jeme-lib-2025-05-14-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Frauen genießen keine vollständigeBewegungsfreiheit, wobei die Einschränkungen je nach Ort variierten. Frauen und Mädchen ohne männliche Begleitung können Schikanen an Kontrollpunkten erfahren (USDOS 23.4.2024). Obwohl es im Süden des Landes keine offiziellen Vorschriften gibt, die Frauen das alleinige Reisen zwischen den Gouvernements verbieten, wird berichtet, dass Frauen an Kontrollpunkten der jemenitischen Regierung und der STC mehrere Stunden lang festgehalten und manchmal zur Umkehr gezwungen wurden (HRW 16.1.2025). Die de facto- Behörden der Huthi verbieten Frauen weiterhin, ohne männliche Begleitperson zu reisen, wodurch sie in ihrer Fähigkeit, zu arbeiten oder humanitäre Hilfe zu erhalten, eingeschränkt werden (AI 24.4.2024). Huthi-Behörden haben Mahram-(Vormundschafts-)Vorschriftenverschärft (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025). Seit 2022 schränken die Mahram-Vorschriften (männliche Vormundschaft) zunehmend das Recht der Frauen auf Freizügigkeit, ihr Recht auf Arbeit und ihr Recht auf Zugang zu Gesundheitsversorgung und humanitärer Hilfe ein (AI 5.11.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). So benötigen Frauen etwa eine Mahram-Genehmigung und die Anwesenheit ihres Vormunds (Vater, Bruder, Ehemann oder Sohn) (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025), um einen Personalausweis zu erhalten oder zu verlängern, obwohl das Gesetz solche Bedingungen nicht vorsieht (USDOS 23.4.2024). Auch um zu reisen, braucht es eine entsprechende Erlaubnis (HRW 16.1.2025). Auch Stammesbehörden in Gebieten an der Grenze zum von den Huthi kontrollierten Gebiet haben Mahram-Vorschriften eingeführt. Da die Mahram-Vorschriften teils mündlich, teils per lokaler Rundschreiben auf Gouvernement-Ebene ausgegeben werden, führt dies zu Unklarheit, die wiederum zur Folge hat, dass z. B. manche Autovermietungen in Sana'a sich weigern Fahrzeuge an Frauen zu vermieten oder ihnen Plätze in Sammelfahrzeugen zu verkaufen. Krankenhäuser verlangen oft die Zustimmung eines Vormundes, um eine Frau aufnehmen zu dürfen und Frauen und Mädchen, insbesondere von Frauen geführte Haushalte, werden am Zugang zu humanitärer Hilfe gehindert da einerseits weibliche Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen nicht zu Einsatzorten reisen konnten und es andererseits als unangemessen angesehen wird, dass männliche Mitarbeiter alleinstehende Frauen unterstützten oder ihnen Hilfe leisteten (USDOS 23.4.2024). Schließlich wurden Frauen, die eine Haftstrafe verbüßt haben, von den Behörden im ganzen Land weiterhin festgehalten, wenn kein männlicher Vormund sie bei ihrer Entlassung begleiten konnte, oder sie wurden in Frauenhäuser entlassen, wenn sich ihre Familien weigerten, sie wieder aufzunehmen (USDOS 23.4.2024). Die gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben wird durch geschlechtsspezifische soziale Normen behindert. So werden nur wenige Regierungsposten von Frauen besetzt, wenngleich Frauen im Exekutivausschuss der Konsultations- und Versöhnungskommission und in der offiziellen Delegation der Regierung für die von den Vereinten Nationen geführten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 41

Friedensgespräche vertreten sind. Frauen sind auch in der Zivilgesellschaft aktiv, unter anderem durch die Teilnahme an Protesten und Demonstrationen im Süden (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (5.11.2024): Yemen: "My life was completely destroyed": Technology-facilitated gender-based violence in Yemen [MDE 31/7730/2024], https://www.ecoi.net/en/file/local/2117378/MDE3177302024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.4.2025 - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025 - MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs (9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 24.4.2025 - UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (7.2.2023): Ending FGM in Yemen: Distancing FGM from Religious Discourse and Terminology, https://www.unicef.org/mena/media/20686/file/Ending%20FGM%20in%20Yemen.pdf, Zugriff 28.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 13.2. Kinder und Minderjährige Seit Beginn des Konflikts im Jemen wurden Tausende Kinder getötet oder verstümmelt, und Tausende weitere wurden als Kindersoldaten rekrutiert (UNICEF 23.3.2025). (Anm.: Informationen zu Kindern als Opfer konfliktbedingter Gewalt finden sich im Kapitel „Sicherheitslage“.) Die anhaltende, konfliktbedingte humanitäre Krise hat die Gefährdung von Kindern durch Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, Kinderarbeit, Tötung und Verstümmlung, Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch Konfliktparteien als Kämpfer und in verschiedenen Unterstützungsfunktionen, häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, Kinderheirat und psychosoziale Belastungen erhöht (UNICEF 23.3.2025). Im Jahr 2023 wurden 239 Fälle registriert, bei denen Kinder zu Opfern von Missbrauch wurden, wie Rekrutierung als Kindersoldaten, sexuelle Gewalt, willkürliche Inhaftierung, Verschleppung und Folter (MHR 6.2024). Im Jahr 2023 warnte UNICEF, dass etwa 11 Millionen Kinder im Jemen auf eine oder mehrere Formen humanitärer Hilfe angewiesen sind. Ca. 2,2 Millionen Kinder litten mit Stand 2023 an akuter Unterernährung, darunter über 540.000 Kinder, die an schwerer akuter Unterernährung litten (UNICEF 23.3.2023). Mehr als 2,3 Millionen Kinder lebten (Stand 2023) in Lagern für Binnenvertriebene (IDPs), wo nur unzureichender Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung, Schutz und sanitären Einrichtungen existiert (UNICEF 23.3.2023). Die Staatsbürgerschaft leitet sich von den Eltern eines Kindes ab. Das Kind eines jemenitischen Vaters ist ein jemenitischer Staatsbürger. Frauen können Kindern eines im Ausland geborenen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 41

Vaters die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn das Kind im Land geboren ist. Es gibt keine allgemeine Geburtenregistrierung, und viele Eltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, lassen ihre Kinder nie oder erst mehrere Jahre nach der Geburt registrieren (USDOS 20.3.2023). Angehörige der Muhamasheen-Minderheit haben Schwierigkeiten, ihre Neugeborenen registrieren zu lassen. Nur 9 % verfügten über eine Geburtsurkunde, deren Fehlen den Zugang zu anderen staatlichen Dokumenten sowie zu Arbeitsplätzen und Dienstleistungen einschränkt (USDOS 23.4.2024). Kindesmissbrauch, bzw. Gewalt gegen Kinder ist gesetzlich weder definiert noch verboten. Die Behörden betrachten Gewalt gegen Kinder als eine private Familienangelegenheit (USDOS 23.4.2024). Die Angriffe der Konfliktparteien auf die Wasser- und Nahrungsmittelinfrastruktur sowie der Einsatz von Wasser als Waffe haben besonders schädliche Auswirkungen auf Kinder (HRW 16.1.2025). Früh- und Zwangsehen sind ein weit verbreitetes Problem, das durch den Konflikt noch verschärft wurde (USDOS 23.4.2024; vgl. ECDHR 4.2.2025). Im jemenitischen Personenstandgesetz ist kein Mindestalter für die Eheschließung festgelegt (USDOS 23.4.2024). Fast jedes dritte Mädchen wurde vor seinem 18. Lebensjahr verheiratet (ECDHR 4.2.2025). Berichten zufolge wurden Mädchen sogar bereits im Alter von acht Jahren verheiratet (USDOS 23.4.2024). Der Bildungszugang zu öffentlichen Schulen ist bis zur Sekundärstufe kostenlos, doch laut HRW hatten viele Kinder, insbesondere Mädchen, keinen Zugang zu Bildung (USDOS 23.4.2024). Die Konfliktparteien haben Schulen militärisch genutzt und angegriffen (UNICEF 23.3.2023; vgl. HRW 16.1.2025). In Folge kam es konfliktbedingt zu Beschädigungen und Schließungen von Bildungseinrichtungen, was den Zugang zu Bildung beeinträchtigt (UNICEF 23.3.2025; vgl. FH 2025). An vielen Schulen und Universitäten sind der Unterricht und andere Aktivitäten zum Erliegen gekommen (FH 2025). Millionen von Kindern besuchen aufgrund des Krieges keine Schule mehr, und Tausende wurden von bewaffneten Gruppen rekrutiert (FH 2025). Viele Kinder mussten die Schule abbrechen, um bei der Versorgung der Familien zu helfen (HRW 16.1.2025). Die Einschulungsquoten sind rückgängig, wobei die letzten zuverlässigen Daten aus dem Jahr 2016 stammen (BS 19.3.2024). Laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) besuchen rund 3,2 Millionen Kinder (rund 1,7 Millionen Buben und 1,5 Millionen Mädchen) keinen Schulunterricht (OCHA 15.1.2025). Kindersoldaten werden von allen Konfliktparteien rekrutiert und eingesetzt, sowohl in unterstützender Funktion als auch in Kampfeinsätzen (USDOS 24.6.2024; vgl. MBZ 9.2023). Die Rekrutierung von Kindersoldaten ist weder im Einflussgebiet der Regierung noch der Huthi eine offizielle Politik. u Sie verstößt gegen jemenitisches Recht, darunter das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1992 und das Kinderrechtsgesetz von 2002 (MBZ 9.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 41

Ein Bericht der NGO Mwatana vom März 2023 dokumentierte die Rekrutierung und den Einsatz von insgesamt 3.402 Kindersoldaten, die zwischen 2015 und März 2023 rekrutiert wurden, davon 552 durch Regierungstruppen, 284 durch die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführten Koalitionstruppen und 2.566 durch die Huthi (USDOS 24.6.2024). Die Vereinten Nationen sprechen von über 4.000 Kindern, die rekrutiert und als Soldaten eingesetzt wurden (UNICEF 23.3.2023; vgl. HRW 16,1,2025). Sowohl die Regierung als auch die Huthi versprachen, bzw. unterzeichneten Pläne die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten zu beenden. Die Huthi-Führung hatte dies bereits 2012 versprochen und zu Beginn der Waffenruhe 2022 einen entsprechenden Plan mit den Vereinten Nationen unterzeichnet (CIA 24.4.2025). Die Regierung der Republik Jemen (ROYG) unterzeichnete 2014 einen entsprechenden Aktionsplan der Vereinten Nationen (CIA 24.4.2025; vgl. USDOS 24.6.2024). 2018 wurde ein Fahrplan zur Umsetzung vereinbart und die Bemühung zur Durchführung fortgesetzt. Es werden Kinderschutzabteilungen in allen Militärregionen eingerichtet und durch Feldbesuche sowohl Richtlinien zum Verbot der Rekrutierung von Kindern verbreitet als auch überprüft, dass keine Kinder in den Reihen des Militärs dienen. Kindersoldaten sollen durch psychosoziale und pädagogische Unterstützung wieder in die Gesellschaft integriert werden. Ressourcenengpässe verhindern jedoch die vollständige Umsetzung dieses Vorhabens (USDOS 24.6.2024). Die Rekrutierung von Kindersoldaten durch die Huthi und regierungsnahe Kräfte erfolgte teils mit Wissen oder Zustimmung der Familien. In Manchen Fällen erfolgt die Rekrutierung im Austausch für materielle oder finanzielle Unterstützung, in anderen durch Zwangsmaßnahmen und Erpressung bis hin zur Entführung, insbesondere durch die Huthi (USDOS 24.6.2024). Berichten zufolge führten die Huthi Rekrutierung von Kindern in "Sommerlagern" durch (MBZ 9.2023; vgl. USDOS 24.6.2024), in denen sie militärischer Propaganda und Ausbildung ausgesetzt wurden. 2023 sollen mehr als eine Million jemenitische Kinder aus den von den Huthi kontrollierten Gebieten an solchen Sommerlagern teilgenommen haben (USDOS 24.6.2024). Kinder wurden von den Konfliktparteien wegen angeblicher Verbindungen zu bewaffneten Gruppen festgenommen (USDOS 24.6.2024). (Anm.: Informationen zur Todesstrafe für Minderjährige, siehe Kapitel "Todesstrafe") Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 24.4.2025 - ECDHR - European Centre for Democracy and Human Rights (4.2.2025): Increased Sexual Violence and Child Marriage Due to Instability in Yemen, https://www.ecdhr.org/increased- sexual-violence-and-child-marriage-due-to-instability-in-yemen/, Zugriff 29.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 41

- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025 - MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs (9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 24.4.2025 - MHR - Mwatana for Human Rights (6.2024): Legacy of Gunpowder, Human Rights Situation in Yemen 2023, https://cdn.prod.website-files.com/621cfefe2b950d85b2a1e2d1/6698c88476368d09f65721f8_A nnual%20Report%202023%20En%20small.pdf, Zugriff 12.5.2025 - OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (15.1.2025): Yemen Humanitarian Needs and Response Plan, https://www.unocha.org/publications/report/yemen/yemen-humanitarian-needs-and-response- plan-2025-january-2025, Zugriff 5.5.2025 - UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (23.3.2025): Yemen crisis, https://www.unicef.org/emergencies/yemen-crisis#:~:text=Yemen%20remains%20one%20of %20the,more%20forms%20of%20humanitarian%20assistance, Zugriff 28.4.2025 - UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (24.3.2023): 8 years of crushing conflict in Yemen leave more than 11 million children in need of humanitarian assistance, https://www.unicef.org/press-releases/8-years-crushing-conflict-yemen-leave-more- 11-million-children-need-humanitarian, Zugriff 24.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 - USDOS - United States Department of States [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089145.html, Zugriff 29.4.2025 13.3. Sexuelle Minderheiten Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen können neben Strafen wie Auspeitschen und Haft auch die Todesstrafe nach sich ziehen (FH 2025). Artikel 264 des Strafgesetzbuchs bestraft Analverkehr mit dem Tod, wenn es sich um einen verheirateten Mann handelt (HRW 16.1.2025). Im Laufe des Jahres 2023 wurden keine Hinrichtungen von LGBTQI+-Personen bekannt (USDOS 23.4.2024). Es gibt jedoch Bedenken, dass die gemeldete Zahl der Hinrichtungen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufgrund geheimer Hinrichtungen bzw. Tötungen von Angehörigen sexueller Minderheiten möglicherweise nicht die tatsächliche Zahl der hingerichteten Personen widerspiegelt (AHR 1.5.2024). (Anm.: Informationen zu Todesurteilen wegen des Vorwurfs der Sodomie/Homosexualität finden sich im Kapitel „Todesstrafe.) Quellen: - AHR - The Advocates for Human Rights (1.5.2024): Yemen Death Penalty, https://www.theadvocatesforhumanrights.org/Res/Yemen%20UPR%20Information%20Death %20Penalty.pdf, Zugriff 24.4.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 41

- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 14. Bewegungsfreiheit Die Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung sind gesetzlich vorgesehen. Diese Rechte werden jedoch von den Konfliktparteien häufig nicht respektiert (USDOS 23.4.2024), die die Bewegungsfreiheit im Land einschränken (AI 24.4.2024). Regierungsnahe Kräfte, die Huthi und Stammeskräfte unterhalten Kontrollpunkte an den wichtigsten Straßen. Reisende können körperlicher Belästigung, Erpressung, Diebstahl oder kurzfristigen Entführungen zur Erpressung von Lösegeld ausgesetzt werden. Auch konfliktbedingte Schäden an Infrastruktur wie Straßen und Brücken behinderten den Waren- und Personenverkehr im ganzen Land und erschwerten die Lieferung humanitärer Hilfe und kommerzieller Güter (USDOS 23.4.2024). Auch die Lieferung von Hilfsgütern ist von den Bewegungseinschränkungen betroffen, unter anderem durch bürokratische Hindernisse und Einmischungen in die Hilfsprojekte (AI 24.4.2024). In den von den Huthi kontrollierten Gebieten werden Frauen durch Mahram- (Vormundschafts-)Vorschriften zusätzlich in ihrer Bewegungsfreiheit behindert (Anm.: Siehe dazu das Kapitel "Frauen"). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2115563.html, Zugriff 24.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 14.1. Meldewesen und Dokumente Die jemenitischen Meldebehörden verfügen nicht über Register, die ein vollständiges Bild der Bevölkerung vermitteln. Die meisten Geburten und Sterbefälle werden nicht rechtzeitig erfasst (Landinfo 27.6.2022). Es gibt keine allgemeine Geburtenregistrierung. Viele Eltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, registrieren ihre Kinder nie oder erst mehrere Jahre nach der Geburt (USDOS 23.4.2024). Im Allgemeinen werden Geburten in den südlichen Gouvernements häufiger registriert als in den nördlichen Gouvernements. Ebenso sind Geburtenregistrierungen und der Besitz von Ausweispapieren in städtischen Gebieten weiter verbreitet als in ländlichen Gebieten (Landinfo 27.6.2022). Nur etwa 17 % der Jemeniten verfügen über eine Geburtsurkunde (BS 19.3.2024). Die Vorschrift, dass Kinder eine Geburtsurkunde vorlegen müssen, um sich für die Schule anzumelden, werden nicht überall durchgesetzt. Die fehlende Geburtenregistrierung führt Berichten zufolge dazu, dass Gerichte Jugendliche wie Erwachsene verurteilen würden, auch für .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 41

Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. Das Fehlen einer Geburtsurkunde schränkt den Zugang zu anderen staatlichen Dokumenten ein (USDOS 23.4.2024). Ein relativ großer Teil der Bevölkerung besitzt keine Ausweispapiere (Landinfo 27.6.2022). Nachdem die Huthi-Bewegung in Sana’a eingedrungen war und die Kontrolle über mehrere Standesämter und Passämter im Norden übernommen hatte, stellten die von ihr kontrollierten Ämter weiterhin zivile Dokumente, Personalausweise und Pässe aus. Die international anerkannte Regierung akzeptiert zivile Dokumente und Personalausweise, die in den von den Huthi kontrollierten Gebieten ausgestellt wurden, erkennt jedoch die so genannten Huthi-Pässe nicht als legale Reisedokumente an (Landinfo 27.6.2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025 - Landinfo - Norwegian Country of Origin Information Centre [Norwegen] (27.6.2022): Jemen: Sivilregister, identitetsdokumenter og pass, https://www.ecoi.net/en/file/local/2075765/Jemen- temanotat-Sivilregister-identitetsdokumenter-og-pass-Oppdatering-27062022.pdf, Zugriff 29.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 15. Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge Schätzungen der Binnenvertriebenen (IDPs) im Jemen liegen zwischen 4,3 bis 4,8 Millionen (FH 2025; vgl. UNICEF 23.3.2025, OCHA 15.1.2025). Rund 1,9 Millionen IDPs leben in rund 2.290 Lagern, von denen 40 % einem hohen Risiko für Brände und/oder Überschwemmungen ausgesetzt sind (OCHA 15.1.2025). Im Jahr 2023 wurden landesweit etwa 276.000 konflikt- und gewaltbedingte Neuvertreibungen registriert (IDMC 11.5.2023; vgl. USDOS 23.4.2024), sowie 171.000 Vertreibungen durch Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen (IDMC 11.5.2023). Zwischen Jänner und August 2023 waren laut dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen 109.830 Menschen von klimabedingter Vertreibung betroffen (AI 24.4.2024). Bei Überschwemmungen im Jahr 2024, die 400 Todesopfer forderten und die kritische Infrastruktur in Hajjah, Hodeida, Ta’iz und den Bezirken an der Westküste schwer beschädigten, sollen gar 900.000 Menschen vertrieben worden sein (WHO 16.1.2025). Oftmals handelte es sich um Sekundärvertreibung von Personen, die bereits vor Konflikten geflohen waren und unter prekären Bedingungen lebten (IDMC 11.5.2023). Kriegsrelikte, wie Landminen und explosive Kampfmittelrückstände sind nach wie vor eine der Hauptursachen für zivile Opfer und führen weiterhin zu Vertreibungen (HRW 16.1.2025). Trotz einer deutlichen Verringerung der Konflikte und der Zahl der Vertriebenen im Jemen nach einer Waffenruhe im April 2023 hat sich die humanitäre Krise im Land nicht entspannt. Einige IDPs haben versucht heimzukehren, aber ihre Aussichten sind aufgrund der Gefahr erneuter Gewalt und fehlender Existenzgrundlagen begrenzt (IDMC 11.5.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 41

Migranten und Flüchtlinge, die vor Krieg und Armut am Horn von Afrika fliehen, kommen weiterhin im Jemen an. Viele von ihnen suchen Arbeit in den Staaten am Persischen Golf, sind jedoch im Jemen mit harten Bedingungen, Gewalt und Hindernissen für die Weiterreise konfrontiert. Im Jahr 2024 sollen saudische Grenzsoldaten weiterhin äthiopische und jemenitische Migranten und Asylsuchende getötet haben, die versuchten, aus dem Jemen zu fliehen. Dieses Vorgehen wurde erstmals 2023 umfassend berichtet. Auch für IDPs im Jemen, von denen die meisten unqualifizierte Tätigkeiten in der informellen Wirtschaft verrichten, mangelt es an wirksamen rechtlichen Schutzmaßnahmen und grundlegender Versorgung (FH 2025). Der Krieg hat das Risiko von Menschenhandel erhöht. Migranten, Flüchtlinge und IDPs sind besonders gefährdet, ausgebeutet zu werden (FH 2025). Es gibt im Jemen keine gesetzlichen Mechanismen für die Gewährung von Asyl oder einen Flüchtlingsstatus. Durch das UNHCR festgestellte Flüchtlingsstatus garantieren den Betroffenen keinen rechtlichen Schutz. Für somalische Staatsangehörige hat die Regierung einen Prima-facie- Status (bis auf Widerruf) gewährt. Nach Angaben des UNHCR wurden Asylsuchende in den von den Huthi kontrollierten Gebieten im Norden des Landes nicht registriert (USDOS 23.4.2024). Humanitäre Versorgung durch Hilfsorganisationen wird durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit behindert (siehe Kapitel "Bewegungsfreiheit"). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2115563.html, Zugriff 24.4.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025 - IDMC - Internal Displacemet Monitoring Center (11.5.2023): Grid 2023, https://api.internal- displacement.org/sites/default/files/publications/documents/ IDMC_GRID_2023_Global_Report_on_Internal_Displacement_LR.pdf? _gl=1*1eick9z*_ga*MTAyOTQ3NTIwNC4xNzQ2MDEwNzky*_ga_PKVS5L6N8V*MTc0NjAxMD c5MS4xLjEuMTc0NjAxMDk1OC42MC4wLjA., Zugriff 30.4.2025 - OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (15.1.2025): Yemen Humanitarian Needs and Response Plan, https://www.unocha.org/publications/report/yemen/yemen-humanitarian-needs-and-response- plan-2025-january-2025, Zugriff 5.5.2025 - UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (23.3.2025): Yemen crisis, https://www.unicef.org/emergencies/yemen-crisis#:~:text=Yemen%20remains%20one%20of %20the,more%20forms%20of%20humanitarian%20assistance, Zugriff 28.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025 - WHO - World Health Organization (16.1.2025): Yemen: WHO Health Emergency Appeal 2025, https://cdn.who.int/media/docs/default-source/documents/emergencies/2025-appeals/2025- hea-yemen.pdf?sfvrsn=11094277_5&download=true, Zugriff 5.5.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 41

16. Grundversorgung und Wirtschaft Der Jemen hat 1987 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert, der den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen garantiert. Obwohl der Staat diese Dienstleistungen nie angemessen bereitstellen konnte, sind sie in vielen Bereichen mittlerweile vollständig unzugänglich. Nachdem der Jemen 2014 im Human Development Index (HDI) Platz 154 (von 187 Ländern) erreicht hatte, fiel er 2015 auf Platz 160 (von 188) und 2021/22 weiter auf Platz 183 (von 191) zurück (BS 19.3.2024). 2022/2023 fiel Yemen auf Platz 186 (von 193) (UNDP 11.4.2024). Die Mehrheit der Jemeniten lebt in Armut. Die Armutsrate ist seit 2014, als sie bei 49 % lag drastisch gestiegen. Die Weltbank schätzt, dass an die 74 % in Armut leben (WB 2.2024). Einer Umfrage des Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) vom Dezember 2023 zufolge lebten mehr als 82,7 % der Befragten in Armut. Die Armutsrate war in ländlichen Regionen mit 89,4% höher als in Städten mit 68,9 %. Die höchsten Armutsraten wurden in den Gouvernements Ad Dali und Al Bayda festgestellt (UNDP 12.2023). Die Arbeitslosigkeit lag 2022 bei ca. 13,6 % (BS 19.3.2024). Während die Arbeitslosigkeit zwischen 2021 und 2023 zurückgegangen ist, hat die informelle Beschäftigung zugenommen. Die Arbeitsbedingungen, Löhne und die Kaufkraft der jemenitischen Bevölkerung haben sich verschlechtert und sind nach wie vor schlecht. Einige Gehälter im öffentlichen Dienst wurden seit Jahren nicht mehr gezahlt, insbesondere in den von den Huthi kontrollierten Gebieten (UKHO 3.2025). Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) zufolge benötigen mit Stand Ende 2024 19,5 Millionen Personen Unterstützung (OCHA 12.2024). Ernährungssicherheit: Der Jemen ist Schauplatz einer der weltweit größten humanitären Krisen. Nach Angaben von UN-Organisationen benötigen mindestens 80 % der Bevölkerung humanitäre Hilfe (BS 19.3.2024). Seit September 2023 gibt die Ernährungssicherheit im Jemen zunehmend Anlass zur Sorge (ACAPS 28.3.2024). Das Aussetzen der Nahrungsmittelhilfe des World Food Programmes (WFP) aufgrund von Finanzierungsengpässen Ende 2023 in den von den Huthi kontrollierten Gebieten (WFP 5.12.2023; vgl. ACAPS 28.3.2024, WB 2.2024), hat dort für eine Verschlechterung der ohnehin schon prekären Ernährungssicherheit gesorgt (ACAPS 28.3.2024). Rund 17,1 Millionen Jemeniten (rund 49 % der Bevölkerung, 55 % der jemenitischen Kinder) sind von Ernährungsunsicherheit betroffen (OCHA 15.1.2025). Fast die Hälfte der Haushalte hat Schwierigkeiten, ihren Grundnahrungsbedarf zu decken. Bis Ende 2024 waren schätzungsweise über 220.000 schwangere und stillende Frauen und 600.000 Kinder unterernährt, darunter 120.000 Kinder mit schwerer akuter Unterernährung – ein Anstieg von 34 % gegenüber 2023 (WHO 16.1.2025). Eine aktuelle IPC-Analyse ergab, dass von Oktober 2023 bis Februar 2024 etwa 4,56 Millionen Menschen von erheblicher akuter Ernährungsunsicherheit betroffen waren und in die Krisenstufe (IPC-Phase 3, rund 3,28 Millionen Einwohner, bzw. 32 %) und Notstandsstufe (IPC- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 41

Phase 4, rund 1,28 Millionen Einwohner, bzw. 13 %) fielen. Dies entspricht 45 % der Bevölkerung in den von der jemenitischen Regierung kontrollierten Gebieten. Für die von den Huthi kontrollierten Gebieten liegen keine Daten vor, da hier die Lebensmittelhilfe ausgesetzt wurde (IPC 5.2.2024; vgl. ACAPS 28.3.2024). Zwischen Januar 2022 und Dezember 2024 wurden insgesamt fast 35.500 unterernährte Kinder in Einrichtungen aufgenommen und behandelt, die von der NGO Ärzte ohne Grenzen (MSF) unterstützt werden. 2023 waren es fast 14.000 Kinder und 2024 über 13.500. Nicht inkludiert sind hier mehrere Tausend Kinder die von MSF ambulant behandelt wurden, also ohne Krankenhausaufenthalt. Als Folge des der hohen Nachfrage nach Unterernährungsversorgung im Norden Jemens hat MSF seine Ernährungsprogramme ausgeweitet (MSF 3.2025). Abb. 2: Einstufung der Ernährungssicherheit (Quelle: ICP 5.2.2024) Abbildung 2: Einstufung der Ernährungssicherheit (Quelle: ICP 5.2.2024) Extreme Wetterbedingungen in ganz Jemen, darunter starke Regenfälle und Überschwemmungen, haben die Unsicherheit der Lebensmittelversorgung und der Lebensgrundlagen verschärft, besonders in den Gouvernements Ma'rib, Ta'iz und Ibb (AI 24.4.2024). Etwa 70 % der Lebensmittel im Jemen werden importiert, darunter 97 % der Getreideprodukte. Importierte Lebensmittel machen 83 % der durchschnittlichen Ernährung eines Einwohners aus. Obwohl die Lebensmittelpreise derzeit stabil sind, macht die Abhängigkeit des Jemen von importierten Lebensmitteln die Bevölkerung sehr anfällig für Preisschwankungen (ACAPS 28.3.2024). Laut .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 41
