isra-lib-2020-07-02-ke

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https://amnesty-israel-palaestina.de/wp-content/uploads/278/Jahresber.-2019-Menschenr.-Isr.-
bes.-Gebiete.pdf, Zugriff 22.4.2020
- al-M – al-Monitor (Beilin, Yossi) (23.3.2020): Israel, US pretend East Jerusalem Palestinians
don’t  exist,  https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2020/03/israel-palestinians-us-state-
department-east-jerusalem.html, Zugriff 2.7.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 14. Todesstrafe
Die Todesstrafe in Friedenszeiten wurde 1954 abgeschafft. Für bestimmte Verbrechen sieht Israel 
jedoch  die  Todesstrafe  vor  -  etwa  bei  Hochverrat  sowie  unter  bestimmten  Umständen  im 
Kriegsrecht, das für die israelischen Streitkräfte und in der Westbank gilt (AI 10.4.2019; vgl. MW 
10.11.2018).  Die  letzte  Hinrichtung  fand  1962  (Adolf  Eichmann)  statt  (AI  10.4.2019;  vgl.  TK 
14.11.2018). Laut Amnesty International kam es im Jahr 2019 weder zur Verhängung noch zum 
Vollzug der Todesstrafe. Es saß niemand in der Todeszelle (AI 2020).
Das Komitee für Verfassung, Gesetz und Justiz der Knesset diskutierte im November 2018 einen 
Gesetzesentwurf, welcher den Gerichten erleichtern würde, gegen Terroristen die Todesstrafe für 
Mord an israelischen ZivilistInnen zu verhängen. Zur Verhängung würde die Zustimmung der
Mehrheit der Richter ausreichen (TK 14.11.2018; vgl MW 10.11.2018).
Ein israelischer Parlamentarier hat im März 2020 im Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt, 
die u.a. darauf abzielen, die Todesstrafe gegen palästinensische politische Gefangene verhängen 
zu können (MEE 18.3.2020). 
Quellen:
- AI – Amnesty International (2020):  AMNESTY INTERNATIONAL GLOBAL REPORT DEATH 
SENTENCES  AND  EXECUTIONS  2019, 
https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/dok/2020/todesstrafen-bericht-2019-
gesunkene-fallzahlen-doch-rekordzahl-in-saudi-arabien/
amnesty_death_sentences_and_executions_2019.pdf, Zugriff 18.5.2020
- AI  –  Amnesty  International  (10.4.2019):  Wenn  der  Staat  tötet, 
https://amnesty-todesstrafe.de/wp-content/uploads/325/reader_wenn-der-staat-
toetet_laenderliste.pdf, Zugriff 22.4.2020
- MEE – Middle East Eye (18.3.2020): Israeli MP presents bills to annex Jordan Valley, impose
death penalty on Palestinians,  https://www.middleeasteye.net/news/israeli-bills-annex-jordan-
valley-and-impose-death-penalty-palestinian, Zugriff 5.5.2020
- MW – Mena Watch (10.11.2018): Wird Israel die Todesstrafe für Terroristen einführen?, https://
www.mena-watch.com/wird-israel-die-todesstrafe-fuer-terroristen-einfuehren/, Zugriff 22.4.2020
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- TK – The Knesset (14.11.2018): Knesset News - Justice Committee debates death penalty bill;
MK Forer says purpose of legislation is deterrence, not revenge." MK Rozin: “death penalty 
should  be  erased  from  the  Israeli  Book  of  Laws", 
https://m.knesset.gov.il/en/news/pressreleases/pages/press1411b.aspx, Zugriff 22.4.2020
 15. Religionsfreiheit
Die  Bevölkerung  Israels  lag  offiziellen  Angaben  zufolge  im  September 2019 bei  9.092.000 
Personen  [wobei  die  offiziellen  Angaben  des  israelischen  Statistikamtes  BewohnerInnen  der 
annektierten  Gebiete  Golan  und  Ostjerusalem  sowie  israelische  BewohnerInnen  des 
Westjordanlandes  einberechnen]  (CBS  26.9.2019). Die  Bevölkerung  setzt  sich  aus  folgenden 
Religionen  zusammen:  74,2  Prozent Juden  (CBS  26.9.2019),  18  Prozent Muslime  (CBS 
20.8.2018),  2  Prozent Christen  (CBS  23.12.2019), 1,6  Prozent Drusen  (CBS  17.4.2019),  4,8 
Prozent andere (CBS 26.9.2019). Auch wenn sich Israel als jüdischer Staat definiert, so ist die 
Religionsfreiheit  großteils  respektiert  (FH  4.3.2020).  Folgende  Religionsgemeinschaften  sind 
anerkannt:  -  Judentum,  -  Christentum  -  Islam,  -  Druzentum,  -  der  Bahai-Glaube  (USDOS 
10.6.2020). 
Einer  Umfrage  der  NGO  Hiddush  zufolge  gehören  58  Prozent  der  jüdischen  Israelis  keiner 
bestimmten religiösen Strömung an. 18 Prozent bezeichneten sich als „zionistisch-orthodox“, 12 
Prozent als ultra-orthodox (einschließlich 2 Prozent, welche die Identifikation „zionistisch ultra-
orthodox“ auswählten). 7 Prozent gaben das Reformjudentum als Zugehörigkeit an und 6 Prozent
das Konservative Judentum (USDOS 10.6.2020). 
Zu den anerkannten christlichen Religionsgemeinschaften gehören unter anderem die orthodoxen 
Ost-Kirchen sowie die römisch-katholische, die armenisch-gregorianische, armenisch-katholische, 
syrisch-katholische, chaldäische, griechisch-melkitische, maronitische und syrisch-orthodox Kirche 
sowie die Episkopal-Kirche. Die  anglikanische Kirche und der Bahai-Glaube sind durch ein von 
Israel  adaptiertes  Gesetz  aus  der  britischen  Mandatszeit  anerkannt.  Andere 
Glaubensgemeinschaften,  einschließlich  großer  protestantischer  Konfessionen  mit  Präsenz  im 
Land, sind ebenso wenig anerkannt wie bestimmte ethno-religiöse Gemeinschaften. Die Regierung 
blieb  bei  ihrer  Linie,  die  Anträge  von  evangelikalen  Kirchen  und  den  Zeugen  Jehovas  nicht 
anzunehmen. Diese können Regierungsmitgliedern zufolge weiterhin ihrem Glauben nachgehen 
und einige der Anführer dieser Religionen wurden zusammen mit Repräsentanten anerkannter 
Religionen zu offiziellen Anlässen eingeladen (USDOS 10.6.2020). 
Nicht-jüdische religiöse Stätten sind durch das Gesetz geschützt, sind jedoch bei der Zuteilung 
staatlicher  Ressourcen  benachteiligt  und  sind anhaltendem  Vandalismus  ausgesetzt  (FH 
4.3.2020).
Die  christlichen  und  muslimischen sowie  die  Bahai-Gemeinschaften  haben  in  
Personenstandsfragen  die  Jurisdiktion  über ihre Mitglieder. Trotz Einwänden von vielen  nicht-
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orthodoxen oder säkularen Juden und Jüdinnen ist die jüdisch-orthodoxe religiöse Führung für die
Personenstandsangelegenheiten der jüdischen Gemeinschaften im Land zuständig (FH 4.3.2020).
Die  Mitgliedschaft  in  einer  anerkannten  Religionsgemeinschaft  ist  im  Nationalen  Register 
festgehalten und wird normalerweise an die Kinder weitergegeben, außer jemand konvertiert. Alle 
Juden und Jüdinnen, welche der Definition des Oberrabbinats entsprechen werden als jüdisch 
registriert, unabhängig davon, ob sie orthodox sind oder nicht. Wer sich als jüdisch definiert, aber 
nicht  den  Kriterien  des  Oberrabbinats  entspricht,  wird  als  „religionslos“  eingetragen  (USDOS 
10.6.2020).
In Israel geschlossene Heiraten sind nur gesetzlich und registrierbar, wenn sie nach den Regeln 
der anerkannten  Religionsgemeinschaften  gemäß  durchgeführt  wurden.  Mitglieder  nicht-
anerkannter Religionsgemeinschaften können ihre Personenstandsangelegenheiten, einschließlich 
Heiraten,  mittels  anerkannter  Religionsbehörden  regeln,  wenn  diese  das  erlauben  (USDOS 
10.6.2020).
Zivile  Gerichte  haben  die  Jurisdiktion  über  Personenstandsangelegeheiten,  wenn 
Religionsgerichte  nicht  zuständig  sind,  wie  etwa  bei  gemischt-religiösen  oder 
gleichgeschlechtlichen Paaren. Scheidungsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des zivilen 
oder religiösen Gerichtes, je nachdem, wo der Fall zuerst eingereicht wurde (USDOS 10.6.2020).
Persönliche und soziale Freiheiten sind im Allgemeinen garantiert. Da jedoch religiöse Gerichte 
Personenstandsangelegenheiten  überwachen,  sind  Frauen  bei  Scheidungen  und  anderen 
Angelegenheiten mit einigen Nachteilen konfrontiert. Viele ultra-orthodoxe jüdische Gemeinden
versuchen, inoffizielle Regeln über Geschlechtertrennung und persönliche Kleidung
durchzusetzen. Ehen zwischen Juden und Nichtjuden werden vom Staat nicht anerkannt, es sei 
denn, sie werden im Ausland geschlossen, ebenso wenig wie Ehen, an denen eine muslimische 
Frau und ein nicht-muslimischer Mann beteiligt sind (FH 4.3.2020).
Das Oberrabbinat behält sich die Autorität über das Ausstellen von Zertifikaten über die Konversion 
zum Judentum basierend auf der orthodoxen Auslegung des jüdischen Religionsgesetzes vor. Der 
Rat  des  Oberrabbinats  besteht  aus  orthodoxen  Rabbis,  welche  von  einer  Versammlung  von 
Rabbis,  lokalen  Regierungsvertretern,  Regierungsministern  und  von  der  Regierung  ernannten 
Laien  besteht.  Die  Regierung  stellt  Gelder  sowohl  für  orthodoxe  wie  nicht-orthodoxe 
Kornversionsprogramme  zur  Verfügung.  Angehörige  von  jüdischen  Konvertiten  erhalten  kein 
Aufenthaltsrecht, außer es handelt sich um Kinder von Konvertiten oder Konvertitinnen, welche 
nach dem Abschluss der Konversion der Eltern geboren wurden (USDOS 10.6.2020).
Missionieren ist legal, sofern sie sich nicht an Personen unter 18 Jahren ohne Einwilligung beider 
Elternteile richtet (USDOS 10.6.2020).
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Laut missionierenden Organisationen ist die gesellschaftliche Einstellung gegen missionarische
Aktivitäten und Konversion zu anderen Religionen negativ. Einige Juden reagieren mit
Feindseligkeit  auf  Konversionen  von  Juden  zum  Christentum;  wovon  2018  besonders 
messianischen Juden betroffen waren (USDOS 10.6.2020).
Das Gesetz stellt die Verherrlichung, Unterstützung oder Ermutigung von Gewalt oder Terrorismus 
unter  Strafe,  wenn  dies  wahrscheinlich  zu  Gewalt  führen.  Das  schließt  Gewalt  gegen 
Religionsgemeinschaften ein (USDOS 10.6.2020). So wurde beispielsweise 2017 der Oberrabbi 
von Safed Shmuel Eliyahu wegen Aufhetzung zu Gewalt angeklagt. Bis Ende 2018 fand weder 
eine  Disziplinaranhörung  von  Eliyahu  statt  noch  wurde  der  Fall  abgeschlossen  (USDOS 
21.6.2019). Der Oberste Gerichtshof setzte für Anfang 2020 eine Anhörung zu seiner einstweiligen 
Verfügung von 2018 an, in der die Regierung aufgefordert wurde, zu erklären, warum sie keine 
Disziplinaranhörung für den Oberrabbi abgehalten hatte, nachdem das Israel Religious Action 
Center, Tag Meir und andere NGOs 2016 eine Petition eingereicht hatten (USDOS 10.6.2020).
Die  Spannungen  zwischen  der  ultra-orthodoxen  Gemeinde  und  anderen  Israelis  wegen  des 
Wehrdiensts, Unterkünften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Beteiligung am Arbeitsmarkt halten an 
(USDOS 10.6.2020).
Da Religion und nationale Identität oft eng verbunden sind, ist es oft schwer, Vorfälle als allein 
religiös motiviert zu kategorisieren (USDOS 10.6.2020). Der NGO Tag Meir und Medienberichten
zufolge wurden in den vergangenen Jahren nur wenig Verdächtigte bei Angriffen auf religiöse
Stätte von Minderheiten angeklagt (USDOS 10.6.2020; vgl. FH 4.3.2020). 
Einige frühere Moscheen und Friedhöfe blieben weiterhin versiegelt und unzugänglich für Muslime. 
Führende  Persönlichkeiten  der  muslimischen Gemeinschaft  berichteten,  dass  der  Bau  einer 
Moschee  in  anderen  mehrheitlich  arabischen  Landesteilen  kein  Problem  darstellt,  aber  in 
Ortschaften  mit  jüdischer  Bevölkerungsmehrheit  ergaben  sich  diesbezüglich  manchmal 
Schwierigkeiten (USDOS 10.6.2020).
Das  Gesetz  sieht  das  Recht  von  jedem  Juden  oder  Jüdin,  einschließlich  der zum  Judentum 
konvertierten  Juden,  sowie  von  Kindern  oder  EnkelInnen  eines  Juden  oder  Jüdin  vor,  mit 
EhepartnerIn und Kindern nach Israel einzuwandern. Die minderjährigen Kinder der Enkel erhalten 
nur einen humanitären Status und nicht die automatische Staatsbürgerschaft. Nicht-Juden oder 
Nicht-Jüdinnen steht diese Möglichkeit nicht offen (USDOS 10.6.2020).
Unter dem „Gesetz für Rückkehr“ erhalten Personen, welche eine jüdisch-orthodoxe Konversion 
in- oder außerhalb Israels abgeschlossen haben, das Recht auf Einwanderung, Staatsbürgerschaft 
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und Registrierung als jüdisch im zivilen Bevölkerungsregister. Dies gilt auch, wenn die Konversion
vom Oberrabbinat nicht anerkannt wird. Das inkludiert Konversionen zum Reformjudentum,
Konservativen Judentum und anderen Richtungen des Judentums. Nachkommen von Juden oder 
Jüdinnen qualifizieren sich für das „Gesetz der Rückkehr“ unabhängig von ihrem eigenen Glauben, 
außer sie konvertieren als Erwachsene zu einem anderen Glauben – inklusive dem Messianischen 
Judentum (USDOS 10.6.2020).
Es  gibt  separate  öffentliche  staatliche  Schulen  für  jüdische  Kinder  mit  Hebräisch  als 
Unterrichtssprache und für arabische Kinder mit Arabisch als Unterrichtssprache. Für jüdische 
Kinder sind die Schulen zusätzlich in religiöse und säkulare geteilt, wobei sie das Recht haben, 
unabhängig von den Präferenzen ihrer Eltern den religiösen oder nicht-religiösen Bildungszweig zu 
wählen. Öffentliche wie private arabischsprachige Schulen gaben weiterhin Religionsunterricht für 
arabische ChristInnen und MuslimInnen (USDOS 10.6.2020).
Der Bericht des staatlichen Rechnungsprüfers kritisiert das Bildungsministerium für das mangelnde 
effektive Vorgehen gegen Diskriminierung in Bildungseinrichtungen – einschließlich solcher gegen 
Mädchen in ultra-orthodoxen Schulen (USDOS 10.6.2020).
Einige unabhängige gemischt jüdisch-arabische Schulen boten auch Religionsunterricht an, z.B. 
unter Betonung der Ähnlichkeiten der drei abrahamitischen Religionen wie in der Schule Hand-in-
Hand: Center for Jewish-Arab Education (USDOS 10.6.2020).
In Anbetracht der kulturellen Vielfalt, vorherrschender Sitten, Gebräuche und Religionen wird
besonderer Bedacht auf zwischenmenschliches Verhalten in der Öffentlichkeit nahegelegt. Beim
Besuch religiöser Stätten und orthodoxer jüdischer Viertel (z.B. Meah Sha’arim in Jerusalem) ist 
auf entsprechende Kleidung und Verhaltensregeln zu achten (BMEIA 14.4.2020).
Reisen in sogenannte Feindstaaten bedürfen der Genehmigung durch den Innenminister oder 
Premierminister. Darunter fallen auch Reisen nach Saudi-Arabien für die Hajj. Illegale Reisen sind 
mit einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe versehen (USDOS 10.6.2020).
Quellen:
- BMEIA  –  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  (14.4.2020): 
Israel, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/israel/, Zugriff 22.4.2020
- CBS – Central Bureau of Statistics (23.12.2019): Christmas 2019 – Christians in Israel, https://
www.cbs.gov.il/en/mediarelease/Pages/2019/Christmas-2019-Christians-in-Israel.aspx, Zugriff
22.4.2020
- CBS – Central Bureau of Statistics (26.9.2019): Israel in Figures – Selected Annual Data 2019,
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2019/304/11_19_304e.pdf, Zugriff 22.4.2020
- CBS  –  Central  Bureau  of  Statistics  (20.8.2018):  The  Moslem  Population  in  Israel, 
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2018/249/11_18_249b.pdf, Zugriff 22.4.2020
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- CBS – Central Bureau of Statistics (17.4.2019): The Druze Population of Israel,
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2019/122/11_19_122b.pdf, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department  of  State  (10.6.2020):  2019  Report  on  International  Religious 
Freedom: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2031318.html, Zugriff 
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html, Zugriff 22.4.2020
 16. Ethnische Minderheiten
75,5 Prozent der Einwohner Israels sind Juden; über die Hälfte davon wurden im Land geboren, 
während die anderen aus ca. 70 Ländern aus aller Welt stammen. Je nach Quelle 20,2 Prozent / 
20,9 Prozent  sind Araber (die meisten davon Muslime), die übrigen 4,3  Prozent /  4,7 Prozent 
Drusen, Tscherkessen und andere, die nicht durch ihre Religion klassifiziert werden (IBM o.D.; vgl.
CIA 1.4.2020).
Die israelische Amtssprache ist Hebräisch. Mit der Verabschiedung des Nationalstaatsgesetzes im 
Juli 2018 verlor die arabische Sprache den Status einer Amtssprache und  ihr wird lediglich ein 
nicht  näher  definierter  Sonderstatus  zugeschrieben  (FH  4.3.2020;  vgl.  HSS  23.10.2018;  DZ 
4.8.2018). 
Laut einer Erhebung des Zentralen Statistikamts aus dem Jahr 2013 werden in Israel mehr als 30 
Sprachen gesprochen. Für knapp die Hälfte der Bevölkerung Israels ist bei den über 20-Jährigen 
Hebräisch die Muttersprache, für knapp ein Fünftel Arabisch. Mit etwa 15 Prozent, die Russisch als 
Muttersprache haben, ist Israel außerhalb der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland und den 
USA das Land, in dem die meisten russischsprachigen Menschen wohnen. Das Statistikbüro zählt 
weitere 2 Prozent mit Jiddisch als Muttersprache. Etwas weniger Einwohner sprechen Französisch 
und Englisch. Die 125.500 Äthiopier, die überwiegend Amharisch sprechen, sind in der Studie nicht 
extra aufgezählt (IN 13.4.2018). 
Die Regierung wendete positive Diskriminierung (affirmative action) zugunsten Minderheiten im 
öffentlichen Dienst an  und weitete den Zugang zur Arbeit für Drusen und Juden äthiopischer 
Herkunft  stark  aus.   (UN  5.12.2019).  Zivilgesellschaftliche  Organisationen  berichteten  über 
Diskriminierung bei der Beschäftigung oder Bezahlung unter anderem von äthiopisch-israelische
und arabischen Bürgern (USDOS 11.3.2020).
Zusätzlich zu den israelischen StaatsbürgerInnen gibt es laut Regierungsangaben  113.000 legal 
aufhältige  ausländische  ArbeiterInnen  (Stand:  10.2018),  100.000 PalästinenserInnen  mit 
Arbeitsgenehmigung,  40.000  PalästinenserInnen  ohne  Arbeitsgenehmigung,  sowie  100.000 
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undokumentierte ArbeiterInnen (meist aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion). Laut
UNHCR befinden sich etwa 31.000 afrikanische MigrantInnen und Asylsuchende im Land (USDOS
21.6.2019). 
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (1.4.2020): The World Factbook – Israel, https://www.cia.gov/
library/publications/the-world-factbook/geos/is.html, Zugriff 22.4.2020
- HSS  –  Hanns  Seidel  Stiftung  (23.10.2018):  Demokratie  unter  Beschuss, 
https://www.hss.de/news/detail/demokratie-unter-beschuss-news3759/, Zugriff 18.6.2020
- IBM  –  Israelische  Botschaft  Myanmar  (o.D.):  Israel  –  Gesellschaft, 
https://embassies.gov.il/yangon/AboutIsrael/People/Pages/GESELLSCHAFT.aspx,  Zugriff 
22.4.2020
- IN  –  Israel-Netz  (13.4.2018):  Sprachen  in  Israel,  Von  Hebräisch  bis  Amharisch, 
https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2018/04/13/von-hebraeisch-bis-
amharisch/, Zugriff 22.4.2020
- UN  –  United  Nations  Committee  on  the  Elimination
of Racial Discrimination (5.12.2019): In Dialogue with Israel, Committee on the Elimination of 
Racial Discrimination Urges Greater Inclusion and Protection of Minorities – Press Release, 
https://www.un.org/unispal/document/in-dialogue-with-israel-committee-on-the-elimination-of-
racial-discrimination-urges-greater-inclusion-and-protection-of-minorities-press-release/, Zugriff 
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Isreal,  21.  Juni  2019,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html,  Zugriff 
22.4.2020
16.1. Arabische Bevölkerung (ChristInnen, MuslimInnen, exkl. DruzInnen)
Muslimische AraberInnen, zum größten Teil Sunniten, wohnen  hauptsächlich in kleinen Städten 
und Dörfern, zu etwa 50  Prozent im Norden des Landes. Die christlichen AraberInnen, leben 
überwiegend  in  Städten,  u.a.  in  Nazareth,  Schfar'am  und  Haifa.  Die  Zahl  der  vertretenen 
Konfessionen ist sehr groß, die meisten Christen gehören jedoch der griechisch-katholischen, der 
griechisch-orthodoxen  und  der  römisch-katholischen  Kirche  an  (IBM  o.D.).  Palästinensische 
Schätzungen zufolge liegt die  Zahl palästinensischer Internvertriebener von 1948 in Israel mit 
nunmehr israelischer Staatsbürgerschaft bei 400.000 Personen (+972 15.5.2020).
Arabische oder palästinensische BürgerInnen von Israel  sind in der Praxis wie auch gesetzlich 
einer gewissen Diskriminierung ausgesetzt (FH 4.3.2020).
Die arabische Repräsentation in der Knesset liegt mit dem Anteil der Vereinigten Liste knapp unter 
dem Bevölkerungsanteil, wenngleich einige Stimmen und Kandidaten auch an andere Parteien 
gehen.  Keine  arabische  Partei  war  jemals  formaler  Teil  einer  Regierungskoalition.  Es  gibt 
gewöhnlich auch keine AraberInnen in hochrangigen Regierungsämtern (FH 4.3.2020).
Die arabische Menschenrechtsorganisation Adalah [„Gerechtigkeit“] hat eine Datenbank mit über 
65 Gesetzen erstellt, welche direkt oder indirekt palästinensische BürgerInnen Israels und/oder 
PalästinenserInnen in den Besetzten Gebieten aufgrund ihrer Nationalität benachteiligen. Diese 
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Gesetze betreffen Rechte in allen Lebensbereichen: Staatsbürgerschaftsrechte, politische
Beteiligung, Land- und Unterkunftsrechte, bis hin zu Bildung, Kultur und Sprache sowie Rechte in
einem Prozess. Einige der Gesetze diskriminieren auch andere Gruppen wie etwa Homosexuelle, 
nicht-religiöse Juden und Jüdinnen sowie palästinensische Flüchtlinge (Adalah 27.9.2017).
Unter anderem sind  arabische Christen  und  Muslime  mit institutioneller und gesellschaftlicher 
Diskriminierung  konfrontiert.  Es  gab  z.B.  zahlreiche  Vorfälle  von  „racial  profiling“  durch 
Nachrichtendienste. Schlüsselpersonen der arabischen Zivilgesellschaft bezeichneten die Haltung 
der Regierung gegenüber der arabischen Minderheit als zwiespältig. Andere nannten Beispiele, in 
denen die politischen Führungspersonen Israels Rassismus gegen die arabische Gemeinschaft 
schürten oder sie als Feind darstellten (USDOS 11.3.2020).
Die de facto Diskriminierung betrifft Bildung, soziale Leistungen, Baugenehmigungen (sowie damit 
verwandte Genehmigungen). Die arabische Bevölkerung mit Ausnahme der DrusInnen ist vom 
Wehrdienst ausgenommen, kann sich aber freiwillig melden. An die Ableistung des Wehrdiensts 
sind Vorteile wie Stipendien und Wohnkredite gebunden (FH  4.3.2020).  Mit der Verabschiedung 
des  Nationalstaatsgesetzes  im  Juli  2018  verlor  die  arabische  Sprache  den  Status  einer 
Amtssprache und dem wird lediglich ein nicht näher definierter Sonderstatus zugeschrieben (FH 
4.3.2020; vgl. HSS 23.10.2018; DZ 4.8.2018). 
Rund 93 Prozent des Landes in Israel ist in staatlichem Besitz. 12,5 Prozent der Fläche gehören 
dem Jewish National Fund (JNF), dessen Statuten den Verkauf oder die Verpachtung an Nicht-
Juden verbieten (USDOS 11.3.2020). Im Jahr 2016 erfolgte ein Arrangement des JNF mit der
Israel Lands Administration (ILA) (USDOS 20.4.2018). Dadurch dürfen nun arabischer BürgerInnen
Angebote für Land des JNF abgeben. Wenn ihre Angebote erfolgreich sind, überlässt die ILA dem 
JNF ersatzweise ein anderes Stück Land. Im Juni 2018 entschied der Oberste Gerichtshof, dass 
im Exekutivrat der ILA ein arabisches, drusisches oder tscherkessisches Mitglied vertreten sein 
muss, um eine Diskriminierung von Nichtjuden zu verhindern. Zum Jahresende 2019 waren jedoch 
keine Mitglieder dieser Gruppen im Exekutivrat vertreten (USDOS 11.3.2020). 
Die Autorität der Regierung, unzulässige Bauten zu zerstören, wurde durch ein Gesetz aus dem 
Jahr 2017 gestärkt. In Städten, die über keine genehmigten Bebauungsplan verfügten, blieben 
Neubauten illegal. Arabische Mitglieder der Knesset und NGOs kritisieren hierbei verschiedene 
Defizite in der Raumplanung und den damit verbundenen Baugenehmigungen in den arabischen 
Gemeinden,  die  dazu  führen,  dass  angesichts  systemischer  Wohnraumknappheit  in  den 
arabischen Gemeinden Häuser ohne Baugenehmigung gebaut werden (USDOS 11.3.2020). 
Bis  Oktober  2019   wurden  laut  Regierungsangaben  132  von  133  arabischen  Ortschaften 
Entwicklungspläne für Raumordnung genehmigt. Davon wurden seit 2005 76 aktualisiert; 18 neue 
Pläne  befanden  sich  in  der  gesetzlichen  Genehmigungsphase.  In  diesem  Zusammenhang 
kritisierten NGOs die mangelnde arabische Vertretung in den regionalen Raumplanungskomitees 
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und stellten fest, dass die Planung für arabische Gebiete viel langsamer voranschreite als die für
jüdische Gemeinden. Dies veranlasst die arabischer BürgerInnen dazu, ihre Häuser ohne
gesetzliche Genehmigung zu bauen oder zu erweitern, wodurch ein von der Regierung erlassener 
Abrissbefehl riskiert wird (USDOS 11.3.2020). 
Israel setzt beginnend mit dem im Jahr 1950 erlassenen Gesetz über das Eigentum Abwesender, 
welches  ermöglichte,  das  Land  der  1948  zur  Flucht  gezwungen  Palästinenser  zu 
beschlagnahmen) Rechtsmittel ein, um arabische Bürger zu marginalisieren. Seitdem hat Israel 
konsequent eine diskriminierende Verteilungspolitik von Land ausgeübt. Während über 1000 neue 
jüdische  Kommunen gegründet  wurden,  wurde  keine  einzige  arabische  Siedlung  genehmigt. 
Jüdische  Siedlungen  in  der  Negev-Wüste  werden  rückwirkend  anerkannt,  während 
Beduinendörfer, die  älter als die Unabhängigkeit Israels [Anm.: 1948] datiert wurden, weiterhin 
ohne Wasser, Elektrizität oder Infrastruktur bleiben. Arabische Städte und Dörfer sind unter den 
untersten sozioökonomischen Schichten des Landes überrepräsentiert (Adalah o.D.a). 
Regierungsdaten und NGOs zufolge erlebten arabische Gemeinschaften in Israel nach wie vor ein 
hohes Maß an Kriminalität und Gewalt, insbesondere durch das organisierte Verbrechen und die 
große  Zahl  illegaler  Waffen.  Zu  den  staatlichen  Maßnahmen  zur  Bewältigung  des  Problems 
gehörten unter anderem die Eröffnung von fünf Polizeistationen in arabischen Städten zwischen 
2017 und 2018, eine verstärkte Durchsetzung zur Verhinderung von Gewalt, die Verbesserung der 
Kommunikation mit arabischen Bürgern durch arabischsprachige (soziale) Medien, die Stärkung 
des Vertrauens in die Gemeinschaft und das Zusammenwirken von Polizei und Bürgern sowie die 
Prüfung rechtlicher Aspekte (USDOS 11.3.2020).
Es  gab  weiterhin  „Preisschilder-Angriffe“  („price  tag“  attacks),  welche  jüdische  Personen  und 
Gruppen  gegen  nicht-jüdische  Personen  und deren  Besitz  verüben  quasi  als  Preis  für 
Regierungsmaßnahmen gegen die Interessen der Täter. Die Regierung stuft jede Vereinigung, die
den Ausdruck „price tag“ verwendet als illegal und die „Preisschild-Angriffe“ als Sicherheitsdelikte
ein, im Gegensatz zu einem Verbrechen. Die häufigsten Formen waren Angriffe auf Fahrzeuge, 
sowie  Vandalismus  gegen  Immobilien,  muslimische  und  christliche  heilige  Stätten  und 
Agrarflächen (USDOS 11.3.2020).
Im Fall der „Kirche der Vermehrung“ in Tabgha aus dem Jahr 2015 wurde ein Täter ausgeforscht 
und verurteilt. Die Regierung finanzierte die Restaurierung der Kirche, und Präsident Rivlin nahm 
an einer interreligiösen Zeremonie zum Abschluss der Restaurierung teil (USDOS 29.5.2018). 
Nach  einer  Berufung  durch  die  Staatsanwaltschaft  fügte  der  Oberste  Gerichtshof  weitere  18 
Monate zu der vierjährigen Haftstrafe des Täters hinzu  (USDOS 21.6.2019). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 57
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Im Oktober 2018 wurde eine Kirche des Beit Jamal Klosters bereits zum dritten Mal in den letzten
Jahren Ziel von Vandalismus. Nach dem Angriff bot die israelische Regierung an, für die
Reparaturen aufzukommen (USDOS 21.6.2019).
Separate Schulsysteme – öffentliche wie halböffentliche resultierten in einer großen Bandbreite bei 
der Bildungsqualität. Arabische, druzische und ultra-orthodoxe StudentInnen schnitten bei den 
Matrikulationsexamen mit schlechteren Noten ab als SchülerInnen aus dem nicht-ultra-orthodoxen 
Teil der jüdischen Bevölkerung (USDOS 11.3.2020, vgl. Al-Monitor 28.10.2019). Arabische Schulen 
erhalten weniger Budget (Adalah o.D.). Für arabische StudentInnen gibt es weiterhin Bildungs- 
und Stipendienprogramme (USDOS 11.3.2020). Die Menschenrechtsorganisation Adalah sendete
im  Kontext  der  Covid-19-Massnahmen  in  Israel  einen  Folgebrief  an  die  israelischen 
Bildungsbehörden  im  Namen  des arabischen  Nationalkomitees  der  Bürgermeister  und  des 
arabischen Follow-up-Ausschußes für Bildung und forderte den Zugang arabischer Studenten zum 
Fernunterricht. Im Schreiben wurden 46 arabische Städte und Wohnbezirke genannt, in denen die 
Schüler keinen Computer besitzen, sowie weitere 20 Städte und Wohnbezirke mit fehlendem 
Zugang zum Internet (Adalah 11.5.2020a). 
Insgesamt hält die Vernachlässigung der arabischen Bevölkerung fast ohne Ausnahme (Yitzhak 
Rabins zweite Amtszeit 1992-1995 als Premierminister) an. Die Orr-Untersuchungskommission zu 
den Unruhen von Oktober 2000, in welchen 13 arabische Bürger starben, ortete als tiefergehende 
Ursache die Disparitäten zwischen  Juden und  Araber, welche den  Boden  für Frustration und 
Polarisierung bereitete. Auch der Shin Bet [Anm.: Inlandsnachrichtendienst] vertritt die Auffassung, 
dass mehr Gleichheit zu weniger Gewalt führt. Der frühere Shin-Bet-Chef Yuval Diskin bezeichnete 
die Integration der arabischen Israelis als wichtiger als die Bedrohung durch den Iran (Al-Monitor 
16.7.2018).  In  der  von  Adalahs  stellvertretender  Generaldirektorin  gegen  den  israelischen 
Premierminister  Benjamin  Netanjahu,  das  Innen-,  Finanz-  und  Umweltministerium  sowie  das 
Zentrum für Kommunalverwaltung eingereichte Petition wird der Oberste Gerichtshof aufgefordert, 
gleiche Kriterien für die Budgetierung der lokalen Behörden festzulegen, und zwar so dass diese 
die charakteristischen Merkmale des Schadens berücksichtigt, der den arabischen
Gemeinschaften während der Zeit des Coronavirus zugefügt wurde, hauptsächlich durch den
Verlust  von  Einkünften  aus  Kommunalsteuern.  Die  bestehenden  israelischen 
Kommunalsteuergesetze führen zu einer Budgetdiskriminierung der arabischen Gemeinden, da 
der  Großteil  der  arabischen  kommunalen  Einnahmen  nur  aus  Steuern  auf  Wohnimmobilien 
stammt. Vor dem Hintergrund eines anhaltenden Streiks in den arabischen Gemeinden wurde die 
Petition an den Obersten Gerichtshof eingereicht. Dieser begann am 5. Mai 2020, um gegen den 
diskriminierenden  Charakter  der  von  der  israelischen  Regierung  durchgesetzten 
Sondergesetzgebung  zum Coronavirus  zu  protestieren.  Die  Politik  der israelischen  Regierung 
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