl.  FH 
2024).  Atheismus ist rechtlich nicht anerkannt (FH 2024) und sehr unüblich; die meisten Atheisten 
verbergen ihre Überzeugung. In der Regel wird die Religion auf dem Personalausweis angegeben, 
allerdings kann an der Stelle, an der normalerweise die Religion steht, auch ein Bindestrich ( - ) 
eingetragen werden. Viele entscheiden sich jedoch dafür, eine Religion in ihren Personalausweis 
einzutragen, da eine solche (Nicht-)Identifizierung zu Diskriminierung führen kann, z. B. bei der 
Suche nach einem Arbeitsplatz (DFAT 24.7.2023).
Einige Lokal- und Provinzregierungen, insbesondere in der Provinz Aceh, haben Gesetze und 
Verordnungen  erlassen,  die  die  Religionsausübung  einschränken,  wie  z.  B.  das  Verbot  der 
schiitischen oder ahmadischen islamischen Praxis (USDOS 30.6.2024).
Das 2022 verabschiedete Strafgesetzbuch, das 2026 in Kraft treten soll, verbietet Blasphemie; wer 
jemanden zur Konvertierung oder zum Verzicht auf religiöse Zugehörigkeit „anstiftet“, muss mit 
einer Gefängnisstrafe rechnen (FH 2024). Blasphemie konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis 
bestraft werden, wurde aber in der Regel nach dem Gesetz über elektronische Informationen und
Transaktionen  verfolgt,  das  häufig  zur  Regulierung  von  Online-Sprachäußerungen  eingesetzt 
wurde und eine Höchststrafe von sechs Jahren Haft vorsah (USDOS 23.4.2024). Das Kapitel über 
Blasphemie wurde um einen Artikel erweitert, der Apostasie unter Strafe stellt (HRW 11.1.2024; 
vgl. USCIRF 5.2024).
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Die Bestimmungen des Blasphemiegesetzes von 1965 (das bereits in Kraft ist, aber durch das
neue Strafgesetzbuch erweitert wurde) und eine Verordnung über die religiöse Harmonie von 2006 
stellen  weiterhin  eine  Gefahr  für  religiöse  Minderheiten  dar.  Die  Verordnung  von  2006  gab 
religiösen  Mehrheiten  in  Gemeinden  weiterhin  die  Befugnis,  religiöse  Aktivitäten  von 
Minderheitsreligionen zu untersagen oder sie am Bau von Gotteshäusern zu hindern, was vor 
allem  Christen,  schiitische  Muslime,  Hindus,  Buddhisten  und  Konfuzianer  betraf.  Kleinere 
Minderheiten, darunter die Ahmadiyah, die Bah'ai und indigene Religionen, werden noch härter 
behandelt (HRW 11.1.2024).
Nationale und lokale Regierungen versäumen es oft, religiöse Minderheiten zu schützen, und sind 
bei Ermittlungen und Strafverfolgung voreingenommen (FH 2024).
Einige lokale Regierungen haben religiöse Minderheiten diskriminiert, indem sie den Zugang zu 
Personalausweisen, Geburtsurkunden, amtlichen Ehegenehmigungen und anderen bürokratischen 
Erfordernissen einschränkten und so ihre politischen Rechte und Wahlchancen einschränkten (FH 
2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States 
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024
16.1. Religiöse Gruppen
In Indonesien überwiegt eine muslimische Bevölkerungsmehrheit. 87,2 Prozent der 267 Millionen 
Bürger des Landes sind Muslime, von denen sich rund 99 Prozent als Sunniten, weniger als ein 
Prozent als Schiiten und 0,2 Prozent als Ahmadiyya-Muslime bezeichnen. Protestantische Christen 
machen sieben Prozent der Bevölkerung aus, römische Katholiken 2,9 Prozent und Hindus 1,7 
Prozent, und 0,9 Prozent bekennen sich zu anderen Minderheitsreligionen wie Buddhismus und 
Konfuzianismus (USCIRF 5.2024; vgl. USDOS 30.6.2024). Es gibt viele kleinere muslimische 
Gruppen. Ferner gibt es 400 Ahmadiyyah-Gemeinden mit etwa 55.000 registrierten Mitgliedern, 
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wobei einige Schätzungen die Gesamtzahl der praktizierenden Ahmadi-Muslime auf 200.000 bis
500.000 beziffern (USDOS 30.6.2024).
Quellen:
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States 
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024
 17. Ethnische Minderheiten
Indonesien ist eines der ethnisch vielfältigsten Länder der Welt. Die Regierung fördert Toleranz, 
und seit 2008 sind Gesetze in Kraft, die Rassendiskriminierung und Verunglimpfung verbieten 
(DFAT 24.7.2023). Das Gesetz enthielt Bestimmungen, die speziell auf die Beseitigung rassischer 
und ethnischer Diskriminierung abzielten und strafrechtliche Sanktionen für Personen vorsahen, 
die aus ethnischen/rassischen Gründen diskriminierten, sowie Strafverschärfungen für gewalttätige 
Handlungen, die ein rassisches oder ethnisches Motiv enthielten. Die Regierung hat das Gesetz
nicht immer wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024).
NRO berichteten, dass Personen melanesischer Abstammung, vor allem aus der Region Papua, 
im ganzen Land diskriminiert wurden. Personen melanesischer Abstammung wurden auch häufig 
von der Polizei misshandelt (USDOS 23.4.2024).
Papuas  sind  rassistischer  Diskriminierung  ausgesetzt,  auch  durch  Behörden  und  politische 
Parteien (FH 2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Als Beispiele werden stereotype Beschreibungen oder 
die Verwendung ethnischer Schimpfwörter genannt. Es gibt einige Überschneidungen mit religiöser 
Diskriminierung;  die  meisten  ethnischen  Papuas  sind  Christen.  Ethnische  Papua  sind  daher 
manchmal von der allgemeinen Stereotypisierung betroffen. Das gesellschaftliche Bewusstsein für 
die  Diskriminierung  ethnischer  Papuas  wächst.  Im  Laufe  der  Zeit  sind  ethnische  Papuas  im 
Fernsehen und in der Werbung sichtbarer geworden (DFAT 24.7.2023). 
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
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18. Relevante Bevölkerungsgruppen
Die Regierung betrachtete die meisten Bürger als „Indigene“, erkannte jedoch die Existenz
mehrerer  „isolierter  traditioneller  Gemeinschaften“  und  deren  Recht  auf  uneingeschränkte 
Teilnahme  am  politischen  und  sozialen  Leben  an.  Die  Indigenous  Peoples'  Alliance  of  the 
Archipelago schätzt, dass es zwischen 50 und 70 Millionen indigene Menschen im Land gibt. Zu 
diesen Gemeinschaften gehören die Dayak-Stämme in Kalimantan, Familien, die als Seenomaden 
leben, und die 312 offiziell anerkannten indigenen Gruppen in Papua. Indigene Personen, vor 
allem aus der Region Papua, waren Diskriminierungen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung unternahm auch größere Schritte zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
18.1. Frauen
Das Gesetz gewährte Frauen und Männern den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte in 
den  Bereichen  Familien-,  Arbeits-,  Eigentums-  und  Staatsangehörigkeitsrecht,  räumte  Witwen 
jedoch keine gleichen Erbrechte ein. Das Gesetz wurde im Allgemeinen wirksam durchgesetzt 
(USDOS 23.4.2024).
Frauen  wurden  am  Arbeitsplatz  diskriminiert,  sowohl  bei  der  Einstellung  als  auch  bei  einer 
angemessenen Entlohnung. Es bestand ein Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, und Frauen 
verdienten 30 Prozent weniger als Männer. Es gab keine gesetzlichen Beschränkungen für Frauen 
im Beruf (USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  verbietet  Vergewaltigung,  häusliche  Gewalt  und  andere  Formen  sexueller  oder 
geschlechtsspezifischer Gewalt. Das 2022 verabschiedete Gesetz definierte Vergewaltigung nur 
als erzwungene Penetration der Geschlechtsorgane, stärkte aber ansonsten den Rechtsrahmen 
und verbesserte die Möglichkeiten der Opfer, vor Gericht zu gehen. So ist für eine Anzeige nur 
noch  ein  einziger  Zeuge  (zuvor  waren  es  zwei)  oder  eine  andere  Bestätigung,  wie  z.  B. 
medizinische  Beweise,  erforderlich,  um  die  Aussage  eines  Opfers  zu  stützen.  Das  Gesetz 
beinhaltete  das  Recht  auf  eine  respektvolle  Behandlung  während  der  Ermittlungen  und 
Gerichtsverfahren,  Schutz  vor  mutmaßlichen  Tätern, Entschädigung  und  Genesungsdienste 
(USDOS 23.4.2024).
Vergewaltigung in der Ehe war kein spezifischer Straftatbestand, sondern wurde in den nationalen
Rechtsvorschriften über häusliche Gewalt unter „erzwungener Geschlechtsverkehr“ subsumiert 
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und konnte strafrechtlich geahndet werden. Vergewaltigung wurde mit vier bis 14 Jahren
Gefängnis und einer hohen Geldstrafe geahndet (USDOS 23.4.2024).
Die Zivilgesellschaft und NRO berichteten, dass sexuelle Belästigung ein landesweites Problem 
darstellt. Das Gesetz zum Verbot unanständiger öffentlicher Handlungen diente als Grundlage für 
Strafanzeigen  wegen  sexueller  Belästigung  und  wurde  wirksam  durchgesetzt.  Das  Gesetz 
erkannte  eine  Reihe  von  Straftaten  an,  darunter  körperliche  und  nicht-körperliche  sexuelle 
Belästigung, geschlechtsspezifische  Online-Gewalt,  erzwungene  Empfängnisverhütung, 
Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und sexuelle Online-Gewalt, und legte die entsprechenden 
Strafen fest (USDOS 23.4.2024). 
Im  Dezember  2022  verabschiedete  das  Parlament  ein  neues  Strafgesetzbuch,  das  den 
außerehelichen Geschlechtsverkehr und das außereheliche Zusammenleben von Mann und Frau 
unter Strafe stellt (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024, FH 2024). Eine Anzeige konnte nur 
von einem Elternteil, dem Ehepartner oder einem Kind des Beschuldigten erstattet werden. Die 
Regierung  hat  bis  Januar  2026  Zeit,  Durchführungsbestimmungen  auszuarbeiten,  in  denen 
festgelegt werden soll, wie das Gesetz durchgesetzt werden soll (USDOS 23.4.2024).
Frauen  genießen  uneingeschränkte  politische  Rechte,  und  für  politische  Parteien  gelten 
Geschlechterquoten  von  30  Prozent  für  Lenkungsausschüsse  und  Kandidaten.  Dennoch  sind 
Frauen bei Wahlen nach wie vor unterrepräsentiert (FH 2024).
Zu den Hindernissen für die politische Teilhabe von Frauen gehörten die hohen Kosten für die
Durchführung  politischer  Kampagnen  und  das  Wahlsystem,  das  dazu  neigt,  Männer  auf  den 
Stimmzetteln an erster Stelle zu platzieren (USDOS 23.4.2024).
Scheidung war sowohl für Männer als auch für Frauen möglich. Nach dem Gesetz musste eine 
geschiedene Frau 40 Tage warten, bevor sie wieder heiraten durfte; ein Mann konnte sofort wieder 
heiraten (USDOS 23.4.2024).
Genitalverstümmelung  kommt  regelmäßig  vor.  Obwohl  kein  nationales  Gesetz  die  weibliche 
Genitalverstümmelung/Beschneidung ausdrücklich verbot, leitete das Ministerium für die Stärkung 
der Rolle der Frau und den Schutz des Kindes die offiziellen Bemühungen zur Verhinderung dieser 
Praxis ein (USDOS 23.4.2024).
Abtreibung ist illegal, es sei denn, es handelt sich um eine lebensrettende Behandlung oder um 
eine Vergewaltigung (FH 2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 33
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- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
18.2. Kinder
Die  Staatsangehörigkeit  kann  nur  durch  Abstammung,  wobei  mindestens  ein  Elternteil 
indonesischer Staatsbürger ist, erworben werden (CIA 17.7.2024).
Das Gesetz verbietet Gebühren für die Ausstellung von Ausweispapieren durch das Standesamt. 
Dennoch berichteten NRO, dass die lokalen Behörden in einigen Bezirken keine kostenlosen
Geburtsurkunden ausstellten. Eine fehlende Registrierung könnte dazu führen, dass öffentliche 
Dienstleistungen wie die Einschreibung in eine Schule verweigert werden (USDOS 23.4.2024).
Das  Bildungswesen  ist  größtenteils  staatlich,  aber  es  gibt  auch  religiöse  Schulen,  die  dem 
nationalen Lehrplan folgen (DFAT 24.7.2023). Obwohl in der Verfassung festgelegt ist, dass die 
Regierung bis zur neunten Klasse eine gebührenfreie Bildung anbieten muss (USDOS 23.4.2024; 
vgl. DFAT 24.7.2023), sind Gebühren für Schulbücher, Uniformen, Transport und andere Kosten, 
die nicht mit dem Schulgeld zusammenhängen, nicht verboten. Das Ministerium für Bildung und 
Kultur, das für die öffentlichen und privaten Schulen zuständig ist, und das Ministerium für religiöse 
Angelegenheiten, das für die islamischen Schulen und Koranschulen zuständig ist, haben ein 
System  eingeführt,  das  Schülern  aus  einkommensschwachen  Familien  einen  finanziellen 
Zuschuss  für  ihren  Bildungsbedarf  gewährt.  Aufgrund  der  landesweit  hohen Armutsquote  ist 
Bildung für viele Kinder jedoch unerreichbar (USDOS 23.4.2024). Die Bildungsergebnisse im Land 
variieren je nach Standort und sozioökonomischem Status (DFAT 24.7.2023).
Obwohl die Bundesregierung versuchte, das obligatorische Tragen des Hijab zu verbieten, war sie 
nicht  für  die  Uniformen  in  Grund-  und  Sekundarschulen  zuständig.  Einige  Provinz-  und 
Bezirksregierungen verlangten den Hidschab als Teil der Schuluniform; Schüler, die sich dagegen 
wehrten, wurden oft schikaniert oder gedemütigt (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024).
Das Gesetz verbietet Kindesmissbrauch, aber NROs kritisierten die langsame Reaktion der Polizei 
auf derartige Anschuldigungen (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbot einvernehmlichen außerehelichen Sex mit Mädchen unter 15 Jahren. Es bezog 
sich  nicht  auf  heterosexuelle  Handlungen  zwischen  Frauen  und  Jungen,  verbot  aber 
gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen (USDOS 
23.4.2024).
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Das Gesetz verbot Kinderpornografie und sah eine Höchststrafe von 12 Jahren und eine hohe
Geldstrafe für die Herstellung von oder den Handel mit Kinderpornografie vor (USDOS 23.4.2024).
Das gesetzliche Mindestheiratsalter lag bei 21 Jahren ohne elterliche Erlaubnis und bei 19 Jahren 
mit  elterlicher  Erlaubnis.  Ausnahmen  vom  Mindestalter  waren  mit  gerichtlicher  Genehmigung 
möglich  (USDOS  23.4.2024).  Eheschließungen  müssen  unter  der  Aufsicht  einer  anerkannten 
Religion durchgeführt werden, was interreligiöse Eheschließungen behindert (FH 2024).
Kinder sind sowohl im Inland als auch im Ausland von häuslicher Zwangsarbeit und kommerzieller 
sexueller Ausbeutung betroffen (USDOL 26.9.2023). Die Menschenhändler nutzen zunehmend 
Online-Plattformen,  um  Kinder  für  den  Sexhandel  und  Männer  für  den  Menschenhandel  zu 
rekrutieren (USDOS 24.6.2024).
Die  indonesische  Regierung  erfüllt  die  Mindeststandards  für  die  Beseitigung  des 
Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu 
erreichen. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum hat die Regierung insgesamt 
größere  Anstrengungen  unternommen.  Zu  diesen  Bemühungen  gehörten  eine  Zunahme  der 
Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei mutmaßlichen Menschenhandelsdelikten 
(USDOS 24.6.2024).
Religiöse  extremistische  Gruppen,  die  innerhalb  und  außerhalb  Indonesiens  gegen  die 
Regierungstruppen kämpfen, rekrutieren indonesische Kinder und setzen sie als Kindersoldaten im
Kampf  und  zur  Unterstützung  als  Träger,  Köche,  Informanten  und  Propagandaverteiler  ein 
(USDOS 24.6.2024).
Quellen:
- CIA  –  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (17.7.2024):  Indonesia,  Economy, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#economy, Zugriff 22.7.2024
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOL – US Department of Labor [USA] (26.9.2023): 2022 Findings on the Worst Forms of 
Child Labor: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2098522.html, Zugriff 22.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
- USDOS - US Department of State [USA) (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111686.html, Zugriff 23.7.2024
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18.3. Sexuelle Minderheiten
Es gibt kein nationales Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen 
zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt; NRO berichteten jedoch von mehreren Fällen, in denen 
vage definierte Gesetze im Zusammenhang mit Pornografie und Förderung der Prostitution zur 
Verfolgung von LGBTQI+-Personen herangezogen wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. AA
25.7.2024).
Homo- und Transsexualität sind nicht in allen Landesteilen toleriert (EDA 25.7.2024).
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in Aceh illegal und wurden mit 
bis  zu  100  Peitschenhieben,  einer  beträchtlichen  Geldstrafe  oder  einer  100-monatigen 
Gefängnisstrafe  bestraft.  Nach  Angaben  des  Leiters  der  Scharia-Behörde  von  Aceh  waren 
mindestens vier Zeugen erforderlich, um Personen bei einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen 
sexuellen Handlungen zu beobachten, damit sie angeklagt werden konnten (USDOS 23.4.2024).
Behörden  und  einflussreiche  muslimische  Organisationen  schüchtern  weiterhin  LGBT+-
Gemeinschaften, -Organisationen und -Aktivisten ein und behindern Gruppen, die Dienstleistungen 
für LGBT+-Personen anbieten wollen (FH 2024).
Das  nationale  Antidiskriminierungsgesetz  schützte  LGBTQI+-Personen  nicht,  und  es  kam  zu 
Diskriminierung von LGBTQI+-Personen. Transgender-Personen wurden im Arbeitsleben und beim 
Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zur Gesundheitsversorgung diskriminiert (USDOS 
23.4.2024).
Regierungsbeamte und Politiker in ganz Indonesien haben sich zunehmend auf islamische Werte 
berufen und lokale Gesetze und Vorschriften erlassen, die sich gegen religiöse, geschlechtliche 
und sexuelle Minderheiten richten oder diese ausgrenzen (USCIRF 5.2024).
Polizeikorruption, Voreingenommenheit und Gewalt veranlassten LGBTQI+-Personen, den Kontakt 
mit der Polizei zu vermeiden. Die Beamten ignorierten oft formelle Beschwerden von Opfern und 
Betroffenen und weigerten sich, in Mobbingsachen gegenüber LGBTQI+-Personen zu ermitteln. In 
Strafsachen mit LGBTQI+-Opfern untersuchte die Polizei die Fälle einigermaßen gut (USDOS 
23.4.2024).
Einige  LGBTQI+-Interessensvertretungen  berichteten,  dass  sie  bei  dem  Versuch,  ihre 
Organisationen zu registrieren, nicht in der Lage waren, auf ihrer Registrierungsbescheinigung 
ausdrücklich  anzugeben,  dass  sie  LGBTQI+-  Interessensvertretungen  sind.  LGBTQI+-NGOs 
waren  tätig,  berichteten  aber,  dass  es  schwierig  war,  die  für  öffentliche  Veranstaltungen 
erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024).
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Die Produktion von Medien, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen
dargestellt werden - die Definition im Gesetz ist vage und weit gefasst -, kann als Straftat verfolgt 
werden. Die Strafen umfassten potenziell extrem hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 
15 Jahren (USDOS 23.4.2024).
Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, die die so genannten Konversionstherapien verbieten 
oder anderweitig einschränken (USDOS 23.4.2024).
Eine  Aktualisierung  der  Geschlechtskennzeichnung  in  amtlichen  Dokumenten  war  möglich, 
erforderte jedoch abgeschlossene medizinische Eingriffe, einschließlich Operationen, und eine 
gerichtliche Bestätigung. Es lag im Ermessen der Richter, einen Gerichtsbeschluss zu erlassen 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2024): Indonesien: Reise und Sicherheitshinweise, 
Reiseinfos,   https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/
indonesiensicherheit/212396#content_5, Zugriff 25.7.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): 
Reisehinweise  für  Indonesien,  Kulturelle  Besonderheiten, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/
reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States 
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 19. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sah Reisefreiheit innerhalb des Landes vor und erlaubte generell Reisen außerhalb 
des Landes (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, DFAT 24.7.2023). Die Freiheit, den Wohnsitz, den 
Arbeitsplatz oder die Hochschule zu wechseln, wird generell respektiert (FH 2024). 
Das Gesetz räumte dem Militär weitreichende Befugnisse ein, um im erklärten Ausnahmezustand 
den Land-, Luft- und Seeverkehr einzuschränken. Die Regierung hat von diesen Befugnissen im 
Laufe des Jahres keinen Gebrauch gemacht (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung errichtete administrative Hürden für Reisen von NRO, Journalisten, ausländischen 
Diplomaten und anderen in die Region Papua (USDOS 23.4.2024).
Mitglieder der muslimischen Rohingya-Gemeinschaft gaben an, die Regierung habe sie aggressiv 
überwacht und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt (USDOS 23.4.2024). Die Papuas werden 
von den Sicherheitskräften in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (FH 2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 33
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Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 20. IDPs und Flüchtlinge
Die Regierung arbeitete mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen 
(UNHCR)  und  anderen  humanitären  Organisationen  zusammen,  um  Flüchtlingen, 
zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz 
und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Indonesien ist jedoch nicht Vertragspartei der Konvention 
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (FH 2024).
Die  Regierung  verbot  den  Flüchtlingen  zu  arbeiten,  obwohl  sie  dieses  Verbot  nicht  streng 
durchsetzte (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verbot Flüchtlingen nicht den Zugang zur öffentlichen Grundschulbildung, obwohl 
viele  Hürden  die  Einschulung  von  mehr  als  einer  kleinen  Anzahl  von Flüchtlingskindern 
verhinderten,  einschließlich  des  fehlenden  Zugangs  zu  staatlich  ausgestellten 
Schüleridentifikationsnummern. Flüchtlingen war es untersagt, einen Sekundarschulabschluss zu 
erwerben oder eine Hochschulausbildung zu absolvieren. Eine kleine Anzahl von Flüchtlingen 
besuchte Sprach- und andere Kurse in privaten, von Freiwilligen betriebenen Schulen oder in von 
NROs  unterstützten  Programmen.  Die  Flüchtlinge  hatten  Zugang  zu  einer  grundlegenden 
öffentlichen Gesundheitsversorgung durch lokale Kliniken, die von der Regierung subventioniert 
wurden. Behandlungen für ernstere Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte wurden jedoch 
nicht übernommen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung sammelte über die Nationale Behörde für Katastrophenmanagement Daten über 
Vertreibungen  aufgrund  von  Naturkatastrophen  und  Konflikten,  obwohl  das  Fehlen  einer 
systematischen  Überwachung  der  Rückkehr-  und  Wiederansiedlungsbedingungen  eine 
zuverlässige  Schätzung  der  Gesamtzahl  der  Binnenvertriebenen  erschwerte.  Das  Internal 
Displacement  Monitoring  Center  berichtete,  dass  es  im  Dezember  2022  308.000 
Binnenvertriebene aufgrund von Katastrophen und 71.000 Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt 
gab.  Die  NGO  Human  Rights  Monitor  (HRM)  berichtete  von  schätzungsweise  60.000 
Binnenvertriebenen in der Region Papua, von denen die meisten keinen Zugang zu humanitärer 
Hilfe haben (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 33
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