isra-lib-2020-07-02-ke

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resultierte darin, dass die Zuteilung an Mitteln an arabische Kommunen nur 1,7 Prozent der
landesweit an alle Kommunen geleisteten Hilfe betragen. Darüber hinaus führte diese
Vorgehensweise zu schweren wirtschaftlichen Krisen in den arabischen Gemeinden und zu einem 
finanziellen  Zusammenbruch,  der  die  fortgesetzte  Bereitstellung  grundlegender  öffentlicher 
Dienstleistungen für die Einwohner, Bürger Israels gefährdet (Adalah 11.5.2020b). 
Die israelische Staatsbürgerschaft ist nicht für PalästinenserInnen verfügbar, welche sich zwischen 
1948 und 1952 in Gebieten aufhielten, welche Israel als Feindesland definiert. Dieser Ausschluss 
betrifft auch die PalästinenserInnen in der Westbank [Anm.: ohne Ost-Jerusalem] und den Gaza-
Streifen wie auch die 6,6 Millionen palästinensischen Flüchtlinge im Exil (Badil 4.2014).
Anm.: Zur Lage von Beduinen wird bei Bedarf eine Anfragebeantwortung erstellt.
Quellen:
- +972 - + 972 Magazine (15.5.2020): Seven decades on, internally displaced Palestinians wait 
to return home, https://www.972mag.com/nakba-return-refugees-displaced/, Zugriff 22.5.2020
- Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights (11.5.2020a): CORONAVIRUS: Latest 
updates  on  Adalah's  COVID-19  legal  work,  https://www.adalah.org/en/content/view/9939, 
Zugriff 19.5.2020
- Adalah – The Legal Center of Arab Minority Rights (11.5.2020b): Adalah, Arab mayors petition 
Israeli Supreme Court to demand equitable budgets for Arab towns confronting COVID-19 
financial damage, https://www.adalah.org/en/content/view/10007, Zugriff 19.5.2020
- Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel (o.D.a): Land and Planning Rights, 
https://www.adalah.org/en/content/index/2007, Zugriff 19.5.2020
- Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel (o.D.b): Economic, Social and 
Cultural Rights, https://www.adalah.org/en/content/index/2019, Zugriff 19.5.2020
- Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel (27.9.2017): The Discriminatory 
Laws Database, https://www.adalah.org/en/content/view/7771, Zugriff 22.4.2020
- Al-Monitor  (28.10.2019):  Why  more  Israeli-Arabs  go  to  university, 
https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/10/israel-arabs-joint-list-party-university-
higher-education.html, Zugriff 19.5.2020
- Al-Monitor (Mualem, Mazal) (16.7.2018): Knesset hears data on Israel’s Arab-Jewish health 
gap,  https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/07/israel-arabs-ahmed-tibi-public-health-
weapons-education.html, Zugriff 22.4.2020
- BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (4.2014): Forced 
Population  Transfer:  The  Case  of  Palestine;  Denial  of  Residency, 
http://www.badil.org/phocadownload/Badil_docs/publications/wp16-Residency.pdf,  Zugriff 
22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- DZ  –  Die  Zeit  (4.8.2018):  Israelis  demonstrieren  gegen  „Nationalgesetz“, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/tel-aviv-israel-nationalitaetsgesetz-drusen-
netanjahu, Zugriff 22.4.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 57
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- HSS – Hanns Seidel Stiftung (23.10.2018): Interview zum israelischen Nationalgesetz –
Demokratie  unter  Beschluss,  https://www.hss.de/news/detail/demokratie-unter-beschuss-
news3759/, Zugriff 22.4.2020
- IBM  –  Israelische  Botschaft  Myanmar  (o.D.):  Israel  –  Gesellschaft:  Minderheiten, 
https://embassies.gov.il/yangon/AboutIsrael/People/Pages/GESELLSCHAFT.aspx,  Zugriff 
22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Israel and the Golan Heights,  https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html, Zugriff 
22.4.2020
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Isreal,  21.  Juni  2019,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html,  Zugriff 
22.4.2020
16.2. Äthiopische Juden und Jüdinnen
Ungefähr  130.000  bis  144.100  Juden  und  Jüdinnen  sind  weiterhin  gesellschaftlicher 
Diskriminierung ausgesetzt, auch wenn AmtsträgerInnen und BürgerInnen diese Diskriminierungen 
öffentlich kritisieren. Sie sind trotz der Integrationsbemühungen der Regierung im wirtschaftlichen 
Rückstand im Vergleich zu der Allgemeinbevölkerung (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 4.3.2020). 
Es gibt zwei Mitglieder der Knesset mit äthiopischer Herkunft (USDOS 11.3.2020)
Die äthiopische Gemeinschaft kämpft seit ihrer Ankunft in Israel in den 1980er und 1990er Jahren 
um  die  Anerkennung  ihrer  religiösen  und  spirituellen  Anführer  (Kessim)  durch  das  religiöse 
Establishment in Israel, um formal zum Ordnungssystem der religiösen Leistungen in Israel zu 
gehören. Ein Schritt dahingehend war die Erlaubnis, Zeremonien zu Feiertagen, Begräbnissen und 
Reinigungsritualen  abhalten  zu  dürfen.  Außerdem  wurde  den  Kessim  die  Verwaltung  von 
Synagogen  erlaubt.  Zur  vollen  religiösen  Autorität  fehlten  jedoch  noch  Befugnisse  wie  die 
Erlaubnis zur Abhaltung von Hochzeiten (Al-Monitor 18.11.2018). 2019 wurde im Rahmen einer
Konferenz jedoch ein Plan ausgearbeitet, der es bestimmten spirituellen Anführern der äthiopisch-
jüdischen Gemeinschaft (die sich auch als Beta Israel nennen) erlauben würde, Eheschließungen 
mit  traditionellen  Elementen  der  Beta-Israel-Trauungszeremonie  durchzuführen.  Das 
ausgearbeitete Konzept befand sich im Oktober 2019 in der letzten Phase der Genehmigung und 
sollte danach dem Oberrabbinat zur Bewilligung vorgelegt werden (TJP 16.10.2019). Berichten im 
Jänner 2020 zufolge wurden die äthiopischen Juden vom israelischen Rat des Oberrabinats als 
jüdisch  anerkannt.  Die  Anerkennungsentscheidung  erfolgte  bereits  im  November  2019,  diese 
wurde  damals  jedoch  nicht  bekannt  gegeben.  Der  Grund  dafür  wurde  nicht  genannt (TJP 
20.1.2020; vgl. TTI 20.1.2020; MEMO 21.1.2020).
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Als erste von einer Reihe von Maßnahmen erfolgt die Anstellung von 28 Kessim bei den zentralen
Religionsgerichten. Die ausschließliche Befugnis zur Ernennung von Kessim wird obersten
religiösen Behörden der ähtiopischen Gemeinschaft übertragen. Das religiöse Erbe der Kessim, 
das 2.500 Jahre zurückreicht und mündlich weitergegeben wird, soll zudem mithilfe staatlicher 
Finanzierung verschriftlicht werden. (Al-Monitor 18.11.2018).
Es  gab  Berichte  über  Anwendung  übermäßiger  Gewalt  seitens  der  Polizei  oder  willkürliche 
Verhaftungen  als  Reaktion  auf  Proteste  bestimmter  Gruppen,  unter  anderem  bei  Israelis 
äthiopischer  Abstammung.  Israelische  Bürger  äthiopischer  Herkunft  wurden  beispielsweise 
verhaftet, weil sie in der Nähe des Wohnsitzes des Generalstaatsanwalts gegen Polizeigewalt 
protestierten  (USDOS  11.3.2020).  Im  Juli  2019  veranstalteten  äthiopische  Israelis  mehrtägige 
Demonstrationen  gegen  die  Polizeibrutalität,  nachdem  ein  dienstfreier  Polizeibeamter  einen 
Teenager äthiopischer Abstammung erschossen hatte (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Im 
November  wurde  der  Polizeibeamte  wegen  fahrlässiger  Tötung,  ein  Delikt,  das  mit  einer 
Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird, angeklagt. Im August 2019 wurden sieben 
Aktivisten  verhaftet,  die  gegen  die  Ermordung  eines  äthiopisch-israelischen  Polizeibeamten 
protestierten (USDOS 11.3.2020).
Ebenfalls im August 2019 wurde von NGOs eine Petition beim Obersten Gerichtshof eingereicht, in 
deren Rahmen sie eine einstweilige Verfügung gegen eine auf äthiopisch-israelische und andere 
Minderheiten abzielende Polizeipraxis der rassistischen Profilierung beantragten. Die Polizei
wandte diese Praxis trotz der Empfehlungen eines Berichts des Justizministeriums aus dem Jahr
2016  zur  Bekämpfung  des  Rassismus  gegen  äthiopisch-israelische  Staatsangehörige  und 
entgegen einer Polizeidirektive vom März weiterhin an (USDOS 11.3.2020).  
Im  November  2018  luden Präsidenten  Rivlin  und  Justizminister  Ayelet  Shaked  äthiopisch-
israelische Staatsangehörige zur Beantragung der Löschung ihres Strafregisters ein. Dies bezog 
sich auf kleinerer Delikte wie Beamtenbeleidigung,  für welche die Betreffenden nicht inhaftiert 
gewesen waren. Nach Angaben des Präsidentenbüros via Ha-Makom wurden bis März 2019 66 
Anträge eingereicht. Davon erfüllten 15 die Voraussetzungen und fünf wurden begnadigt (USDOS 
11.3.2020).
Quellen:
- Al-Monitor (Zaken, Danny) (18.11.2018): Ethiopian Jewish leaders make gains in Israel, https://
www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/11/israel-ethiopia-kessim-chief-rabbinate-ultra-
orthodox.html, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
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- MEMO – Middleeast Monitor (21.1.2020): Israeli rabbis declare Beta Israel Ethiopians to be
„Jewish“,  https://www.middleeastmonitor.com/20200121-israeli-rabbis-declare-beta-israel-
ethiopians-to-be-jewish/, Zugriff 
- TJP – The Jerusalem Post (20.1.2020): Chief Rabbinate accepts position recognizing Beta 
Israel  as  Jewish,  https://www.jpost.com/israel-news/chief-rabbinate-accepts-position-
recognizing-beta-israel-as-jewish-614694, Zugriff 
- TJP –  The  Jerusalem  Post  (16.10.2019):  Efforts  underway  to  enable  Ethiopian  keisim  to 
perform  marriages,  https://www.jpost.com/israel-news/efforts-underway-to-enable-ethiopian-
keisim-to-perform-marriages-604842, Zugriff 
- TTI – The Times of Israel (20.1.2020): Top state rabbinical body reinforces ruling that Ethiopian 
Jews  are  Jewish,  https://www.timesofisrael.com/top-state-rabbinical-body-reinforces-ruling-
that-ethiopian-jews-are-jewish/, Zugriff 
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen 
Frauen verfügen über volle politische Rechte nach dem Gesetz wie auch in der Praxis, obgleich
sie in Führungspositionen etwas unterrepräsentiert sind. Sie können in den Parteien und
Gemeinden – jüdische wie arabische – mit zusätzlichen Hindernissen aufgrund von religiösem 
oder kulturellem Konservatismus konfrontiert sein. Frauen werden vor Straf- und Zivilgerichten 
gleich  behandelt.  In  der  israelischen  Gesellschaft  haben  sie  beträchtliche  Parität  erreicht, 
wenngleich wirtschaftliche und andere Diskriminierung besonders in den arabischen und religiösen 
jüdischen Gemeinschaften fortbesteht (FH 4.3.2020). 
Das Gesetz sieht für Frauen denselben rechtlichen Status und dieselben Rechte wie für Männer 
vor. Ministerien und Gemeinden müssen eine Beratung für die Förderung von Frauenrechten 
haben. Staatlich geförderte Kinderbetreuung soll die Berufstätigkeit von Müttern unterstützen. Es 
gibt auch Berufstraining für Alleinerziehende (USDOS 11.3.2020). Die Aussetzung des Gesetzes 
zu Frauenarbeit von 1954 durch Notstandsregelungen bezüglich der Covid-19-Pandemie führte zur 
Entlassung Tausender Frauen (Schwangere, in Karenz befindliche Frauen u.a.), bis die Regierung 
die Maßnahme nach 11 Tagen zurückzog - zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Stellungnahme zu 
der beim Obersten Gerichtshofs anhängigen Beschwerde (Adalah 20.4.2020).  Am Arbeitsmarkt 
gibt es trotz Verbot Diskriminierung bei Beschäftigung und Löhnen (USDOS 11.3.2020). Arabische 
Frauen gehen viel weniger oft einem Beruf nach als arabische Männer oder jüdische Frauen. Viele 
ultra-orthodoxe jüdische Gemeinden versuchen inoffizielle Regeln zur Trennung der Geschlechter 
und zur Bekleidung durchzusetzen (FH 4.3.2020).
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Vergewaltigung – auch in der Ehe – ist mit bis zu 16 Jahren Haft strafbar, bei erschwerenden
Umständen bis zu 20 Jahre Haft. Darunter fällt auch die Vergewaltigung durch einen
Familienangehörigen, bzw. Verwandten.  2018 wurden 1.534 Ermittlungen (2017: 1.443) wegen 
Verdacht auf Vergewaltigung eingeleitet. 91 Prozent der Fälle von Vergewaltigung wurden von den 
Behörden  vor  allem  aufgrund  fehlender  Beweise  ohne  Anklage  abgeschlossen  (USDOS 
11.3.2020). 
Im  Laufe  des  Jahres  2018  wurden  13  Frauen  und  Mädchen  getötet,  die  meisten  von 
Familienmitgliedern oder von ihren männlichen Partnern (USDOS 11.3.2020; vgl. AI 18.2.2020). 
Die Hälfte aller ermordeten Frauen in Israel sind Araberinnen. Es gibt zwar Ähnlichkeiten zu 
sogenannten „Ehrenmorden“, aber AkitivistInnen lehnen diesen Vergleich ab, und verweisen auf 
verbreitete Gewalt in der Ehe im Umfeld der meisten Opfer, die von der Polizei ignoriert wird (TTI 
26.7.2017). 
Am 1.1.2019 wurde ein Gesetz von der Knesset verabschiedet, mit den die Verjährungsfrist für 
schwere Sexualdelikte von 10 auf 15 Jahre verlängert wurde, wobei die Strafe sieben Jahre 
Gefängnis betrug. Darüber hinaus stimmte die Knesset auch eine Änderung des Strafgesetzbuchs 
in Bezug auf Mordanklage und Verurteilung zu, die am 10.7.2019 in Kraft trat. Demnach sollen 
Männer, die ihre Partnerinnen nach einem Missbrauch töten, wegen „Mordes unter erschwerten 
Umständen“ mit lebenslanger Haftstrafe angeklagt werden. Frauen, die einen missbrauchenden 
Partner töten, sollen wegen „Mordes unter erschwerten Umständen“ mit einer Höchststrafe von 15
Jahren Gefängnis bestraft werden (USDOS 11.3.2020).
Das Ministerium für Arbeit, soziale Angelegenheiten und soziale Dienste unterhält 14 Schutzhäuser 
für Opfer häuslicher Gewalt, davon zwei für die arabische Gemeinschaft, zwei jüdisch-arabische 
Schutzhäuser, zwei für ultra-orthodoxe Opfer und acht für jüdische Gemeinschaften, die nicht ultra-
orthodox sind. Es gibt zudem eine Hotline (USDOS 11.3.2020). 
Die  Regierung  verlautbarte,  dass  Polizeibeamte  eine  Ausbildung  erhalten,  um  mit  Personen 
unterschiedlicher Kulturen und Herkunft mit besonderem Fokus auf Minderheitsgemeinschaften zu 
interagieren.  Frauen  aus  bestimmten  jüdisch-orthodoxen,  muslimischen,  beduinischen  und 
drusischen  Gemeinschaften  sind  mit  bedeutendem  gesellschaftlichen  Druck  konfrontiert, 
Vergewaltigungen oder häusliche Gewalt nicht zu melden (USDOS 11.3.2020).
Sexuelle  Belästigung  ist  illegal.  Die  Strafen  richten  sich  nach  der  Schwere  der  Tat  und  ob 
Erpressung involviert war. Die Polizei informiert alle Opfer über das Recht auf Hilfe durch die 
Association of Rape Crisis Centers in Israel (USDOS 20.4.2018). Das Gesetz sieht vor, dass sich 
Opfer  über  ein  computerisiertes  System  und  eine  Hotline  über  den  Fortschritt  ihrer  Fälle 
informieren  können.  2018  reichten  Staatsanwälte  168  Anklagen  (2017:  129)  wegen  sexueller 
Belästigung ein. Nach Angaben des Zentralamts für Statistik vom 2018 meldeten 95 Prozent der 
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Opfer sexueller Belästigung, die älter als 20 Jahre waren, den Vorfall nicht bei der Polizei. Opfer
von Sexualstraftaten äußerten ihre Unzufriedenheit betreffend der Reaktion der
Strafverfolgungsbehörden  auf  solche  Fälle  durch  die  sogenannte  #WhyIDidn‘tComplain-
Kampagne. Im März 2018 wurde von der Obersten Richterin des obersten Gerichtshofes ein 
Ausschuss  eingerichtet,  der  die  Behandlung  der  Opfer  von  Sexualstraftaten  durch  das 
Justizsystem untersuchen soll. Obwohl in einem Bericht vom Dezember 2019 die Fortschritte bei 
der Behandlung von Opfern von Sexualstraftaten anerkannt wurden, wurde festgestellt, dass die 
Opfer in jeder Phase des Gerichtsverfahrens mit Schwierigkeiten konfrontiert waren. Im September 
2019 wurde der ehemalige Polizeichef Jerusalems wegen sexueller Belästigung von Beamten 
unter seinem Kommando verurteilt. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts von 2018 aufgehoben. 
Das Urteil stand am Jahresende 2019 noch aus (USDOS 11.3.2020).
Die Scheidungs- oder Trennungsformalitäten unterscheiden sich je nach Religion und Konfession 
und beinhalten oft mehr Rechte für die Ehemänner (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020).
Vor  religiösen  Gerichten,  die  für  Familiengesetze,  inklusive  Eheschließung  und Scheidung, 
zuständig sind, sind die Rechte von jüdischen, christlichen, muslimischen und drusischen Frauen 
eingeschränkt (USDOS  11.3.2020). Im Gesetz über die Gleichheit von Frauen sind explizit die 
Bereiche  Ehe,  Scheidung  und  Ernennung  für  religiöse  Positionen  ausgenommen  (USDOS 
21.6.2019).
Bei Scheidungen nach jüdischen Recht müssen beide Ehepartner ihre Zustimmung zur Scheidung
geben. Manchmal macht der Ehemann dies von Bedingungen wie etwa bzgl. Besitz oder
Vormundschaft für Kinder abhängig. Das führt dazu, dass Tausende jüdische Frauen nicht wieder 
heiraten dürfen oder  keine weiteren legitime Kinder haben können. Manchmal verhängen die 
rabbinischen  Gerichte  Sanktionen  gegen  Ehemänner,  welche  der  Ehefrau  die  Scheidung 
verweigern,  während  sie  gleichzeitig  der  Ehefrau  die  Scheidung  ohne  Zustimmung  ihres 
Ehemannes verweigern (USDOS 11.3.2020). 
Quellen:
- Adalah  (20.4.2020),  Adalah  returns  to Israeli  Supreme  Court: Gov’t cancelled  coronavirus 
regulations allowing employers to dismiss pregnant women, but thousands already lost their 
jobs, https://www.adalah.org/en/content/view/9990, Zugriff 19.5.2020
- AI – Amnesty International  (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- TTI – The Times of Israel (26.7.2017): Father charged with murdering daughter over affair with 
Muslim, https://www.timesofisrael.com/father-charged-with-murdering-daughter-over-affair-with-
muslim/, Zugriff 22.4.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 49 von 57
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- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Israel and the Golan Heights,  https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html, Zugriff 
22.4.2020
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Isreal,  21.  Juni  2019,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html,  Zugriff 
22.4.2020
 18. Bewegungsfreiheit
Anm.:  betrifft  nur  das  international  anerkannte  Staatsgebiet  Israels  und  nicht  israelische 
SiedlerInnen.
Das Gesetz sieht das Recht auf Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und 
Repatriierung vor, und die Regierung respektiert generell diese Rechte. Israelische BürgerInnen
können grundsätzlich frei ins Ausland reisen, sofern keine Verpflichtungen dem Militär gegenüber
und  keine  Verwaltungseinschränkungen  vorliegen.  Reisehindernisse  können  sein: 
Sicherheitsbedenken seitens der Regierung, ausstehende Schulden und die Verweigerung der 
Einwilligung eines jüdischen Ehemannes zur Scheidung. Reisen in Staaten, welche sich offiziell 
mit Israel im Kriegszustand befinden, sind ohne Regierungsbewilligung verboten. Dies schließt 
Reisen in den Iran, Irak, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Jemen ein (USDOS 11.3.2020). 
Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen können manchmal Hindernisse bei der Bewegungsfreiheit 
auftreten. Checkpoints des Militärs gibt es jedoch nur in der Westbank. Informelle lokale Regeln 
können das Fahren am Schabbat und an jüdischen Feiertagen einschränken (FH 4.3.2020).
Das Gesetz über Staatsangehörigkeit und Einreise verbietet es nicht-jüdischen Bürgern des Iran, 
Irak, Syrien und Libanon sowie Palästinensern aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen, 
einschließlich der Ehepartner von israelischen Einwohnern oder Bürgern, einen Aufenthaltsstatus 
zu  erhalten,  es  sei  denn,  das  Innenministerium  trifft  aus  besonderen,  in  der  Regel  aus 
humanitären, Gründen eine andere Entscheidung. Laut Berichten von HaMoked vom 2018 lebten 
etwa 10.000 Palästinenser aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen mit einer befristeten 
Aufenthaltsgenehmigung in Israel, einschließlich Jerusalem. Amnesty International (AI) und andere 
NGOs forderten die Regierung auf, dieses Gesetz aufzuheben und die Bearbeitung von Anträgen 
auf Familienzusammenführung wieder aufzunehmen. Das Gesetz erlaubt eine
Aufenthaltsgenehmigung für EhepartnerInnen von Israelis, wenn der männliche Ehepartner ohne
israelische  Staatsbürgerschaft  mindestens  35  Jahre,  bzw.   die  Ehefrau  ohne  israelische 
Staatsbürgerschaft mindestens 25 Jahre ist. Sie dürfen jedoch keinen Aufenthalt aufgrund ihrer 
Ehe erhalten und können nicht die israelische Staatsbürgerschaft beantragen (USDOS 11.3.2020). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 50 von 57
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Laut HaMoked haben Personen aus dem Gazastreifen gar keinen Zugang zur
Familienzusammenführung. Für Familien mit Israel-Gaza-Hintergrund gibt es seit zwei
Jahrzehnten ein eigenes Prozedere für ein Familienleben bei geteilten Familien (H 7.5.2020). 
Im August 2019 verwehrten die israelischen Behörden den US-Kongressabgeordneten Ilhan Omar 
und  Rashida  Tlaib  die  Einreise  wegen  ihrer  Unterstützung  eines  Boycotts  Israels  (HRW 
14.1.2020).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- H – HaMoked (7.5.2020): HaMoked in an urgent petition to the HCJ: Israeli women whose 
center of life is in Gaza must be allowed to return to their spouses and children living there, 
http://www.hamoked.org/Document.aspx?dID=Updates2163, Zugriff 20.5.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Israel and Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022793.html, Zugriff 20.5.2020
- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 19. Grundversorgung und Wirtschaft
Anm.: Die Wirtschaftsdaten betreffen die Situation vor der Corona-Krise.
Die Lage von legalen und illegalen Arbeitern von außerhalb Israel, inklusive der in Israel legal und 
illegal  beschäftigten  Palästinensern  aus  dem  Westjordanland  und  Gaza  kann  bei  Bedarf  im 
Rahmen einer Anfragebeantwortung recherchiert werden.
Im Juli 2019 hat Israel 9,06 Mio. Einwohner erreicht. Nach Schätzungen des Zentralamts für 
Statistik wird die Bevölkerung Israels im Jahr 2024 die 10-Millionen-Marke erreichen. Im Jahr 2019 
sind in den ersten sieben Monaten 20.506 Personen eingewandert, das sind 21 Prozent mehr als 
im Jahr zuvor im gleichen Zeitraum (WKO 10.2019).
Vor allem in IKT (Informations- und Kommunikationstechnik, Anm. der Staatendokumentation), 
Medizin  und  Pharma,  Life  Science,  Agrotechnologie,  sowie  IT-Sicherheit und  in  der 
Rüstungsindustrie ist Israel sehr erfolgreich. Andere Branchen erfordern Modernisierungsschritte. 
Industriezweige,  in  denen  staatlich  geschaffene  Mono-  und  Oligopole  aufgebrochen  werden 
müssen, hinken noch hinterher. Seit Beginn der Masseneinwanderung in den frühen neunziger 
Jahren ist das Wirtschaftswachstum mit dem Bevölkerungswachstum und damit einer steigenden 
Binnennachfrage gekoppelt.  Durch  Privatisierung  der  Staatsbetriebe  wurde  die 
Staatsverschuldung gesenkt. Bis auf wenige Mineralien (Pottasche, Magnesium, etwas Kupfer) 
galt Israel stets als rohstoffarmes Land. Anfang des neuen Millenniums wurden erste Öl-und
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Gasfelder vor der Küste entdeckt und erschlossen. Im Laufe der letzten Jahre wurden weitere
neue Erdgasfelder mit förderwürdigen Gasmengen entdeckt. Damit wird in Israel verstärkt Erdgas
zum Betrieb der Kraftwerke verwendet und andere fossile Energieträger werden dadurch teilweise 
ersetzt.  Dies  erfordert  jedoch  noch  große  Investitionen.  Erdöl  und  Kohle,  Metalle  oder  Holz 
müssen  importiert  werden.  Die  sozialistisch  und  gemeinwirtschaftlich  organisierten  Kibbuzim 
(Mehrzahl von Kibbuz = ländliche Kollektivsiedlung), die anfangs entscheidend zum Aufbau des 
Staates beigetragen haben, widmen sich heute nicht mehr ausschließlich der Landwirtschaft und 
haben sich privatisiert und diversifiziert. Obwohl nur mehr ein sehr geringer Teil der Israelis in 
Kibbuzim lebt, werden dort heute beinahe ein Drittel der landwirtschaftlichen und ein beachtlicher 
Teil der industriellen Güter (ca. 8 Prozent) produziert (WKO 2019; vgl. WKO 10.2019). 
Das Land bleibt weiterhin ein stabiler Wachstumsmarkt in der Region. Mit +3,3 Prozent konnte die 
israelische  Wirtschaft  im  Gesamtjahr  2018  erneut  ein  starkes  Wachstum  verzeichnen  (WKO 
10.2019).
Das durchschnittliche Monatsgehalt in Israel erreichte mit Ende 2018 NIS 10.800 (2.647 Euro) – 
dies bedeutet einen fast  sechsprozentigen Anstieg im Vergleich zu den Vormonaten. Als Grund 
dafür wird der Lohnboom der High-Tech Branche gesehen, in der der durchschnittliche Monatslohn 
derzeit bei NIS 21.641 (5.170 Euro) liegt. Laut dem Israeli Central Bureau of Statistics beträgt das 
durchschnittliche Monatsgehalt im Juni 2019 11.175 NIS (3.006 Euro), 2,9 Prozent mehr als das 
durchschnittliche Monatsgehalt im Juni 2018. Der größte Anstieg wurde mit 8 Prozent im
Informations- und Kommunikationssektor verzeichnet (WKO 10.2019).
Die  soziale Ungleichheit  hat seit 2007  aufgrund  höherer Beschäftigungsraten bei israelischen 
Arabern  und  Ultraorthodoxen  leicht  abgenommen,  aber  Armut  ist  in  diesen  benachteiligten 
Bevölkerungsgruppen weit verbreitet (WKO 10.2019; vgl. DSZ 13.9.2019). 
Während die Beschäftigungsrate in Israel zunimmt, zeichnet sich die Mehrzahl der geschaffenen 
Arbeitsplätze durch niedrige Löhne und niedrige Produktivität aus. Israels pro-Kopf-BIP wuchs 
zwischen  2014  und  2018  um  nur  1,33  Prozent  und  liegt  damit  deutlich  unter  dem  OECD-
Durchschnitt von 2,2 Prozent (WKO 10.2019).
Das  niedrige  Ausbildungsniveau israelischer  Arbeitskräfte,  verglichen  mit  anderen 
Industrieländern, ist für eine Einbuße von 3 Prozent des BIP verantwortlich. Dem OECD-Bericht 
zufolge  ist  das  hauptsächlich  auf  das  niedrige  Niveau  des  israelischen  Schulsystems 
zurückzuführen. Die schwachen Grundfertigkeiten israelischer SchülerInnen tragen maßgeblich zu 
der im Vergleich zu anderen OECD-Ländern geringen Arbeitsproduktivität bei, die in Folge zu 
niedrigeren Löhnen führt. Sowohl die Leistungen israelischer SchülerInnen in der internationalen 
Schulleistungsstudie PISA als auch die der Erwachsenen im OECD Program for the International 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 52 von 57
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Assessment of Adult Competencies (PIACC) liegen unter dem OECD-Durchschnitt (WKO
10.2019).
Außerdem hat Israel die höchste Armutsrate aller Mitgliedsländer der OECD (WKO 10.2019). Dem 
Armutsbericht 2019 der Sozial-Organisation Latet (Geben) zufolge leben 2,3 Millionen Israelis und 
damit 25,6 Prozent der Bevölkerung in Armut. Ca. eine Million (33,5 Prozent), von ihnen sind 
Kinder. Das heißt, dass unter Kindern ein Drittel von Armut betroffen ist (Latet  13.2.2020). Der 
Bericht  der  staatlichen  Sozialversicherung  Bituach  Leumi  für  2017  hatte  21  Prozent  der 
israelischen Bevölkerung und 29,6 Prozent der Kinder als arm eingestuft (nach Angaben von 
Israelnetz erfolgte  die  Veröffentlichung  des Regierungsberichts  für  2018  erst  Ende  Dezember 
2019. (Die aktuelle Versionen konnte jedoch in öffentlich zugänglichen Quellen nicht gefunden 
werden,  Anm.  der  Staatendokumentation).  Die  Zahlen  des  staatlichen  Reports  fielen  somit 
niedriger aus als die von Latet. Der Unterschied zwischen den zwei Ergebnissen liegt daran, dass 
sich der Alternative Armutsbericht von Latet als Gegenstück zum Armutsbericht der Regierung 
versteht, den die staatliche Sozialversicherung Bituach Leumi herausgibt. Dieser betrachtet nur 
das Einkommen. Latet hingegen untersucht fünf Bereiche: Wohnsituation, Bildung, Gesundheit, 
Lebensmittelversorgung und die Fähigkeit, Lebenshaltungskosten zu bestreiten (IN 11.12.2019). 
Der  Zugang  zu  Steuergutschriften  auf  niedrige  Einkommen  wurde  ausgedehnt,  um  die 
Beschäftigungsrate zu steigern, und die Armutsrate bei arbeitenden Ehepartnern zu senken (WKO 
10.2019).
Die Lebenshaltungskosten sind in Israel höher als im OECD-Durchschnitt. Um ein Viertel liegen
die Preise für Nahrungsmittel höher, Transportkosten und Restaurantbesuche sind fast ein Drittel 
teurer. Die Gesundheitskosten liegen um ein Fünftel über dem OECD-Durchschnitt. Tel Aviv ist laut 
der Economist Intelligence Unit’s 2019 Worldwide Cost of Living Survey auf der Rangliste der 
teuersten Städte der Welt von Platz 28 vor 5 Jahren nunmehr auf Rang 10 vorgerückt. Vor allem 
die hohen Kosten für Anschaffung, Versicherung und Wartung eines PKWs sind für das neue 
Ranking verantwortlich. Die Kosten für Transportmittel in Tel Aviv sind um 64 Prozent höher als in 
New York. Die Aufwertung der israelischen Währung ist ein weiterer Faktor, der das neue Ranking 
beeinflusst hat. Zusätzlich belasten überdurchschnittlich hohe Immobilienpreise die Bevölkerung 
(WKO 10.2019; vgl. DSZ 13.9.2019; Haaretz 25.7.2019).
Quellen:
- AHK  –  Deutsch-Israelische  Industrie-  und  Handelskammer  (o.D.):  Wirtschaft, 
https://israel.ahk.de/ueber-israel/wirtschaft, Zugriff 22.4.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 53 von 57
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