isra-lib-2020-07-02-ke

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Staat ausschließt und inzwischen zunehmend offensiv Teilannexionen des Westjordanlands fordert
(Lintl 3.2018).
Unilaterale  Maßnahmen  ohne  Einbindung  der  palästinensischen  Seite  prägen  die  israelische 
Politik gegenüber den Palästinensern - vor allem der Rückzug [nur am Boden] aus dem Gaza-
Streifen im Jahr 2005 sowie die Errichtung der Sperranlage um die großen Siedlungen in der 
Westbank. Das gab jenen Stimmen auf palästinensischer Seite Auftrieb, die meinen, dass Israel 
nur durch Einsatz von Gewalt die besetzten Gebiete verlassen würde. Lintl sieht eine Entwicklung 
in  Israel  wie  auch  in  den  palästinensischen  Gebieten,  wonach  moderate  Ansätze  sukzessive 
marginalisiert werden (Lintl 3.2018).
Die neue Regierung plant, im Juli die Annexion von Siedlungen und des Jordantals zu diskutieren.
Palästinensische  Politiker  warnen  davor,  dass  eine  de  facto-Annektierung  die  beschränkte 
Kooperation  [Anm.:  zwischen  Israel  und  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde]  gefährden 
könnte (TWP 13.5.2020). Die Palästinenser verurteilten eine mögliche Annexion von Teilen des 
Westjordanlands als "Ende der Zweistaatenlösung". Die Arabische Liga sprach von einem "neuen 
Kriegsverbrechen" gegen die Palästinenser (DS 13.5.2020). Gegner der Annexion warnen vor 
einer neue Welle von israelisch-palästinensischer Gewalt (NYT 12.5.2020).
Der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PNA – Palestinian National Authority) 
Mahmoud Abbas erklärte in Reaktion auf die Annexionspläne den Rücktritt der PNA von den 
Friedens- und Sicherheitsabkommen mit Israel und den USA - inklusive des Oslo-Abkommens von 
1993. Wie sich dies auf die Sicherheitskooperation vor Ort auswirken würde, blieb vorerst unklar 
(TWP 20.5.2020). Das Aussetzen der Sicherheitsvereinbarung durch Abbas wurde mittlerweile von
israelischer Seite bestätigt (DS 21.5.2020).
Die  USA  sind  bisher  das  einzige  Land  weltweit,  das  eine  Annexion  von  Teilen  des 
Westjordanlandes durch Israel offiziell unterstützt (DS 13.5.2020). Das Koalitionsabkommen der 
neuen israelischen Regierung sieht eine Abstimmung über die Annexion von bis zu 30 Prozent des 
Westjordanslands nach dem 1. Juli vor, vorausgesetzt die USA stimmen dem zu (TWP 20.5.2020).
2017  anerkannte  die  US-Regierung  von  Präsident  Donald  Trump  Jerusalem  als  israelischer 
Hauptstadt. Die Entscheidung stellte einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar (AI 22.2.2018).
Inmitten steigender Spannungen wegen der Annexion wurden ein Soldat und ein fünfzehnjähriger 
Palästinenser im Westjordanland am 12., bzw. 13. Mai getötet (WP 13.5.2020).
Benjamin  Natanjahu  soll  zwar  die  „regionale  Stabilität,  den  Schutz  der  bestehenden 
Friedensabkommen sowie die Streben nach weiteren Abkommen“ berücksichtigen, aber mit der 
Unterstützung von Präsident Trump wird Netanyahu laut Council on Foreign Relations sein Erbe 
durch Erreichen dieses weit zurück reichenden Ziels festigen wollen. Die Folgen für Israel und für 
„seine Fähigkeit, ein demokratischer, jüdischer Staat, nach Innen stabil und in Frieden mit seinen 
Nachbarn, zu bleiben,“ werden tiefgreifend sein (CFR 21.4.2020).
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Quellen:
- AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of 
the World's Human Rights - Israel and the Occupied Palestinian Territories,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1444230.html, Zugriff 22.4.2020
- BBC  News (26.4.2020):  Israel  country profile,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-
14628835, Zugriff 14.5.2020, Zugriff 14.5.2020
- CFR – Council on Foreign Relations (21.4.2020):  Israel’s Unusual Crisis Coalition: What to 
Expect,  https://www.cfr.org/in-brief/israels-unusual-crisis-coalition-what-expect,  Zugriff 
14.5.2020
- DS – Der Standard (21.5.2020): Debatte über Kritik an Westbank-Annexion sorgt auch in Wien 
für  Zwist,  https://www.derstandard.at/story/2000117622417/debatte-um-kritik-an-westbank-
annexion-sorgt-auch-in-wien, Zugriff 22.5.2020
- DS  – Der Standard (20.5.2020): Abbas erklärt Ende aller Vereinbarungen mit Israel und USA, 
https://www.derstandard.at/story/2000117596111/abbas-erklaert-ende-aller-vereinbarungen-
mit-israel-und-usa, Zugriff 20.5.2020
- DS –  Der Standard (13.5.2020): Trumps Nahostplan im Koalitionsvertrag von Israels neuer 
Regierung,  https://www.derstandard.at/story/2000117460015/trumps-nahost-plan-im-
koalitionsvertrag-von-israels-neuer-regierung, Zugriff 14.5.2020
- Lintl,  Peter  (2.3.2018):  Auswirkungen  des  ungelösten  Konflikts  auf  israelische 
Machtkonstellationen und Akteursperspektiven. In: Lintl, Peter (Hrg.): Akteure des israelisch-
palästinensischen Konflikts - Interessen, Narrative und die Wechselwirkungen der Besatzung, 
SWP-Studie  2018/S,  S.  9-30,  https://www.swp-berlin.org/publikation/akteure-des-
israelischpalaestinensischen-konflikts/, Zugriff 22.4.2020
- NYT – The New York Times (12.5.2020): Israeli Soldier Is Killed in West Bank as Tensions Rise 
Over  Annexation  Push,  https://www.nytimes.com/2020/05/12/world/middleeast/israel-soldier-
killed-west-bank.html, Zugriff 14.5.2020
- TWP – The Washington Post (20.5.2020): Palestinian leader says he’s pulling out of peace 
agreements  over  annexation,  https://www.washingtonpost.com/world/palestinian-leader-says-
hes-pulling-out-of-peace-agreements-over-annexation/2020/05/19/fb7558a2-9a17-11ea-ad79-
eef7cd734641_story.html, Zugriff 20.5.2020
- TWP – The Washington Post (13.5.2020): Clashes kill two in separate West Bank incidents,
https://www.washingtonpost.com/world/middle_east/clashes-kill-two-in-separate-west-bank-
incidents/2020/05/13/9e2b0fcc-94fc-11ea-87a3-22d324235636_story.html, Zugriff 14.5.2020
2.4. Nationalstaatsgesetz 
Das  deutsche  Auswärtige  Amt  beschreibt  Israel  als  Demokratie,  deren  Innenpolitik  zu  einem 
großen Teil von der Heterogenität ihrer Bevölkerung bestimmt ist. Religiöse und säkulare Juden, 
israelische Araber, Drusen, Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion und andere Gruppen prägen 
das Land (AA 5.11.2019b).
Am 19. Juli 2018 wurde von der Knesset das Nationalstaatsgesetz beschlossen. Es ist innerhalb 
wie außerhalb des Landes umstritten, auch wenn nur ein Teil der Vorschriften neu ist. Diese
werden nun jedoch de facto in den Verfassungsrang erhoben. Während die einen darin eine
Darstellung der Wirklichkeit sehen, monieren Gegner, dass das Gesetz Minderheiten diskriminiere 
und demokratische Werte untergrabe. Es spiegelt auch Regierungsbemühungen zur Umgestaltung 
des  israelischen  Regierungssystems,  hin  zu  einer  „majoritären  Demokratie“  wider,  und  trifft 
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besonders den Obersten Gerichtshof als „Verteidiger liberaler Prinzipien“. Der Protest dagegen
erstreckte sich von Knesset-Abgeordneten bis hin ins Ausland: arabische und jüdischen
Oppositionsparteien, viele NGOs sowie Staatspräsident Reuven Rivlin kritisierten das Gesetz als 
diskriminierend, unnötig und fehlerhaft. Aus dem Ausland kam Kritik von der Europäischen Union 
bis  hin  zum  amerikanischen  Reformjudentum.  Israel  wird  in  dem  Gesetz  in  Paragraph  1  als 
„historisches Heimatland des jüdischen Volkes“ definiert, was in einem Großteil der arabischen 
Bevölkerung  Ablehnung  hervorruft,  da  sie  in  der  weiteren  Verrechtlichung  des  jüdischen 
Charakters  des  Staates  eine  diskriminierende  Komponente  und  Zementierung  der  Trennung 
zwischen arabischen  und jüdischen Bürgern sehen. So wird etwa in israelischen Geburtsurkunden 
zwischen jüdischen und arabischen Staatsbürgern differenziert. Dadurch wird der Charakter des 
Staates von der nationalen Mehrheit bestimmt, was  den nichtjüdischen Minderheiten automatisch 
einen sekundären Status gibt, zumindest in grundlegenden Identitätsfragen des Staates (SWP 
9.2018).
In Paragraf 4 wird Arabisch vom Rang einer offiziellen Sprache Israels herabgestuft. In keinem 
israelischen Grundgesetz wurde bisher das Gleichheitsprinzip aufgenommen. Arabische Politiker 
fordern eine Definition Israels als „Staat für alle Bürger“, was jedoch von zahlreichen jüdischen 
Israelis als Negierung des Existenzrechts Israels ausgelegt wird (SWP 9.2018).
Das Gesetz sieht zudem eine Bevorzugung der jüdischen Bevölkerung bei der Wohnraumplanung 
des  Landes  vor.  Kerngedanke  ist,  dass  es  keine  Region  in  Israel  geben  soll,  die  über  eine 
arabische  Mehrheit  verfügt.  Dies  betrifft  vor  allem  Gebiete  mit  einem  niedrigeren  jüdischen 
Bevölkerungsanteil wie Galiläa oder den Negev. Der verabschiedete Passus schließt aber auch die
weitere Besiedlung des Westjordanlands nicht aus. Überhaupt fordert eine große Zahl der
Parlamentarier, die das Nationalstaatsgesetz billigten, auch eine Annexion oder Teilannexion des 
Westjordanlands (SWP 9.2018).
Das Nationalstaatsgesetz steht außerdem im Widerspruch zum Grundgesetz „Menschenwürde 
und Freiheit“ von 1992.  Klagen gegen das Gesetz wurden bereits eingereicht. (SWP 9.2018). Eine 
Gruppe druzischer Israelis hat Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Daneben ersuchten 
auch  Anführer  der  arabischen  Bevölkerung  inklusive  der  Beduinen,  Bürgerrechtsgruppen, 
Akademiker  und  Oppositionsparteien  ebenfalls  das  Gericht,  das  Gesetz  aufzuheben  (TI 
16.8.2019). Die nächste Anhörung beim Obersten Gerichtshof zu Klagen gegen das Gesetz wurde 
im November 2019 für Juni 2020 festgesetzt (TJP 19.11.2019).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt (5.11.2019b): Israel – Politisches Porträt,  https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/israel-node/politisches-portrait/203848, Zugriff 22.4.2020
- SWP – (Lintl, Peter, Wolfrum, Stefan) (9.2018): Israels Nationalstaatsgesetz - Die Regierung 
Netanyahu  schafft  Grundlagen  für  ein  majoritäres  System,  SWP-Aktuell  Nr.  50, 
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A50_ltl_wlf.pdf,  Zugriff 
22.4.2020
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- TJP – The Jerusalem Post (19.11.2019): High Court drops the ball on Jewish Nation-State Law
–  analysis,  https://www.jpost.com/israel-news/high-court-drops-the-ball-on-jewish-nation-state-
law-analysis-608296, Zugriff 
- TI  –  Times  of  Israel  (16.8.2019):  Nation-state  law  to  be  included  in  Israeli  high  school 
curriculum  –  report,  https://www.timesofisrael.com/nation-state-law-to-be-included-in-israeli-
high-school-curriculum-report/, Zugriff 14.5.2020
 3. Sicherheitslage
Das deutsche Auswärtige Amt warnt bei Reisen nach Israel vor Menschenansammlungen, mahnt 
zu  erhöhter  Vorsicht  bei  Bushaltestellen  und  Bahnhöfen,  weil  weiterhin  Terroranschläge  im 
öffentlichen Raum im Bereich des Möglichen liegen, auch wenn deren Zahl in den letzten Jahren 
zurückging.  Israel  gilt  weiterhin  als  Angriffsziel  islamistischer  Terrorgruppen  (AA  17.4.2020). 
Ähnlich  warnt  auch  das  österreichische  Außenministerium  (BMEIA)  vor  den  Risiken  von 
Anschlägen an Orten mit vielen Menschen wie z.B. religiöse Stätten, öffentliche Verkehrsmittel 
sowie  Lokalen,  Märkten  etc.  Das  BMEIA geht  davon  aus,  dass  weiter  mit  „vereinzelten 
Anschlägen“  unter  Verwendung  von  Messern  oder  Autos  zu  rechnen  ist  (BMEIA  1.7.2020). 
Freedom  House  geht  von  einem  anhaltenden  Risiko  für  israelische  Sicherheitskräfte  und 
ZivilistInnen bzgl. Terrorangriffen kleinen Maßstabs aus, wie etwa Messerangriffe und Niederfahren 
mit einem Fahrzeug (FH 4.3.2020).
Von 1. Jänner 2015 um 17. September 2019 wurden der Datenbank des UN-Büros für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) zufolge fünfzehn Israelis in Israel, davon 
10 Siedler, getötet (OCHA o.D.a). 183 Israelis in Israel wurden im Zeitraum von 1. Jänner 2015 bis 
22.4.2020 verletzt (OCHA o.D.b).
Das  BMEIA bewertet die derzeitige Sicherheitslage im Staat Israel im Zusammenhang mit der 
zunehmenden  Ausbreitung  des  Coronavirus (COVID-19)  und damit einhergehenden  massiven 
Einschränkungen  im  Reiseverkehr  als  „hohes  Sicherheitsrisiko  (Sicherheitsstufe  4)“  (BMEIA 
14.4.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt (17.4.2020): Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung 
Palästinensische Gebiete – Gaza-Streifen),
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814#content_0, 
Zugriff 22.4.2020
- BMEIA –  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  (1.7.2020): 
Israel  Stand 01.07.2020 (Unverändert gültig seit: 08.06.2020), https://www.bmeia.gv.at/reise-
aufenthalt/reiseinformation/land/israel/, Zugriff 1.7.2020
- OCHA – United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (o.D.a):  Data on 
caualties – Israeli fatalities, https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 14.5.2020
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- OCHA – United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (o.D.b): Data on
casualties – Israeli injuries, https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 14.5.2020
3.1. Grundsätzliches zur Lage in den Grenzgebieten
Es  wird  vom  deutschen  Auswärtigen  Amt  geraten,  die  Grenzgebieten  zu  Libanon,  Syrien, 
Gazastreifen und Ägypten aus Sicherheitsgründen zu meiden (AA 17.4.2020). Die Kenntnis der 
Lage der Luftschutzkeller und über das Verhalten bei Raketenangriffen wird empfohlen – ebenso 
wie Anweisungen der Zivilschutzbehörden nachzukommen (BMEIA 1.7.2020).
Israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens: 
Trotz des Waffenstillstandsabkommens vom 26. August 2014, sind die Spannungen in  diesen 
Gebieten hoch. Zeitweise finden dort militärische Operationen statt. Es kommt regelmäßig vor, 
dass Dörfer und Städte in der Nähe des Gazastreifens mit Raketen und Mörsern beschossen 
werden. Im gefährdeten Gebiet liegen u.a. Sderot, Ashqelon, Netivot, Qiryad Gat und Ofakim. 
Vereinzelt werden Raketen mit einer Reichweite von mehr als 100 km eingesetzt. Die Spannungen 
nehmen periodisch zu und führen zu einer Zunahme von Raketenbeschüssen auf israelische 
Gebiete in der Nähe des Gazastreifens, wie beispielsweise im November 2018 und März 2019. 
Auch im November und Mai 2019 sind israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens mit 
zahlreichen Raketen beschossen worden, wie z.B. die städtischen Zentren von Ashqelon und 
Be’er  Sheva  (EDA  19.3.2020).  Im  Zuge  von  Raketenbeschuss  aus Gaza  auf  israelische 
Bevölkerungszentren wurden im Mai 2019 vier israelische Zivilisten und zwei Palästinenser getötet 
und mehr als 123 Israelis verletzt. (HRW 14.1.2020).
Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands:
In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer 
wieder zu Demonstrationen. Wegen der angespannten Situation wird in Jerusalem zu besonderer 
Vorsicht geraten (EDA  19.3.2020).  Anlässlich  der  angekündigten  Annexion  von  Teilen  der 
Westbank  können  Zusammenstöße  in  den  palästinensischen  Gebieten  und  Jerusalem  nicht 
ausgeschlossen werden (BmeiA 1.7.2020).
Grenzgebiet zu Libanon und Syrien:
Im libanesischen und im syrischen Grenzgebiet kann es immer wieder zu Zwischenfällen kommen 
(BmeiA 1.7.2020). Seit August 2006 gilt ein Waffenstillstand. Trotzdem sind die Spannungen im 
israelisch-libanesischen Grenzgebiet weiterhin sehr hoch. Grenzzwischenfälle und Raketenangriffe 
aus dem Südlibanon sind jederzeit möglich (EDA 19.3.2020). 
Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten): 
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Die Stadt Eilat und deren nähere Umgebung waren in den letzten Jahren mehrere Male Ziele von
Raketenangriffen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden (EDA
19.3.2020).
Minenfelder  in  den  Grenzregionen  sind  von  Absperrungen  umgeben  und  durch  Schilder 
gekennzeichnet (EDA 19.3.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt (17.4.2020): Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung 
Palästinensische  Gebiete  –  Gaza-Streifen), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814#content_0, 
Zugriff 22.4.2020
- BMEIA –  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  (1.7.2020): 
Israel  Stand 01.07.2020 (Unverändert gültig seit: 08.06.2020),https://www.bmeia.gv.at/reise-
aufenthalt/reiseinformation/land/israel/, Zugriff 1.7.2020
- EDA  –  Eidgenössische  Department  für  auswärtige  Angelegenheiten  (19.3.2020): 
Reisehinweise für Israel, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/israel/reisehinweise-israel.html, Zugriff 22.4.2020
3.2. Zwischenstaatliche Faktoren für die israelische Sicherheitslage
Die israelischen Streitkräfte flogen auch Luftschläge auf Stellungen der iranischen Streitkräfte und 
der Hisbollah in Syrien, dem Libanon und dem Irak (AI 18.2.2020).
Den  komplexen  Verhältnissen  in  der  Region  muss  laut  Schweizer  Außenministerium  stets 
Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich 
auf die Sicherheitslage in Israel auswirken (EDA 1.7.2020).
Quellen:
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- EDA – Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (1.7.2020): Reisehinweise 
für  Israel  -  Gültig  am:  01.07.2020, 
Publiziert  am:  19.03.2020 ,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/israel/reisehinweise-israel.html, Zugriff 22.4.2020
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die israelische Justiz wird als unabhängig beschrieben (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020), die 
regelmäßig gegen die Regierung entscheidet. Sie trifft auch Gerichtsbeschlüsse in Widerspruch 
gegen die Regierung. Der Oberste Gerichtshof hat über die Jahre eine zunehmend zentrale Rolle 
beim  Schutz  von  Minderheiten  und  bei  der  Aufhebung  von  Regierungs-  und 
Parlamentsbeschlüssen  eingenommen,  wenn  diese  sich  gegen  Menschenrechte  richteten. 
Eingaben  können  sowohl  von  israelischen  BürgerInnen  wie  auch  von  der  palästinensischen 
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Bevölkerung der Westbank und des Gazastreifens eingebracht werden. Der Staat hält sich
gewöhnlich an die Gerichtsbeschlüsse (FH 4.3.2020).
Das Nationalstaatsgesetz [siehe auch Abschnitt „Politik“] zieht auch Änderungen beim Obersten 
Gerichtshof nach sich. Ergänzend gingen vier von sechs in der Legislaturperiode zu besetzende 
Richterposten  an  deklariert  konservative  Bewerber.  Die  Knesset  kann  nun  auch  durch  eine 
sogenannte „Überstimmungsklausel“ Urteile des Obersten Gerichtshofs aufheben (SWP 9.2018).
Das Gesetz verbietet willkürliche Verhaftungen und sieht die Möglichkeit des Einspruchs gegen 
Festnahmen vor. Im Allgemeinen wird dies eingehalten (USDOS 11.3.2020).
Für illegal eingereiste MigrantInnen, unter anderem Asylsuchende [Anm. nicht aus den besetzten 
Gebieten], gelten eigene gesetzliche Bestimmungen für die Haftdauer auf Basis eines Gesetzes 
zur  Verhinderung  illegaler  Einreisen  („Infiltration  Israels“)  etc.  (USDOS  20.4.2018;  vgl.  FH 
4.3.2020; USDOS 11.3.2020).
[Zu  den  Personenstandsgesetzgebung  und  Rechtspraxis  der  anerkannten 
Religionsgemeinschaften und allgemeinen Regelungen siehe Kapitel „Religionsfreiheit“.]
Quellen:
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- SWP – (Lintl, Peter, Wolfrum, Stefan) (9.2018): Israels Nationalstaatsgesetz - Die Regierung 
Netanyahu  schafft  Grundlagen  für  ein  majoritäres  System,  SWP-Aktuell  Nr.  50, 
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A50_ltl_wlf.pdf,  Zugriff 
22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Israel and the Golan Heights,  https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html,  Zugriff 
22.4.2020
4.1. Justizielle Zuständigkeiten für die Bevölkerung der besetzten Gebiete
Für BewohnerInnen der Golan-Höhen, die nicht israelische StaatsbürgerInnen sind, gelten
dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für israelische StaatsbürgerInnen (USDOS 20.4.2018).
Die  israelischen  Behörden  wandten  auf  alle  Einwohner  Jerusalems  unabhängig  von  ihrem 
israelischen Staatsangehörigkeitsstatus dieselben Gesetze an. PalästinenserInnen aus Gaza und 
der  West  Bank,  die  wegen  Sicherheitsdelikten  verhaftet  werden,  fallen  unter  die 
Militärgerichtsbarkeit wie sie von Israel für die palästinensischen BewohnerInnen der Westbank 
und Gaza angewendet wird, selbst wenn die Personen im Staat Israel festgenommen werden 
(USDOS 11.3.2020).
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Während für normale Gerichtsverfahren faire Prozesse großteils garantiert sind, gelten für
Vergehen im Sicherheitsbereich Sonderregelungen, nach denen Personen ohne Prozess für sechs 
Monate  in  Verwaltungshaft  gehalten  werden  können,  die  verlängerbar  ist.  Nach  dem 
Strafgesetzbuch können Verdächtige bei Sicherheitsdelikten unter gewissen Voraussetzungen bis 
zu 96 Stunden ohne Vorführung vor einen Richter festgehalten werden. Der Zugang zu einem 
Anwalt/Anwältin kann für bis zu 21 Tage verweigert werden (FH 4.3.2020).
Die  israelischen  Behörden  führten  im  Westjordanland  Hunderte  Razzien  durch  und  nahmen 
PalästinenserInnen vor allem bei Nacht in ihren Häusern fest. Sie wurden in Gefängnissen in Israel 
inhaftiert, zusammen mit Tausenden weiterer PalästinenserInnen aus den besetzten Gebieten, die 
bereits in den vorangegangenen Jahren in Gewahrsam genommen worden waren. Dies stellt laut 
Amnesty International einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar, welches verbietet, 
Häftlinge in das Gebiet der Besatzungsmacht zu verlegen. Die israelischen Behörden nutzten 
Verwaltungshaftanordnungen, die beliebig oft verlängert werden konnten, um PalästinenserInnen 
ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren weiterhin in Haft zu halten. Nach Angaben der 
israelischen  Justizvollzugsbehörde  saßen  mit  Stand  31.  Dezember  2019  rund  4.544 
PalästinenserInnen  aus  den  besetzten  Gebieten,  darunter  464  Verwaltungshäftlinge,  in 
israelischen Gefängnissen. Viele Familien von palästinensischen Häftlingen in Israel, vor allem 
jene aus dem Gazastreifen, bekamen keine Einreiseerlaubnis nach Israel, um ihre Verwandten zu 
besuchen. Palästinensische Zivilpersonen, unter ihnen auch Minderjährige, aus den besetzten
Gebieten mussten sich vor Militärgerichten verantworten, welche die Anforderungen für faire
Gerichtsverfahren nicht erfüllen (AI 18.2.2020; vgl. HRW 14.1.2020). 
Seit 2009 gibt es ein spezielles Militärgericht für Verfahren gegen Minderjährige: Die israelischen 
Behörden hielten mit Stand 31. Dezember 2019 rund 186 palästinensische Kinder und Jugendliche 
(im Alter von 12 bis 17 Jahren) aus den besetzen Gebieten in israelischer Militärhaft fest, vier von 
ihnen befanden sich in Verwaltungshaft. Gelegentlich wurden auch jüngere Kinder festgehalten, 
obwohl dies gegen israelisches Recht verstößt. Die Verurteilungen betrafen meist den Einsatz von 
Wurfgeschossen wie Steine gegen israelische Truppen in der Westbank. Freisprüche sind selten, 
und den Militärgerichten wurde ein Mangel an fairem Verfahrensschutz vorgeworfen. Die NGO 
Defence for Children International – Palestine berichtete, dass die Minderjährigen in Abwesenheit 
ihrer Eltern verhört wurden und zusammen mit Erwachsenen inhaftiert sind. Darüber hinaus wurde 
über unnötige Gewaltanwendung durch die israelischen Sicherheitskräfte bei der Verhaftung und 
physischer Missbrauch in der Haft gemeldet. Das Völkerrecht sieht eine Inhaftierung von Kindern 
nur als letztmögliches Mittel und für den kürzest möglichen Zeitraum vor (AI 18.2.2020; vgl. FH 
4.3.2020; HRW 14.1.2020).
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Palästinensische Minderjährige aus Ostjerusalem fallen in die Zuständigkeit israelischer, ziviler
Jugendgerichte (FH 4.3.2020).
Quellen:
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (14.1.2020):  World  Report  2020  -  Israel  and  Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022793.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  – US  Department of  State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Israel and the Golan Heights,  https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html  ,   Zugriff 
22.4.2020
 5. Sicherheitsbehörden
Die Israeli Security Agency (ISA) unter der Autorität des Premierministers ist für die Bekämpfung 
von Terrorismus und Spionage im Staat Israel und den besetzten Gebieten zuständig. Die Polizei, 
einschließlich der Grenzpolizei und der Einwanderungspolizei, unterstehen dem Ministerium für 
Innere Sicherheit (USDOS 11.3.2020). 
Die Israeli Defense Force (IDF) [israelische Streitkräfte] sind für die äußere Sicherheit zuständig. 
Diese haben aber auch einige Zuständigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit und unterstehen 
dem Verteidigungsministerium. Bei Einsätzen in den besetzten Gebieten im Westjordanland und 
Ostjerusalem  untersteht  die  ISA  den  Streitkräften  (USDOS  11.3.2020).  In  Ermittlungen  zu 
Vorfällen, in welchen die Polizei den Streitkräften unterstand, werden die Ermittlungen zwischen 
dem Justizministerium und der IDF aufgeteilt (USDOS 3.3.2017). Die zivilen Behörden üben die 
effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus. Die Regierung ergriff Maßnahmen, um Beamte 
unabhängig von ihrem Rang oder Dienstalter, die in Israel Missbräuche begangen haben, zu 
verfolgen und zu bestrafen (USDOS 11.3.2020).
Das Department for Investigation of Police Officers (DIPO) ermittelt bei Beschwerden gegen die
ISA, bei Polizei- und Grenzpolizeieinsätzen auf israelischem Gebiet, in Jerusalem sowie in den 
besetzten Gebieten, wenn in die Vorfälle kein Waffengebrauch involviert war. Im im April 2017 vom 
Rechnungshof veröffentlichten Bericht war das DIPO Kritik ausgesetzt, weil es Beschwerden nur 
nach den Kriterien einzelner strafrechtlicher oder disziplinarischer Verstöße und nicht nach den 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 57
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Kriterien systematischer oder organisatorischer Probleme untersucht. Dem im Februar 2019
veröffentlichen Jahresbericht des DIPO zufolge wurden 2017 in 249 Fällen eine strafrechtliche
Anklage erhoben. 85 Prozent der Anzeigen führten zu Verurteilung (USDOS 13.3.2019). 
Das Military Police Criminal Investigations Department im Verteidigungsministerium ist für Vorwürfe 
gegen  die  IDF sowie  gegen  Polizeieinheiten, die  unter der IDF im  Einsatz in  den  besetzten 
Gebieten waren, zuständig (USDOS 13.3.2019).
Sowohl die israelischen Sicherheitskräfte als auch die Zivilbevölkerung sehen sich der ständigen 
Bedrohung durch Terroranschläge in kleinem Maßstab ausgesetzt, die meist  Angriffe unter Einsatz 
von  Messern  oder  Fahrzeugen  erfolgen.  Menschenrechtsgruppen  warfen  der  Polizei  vor, 
manchmal gegen Steinewerfer oder Täter von Messerstechereien und Fahrzeugangriffen tödliche 
Gewalt anzuwenden, auch wenn diese keine tödliche Bedrohung darstellten (FH 4.3.2020).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 
2018  -  Israel,  Golan  Heights,  West  Bank,  and  Gaza  -  Israel  and  the  Golan  Heights, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004252.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 
2016 - Israel and The Occupied Territories - Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1394612.html, Zugriff 22.4.2020
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Das Gesetz verbietet Folter, die Anwendung von physischen oder psychischen Schmerzen sowie 
Übergriffe oder Druck durch MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes. Obwohl Folter im Jahr 
1999  vom  Obersten  Gerichtshof  verboten  wurde,  können  Vernehmer  der  Israelischen 
Sicherheitsagentur  (ISA)  von  der  Strafverfolgung  ausgenommen  werden,  wenn  sie  in 
Ausnahmefällen,  die  eine  unmittelbare  Bedrohung  darstellen,  sogenannte  außergewöhnliche 
Methoden anwenden, solange diese nicht auf Folter hinauslaufen. Menschenrechtsorganisationen 
zufolge unterzogen israelische SoldatInnen, PolizeibeamtInnen und Angehörige des israelischen
Geheimdienstes (Israel Security Agency – ISA) weiterhin palästinensische Gefangene, darunter
auch Minderjährige, der Folter oder anderweitigen Misshandlungen und gingen straffrei aus. Die 
berichteten  Foltermethoden  umfassten  Schläge,  Schlafentzug,  Ohrfeigen,  schmerzhafte 
Fesselungen,  Verharren  in  schmerzhaften  Positionen  und  Drohungen.  Lange  Phasen  von 
Einzelhaft, manchmal über mehrere Monate hinweg, wurden üblicherweise als Strafmaßnahmen 
angewendet (USDOS 11.3.2020; vgl. AI 18.2.2020; FH 4.2.2020). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 57
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