kame-lib-2025-03-07-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 51
PDF herunterladen
Bezirken kommt es auch zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen,  so  etwa  in  Bui,  Donga-Mantung  und  Mezam,  wo  im  Oktober  2024 
mindestens vier Menschen getötet oder verletzt worden sind (UNOCHA 20.12.2024a).
Eine Quelle, an der auch die Vereinten Nationen beteiligt sind, beziffert Menschenrechtsvergehen 
für die Jahre 2022-2024:
(GPC 20.1.2025)
Diesen Zahlen zufolge gab es im Jahr 2022 monatlich durchschnittlich 383 Vergehen, 2023 stieg 
die Zahl drastisch auf 834, im Jahr 2024 fiel sie wieder auf 361 (GPC 20.1.2025). Die meisten 
Opfer  gab  es  in  den  Monaten  Oktober-Dezember  2024  in  folgende  Kategorien:  Willkürliche 
Verhaftung (451); Verschwindenlassen und Entführung (230); Vernichtung oder Diebstahl von
privatem  oder  öffentlichem  Eigentum  (132);  Schutzgelderpressung  (87);  Verletzung  und 
Verstümmelung (75); Tötung (60); Folter und inhumane Behandlung (39); physischer Übergriff 
oder Misshandlung (24) (GPC 20.1.2025; vgl. GPC 13.12.2024). Im Dezember 2024 besonders 
betroffen waren die Bezirke Meme in Südwest (60) sowie Menchum (38) und Mezam (32) in 
Nordwest. In diesem Monat gab es zahlreiche willkürliche Festnahmen (109) und Entführungen zur 
Erpressung von Lösegeld (61) (GPC 20.1.2025). Von Entführungen betroffen waren gegen Ende 
2024  insbesondere  die  Bezirke  Menchum  und  Manyu.  Überproportional  von 
Menschenrechtsverletzungen  betroffen  sind  Männer  und  Buben  (GPC  13.12.2024).  Im  dritten 
Quartal 2024 stellten sie 73% der Opfer. Die Haupttäter waren im dritten Quartal 2024 staatliche 
Sicherheitskräfte (41%), bewaffnete Gruppen (39%) (GPC 30.10.2024).
Die interne Struktur bewaffneter Gruppen variiert von hierarchischen Kommandos unter breiter 
aufgestellten  anglophonen  „Regierungen“  bis  hin  zu  unabhängigeren,  kleineren  Gruppen  mit 
Ambitionen  im  näheren  Umkreis.  Manche  Gruppen  streben  mehr  politische  Autonomie  sowie 
bessere  wirtschaftliche  Möglichkeiten,  rechtliche  Bestimmungen  und  kulturelle  Akzeptanz  an, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 51
11

andere sind separatistisch geprägt. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Dutzende
separatistischer Kommandeure getötet, verhaftet oder legten ihre Waffen nieder – was oft zu 
Führungskämpfen um die Nachfolge geführt hat. 2023 waren bereits 50 verschiedene bewaffnete 
Gruppen  aktiv.  Durch  die  Zersplitterung  ist  die  Zahl  an  Machtkämpfen  zwischen  einzelnen 
Fraktionen drastisch gestiegen. Insgesamt haben die großen politischen Gruppen im Verlauf des 
Konflikts weitgehend die Kontrolle über bewaffnete Gruppen verloren. Viele bewaffnete Gruppen 
konzentrierten sich auf lokale Macht und Ressourcen (ACLED 9.2024). An Gruppen bekannt sind:
a) Ambazonia Governing Council unter Ayaba Cho Lucas; mit: 
i. Ambazonia Defence Forces (ADF): Sind überall in Nordwest und Südwest und am 
stärksten in den Bezirken Momo, Mezam und Meme aktiv und für viele Entführungen 
verantwortlich.
ii. Bui Unity Warriors: Sind v.a. im Nordwesten in und um den Bezirk Bui aktiv.
b) African People’s Liberation Movement (APLM) unter Ebenezer Derek Mbongo Akwanga; 
den militärischen Flügel stellen die Southern Cameroons Defence Forces. Die Gruppe ist 
Teil des Southern Cameroons Liberation Council und v.a. in Südwest, sowie im Bezirk 
Meme aktiv.
c) die sogenannten Interim Governments, unter vier verschiedenen Führern:
i. Interim  Government  (Sako)  unter  Samuel  Ikome  Sako  mit den  Bui  Warriors  als 
militärischem Arm. Letztere kämpfen nach einer Spaltung in zwei Fraktionen um die 
Kontrolle über den Bezirk Bui.
ii. Interim Government (Anu) unter Chris Anu;
iii. Interim Government (Njomia) unter Marianta Njomia
iv. Interim Government (Tabe) unter Sisiku Julius und Ayuk Tabe
Den größten militärischen Arm der Interim Governments stellen die Restoration Forces 
(auch  bekannt  als:  Ambazonia  Self-Defence  Council,  Ambazonia  Military  Council  und 
Ambazonia  Military  Forces).  Dabei  handelt  es  sich  um  die  gewalttätigste 
Separatistenfraktion. Sie ist in der Region Südwest am aktivsten, in den Bezirken Manyu 
und  Meme.  Oftmals  kann  nicht  unterschieden  werden,  welche  Fraktion  – Sako,  Anu, 
Njomia, Tabe – an einem Vorfall beteiligt war (ACLED 9.2024).
Abgesehen von der Zersplitterung innerhalb der separatistischen Reihen stellt die steigende Zahl 
bewaffneter Akteure eine zunehmende Herausforderung für die Lösung des Konflikts dar und ist 
eine  zunehmende  Bedrohung  für  die  Zivilbevölkerung.  Gleichzeitig  unterstützt  das  Militär 
zunehmend pro-Regierungsmilizen – sowohl wirtschaftlich als auch materiell. Diese lokalen Milizen 
bestehen oft aus ethnischen Mbororo, Viehzüchtern aus der breiteren ethnischen Gruppe der 
Fulani, die häufig Opfer gezielter Gewalt durch anglophone Kämpfer werden (ACLED 9.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 51
12

Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project, GI-TOC - Global Initiative against 
Organized Crime (9.2024): Non-State Armed Groups and Illicit Economies in West Africa: 
Anglophone separatists, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114957/d4248905-7022-462d-a85a-
5d2645fc5b22.pdf, Zugriff 20.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (20.1.2025): Protection Cluster NWSW Monthly Update; 
December 2024, 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, 
Zugriff 27.2.2025
- GPC - Global Protection Cluster (13.12.2024): Protection Cluster NWSW Monthly Update; 
October - November 2024, 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, 
Zugriff 20.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (30.10.2024): Protection Monitoring Update; July - September 
2024, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/pm_quarterly_update_jul-
sept.pdf, Zugriff 20.1.2025
- II - Insecurity Insight (5.9.2024): Cameroon: Violence Against Health Care in Conflict 2023, 
https://reliefweb.int/attachments/a1da45d1-ef5a-46c1-873e-1b3ff4f81bac/2023-SHCC-
Cameroon.pdf, Zugriff 20.1.2025
- RSF - Reporters Sans Frontières (1.10.2024): Cameroon: RSF condemns absurd 10-year 
prison sentence for journalist Kingsley Fumunyuy Njoka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2119069.html, Zugriff 20.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (11.2.2025b): North-West 
and South-West - Situation Report No. 72 (December 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/0da0c3c0-8ad2-4d3f-97ab-983cd3f265a6/
OCHA_SITREP_NWSW_December%202024-FV.pdf.pdf, Zugriff 6.3.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and 
South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/
SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024a): North-West 
and South-West - Situation Report No. 70 (October 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/0043eb66-dc08-42fa-9394-5cd5a00f6f10/OCHA
%20Cameroon%20SITREP%2370%20NWSW%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111838.html, Zugriff 20.1.2025
3.2. Islamisten (Extrême-Nord)
In der Region kommt es zu Angriffen und Selbstmordanschlägen von islamistischen Terrorgruppen 
(AA 27.1.2025). Die Situation ist von gewaltsamen Übergriffen der terroristischen Gruppen Boko 
Haram Jama’tu Ahlis Sunna Lidda’awati wal-Jihad (JAS) und dem sogenannten Islamischen Staat 
in Westafrika (ISWAP) auf die  Zivilbevölkerung geprägt (AA 22.2.2024; vgl. SFH 18.12.2024, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 51
13

USDOS 26.6.2024, AI 24.4.2024). Sicherheitskräfte sind aktiv, können jedoch das Territorium nur
sporadisch abdecken. Die Zivilbevölkerung ist häufig auf sich allein gestellt (AA 22.2.2024).
Die genannten Gruppen greifen weiterhin ohne erkennbare Unterscheidung Muslime, Christen und 
Animisten an (USDOS 26.6.2024). Die Angriffe konzentrieren sich in erster Linie auf die Bezirke 
Mayo-Sava,  Mayo-Tsanaga  und  Logone-et-Chari  (UNOCHA  20.12.2024b;  vgl.  USDOS 
12.12.2024). Im November 2024 waren etwa die Gegend von Mokolo und der Bezirk Mayo-
Tsanaga von Angriffe auf Zivilisten, darunter Mord und Plünderung, betroffen (UNFPA 23.12.2024). 
Auch im Dezember 2024 waren die Bezirke Mayo-Sava, Mayo-Tsanaga sowie Logone-et-Chari am 
stärksten von Unsicherheit betroffen. In diesem Monat wurden insgesamt 182 sicherheitsrelevante 
Vorfälle registriert, bei denen 27 Menschen getötet, 19 verletzt und 56 entführt worden sind – 
darunter neun Kinder. Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Extrême-Nord 1.584 Vorfälle gemeldet.
Dabei  sind  262  Zivilisten  getötet,  268  verletzt,  282  Menschen  entführt  und  8.395  Menschen 
vertrieben worden (UNOCHA 11.2.2025a).
Insgesamt sind durch die Aktivitäten der bewaffneten Gruppen in der Region Extrême-Nord seit 
2014 mindestens 3.000 Menschen getötet und ca. 250.000 Personen vertrieben worden (USDOS 
26.6.2024; vgl. SFH 18.12.2024). Auch im Jahr 2024 führten Boko Haram und ISWAP Angriffe auf 
Gemeinden fort. Beide Gruppen verübten über ein Dutzend Angriffe auf Fischergemeinden, es 
kam zu Entführungen und Tötungen (SFH 18.12.2024). Dabei hat sich die Zahl an Entführungen 
im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Sowohl JAS als auch ISWAP versuchen damit, 
Einnahmen  für  ihre  Operationen  zu  generieren.  Auch  im  Dezember  2024  wurden  zahlreiche 
Bauern und Viehzüchter entführt, oftmals einhergehend mit Vertreibungen und Plünderungen
(ACLED 15.1.2025). Es wird zudem von Zusammenstößen zwischen JAS und ISWAP berichtet 
(SFH 18.12.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (15.1.2025): ACLED Regional 
Overview Africa: January 2025, https://reliefweb.int/attachments/fd14d84b-ae24-4f0d-b87d-
c28362bc24c6/Africa%20Overview%20-%20January%202025.pdf, Zugriff 20.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNFPA - United Nations Population Fund (23.12.2024): Cameroon Situation Report #26 - 
December 2024: The humanitarian crisis remains a critical concern, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 51
14

https://reliefweb.int/attachments/59f4abe2-c661-423f-ab47-be0899f143d0/UNFPA
%20Cameroon%20SitRep%20%2326%20-%20November%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (11.2.2025a): Extrême-Nord, 
Rapport de situation No.51 - decembre 2024, https://reliefweb.int/attachments/9f547f3e-ebf2-
48d9-abf4-af0ff0961893/OCHA_SITREP_Extr%C3%Aame%20Nord_D%C3%A9cembre
%202024-FV.pdf.pdf, Zugriff 6.3.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024b): Extrême-
Nord, Rapport de situation No.49 - octobre 2024, https://reliefweb.int/attachments/e2f55030-
5447-42e2-b748-e16dd72776d9/OCHA%20Cameroon%20Extr%C3%Aame%20Nord
%20SitRep%2349%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (12.12.2024): Country Report on Terrorism 2023 - 
Chapter 1 – Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2118945.html, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111838.html, Zugriff 20.1.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Justizsystem ist eine Mischung aus englischem  common law, französischem Zivilrecht und 
traditionellem Recht. Es gibt Bezirksgerichte, Gerichte erster Instanz und Berufungsgerichte, an 
Höchstgerichten  den  Obersten  Gerichtshof  und  den  Verfassungsrat  (CIA  16.1.2025).  Bei 
bestimmten Vergehen, wie Menschenrechtsverbrechen und Staatssicherheit, sind obligatorisch 
verschiedene  Militärgerichte  zuständig  –  auch  bei  Verfahren  gegen  Zivilisten  (AA 22.2.2024). 
Militärtribunale werden manchmal gegen Zivilisten und politische Gegner eingesetzt, wobei die 
Verfahrensrechte der Angeklagten in Bezug auf ihre Inhaftierung, Strafverfolgung und Berufung 
umgangen werden (USDOS 23.4.2024).
Unabhängigkeit und Willkür: Verfassung und Gesetze sehen eine unabhängige Justiz vor, doch 
die Regierung respektiert dies nicht immer (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 19.3.2024). Im Prinzip 
ernennt  der  Präsident  die  gesamte  Justiz,  da  er  dem  Hohen  Justizrat  vorsitzt.  Er  ist  für 
Ernennungen,  Beförderungen  und  Disziplinarstrafen  verantwortlich (BS  19.3.2024).  Auch  die 
Richter der Höchstgerichte werden vom Präsidenten ernannt (CIA 16.1.2025). In einigen Fällen 
scheinen die Ergebnisse von Gerichtsverfahren von der Regierung beeinflusst worden zu sein – 
insbesondere in politisch sensiblen Fällen (USDOS 23.4.2024). Im Allgemeinen ordnet sich die 
Justiz der Exekutive unter (Nkafu 8.11.2022) bzw. ist sie dieser untergeordnet (BS 19.3.2024).
Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen (BS 19.3.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). So verhafteten 
Sicherheitskräfte  und  Armee  z.B.  am  2.3.2023  in  fünf  Dörfern  in  der  Region  Südwest  160 
Menschen. Ein Militärrichter hat daraufhin 14 dieser Personen wegen Terrorismus’, der Herstellung 
von Waffen und der Gefährdung der Staatssicherheit angeklagt. Die anderen 146 Häftlinge wurden 
im Zeitraum von einer Woche bis hin zu einem Monat ohne Anklage freigelassen. Bei politischen 
Gefangenen  bzw.  Regierungskritikern  beziehen  sich  die  Anklagen  i.d.R.  auf  Delikte  der 
Staatssicherheit. In vielen dieser Fälle gehen die verhängten Gefängnisstrafen über das gesetzlich 
vorgesehene Strafmaß hinaus (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 51
15

Prozessrechte:Rechtsstaatliche Verfahren sind nicht durchgängig gewährleistet (AA 22.2.2024).
Verfassung  und  Gesetze  sehen  das  Recht  auf  ein  faires  und  öffentliches  Verfahren  ohne 
unangemessene Verzögerung vor, Angeklagte gelten als unschuldig. Die Behörden respektieren 
diese Bestimmungen nicht immer und wenden die Unschuldsvermutung selektiv an. Angeklagte 
haben auch das Recht, einen Anwalt ihrer Wahl zu konsultieren, doch in vielen Fällen respektiert 
die Regierung dieses Recht nicht und beschränkt den Zugang zu Anwälten. Dies gilt insbesondere 
für  Personen,  die  der  Komplizenschaft  mit  Separatisten  oder  politischen  Gegnern  verdächtigt 
werden. Wenn Angeklagte ihre Verteidigung nicht selbst bezahlen können, kann das Gericht auf 
Staatskosten einen Anwalt bestellen, doch eine derartige Bestellung verläuft oft mühsam und 
langwierig,  und  die  Qualität  der  Rechtshilfe  ist  mangelhaft  (USDOS  23.4.2024).  In 
Gerichtsverfahren  werden  rechtsstaatliche  Grundsätze  nicht  immer  eingehalten  und  habeas-
corpus-Rechte verletzt. Verhandlungen in Abwesenheit kommen gerade in Strafprozessen mit 
politischem Hintergrund regelmäßig vor. Anhörungen von Betroffenen unterbleiben. Oftmals wird 
lediglich die erste Aussage bei einer Polizeistation/Gendarmerie als mündliche Aussage in das 
Verhandlungsprotokoll  aufgenommen,  Entlastungszeugen  werden  häufig  nicht  vorgeladen  (AA 
22.2.2024). Da das Justizsystem von grassierender Korruption geplagt wird, ist jede Leistung der 
Justiz mit der Zahlung von Bestechungsgeldern verbunden. Die Korruption beraubt Opfer und/oder 
Angeklagte des Grundrechts auf ein faires Verfahren (Nkafu 8.11.2022).
Angeklagte können gegen Urteile beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen, hier kommt es 
mitunter aber zu erheblichen Verzögerungen. Auch Zivilgerichte schränken in politisch sensiblen 
Fällen häufig die Rechte der Angeklagten ein (USDOS 23.4.2024).
Gesetzlich  ist  für  die  Untersuchungshaft  eine  maximale  Dauer  von  18  Monaten  vor  der 
Verhandlung vorgesehen. Viele Häftlinge warten jedoch jahrelang, bis sie vor Gericht erscheinen 
können. Gründe dafür sind eine zu geringe Zahl an Gerichtspersonal, Misswirtschaft bei den 
Fallakten,  Zahlungsunfähigkeit  bei  den  Gerichtsgebühren  und  die  Politisierung  mancher 
Gerichtsverfahren,  bei  denen  es  zu  einer  Lenkung  durch  die  Regierung  kommt  (USDOS 
23.4.2024;  vgl.  AA  22.2.2024).  Zwar  wurde  2007  ein  Recht  auf  Entschädigung  im  Fall 
unangemessen langer Untersuchungshaft eingeführt, dieses hat bisher jedoch keine Anwendung 
gefunden (AA 22.2.2024).
Effizienz: Das korrupte, unterfinanzierte und ineffiziente Justizsystem ist eines der Hauptprobleme 
des Landes. Die gravierenden Schwächen des Rechtssystems betreffen alle Bürger
gleichermaßen. Neben Korruption leidet die Justiz unter mangelhafter Aus- und Fortbildung sowie 
der  Überlastung  der  Richterschaft  und  der  Rechtsanwälte.  Der  Justizapparat  ist  schwerfällig, 
unterbesetzt  und  zeigt  wenig  Einsatzbereitschaft.  Dies  gilt  auch bei  Ermittlungen  zu 
Menschenrechtsverletzungen.  Wenn  etwa  Angehörige  der  Sicherheitskräfte  ihre  Machtposition 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 51
16

zum eigenen Vorteil missbrauchen – z.B. bei Straßenkontrollen, dann beschreiten Bürger kaum
jemals den Rechtsweg, weil sie in das Gerichtswesen zu wenig Vertrauen haben (AA 22.2.2024).
Traditionelles Recht: Die v.a. in ländlichen Gegenden praktizierte Justiz traditioneller Autoritäten 
ist weder verfassungsrechtlich legitimiert, noch unterliegen die daraus folgenden Entscheidungen 
und Handlungen einer staatlichen Kontrolle. Dieses traditionelle Rechtssystem benachteiligt v.a. 
Frauen  und  Kinder.  Könige  (Lamido)  sind  zudem  traditionelle  Gerichtsherren,  die  auch  eine 
körperliche Bestrafung anordnen können (AA 22.2.2024). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- Nkafu - Nkafu Policy Institute / Betga Mbofung O. (8.11.2022): Evaluation des défis de la lutte 
contre la corruption au Cameroun, https://nkafu.org/assessing-the-challenges-of-the-fight-
against-corruption-in-cameroon/, Zugriff 5.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Neben der Polizei ist auch die den Streitkräften zugeordnete Gendarmerie für die innere Sicherheit 
zuständig (AA 22.2.2024; vgl. CIA 16.1.2025). Die Gendarmerie umfasst schätzungsweise 10.000 
Mann. Auch die Armee, die 40.000-45.000 Mann umfasst (CIA 16.1.2025), wird bei sozialen und 
politischen Unruhen im Inneren eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die Eliteeinheit BIR (Brigade 
d’Intervention Rapide) (AA 22.2.2024) mit ihren 10.000-12.000 Mann. Sie unterhält ihre eigene 
Befehls-  und  Kontrollstruktur  und  untersteht  direkt  dem  Generalstabschef  und  dem 
Präsidentenamt. Die Armee wird im Inneren v.a. gegen Boko Haram und ISWAP in der Region 
Extrême-Nord aber auch gegen anglophone Separatisten in den Regionen Nordwest und Südwest 
eingesetzt (CIA 16.1.2025).
Verhaftungen werden von der Gendarmerie und den verschiedenen Untergliederungen der Polizei 
ausgeführt: Allgemeine Polizei (Sécurité publique), Inlandsnachrichtendienste (Renseignements 
Généraux, Surveillance du Territoire), Kriminalpolizei (Police Judiciaire), Grenzpolizei (Police des 
Frontières) sowie die Spezialeinheit GSO (Groupement Spécial d'Opérations). Außerdem ist die 
Militärpolizei  hierzu  berechtigt,  wenn  sie  im  Rahmen  von  Unruhen  eingesetzt  wird.  Der 
Auslandsnachrichtendienst  DGRE,  der  auch  im  Inland  eingesetzt  wird,  nimmt  in  Einzelfällen 
ebenfalls  Verhaftungen  vor.  Insgesamt  sind  die  Sicherheitskräfte  zu  großen  Teilen  schlecht 
ausgebildet, bezahlt und ausgerüstet (AA 22.2.2024). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 51
17

Das Dorfwächtersystem (Bürgerwehren,groupe de vigilantes) verbreitet sich in den
Konfliktregionen als Mittel der Terrorabwehr z.B. gegenüber Boko Haram in der Region Extrême-
Nord. Bürgerwehren, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, gibt es seit wenigen Jahren auch 
in den Regionen Nordwest und Südwest. Sie gehören meist einer einheitlichen Ethnie an und 
können Ursache ethnischer Konflikte werden (AA 22.2.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Folter  und  Polizeibrutalität: 1997  wurde  der  Straftatbestand  der  Folter  mit  Todes-  oder 
Gesundheitsfolgen  in  das  Strafgesetzbuch  eingeführt  (Art.  132ff)  (AA  22.2.2024).  Obwohl 
Verfassung  und  Gesetz  derartige  Praktiken  untersagen,  gibt  es  Berichte,  wonach  Folter  und 
unmenschliche Behandlung von Regierungsbeamten angewendet werden (USDOS 23.4.2024; vgl. 
AA  22.2.2024,  SFH  15.12.2024).  Dabei  handelt  es  sich  meist  um  Schikanen  durch 
Gefängniswärter, Polizisten oder Angehörige der Geheimdienste (AA 22.2.2024). Nach anderen 
Angaben wird Folter in Gefängnissen systematisch angewendet (BS 19.3.2024).
Sicherheitskräfte wenden immer wieder unverhältnismäßig Gewalt an (AA 22.2.2024; vgl. SFH 
18.12.2024,  USDOS  23.4.2024).  Auch  Separatisten  misshandeln  Zivilisten  in   Gewahrsam 
(USDOS 23.4.2024). Amnesty wirft Armee und bewaffneten Gruppen in den Konfliktgebieten seit 
Jahren schwere Menschenrechtsverletzungen, Missbrauch und Folter vor, v.a. im Rahmen der 
Durchsuchung von Dörfern auf der Suche nach Separatisten und Waffen (AA 22.2.2024).
Tötungen:  Es  gibt  zahlreiche  Berichte,  wonach  Sicherheitskräfte  willkürliche  und  extralegale 
Tötungen  begangen  haben.  So  kommt  es  etwa  im  Zusammenhang  mit  dem  Konflikt  in  den 
Regionen Nordwest und Südwest zu Tötungen sowohl durch Regierungstruppen als auch durch 
bewaffnete Separatisten, in der Region Extrême-Nord durch Boko Haram und ISWAP. Nicht immer 
ist klar, ob es sich bei von Sicherheitskräften getöteten Personen um Zivilisten oder Separatisten
handelt  (USDOS  23.4.2024).  Jedenfalls  werden  Regierungstruppen  für  Gewalt  verantwortlich 
gemacht – insbesondere in den englischsprachigen Regionen. Dort haben sie laut einer Quelle 
über 100 Dörfer zerstört. Zudem gibt es Vorwürfe hinsichtlich außergerichtlicher Hinrichtungen, 
Folter und Vergewaltigungen (SFH 18.12.2024).
Gleichzeitig gibt es mehrere Berichte über die Tötung von Zivilisten durch bewaffnete Gruppen. 
Unter den Getöteten finden sich Regierungsmitarbeiter und Zivilisten, denen Separatisten die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 51
18

Unterstützung von Regierungstruppen oder das Nicht-Beachten von Ausgangssperren
vorgeworfen  haben.  Z.B. töteten  bewaffnete  Separatisten  am  10.2.2023  fünf  Arbeiter  der 
Cameroon  Development  Corporation,  weil  sie  während  einer  von  Separatisten  verhängten 
Ausgangssperre gearbeitet haben (USDOS 23.4.2024). 
Entführungen und Verschwindenlassen: Im Zusammenhang mit dem Konflikt in den Regionen 
Nordwest  und  Südwest  kommt  es  zu  Entführungen  –  auch  von  Zivilisten  –  sowohl  durch 
Regierungstruppen als auch durch bewaffnete Separatisten, in der Region Extrême-Nord durch 
Boko Haram und ISWAP. Berichten zufolge entführen bewaffnete Separatisten mitunter Personen, 
weil  diese  zuvor  verhängte  Ausgangssperren  missachtet  haben.  Z.B.  entführten  bewaffnete 
Personen im Mai 2023 in Kedjom Keku in der Region Nordwest 30 Frauen, weil diese die von den 
Separatisten verhängten Ausgangssperren und Steuern verurteilt haben. Im August 2023 wurden
die Leichen von fünf Regierungsbeamten exhumiert, die 2021 von Separatisten entführt worden 
waren. Die Leichen wurden zusammen mit den Überresten von vier weiteren nicht identifizierten 
Opfern  in  einem  Massengrab  außerhalb  von  Ekondo-Titi  in  der  Region  Südwest  entdeckt. 
Separatisten halten Zivilisten als Geiseln, darunter Beamte, politische Führer, Lehrer, Schulkinder 
sowie religiöse und traditionelle Führer. Diesbezüglich gibt es Berichte, dass Entführer ihre Opfer 
körperlich misshandeln (USDOS 23.4.2024). Auch hinsichtlich der Regierungstruppen gibt es laut 
einer Quelle Vorwürfe des Verschwindenlassens (SFH 18.12.2024), eine andere Quelle berichtete, 
dass zumindest für das Jahr 2023 keine diesbezüglichen Berichte vorliegen (USDOS 23.4.2024).
Verantwortung:  Die Regierung unternimmt nur wenige glaubwürdige Schritte, um Täter in den 
eigenen Reihen, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, zu identifizieren und zu
bestrafen. Straflosigkeit bleibt v.a. bei den Streitkräften und der Polizei ein ernstes Problem (HRW 
2024).  Nach  anderen  Angaben  werden  Übergriffe  der  Sicherheitskräfte  zwar  i.d.R.  nicht 
angemessen verfolgt, doch wurden in den letzten Jahren zumindest Untersuchungen durch die 
Regierung durchgeführt und niedrige Ränge vor Gericht gestellt (AA 22.2.2024). Hinsichtlich eines 
mutmaßlich von Sicherheitskräften verübten Massakers in einem Dorf in der Region Nordwest 
wurde ein Prozess gegen drei Personen eingeleitet, dieser ist aber von Unregelmäßigkeiten und 
Verzögerungen gekennzeichnet. Dies lässt Zweifel daran aufkommen, ob es der Regierung damit 
Ernst ist, Sicherheitskräfte bei Verstößen in die Verantwortung zu nehmen (HRW 2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- HRW - Human Rights Watch (2024): Cameroon – Events of 2023, https://www.hrw.org/world-
report/2024/country-chapters/cameroon, Zugriff 20.1.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 51
19

- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 7. Korruption
Kamerun  findet  sich  am  Index  von  Transparency  International  2023  auf  Rang  140  von  180 
untersuchten Ländern (TI 30.1.2024). Es gibt zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung 
(USDOS 23.4.2024). Korruption ist systemisch, Bestechungsgelder sind in allen Lebensbereichen 
an der Tagesordnung (SFH 18.12.2024). Kein Sektor bleibt verschont: die Armee, der Zoll, die 
Polizei, die Justiz, das staatliche Bildungswesen, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, 
die öffentlichen Märkte, die Medien, Wahlen, der öffentliche Dienst und der Privatsektor. Kurz 
gesagt alle öffentlichen und halbstaatlichen Aktivitäten (Nkafu 8.11.2022).
Das Gesetz sieht für Korruption durch Beamte strafrechtliche Sanktionen vor, die Regierung setzt 
dieses Gesetz jedoch nicht wirksam um, auch wenn es zu Verurteilungen wegen Korruption kommt 
(USDOS  23.4.2024;  vgl.  BS  19.3.2024).  Die  Nationale  Antikorruptionsbehörde  (CONAC),  die 
Nationale Finanzermittlungsbehörde, das für die Oberste Staatsprüfung zuständige Ministerium 
und der Rechnungshof des Obersten Gerichtshofs sind an der Korruptionsbekämpfung beteiligt. 
CONAC  wird  durch  das  Fehlen  eines  Mandats  in  ihren  Aktivitäten  eingeschränkt  (USDOS 
23.4.2024).  2011  wurde  ein  Sonderstrafgericht  eingerichtet,  das  sich  mit  Fällen  staatlicher 
Finanzveruntreuung  befasst.  Viele  sehen  dieses  Gericht  jedoch  als  Möglichkeit  für  das 
herrschende  Regime,  politische  Kritiker  und  Gegner  zu  bestrafen.  Die  Strafverfolgung  erfolgt 
dementsprechend selektiv und ist i.d.R. politisch motiviert (BS 19.3.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- Nkafu - Nkafu Policy Institute / Betga Mbofung O. (8.11.2022): Evaluation des défis de la lutte 
contre la corruption au Cameroun, https://nkafu.org/assessing-the-challenges-of-the-fight-
against-corruption-in-cameroon/, Zugriff 5.3.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- TI - Transparency International (30.1.2024): Corruption Perceptions Index 2023 - Kamerun, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023/index/cameroon, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Während die Zivilgesellschaft beim Übergang zum Mehrparteiensystem zu Beginn der 1990er 
Jahre eine wichtige Rolle gespielt hat, hat sie seither einen Prozess der Fragmentierung und 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 51
20

Go to next pages