jeme-lib-2025-05-14-ke

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Frauen genießen keine vollständigeBewegungsfreiheit, wobei die Einschränkungen je nach Ort
variierten. Frauen und Mädchen ohne männliche Begleitung können Schikanen an Kontrollpunkten 
erfahren (USDOS 23.4.2024). Obwohl es im Süden des Landes keine offiziellen Vorschriften gibt, 
die Frauen das alleinige Reisen zwischen den  Gouvernements verbieten, wird berichtet, dass 
Frauen an Kontrollpunkten der jemenitischen Regierung und der STC mehrere Stunden lang 
festgehalten und manchmal zur Umkehr gezwungen wurden (HRW 16.1.2025). Die de facto-
Behörden der Huthi verbieten Frauen weiterhin, ohne männliche Begleitperson zu reisen, wodurch 
sie in ihrer Fähigkeit, zu arbeiten oder humanitäre Hilfe zu erhalten, eingeschränkt werden (AI 
24.4.2024).
Huthi-Behörden haben  Mahram-(Vormundschafts-)Vorschriftenverschärft (USDOS 23.4.2024; 
vgl. HRW 16.1.2025). Seit 2022 schränken die Mahram-Vorschriften (männliche Vormundschaft) 
zunehmend das Recht der Frauen auf Freizügigkeit, ihr Recht auf Arbeit und ihr Recht auf Zugang 
zu Gesundheitsversorgung und humanitärer Hilfe ein (AI 5.11.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). So 
benötigen Frauen etwa eine Mahram-Genehmigung und die Anwesenheit ihres Vormunds (Vater, 
Bruder,  Ehemann  oder  Sohn)  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  HRW  16.1.2025),  um  einen 
Personalausweis zu erhalten oder zu verlängern, obwohl das Gesetz solche Bedingungen nicht 
vorsieht (USDOS 23.4.2024). Auch um zu reisen, braucht es eine entsprechende Erlaubnis (HRW 
16.1.2025). Auch Stammesbehörden in Gebieten an der Grenze zum von den Huthi kontrollierten 
Gebiet haben Mahram-Vorschriften eingeführt. Da die Mahram-Vorschriften teils mündlich, teils per 
lokaler Rundschreiben auf Gouvernement-Ebene ausgegeben werden, führt dies zu Unklarheit, die 
wiederum zur Folge hat, dass z. B. manche Autovermietungen in Sana'a sich weigern Fahrzeuge
an Frauen zu vermieten oder ihnen Plätze in Sammelfahrzeugen zu verkaufen. Krankenhäuser 
verlangen oft die Zustimmung eines Vormundes, um eine Frau aufnehmen zu dürfen und Frauen 
und Mädchen, insbesondere von Frauen geführte Haushalte, werden am Zugang zu humanitärer 
Hilfe  gehindert  da  einerseits  weibliche  Mitarbeiterinnen  von  Hilfsorganisationen  nicht  zu 
Einsatzorten  reisen  konnten  und  es  andererseits  als  unangemessen  angesehen  wird,  dass 
männliche  Mitarbeiter  alleinstehende  Frauen  unterstützten  oder  ihnen  Hilfe  leisteten  (USDOS 
23.4.2024). 
Schließlich wurden Frauen, die eine Haftstrafe verbüßt haben, von den Behörden im ganzen Land 
weiterhin festgehalten, wenn kein männlicher Vormund sie bei ihrer Entlassung begleiten konnte, 
oder  sie  wurden  in Frauenhäuser  entlassen,  wenn  sich  ihre  Familien  weigerten,  sie  wieder 
aufzunehmen (USDOS 23.4.2024).
Die gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben wird durch geschlechtsspezifische soziale 
Normen behindert. So werden nur wenige Regierungsposten von Frauen besetzt, wenngleich 
Frauen  im  Exekutivausschuss  der  Konsultations-  und  Versöhnungskommission  und  in  der 
offiziellen  Delegation  der  Regierung  für  die  von  den  Vereinten  Nationen  geführten 
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Friedensgespräche vertreten sind. Frauen sind auch in der Zivilgesellschaft aktiv, unter anderem
durch die Teilnahme an Protesten und Demonstrationen im Süden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (5.11.2024): Yemen: "My life was completely destroyed": 
Technology-facilitated gender-based violence in Yemen [MDE 31/7730/2024], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2117378/MDE3177302024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.4.2025
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
- MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs 
(9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 
24.4.2025
- UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (7.2.2023): Ending FGM in 
Yemen: Distancing FGM from Religious Discourse and Terminology, 
https://www.unicef.org/mena/media/20686/file/Ending%20FGM%20in%20Yemen.pdf, Zugriff 
28.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
13.2. Kinder und Minderjährige
Seit Beginn des Konflikts im Jemen wurden Tausende Kinder getötet oder verstümmelt, und 
Tausende weitere wurden als Kindersoldaten rekrutiert (UNICEF 23.3.2025). (Anm.: Informationen 
zu Kindern als Opfer konfliktbedingter Gewalt finden sich im Kapitel „Sicherheitslage“.)
Die  anhaltende,  konfliktbedingte  humanitäre  Krise  hat  die  Gefährdung  von  Kindern  durch 
Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, Kinderarbeit, Tötung und Verstümmlung, Rekrutierung und
Einsatz  von  Kindern  durch  Konfliktparteien  als  Kämpfer  und  in  verschiedenen 
Unterstützungsfunktionen,  häusliche  und  geschlechtsspezifische  Gewalt,  Kinderheirat  und 
psychosoziale Belastungen erhöht (UNICEF 23.3.2025). Im Jahr 2023 wurden 239 Fälle registriert, 
bei  denen  Kinder  zu  Opfern  von  Missbrauch  wurden,  wie  Rekrutierung  als  Kindersoldaten, 
sexuelle Gewalt, willkürliche Inhaftierung, Verschleppung und Folter (MHR 6.2024).
Im Jahr 2023 warnte UNICEF, dass etwa 11 Millionen Kinder im Jemen auf eine oder mehrere 
Formen humanitärer Hilfe angewiesen sind. Ca. 2,2 Millionen Kinder litten mit Stand 2023 an 
akuter Unterernährung, darunter über 540.000 Kinder, die an schwerer akuter Unterernährung 
litten (UNICEF 23.3.2023).
Mehr als 2,3 Millionen Kinder lebten (Stand 2023) in Lagern für Binnenvertriebene (IDPs), wo nur 
unzureichender Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung, Schutz 
und sanitären Einrichtungen existiert (UNICEF 23.3.2023).
Die Staatsbürgerschaft leitet sich von den Eltern eines Kindes ab. Das Kind eines jemenitischen 
Vaters ist ein jemenitischer Staatsbürger. Frauen können Kindern eines im Ausland geborenen 
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Vaters die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn das Kind im Land geboren ist. Es gibt keine
allgemeine Geburtenregistrierung, und viele Eltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, lassen 
ihre  Kinder  nie  oder  erst  mehrere  Jahre  nach  der  Geburt  registrieren  (USDOS  20.3.2023). 
Angehörige der Muhamasheen-Minderheit haben Schwierigkeiten, ihre Neugeborenen registrieren 
zu lassen. Nur 9 % verfügten über eine Geburtsurkunde, deren Fehlen den Zugang zu anderen 
staatlichen  Dokumenten  sowie  zu  Arbeitsplätzen  und  Dienstleistungen  einschränkt  (USDOS 
23.4.2024).
Kindesmissbrauch, bzw. Gewalt gegen Kinder ist gesetzlich weder definiert noch verboten. Die 
Behörden  betrachten  Gewalt  gegen  Kinder  als  eine  private  Familienangelegenheit  (USDOS 
23.4.2024). Die Angriffe der Konfliktparteien auf die Wasser- und Nahrungsmittelinfrastruktur sowie 
der Einsatz von Wasser als Waffe haben besonders schädliche Auswirkungen auf Kinder (HRW 
16.1.2025).
Früh-  und  Zwangsehen sind  ein  weit  verbreitetes  Problem,  das  durch  den  Konflikt  noch 
verschärft  wurde  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  ECDHR  4.2.2025).  Im  jemenitischen 
Personenstandgesetz ist kein Mindestalter für die Eheschließung festgelegt (USDOS 23.4.2024). 
Fast  jedes  dritte  Mädchen  wurde  vor  seinem  18.  Lebensjahr  verheiratet  (ECDHR  4.2.2025). 
Berichten zufolge wurden Mädchen sogar bereits im Alter von acht Jahren verheiratet (USDOS 
23.4.2024).
Der Bildungszugang zu öffentlichen Schulen ist bis zur Sekundärstufe kostenlos, doch laut HRW 
hatten viele Kinder, insbesondere Mädchen, keinen Zugang zu Bildung (USDOS 23.4.2024). Die 
Konfliktparteien haben Schulen militärisch genutzt und angegriffen (UNICEF 23.3.2023; vgl. HRW
16.1.2025).  In  Folge  kam  es  konfliktbedingt  zu  Beschädigungen  und  Schließungen  von 
Bildungseinrichtungen, was den Zugang zu Bildung beeinträchtigt (UNICEF  23.3.2025; vgl. FH 
2025).  An  vielen  Schulen  und  Universitäten  sind  der  Unterricht  und  andere  Aktivitäten  zum 
Erliegen gekommen (FH 2025).
Millionen von Kindern besuchen aufgrund des Krieges keine Schule mehr, und Tausende wurden 
von bewaffneten Gruppen rekrutiert (FH 2025). Viele Kinder mussten die Schule abbrechen, um 
bei  der  Versorgung  der  Familien  zu  helfen  (HRW  16.1.2025).  Die  Einschulungsquoten  sind 
rückgängig, wobei die letzten zuverlässigen Daten aus dem Jahr 2016 stammen (BS 19.3.2024). 
Laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) 
besuchen rund 3,2 Millionen Kinder (rund 1,7 Millionen Buben und 1,5 Millionen Mädchen) keinen 
Schulunterricht (OCHA 15.1.2025).
Kindersoldaten werden  von  allen  Konfliktparteien  rekrutiert  und  eingesetzt,  sowohl  in 
unterstützender Funktion als auch in Kampfeinsätzen (USDOS 24.6.2024; vgl. MBZ 9.2023). Die 
Rekrutierung von Kindersoldaten ist weder im Einflussgebiet der Regierung noch der Huthi eine 
offizielle Politik. u Sie verstößt gegen jemenitisches Recht, darunter das Jugendwohlfahrtsgesetz 
von 1992 und das Kinderrechtsgesetz von 2002 (MBZ 9.2023).
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Ein Bericht der NGO Mwatana vom März 2023 dokumentierte die Rekrutierung und den Einsatz
von insgesamt 3.402 Kindersoldaten, die zwischen 2015 und März 2023 rekrutiert wurden, davon 
552 durch Regierungstruppen, 284 durch die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen 
Emiraten  angeführten  Koalitionstruppen  und  2.566  durch  die  Huthi  (USDOS  24.6.2024).  Die 
Vereinten Nationen sprechen von über 4.000 Kindern, die rekrutiert und als Soldaten eingesetzt 
wurden (UNICEF 23.3.2023; vgl. HRW 16,1,2025).
Sowohl  die  Regierung  als  auch  die  Huthi  versprachen,  bzw.  unterzeichneten  Pläne  die 
Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten zu  beenden. Die Huthi-Führung  hatte dies 
bereits 2012 versprochen und zu Beginn der Waffenruhe 2022 einen entsprechenden Plan mit den 
Vereinten Nationen unterzeichnet (CIA 24.4.2025). Die Regierung der Republik Jemen (ROYG) 
unterzeichnete 2014 einen entsprechenden Aktionsplan der Vereinten Nationen (CIA 24.4.2025; 
vgl. USDOS 24.6.2024). 2018 wurde ein Fahrplan zur Umsetzung vereinbart und die Bemühung 
zur  Durchführung  fortgesetzt.  Es  werden  Kinderschutzabteilungen  in  allen  Militärregionen 
eingerichtet und durch Feldbesuche sowohl Richtlinien zum Verbot der Rekrutierung von Kindern 
verbreitet als auch überprüft, dass keine Kinder in den Reihen des Militärs dienen. Kindersoldaten 
sollen durch psychosoziale und pädagogische Unterstützung wieder in die Gesellschaft integriert 
werden. Ressourcenengpässe verhindern jedoch die vollständige Umsetzung dieses Vorhabens 
(USDOS 24.6.2024).
Die Rekrutierung von Kindersoldaten durch die Huthi und regierungsnahe Kräfte erfolgte teils mit 
Wissen oder Zustimmung der Familien. In Manchen Fällen erfolgt die Rekrutierung im Austausch 
für materielle oder finanzielle Unterstützung, in anderen durch Zwangsmaßnahmen und
Erpressung bis hin zur Entführung, insbesondere durch die Huthi (USDOS 24.6.2024).
Berichten zufolge führten die Huthi Rekrutierung von Kindern in "Sommerlagern" durch (MBZ 
9.2023; vgl. USDOS 24.6.2024), in denen sie militärischer Propaganda und Ausbildung ausgesetzt 
wurden. 2023 sollen mehr als eine Million jemenitische Kinder aus den von den Huthi kontrollierten 
Gebieten an solchen Sommerlagern teilgenommen haben (USDOS 24.6.2024).
Kinder wurden von den Konfliktparteien wegen angeblicher Verbindungen zu bewaffneten Gruppen 
festgenommen (USDOS 24.6.2024). 
(Anm.: Informationen zur Todesstrafe für Minderjährige, siehe Kapitel "Todesstrafe")
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 
24.4.2025
- ECDHR - European Centre for Democracy and Human Rights (4.2.2025): Increased Sexual 
Violence and Child Marriage Due to Instability in Yemen, https://www.ecdhr.org/increased-
sexual-violence-and-child-marriage-due-to-instability-in-yemen/, Zugriff 29.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 41
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- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
- MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande]/ Netherlands Ministry of Foreign Affairs 
(9.2023): General Country of Origin Information Report on Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2103514/AB_Jemen_September%202023.pdf, Zugriff 
24.4.2025
- MHR - Mwatana for Human Rights (6.2024): Legacy of Gunpowder, Human Rights Situation in 
Yemen 2023, 
https://cdn.prod.website-files.com/621cfefe2b950d85b2a1e2d1/6698c88476368d09f65721f8_A
nnual%20Report%202023%20En%20small.pdf, Zugriff 12.5.2025
- OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (15.1.2025): Yemen 
Humanitarian Needs and Response Plan, 
https://www.unocha.org/publications/report/yemen/yemen-humanitarian-needs-and-response-
plan-2025-january-2025, Zugriff 5.5.2025
- UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (23.3.2025): Yemen crisis, 
https://www.unicef.org/emergencies/yemen-crisis#:~:text=Yemen%20remains%20one%20of
%20the,more%20forms%20of%20humanitarian%20assistance, Zugriff 28.4.2025
- UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (24.3.2023): 8 years of 
crushing conflict in Yemen leave more than 11 million children in need of humanitarian 
assistance, https://www.unicef.org/press-releases/8-years-crushing-conflict-yemen-leave-more-
11-million-children-need-humanitarian, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - United States Department of States [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on 
Human Rights Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089145.html, Zugriff 
29.4.2025
13.3. Sexuelle Minderheiten
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen können neben Strafen wie Auspeitschen und Haft 
auch  die  Todesstrafe  nach  sich  ziehen  (FH  2025).  Artikel  264  des  Strafgesetzbuchs  bestraft 
Analverkehr mit dem Tod, wenn es sich um einen verheirateten Mann handelt (HRW 16.1.2025). 
Im Laufe des Jahres 2023 wurden keine Hinrichtungen von LGBTQI+-Personen bekannt (USDOS 
23.4.2024).  Es  gibt  jedoch  Bedenken,  dass  die  gemeldete  Zahl  der  Hinrichtungen  wegen 
einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufgrund geheimer Hinrichtungen 
bzw. Tötungen von Angehörigen sexueller Minderheiten möglicherweise nicht die tatsächliche Zahl 
der hingerichteten Personen widerspiegelt (AHR 1.5.2024).
(Anm.: Informationen zu Todesurteilen wegen des Vorwurfs der Sodomie/Homosexualität finden 
sich im Kapitel „Todesstrafe.)
Quellen:
- AHR - The Advocates for Human Rights (1.5.2024): Yemen Death Penalty, 
https://www.theadvocatesforhumanrights.org/Res/Yemen%20UPR%20Information%20Death
%20Penalty.pdf, Zugriff 24.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 41
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- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 14. Bewegungsfreiheit
Die  Freizügigkeit  im  Inland,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und  Repatriierung  sind  gesetzlich 
vorgesehen.  Diese  Rechte  werden  jedoch  von  den  Konfliktparteien  häufig  nicht  respektiert 
(USDOS 23.4.2024), die die Bewegungsfreiheit im Land einschränken (AI 24.4.2024). 
Regierungsnahe Kräfte, die Huthi und Stammeskräfte unterhalten Kontrollpunkte an den
wichtigsten  Straßen.  Reisende  können  körperlicher  Belästigung,  Erpressung,  Diebstahl  oder 
kurzfristigen Entführungen zur Erpressung von Lösegeld ausgesetzt werden. Auch konfliktbedingte 
Schäden an Infrastruktur wie Straßen und Brücken behinderten den Waren- und Personenverkehr 
im  ganzen  Land  und  erschwerten  die  Lieferung  humanitärer  Hilfe  und  kommerzieller  Güter 
(USDOS 23.4.2024).
Auch  die  Lieferung  von  Hilfsgütern  ist  von  den  Bewegungseinschränkungen  betroffen,  unter 
anderem durch bürokratische Hindernisse und Einmischungen in die Hilfsprojekte (AI 24.4.2024).
In  den  von  den  Huthi  kontrollierten  Gebieten  werden  Frauen  durch  Mahram-
(Vormundschafts-)Vorschriften zusätzlich in ihrer Bewegungsfreiheit behindert (Anm.: Siehe dazu 
das Kapitel "Frauen").
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2115563.html, Zugriff 24.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
14.1. Meldewesen und Dokumente
Die jemenitischen Meldebehörden verfügen nicht über Register, die ein vollständiges Bild der 
Bevölkerung vermitteln. Die meisten Geburten und Sterbefälle werden nicht rechtzeitig erfasst 
(Landinfo 27.6.2022). Es gibt keine allgemeine Geburtenregistrierung. Viele Eltern, insbesondere 
in ländlichen Gebieten, registrieren ihre Kinder nie oder erst mehrere Jahre nach der Geburt 
(USDOS 23.4.2024). Im Allgemeinen werden Geburten in den südlichen Gouvernements häufiger 
registriert als in den nördlichen  Gouvernements. Ebenso sind Geburtenregistrierungen und der 
Besitz von Ausweispapieren in städtischen Gebieten weiter verbreitet als in ländlichen Gebieten
(Landinfo 27.6.2022). Nur etwa 17 % der Jemeniten verfügen über eine Geburtsurkunde (BS 
19.3.2024). 
Die  Vorschrift,  dass  Kinder  eine  Geburtsurkunde  vorlegen  müssen,  um  sich  für  die  Schule 
anzumelden,  werden  nicht  überall  durchgesetzt.  Die  fehlende  Geburtenregistrierung  führt 
Berichten zufolge dazu, dass Gerichte Jugendliche wie Erwachsene verurteilen würden, auch für 
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Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. Das Fehlen einer Geburtsurkunde
schränkt den Zugang zu anderen staatlichen Dokumenten ein (USDOS 23.4.2024).
Ein relativ großer Teil der Bevölkerung besitzt keine Ausweispapiere (Landinfo 27.6.2022).
Nachdem  die  Huthi-Bewegung  in  Sana’a  eingedrungen  war  und  die  Kontrolle  über  mehrere 
Standesämter und Passämter im Norden übernommen hatte, stellten die von ihr kontrollierten 
Ämter weiterhin zivile Dokumente, Personalausweise und Pässe aus. Die international anerkannte 
Regierung  akzeptiert  zivile  Dokumente  und  Personalausweise,  die  in  den  von  den  Huthi 
kontrollierten Gebieten ausgestellt wurden, erkennt jedoch die so genannten Huthi-Pässe nicht als 
legale Reisedokumente an (Landinfo 27.6.2022).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025
- Landinfo - Norwegian Country of Origin Information Centre [Norwegen] (27.6.2022): Jemen: 
Sivilregister, identitetsdokumenter og pass, https://www.ecoi.net/en/file/local/2075765/Jemen-
temanotat-Sivilregister-identitetsdokumenter-og-pass-Oppdatering-27062022.pdf, Zugriff 
29.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 15. Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge
Schätzungen der Binnenvertriebenen (IDPs) im Jemen liegen zwischen 4,3 bis 4,8 Millionen (FH 
2025; vgl. UNICEF 23.3.2025, OCHA 15.1.2025). Rund 1,9 Millionen IDPs leben in rund 2.290 
Lagern,  von  denen  40  %  einem  hohen  Risiko  für  Brände  und/oder  Überschwemmungen 
ausgesetzt sind (OCHA 15.1.2025). 
Im Jahr 2023 wurden landesweit etwa 276.000 konflikt- und gewaltbedingte Neuvertreibungen 
registriert  (IDMC  11.5.2023;  vgl.  USDOS  23.4.2024),  sowie  171.000  Vertreibungen  durch 
Naturkatastrophen,  wie  Überschwemmungen  (IDMC  11.5.2023).  Zwischen  Jänner  und  August 
2023  waren  laut  dem  Bevölkerungsfonds  der  Vereinten  Nationen  109.830  Menschen  von 
klimabedingter Vertreibung betroffen (AI 24.4.2024). Bei Überschwemmungen im Jahr 2024, die
400 Todesopfer forderten und die kritische Infrastruktur in Hajjah, Hodeida, Ta’iz und den Bezirken 
an der Westküste schwer beschädigten, sollen gar 900.000 Menschen vertrieben worden sein 
(WHO 16.1.2025). Oftmals handelte es sich um Sekundärvertreibung von Personen, die bereits 
vor Konflikten geflohen waren und unter prekären Bedingungen lebten (IDMC 11.5.2023). 
Kriegsrelikte, wie Landminen und explosive Kampfmittelrückstände sind nach wie vor eine der 
Hauptursachen für zivile Opfer und führen weiterhin zu Vertreibungen (HRW 16.1.2025). 
Trotz einer deutlichen Verringerung der Konflikte und der Zahl der Vertriebenen im Jemen nach 
einer Waffenruhe im April 2023 hat sich die humanitäre Krise im Land nicht entspannt. Einige IDPs 
haben versucht heimzukehren, aber ihre Aussichten sind aufgrund der Gefahr erneuter Gewalt und 
fehlender Existenzgrundlagen begrenzt (IDMC 11.5.2023).
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Migranten und Flüchtlinge, die vor Krieg und Armut am Horn von Afrika fliehen, kommen weiterhin
im Jemen an. Viele von ihnen suchen Arbeit in den Staaten am Persischen Golf, sind jedoch im 
Jemen mit harten Bedingungen, Gewalt und Hindernissen für die Weiterreise konfrontiert. Im Jahr 
2024  sollen  saudische  Grenzsoldaten  weiterhin  äthiopische  und  jemenitische  Migranten  und 
Asylsuchende getötet haben, die versuchten, aus dem Jemen zu fliehen. Dieses Vorgehen wurde 
erstmals  2023  umfassend  berichtet.  Auch  für  IDPs  im  Jemen,  von  denen  die  meisten 
unqualifizierte  Tätigkeiten  in  der  informellen  Wirtschaft  verrichten,  mangelt  es  an  wirksamen 
rechtlichen Schutzmaßnahmen und grundlegender Versorgung (FH 2025).
Der Krieg hat das Risiko  von  Menschenhandel erhöht. Migranten, Flüchtlinge und IDPs sind 
besonders gefährdet, ausgebeutet zu werden (FH 2025).
Es  gibt  im  Jemen  keine  gesetzlichen  Mechanismen  für  die  Gewährung  von  Asyl  oder  einen 
Flüchtlingsstatus. Durch das UNHCR festgestellte Flüchtlingsstatus garantieren den Betroffenen 
keinen rechtlichen Schutz. Für somalische Staatsangehörige hat die Regierung einen Prima-facie-
Status (bis auf Widerruf) gewährt. Nach Angaben des UNHCR wurden Asylsuchende in den von 
den Huthi kontrollierten Gebieten im Norden des Landes nicht registriert (USDOS 23.4.2024).
Humanitäre  Versorgung  durch  Hilfsorganisationen  wird  durch  Einschränkungen  der 
Bewegungsfreiheit behindert (siehe Kapitel "Bewegungsfreiheit").
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Yemen 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107912.html, Zugriff 24.4.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2115563.html, Zugriff 24.4.2025
- HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120133.html, Zugriff 24.4.2025
- IDMC - Internal Displacemet Monitoring Center (11.5.2023): Grid 2023, https://api.internal-
displacement.org/sites/default/files/publications/documents/
IDMC_GRID_2023_Global_Report_on_Internal_Displacement_LR.pdf?
_gl=1*1eick9z*_ga*MTAyOTQ3NTIwNC4xNzQ2MDEwNzky*_ga_PKVS5L6N8V*MTc0NjAxMD
c5MS4xLjEuMTc0NjAxMDk1OC42MC4wLjA., Zugriff 30.4.2025
- OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (15.1.2025): Yemen 
Humanitarian Needs and Response Plan, 
https://www.unocha.org/publications/report/yemen/yemen-humanitarian-needs-and-response-
plan-2025-january-2025, Zugriff 5.5.2025
- UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (23.3.2025): Yemen crisis, 
https://www.unicef.org/emergencies/yemen-crisis#:~:text=Yemen%20remains%20one%20of
%20the,more%20forms%20of%20humanitarian%20assistance, Zugriff 28.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
- WHO - World Health Organization (16.1.2025): Yemen: WHO Health Emergency Appeal 2025, 
https://cdn.who.int/media/docs/default-source/documents/emergencies/2025-appeals/2025-
hea-yemen.pdf?sfvrsn=11094277_5&download=true, Zugriff 5.5.2025
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16. Grundversorgung und Wirtschaft
Der Jemen hat 1987 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
ratifiziert, der den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen garantiert. Obwohl 
der Staat diese Dienstleistungen nie angemessen bereitstellen konnte, sind sie in vielen Bereichen 
mittlerweile vollständig unzugänglich. Nachdem der Jemen 2014 im Human Development Index 
(HDI) Platz 154 (von 187 Ländern) erreicht hatte, fiel er 2015 auf Platz 160 (von 188) und 2021/22 
weiter auf Platz 183 (von 191) zurück (BS 19.3.2024). 2022/2023 fiel Yemen auf Platz 186 (von 
193) (UNDP 11.4.2024). 
Die Mehrheit der Jemeniten lebt in  Armut. Die Armutsrate ist seit 2014, als sie bei 49 % lag 
drastisch gestiegen. Die Weltbank schätzt, dass an die 74 % in Armut leben (WB 2.2024). Einer 
Umfrage des Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) vom Dezember 2023 zufolge 
lebten mehr als 82,7 % der Befragten in Armut. Die Armutsrate war in ländlichen Regionen mit 
89,4% höher als in Städten mit 68,9 %. Die höchsten Armutsraten wurden in den Gouvernements 
Ad Dali und Al Bayda festgestellt (UNDP 12.2023). 
Die  Arbeitslosigkeit lag  2022  bei  ca.  13,6  %  (BS  19.3.2024).  Während  die  Arbeitslosigkeit 
zwischen 2021 und 2023 zurückgegangen ist, hat die informelle Beschäftigung zugenommen. Die 
Arbeitsbedingungen,  Löhne  und  die  Kaufkraft  der  jemenitischen  Bevölkerung  haben  sich 
verschlechtert und sind nach wie vor schlecht. Einige Gehälter im öffentlichen Dienst wurden seit 
Jahren nicht mehr gezahlt, insbesondere in den von den Huthi kontrollierten Gebieten (UKHO 
3.2025).
Das  Amt  der  Vereinten  Nationen  für  die  Koordinierung  humanitärer  Angelegenheiten  (OCHA) 
zufolge benötigen mit Stand Ende 2024 19,5 Millionen Personen Unterstützung (OCHA 12.2024).
Ernährungssicherheit: Der Jemen ist Schauplatz einer der weltweit größten humanitären Krisen. 
Nach Angaben von UN-Organisationen benötigen mindestens 80 % der Bevölkerung humanitäre 
Hilfe (BS 19.3.2024). Seit September 2023 gibt die Ernährungssicherheit im Jemen zunehmend 
Anlass zur Sorge (ACAPS 28.3.2024). Das Aussetzen der Nahrungsmittelhilfe des World Food 
Programmes (WFP) aufgrund von Finanzierungsengpässen Ende 2023 in den von den Huthi 
kontrollierten Gebieten (WFP 5.12.2023; vgl. ACAPS 28.3.2024, WB 2.2024), hat dort für eine 
Verschlechterung der ohnehin schon prekären Ernährungssicherheit gesorgt (ACAPS 28.3.2024). 
Rund 17,1 Millionen Jemeniten (rund 49 % der Bevölkerung, 55 % der jemenitischen Kinder) sind 
von  Ernährungsunsicherheit  betroffen  (OCHA 15.1.2025).  Fast  die  Hälfte  der  Haushalte  hat 
Schwierigkeiten, ihren Grundnahrungsbedarf zu decken. Bis Ende 2024 waren schätzungsweise 
über 220.000 schwangere und stillende Frauen und 600.000 Kinder unterernährt, darunter 120.000 
Kinder  mit  schwerer  akuter  Unterernährung  –  ein  Anstieg  von  34  %  gegenüber  2023  (WHO 
16.1.2025). Eine aktuelle IPC-Analyse ergab, dass von Oktober 2023 bis Februar 2024 etwa 4,56 
Millionen Menschen von erheblicher akuter Ernährungsunsicherheit betroffen waren und in die 
Krisenstufe (IPC-Phase 3, rund 3,28 Millionen Einwohner, bzw. 32 %) und Notstandsstufe (IPC-
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Phase 4, rund 1,28 Millionen Einwohner, bzw. 13 %) fielen. Dies entspricht 45 % der Bevölkerung
in  den  von  der  jemenitischen  Regierung  kontrollierten  Gebieten.  Für  die  von  den  Huthi 
kontrollierten Gebieten liegen keine Daten vor, da hier die Lebensmittelhilfe ausgesetzt wurde (IPC 
5.2.2024; vgl. ACAPS 28.3.2024). Zwischen Januar 2022 und Dezember 2024 wurden insgesamt 
fast 35.500 unterernährte Kinder in Einrichtungen aufgenommen und behandelt, die von der NGO 
Ärzte ohne Grenzen (MSF) unterstützt werden. 2023 waren es fast 14.000 Kinder und 2024 über 
13.500.  Nicht  inkludiert  sind  hier  mehrere  Tausend  Kinder  die  von  MSF  ambulant  behandelt 
wurden,  also  ohne  Krankenhausaufenthalt.  Als  Folge  des  der  hohen  Nachfrage  nach 
Unterernährungsversorgung  im  Norden  Jemens  hat  MSF  seine  Ernährungsprogramme 
ausgeweitet (MSF 3.2025). 
Abb. 2: Einstufung der Ernährungssicherheit (Quelle: ICP 5.2.2024)
Abbildung 2: Einstufung der Ernährungssicherheit (Quelle: ICP 
5.2.2024)
Extreme Wetterbedingungen in ganz Jemen, darunter starke Regenfälle und Überschwemmungen, 
haben  die  Unsicherheit  der  Lebensmittelversorgung  und  der  Lebensgrundlagen  verschärft, 
besonders in den Gouvernements Ma'rib, Ta'iz und Ibb (AI 24.4.2024). Etwa 70 % der Lebensmittel 
im  Jemen  werden  importiert,  darunter  97  %  der  Getreideprodukte.  Importierte  Lebensmittel 
machen  83  %  der  durchschnittlichen  Ernährung  eines  Einwohners  aus.  Obwohl  die 
Lebensmittelpreise  derzeit  stabil  sind,  macht  die  Abhängigkeit  des  Jemen  von  importierten 
Lebensmitteln die Bevölkerung sehr anfällig für Preisschwankungen (ACAPS 28.3.2024). Laut 
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