jeme-lib-2025-05-14-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 41
PDF herunterladen
in vier Einheiten in Abyan, al-Dali, Lahij und Aden organisiert sind und im Süden des Jemen auch
Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung betreiben (ACLED 31.1.2024d). Sie werden von den 
VAE  unterstützt  und  setzen  sich  hauptsächlich  aus  lokalen  Aufständischen,  Veteranen  und 
Sympathisanten der ehemaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen (DVJ) zusammen (MEI 
31.1.2023).
Die Support and Reinforcement Brigades (SRB) unterstützen die SBF in Aden und Lahidsch, 
haben aber eine eigene Befehlskette (MEI 31.1.2023).
Die  Elite Forces unterstehen formal dem Innenministerium. Sie sind nach territorialen Kriterien 
organisiert und verfügen über kein einheitliches Kommando. Sie sind in der Stabilisierung und 
Terrorismusbekämpfung operativ tätig (ACLED 31.1.2024a). Sie werden von den VAE unterstützt 
(MEI 24.7.2023). Die Shabwani Elite Forces, die zu ihrer Blütezeit rund 7.000 Kämpfer zählten, 
wurden  zwischen  2020  und  2021  schrittweise  aufgelöst.  Die  Hadrami  Elite  Forces  (HEF) 
bestehen aus drei Brigaden und operieren weiterhin unter dem Kommando von Generalmajor Faiz 
Mansur al-Tamimi. Sie wurden 2016 gegründet und werden von den VAE ausgebildet, ausgerüstet 
und finanziert und unterstehen trotz ihrer anderweitigen formalen Zuordnung operativ dem STC. 
Es  gibt  Berichte  über  weitere  Eliteeinheiten  in  Mahra  und  auf  der  Insel  Suqutra  (ACLED 
31.1.2024a).  Formell  sind  die  HEF  unter  das  Kommando  der  regulären  Armee  gestellt  (DI 
17.4.2024). Sie kontrollieren die Küste von Hadramaut (al-Mukalla) und streben nach regionaler 
Autonomie (MEI 24.7.2023).
Die  Resistance Forces sind selbstorganisierte Anti-Huthi-Milizen, die in den Jahren 2014 und 
2015 entstanden sind, um dem Vormarsch der Huthi-Saleh-Allianz nach Süden aufzuhalten. Sie
lassen  sich  in  zwei  Hauptgruppen unterteilen,  einerseits  die  Southern  Resistance  (SR) und 
andererseits  die  Popular  Resistance  (PR).  Die  SR  ist  aus  der  Southern  Movement 
hervorgegangen und hat ihre Wurzeln in al-Dali,  Lahidsch und Aden und ihr Aktionsgebiet im 
Südjemen. Sie vertritt eine stark sezessionistische Haltung, weswegen es sporadisch auch zu 
Zusammenstößen  mit  Streitkräften  der  ROYG  kommen  kann.  Die  PR  setzt  sich  aus 
Stammesgruppen,  politischen  Organisationen,  wie  der  islamistischen  Islah-Partei,  religiösen 
Sekten und zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen. Sie ist im gesamte Land aktiv, konzentriert 
sich  aber  vor  allem  auf  den  zentralen  und  nördlichen  Jemen.  Die  genaue  Zahl  der  mit  den 
Widerstandskräften verbundenen Kämpfer ist nicht bekannt (ACLED 31.1.2024f).
Die Huthihaben einen erheblichen Teil der nationalen Waffenvorräte Jemens beschlagnahmt und 
loyale Militäreinheiten in ihre militärische Struktur integriert (ACLED 31.1.2024b). Bis zu 70 % der 
jemenitischen Militär- und Sicherheitskräfte liefen in den Jahren 2011 bis 2015 zum ehemaligen 
Präsidenten Saleh und den Huthi über (CIA 24.4.2025). Darüber hinaus haben sie sich aus Iran 
fortschrittliche Drohnen- und Raketentechnologie beschafft. Sie verfolgen eine nationale Agenda, 
die darauf abzielt, den Jemen von der vermeintlichen "ausländischen Aggression" zu befreien und 
seine "religiöse Identität" wiederzubeleben. Auf regionaler Ebene bezeichnen sie sich selbst als 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 41
14

Mitglieder der von Iran angeführten Achse des Widerstands und schließen sich deren Agenda zur
Unterstützung der Befreiung Palästinas an (ACLED 31.1.2024b).
Quellen:
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024a): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Elite Forces, 
https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/actor-profiles/elite-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024b): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Houthis, https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/actor-
profiles/houthis/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024c): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Saudi-led Coalition, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/saudi-led-coalition/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024d): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Security Belt Forces, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/security-belt-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024f): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Resistance Forces, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/resistance-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024e): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Southern Giants Brigades, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/southern-giants-brigades/, Zugriff 6.5.2025
- CIA - Central Intelligence Agency (USA) (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 
24.4.2025
- DI - Doha Institute (17.4.2024): Introducing Re-Generated Security Forces in Yemen: The 
Crisis of the Hybrid Model in Fractured Arab States, 
https://www.dohainstitute.org/en/Lists/ACRPS-PDFDocumentLibrary/introducing-re-generated-
security-forces-in-yemen.pdf, Zugriff 9.5.2025
- MEI – Middle East Institute (31.1.2023): Saudi Arabia’s proactive military strategy in southern 
Yemen is a risky gamble, https://www.mei.edu/publications/saudi-arabias-proactive-military-
strategy-southern-yemen-risky-gamble, Zugriff 24.4.2025
- MEI - Middle East Institute (24.7.2023): Changing dynamics reshape power networks in 
Yemen’s “two Hadramawts”, https://mei.edu/publications/changing-dynamics-reshape-power-
networks-yemens-two-hadramawts, Zugriff 24.4.2025
- PGN - Political Geography Now (11.3.2023): Yemen Control Map & Report – March 2023 
(Subscription), file:///tmp/pid-9239/Yemen%20Control%20Map%20&%20Report%20-
%20March%202023%20(Subscription)%20-%20PolGeoNow%20Control%20Maps
%20(13.3.2023%2013_40_04).html, kostenplichtiger Newsletter, Quelle liegt bei der 
Staatendokumentation auf 
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, es gibt aber keine Hinweise darauf, dass eine 
unabhängige Justiz in irgendeiner Form existiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Die Gerichte 
sind  der  Einflussnahme  der  verschiedenen  politische  Fraktionen  und  bewaffneter  Gruppen 
ausgesetzt, in deren Einflussgebiet sie sich befinden (BS 19.3.2024; vgl. FH 2025). Auch die 
jemenitische  Regierung  respektiert  die  Unabhängigkeit  und  Unparteilichkeit  der  Justiz  im 
Allgemeinen nicht (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 41
15

Während des Bürgerkriegs ist das Justizsystem in einigen Teilen des Landes weitgehend
zusammengebrochen. Da es kein funktionierendes Gerichtssystem gibt, greifen die Bürger häufig 
auf Stammesgerichte und Gewohnheitsrecht zurück (FH 2025). Stammesrichter, in der Regel 
angesehene Scheichs, entscheiden bei nicht-strafrechtlichen Fällen nach Stammesrecht, wobei es 
in der Regel um öffentliche Anklagen ohne formelle Anklageerhebung geht. Bei der Schlichtung 
durch den Stamm steht oft der soziale Zusammenhalt im Vordergrund, manchmal auf Kosten der 
Garantien  für  ein  faires  Verfahren  für  den  Angeklagten.  Die  Öffentlichkeit  respektiert  die 
Ergebnisse von Stammesverfahren oft mehr als die des formellen Gerichtssystems, das von vielen 
als korrupt und parteiisch angesehen wird (USDOS 23.4.2024). Manchmal übernehmen auch 
Milizen die Rolle der Justiz. Gerichte und Richter werden entlassen, umgangen, ersetzt oder sogar 
gezielt angegriffen (eingeschüchtert, entführt und sogar getötet, wie im Fall des Obersten Richters 
Muhammad  Humran  im  Jahr  2022).  Zwar  funktionieren  zumindest  einige  Gerichte  in  der 
Hauptstadt und in den Hauptstädten der Gouvernements noch, aber inwieweit die Verfahren fair 
sind  oder  einen  Mindeststandard  erfüllen,  ist  fraglich.  Spezialgerichte  verhängen  immer  öfter 
Todesurteile, verfolgen aber die Umsetzung ihrer Urteile nicht immer (BTI 19.3.2024). 
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, doch dieses Recht wird 
in der Regel nicht eingehalten. So werden Angeklagten wichtige Rechte vorenthalten, etwa die 
Unschuldsvermutung, die Mitteilung der Anklagepunkte, ein zeitnahes und öffentliches Verfahren, 
die Anwesenheit bei der eigenen Verhandlung, die Kommunikation mit einem Anwalt, ausreichend 
Zeit  und  Möglichkeiten  zur  Vorbereitung  einer  Verteidigung,  bei  Bedarf  die  kostenlose 
Hinzuziehung eines Dolmetschers, die Möglichkeit, Zeugen der Anklage oder des Klägers zu
konfrontieren, eigene Zeugen und Beweise vorzubringen, die Nichtverpflichtung zur Aussage oder 
zum Geständnis sowie das Recht auf Berufung (USDOS 23.4.2025).
Die Behörden haben eine schlechte Bilanz bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, 
insbesondere wenn diese gegen prominente Stammesführer oder politische Führer ergangen sind 
(FH 2025).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die  Strafverfolgung  im  Jemen  ist  stark  fragmentiert  und  wird  de  facto  von  militärischen  und 
paramilitärischen  Einheiten  wahrgenommen  (MBZ  9.2023),  etwa  von  den  paramilitärischen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 41
16

Security Belt Forces (SBF), die formal dem Innenministerium unterstehen und im Süden des
Jemen Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung betreiben (ACLED 31.1.2024d). 
Dem ROYG-Innenministerium unterstehen eine Reihe von Ermittlungsbehörden, z. B. die Political 
Security Organization (Staatssicherheit) und das National Security Bureau (Geheimdienst), die 
paramilitärischen  Special  Security  Forces  (MBZ  9.2023;  vgl.  CIA  24.4.2025),  sowie  die 
Kriminalpolizei (MBZ 9.2023) und Einheiten zur Terrorismusbekämpfung (CIA 24.4.2025). 
Die Einheiten unter dem Kommando des ROYG-Verteidigungsministeriums sind eigentlich für die 
territoriale Verteidigung zuständig, nehmen aber auch Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit 
wahr. Ihr Hauptfokus liegt auf den Huthi, sie schützen aber auch die Seegrenze und bekämpfen 
das Schmuggelwesen (Waffen, Kämpfer und Güter für die Huthi) sowie im Jemen operierende 
Terrorgruppen, wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und der Islamische Staat im Irak 
und in Syrien (IS-Jemen) (CIA 24.4.2025). Die Shabwani Elite Forces (SEF) und die Hadrami Elite 
Forces (HEF), die offiziell dem Verteidigungsministerium unterstehen, führen Stabilisierungs- und 
Terrorismusbekämpfungsoperationen durch (ACLED 31.1.2024a)
Die ROYG kann ihre Autorität in vielen Gebieten nicht durchsetzen, denn in der Praxis befinden 
sich viele Teile des Sicherheitsapparats in den Händen von Stammes- und lokalen Militärführern 
(MBZ 9.2023). 
Es  gab  zahlreiche  Berichte  über  willkürliche  oder  rechtswidrige  Tötungen  und  das 
Verschwindenlassen durch Regierungskräfte, regierungsnahe Kräfte, Rebellen, Terroristen und 
ausländische Streitkräfte. Straffreiheit ist ein erhebliches Problem bei den Sicherheitskräften der 
Regierung, einschließlich des Fehlens wirksamer Mechanismen zur Untersuchung und
strafrechtlichen Verfolgung von Missbräuchen. Die zivile Kontrolle über die Sicherheitsbehörden ist 
schwach, bzw. nicht vorhanden (USDOS 23.4.2024; vgl. MBZ 9.2023). Es gibt keine Informationen 
darüber,  dass  die  ROYG,  der  STC  oder  die  Huthi  Maßnahmen  ergriffen  hätten,  um  eine 
Rechenschaftspflicht für Missbräuche zu forcieren (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024a): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Elite Forces, 
https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/actor-profiles/elite-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024d): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Security Belt Forces, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/security-belt-forces/, Zugriff 6.5.2025
- CIA - Central Intelligence Agency (USA) (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 
24.4.2025
- MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs 
(9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 
24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 41
17

6. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung verbietet Folter und Misshandlung. Es gibt Bestimmungen, dass Folter mit bis zu
zehn Jahren Haft bestraft werden kann, dem Gesetz mangelt es jedoch an einer umfassenden 
Definition von Folter (USDOS 24.4.2024). In Folge ist Folter trotz ihres Verbots weit verbreitet und 
wird von allen Konfliktparteien in Jemen begangen (USDOS 24.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025). So 
berichten etwa das UN-Expertengremium für den Jemen und Menschenrechtsorganisationen, wie 
Mwatana, dass Folter und andere Formen der Misshandlung von allen Konfliktparteien angewandt 
werden und dass Gefangenen beider Seiten von Misshandlung und Folter berichten, darunter 
körperliche  Misshandlung  sowie  unzureichende  Versorgung  mit  Nahrungsmitteln  und 
Medikamenten (USDOS 24.4.2024). Folter wird auch zur Erzwingen von Geständnissen eingesetzt 
(USDOS 24.4.2024; vgl. AI 29.4.2025). 
Berichten  zufolge  wurden  Gefangene  der  Huthi  gefoltert  (FH  2025;  vgl.  USDOS  24.4.2024), 
verstümmelt  und  in  einigen  Fällen  sexueller  Gewalt  ausgesetzt  (USDOS  24.4.2024).  Auch 
Todesfälle in Gewahrsam  werden aus aus von den Huthi  kontrollierten Gefängnissen gemeldet 
(FH 2025). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Yemen 2024, 
https://www.ecoi.net/en/document/2124664.html, Zugriff 12.5.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 7. Korruption
Jemen wurde im 2024 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit 13 (von 
100)  Punkten  bewertet  (0=highly  corrupt,  100=very  clean)  und  belegt  damit  Platz  173  von 
insgesamt 180. Es ist Abstieg um 3 Punkte im Vergleich zum Vorjahr (TI 2024). 
Korruption ist ein ernstes Problem in fast allen Bereichen und auf allen Ebenen der Regierung,
besonders im Sicherheitssektor. Das Gesetz sieht Strafen für amtliche Korruption vor, doch die 
Regierung setzt dieses Gesetz nicht effektiv durch. Kleinere Fälle von Korruption kommen häufig 
und in fast allen Ämtern vor. Regierungsbeamte profitierten regelmäßig von Insidergeschäften, 
Unterschlagungen und Bestechungsgeldern. Von Bewerbern für eine Stelle wird oft erwartet, dass 
sie sich ihre Stelle erkaufen. Zahlreiche Regierungsbeamte und öffentliche Bedienstete erhalten 
Bezahlungen für Tätigkeiten, die sie nicht ausführen (USDOS 23.4.2024). Die korruptionsbedingt 
zunehmende Funktionsunfähigkeit der staatlichen Institutionen wirkt sich auf das Leben der Bürger 
aus  und  untergräbt  das  Vertrauen  der  Bevölkerung.  Im  Jahr  2023  bezeichnete  ein 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 41
18

Regierungsbericht den zusammenbrechenden Stromsektor, dessen Verwaltung allein im Jahr 2022
2,27 Milliarden US-Dollar kostete, als "Schwarzes Loch, das aufgrund von Korruption öffentliche 
Gelder verschlingt" (SCSS 4.2.2025).
Die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung war schon vor Kriegsausbruch im Jahr 
2015  begrenzt,  und  das  Netzwerk  an  Korruption  und  Vetternwirtschaft  in  den  öffentlichen 
Institutionen, das unter Saleh aufgebaut wurde, existiert weiterhin. Durch die Störung der regulären 
Handelsbeziehungen während des bewaffneten Konflikts ist die Bedeutung des Schwarzmarkts 
angestiegen und es wurden weitere Möglichkeiten für Korruption geschaffen. Unter anderem wird 
Lebensmittelhilfe  oft  von  Beamten  aller  Konfliktparteien  gestohlen  und  am  Schwarzmarkt 
weiterverkauft (FH 2025). In dem Bemühen, die wahrgenommene Korruption zu bekämpfen, hat 
der Präsidiale Führungsrat (PLC) im Juli 2022 das Kabinett umgebildet und den Öl- und den 
Verteidigungsminister  ersetzt.  Formelle  Mechanismen  zur  Korruptionsbekämpfung  sind  jedoch 
weitgehend  wirkungslos  (FH  2025).  Die  oberste  nationale  Behörde  der  Regierung  zur 
Korruptionsbekämpfung (Supreme National Authority for Combatting Corruption -  SNACC) wird 
durch einen Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal und Ermittlern sowie durch mangelnde 
Unabhängigkeit in ihrer Arbeit behindert. Der Regierung fehlen angemessene Mechanismen zur 
Meldung von Korruption und schriftliche Schutzmaßnahmen für  „Whistleblowers". Die SNACC 
hatte  im  Laufe  des  Jahres  2023  Schwierigkeiten,  ihre  Betriebskosten  und  die  Gehälter  ihrer 
Mitarbeiter zu decken. Die Kontrolle der Huthi im Norden schränkt die Möglichkeiten der Regierung 
ein, Ermittlungen wegen Missbrauch oder Korruption durchzuführen (USDOS 23.4.2024).
Für fünf Journalisten, die mutmaßliche Korruption in der Justiz von Ma’rib untersucht hatten, hat
die Staatsanwaltschaft in Ma’rib Haftbefehle erlassen (USDOS 23.4.2024)
Korruptionsvorwürfe betreffen auch die Huthi, wie etwa die Enthüllung über den Missbrauch von 
Geldern  der  Zentralbank  in  Sana’a  aufzeigten  (SCSS  4.2.2025).  Die  Huthi  missbrauchen  die 
Überreste  der  ehemaligen  Anti-Korruptionsbehörden,  um  Dissidenten  zu  unterdrücken  und 
politische Gegner zu verfolgen. Ein von den Huthi kontrolliertes "Sonderstrafgericht" hat im März 
2023  Online-Kritiker  an  der  Wirtschafts-  und  Steuerpolitik  der  Huthi  wegen  fingierten 
Korruptionsvorwürfen  zu  mehrjährigen  Freiheits-  und  hohen  Geldstrafen  verurteilt  (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- SCSS - The Sana’a Center for Strategic Studies (4.2.2025): A Last Chance to Tackle 
Corruption, https://sanaacenter.org/the-yemen-review/oct-dec-2024/24096, Zugriff 24.4.2025
- TI - Transparency International (2024): Corruption Perceptions Index 2024, Yemen, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2024/index/yem, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 41
19

8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Gemäß der jemenitischen Verfassung regelt das Gesetz die Bedingungen für den Wehrdienst, die
Beförderung und die Disziplinarverfahren in den Streit-, Polizei- und Sicherheitskräften (Artikel 36). 
Der Verfassung zufolge ist die Verteidigung der Religion und des Vaterlandes eine heilige Pflicht, 
der Militärdienst eine Ehre. Der Nationaldienst ist gesetzlich zu organisieren (Artikel 60) (JEME 
1991).
Die  Wehrpflicht wurde 2001 abgeschafft. Das Mindestalter für einen freiwilligen, zweijährigen 
Wehrdienst  beträgt  18  Jahre  (Anmerkung:  seit  Beginn  des  Bürgerkriegs  2014  sind  die 
Informationen limitiert) (CIA 24.4.2025).
Desertion kann laut Artikel 222 des jemenitischen Strafgesetzbuches von 1994 in Friedenszeiten 
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und in Kriegszeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis 
zu zehn Jahren bestraft werden. Gemäß Artikel 227 dieses Gesetzes kann die Todesstrafe gegen 
Militärangehörige verhängt werden, die sich in Sichtweite des Feindes weigern, die Waffen zu 
erheben, desertieren, ihren Posten verlassen oder sich dem Feind ergeben (MBZ 8.2022; vgl. MBZ 
9.2023).
Das französische Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA) schrieb in 
einem  älteren  Bericht  vom  Februar  2021,  dass  es  nicht  feststellen  konnte,  ob  Deserteure 
tatsächlich  von  den  jemenitischen  Behörden  verfolgt  wurden.  Nach  Angaben  verschiedener 
weiterer Quellen, verfolgte die jemenitische Regierung im Berichtszeitraum (2021) keine aktive 
Politik zur Fahndung und Verfolgung von Deserteuren (MBZ 8.2022; vgl. MBZ 9.2023).
(Informationen zur Rekrutierung von Kindersoldaten finden sich im Kapitel "Kinder".)
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 24.4.2025
- JEME - Die jemenitische Verfassung [Jemen] (1991): Yemen's Constitution of 1991 with 
Amendments through 2015, zitiert in: Comparative Constitutions Project am 28.11.2022, 
https://www.constituteproject.org/constitution/Yemen_2015.pdf?lang=en, Zugriff 24.4.2025
- MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs 
(9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 
24.4.2025
- MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs 
(8.2022): Algemeen ambtsbericht Jemen, https://www.ecoi.net/en/file/local/2078140/Algemeen 
ambtsbericht Jemen augustus 2022.pdf, Zugriff 24.4.2025
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Es  gibt  glaubwürdige  Berichte  über  schwerwiegende  Menschenrechtsverletzungen  im  Jemen. 
Diese umfassen beispielsweise willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen, Verschleppungen 
und Verschwindenlassen, harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen, Folter und grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, willkürlich und rechtswidrige und außergerichtliche 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 41
20

Tötungen, Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, rechtswidrige oder weit verbreitete
konfliktbedingte Gewalt gegen Zivilisten, Rekrutierung oder Einsatz von Kindern, Einschränkungen 
der Meinungsfreiheit und der Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit, 
der  Religionsfreiheit,  der  Bewegungsfreiheit,  geschlechtsspezifische  Gewalt,  einschließlich 
Kinder-, Früh- und Zwangsehen sowie weiblicher Genitalverstümmelung, Bestrafung von sexuellen 
Minderheiten sowie schwere Formen von Kinderarbeit (USDOS 23.4.2024).
Trotz eines Rückgangs der bewaffneten Konflikte und grenzüberschreitenden Angriffe im Vergleich 
zu den Vorjahren begingen alle Parteien des langjährigen Konflikts im Jemen weiterhin ungestraft 
rechtswidrige  Angriffe  und  Tötungen  (AI  24.4.2024).  Neben  den  Huthi  haben  auch  andere 
nichtstaatliche  Akteure,  wie  Stammesmilizen,  militante  abtrünnige  Elemente,  Al-Qaida  auf  der 
Arabischen Halbinsel und ein lokaler Ableger des Islamischen Staates (IS), ungestraft erhebliche 
Menschenrechtsverletzungen begangen (USDOS 23.4.2024).
Die  Meinungs-  und  Pressefreiheit ist  durch  die  Verfassung  eingeschränkt. Gesetzliche 
Bestimmungen  bilden  den  Rahmen,  in  dem  Medienvertreter  agieren  dürfen.  Es  besteht 
beispielsweise ein Verbot der Kritik am Staatsoberhaupt. Selbst diese eingeschränkten Rechte 
wurden  von  regierungsnahen  Akteuren  nicht  respektiert.  Auch  die  Huthi  schränken  die 
Meinungsfreiheit in den von  ihnen kontrollierten Gebieten durch Gewalt und Einschüchterung 
erheblich ein (USDOS 23.4.2024). Personen, die die Politik der Huthi kritisiert haben, wurden etwa 
unter  falschen  Vorwänden,  wie  "unmoralische  Handlungen”  festgenommen  (HRW  27.3.2024). 
Generell haben die Konfliktparteien weiterhin Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, 
Religions- und Glaubensfreiheit friedlich ausgeübt haben, schikaniert, bedroht, willkürlich
festgenommen, gewaltsam verschwinden lassen und strafrechtlich verfolgt (AI 24.4.2024).
In den letzten Jahren kam es zu Demonstrationen sowohl gegen die international anerkannte 
Regierung  als  auch  gegen  die  Huthi-Behörden,  die  in  einigen  Fällen  zu  Verhaftungen  und 
mutmaßlichen Folterungen von Inhaftierten führten (FH 2025).
Diskriminierung aus  Gründen  der  ethnischen  Zugehörigkeit,  des  Geschlechts  und  einer 
Behinderung ist nach wie vor ein ernstes Problem in Beschäftigung und Beruf (USDOS 23.4.2024). 
Personen, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie LGBTQI+ sind, werden diskriminiert 
(USDOS 23.4.2024). Ihnen droht sogar die Todesstrafe. Im Jänner 2024 wurden  32 Männer von 
Huthi-Gerichten aufgrund von Sodomievorwürfen zum Tode verurteilt (HRW 27.3.2024; vgl. HRW 
16.1.2025).
Einigen  ethnischen  Gruppen  wie  der  Muhamasheen-Gemeinschaft,  die  ost-afrikanischen 
Ursprungs  ist,  und  den  Muwaladun  (Bürger  ausländischer  Herkunft)  begegnen  soziale  und 
institutionelle Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit und sozialen Status 
(USDOS 23.4.2024; vgl. SCSS 18.7.2022).
Willkürliche Inhaftierungen sind weit verbreitet (FH 2025). Alle Konfliktparteien, darunter die 
Huthi,  die  jemenitische  Regierung  und  die  von  den  Vereinigten  Arabischen  Emiraten  (VAE) 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 41
21

unterstützten Kräfte wie der Südliche Übergangsrat (STC) und die Vereinigten Streitkräfte, haben
im  ganzen  Jemen  willkürlich  Personen  festgenommen,  verschwinden  lassen,  gefoltert  und 
misshandelt (HRW 16.1.2025). 
In den letzten Jahren wurden Hunderte von Fällen dokumentiert, in denen Jemeniten in offiziellen 
und inoffiziellen Haftanstalten festgehalten wurden (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Viele dieser 
Inhaftierungen  kommen  dem  Verschwindenlassen gleich  (FH  2025).  Auch  Journalisten  und 
Menschenrechtsaktivisten befinden sich unter den Opfern dieser willkürlichen Übergriffe (USDOS 
23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025).
Humanitäre Hilfe wird von allen Konfliktparteien eingeschränkt (AI 24.4.2024). Im Jahr 2024 haben 
die de facto-Behörden der Huthi mehr als 50 Mitglieder von UN-Einrichtungen, internationalen und 
nationalen  Nichtregierungsorganisationen,  der  Zivilgesellschaft  und  anderen  Organisationen 
festgenommen, die humanitäre Aktivitäten unterstützten, und behinderten somit Hilfsleistungen an 
bedürftige Menschen (OCHA 12.2024).
Die  jemenitische  Regierung  hat  keine  glaubwürdigen  Maßnahmen  ergriffen,  um  Beamte,  die 
möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu identifizieren und zu bestrafen 
(USDOS  23.4.2024).  Generell  haben  es  die  Konfliktparteien  verabsäumt,  den  Opfern  von 
Verbrechen gegen das Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit widerfahren zu 
lassen (AI 24.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
- HRW - Human rights Watch (27.3.2024): Yemen: Houthis Sentence Men to Death, Flogging, 
https://www.hrw.org/news/2024/03/27/yemen-houthis-sentence-men-death-flogging, Zugriff 
24.4.2025
- OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (12.2024): Global 
Humanitarian Overview 2025, https://www.unocha.org/attachments/5546d7d3-654f-4962-91be-
0e0b8708dda6/Global%20Humanitarian%20Overview%202025.pdf, Zugriff 5.5.2025
- SCSS - The Sana’a Center for Strategic Studies (18.7.2022): Muwalladeen in Yemen: 
Racialization, Stigmatization and Discrimination in Times of War, 
https://sanaacenter.org/publications/main-publications/18105, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 10. Haftbedingungen
Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten, die von der Regierung, dem Südlichen 
Übergangsrat (STC), den Huthi und ländlichen Stämmen in den von ihnen kontrollierten Gebieten 
betrieben  werden,  sind  hart  und  lebensbedrohlich.  Beobachter  berichten  von  Überbelegung, 
schlechter Belüftung, von hohen Temperaturen und Luftfeuchtigkeit sowie mangelndem Zugang zu 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 41
22

Tageslicht, sanitären Einrichtungen, medizinischer Versorgung, Wasser und ausreichender
Verpflegung (USDOS 23.4.2024). Im Allgemeinen herrschen im Strafvollzugssystem schwierige 
Bedingungen,  wobei  Sicherheits-  und  Gesundheitsprobleme  am  gravierendsten  sind.  Es  gibt 
Berichte über Folter, sexuelle Ausbeutung, Einzelhaft und Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes 
Verfahren in von den Huthi betriebenen Gefängnissen (GOCI 2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Die Nationale Kommission zur Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen (2012 
per Präsidialdekret Nr. 140 etabliert) führte Feldbesuche in Gefängnissen in den Gouvernements 
Ta'iz, Hudaydah, Aden, Dhalea und Ma’rib durch, wobei sie über zahlreiche Fälle unzureichender 
Lebensmittelversorgung  und  mangelhafter  Gesundheitsversorgung  berichtete,  die  von  den 
Gefängnisverwaltungen  mit  Überbelegung  aufgrund  von  Rückständen  bei  den  Gerichten 
begründet wurden (USDOS 23.4.2024).
Die Vereinigung der Mütter der Entführten berichtet auch über schlechte Bedingungen im von den 
Huthi betriebenen "Sicherheits- und Geheimdienstgefängnis" in Sana'a (USDOS 23.4.2024).
2023  urteilte  der  UN-Sicherheitsrat,  auf  der  Grundlage  gesammelter  Beweise,  darunter 
medizinische Berichte, dass von den Huthi festgehaltene Gefangene systematischer psychischer 
und  physischer  Folter  ausgesetzt  werden,  darunter  die  Verweigerung  medizinischer  Hilfe  zur 
Behandlung der durch die Folter verursachten Verletzungen, was bei einigen Gefangenen zu 
dauerhaften Behinderungen und zum Tod geführt hat (UNSC 2.11.2023; vgl. HRW 14.11.2024).
Quellen:
- GOCI - Global Organized Crime Index (2024): Profile Yemen, 
https://ocindex.net/2023/country/yemen, Zugriff 24.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (14.11.2024): Article on deaths and violation of trial rights in 
Houthi detention, https://www.ecoi.net/en/document/2118181.html, Zugriff 24.4.2025
- UNSC - United Nations Security Council (2.11.2023): Letter dated 2 November 2023 from the 
Panel of Experts on Yemen addressed to the President of the Security Council, 
https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-
CF6E4FF96FF9%7D/S_2023_833.pdf, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 11. Todesstrafe
Das  jemenitische  Recht  sieht  für  eine  Vielzahl  von  Straftaten  die  Todesstrafe  vor,  darunter 
"Verletzung der Unabhängigkeit, Einheit oder territorialen Integrität der Republik", "Handlungen mit 
dem Ziel, die Streitkräfte zu schwächen", Mord, Drogenhandel, Ehebruch, Abkehr vom Islam oder 
dessen Verleumdung, die Förderung der Prostitution (AHR 1.5.2024; vgl. NLB 12.10.1994) sowie 
einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  zwischen  Erwachsenen  (AHR 
1.5.2024; vgl. NLB 12.10.1994, FH 2025, HRW 16.1.2025).
Laut Artikel 123 der jemenitischen Verfassung darf ein Todesurteil nur dann vollstreckt werden, 
wenn es vom Präsidenten der Republik bestätigt wird (JEME 1991). Die Hinrichtung von Personen, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 41
23

Go to next pages